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Amok-Drohung: Schüler bekommt die Rechnung für den Polizei-Großeinsatz – 38.000 Euro

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KREFELD. Ein 16-Jähriger, der im Januar mit einer Amokandrohung gegen das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium in Krefeld einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst hatte, bekommt nun von der Polizei einen Kostenbescheid: Gebühren in Höhe von 37.795, 69 Euro soll der Schüler aus Baden-Württemberg bezahlen. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er die Tat eingeräumt.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot angerückt (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Am Nachmittag des 23. Januars 2023 war laut Polizeibericht der Schulleitung per E-Mail eine Amoktat angedroht worden, sie hatte daraufhin die Polizei verständigt. Bereits am nächsten Tag konnten die Beamten den 16-Jährigen als Urheber der Ankündigung ermitteln. Er hatte den E-Mail-Account eines Schülers des Gymnasiums gehackt und unter dessen Mailadresse die Drohung an die Schulleitung, Lehrer und Schüler gesendet.

Er selbst hat keine Beziehung zur Schule. Gegen den Baden-Württemberger läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens und außerdem wegen Volksverhetzung, weil in den Mails auch Äußerungen wie „Heil Hitler“ gestanden hatten.

Die Polizei darf einen Einsatz zur Gefahrenabwehr dem Täter in Rechnung stellen, wenn er gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage wie eine Amoktat vortäuscht und damit rechnen muss, dass diese Person die Polizei alarmiert. Die Krefelder Polizei war am 23. Januar und am Folgetag mit etlichen Beamten und Angestellten im Einsatz. Die Summe von knapp 38.000 Euro errechnet sich größtenteils aus ihren Stundenlöhnen.

„Grundsätzlich stellen wir Kosten, die für die Erfüllung unseres gesetzmäßigen Auftrags entstehen, nicht in Rechnung. Aber das hier ist schon ein besonderer Fall. Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. Und das wollte er dann auch noch einem Schüler des Gymnasiums in die Schuhe schieben“, so Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck. „Für die Kosten sollte der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler.“

Der Baden-Württemberger hat nun zunächst bis Mitte April Gelegenheit, sich zu dem anstehenden Kostenbescheid zu äußern. Dass er minderjährig ist, entbindet den 16-Jährigen allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht. News4teachers

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18 Kommentare
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Ron
1 Jahr zuvor

Erstaunlich, dass der Einsatz mal bezahlt werden muss. Das hatte ich mir bei den Klimaklebern und Bildbeschmierern auch immer erhofft.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Wo kommen wir da hin, zu welchen autoritären Auswüchsen soll das noch führen, wenn Täter einfach so den Schaden ihrer Taten bezahlen müssen!!

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Sehe ich auch so. Die Kosten hätten auch ruhig verdreifacht werden können, ohne Verrechnungsmöglichkeit mit Hartz IV oder Privatinsolvenz.

Chris
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Bei deliktischen Schulden, wie es hier der Fall ist, ist keine Privatinsolvenz möglich, um sich dieser Schulden zu entledigen. Da kann der Schüler nur auf die Verjährung setzen, Verjährungsfrist 30 Jahre. Also wenn er irgendwann in seinem Leben bis zum Alter von 46 etwas verdient…

Kurzum: Klar kann der Schüler „defekt spielen“ (Spieltheorie nach Adam Smith), auf Hartz 4 setzen und die Verjährungsfrist abwarten, aber dann ist sein Leben ruiniert.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

??? „Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht“

…so lautet die Lyrik einer deutschen Kultband von ca. 1972

Anstatt einer sinnvollen Strafe, z.B. die Geschädigten mit regelmäßigem Einsatz auch in Gedenkstätten!!! über einen längeren Zeitraum sinnvoll zu unterstützen, bietet die (Un-) möglichkeit des Geldes der Eltern sich ein reines Gewissen einzukaufen. Die Höhe ist primär irrelevant, es geht vielmehr um die Vermittlung des zweifelhaften Lerneffektes, sich würdelos „Schuldfreiheit“ einkaufen zu können.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Da ist es doch mal an den Eltern, hier einen Erziehungseffekt zu gestalten, finden Sie nicht? Die Kosten müssen schließlich sie tragen und es ist völlig richtig dass nicht die Allgemeinheit für solche „Mätzchen“ von gelangweilten und sozial inkompetenten Früchtchen finanziell gerade stehen muss.
Könnte ja au h ein Erziehungseffekt für die Eltern sein.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Halten Sie demnach den käuflichen Erziehungseffekt für nachhaltig eindrucksvoller als die praktisch zu leistende Arbeit in entsprechenden Einrichtungen?

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  unverzagte

Wenn die Eltern das so sehen, dass sie sich freikaufen können und keine Fehler in ihrer Erziehung erkennen, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Und ob sie damit ein reines Gewissen haben, sei dahingestellt.
Und „regelmäßiger Einsatz in Gedenkstätten“? Wie soll das aussehen? KZs oder was? Muss eigentlich alles in diese Richtung gebogen werden? Da sehe ich wenig Möglichkeit des Lerneffekts. Handfeste Aufgaben im sozialen Bereich erscheinen mir da sinnvoller.

Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Offenbar ist Ihnen entgangen, dass der Jugendliche mit rechtsradikalen Parolen auffiel.
Wieso sollte die sehr wichtige Arbeit in einer Gedenkstätte weniger handfest sein als die Arbeit in anderen sozialen Bereichen?
Ausgerechnet die vorrangig emotionale sehr nachhaltig, erlebare Konfrontation mit Massenmorden an diesen Erinnerungsorten soll keinen Lerneffekt haben??? Das ist hoffentlich nicht Ihr Ernst.
Besuchten Sie niemals mit Schüler*innen diese besonderen Orte?

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

An jeder Baustelle steht: Eltern haften für ihre Kinder.

A.J. Wiedenhammer
10 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Mit Verlaub: die 38 000€ sind ja keine (Geld-)Strafe für die Tat. Sie sind die Rechnung für den angerichteten Schaden.
Was da strafrechtlich noch dazukommt, bleibt abzuwarten. Sozialstunden nicht auszuschließen.

Unverzagte
6 Monate zuvor

Ob die Konsequenz als Strafe oder Rechnung bezeichnet werden mag, hat vermutlich keinen Einfluss auf ihre Effektivität…

Unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  Ron

Sie sehen also keinen Unterschied zwischen einer Amokdrohung und den sog. Klimaklebern?

Schon sehr eigenwillig, dies in einen Kontext zu bringen.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor

Ich finde es wichtig, dass die Inrechnungstellung transparent wird – und es sollte kein Einzelfall bleiben.

Da hat die Familie lange dran zu zahlen….

Konfutse
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wenn die Familie klug ist, lässt sie das den Sohn bezahlen. Mal nebenher ein bisschen malochen gehen lassen, Steine kloppen oder so einen Kram. Da hat der junge Mann dann keine Zeit, auf dumme Gedanken zu kommen.

Mein_Senf
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Vielleicht lernt er ja daraus….

Mondmatt
1 Jahr zuvor

Schön würde ich eine Alternative finden.

Entweder die Eltern bezahlen die 38000€ und sehen dann zu wie sie mit der Frucht ihrer Lende quitt werden oder eben eine Alternative.

Alternative 1:
Abarbeiten nach Mindestlehn. 38000€ / 12 € Mindestlohn macht 3167 Arbeitsstunden.
Mo.- Fr. je zwei Stunden gemeinnützige Arbeit (ist ja für Freiwilligendienst momentan eh in Mode) plus 8 Stunden am Samstag macht 18 Arbeitsstunden pro Woche. Also 176 Arbeitswochen. Dies entspricht etwa 3,8 Jahren gemeinnütziger Arbeit.
Der Lerneffekt für den jungen Mann selbst und eventuelle Nacharmer wäre durchschlagend.

Alternative 2:
Zu 5€ pro Stunde den Betrag in einem Wochenendarrest mit Staatsbürgerkunde absitzen. Das wären dann pro Wochenende 2 x 48 Stunden a 5€ = 240€ pro Woche.
Entspricht etwa 3,5 Jahren in denen das Wochenende sinnvoll verplant ist.

Mondmatt
1 Jahr zuvor

Irgendwas muss ja kommen. Ein böser Finger ist da etwas knapp.

Ich sah mal in Weimar einen Punker. Der hat auf seiner Jacke stehen „Ich trample durch Felder, ich trample durch Saat. Ätsch ich bin blöde. Mich nährt der Staat.“

Klingt lustig, kann aber nicht ernsthaft der Weisheit letzter Schluss sein.

Taten haben eben Konsequenzen.

Das muss man beim Erwachsenwerden lernen.

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