Bildungsministerin will Lehrer über 62 Jahre von verordneter Mehrarbeit ausnehmen

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Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will nach den Winterferien ein Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte einführen. Das gab Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Donnerstag im Landtag bekannt. Dabei soll die zusätzliche Stunde, die Lehrerinnen und Lehrer bald leisten müssen, mit verankert werden. «Das wird am Dienstag beschlossen im Kabinett», sagte Feußner. Ausnahmen soll es allerdings geben.

Danke, Landesregierung! Illustration: Shutterstock

Die neue Verpflichtung soll zeitlich befristet sein, die zusätzlichen Stunden sollen entweder vergütet oder auf einem Arbeitszeitkonto angerechnet werden. Man sei aktuell noch in einem Abstimmungsprozess, wer davon ausgenommen werde, sagte die Bildungsministerin. «Auf jeden Fall ausgenommen sind die Lehrkräfte ab 62 plus und die Behinderten über 50 Prozent. Das steht schon fest.»

Nach einem bildungspolitischen Dialog hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) vergangene Woche erklärt, alle Lehrkräfte sollten künftig eine Stunde pro Woche mehr vor der Klasse stehen. Für Grundschullehrer bedeutet das in der Summe 28 Stunden pro Woche, für Lehrer an Sekundarschulen und Gymnasien 26. Zudem sollen Grundschullehrer stufenweise besser bezahlt werden. Schulen sollen außerdem ein Budget erhalten, um fehlende Lehrkräfte mit anderen Mitarbeitern zu kompensieren. So soll der Unterrichtsausfall möglichst stark reduziert werden.

Die Linke kritisierte am Donnerstag im Landtag, dass der Schulgipfel schlecht vorbereitet gewesen sei und die Lehrkräfte mit den Ergebnissen unzufrieden seien. Haseloff wies die Kritik zurück. Überall in Deutschland fehlten Lehrer, sagte der Regierungschef. Die beschlossenen Maßnahmen müssten nun durch die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen zum Haushalt umgesetzt werden. Der Landeshaushalt 2023 soll im Frühjahr beschlossen werden. News4teachers / mit Material der dpa

Wegen Personalnot: Erstes Bundesland erhöht die Arbeitszeit von Lehrkräften

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11 Kommentare
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Ron
1 Jahr zuvor

Das verpflichtende Arbeitszeitkonto gab es schon einmal. Politik kann dadurch dezent Lasten auf kommende Generationen oder zukünftige Wahlperioden verschieben. Denn irgendwann kommt nach Mehrarbeit auch das Abbummeln der Stunden.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

In NRW gab es das so um 2000 herum. Im Ergebnis arbeiten nun alle Lehrkräfte eine Stunde mehr.

Alex
1 Jahr zuvor

Hm, ob das wohl einer gerichtlichen Prüfung standhielte – Stichwort Altersdiskriminierung?

Trinkflasche
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Hamburg hat die Altersentlastung mit diesem Argument (Altersdiskrikierung der jüngeren LuL) abgeschafft. Fraglich ist aber, ob diese Argunentation einer Prüfung standhalten würde, weil das für die alten LuL faktisch wieder eine Arbeitszeiterhöhung bedeutet. Aber letztlich gab es wohl bisher keine Klagen.

Teacheress
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Hamburg hat in diesem Zuge aber (noch) nicht die Altersermäßigung in Form von 2 Stunden ab vollendetem 60. Lebensjahr abgeschafft. Gegen die anderen beschlossenen Maßnahmen wird sehr wohl eine Klage vorbereitet und bislang ist zumindest nach Gewerkschaftsinfos nichts davon umgesetzt, was gegen den Willen einzelner KuKs wäre.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor

In NRW werden bei Teilzeitkräften jede Überstunde bis zum vollen Deputat bezahlt. Vollzeitkräfte können für bis zu drei unbezahlte Mehrarbeitsstunden verdonnert werden.

Eine Deputatreduktion, um genau eine Stunde könnte ggf. die Erhöhung aushebeln. Das müsste man dann aber genau berechnen. Vielleicht besteht in NS ebenfalls ähnliche Regelungen, die man ausnutzen kann.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

… ab der dritten geleisteten Mehrarbeitsstunde in einem Monat besteht ein Anspruch auf Vergütung.
D.h. Ist die Differenz aus Ist- und Sollstunden größer/gleich 3 müssen alle geleisteten Mehrarbeitsstunden vergütet werden. Eine Verrechnung von Mehrarbeitsstunden und Minusstunden (Entfall) innerhalb eines Monats zur Feststellung der Ist-Stundenzahl ist rechtens.

Die Zahl der Mehrarbeitsstunden endet nicht bei drei zusätzlichen Stunden je Monat, es darf lediglich die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden und die Ruhezeiten zwischen den Schichten müssen eingehalten werden – außer Sie sind auf Klassenfahrt:(

Carsten
1 Jahr zuvor

Bitte auch an das Verwaltungsgericht denken – pauschale Erhöhungen ohne Erfassung der tatsächlichen Belastung dürfte nach dem Urteil 2015 in Niedersachsen schwierig sein (Schutzpflicht des Dienstherrn).

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

„Lehrer über 62 Jahre von verordneter Mehrarbeit ausnehmen“ – also alle beide?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Na klar – immerhin haben die beiden jeweils drei Altersermäßigungsstunden multipliziert mit dem Teilzeitfaktor. Also Drei-Viertel-Stelle zwei Stunden Altersermäßigung und eine bei einer halben Stelle.

mama51
1 Jahr zuvor

Für Grundschullehrer bedeutet das in der Summe 28 Stunden pro Woche…

Mit einer Erhöhung um eine Stunde:…das wären dann für GS- LuL in Hessen 29,5 Stunden!
Schließlich hat hier das volle Deputat JETZT, seit Jahren schon, 28,5 Schulstunden.
In kaum einem anderen BL wird sooooviel geschuftet. 🙁

Hach, es ist doch schön, ab und zu mal zu jammern. (Sarkasmus = Ende!)