Urteil: Fachkräftemangel rechtfertigt nicht, Familien Kita-Anspruch vorzuenthalten

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Der Anspruch von Kindern über drei Jahren auf einen Kita-Platz muss nach einer Gerichtsentscheidung erfüllt werden, auch wenn der verpflichtete Landkreis dies für unmöglich hält. Ein vom Landkreis angeführter Fachkräftemangel entbinde ihn nicht von der Bereitstellung eines Kita-Platzes, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag mit. Solche Probleme könnten den individuellen und vorbehaltlos gewährleisteten Rechtsanspruch nicht relativieren, betonten die Mannheimer Richter.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat entschieden. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Hintergrund ist die vergebliche Suche berufstätiger Eltern nach einem Kita-Platz in Böblingen für ihre Tochter, die in diesem Dezember vier Jahre alt wird. Dagegen legte das Mädchen als Antragstellerin Widerspruch ein. Die Stadt verwies auf die Zuständigkeit des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Daraufhin beantragte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung, dass der Kreis ihr einen Kita-Platz im Umfang von fünf Stunden und nicht mehr als 30 Minuten in öffentlichen Verkehrsmitteln von ihrer Wohnung entfernt nachzuweisen habe. Das Verwaltungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung, wobei es die Zuweisung eines Platzes auf sechs Monate begrenzte.

Dagegen legte der Landkreis Beschwerde ein. Denn der Anspruch sei wegen Auslastung nicht erfüllbar und die ausgesprochene Leistung sei auf etwas Unmögliches gerichtet. Der 12. Senat des VGH wies diese Begründung zurück. Er betonte, ein Anspruch, der gerade dann nicht gerichtlich durchsetzbar sein solle, wenn aktuell sämtliche Plätze belegt seien, würde unter einem Kapazitätsvorbehalt stehen. Der Gesetzgeber habe sich jedoch eindeutig dagegen entschieden, dass der Anspruch mangels Plätzen nicht erfüllt wird. Das Gericht legte dem Landkreis eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung im Einzelfall nahe. Der Beschluss vom November ist unanfechtbar. News4teachers / mit Material der dpa

Personalmangel – Kommunen: Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen nicht umsetzbar

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PaPo
1 Jahr zuvor

Das ist einer der realitätsfremdesten Gerichtsentscheide, den ich je lesen musste… und ich habe jahrelang zum deutschen Jugendmedienschutz promoviert und sämtliche Beschlagnahmebeschlüsse gem. § 131 StGB ertragen müssen………

Wenn es infolge von Personalmangel keinen Platz gibt, gibt es keinen Platz. Der Logik des Gerichts entspricht etwa, den Klimawandel als beendet zu erklären, weil der Gesetzgeber sich entschieden hat, in einem Gesetz das Ende des Klimawandels zu beschließen… aber naja, wenn man einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beschließt, obwohl zum Beschluß-/Inkrafttretungszeitpunkt der Personalmangel bereits so enorm ist, dass der Rechtsanspruch niemals erfüllt werden kann und zu dem Zeitpunkt auch bereits klar ist, dass das Problem auch künftig immer schlimmer wird, dann verweigert am Ende neben der Legislatove auch die Judikative die Realität. Absurdistan.

Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Meine Idee war § 275 BGB – impossibilium nulla est obligatio – analog oder doppelt analog anzuwenden. Ist in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen so etwas noch nie gemacht worden ?

Carsten
1 Jahr zuvor

Der Gerichtshof schlägt eine Überbelegung-also eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Erzieher-vor. Und die landet dann beim Arbeitsgericht oder die Erzieher suchen das Weite . . . ?

Herbert B.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Jetzt haben sie es endlich erreicht. Die Damen und Herren der Politik und der Gerichte.
Weg mit der Qualität und dem Schutz der Kinder. Noch größere Gruppen, ein noch schönerer Personalschlüssel.
Jetzt werden auch es viele Kolleginnen und Kollegen überlegen sich einen anderen Beruf zu suchen. Und der Nachwuchs, ob er den überhaupt noch will.
Bravo an die Politik und die Gerichte.

Marion
1 Jahr zuvor
Antwortet  Herbert B.

Was geht in den Köpfen von Politikern vor, die Versprechungen machen, von denen sie wissen, daß sie nicht eingehalten werden können? Was geht in diesen Leuten vor, wenn sie von gleichen Chancen und Bildungsgerechtigkeit schwadronieren und gleichzeitig mal eben die Qualitätsstandarts in Betreuungseinrichtungen senken?
Was geht in den Köpfen von Richtern vor, die solche widersinnigen Urteile fällen: Anspruch auf einen Platz, den es nicht gibt?
Ich frage mich aber auch, was nun in den Köpfen dieser Eltern vor sich geht. Sie haben erreicht, daß sie Anspruch auf einen Platz in einer Kita haben, die keinen Platz mehr hat.
Diese Eltern scheinen darauf aber auf Gedeih und Verderb angewiesen zu sein, denn wie sonst könnten sie es verantworten, ihr Kind einer derartigen Zumutung auszusetzen. Sie sind nun gezwungen, ihr Kind jeden morgen mit dem Wissen im Kindergarten abzugeben, daß es dort möglicherweise nicht seinen Bedürfnissen entsprechend betreut, erzogen und gefördert werden kann.
Sie sind gezwungen, mit dem Gedanken leben zu müssen, daß ihr Kind unter Lärm, Stress und mangelnder Zuwendung leiden muß, während sie ihrem Beruf nachgehen.
Wenn diese Familie finanziell so schlecht gestellt ist, daß sie zu diesem Schritt gezwungen war, dann frage ich mich, in was für einem Land leben wir eigentlich?
Wenn diese Familie finanziell so gut gestellt ist, daß sie auf diesen Platz gar nicht angewiesen wäre, dann frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir mittlerweile leben, wenn Eltern im Namen ihres dreijährigen Kindes einen Kindergartenplatz einklagen, wohlwissend, daß man den Bedürfnissen des Kindes dort, wegen Überlastung, gar nicht mehr gerecht werden kann?
Wer hat hier jetzt eigentlich gewonnen? Die Klägerin? So weit ich das verstanden habe, ist die Klägerin ein noch dreijähriges Kind.
Hat irgendjemand diesem Kind mal erklärt, wofür es hier klagt?
„Weißt du, liebes Kind, es geht hier keineswegs um DEIN Recht auf irgendetwas. Es geht hier darum, daß entweder der Staat oder die Wirtschaft die Arbeitskraft deiner Eltern benötigen. Oder es geht darum, daß du in einem Land lebst, in dem Familien ihren Lebensunterhalt nur noch dann bestreiten können, wenn die Kinder möglichst frühzeitig aus dem Weg sind. Oder vielleicht geht es auch darum, daß deine Eltern sich nicht darauf einigen konnten, wer von ihnen wann und wie lange beruflich kürzer tritt, um für dich da zu sein.
Egal wie man es dreht und wendet, es geht bei dem Recht, daß du einklagst, nicht im Geringsten um dich.“
Ob die Dreijährige dann trotzdem geklagt hätte?
Ach ja, hab ich schon erwähnt, daß alle Kindergärten verpflichtet sind, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln?
Fällt denn wirklich keinem mehr auf, wie bescheuert das alles ist?
Warum wehrt sich niemand lautstark gegen all diese Absurdidäten?
KINDERSCHUTZKONZEPT?
Schreiben wir in unsere Kinderschutzkonzepte doch, daß wir es nicht länger dulden, Kinder in Massen zu betreuen!
Schreiben wir in unsere Kinderschutzkonzepte doch, daß wir Kindern nicht länger das „Recht“ auf Lärm, Streß und überforderte Erzieher gewähren wollen!
Schreiben wir in unsere Kinderschutzkonzepte doch, daß Kinder in Zukunft nur noch GESUND und FREI VON INFEKTEN in die Kita gebracht werden dürfen!
Schreiben wir in unsere Kinderschutzkonzepte doch endlich mal rein, daß es von der individuellen Entwicklung des Kindes abhängt, ob und wieviel Fremdbetreuung wir im zumuten können!
Laßt uns Kinderschutzkonzepte schreiben, die diesen Namen wirklich verdienen.
Alles andere ist verlogenes Gewäsch, daß lediglich eine Alibifunktion erfüllt: Seht nur her, wie sehr wir um das Wohl unserer Kinder, um „Bildungsgerechtigkeit“ und „Chancengleichheit“ bemüht sind. Das ich nicht lache.
Inzwischen könnte ich bei solchen Phrasen vor Zorn nur noch aus dem Hemd hupfen.
Liebe Politiker, liebe Richter, liebe Eltern: ES ENTSTEHT KEINE BILDUNGSGERECHTIGKEIT UND KEINE CHANCENGLEICHHEIT UND ES GIBT AUCH KEINE OPTIMALE, INDIVIDUELLE, BEDÜRFNISORIENTIERTE ERZIEHUNG FÜR KINDER, INDEM WIR SIE IN MASSENBETREUUNG STECKEN!!!
Ist doch eigentlich logisch, oder?

Hannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marion

Danke, genauso empfinde ich das auch. Nie geht es um die Bedürfnisse der Kinder. Es geht um die Selbstverwirklichung der Eltern, oder um die Notwendigkeit Arbeiten zu müssen, um die Wirtschaft, um Statussymbole. Und dann wird einem als Erzieherin auch noch untersagt, den Eltern die Wahrheit zu sagen. Denn die Bedürfnisse der Eltern sind wichtiger als die der Kinder. Da soll man Dinge schönreden, damit die Eltern ein gutes Gefühl haben. Nie wieder würde ich freiwillig in einer Krippe arbeiten.

Marion
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hannah

Ja, das kann ich, zum Teil, bestätigen. Es ist zwar nicht so, das Eltern angelogen werden, aber Tacheles wird in den seltensten Fällen geredet. Man ist immer irgendwie bemüht, den Eltern kein allzu schlechtes Gewissen zu machen.
Da wird oft schon sehr rumgeeiert und um den heißen Brei geredet.
Den Satz: „Es tut uns leid, aber ihr Kind ist noch nicht so weit“, hab ich, obwohl er manchmal angebracht wäre, noch nicht gehört.

Petra
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hannah

Liebe Hannah, Krippen finde ich auch ganz furchtbar und es hat mich maßlos geärgert, mit welchen Schönfärbereien und Lügen sie vor Jahren den Eltern von Seiten der Politik schmackhaft gemacht wurden.
Meine Hochachtung gilt nach wie vor allen Müttern (und Vätern), die sich nicht haben beirren lassen und ihre Kinder zumindest die ersten 2-3 Jahre in familiärer Obhut haben aufwachsen lassen statt in Massenbetreuung. Dafür wurden sie oft schief angesehen, als altmodisch, gluckenhaft und fortschrittsfeindlich. Am liebsten hätte man ihnen noch das Etikett von religiösem Sektierertum aufgeklebt.

Liebe Marion, Ihnen danke ich von ganzem Herzen für ihren leidenschaftlichen Beitrag für unsere Kleinsten.
Besonders unterstreichen möchte ich Ihre Verurteilung der verlogenen Moral-Phrasen wie „Bildungsgerechtigkeit“ oder „Chancengleichheit“, mit denen seit vielen Jahren vornehmlich Fremdinteressen durchgesetzt werden, nicht aber das viel beschworene „Wohl des Kindes“ fördert.
Es ist wirklich zum Heulen, was alles im Betreuungs- und Bildungssektor als „kindgerecht“ behauptet wird, nur um ideologische oder sonstige Absichten ins Trockene zu bringen.
Seitdem mehr mit Moralbegriffen als mit Erfahrung und Sachverstand argumentiert wird, läuft vieles schief für unsere Kinder und Gesellschaft. Und es ist beängstigend, wie sehr man mit Moralin Zerstörung betreiben und Unglück stiften kann.

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marion

@Marion: „Was geht in den Köpfen von Richtern vor, die solche widersinnigen Urteile fällen: Anspruch auf einen Platz, den es nicht gibt?“ – Wahrscheinlich fluchen die auf die Politik, dass selbige diesen schwachsinnigen gesetzgeberischen Zustand herbeigeführt hat, und können nach Rechtslage nicht anders entscheiden? Widersinnig ist hier nicht das Urteil, sondern die zugrunde liegende Rechtslage.

Bettina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Doch, ich bin überzeugt, sie können „nach Rechtslage“ auch anders entscheiden. Alles ist eine Sache der Auslegung, sonst gäbe es ja keine Prozesse, bei denen gegnerische Rechtsanwälte die Rechtslage verschieden beurteilen.
Gerichte und Richter entscheiden dann wiederum Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Urteil.

Realist
1 Jahr zuvor

Die Politik hat sich mit ihrem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz verrant und ist scheinbar nicht in der Lage ihren Fehler zu korrigieren, irgendwie typsich für die politische Situation in Deutschland.

Wenn es weder das Personal noch die räumlichen Kapazitäten gibt, können auch nur realitätsfremde Juristen auf die Idee kommen, die Kita-Garantie trotzdem durchzudrücken.

Es zeigt auch deutlich, welche Wertschätzung Kinder und Mitarbeiter in sozialen Berufen in Deutschland genießen: Nämlich gar keine. Die Bedinungen, unter denen die Kinder in den Kitas ihren Tag verbringen müssen, scheinen niemanden zu interessieren, und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erst Recht nicht.

Wer es sich leisten kann, sollte als Kita-Beschäftigter schnellstens den Exit suchen, notfalls mittels des neuen Bürgergeldes, das nur noch wenige Sanktionsmöglichkeiten hat im Vergleich zum bisherigen Hartz IV: Lieber gesund mit Bürgergeld als verheizt in den Kitas. Niemand ist verpflichtet, die eigene Gesundheit in miserablen Arbeitsbedingungen zu riskieren, das sollte es nur in autoritäteren Regimen geben aber nicht in einem sozialen Rechtsstaat, der wir laut Grundgesetz sind.

Kika
1 Jahr zuvor

Gerade hat der Landeshaushalt BaWü die Finanzierung unseres Projektes ab 2023 abgelehnt…rund 50 ausländische Pädagogen haben wir jährlich mit nur einer Vollzeitstelle zur Anerkennung ihres Studienabschlusses gebracht und sie als Fachraft in die Arbeitswelt entlassen. Diese Menschen haben ab 2023 KEINERLEI Möglichkeit mehr ihren Abschluss in Ba-Wü anerkennen zu lassen …herrscht wohl doch kein Fachkräftemangel…