Gesetzesänderung: Extremisten sollen nicht in der Kindertagespflege arbeiten dürfen

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Im Kita-Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns soll klar geregelt werden, dass Tagesmütter und -väter für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Ein aktueller Fall, bei dem das offensichtlich nicht gegeben war, liefert den Anlass.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Der Landtag in Schwerin forderte die Landesregierung am Dienstag mit großer Mehrheit auf, mit der bevorstehenden Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes für Tagespflegepersonen ähnliche Vorgaben zu machen wie für Erzieher und Erzieherinnen in Kitas. Damit solle «eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit» gewährleistet werden, heißt es in der verabschiedeten Entschließung.

Der von der oppositionellen Grünen-Fraktion dazu bereits vorgelegte Gesetzentwurf fand keine Mehrheit. Doch sicherte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) zu, dass die von den Grünen angeregte Änderung umgesetzt wird. «Das ist ein guter Vorschlag, und der kommt ins Gesetz», sagte Oldenburg.

Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Constanze Oehlrich ist die Klarstellung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin erforderlich. Die Richter hatten entschieden, dass einer Tagesmutter, die Bezug zur rechten Szene hat, nicht aus diesem Grund die Berufserlaubnis verweigert werden darf. Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die von Kindertagespflegepersonen eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit verlange, hieß es in der Urteilsbegründung. Geklagt hatte eine laut Verfassungsschutz in der rechten Szene aktive Frau, der die Erlaubnis zur Tagespflege durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim verweigert worden war.

Gemäß Kita-Gesetz ist eine Kindertagespflegeerlaubnis zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Träger von Kindertageseinrichtungen müssen zudem die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Dies wird im Gesetz von Kindertagespflegepersonen bislang nicht verlangt. News4teachers / mit Material der dpa

Rechtsextremistin? Kita-Erzieherin erhält nach Gewaltvorwürfen Kündigung

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TaMu
2 Monate zuvor

In Baden Württemberg beziehungsweise in meinem Landkreis unterschreiben Tageseltern schon seit Jahren, dass sie keiner weltanschaulich, religiös oder politisch extremem Richtung angehören.
Hier war es eher im Gespräch, dass man sich das auch von den Kindseltern wünschen würde.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Eigentlich schade, dass so ein fragwürdiges Bekenntnis unterschrieben wird. Man muss nicht alles unterschreiben, was einem vorgelegt wird. Kinder dürfen hoffentlich bei uns immer sagen, was sie denken. Warum sollte man diese Freiheit für Erwachsene pauschal abschaffen?

So wie ErzieherInnen katholischer Kitas längst nicht alle nach der Moral der Kirche ihr Privatleben führen, so können auch Anhänger von als extrem geltenden Meinungen ihre Unterschrift unter diese Klausel gegen die Meinungsfreiheit setzen.

Marc
2 Monate zuvor

Ist mit „rechte Szene“ jetzt rechtsextreme Szene gemeint? Geht ja um Extremismus.

Witzig auch dass das linke geführte Bildungsministerium das billigt. Ihr ist aber schon klar, dass auch Linksextremismus ins Gesetz fällt oder?

Dreamghost
2 Monate zuvor
Antwortet  Marc

Und wer setzt jetzt hier politisch links mit Linksextremismus gleich?

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  Dreamghost

Niemand würde ich sagen. Es ist naheliegend, dass Linke sensibler auf Rechtsextremismus reagieren und Rechte sensibler darin sind, Linksextremismus zu erkennen. Was sehr nah an der eigenen, noch allgemeins akzeptoeren Position liegt, wird nicht so schnell als extrem empfunden.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Sollte ich jetzt ergänzend Sahra Wagenknecht zitieren? https://www.welt.de/politik/deutschland/article241732079/Wagenknecht-nennt-Gruene-gefaehrlichste-Partei-Scharfe-Kritik-von-Parteikollegen.html Sie hat die Grünen – wegen der Regierungsverantwortung auch als „die gefährlichste Partei“ bezeichnet. Man könnte ja eine Münze werfen, wenn man nicht erkennen kann, wer die perfekte Weitsicht hat.
Ich mag diese Absolutismen nicht. In meiner Schulzeit fühlten wir uns vom Linksextremismus kein bisschen bedroht und sympathisierten mit dem Widerstand gegen die Obrigkeit. Die RAF wählte ihre Opfer aus, während der Anschlag auf dem Oktoberfest https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/315909/vor-40-jahren-rechtsextremer-anschlag-auf-das-oktoberfest/ diejenigen die Gesundheit oder das Leben kostete, die zufällig von der Detonation des Sprengsatzes erfasst wurden.

Für mich verdient jedes Leben Schutz und ich denke manchmal, dass Desinteresse und dumpfes Mitläufertum eine besondere Gefahr für die Demokratie sind. Da ich mit meinem Namen unterschreibe, interessiert mich natürlich, wer die Stellungnahme unter „Die Redaktion“ abgegeben hat. Ich fühle mich gerüffelt.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor

Wenn schon etwas regementiert werden soll, (als ob viele Klein-klein-Reglementierungen die Politik besser machen würden!) dann sollte doch erst mal der unterirdischen Honorierung der Tagespflegenden ein Ende bereitet werden.

Nur weil Tagesmütter und Tagesväter Selbstständige sind, gilt für sie kein Mindestlohn. Die Erlaubnis zur Tagespflege bezieht sich auf Konditionen, die die Selbstständigen im Handwerk als indiskutabel ablehnen würden. – Sie sind auch indiskutabel.

Wer als Kinderfrau privat Kinder betreuen möchte, hat es leichter, eine Stelle zu finden, die ein Auskommen mit dem Einkommen ermöglicht.

TaMu
2 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Bei uns dürfen ein Kind bis fünf Kinder von einer Person ohne Pflegeerlaubnis nur drei Monate am Stück gegen Geld betreut werden. Eine Kinderfrau dürfte also ohne Pflegeerlaubnis nicht arbeiten. Allerdings nehmen selbständige Kindertagespflegepersonen bei uns häufig von den Eltern einen zusätzlichen privaten Elternbeitrag, der zu einem vernünftigen Einkommen führt. Es gibt es für Selbständige keinen Mindestlohn, Lohn bezieht sich auf Arbeit im Angestelltenverhältnis oder auf Jobs, sondern Stundensätze. Ich gebe gerne zu, dass das für Gemeinden, Jugendämter und Tageselternvereine oft schwer verdaulich ist und immer wieder zu Ärger führt. Wenn es einer Tagesmutter unmöglich gemacht wird, einen privat vereinbarten Zusatzbeitrag zu nehmen, kann sie von ihrem Einkommen tatsächlich nicht sicher leben.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

„Kinderfrau“ kenne ich nur als Bezeichnung für privat angestellte Kinderfrauen. Bekommen die Eltern noch ein sechstes Kind, kann sie dennoch weiter die Kinderfrau in der Familien bleiben. Aber oft werden nur ein, zwei oder drei Kinder betreut.

Privat angestellte Kinderfrauen werden gelegentlich noch besser bezahlt als ausgebildete Erzieherinnen. Einige Charity Ladies haben als Kindermädchen angefangen…

Da ich selbst nicht in der Tagespflege gearbeitet habe, kenne ich mich dort nicht so gut aus. Aber gab es nicht auch mal Bundesländer, wo Eltern keine Zuschüsse zur Betreuung ihrer Kinder bekamen, wenn sie der Tagesmutter offiziell noch Geld gegeben haben? In München war es bei Elterninitiativkindergärten jedenfalls vor Jahren noch so, dass die Eltern den Erzieherinnen nicht mehr bezahlen durften als die Stadt. Es drohte der Verlust von Fördergeldern, wenn es den Eltern nachweislich etwas wert war, besser zu zahlen, um ihre Erzieherinnen im teuren München zu halten.

Mit Skepsis sehe ich aucb die Bestrebungen, so genannte „Minikitas“ zu schaffen. Vieles, was ein Kindergarten für den Erhalt eines Betriebserlaubnis braucht, brauchen die Gründer von Minikitas nicht erfüllen. Ein mieser Versuch, einer guten Tagespflege etwas entgegenzusetzen, indem man gering verdienenden Frauen ein „sicheres Angestelltenverhältnis“ anbietet.

Dabei ist es ja das Gute an der Tagespflege, dass sie von eigenständigem Denken und (nicht materialistisch gesehen) auch von einer Freiberuflermentalität geprägt ist.

Tonie
2 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Also bei uns ist es verboten noch zusätzliche Beiträge von den Eltern zu verlangen. Wir gelten also als Selbständig- und das sind wir auch tatsächlich in dem Sinne, dass wir selbst dafür Sorge zu tragen haben unsere Betreuungsplätze zu belegen- sind aber finanziell komplett Abhängig von den Zahlungen des Jugendamts.
Sollten wir zusätzliche finanzielle Forderungen an die Eltern stellen, würden wir keine Zahlungen durch das Amt mehr erhalten.
Wirklich Selbständig fühle ich mich nicht.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  Tonie

Danke für die Antwort, mit der ich gerechnet habe. Darf ich fragen, in welchem Bundesland dies so ist? Ich fürchte, dass es nicht das einzige ist. Und der Satz pro Kind ist vermutlich so bescheiden ausgewählt, dass Tagespflegende finanziell darauf angewiesen sind, fünf Kinder aufzunehmen.

Einmal verfolgen, was auf abgeordnetenwatch.de über die Zusatzeinkünfte unserer Volksvertreter zu lesen ist und es kann einem schlecht werden angesichts einer derart miesen Behandlung der Tagesmütter und Tagesväter! Der politische Wille, Menschen in der Kinderbetreuung und in der Alten- und Krankenpflege nicht leistungsgerecht zu bezahlen, ist ungebrochen.

Man sollte die Tagespflege fördern, mit flexiblen und gern auch kürzeren Öffnungszeiten für die Kinder. Warum soll es nicht lukrativ sein, wenn beispielsweise „nur ein Kind“ am Wochenende gemeinsam mit eigenen Kindern in der Tagespflege betreut wird. Kontakte zu Kindern und mehr individuelle Zuwendung im Rahmen einer familiären Situation. Davon könnten außer Eltern. die im Schichtdienst in Sozialberufen arbeiten auch Alleinerziehende mal profitieren. Und sogar KInder, die von ihren Kindern lernen, wie man einfühlsam auf Kinder eingeht und sie in ihrer Entwicklung unterstützt, lernen eine Menge.
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Stattdessen sorgen Krippenbetreuung und Tagespflege nur für die Kleinsten dafür, dass jüngere Kinder sich nicht an deutlich älteren Kindern orientieren können. – Das war mal anders.

Angelika Mauel
2 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Da ich selbst nicht in der Tagespflege gearbeitet habe, kenne ich mich dort nicht so gut aus.“ –

Eine Korrektur: Dem zweiten Halbsatz stimme ich zu, aber mir fällt ein, dass ich vor dem Beginn meiner Erzieherausbildung einen Monat Krankheitsvertretung für eine von vier Elternpaaren für fünf Kinder angestellte Tagesmutter gemacht habe. Eine nicht legale Notlösung, die es der Tagesmutter ermöglicht hat, einen Monat Urlaub zu machen. – Unter den akademisch gebildeten Eltern gab es Juristen. Schon damals war die Gesetzeslage unbefriedigend für diese Art der Scheinselbstständigkeit.