BERLIN. Warum wird die individuelle Arbeitszeit von Lehrkräften noch immer nicht erhoben, obwohl mittlerweile mehrere Gerichtsurteile die Arbeitgeber dazu verpflichten? Die Kultusminister verweisen ans Bundesarbeitsministerium, das gerade damit beschäftigt ist, das Arbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen. Tatsächlich war versucht worden, eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte zu erwirken – erfolglos. Der „Bildungsrat von unten“, eine Lehrkräfte-Initiative, macht jetzt Druck auf die Landesregierungen, endlich die Arbeitszeit der Beschäftigten im Schuldienst zu erfassen.

Der „Bildungsrat von unten“ ist eine Initiative insbesondere von Lehrkräften, die sich als „etwas andere Kultusministerkonferenz“ versteht – und die als Reaktion auf das umstrittene Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK zum Lehrermangel gegründet wurde, in dem unter anderem Mehrarbeit, größere Klassen und Einschränkung der Teilzeit vorgeschlagen wurden (News4teachers berichtete).
Gründungsmitglieder des Bildungsrats: der „Bildungsinfluencer“ und Lehrer Bob Blume, die Lehrerin Susanne Posselt, der Lehrer Philipp Dehne („Schule muss anders“) sowie Ex-Staatsekretär Mark Rackles, der unlängst im Auftrag der Telekom-Stiftung ein Gutachten zur Lehrerarbeitszeit vorgelegt hat, News4teachers berichtete). Mittlerweile gehören der Initiative mehr als 1.000 Menschen an.
Und die machen Dampf – aktuell in Sachen Arbeitszeiterfassung. Das Plenum des „Bildungsrats von unten“ hat nun eine Stellungnahme beschlossen, die die KMK beziehungsweise die Länder als Dienstherrn und Arbeitgeber in die Pflicht nehmen soll. Kritisiert wird der Versuch der 16 Kultusministerinnen und Kultusminister, sich der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu entziehen und die Lehrkräfte davon auszunehmen (News4teachers berichtete auch darüber). Gefordert wird stattdessen die Aufnahme von Verhandlungen über die notwendige Arbeitszeiterfassung und den Arbeitsschutz an Schulen durch die Länder mit den jeweiligen Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften.
Hintergrund: Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) und des EuGH vom 14. Mai 2019 (C 55/18) haben verbindlich festgestellt, dass alle Arbeitgeber für alle ihre Beschäftigten aus Gründen des Arbeitsschutzes die Arbeitszeit erfassen müssen. Diese Verpflichtung ergibt sich u.a. aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG).
„Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind heute schon für Arbeitnehmer in Schulen (…) einzuhalten“
Die KMK hat in einem Schreiben vom 11. Juli 2023 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darum gebeten, dass bei der anstehenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes der Schulbereich von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen wird. Begründet wird dies mit der „besonderen Situation der Lehrkräfte“, deren Arbeitszeit „nur hinsichtlich der zu erteilenden Unterrichtsstunden messbar“ sei, „nicht im Einzelnen im Vorfeld vollständig prognostiziert“ werden und „auch nicht arbeitgeberseitig überprüft“ werden könne. Zudem sei die aufzuwendende Arbeitszeit je nach Schülerschaft, Fächerkombinationen und „individuellen Fähigkeiten“ unterschiedlich.
Das BMAS hat der KMK mit Antwortschreiben vom 3. August 2023 eine Abfuhr erteilt – und eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte abgelehnt. Zugleich habe das BMAS wichtige offizielle Klarstellungen für die Lehrkräftearbeitszeit vorgenommen, so berichtet der „Bildungsrat von unten“. Im Wortlaut:
- Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil verbindlich entschieden, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen ist: „Der Arbeitgeber ist (…) verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“.
- „Nach der BAG-Entscheidung ist das Urteil des EuGH (…) aufgrund des Arbeitsschutzes bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten“. Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes erfolge nur zur Schaffung von Rechtsklarheit für Arbeitgeber.
- „Der europäische Arbeitnehmerbegriff (schließt) auch Beamtinnen und Beamte ein“. „Auch das vom BAG in Bezug genommene Arbeitsschutzgesetz findet auf Beamtinnen und Beamte Anwendung“.
- „Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind heute schon für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schulen (…) einzuhalten und werden durch die Arbeitszeiterfassung nicht verändert“.
- Die beantragte Ausnahmegenehmigung gem. Art. 17 Abs. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie findet im Fall der Lehrkräftearbeitszeit keine Anwendung.
- „Der Umstand, dass der konkrete Umfang der Arbeitszeit nicht in jedem Fall im Voraus feststeht, steht einer nachträglichen Dokumentation am Ende des Arbeitstages nicht entgegen“.
Der „Bildungsrat von unten!“ stellt dazu nun fest: „Die KMK und die Länder sind in der Pflicht zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes in Schule. Die von der KMK beantragte Ausnahmeregelung widerspricht der Verpflichtung des öffentlichen Dienstherrn zur Einhaltung der länderübergreifend geltenden gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen.“ Die Kultus- und Innenministerien in den Ländern müssten ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen und aus Gründen des Arbeitsschutzes geeignete Systeme der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einführen und nutzen.
Weiter heißt es in dem Beschluss: „Es besteht keine Notwendigkeit, erst die eventuelle Novellierung des Arbeitszeitgesetzes auf Bundesebene abzuwarten. Die Länder sind unmitelbar und alleine für das Dienstrecht ihrer Lehrkräftee zuständig, durch tarifvertraglichen Verweis gelten Arbeitszeitbestmmungen für Beamte analog für tarifeschäftigte Lehrkräfte (§ 44 TV-L).“ Die Innen- und Kultusverwaltungen seien „hier und jetzt“ aufgefordert, mit den Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften Verhandlungen über die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung und den Arbeitsschutz im Schulbereich aufzunehmen.
„Alle Beschäftigten an Schule haben ein Recht auf die Einhaltung von Grenzen der Höchstarbeitszeit und eine Gewährleitung der Mindestruhezeiten“
„Die Erfassung von Arbeitszeiten steht weder der bisherigen Flexibilität der Lehrkräftearbeitszeit entgegen noch bedingt sie eine Präsenzpflicht in Schule. Grundsätzlich sind Arbeitszeitermitlungen auf Basis von Selbstaufzeichnungen der Lehrkräfte ein geeignetes Instrument zum Nachweis der Arbeitszeit (in diesem Sinn OVG Lüneburg Az. 5 KN 164/14).“
Und: „Die Arbeitszeiterhebungen der Vergangenheit dokumentieren im Ergebnis ein substanzielles Maß an Überstunden in Bezug auf die tariflichen Soll-Arbeitszeiten von Lehrkräften in Deutschland. Alle Beschäftigten an Schule haben ein Recht auf die Einhaltung von Grenzen der Höchstarbeitszeit und eine Gewährleitung der Mindestruhezeiten.“ News4teachers
Hier geht es zum „Bildungsrat von unten“.
Woanders wird das Modellprojekt 4-Tage Woche bei vollem Lohnausgleich und Prämien ausprobiert, woran sich viele beteiligen. Dazu muss gesagt sein, dass dazu noch 2-3 Tage homeoffice dabei sind (keine Anfahrt, kein Spritgeld etc.).
Hier wird erstmal Zeit erfasst (40-42 Stunden) mit Wochenendarbeit, abends Korrekturen oben drauf ?
Es muss eine attraktive Lösung gefunden werden, so dass auch Personal nachkommt / after Boomer Gen.
Einhaltung von Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten: Demnach sind Klassenfahrten ganz klar nur noch mit einem erheblichen Personalaufwand durchführbar.
Uns wurde vom Justiziar der Bezirksregierung klar gesagt, dass Lehrer auch auf einer Klassenfahrt nach dem Ende des offiziellen Programms (also ca 17 Uhr) Feierabend haben. Es besteht danach keinerlei Verpflichtung sind um die Schüler zu kümmern. Was Schüler Abends und Nachts machen ist ihre Privatsache und geht uns nichts an. Da sind wir als Lehrer aus jeglicher Verantwortung und auch Haftung raus. Das ist die offizielle Aussage der BR. Allerdings ging es dabei um Klassenfahrten am Berufskolleg.
Beim Berufskolleg klar, an der Grundschule nicht möglich. Da sitzt du teilweise nachts um 3 noch am Bett um die Tränen aufgrund von Heimweh zu trocknen oder den Zickenkrieg untereinander zu beenden… ist aber auch von Klasse zu Klasse unterschiedlich. Aber Feierabend hat man da sicherlich nicht
Ja, für Klassenfahrten müßte man die Lehrer im 4-Schicht-Betrieb einplanen. Also wo bisher zwei Kollegen mitgefahren sind, müßten zukünftig 8 Kollegen mitfahren.
Beim Thema Mindestruhezeit sind schon Elternabende außen vor: wenn ich erst gegen 22.00 Uhr zu Hause bin, dürfte ich frühestens um 9.00 Uhr am nächsten Tag wieder starten. Unser Unterricht beginnt um 7.55 Uhr…
Fahrtzeiten zählen da nicht rein.
Nachrichtenschauen und Mittahsschlaf auch nicht.
Das Nachrichtenschauen in Gemeinschaftskunde schon. Genau wie mein Mittagsschlaf im Nachmittagsunterricht.
Also, es hat alles seine Richtigkeit. 😉
Engagierte Lehrkräfte wohnen direkt neben der Schule. Kommt also hin.
Es zählt nicht, wann man zuhause ist, sondern wann die Arbeitszeit formal zuende ist. Das ist dann quasi nach dem letzten Elterngespräch oder Konferenzende.
Aber auch das funktioniert nicht, wenn Elternabende bis 21.45 Uhr gehen und man morgens um 8 wieder im Unterricht stehen soll.
Sie sind ja die offensichtlich rechtskundigste Person hier im Umkreis von 20 Kommentaren, dann erzählen Sie bitte kurz, wie es sich mit dem Elterntelefonat während der Autofahrt nach hause verhält?
Danke für Ihre Einschätzung.
Paar Ideen für neue Werbeplakate:
„Der europäische Arbeitnehmerbegriff (schließt) auch Beamtinnen und Beamte ein“
„Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind heute schon für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schulen (…) einzuhalten“
„Das BMAS hat eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte abgelehnt.“
😉 neues Plakat:
Chronisch überarbeitet, dauermüde, jedem Virus schutzlos ausgeliefert –
bei unbedingtem Gehorsam lebenslang-
Dein Traumjob ? Melde Dich gerne zum Überlebenstraining bei……
„Zu viele Likes auf deinem Youtube-Channel?
Arbeitszeiten beim Investment-Banking zu geregelt?
Bundeswehr-Auslandseinsätze nicht gefährlich genug?
Fluglotsen-Job zu langweilig?
Werde Lehrkraft! Mache etwas zu deinem Job, wovor die anderen schreiend wegrrennen! Mit Dauerferien-Garantie (du wirst sie brauchen…)“
Ahoi, Redacktion ! Fraulau hätt gern einen link zum BMAS-Antwortschreiben vom 3. August 2023 .Krieg ichden, bitte , von euch? Weil ich mus dawas gutmachen … der Rest ist Schweigen. LG , Dil
Uns liegt das Schreiben nicht vor. Hier – beim Kollegen Jan-Martin Wiarda – lässt sich aber mehr dazu finden: https://www.jmwiarda.de/2023/08/31/zeiterfassung-bundesarbeitsministerium-lehnt-sonderregelungen-f%C3%BCr-schulen-und-hochschulen-ab/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Danke !!! !!!! !!!!!!!! ! !!
Interessant wird es in dem Moment, in dem die Arbeitszeit tatsächlich erfasst wird. Dann sind nämlich etliche Änderungen fällig, das wissen und fürchten die KM’s:
Und dass die Arbeitszeiterfassung die Attraktivität des Berufes in Frage stellen könnte, haben die Damen und Herren ja schon begriffen.
Nichtsdestotrotz wird es dazu kommen und die KM’s sollten sich besser darauf konzentrieren „anständige“ Arbeitszeiten für Lehrkräfte zu schaffen, anstatt sich pausenlos darum zu bemühen, der Wahrheit auszuweichen und Realitäten zu verschleiern.
Zu 1: Also Hausmeistertätigkeiten und „Tätigkeiten am Schulhaus“ müssen nun wirklich nicht getan werden. Das ist sowas von eindeutig Aufgabenbereich des Schulträgers (äußere Schulorganisation) und damit garantiert nicht Aufgabe von Lehrkräften. Da sollten Sie sich ab sofort weigern, ohne Diskussion.
Zu 2: Richtig. Mit jeder „Zusatzaufgabe“ müsste ab sofort klargestellt werden, was anstelle dessen ab sofort NICHT MEHR getan wird. Anders geht es nicht.
Zu 3: Statt Vertretungen, die wiederum andere Lehrkräfte stärker belasten, müssen Elternabende (wieder) früher anfangen. Das Argument, dass die berufstätigen Eltern nicht früher Zeit haben, zieht im Zeitalter von Homeoffice und flexibler Arbeitszeiten / Gleitzeit für einen Großteil der Beschäftigten sowieso nicht mehr. Die andere müssen sich dann die Zeit nehmen, wie für jeden anderen Behörden- und Handwerkertermin auch. Wenn die Elternabende spätestens um 16 Uhr anfangen, wäre spätestens um 18 Uhr Schluss und das Problem gelöst.
Zu 4: Dann muss eben klar sein, dass bei Klassenfahrten für andere Klassen der Unterricht ersatzlos wegfällt. Da der Wunsch nach Klassenfahrten ja primär von Schüler- und Elternseite kommt, müsse diesen eben akzeptieren, dass es nichts umsonst gibt: Klassenfahrten = weniger Unterricht an anderer Stelle. Ein Geben und Nehmen. Und nicht nur ein Nehmen auf Kosten der Lehrkräfte.
Ich empfehle an dieser Stelle den von der Bezirksregierung Münster herausgegebenen Handlungsleitfaden zur Entlastung in Schulen. Dort trifft man unvermittelt auf Vorschläge, die man einer Bezirksregierung gar nicht zugetraut hätte.
Gerne hier Nachlesen und downloaden:
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/entlastung_schulalltag/index.html
Der scheinbar frischeste Entwurf des BMAS eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften hat letzten Bearbeitungsstand: 18.04.2023
Danach ist ein ziemlicher Sommernebel aufgetreten.
Also ich bin absolut gegen die Erfassung der Arbeitszeit. Ich komme mit meiner Arbeitszeit sehr gut hin. Klar ist es auch mal etwas mehr als bei einem normalen Angestellten. Aber wir haben ja auch mehr freie Zeit als normale Angestellten. Auch wennich in einige Ferien einige Zeit am Schreibtisch sitze. Und man muss auch ehrlich sein; nicht jede Arbeitswoche hat 40 Stunden oder mehr. Es gibt auch genügend Wochen in denen ich in 35 Stunden alles erledigt habe ohne Beschwerden von Kollegen, Schülern oder Eltern zu befürchten.
Außerdem ist die freie Zeiteinteilung doch das geilste an unseren Beruf. Fix von 8 bis 18 Uhr wäre für mich keine Option! Da würde ich mir einen anderen Job suchen.
Wenn Sie über freie Kapazitäten verfügen, bieten Sie doch Ihren Kollegen und Kolleginnen Unterstützung an. Die würden sich freuen und Sie würden zeigen, dass Sie ein guter Mensch sind.
„Fix von 8 bis 18 Uhr wäre für mich keine Option“
Für mich auch nicht, aber das steht doch gar nicht zur Debatte.
Arbeit Geh Weg – Ich Komme!
Wenn, dann fix von 7.45 – 16.15 Uhr, nicht wahr? Wenn in Ihrem Bundesland 41h für Beamte gelten, dann schlagen Sie die gern drauf. Ich wäre happy über eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40h/Woche (ferienbereinigt), aber da hab ich wohl die falsche Fächerkombi und mit dem Gymnasium die falsche Schulform.
Freuen Sie sich und unterstützen Sie Ihre Kollegen!
Ich unterrichte Englisch und Deutsch am Gymnasium in Vollzeit und bin für verbindliche Regelungen, die die tatsächliche Arbeitszeit auf ein erträgliches Maß deckeln. Sonst werde ich mir wohl in absehbarer Zeit einen anderen Job suchen.
Da stimme ich Ihnen zu. Ich komme häufig auch nur auf 30 bis 35 Stunden.
Es gibt aber auch Lehrer, die korrekturintensive Fächerkombinationen (z.B. Deutsch, Englisch) haben. Sie schreiben in der Sek1 5-6 Klassenarbeiten je Kurs/Klasse und Schuljahr. Die Oberstufenklausuren (eine pro Quartal) kommen dann noch hinzu. Gerade diese D/E-Kombination erzeugt einen derart hohen Korrekturaufwand, dass quasi jedes Wochende flöten geht.
M/PH ist dagegen Urlaub.
Nö, Ma/Phy sind (zumindest am Gym) kein Urlaub. Sie rechnen nämlich mit jedem Fehler der Schüler weiter, da folgerichtige Rechnungen nach einem Fehler nicht als Fehler angemerkt und damit zu bepunkten sind. Das macht insbesondere in der SEK II besonders Spaß, wenn Sie versuchen zu verstehen, was der Schüler sich dabei gedacht haben könnte. Auch in Mathe hat die Korrektur nämlich rechtssicher zu erfolgen.
Ich bin für die Erfassung. Meine Fächer sind Deutsch und Geschichte in der Oberstufe.
Meine Deputatsstunden kann ich Arbeitsstunden umrechnen, das sind dann 38 Stunden.
Ohne die Stunden, die ich in den Ferien zum Korrigieren aufwende, weil es oft gar nicht machbar ist mit korrekturintensiven in der Oberstufe und dem Vorbereiten neuer Lektüren für das Abitur, komme ich locker auf 50 Arbeitsstunden, in machen Wochen sogar auf 55 Arbeitsstunden und mehr. Und das nicht, weil meine Selbstorganisation ausbaufähig ist.
Meine Arbeitszeit dokumentiere ich auch für mich – ansonsten interessiert es keinen – um Zeitfresser zu finden und die gibt es zur Genüge, allerdings ohne dass ich direkt Einfluss darauf habe.
Daher muss es eine Arbeitszeiterfassung geben, alles andere macht den Job in Zukunft noch unattraktiver.
Ich frage mich, wie so eine Arbeitszeiterfassung genau aussehen soll?
Wie will man erfassen, wie lange ich meinen Unterricht plane?
Stechuhr geht ja nicht.
Hoffentlich gibt es nicht noch so eine Bürokratie-Monster-Plattform, wo wir on top noch täglich online unsere Arbeitszeit protokollieren müssen.
Gilt es eigentlich als Arbeitszeit, wenn ich auf dem Klo die neueste Ausgabe von „Praxis Deutsch“ lese?
Ich habe so viele Fragen.
Gibt doch nur zwei Möglichkeiten:
So oder so wären es massive Kosten die entstehen würden. Deshalb wird die Umsetzung möglichst lange herausgezögert.
Es gibt auch die 3. Möglichkeit eine Organisationsuntersuchung durchzuführen, wie bspw. in anderen Behörden auch.
Dort haben auch alle verschiedene Aufgaben.
Im Schulbereich müsste dies für alle Schulformen hinweg, in allen 16 Bundesländern und bei allen Fächern und Klassenstufen mit Hilfe einer großen Stichprobe durchgeführt werden (Interviews, Eigenerfassung und vllt. Beobachtung?!) und Durchschnittswerte gebildet werden.
Es ist einfach ein Unterschied, ob ich BWL als Leistungskurs in der 13 unterrichte inkl Abiturkorrektur oder BWL in der Jahrgangsstufe 11. ganz zu schweigen vom Sportlehrer, der keine Korrekturen hat.
Hinzu kommen dann noch die Klassenlehreraufgaben, Konferenzen etc.
Meiner (!) Erfahrung nach haben die Sport- oder ReligionslehrerInnen selten eigene Klassen. Begründung: sie haben zu wenig Stunden in der Klasse.
Find ich nicht fair und ich fühle mich doppelt gebeutelt mit Prüfungsfächern und Ergebnisdruck.
Eine Mammutaufgabe, aber anders geht es in meinen Augen nicht.
Die Regelung sieht aber explizit keine Durchschnittswerte, sondern die Erfassung der Arbeitszeit jedes Einzelnen vor.
Es zählt sogar als Arbeitszeit, wenn Sie während des Korrigierens und während des Lektüre Ihrer unterrichtsrelevanten Zeitschriften auf’s Klo müssen. Dazu müssen Sie nicht ausstempeln:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-der-Chef-den-Klogang-verbieten-article19734499.html
In Hamburg wird die Arbeitszeit anhand des umstrittenden Arbeitszeitmodells seit Jahrzehnten vermeintlich erfasst und entsprechend verrechnet. Dieses Modell hat sich irgendeine Betriebswirtschafterin ausgedacht, der pädagogische Nutzen war da eher zweitrangig.
Hat engagierten Kolleg*innen nur Nachteile gebracht, da aufgrund von angenommenen durchschnittlichen Richtwerten sämtliche Tätigkeiten (nein, Fachliteratur auf dem Klo lesen, gehört leider nicht dazu) entsprechend faktorisiert wurde, d.h. es ist kaum bis gar nicht möglich nach diesem Modell verantwortlich zu arbeiten.
Dort wird nicht die Arbeitszeit erfasst: dass wäre die Erfassung der individuellen Arbeitszeit jedes Einzelnen, sondern angenommene Arbeitszeiten zugewiesen. Das Arbeitszeitgesetz verlangt jedoch die Erfassung der individuellen Arbeitszeit: da kommen dann gerade die stark belasteten Kollegen endlich mal zum Zuge!
Möchten Sie mir nach über 20 Jahren Erfahrungen mit dem hiesigen Arbeitszeitmodell ernsthaft erklären, was und wie dieses berechnet wird ?
Leider wird bereits in diesem höchst fragwürdigen Modell die individuelle Arbeit faktorisiert bzw. verrechnet. Die dafür verwendete Faktorisierung entspricht aber eben N I C H T (sic!) der tatsächlich notwendigen Arbeitszeit. Es bleibt somit Wunschdenken, dass dadurch „stark belastete Kolleg*innen“ zumindest fair bezahlt werden würden. Das Gegenteil ist der Fall: Evaluationen ergaben, dass seit der Einführung dieses Modells der Krankenstand erheblich angestiegen ist…
Nichts anderes habe ich geschrieben: das in HH verwendete Modell erfüllt nicht die Kriterien der verlangten Arbeitszeiterfassung, sondern stellt eine Kontingentierung dar, die nur in den allerseltensten Fällen mit der Realität übereinstimmt.
Arbeitszeit protokollieren gehört zur Arbeitszeit. Das ist ganz einfach: Knöpfchen drücken bei Arbeitsbeginn, Knöpfchen drücken bei Arbeitsende, und wenn Sie eine Pause (im arbeitsrechtlichen Sinn – gern belesen, was als Pause gilt) machen, wieder Knöpfchen für Pausenbeginn und Pausenende drücken. Mache ich bereits per App, ist supersimpel, und die Ergebnisse sind sehr aufschlussreich.
Bedeutet aber auch: bei längerer Pause als arbeitsrechtlich vorgeschrieben ausstechen. Ebenso beim Arztbesuch, Kinderzumsportbringen, Einkaufen.
Der Feind der Erfassung ist die freie Einteilung. Also auch nicht nachmittags ins Freibad und abends korrigieren. Gleiches mit dem Wochenende. Die Arbwit muss Freitagabend fertig sein. Das ist Stress/Arbeitsbelastung, den die Lehrer gar nicht kennen.
Bekanntlich sind generell keine Arbeitnehmer am Nachmittag im Freibad, gehen Einkaufen, bringen Kinder zum Sport oder besuchen den Arzt. Kennt man.
Dann müsste man eben eine geregelte Zeit machen. Mit Büro (gerne für mehrere – je nach Aufgaben und Erwartungen), genug Materialien usw.
Alles wird innerhalb dieser Zeit gemacht. Wenn etwas nicht fertig werden sollte, dann wird es aufgeschoben. Geht nicht? Dann hätte ich gerne immer sofort einen Arzttermin, Friseurtermin, die Bauarbeiter bei Wohnungs-/Hausbau und Sanitär, falls mal etwas anfällt. Muss man warten? Öhm … komisch. Gibt anscheinend doch die Möglichkeit, dass man nicht alles innerhalb der Woche überall schaffen kann und muss.
Die Konsequenz wäre: Macht es machbar. Erwartungen und Deputat dann eben so anpassen, damit es fertig werden kann. Ansonsten Pech.
Und ja, ich habe durchaus noch ein paar andere Arbeitgeber kennen gelernt. Auch in verschiedenen Bereichen gearbeitet/reingeschnuppert. Von Betreuung/Nachhilfe/Hausaufgaben, über Ingenieurbüro/Kaufmann, „Bandarbeit“/Fertigung bis hin zum Klinikum und Einzelunternehmen.
Daher kenne ich für mich persönlich auch unterschiedliche Arbeitsbelastungen (und Rahmenbedingungen) in den Bereichen.
Und wenn man die Arbeit nicht schafft, dann geht es am Montag weiter. Die wenigsten Arbeiten sind Terminarbeiten. Hingegen hat jede Lehrkraft fast nur Terminarbeiten, denn der Unterricht muss stehen, die Klausuren schnell korrigiert werden, von Prüfungen ganz zu schweigen.
Das ausstechen, wenn ich auf Toilette gehe oder evt. rauche nehme ich gern in kauf, denn die Hohlstunden in der Schule zählen als Arbeitszeit – der Arbeitgeber muss nämlich für Arbeit sorgen. Es gibt Tage, da haben Kollegen von 7:40 bis 16:10 Unterricht – das wären 10 Schulstunden in der Theorie, praktisch liegen 5 Hohlstunden drin und wir haben einen ordentlichen Arbeitsraum mit 6 Schreibtischen mit Ausstattung. Wenn man da seine Unterlagen hinträgt sich anmeldet und vor dem nächsten Unterricht wieder wegeräumt – denn diese Plätze stehen 90 Kollegen zur Verfügung- bleiben von einer Stunde noch 40 Minuten. Da schaffe ich in der Oberstufe eine Klausur. Das Stückwerk klingt zwar gut, aber da die Bewertung einheitlich sein muss, birgt dies gewisse 8Risiken, dass es eben nicht einheitlich wird.
Jaja, die Scharen von Lehrern, die den Nachmittag im Freibad verbringen. Wo gibts die denn? Sie konstruieren Probleme, die nicht existent sind. Und wenn Lehrer nicht stressresistent wären und effizient arbeiten könnten, wäre der Lehrermangel noch wesentlich größer, als er jetzt ist.
Versteh ich nicht, wo ist das bitte festgelegt, dass es keine freie Zeiteinteilung mehr gibt, wenn unsere Arbeitszeit erfasst werden sollte?
Ganz einfach mit einer digitalen Stechuhr. Sie starten Zuhause den Rechner und melden sich an und wenn sie fertig sind, wieder aus. Das macht in BW das Land bei allen Landesbediensteten, die im Homeoffice arbeiten. Aber bei Lehrkräften geht das nicht, da gibt es kein Vertrauen in den guten Leumund.
Und ja, das zählt als Arbeitszeit, da es ein Fachmagazin ist und Sie es ja nicht als Hobby lesen, sondern um sich fortzubilden. Die Frage ist, ob Sie nicht lieber in Ruhe auf die Toilette gehen, wenn Sie wissen, dass Sie bei Überstunden diese wieder zurückbekommen und die Arbeitszeit nicht Ihre Freizeit reduziert.
Wichtig wäre auch: bei Krankheit gelten die Tage als voll gearbeitet. Also keine Übertragung der Aufgaben (in erster Linie Korrekturen, aber auch Elterngespräche, Klassenlehrertätigkeit usw.) in die nächste Arbeitswoche, oben drauf natürlich (bedeutet dann oft eine 60 Stunden Woche nach gerade überstandener Krankheit). Doppelkorrekturlehrer haben oft 30-40 Stapel in Jahr, da muss man entweder krank korrigieren oder zwei Stapel in der nächsten Woche schaffen. Alternative: Entbindung von anderen Aufgaben in der nächsten Woche…
Wer es glaubt wird selig….
Bei der Arbeitszeiterfassung werden Kranktage aus den Jahressollarbeitstagen herausgerechnet – wie bei jedem Arbeitnehmer. Spannend wird es, wenn man während seines Jahresurlaubs erkrankt: rein theoretisch stehen mir dann Ausgleichstage zu. Das wäre auch nur fair meiner Ansicht nach.
Wie wird denn dann der Urlaub berechnet. In der Konsequenz heißt das: Urlaub festlegen und beantragen und die restliche Zeit arbeiten. Ferien ade.
Ich bin als erster dafür!
Die derzeitige Regelung in meinem Bundesland lautet: der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage, die in den Ferien zu nehmen sind. Wo ist das Problem, einen Urlaubsantrag zu stellen, und in der Zeit dieses Urlaubs dann tatsächlich nichts für Schule zu machen? Sie wissen doch am besten, wann Sie Zeit für Urlaub haben. In der Regel ist das die Zeit zwischen den Jahren und die Sommerferien. Die anderen Ferien sind (zumindest an Gymnasien) im Regelfall mit Korrekturen udn Vorbereitungen voll bzw. dienen zumAbbau der in der Schulzeit aufgebauten Mehrarbeit. Und ja, wenn man dann in der Zeit seines eingereichten Urlaubs erkrankt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass man den Urlaub nachholen kann. Das ist in jedem anderen Job auch so, warum sollte das beim Lehrer anders sein?
Ich würd das ebenfalls sofort so umsetzen.
„Wichtig wäre auch: bei Krankheit gelten die Tage als voll gearbeitet. Also keine Übertragung der Aufgaben“
Das wird wohl schwierig werden, denn wir sind nun mal keine Bürohengste, wo der Nächste die Arbeit bei Krankheit mit übernehmen kann.
Fakt ist, dass Vertretungen übernommen werden können, aber originäre Aufgaben nachgearbeitet werden müssen.
Sie stellen sich das so vor, wie in einer Firma, in der viele Aufgaben von vielen übernommen werden können, aber so ist das in Schule nicht. Dafür haben wir Freiheiten, die andere nicht haben…..
Bleiben wir doch einfach realistisch: Wir Lehrer wollen nicht immer mehr Arbeit aufgebürdet bekommen und das tun, wofür wir ausgebildet wurden. Das ist immer noch viel Arbeit, aber können sie uns frei einteilen. Jeder kann nach 3,4,5 oder 6 Unterrichtsstunden aus der Schule gehen und über seine Zeit dann (oft) frei bestimmen. Das möchte ich zumindest sehr gerne so beibehalten.
Überstunden, Ausgleichszeiten … Deputatsanpassung an „durchschnittliche Krankenzeiten der Berufsgruppe“? Der Ball ist flexibel. Man muss ihn nur verwenden.
In anderen akademischen Berufen lösen sich die Aufgaben übrigens bei Krankheit oder Urlaub nicht in Luft auf….
Das Risiko der Nichterledigung wegen Krankheit und Urlaub hat aber der Arbeitgeber zu tragen, nicht der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat seinen Betrieb so zu organsieren, dass dies möglich ist. Dies ist in Deutschland geltendes Recht.
Richtig, Aber sie werden einfach verschoben.
Gerichtstermin. Richter krank. Wird verschoben. Fertig.
Aber:
Unterricht. Lehrkraft krank. Wird vertreten. Meinen geplanten Unterricht muss ich als erkrankter Lehrer dann aber in den meisten Fällen trotzdem mit dann weniger Restunterrichtszeit später nachholen, weil Vertretungsunterricht fast nie den geplanten Unterricht kompensiert. Somit ist man als erkrankte Lehrkraft ständig im Zeitdruck, den vorgeschriebenen Lehrplan und die Stoffverteilung doch noch irgendwie einhalten und aufholen zu müssen.
*Wenn* man sich den machen lässt – den Druck.
Ich persönlich habe damit seit Anfang diesrs Schuljahres aufgehört.
Stört auch keinen.
Mir würde es zur Entlastung ja schon mal reichen, wenn unsere SL digitale Konferenzen erlaubte. Tut sie nicht, weil sie der Meinung ist, so Stimmungen besser erahnen zu können. Dumm nur, dass in den letzten beiden GLKs zwei von ihr angeregte Vorschläge mit Pauken und Trompeten durchfielen.
Wir haben seit Corona fast nur online konferiert. Das hat ganz viele Vorteile, aber auch die von Ihrer SL angesprochenen Nachteile. Für mich als SL waren die Online LKs sehr entlastend, aber die Kolleginnen wünschen sich wieder Präsenz LKs, weil sie den persönlichen Austausch schön finden. Wir wechseln also wunschgemäß nun oft hin und her. Allerdings haben wir Schulpflegschaftssitzungen und Schukos weiter online und das werden wir auch auf jeden Fall beibehalten. Tatsächlich nehmen da immer fast alle Eltern dran teil, denn sie haben das Betreuungsproblem nicht mehr.
Auch hier muss man sich entscheiden: Effizienz oder Wunschkonzert. Ich kann mir keine aufwändigen Modelle „wünschen“ und dann über den Aufwand klagen. Wenn hier eine SL bei jedem Wunsch springt ist es kein Wunder, dass alles aus dem Ruder läuft.
Den persönlichen Austausch könnte man auch in der Pause pflegen. „Schön“ ist ein seltsamer Anspruch.
Ich habe persönlich kein Problem damit, ab und an eine Konferenz in Präsenz zu haben. Ich habe nicht geklagt, nur gesagt, dass es für mich persönlich entlastend ist online zu konferieren.
„Schön“ darf gerne ein Anspruch sein, wenn der Wunsch problemlos zu erfüllen ist.
Viele haben hier übrigens immer ein Problem mit der SL, sei es, dass sie offen und zugewandt sind und die Kollegen in Entscheidungen miteinbeziehen, sei es, dass sie im Alleingang Entscheidungen fällen, die dann alle mittragen müssen.
Es gibt immer Mecker.
„Den persönlichen Austausch könnte man auch in der Pause pflegen.“
Sie könnten auch als praxisferner Schul-Theoretiker im Ministerium arbeiten. 😉
Als ob mit „persönlicher Austausch“ der Klönschnack über das HSV-Spiel am Wochenende gemeint wäre.
Sie wollen ein Stimmungsbild? Einfach eine Umfrage starten, die entspricht sogar den Wahlgrundsätzen – im Gegensatz zu jeder Abstimmung in einer Präsenzkonferenz.
Warum sollte ich ein Stimmungsbild wollen? Verstehe Ich nicht…
In Hessen müssen Konferenzen in Präsenz stattfinden. Hat das Ministerium so festgelegt. Ja, diejenigen, die im Homeoffice arbeiten können.
Die Arbeitszeit von Lehrern zu erfassen finde ich schwierig. Objektiv messbar sind doch nur die berufsbedingten, nachprüfbaren Anwesenheitsstunden. Was daheim an Zeit aufgewendet wird, unterliegt der Selbstauskunft und ist eine Grauzone.
Mir ist nicht so wichtig, dass meine Arbeitszeit genau erfasst wird, obwohl sie mir viel vorkommt.
Mich belastet mehr, dass ich dauernd mit dem Gefühl rumlaufe, nie wirklich fertig zu sein und eigentlich noch mehr tun zu können oder müssen, damit alles möglichst unangefochten läuft und ich ruhig schlafen kann. Die Schule sitzt mir fast immer im Nacken und lässt mich mit ihren Unwägbarkeiten kaum los. Immer kann etwas passieren, mit dem ich nicht gerechnet habe, was mich aus heiterem Himmel trifft und mir nachhaltig zu schaffen macht.
Das sind die Dinge, die mich belasten und mir das Gefühl geben, nie wirklich zu genügen und vor Querschüssen, Unzufriedenheiten oder Beschwerden wirklich sicher zu sein.
Wenn ich noch einmal zu wählen hätte, würde ich mir einen Beruf aussuchen, bei dem ich nach Dienst- oder Arbeitsschluss wirklich abschalten könnte, weil das Pensum erledigt wäre und mir am nächsten Tag zwar wieder viel Arbeit bevorstünde, aber keine Querelen und Nackenschläge.
Das macht mir mehr zu schaffen und kostet mich viel mehr Kraft und Nerven als die reine Arbeitszeit.
Geht mir auch so, aber ich erhoffe mir (wahrscheinlich ist das ziemlich naiv) von einer Erfassung der Arbeitszeit, dass der Beruf eben nicht mehr so ins Privatleben ausufert und man nicht von der Schule spontan immer „mal eben“ für irgend etwas eingesetzt werden kann.
Dieser Unruhezustand zeugt doch eben davon, dass vielen Lehrkräften eben zu viele Aufgaben und Arbeit zugemutet werden.
Die freie Wirtschaft schafft es schon lange die Arbeitszeit gut zu erfassen. Warum also nicht auch bei Lehrkräften erfassen sobald man mit Korrekturarbeit, Vor- und Nachbereitung, Fortbildung etc beginnt und aufhört.
Für mich sind das keine Grauzonen, wenn ich aktiv arbeite. Sicherlich gibt es den ein, oder anderen, der solche Systeme ausnutzen würde, die gibt es aber in allen Berufen.
Die Vergeltung über die Deputatsstunden stammt aus einer Zeit, in der es nicht so viele Aufgaben gab und dient nun lediglich der Ausbeutung.
„Die freie Wirtschaft schafft es schon lange die Arbeitszeit gut zu erfassen.“
Tatsächlich wird die Arbeitszeit mittlerweile vielfach gut erfasst. Ergänzend hierzu gibt es dann auch Vorgaben für Arbeitszeitsalden, die dauerhaft (mehrere Monate) nicht unter- bzw. Überschritten werden dürfen. Innerhalb dieses Rahmens sind die Angestellten dann „eigenverantwortlich“ unterwegs. Ufert es aus, bekommt man als FK ggf. eine Aufforderung aus der Mitbestimmung, entsprechende Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit dem MA zu vereinbaren.
„Notfalls“ gibt es verordneten Zwangsurlaub.
Kommt der MA dann zurück, hat sich zumeist wieder etwas angesammelt.
Insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften ohne entsprechende Vertretungen dreht man sich hier im Kreis. In „der Wirtschaft“ spricht man von FTE…die bekommt man als FK nicht hinterhergeworfen und / oder angelernt. Hier kalkuliert ein Unternehmen eher zurückhaltend, bevor man einen gut bezahlten Lebensarbeitsplatz einrichtet.
Letztlich ist überall zu viel Arbeit für zu wenig Personal da…
Ich finde eine Arbeitszeiterfassung mit entsprechenden Ausgleichsmöglichkeiten zwingend erforderlich und habe jahrelang in einem derartigen System gearbeitet. Vor dem Gefühl, niemals fertig zu werden oder dem eigenen Anspruch nicht gerecht zu werden, schützt dieses aber leider nicht.
Jetzt stehe ich auf der anderen Seite und setze mich für mehr Personal ein, schaue mir Prozesse an bzw. fordere zum „qualifizierten Weglassen“ auf. Dennoch hat man stetig das Gefühl, dass Umfang / Anforderungen schneller steigen als die Effizienzgewinne.
Homeoffice unterliegt oft auch der Selbstauskunft und ist eine Grauzone. Ist für andere Arbeitgeber offensichtlich kein Problem.
@Grillsportler @Pete
Bei mir scheint die Sache noch etwas anders zu liegen als bei Ihnen. Sie scheinen sich „nur“ zu sehr eingespannt zu fühlen, bis ins Privatleben hinein. So geht es mir auch.
Darüber hinaus habe ich aber immer mehr Angst vor dem, was mich in der Schule erwarten könnte und was mich dann rund um die Uhr belastet, mir Selbstzweifel beschert und nächtliche Grübeleien.
„Angst fressen Seelen auf“ heißt ein bekannter Film. Er trifft ganz gut, was ich meine.
Konferenzen können digital ins homeoffice verlegt werden.
Fakt ist, überall änder sich was: Schule muss attraktiver werden für neues Personal.
Mehr homeoffice wagen, mehr digital, Digitalunterricht und Stunden runter.
Wie erfassen= persönlich
Bekannte, die den ganzen Tag zuhause im homeoffice sind, erfassen das auch individuell.
Ich weiß nicht, was hier immer alle mit den digitalen Konferenzen haben. Ob ich 2 Stunden im Lehrerzimmer oder 2 Stunden zu Hause vor dem PC sitze, ändert an meiner Arbeitszeit genau gar nichts.
Aber wenn du eine Anfahrt von 1Stunde hast
Bei uns sind Konferenzen nach Unterrichtsschluss. Der Stundenplan wird so gebaut, dass man maximal 1 Springstunde vorher hat. Insofern gibt es keine extra Anfahrt zur Konferenz (außer zu den Schuljahresanfangskonferenzen, die den ganzen Tag dauern).
Tscha, bei uns (Lehrermangel, können die Pflichtstundentafel nicht abdecken, viele Bedingungen beim Stundenplanbau zu beachten wg. Kollegen mit Schwerbeschädigung und damit verbundenem Anspruch auf freie Tage und bestimmte Unterrichtszeiten, Kollegen in Teilzeit und damit verbundenem Anspruch auf freie Tage, Blockung der Kursstufe, Ganztagsschule, Kollegen mit teilweiser Abordnung an andere Schulen, an unsere Schule teilweise abgeordnete KOllegen anderer Schulen usw.) sieht es so aus, dass manche VOLLZEITKRÄFTE am Konferenztag lediglich die ersten beiden Stunden Unterricht haben, und die Konferenz regelmäßig erst 15,45 Uhr beginnt. Springstundenzahl bei voller Stelle bis zu 6, im Regelfall um die 3-4 Springstunden, dazu 3 Aufsichten in den großen Pausen pro Woche. Da wäre es schon schön, wenn man nach der zweiten Stunde nach Hause fahren dürfte und sich zur Konferenz zuschaltet, insbesondere wenn der Arbeitsweg einfache Strecke 50km beträgt.
Sie brauchen doch das nicht einfach wiedergeben.
Natürlich ist es gemütlicher zuhause im Wohn-oder Arbeitszimmer die Konferenz online mitzumachen bei einer gepflegten Tasse und leichtem Schneefall draußen als in der Dunkelheit noch zu fahren.
Begeben sie sich nun aus ihrem persönlichen Kokon und überlegen, ob das an anderen Schule auch so ist oder überhaupt so sein kann.
An einer Grundschule ist dies auch möglich. Aber sie übersehen die Riesensysteme mit weit über 100 KuK, da ist Unterrichtsschluss relativ….
Das ist allerdings nicht Problem der Schule. Wenn das für jemanden tatsächlich ein so großes Problem ist, muss er halt umziehen. Wohnortwahl ist zum Glück noch die Entscheidung jedes einzelnen.
Fahrzeiten? Kinderbetreuung???