Gericht: Gesundheitsamt darf Nachweis für Masernimpfung eines Schülers fordern

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Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit blieben Beschwerden von Eltern einer Schülerin und zwei Schülern gegen das Vorgehen des Gesundheitsamtes des Bezirks Treptow-Köpenick erfolglos. (Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23)

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Die Behörde hatte nach Gerichtsangaben von den Schülern jeweils einen Nachweis über eine Masernimpfung verlangt und mit 200 Euro Zwangsgeld gedroht, falls das entsprechende Dokument nicht vorgelegt werde. Dabei berief sich das Gesundheitsamt auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Viruserkrankung. Die Nachweispflicht käme eine Impfpflicht gleich und sei verfassungswidrig, argumentierten die Eltern. Mit der Impfung gingen erhebliche gesundheitliche Risiken einher und sie könnten diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt.

Das Berliner Gericht stützte sich bei seinen Fällen auf diese Entscheidung. Gegen die Beschlüsse können die Eltern in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. News4teachers / mit Material der dpa

Schutz vulnerabler Menschen geht vor: Karlsruhe bestätigt Masern-Impfpflicht für Kinder

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2 Kommentare
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TaMu
1 Jahr zuvor

Schwierig vermittelbar und nicht gut durchdacht gegenüber kritischen Eltern ist der Unsinn, eine Masernimpfpflicht einzuführen, die faktisch die Impfung auch gegen Mumps und Röteln beinhaltet. Es gibt zwar einen umständlich beschaffbaren Einzelimpfstoff aus der Schweiz, aber eben keinen in Deutschland. Ich persönlich halte ja zwei weitere verhütete Krankheiten für einen Segen, mag aber trotzdem den Etikettenschwindel mit Zwang, Pflicht, Prüfung, Strafgeldern etc nicht. Wenn es um Recht geht, braucht dieses eine vermittelbare Grundlage. Bei Kindern und Eltern wird hier seit drei Jahren etwas praktiziert, was beispielsweise beim neuen Heizungsgesetz unmöglich wäre. So gäbe es bei diesem zwar kein Verbot von Ölheizungen, Deutschland würde aber kein Heizöl bzw Rohöl mehr einführen oder fördern.
Der Zwang zu zwei zusätzlichen Impfungen ist rechtlich so eigentlich nicht haltbar.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Das verstehe ich auch nicht, dass man dem nachvollziehbaren Interesse von Eltern an Einzelimpfungen nicht nachkommt.
Zumal es Ärzte gibt, die das befürworten und begründen können.