Prozess um Tod der diabeteskranken Schülerin Emily auf Studienfahrt: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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MÖNCHENGLADBACH. Für eine zuckerkranke Schülerin endet eine Studienfahrt mit dem Tod. Die Lehrerinnen wussten nichts von der Erkrankung und halfen nicht, als es dem Kind immer schlechter ging. Sie hätten sich informieren müssen, so das Gericht – und zwar schriftlich. Deshalb wurden sie nun wegen fahrlässiger Tötung verurteit.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro, wie das Gericht am Donnerstag erklärte. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.

Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.

Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.

„Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese Fahrt denke. Ich weiß nicht, wie ich den Beruf noch ausüben kann“

Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben. Ursächlich für den Tod der Schülerin war ein Herzinfarkt, hervorgerufen durch eine schwere Form der Stoffwechselentgleisung, die besonders Menschen mit Typ-1-Diabetes betrifft. Dabei übersäuert der Körper infolge von Insulinmangel, und muss schnell ärztlich behandelt werden.

Die Einlieferung in die Klinik erfolgte am Samstag, doch laut einer Sachverständigen, so berichtete die „Rheinische Post“, sei Emily bereits am Donnerstagabend in eine schwere Ketoazidose, als eine akute Komplikation, geraten. Diese war verbunden mit Bauchschmerzen und Erbrechen und sei wohl dadurch fehlgedeutet worden, dass es auch einem anderen Mädchen nach einem chinesischen Essen schlecht geworden sei.

Zur Frage, wann man Emily noch habe retten können, antwortete die Sachverständige dem Bericht zufolge: „Zu jedem Zeitpunkt bis Samstagmorgen, da ist ihr Zustand bereits dramatisch gewesen.“ Bereits am Freitag sei Emily jedoch schon nicht mehr in der Lage gewesen, adäquat zu reagieren.

Sie sei seit dem Tod Emilys „am Boden zerstört“ und habe psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen, so hatte die 34-jährige Lehrerin im Verfahren erklärt. „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese Fahrt denke. Ich weiß nicht, wie ich den Beruf noch ausüben kann.“ An den Vater Emilys gewandt, der als Nebenkläger als Prozess verfolgt, sagt sie: „Es tut mir unfassbar leid, dass Emily verstorben ist.“

Die 60-jährige Lehrerin erklärte laut Bericht, an einem Infoabend mündlich gesundheitliche Besonderheiten abgefragt zu haben, eine schriftliche Abfrage sei nicht erfolgt. Der Moment, als sie Klassenlehrer über die mitreisenden Kinder informiert habe, sei der gewesen sei, „in dem sie hätten auf mich zukommen können, um mich über Emilys Erkrankung zu informieren“.

Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen den Hinweis, so die „Rheinische Post“, dass sie mit ihren Einlassungen ein Geständnis abgelegt hätten – womöglich ohne es zu ahnen. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“ sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich. News4teachers / mit Material der dpa

Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen

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Kohlrabi
11 Monate zuvor

“Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.”

Da sie es wussten, hätten sie auch darauf hinweisen müssen, finde ich! Und wenn das Kind nicht (das so klein nicht mehr war), dann auf alle Fälle die Eltern!

Brunie Zensi Löbel-
11 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Genau das. Und deshalb ist das ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen, auch wenn das Abfragen von Erkrankungen etc. eigentlich zum Handwerkszeug von Lehrkräften gehört.

Deshalb gilt für mich schon lange: Risiko und Mehrarbeit vermeiden- KEINE Klassen- oder sonstigen Fahrten.

anka
11 Monate zuvor

Genau! Nur noch Dienst nach Vorschrift.
Ihr Ernst?

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Lesen Sie weiter! Diese Einstellung scheint weit verbreitet zu sein.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Warum schreiben Sie in einem Lehrerforum?

Unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Weil es ein Forum insbesondere für Lehrerinnen ist (Ironie off).

Warum kommentieren Sie Ihnen unliebsame Beiträge mit Fragen, die nicht weiterführen? Einfach nicht beachten und fertig.

Antje Thiel
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Weil ich als Journalistin, die selbst Typ-1-Diabetes hat und den Prozess von Anbeginn an verfolgt habe, glaube, etwas zur Diskussion beitragen zu können. Wie mir scheint, ist es auch kein geschlossenes Forum hier. 🙂

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Fragen Sie sich mal, warum.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

das ist ja das, was mich schockiert!

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

“Genau! Nur noch Dienst nach Vorschrift.
Ihr Ernst?”

Nein, kein “Ernst”. Denn “Dienst nach Vorschrift” ist in diesem Beruf mittlerweile so gut wie unmöglich. Sei es Sicherheit, Datenschutz, Arbeitsschutzrecht oder Aufsichtspflicht, die meisten Schulen funktionieren eigentlich nur noch, wenn die Lehrer eben nicht “Dienst nach Vorschrift” machen. Das beziehe ich nicht nur auf Klassenfahrten.

Mika
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Sie meinen, Dienst gegen die Vorschriften wäre besser? Spannende Einstellung!

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Glaube ich nicht.

Aber viel kriegt man leider nir hin, wenn man gegen etwas verstößt.

Einige Beispiele:

Kontakt zu den Eltern über WhatsApp. Ist nicht erlaubt, aber oft der einzige Weg.

Pünktlich in den Unterricht – geht nur, wenn ich heulende Kinder stehen lasse, Kollegen nichts wollen und die Pause in allen Belangen unfallfrei und ereignislos war.

Klassenarbeiten auf Lernstandardniveau? Ich schmeiß mich weg.

Ansonsten wird sich natürlich an alles gehalten – von Lehrerseite.

DnV für Schüler gibt es ja zum Glück nicht.

Sonst hätten unsere verhaltenskreatiefen Herausforderungen ein Problem – und nicht der Rest der Lerngruppe.

Brunie Zensi Löbel-
11 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Das mag ja sein, dass Sie das so für sich entscheiden. Aber wenn`s dann Probleme gibt, weil Sie gegen Anweisungen und möglicherweise Gesetze verstoßen, stehen Sie ggf. vor Gericht, und kein Dienstherr kann Sie raushauen, selbst wenn er es möchte. Denken SIe an die Kollegin aus dem Westerwald. Die wollte auch nur gut und alle wissen das. Und trotzdem wird sie verurteilt werden und alles verlieren- persönlich hat sie das bereits.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Netter Versuch, mir die Worte im Munde umzudrehen.
Try again.

Hysterican
11 Monate zuvor

Das Verständnis ist immer wieder dasselbe:

Die Kolleginnen mussten sich auch im Vorfeld der Fahrt um 60 bis 70 SuS kümmern – die Eltern jeweils nur um eins – nämlich ihr eigenes.

Bei all der Tragik kann ich das Gericht nicht umfassend verstehen.

Die maßgebliche und unbestreitbare Mitschuld der Eltern wird scheinbar (oder wurde das hier lediglich nicht thematisiert) völlig außer acht gelassen.Denn die hätten – in einem so gravierendem Fall von Vorerkrankung den begleitenden Kolleginnen einen Hinweis auf diesen Umstand geben müssen. Dass in einer Institution wie Schule ggf erteilte Informationen – sei es ans Schulbüro bei der Anmeldung oder an die Klassenleitung – oftmals nicht weiterkommuniziert wird ist doch allen klar, die in großen schulischen Systemen arbeiten.

Es macht auf jeden Fall eines nochmal sehr deutlich:

Klassenfahrten stellen ein erhebliches Risiko für LuL dar. Wenn was passiert sind sie immer die Schuldigen – auch wenn sie nichts hätten anders machen können, denn den entsprechenden Praxisblick haben urteilende Richter eben nicht.

Tim Bullerbü
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Aber hier hätten sie etwas anders machen können
– Gesundheitsabfrage
– Anruf bei Eltern/ihr Kind ist krank
– mit dem Kind zum Arzt
Ich finde es aber auch unverantwortlich 70?80? SuS mit 4(!) Lehrkräften ins Ausland zu schicken.

ginny92
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Ließt man anderer Artikel kommt heraus das es eine mündliche Gesundheitsabfrage gab.
Das Urteil bzw. die Begründung ist leider so gewählt, dass man sich tatsächlich fragen muss ob man das Risiko ein gehen möchte.
Und die Umstände waren auch einfach denkbar schlecht wer geht den davon aus das wenn einem Freitag morgens mitgeteilt wird das eine Schülerin Bauchschmerzen etc. Hat und das gleichzeitig bei anderen Schülern aufgetreten ist das man da sofort den Arzt rufen muss. Das dort erstmal abgewartet wurde ist zumindestens nachvollziehbar. Das bis Samstag morgen gewartet wurde ist finde ich auch etwas lange aber wer weiß warum.

Tim Bullerbü
11 Monate zuvor
Antwortet  ginny92

Aber mündlich Abfrage auf einem Info- Abend…schon sehr eigenartig…und dann merkt man sich das bei 80 SuS?
Und wenn da 20 Eltern nicht da waren?

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Dann haben 20 Eltern keine Zeit oder kein Interesse.

Brunie Zensi Löbel-
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Und im Zweifelsfall fällt man hintenrunter!

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  ginny92

Sie gehen doch kein Risiko ein, wenn Sie sich angemessen vorbereiten. DIe beiden Kolleginnen waren ja auch keine Rookies und unprofessionell vorbereitet. Und mitverursachten einen vermeidbaren Tod.
Ich kann am Handeln dieser beiden Kolleginnen nichts professionelles erkennen.
Sie etwa?

R.S.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Die Kolleginnen haben deshalb ja auch eine Schuld zu tragen bzw. eine Strafe erhalten. Sollten die Eltern allerdings straffrei ausgegangen sein, kommt mir hier wieder die Vollkasko-Mentalität in den Sinn, an der unsere Gesellschaft vielfach krankt.
Die verantwortlichen Lehrer vor einer solchen Reise nicht explizit auf eine derartige Erkrankung seines Kindes hinzuweisen ist meiner Meinung nach ebenfalls fahrlässig und gehört bestraft.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  R.S.

Aus Sicht der StA aber nicht, deshalb hat sie die Anklage gegen die sorgeberechtigte Mutter ja auch fallen lassen.

Wenn hier von anderen von fehlender Professionalität der verurteilten lehrerinnen gesprochen wird, dann frage ich mich doch, wie es mit der Professionalität von Schulleitung und Schulaufsicht sowie Ministerium aussieht, denen – Stand 2019 – ein Gericht (OLD D’dorf) erst in 2023 in einem Urteil mitgibt, dass das Abfragen der relevanten Gesundheitsdaten und weiterer Angaben schriftlich zu erfolgen hat.

Folglich kann es keinen Verstoß gegen 2019 bestehende Dienstpflichten gegeben haben, es wurde lediglich fahrlässig sträflich gegen die eigene Absicherung (nicht) gehandelt.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  R.S.

Der leibliche Vater ist fein raus; da das alleinige Sorgerecht bei der Mutter lag. Ebenso der Stiefvater, wenn er Emily nicht adoptiert hat. Er ist im Verfahren und den medien auch nicht aufgetreten.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Dass die Zahl der Schüler zu hoch gewesen ist, sehe ich auch so und vertrete die Auffassung, dass es eine Schande ist, dass so wenige den Mumm haben, für sich und die Kollegen auf kleineren GRuppen zu bestehen. Von Erziehern wurden in den letzten Jahren wesentlich mehr Gefährungs-/Überlastungsanzeigen gestellt als früher. Wie sieht es bei den Lehrern aus?) Was wird gegen Schulleitungen unternommen, die unzureichend geplante Schulfahrten genehmigt haben?

Alter Pauker
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Nichts. Genauso wie gegen jegliche übergeordnete Stellen. Schuld ist immer der letzte in der Kette. Der schlechtbezahlte kleine Lehrer.
Nie wieder Lehrer werden!!!!!

Hysterican
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Antwort auf die Frage:

NICHTS!

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Dann sollte das aber mal bitte ein Thema sein, das die Redaktion aufgreift.

Unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Wäre eher ein Thema für die Schulaufsicht, w e n n es sie denn interessiert.
Andernfalls sollte eine Gewerkschaft sich damit befassen.

Sepp
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Natürlich hätten die Lehrkräfte anders handeln können.

Ich frage mich, wie ich reagiert hätte und muss gestehen, dass ich zumindest am ersten Abend nicht die Eltern angerufen hätte (“Ihre Tochter hat chinesisch gegessen und jetzt ist ihr schlecht.”) und schon gar nicht zum Arzt gegangen wäre.

Nachdem es ihr den kompletten zweiten Tag schlecht ging, hätte ich vermutlich bei den Eltern angerufen. Ein Arztbesuch wäre da sinnvoll gewesen, so hat es bis zum nächsten Morgen gedauert.
Vermutlich ist die Hemmschwelle aber auch höher, in einem anderen Land mit anderem Gesundheitssysten in die Notaufnahme zu gehen…

Unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Wenn es eine derartige Hemmschwelle gibt, dann sollten die Betroffenen Fahrten nur innerhalb Deutschlands begleiten.

Wie immer
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Bei uns in der Grundschule sind im Herbst knapp 100 Kinder mit 4 Lehrkräften (3 Teilzeitkolleginnen) auf eine mehrtägige Klassenfahrt gefahren. Alle anderen Lehrkräfte werden in der Schule gebraucht und bekommen keine Genehmigung mitzufahren. Die Klassenfahrt wird aber trotzdem erwartet.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Wie immer

Dass in möglichst entspannter Atmosphäre Schulunterricht abgehalten werden kann, halte ich für wesentlich wichtiger als eine Klassenfahrt mit Grundschülern.

Eine Lesenacht mit Taschenlampen in der Schule (gern auf freiwilliger Basis) mit anschließender Übernachtung auf Isomatten würde ich als attraktive Alternative ansehen. Die Bödecker Kreise bezuschussen Autorenlesungen, Vorlesepaten lesen umsonst und die Lehrer haben dann hoffentlich selbst etwas von einem “nur eine Nacht umfassenden” Event.
Die Eltern können dann morgens früh mit dem Frühstück vorbeikommen und beim Aufräumen mithelfen. Das klappt eigentlich ganz gut.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Warum sind Sie nicht Lehrer?

A.M.
11 Monate zuvor

Weil ich als Erzieherin gut auf meine Art “aussteigen” konnte, um nicht etwas mitmachen zu müssen, was mir nicht zugesagt hat. Als Springerin in Kitas (seltener auch in Schulen) hat man einfach mehr Freiheiten und ich habe es genossen, Insiderin und Außenseiterin zugleich zu sein. – Und warum sind Sie zum Lehramtsaussteiger geworden?

Nach dem Abitur wäre Lehramt leider das Letzte gewesen, was ich hätte machen wollen, obwohl meine Schule ganz okay war.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sie sind also Erzieherin. Da würde ich mir niemals anmaßen können, was Berufsalltag und Arbeitsbedingungen angeht auch nur irgendwie mitreden zu wollen.

unverzagte
11 Monate zuvor

Arbeiteten in Ihrer Schule etwas keine Erzieher*innen ?!?
Beileid ! Bei uns sind sie z.T. sogar in den Konferenzen dabei und niemand würde auch nur auf die Idee kommen, das als “Anmaßung” zu betiteln – das Gegenteil ist wohl eher der Fall.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Am Gymnasium beispielsweise arbeiten keine Erzieherinnen. Warum auch?

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Ist Ihre Frage im Zeitalter von Inklusion ernst gemeint ?

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich weiß ja nicht, wie Sie das kennen. Bei uns feiert man sich schon, wenn man für über 1000 SuS zwei Sozialpädagoginnen vorhalten kann. Nachmittagsbetreuung machen ungelernte Kräfte, das ginge auch garnicht anders.
Was haben Sie denn mit Ihrer Frage gemeint?

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Es gibt Ausnahmen. Erzieherinnen putzen und unterrichten nicht an Gymnasien, aber sofern zu einem Gymnasium ein Internat gehört, werden zur Betreuung der Schüler durchaus auch ErzieherInnen eingestellt. Üblicherweise kommt es zu Gesprächen zwischen Lehrern und Erziehern, aus den verschiedensten Gründen. – Warum auch nicht?

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Wie viele Gymnasien gib es denn so, zu denen ein Internat gehört?
Bei den wenigen, die es gibt, habe ich bisher wahrgenommen, dass Sozialpädagogen eingestellt werden. Dass da die ein oder andere Erzieherin von Haus aus dazwischen sein könnte, mag ja möglich sein. Der klassische Arbeitsplatz ist es sicher nicht.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Auch ein nicht klassischer Arbeitsplatz kann – Ihrem Absolutismus zum Trotz – ein Arbeitsplatz sein.
Auch in diesem Jahr gibt es wieder Stellenangebote von noblen Schulen, die Erzieher (m/w/d) explizit zur Bewerbung auffordern. Darunter auch Gymnasien.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Nein, an meiner Schule arbeiteten keine Erzieher. Ich würde mir aber auch dann niemals anmaßen über die Verpflichtungen und den Arbeitsalltag eines Erziehers zu urteilen.

unverzagte
11 Monate zuvor

Mhm, es gibt durchaus Überschneidungen in vielen Bereichen, denken Sie nur mal an die sog. Aufsichtspflicht.

Bruni Zensi Löbel
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ganz sicher nicht!

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Der Aufwand für diese eine Nacht ist schon enorm.

Und auch hier muss geklärt werden, welche Erkrankungen vorliegen und ob und wenn welche Medikamente morgens, abends oder über den Tag vor oder nach oder zum Essen gegeben werden müssen.

Und von Allergien und Unverträglichkeiten habe ich hier noch gar nichts gesagt.

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Bei uns muss man außerdem am folgenden Tag unterrichten oder es gibt Minusstunden, alternativ: von Freitag auf Samstag übernachten und den Samstag Vormittag mit Kindern, die nicht abgeholt wurden in der Schule warten.

Rabe aus NRW
11 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Genau, nachdem man vorher mehrere Tage und Nächte, also 24 Stunden/Tag, Dienst und Aufsichtspflicht hatte. Am nächsten Tag 8 Uhr wieder auf der Matte stehen! Vorbereitet! Was ist das denn für ein Job???

Wenn nachts die Pubertierenden in andere Zimmer schleichen oder aus dem Fenster klettern, um in die Disco zu gehen – ja, Aufsichtspflicht! Nicht nur bei Krankheiten, Medikamenteneinnahme, Heimweh, aufgeschlagenen Knien und so fort. Beim Einsteigen in den Bus haben Eltern mir ‘schönen Urlaub’ gewünscht. Das ist nicht zum Lachen.

Das Urteil in diesem traurigen Fall bestärkt mich darin, allen KollegenInnen zu empfehlen, keine Fahren mehr mitzumachen, erst recht nicht bei einem Schlüssel von 20/1 mit MittelstufenschülerInnen.
Man bedenke außerdem, dass die Lehrkräfte ja im Vorfeld schon viel Arbeit in theoretischen ihrer Freizeit (neben den ca 50 realen Wochenstunden) damit zubringen mussten, diese Fahrt zu organisieren und das Programm vorzubereiten.

Bruni Zensi Löbel
11 Monate zuvor
Antwortet  Wie immer

Selbst Schuld! Als Teilzeitlehrkraft würde ich schon gar nicht fahren! Und erwartet wird viel, wenn man nicht nein sagt. Für unkündbare Beamte doch risikoarm.

Lera
11 Monate zuvor

Formal korrekt.

Ich werde keine Klassenfahrten mehr machen. Die Gefahr, wegen einer Unachtsamkeit komplett ruiniert zu werden, ist mir zu groß.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Lera

Sie übertreiben.
Ihre Schlußfolgerungen entsprechen dem, was die Vorurteile über angebl. faule Beamte wiedergeben.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Kluge Menschen bilden sich Urteile aufgrund differenzierter Abwägung, dumme Menschen haben Vorurteile.

Pensionist
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Die sparen aber Zeit!

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Auf dieses Schwarz-Weiß-Denken würde ich nichts geben. Es gibt durchaus lebenskluge – also kluge Menschen, die wegen eines niedrigen IQs als dumm gelten. Aber gerade sie fallen nicht durch Vorurteile auf. – Haben Sie schon mal länger Zeit mit Menschen mit Down Syndrom verbracht?

In der Welt herrscht kein Mangel an intelligenten Menschen mit Vorurteilen. Viele Vorurteile sind übrigens überhaupt nicht falsch. Solange man nicht verbohrt an sie glaubt, ist es sogar gut, sie in sich zu haben. – “Auf Klassenfahrten bringen immer welche Alkohol mit”. – Stimmt nicht immer, aber oft. Und deshalb ein triftiger Grund, die Aufsichtspflicht auszuüben.

Mika
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sie wissen aber schon, bezogen auf Ihr Beispiel zu Alkohol auf Klassenfahrten, dass es einen Unterschied zwischen Vorurteilen und Erfahrungswerten gibt?

447
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Nö.
Sie haben schlicht viel Emotion und/oder sind Teil der Leute, die mit einem geradezu ver-rückten (–> Realitätssinn) sich von “leuchtenden Kinderaugen” blenden lassen.

Es ist schlicht ein Ausblenden von Realität, sehenden Auges in die Kreissäge zu laufen:
Wenn ich Ihnen eine Schale mit 1000 Bonbons hinhalte und sage, dass eines davon in durch warmes Wasser gelöstem Rattengift getränkt ist – kommen Sie dann auch um die Ecke mit “Geht doch 999 mal gut!”?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Hä?

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Wenn ich vorher schriftlich abfragen darf, welches das rattengiftverseuchte ist, schon.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Stimme Ihnen zu.

Und was passiert, wenn die (auch schriftliche) Anfrage falsch, unvollständig oder garnicht beantwortet wird?

Hätten Sie es nicht “besser wissen” müssen?
Wie kann man jemanden glauben, der eine solche Schale hinhält?

Ein Schritt nach dem anderen, eine freche Entgrenzung nach der nächsten, Stück für Stück…

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Es geht hier um den Bezug zum Urteil.
Dass ich selbst sicherlich keines der Bonbons essen würde, ist klar.
Da kann mir auch der Papst persönlich sagen, der Allheilige hätte ihm geflüstert, welches Bonscherle verseucht wäre.

Nur laut Urteil wird man offenbar zumindest nicht strafrechtlich belangt, wenn man abgefragt hat und ein Kind dann ein verseuchtes Bonscherle isst.

Klar, mit der seelischen Last, dass man die Bonbons rechtssicher durch schriftliche Abfrage, trotzdem angeboten, muss man dann auch leben können.

Insofern kann ich völlig nachvollziehen, dass man sich grundsätzlich gegen jegliche außerschulischen Aktivitäten verwehrt.

Bruni Zensi Löbel
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Na und, für den guten Leumund kann sie sich nichts kaufen!

Brunie Zensi Löbel-
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Sie übertreibt nicht. Und die Vorurteile können ihr egal sein.

Rabe aus NRW
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Faule Lehrer, wenn schon. Ich habe noch keine erlebt. Siehe oben.

Einer
11 Monate zuvor

Es ist fürchterlich, wenn Menschen so jung und so unnötig sterben!
Aber wenn mein 13-jähriges diabetis Typ-1 krankes Kind auf eine mehrtägige Klassenfahrt fährt, schreibe ich den Lehrern eine Anweisung, ich spreche persönlich mit den Lehrern und ich stehe am Bus und erzähle es den Lehrern auch noch dreimal! Und zwar JEDEM Lehrer der mitfährt! Lieber 10-mal zu viel und 10-mal genervt Blicke bekommen als auch nur einmal zu wenig. Und das gleiche gilt für die Klassenkameraden.

Hans Malz
11 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Das ist kein Nerven. Auch keine Helikopter Art. Das ist genau so richtig!

Ale
11 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Sorry,
wieso genervte Blicke? Ich lass mir das als mehrfach erklären, lasse mir Befunde mitgeben (auch gern in einem versiegelten Umschlag) um in Notfall die Ärzte informieren zu können. Aber das Bedarf der Mithilfe der Eltern und diese fehlt leider immer mehr. Ich bin Betriebshelfer an unserer Schule, wir fragen schriftlich ab zum Schuljahresbeginn – na ja was man dann über das Schuljahr noch so mit bekommt steht eben seltenst auf den weißen Zetteln.

mama51
11 Monate zuvor
Antwortet  Einer

…und ich als LK erwarte es auch, dass man mich “nervt”, – mit schriftlichen Anweisungen und Gesprächen! Denn dann vergesse/ ignoriere/ übersehe ich auch nichts.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Ich persönlich begrüsse es ausdrücklich, dass Sie sich um ihr Kind kümmern.
Ich finde Uhr Verhalten auch nicht nervig, sondern sorgfältig.

Heiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Als Eltern eines Diabetes Mellitus Typ 1 Kindes (ab Kleinkindalter, Jetzt > 18 Jahre), sind wir proaktiv auf die Erzieher und Lehrer zugegangen, haben Aufklärungsschriften an alle die Verantwortung für unser Kind getragen haben verteilt. Wir haben mit den Lehrer und Lehrerrinnen geredet was zu tun ist, wenn unser Kind sich “komisch” verhält. Haben verschieden Notfallnummern hinterlassen, zum Teil sind wir auch bei Ausflügen dabei gewesen, usw. Das Verhalten der Eltern finde ich mehr wie merkwürdig. Dieses Urteil erschwert das Leben von Eltern mit DM Typ 1 Kindern im Kindergarten- und Schulalter sehr.

dickebank
11 Monate zuvor

Nach Aussage des Gerichtsprechers in einem Beitrag in der ARD hätten sich die Lehrkräfte schriftlich über die Gesundheitsprobleme informieren lassen müssen. Das ist das, was ich habe kommen sehen.

Deshalb noch einmal meine Frage:
Wo ist in NRW fixiert, dass Lehrkräfte Gesundheitsinformationen über Schüler, die an einer Exkursion als optionaler schulischer Veranstaltung teilnehmen, in schriftlicher Form einholen müssen bzw. in 2019 einholen mussten. Die BASS gibt dazu nichts her.
Weitere Aussage, die entsprechenden Richtlinien müssten entsprechend angepasst werden.

Ich gebe zu bedenken, dass die Schule vertreten durch die Schulleitung der Reiseveranstalter ist und nicht die mit der Durchführung beauftragten Lehrkräfte. Gab es zum damaligen Zeitpunkt vor Fahrtantritt entsprechende Weisungen, Gesundheitsinformationen auf schriftlichem Wege einzuholen? Gab es an der Schule einen entsprechenden Vordruck oder ein Musterschreiben, auf den oder das die Lehrkräfte zurückgreifen konnten?

Es ist wie immer im schulischen bereich bzw. im Arbeitsverhältnis von lehrkräften:

Den letzten beißen die Hunde. Vorgesetzte Dienststellen machen keine Fehler.

Hysterican
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Vielen Dank!
Genauso ist es.
Vor einigen Jahren sollte auf Betreiben der SL eine Schülerin mit Borderline und akuter Suizidneigung an einer 5Tage-Fahrt nach Prag teilnehmen.
Wir als Fahrtenleiter haben diesbezgl Gespräche mit der SL geführt und darum gebeten, seitens der SL die S* von der Fahrt auszunehmen.
Dem wurde nicht stattgegeben.
Auf unsere Frage, ob die SL die Verantwortung für die S* während der Fahrt übernehmen würde würde mit den Worten “natürlich nicht – Sue sind vor Ort aufsichtsverpflichtet – demnach auch voll verantwortlich!” Das war auch die Haltung der BzR DT, die ebenfalls von uns kontaktiert wurde.
Wir waren daraufhin kurz davor, für die anderen 23 SuS die Fahrt abzusagen und bereit, einen Eintrag in die Personalakte hinzunehmen, weil wir uns einer dienstlichen Anweisung verweigert haben, als die Mutter der S* nach einem Fespräch mit ihrer Tochter die Teilnahme zurückgezogen hat.

Dienstlich angeordnete drohende Existenzvernichtung ohne jegliche Form der Verantwortungsübernahme durch übergeordnete Stellen – noch ein wichtiger Grund, Klassenfahrten grundsätzlich zu überdenken.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Bez.-Reg. DT – warum wundert mich das nicht:(

Hans Malz
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Sowas ggf. mal über die Elternvertretung an die Lokalpresse durchsickern lassen. Oder nicht ans Ministerium melden, sondern an die jeweilige Opposition.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Ein sehr guter Grund, die Fahrt nicht mitzumachen. Chapeau!

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Da kann ich mich nur anschließen! Respekt!

Tim Bullerbü
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Ich empfehle für solche Situationen, das gilt auch für die Aufsicht über 2 Klassen gleichzeitig, sich die Dienstanweisung der Schulleitung unbedingt schriftlich geben zu lassen.
Ich kann dann nachweisen:
Ich habe schriftlich und begründet meine Bedenken vorgebracht.
Die SL hat mich aber angewiesen.
Ich remonstriere daraufhin.
Ich habe das Recht, zu remonstrieren.
Auch das mache ich schriftlich.
Lehrkräfte müssen sich dringend mehr mit ihren Rechten beschäftigen.

Bla
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Remonstration bei Bedenken/”Fehlentscheidungen der SL”.

Enjoy your chicken Ted
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Ich nehme an die SL hat das in diesem Fall verweigert. Kenne es aber selbst auch nicht anders, welche SL bestätigt das auch schon schriftlich?

447
11 Monate zuvor

Die SL, die will dass es gemacht wird.

Beispiel “Doppelaufsicht bei Vertretung”:
Ich habe das genau so grmacht wie er/sie oben schreibt.

Ergebnisse:
1. SL extrem angepisst.
2. Ich musste es nicht machen.
3. Ich wurde nie wieder zu so gefährlichem Unfug (zwei Gruppen in zwei Räumen, “Vertretungs”chaos) aufgefordert.

Rabe aus NRW
11 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Was sagt der Personalrat dazu? Kann man ihn nutzen?

ginny92
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und das ist das Problem an dem Urteil, es sagt nichts anderes aus als, wenn sie sich nicht über jede denkbare Möglichkeit abgesichert haben sind sie haftbar.
Wer genau möchte das dann noch machen ?
Zu dem was passieren wird ist das gerade Kinder mit Diabetes jetzt damit rechnen müssen das Lehrkräfte diese Verantwortung auf Klassenfahrten ablehnen werden und das pauschal und es wird im schlimmsten Fall auch auf anderen Erkrankungen übergreifen.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  ginny92

Ohne das Urteil gelesen zu haben, wissen wir zu wenig über seinen Gehalt.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ich brauch hierfür doch keine Richtlinien und Anordnungen! Ich bin schon groß.
Eine kl. Umfrage in unserem Kollegium ergab, dass alle Befragten, den Gesundheitszustand seit Jahren schon vor jeder Fahrt abgefragt haben. ALso schon lange vor dem Fall hier.
Alles andere ist doch unprofessionell.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

“Ich brauch hierfür doch keine Richtlinien und Anordnungen! Ich bin schon groß.”

Tatsächlich? Sie handeln im ÖD ohne Anordung? Sie geben also auf eigene Faust ein (vermutlich selbst erstelltes) Schreiben zur Inofrmationsgewinnung raus und hoffen, dass das schon rechtlichen Ansprüchen genügen wird? Ich hoffe für Sie, das ein Richter, dass (im Ernstfall) dann ähnlich sieht.

Tabea
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Genau.
Das würde ein Richter ähnlich sehen. Sie haben abgefragt, Ihnen sind nun die Krankheiten bekannt, das reicht (und damit wäre es im konkreten Fall höchstwahrscheinlich gar nicht erst zu dem Unglück und zu dem Prozess gekommen).
Warum glauben hier so viele, dass man für alles ein standardisiertes Formblatt einer Behörde benötigt?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Weil Ängstlichkeit ein Merkmal vieler Beamt_innen ist.
Selber erntscheiden? Wo käme ich denn da hin?
(Wahrscheinlich in Teufel’s Küche)

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

“Weil Ängstlichkeit ein Merkmal vieler Beamt_innen ist.
Selber erntscheiden? Wo käme ich denn da hin?”

Das dachten sich vermutlich die jetzt verurteilten Lehrerinnen auch.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Jaja, unsere toughen Internetheldinnen wieder. 🙂
Noch stolz drauf, sich verheizen und ins Unrecht setzen zu lassen?

“Einfach mal machen”, das haben die zwei Expertenlehrkräfte auch gemacht, so ganz nach Bauchgefühl.

Ergebnis: Lol, verurteilt.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Na dann: viel Glück Ihnen weiterhin (sofern Sie Lehrer sind).

unverzagte
11 Monate zuvor

Lehrer*innen verdienen demnach also kein Glück und Nichtlehrer*innen schon mal gar nicht , die haben sich ja eh nur verlaufen oder ?

Berufsübergreifender Austausch schadet übrigens nichts, kann sogar bereichernd sein, wenn die Scheuklappen fallen…viel Erfolg.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Austausch gerne, aber nur mit Personen, die auf Unterstellungen verzichten.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Bitte erkundigen Sie sich doch mal, welche Texte Sie als Lehrer selbst verfassen und dabei nach bestem Wissen frei formulieren dürfen. Als ausgebildete Kraft dürfte das eine ganze Menge sein. Nur Robotniks müssen programmiert werden.

Erzieherinnen geben ohne Studium auch einige selbst formulierte Abfragungen raus.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Das ist schon klar, dass man einiges selbst formuliert und herausgibt. Unklar ist, ob das einer gerichtlichen Prüfung in solch existenziellen Fragen stand hält. Das maße ich mir nicht an, beurteilen zu können. Es hat. Große Unternehmen hätten für sowas mit Sicherheit medizinische Fachangestellte.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Bei dem, was ich manchmal von der Kita bekomme, habe ich mich übrigens auch schon gefragt ob es, wenn es hart auf hart käme, Bestand hätte.

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Wer schreibt, der bleibt – alte Handewerker*innenregel, vermutlich primär, was das Schreiben von Rechnungen betrifft…Sprüche mal beiseite: Haben Sie Ihre Frage auch der Kita mitgeteilt ?

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Die Kita kennt meine Fragen, gerne schriftlich per Mail. Vermutlich sieht man mich dort lieber von vorne als von hinten.

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Umso unklarer wird die Frage, warum Erzieher*Innen im Gymnasium arbeiten …

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Machen Sie keine Mördergrube aus Ihrem Herzen…

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Es lebe der Zusammenhang, liebe Dauerlüfterin. Ihre ausstehende Antwort und mein Machen haben so gar nicht miteinander zu schaffen.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Das glaube ich Ihnen gern. Es gibt aber auch Leitungen, die topfit sind. In unserem Beruf hängt einiges davon ab, was die Unfallkasse empfiehlt. Rheinland-Pfalz wurde darum schon von Erzieherinnen aus anderen Bundesländern als Informationsquelle bevorzugt. Ich habe auch schon mal nach der schriftlichen Planung eines Ausflugs gefragt. Es gab sie nicht und dann fand er auch nicht statt.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Warum sollte er nicht, der Richter? Bin ich meiner Sorgfaltspflicht nicht etwa über das in der BASS (nicht explizit) geforderte Maß nachgekommen?

Bla
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Wie bei der Erhebung von Erlaubnissen bezüglich Bildaufnahme?
Das sind ca. 3-4 Seiten PRO Bild PRO SuS, wenn rechtlich richtig und sicher gemacht.
Ergo: Keine Bilder
Oder: Grauzone und hoffen es geht gut
Normalerweise: Geht es gut. Da das (3-4 Seiten) natürlich absurd und realitätsfern ist. Dazu … Wo kein Kläger, dort kein Richter.
Aaaaber: Rechtlich einwandfrei ist das nicht.

Georg
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Genau so sehe ich das auch
Fehler der Schulleitung : Keine Vordrucke vorhanden, kein Hinweis an die Lehrkräfte, dass eine schriftliche Abfrage verpflichtend ist.
Fehler der Eltern : Schule und Lehrer nicht über die Krankheit des Kindes informiert.
Fehler der Lehrerinnen : Kein Medizinstudium gemacht. Ein Arzt hätte wahrscheinlich erkannt, dass es sich um eine Unterzuckerung handelt. Woher sollten die Lehrerinnen das denn wissen ?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Weiterer Fehler der Lehrerinnen: sich nicht gekümmert auf der Fahrt, KInd tot.

Mariechen
11 Monate zuvor

Ich kann nicht verstehen, dass die Abfrage über mögliche Erkrankungen nicht schriftlich erfolgt ist. Ebenso wenig verstehe ich, warum die Eltern die Schule nicht über so eine schwerwiegende Krankheit informiert haben.
Relativ neu im Dienst habe ich vor vielen Jahren ein Mädchen in der 4. Klasse ohne Betreuung der Eltern mit auf Klassenfahrt genommen. Diabetes wurde kurz zuvor festgestellt und die Mutter hat mich angefleht, dass Kind alleine mitzunehmen, da Selbstständigkeit extrem wichtig wäre. Naiv habe ich eingewilligt und niemand hat mich auf mögliche Gefahren hingewiesen. Bei einer Wanderung fiel der Blutzucker extrem ab. Alles ist letztlich gut ausgegangen und die Mutter war mir gegenüber sehr dankbar….mehr Glück als Verstand!
Ich würde so etwas niemals wieder machen!

Ale
11 Monate zuvor
Antwortet  Mariechen

Innerhalb Deutschlands wäre bei einem solche jungen Kind die 2malige Kontrolle am Tag über einen Pflegedienst per Rezept möglich. Nur als Info für die Zukunft und lieb gemeint. Der Pflegedienst kommt morgens und abends zur festen Uhrzeit misst den Blutzucker und spritzt entsprechend.

Mariechen
11 Monate zuvor
Antwortet  Ale

Wie gesagt ich war völlig neu im Job. Ist 20 Jahre her. Ich habe Infos eingeholt und bekommen und hatte viele Gespräche mit der Mutter. Niemand hat mich auf die Gefahren aufmerksam gemacht. Weder erfahrene KollegInnen, noch SL. Wenns schief geht, ist man immer dran..

Ale
11 Monate zuvor
Antwortet  Mariechen

Hoffe das ist nicht gegen dich rüber gekommen. Es war als Hinweis an alle gedacht, hier lesen sicherlich ein paar Kollegen/innen mit, die irgendwann vielleicht die Info benötigen.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Ale

Danke. Man konnte es so verstehen, wie es gemeint war.

Blau
11 Monate zuvor

Also Lehrkräfte müssen selbst Klassenfahrten planen und das auch noch Rechtssicherheit ohne jegliche Ausbildung dafür. DAS finde ich ehrlich gesagt fahrlässig und zwar vom Dienstherrn!

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Ist doch sehr schlau vom Dienstherren. Der weiß, dass im Schadensfall nicht er, sondern immer der Lehrer dran ist. Ein paar Dienstunfähigkeiten zu finanzieren dürfte günstiger sein, als echte Vorsorge zu treffen.

447
11 Monate zuvor

Ein (leider) verständliches Urteil.

Neben dem.offensichtlichen moralischen Aspekt (der ja zur Genüge thenatisiert wurde) frage ich mich immer noch (bzw. kriege es nicht in meinen Kopf), wie man nach JAHRZEHNTEN im Staatsdienst:
1. So schludrig mit Dienstpflichten umgehen kann.
2. So unfassbar (sorry) dumm sein kann, dann noch beruflich selbstvernichtende Aussagen zu machen.

Hoffentlich trägt die breite Publikation des Falles dazu bei…
1. SuS vor solchem massiven Dilettantismus zu (be)schützen.
2. LuL klarzumachen, dass sie NICHT in einer irgendwie separaten Sphäre aus Emotionen und verquastem Gewihnheitsrecht agieren, sondern letztlich in einem juristisch definierten Beamtenapparat.

Kohlrabi
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Juristisch definierter Beamtenapparat? Gilt also für angestellte Lehrer nicht?

PS: Es wurde oben darauf hingewiesen, dass es keine Verpflichtung gäbe, solche Informationen schriftlich einzuholen. Ich habe jetzt Angst, gilt das alles denn nun auch für Ausflüge/Wandertage? Muss ich da auch jedes Mal vorher eine solche Info schriftlich einholen? Es kann sich ja auch etwas neu ergeben haben.

Fragen Sie auch vor jedem Wandertag schriftlich ab, welche relevanten Krankheiten seit dem letzten Ausflug bekannt wurden? Man kann auch auf einem Ausflug unterzuckert zusammenbrechen.

Muss man das dann nicht wöchentlich, täglich neu abfragen? Auch in der Schule kann man unterzuckert zusammenbrechen? Ich meine, Sie reden das Wort der Aussage, dass es nicht Aufgabe der Eltern sei, darüber zu informieren! (schriftlich)

447
11 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Nö.

Natürlich ist es eine fortgesetzte Frechheit, alles auf Lehrern abzuladen.

Darum macht man Fahrten nach Möglichkeit garnicht – oder WENN, dann natürlich mit dem vollen Abfrageprogramm und alles schriftlich.

Spätestens nach diesem Urteil wird mich wenigstens keiner mehr belächeln, mich und meine Monsterfragebögen.

LehrerBW
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Mit welchen Dienstpflichten wurde schludrig umgegangen? Gab es denn eine Verpflichtung die Krankheiten schriftlich abzufragen?

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Auf dem Punkt reite ich schon seit Wochen herum. Die BASS gibt dazu nämlich nichts her. Des Weiteren stellt sich ja dann auch die Frage, wer dafür zuständig ist, die Informationen einzuholen – die Schule vertreten durch die SL, da sie ja der “Reiseveranstalter” ist oder die Lehrkräfte die ja allenfalls als durch die SL als Reiseleiter eingesetzt werden.

Auch an den Schulen, an denen ich eingesetzt war und Fahrten begleitet habe, gab es keine entsprechenden Vordrucke, um die Informationen schriftlich einzuholen. Die Fragebögen, die wir eingesetzt haben, waren alle “handgeklöppelt” und hätten im Falle des Falles auch keinen rechtlichen Bestand gehabt, da sie ja nicht “amtlich” durch die dienstvorgesetzte Stelle (Schulaufsicht) legitimiert waren.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

?
Wenn die BASS nichts hergibt/verlangt und Sie eine eigene Abfrage konzipieren, das soll dann auf Sie zurückfallen?
Wenn SIe mahr als verlang unternehmen?
Wie das?

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Einfach auf eigene Faust eine Abfrage erstellen und dann hoffen, dass diese rechtlichen Ansprüchen (welcher Rechtsbereich auch immer) genügt?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Ja. Genau das kann und soll man/frau machen.
Oder sie fahren auf gut Glück los wie besagte Kolleginnen und kommen mit einem Kind weniger zurück. Wäre das erstrebenswert?

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ihr dauerhaftes missverstehen von Beiträgen ist in seiner Konsequenz fast schon wieder beeindruckend.

anka
11 Monate zuvor

Ein Lob von höchster Stelle, freut mich, Danke.

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ob Lobe dieser Art von oben oder unten kommen ist doch Latte. Bleibt nur zu hoffen übrig, dass der LAA so nicht auch mit SuS kommuniziert hat.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Darum geht es doch gar nicht. Ob ich während meiner Dienstzeit die gesundheitsabfrage schriftlich gemacht habe oder nicht, ist doch im Falle der verurteilten Lehrkräfte irrelvant.
Tatsache ist aber, dass es 2019 keine Pflicht zur schriftlichen Abfrage gegeben hat.
In 2023 urteilt das OLG in D’dorf deshalb in einem anderen Fall ja auch, dass die Abfrage der Schriftform zwingend erforderlich ist. D.h. doch, dass es bis zu diesem Urteil, das rechtssetzend ist, keine entsprechenden verwaltungsvorschriften für die Schulen gab oder gegeben hat. Andernfalls hätte das OLG ja auf diese Rechtsvorschriften verwiesen.

Deshalb stört mich bei dem Vorfall, der zum Tod von Emily geführt hat, ja auch, dass das Gericht die Unterlassung der schriftlichen Abfrage als Fahrlässigkeit einstuft und so zur Grundlage des ergangenen Urteils gemacht hat, das von fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ausgeht.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Urteil nicht zur Kenntnis genommen?

Ich KENNE das garnicht anders, man macht das schon deswegen, weil alles mündliche sich nicht NACHWEISEN lässt.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  447

In einem Punkt teile ich Ihre Meinung nicht. Da das Gericht ohnehin durch auf der Zeugenliste stehende Eltern erfahren hätte, dass die Lehrerinnen keine schriftliche Abfrage und auch keine Anwesensheitsliste am Elternabend am haben rundgehen lassen, haben sie sich mit den vom Richter als Geständnis gesehenen Einlassungen nicht geschadet. Sie haben sich hingegen eine lange Prozessdauer erspart, in der Zeugen Belastendes über sie gesagt hätten.

@ an diejenigen, die mehr erfahren wollen: Da an jedem Prozesstag kommt wesentlich mehr zur Sprache kommt, als üblicherweise in einen Artikel aufgenommen wird, empfehle ich Beiträge von Eva-Maria Geef . “Warum die Plädoyers die Kammer fassungslos machten und wie Emilys Vater auf das Urteil reagierte.” heißt Leider steht der Artikel hinter der Bezahlschranke.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

“Da das Gericht ohnehin durch auf der Zeugenliste stehende Eltern erfahren hätte, […]”

Die Eltern waren doch nicht dabei. Und seit wann werden Zeugenaussagen, die auf Hören-Sagen beruhen in einer Beweisaufnahme als belastbare Fakten angesehen?

vhh
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Am Elternabend waren sie sehr wohl dabei, also kein Hörensagen. Auch ‘amtliche Vordrucke’ sind nicht notwendig, um einer schriftlichen Abfrageform zu genügen. Ebenfalls beauftragt der Dienstherr mit der Durchführung des Unterrichts, also auch der dazu gehörenden Nebenpflichten, so dass die Frage ‘Aufgabe der SL’ nicht so selbstverständlich ist.

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Wenn die Eltern beim Elternabend dabei waren, ist das Urteil doch noch unverständlicher (als für mich sowieso schon). Dann hätten die Eltern doch was sagen müssen. Dass keine schriftliche Abfrage erfolgt ist, als Geständnis zu werten… . Es wäre ja eh nachweisbar gewesen, durch nicht vorhandene Bögen. Aber aufgrund dieser Tatsache ein solches Urteil zu fällen, wirkt auf mich wie ein Bauernopfer.
Ist denn Revision zulässig?

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Das Hören-Sagen bezieht sich doch auf die Tatumstände in London, wo die Eltern nicht anwesend waren. Als unmittelbare Zeuginnen können doch nur die Aussagen der Schülerinnen herangezogen werden, die mit Emily gemeinsam untergebracht waren.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Aussagen darüber, ob Ihnen ein Formular zu Angaben zum Gesundheitszustand ihrer Kinder zuging werden die Eltern wohl machen können.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  447

sic!

447
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Lieber sic! als “sick” im Gericht, yo sista. 🙂

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Oh homie, my homie! 😀

447
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

+1 like

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Hey Bro!

Realist
11 Monate zuvor

Ich interpretiere das Urteil so:

Die Pflicht, sich nach Erkrankungen zu erkundigen bleibt bei den begleitenden Lehrkräften, und zwar muss schriftlich abgefragt werden.

Die Sorgeberechtigen haben scheinbar keine Pflicht von sich aus die Schule oder Lehrkräfte über Erkrankungen zu informieren.

Muss jeder selber sehen, was er oder sie daraus für sich persönlich im Hinblick auf zukünftige Klassenfahrten ableitet.

Noch ein interessanter Aspekt: Wie stellt man sicher, dass die Personensorgeberechtigten die Angeben zu Vorerkrankungen schriftlich tätigen und nicht etwa (nur) Erziehungsberechtigte? Juristisch ist das ein Unterscied!

Kohlrabi
11 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Und wie stellt man sich, dass die Erziehungsberechtigten die Aussagen wahrheitsgemäß machen? Und sich nicht vielleicht selbst irren oder “aus Schlichheit im Gemüt” ungenau machen?

Müssen Lehrer sich dann also besser beim behandelnden Arzt um eine genaue Diagnose bemühen? Schriftlich natürlich.

ginny92
11 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Wofür man dann eine Schweigepflicht Entbindung bräuchte von den Eltern, was natürlich niemals ein mehr Aufwand ist.

Beli
11 Monate zuvor

Mir fehlen die Worte! Also eine reine Formsache? Ich weiß nicht, wie ich als Mutter oder Vater von Emily weiterleben könnte, in dem Wissen, dass es vor allem mein Versäumnis gewesen ist, was Emily den Tod gebracht hat!
Da es ja offenbar nicht um das Verhalten auf der Klassenfahrt ging, was beanstandet wurde…

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  Beli

Die Einsicht scheint dem Vater aber wohl komplett gefehlt zu haben. Für ihn sind die Lehrerinnen schuld. Und das hat das Gericht ja auch so bestätigt.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Beli

Meinen Sie nicht, dass sich der Vorsitzende Richter sehr wohl hat anmerken lassen, dass er das Verhalten der Lehrerinnen unbegreiflich fand und es beanstandet hat? Die Presse lieferte einige Zitate. Wer zwischen den Zeilen liest, kann nur davon ausgehen, dass es dem Vorsitzenden nicht um eine reine Formsache ging. Das Urteil wird im Hinblick auf die Strafhöhe nicht nur das Entlastende einseitig aufführen.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Was Sie schon alles wissen. Aber Sie kennen sich ja auch im Lehrerjob offenbar bestens aus.

A.M.
11 Monate zuvor

Ich würde den Beruf des Lehrers nie als “Job” bezeichen. So viel verstehe ich allemal davon.

Mika
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sehen Sie, und ich habe den Job gelernt und übe ihn seit über 20 Jahren aus. Es ist mein Job, nicht mein Leben. Und, was ist daran schlecht, den Beruf des Lehrers als Job zu bezeichnen? Wollen Sie hier eine emotionale Wertigkeit reinbringen, weil es ein Beruf mit „Menschenkontakt“ ist, den man nur „richtig ausübt“, wenn man stets und ständig und lebenslang nur rosarot lächelnd leidenschaftlich verklärt von Berufung säuselt?
Nee, sehr geehrte Frau Mauel, es ist der Job, mit dem ich meinen Lebensunterhalt verdiene – Leistung gegen Geld. Und ich mache diesen Job gut, ganz ohne Gesäusel!

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Es ist eine Tätigkeit, mit der Menschen ihr Geld verdienen. Manche nennen das Job, andere Beruf oder Arbeit. Dieses Einkommen sichert die Existenz, und die möchte man auch wegen der leuchtenden Kinderaugen ungern aufs Spiel setzen. Dieses Risiko besteht auf Klassenfahrten, da grundlegendes Arbeitsrecht (z. B. vorgeschriebene Ruhezeiten) gar nicht eingehalten werden können. Auch diese Lehrerinnen werden vermutlich voll eingespannt und überfordert gewesen sein. Sie stehen am Ende einer Kette von Versäumnissen und bekommen die volle Schuld. Und mit diesem Strafmaß ist auch ihre Existenz vernichtet.
Insofern haben Sie natürlich recht, es gibt keinen anderen Job, in dem einem so etwas passieren kann und Arbeitsrecht nicht gilt, also muss Lehramt wohl was anderes sein.
Ich erinnere mich bei dieser Gelegenheit auch an eine lungenkranke Kollegin, die per Gerichtsbeschluss während Corona Präsenzunterricht erteilen musste. In anderen Jobs wurde man hermetisch abgeriegelt.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sondern?

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Auch zu einem Job können Sie sich berufen fühlen, d.h. bitte keine fixen Abqualifizierungen nur weil Ihnen wer das Stöckchen hinhält, bitte lassen Sie sich nicht so billig provozieren.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Okay! Aber was wäre wohl los gewesen, wenn ich den Beruf des Lehrers als “Job” bezeichnet hätte? 😉 Die Resonanz wäre nicht ausgeblieben.

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ja und? Lassen Sie sich doch andere auch in ihrer Resonanz entblöden und stehen da drüber mit wohlbedachter Ignoranz. Ist nebenbei auch gesünder.

Alx
11 Monate zuvor

Ich würde die Eltern mit in der Pflicht sehen. Wenn mein Kind mit “fremden” Lehrern unterwegs ist und Diabetes Typ 1 hat, dann muss man alleine aus logistischen Gründen wie z.B. Kühlung der Medikamente und den Einsatz von Notfallmedikation die Lehrkraft einweisen.

Werden nur die Lehrkräfte belangt?

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Alx

Ja, denn nur die wurden auf Betreiben des Vaters vertreten durch seinen Rechtsanwalt von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Dazu muss gesagt werden, dass die StA eine weisungsgebundene Behörde ist. Der Prozess bzw. die Anklageerhebung ist ja erst auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf erfolgt

Immerwiedergerne
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Kann da nun auch noch schulrechtlich was nachkommen ?

Eine Schadenersatzklage von Vater/Mutter dürfte möglich sein.

Wirklich: bloß keine Fahrten, Wandertag, Veranstaltungen mehr.
Jeder kann etwas vergessen.
(wobei mir das Verhalten der Lehrerinnen unklar bleibt)

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Immerwiedergerne

Schulrechtlich im Sinne von Disziplinarrecht?
Die Höhe der verhängten Strafe (180 Tagessätze) wird aller Voraussicht nach zur Entfernung aus dem Dienst führen.

Zivilrechtlich können die Eltern natürlich noch einen Prozess anstrengen, um Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Immerwiedergerne

Genau!
Nie wieder Schule!
Es könnte sich ja ein Kimd den Fingernagel abbrechen und Sie zur Verantwortung ziehen.
Oder:
Nie wieder leben, könnte mit dem Tode enden.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Beste Lösung: einfach Leben ohne in 72- Stundenschichten Verantwortung für fremden Nachwuchs übernehmen zu müssen.

Bla
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Oder eben Outsourcen und von wirklichen Profis (Unternehmen) das machen lassen?
LuL begleiten.
So wie es in jedem höheren Unternehmen Gang und Gäbe ist/wäre?
Warum ist das “beim Staat” als “größtes Unternehmen” mit Vorbildfunktion denn nicht möglich oder wird zumindest nicht gemacht?
Echt … Das “aber dann kann man nicht mehr leben/nichts mehr haben” ist doch nur ein schlechtes Totschlagargument.
Doch. Kann man. Allerdings eben professionell. Und professionell heißt hier: Outsourcing.
Denn dafür sind eben Profiunternehmen da.
Kostet eben. Wenn gewollt … Dann sollte man sich das leisten. Wenn nicht … Dann eben nicht.

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Genau, letzteres kann passieren und passiert auch immer wieder. Unfälle, auch Todesfälle durch falsch eingestellten Diabetes. Der Vater hat wohl auch gesagt, kein Kind sollte sterben, wenn Lehrer Aufsicht führen, und doch, was auch so passieren kann, kann eben auch dann passieren wenn Lehrer Aufsicht führen…….Nur, dass es sonst eben ein Unglück ist, Lehrer aber Schuld bekommen.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Ein Unglück? Wirklich?

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ja, im Zuständigkeitsbereich der Eltern wäre der tödliche Verlauf als Unglück bzw. Verkettung unglücklicher Umstände eingestuft worden. Eine Verfolgung der Umstände von rechtswegen wäre ausgeblieben, wenn nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgegangen werden muss.

Tenor:
“Durch den Tod des eigenen Kindes sind die Eltern schon bestraft genug.”

Rabe aus NRW
11 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Die 4 Lehrkräfte hatten 24 Stunden Aufsichtspflicht und Verantwortung für 80 Kinder, die sie z T. gar nicht kannten, es war eine klassenübergreifende Fahrt. Schon wegen der Übermüdung und dem Druck, trotzdem das Programm durchzuhalten, kann ich verstehen, was für eine schwierige Situation es ist, wenn ein Kind krank wird. Evtl. sind dann 80 pubertierende Jugendliche mit nur 3 Lehrkräften unterwegs. Wer es nicht kennt, kann sich solch eine Situation kaum vorstellen…

Defence
11 Monate zuvor

Armes Deutschland . Der Vater sollte sich etwas schämen. Erst alles verbockt und dann anderen die Schuld zugewiesen. Und das Gericht spielt das Spielchen mit. Ich würde mich für den Rest meiner Amtszeit krankmelden.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Defence

Der Vater …
Das alleinige Sorgerecht lag bei der Mutter.

Das Gericht spielt kein Spielchen, es handelt rechtskonform. Der Tot ist durch das schuldhafte Verhalten der betreuenden beiden Lehrkräfte verursacht, weil diese keine schriftliche Abfrage im Vorfeld unternommen haben und so nichts über die Vorerkrankung der Schülerin wussten.

Auf der Aussage der Angeklagten, dass sie am Info-Abend sich mündlich nach Vorerkrankungen erkundigt hatten und diese nicht schriftlich eingeholt haben, fusst die Verurteilung. Hierin sieht das Gericht die Unterlassung, die sie als fahrlässig einstuft.
Das Nicht-Einholen der Information über den gesundheitszustand sieht das gericht ursächlich für die falsche Einschätzung des Gesundheitszustandes im Verlaufe der Fahrt, die zu einer zu späten Einschaltung des Rettungsdienstes geführt hat.

Der Zauberlehrling
11 Monate zuvor
Antwortet  Defence

34? Dienstunfähigkeit geht da schon, keine Frage. Finanziell betrachtet wird das dann aber auch dünn.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Defence

Das ist ja das eigentlich Interessante. Der Vater wäre so oder so fein raus gewesen. Wäre ein Mitverschulden der Erziehungsberechtigten festgestellt worden, hätte er sich darauf berufen können, dass das Sorgerecht ja alleinig bei der Mutter gelegen hat. Aus diesem Grund wurde ja zunächst bei den ersten Ermittlungen auch gegen die Mutter ermittelt, da die StA einen Anfangsverdacht gegeben sah.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  Defence

Amtszeit dürfte Essig sein. Mit der Anzahl an Tagessätzen gelten die beiden doch jetzt als vorbestraft, wenn ich das richtig verstanden habe.
Also gezielte Vernichtung von Existenzen durch den Vater.

Biene
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Der leibliche Vater hat die Aufnahme eines Verfahrens angestrengt, nicht der Stiefvater des Kindes. So fern von Seiten Letzterem überhaupt ein Interesse am Kind der Lebensgefährtin bestanden hat.
Mich würde interessieren, ob die Mutter und ihr neuer Mann (Stiefvater) an dem Infoabend teilgenommen haben oder nicht. Denn eine Nichtteilnahme würde auch diesen bedauerlichen Ausgang erklären.
Ich kann das Urteil verstehen. Ein Vorsatz wäre im Raum gestanden, wenn die beiden gewusst hätten, dass das Kind einen Typ-1 Diabetes hat. Dem entsprechend haben die beiden noch “Glück” gehabt. Die beiden leiden ohnehin schon so sehr unter dem Geschehenen, dass eine größere Strafe nicht notwendig ist. Sie bereuen und zwar nicht zu knapp.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  Biene

Rein spekulativ: wenn klar gewesen wäre, dass die Mutter nicht am Infoabend teilgenommen hat, wäre das medial in entsprechender Breite herumposaunt worden.

Biene
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Wenn Sie schon an einem Elternabend oder auch “nur” an einem Infoabend teilgenommen haben, sehen Sie sehr deutlich, es sind in der Regel immer weniger Eltern als bei der Anzahl der Kinder erforderlich wäre.
Meine Mutter ist immer zu diesen Veranstaltungen hin gegangen (3 Kinder) und was glauben Sie, bereits nach dem ersten mal, wusste sie: Es sind immer dieselben Gesichter von Eltern, die man sieht. Das hat sie selbst öfters gesagt.

Möglich, dass das medial entsprechend mitgeteilt worden wäre, sofern dieser Punkt Erwähnung in der Verhandlung fand. Oder besser: Sofern dieser Punkt von der erziehungsberechtigten Mutter auf den Tisch gebracht wäre und nicht von der Anklage durch entsprechende Fragen an die beklagten Lehrkräfte.

Memo: Anwesenheitsliste führen bei solchen schulischen Veranstaltungen. Man weiß nie, wann man diese Liste mal brauchen könnte.

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Sie scheint also da gewesen zu sein und nichts gesagt zu haben?

D a n n ist mir das Urteil extrem unverständlich.

Bin aber auch kein Anwalt, Richter – nur Lehrkraft.

Antje Thiel
11 Monate zuvor
Antwortet  Biene

Der Stiefvater und die Schülerin selbst haben an dem Infoabend teilgenommen. Sie gingen davon aus, dass keine gesonderte Information über den Diabetes erforderlich ist, weil dieser in der Schulakte wie auch auf einem Zettel am schwarzen Brett im Lehrerzimmer vermerkt war und die Mutter in regelmäßigen Abständen in der Schule war, um Lehrkräfte aufzuklären/einzuweisen, was im Notfall zu tun ist. Am vorletzten Prozesstag gaben die Lehrerinnen zu, dass sie (obwohl sie großteils mit ihnen unbekannten Kindern unterwegs waren) gar nicht auf die Idee gekommen seien, sich bei den Klassenlehrer*innen über jedwede Besonderheiten zu erkundigen. Sie waren der Ansicht, ihre Kolleg*innen hätten sich selbst aktiv an sie wenden müssen, nachdem sie eine Rundmails ans Kollegium geschickt hatten, um alle über die Abwesenheit der mitreisenden Schüler*innen zu informieren.

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  Antje Thiel

Oje.

Dann fehlt es an der Schule (wie groß ist die wohl?) an festen Strukturen und Abläufen.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Glauben Sie, dass die Mitschüler Emilys, die den Lehrerinnen Bescheid gegeben haben, das auch so sehen? Meinen Sie Lehrkräfte dürften auf einer Klassenfahrt Minderjährige dazu anweisen, bei einer kranken Mitschülerin zu bleiben?
Es gab mehrere Aufsichtspflichtverletzungen, die von Mitschülern intensiv miterlebt wurden: »Wir sind doch keine Lehrer, die haben doch die Aufsichtspflicht«, sagt das Mädchen. »Was ist, wenn die uns hier komplett wegsackt?!« https://www.spiegel.de/panorama/justiz/tod-auf-klassenfahrt-in-london-was-ist-wenn-die-uns-hier-komplett-wegsackt-a-26cf14c0-e703-49b1-a139-d70871e13776

Der Vater will, dass sich so etwas nicht wiederholt. Das wird ihm wichtiger gewesen sein, als die gesicherte Pension der Lehrerinnen, die trotz wiederholter Bitten der Kinder nicht so reagiert haben, wie es wirklich die allermeisten Lehrkräfte getan hätten. Emily hätte gerettet werden können!!!

“Ups, einem Kind ist schlecht. Und wir haben nix schriftlich abgefragt. Da alles Mögliche dahinterstecken könnte, geht jetzt aber zackig einer zu dem Kind und sieht wie es ihr geht. Die Eltern müssen ja sowieso sofort informiert werden, wenn ihr Kind etwas hat.” – So hätte nach der im wahrsten Sinne des Wortes beklagenswerten Vorbereitung der Fahrt gehandelt werden müssen.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die Verurteilung fusst aber nicht auf der verletzung der aufsichtspflicht.

uesdW
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Dann hat es ja der Vater gut gemacht. Es werden vermutlich einfach keine Aktionen dieser Art mehr durchgeführt, also kann nichts mehr passieren. Also voller Erfolg.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Aktionen “dieser Art” sollten auch wirklich nicht “durchgeführt” werden!!! Je mehr ich derartige Beiträge lese, um so klarer wird mir, wie sehr sich ein anscheinend beachtlicher Teil der Lehrkräfte von umsichtigen Denken und Handeln entfernt hat. Je mehr Verantwortung der Lehrkräfte bestritten oder in Frage gestellt wird, um so mehr Likes gibt es hier, so mein Eindruck. Seid ihr Normopathen? Mehr Empathie wäre besser, auch wenn es im vorliegenden Fall schmerzlich ist.

Ja, der Vater hat es gut gemacht! Erschüttert von dem, was er auf der Beerdigung seiner Tochter erfuhr, hat er sich vermutlich ein Ziel gesetzt. Der Vorsitzende Richter, der den Fall viel besser kennt als wir, hat am Ende des Prozesses auf wertschätzende Weise zum Ausdruck gebracht, was dieser Vater geleistet hat.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Gebe Ihnen vollunfänglich recht.
Am Rande: Normopathen: ist das ein (neuer) Neologismus?

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ja, und es gibt einige Definitionen, die einigen Lehrkörpern hier gar nicht gefallen würden. Auf einer Lesung von Manfred Lütz (Irre! Wir behandeln die Falschen) habe ich ihn zuerst bewusst gehört.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Mein Wortschatz ist soeben gewachsen. Was für ein cooler Begriff, den ich demneächst einem best. Kollegen um die Ohren hauen könnte. Danke, A.M.

Unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Eben gegoogelt: Ist eine zwanghafte Form der Anpassung. Vorstadium ist vermutlich chronisches Mitlaufen…

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

“Seid ihr Normopathen? ”

Normalerweise nicht, nur wenn es von einem Richter verlangt wird.

Nochmal meine Frage: warum schreiben Sie als Person, die offenbar keinerlei Ahnung vom Lehrerberuf hat in einem Lehrerforum?

A.M.
11 Monate zuvor

Gegenfrage: Warum schreiben Sie hier als Lehramtsaussteiger?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Vlt. noch Aussteigender und nicht Ausgestiegener?
Oder traut sich doch nicht-die schöne Pension.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Oh je! Wegen des erfrischenden Stils vermute ich mal: Vielleicht halb so alt wie ich, aber schon ziemlich lebenserfahren! Den Gedanken hatte ich auch.
L.G. – Angelika

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sehr charmant!
Eine Dame nach ihrem Alter zu fragen ziemt sich bekanntlich nicht, aber wenn Sie doppelt so alt wären wie ich, dann gehörten Sie zu den ältesten noch lebenden Personen auf diesem Planeten 😀

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Was Etikette angeht, muss man nicht so pingelig sein. Wie die Aufsichtspflicht ausgeübt wird, ist dagegen ein lebenswichtiges Thema.

Als Schülerin hätte ich Ihren Stil gemocht und hier fällt es mir angenehm auf, wenn eine Lehrerin so schreibt,dass man ihr den Beruf nicht zwangsläufig anmerken muss. Erinnere mich an das gouvernatenhafte und sachlich nicht angebrachte “Ihre Anwürfe sind stillos und ehrabschneidend. Mäßigen Sie sich.” (Und weitere Ausfälle Ihnen und auch mir gegenüber.)

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

stillos und ehrabschneidend“: fand ich auch putzig. Von Jemandem, die dem Vater des toten Kindes “gezielte Vernichtung” der Existenz der Lehrerinnen vorwirft allemal.
Kam heute zu der Erkenntnis, dass ich bei der dauerlüfterin auf Durchzug schalten muss, sonst rege ich ich mich am Ende noch auf. Hat mit mein Arzt verboten 🙂

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Weil ich lange in diesem Beruf gearbeitet habe, Ahnung vom Berufsalltag habe und mich ab und an erkundige, ob sich ein Wiedereinstieg lohnt.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Dafür gibt dieses Forum sicher nicht genug her, um sich objektiv über Schule anno 2024 zu informieren. Werden hier doch eher die Probleme des Berufsalltags thematisiert.
Was ja gerne vergessen wird: Schule macht (auch) Spaß!
Darf man sich nur nicht verderben lassen.

Unverzagte
11 Monate zuvor

Warum sind Sie aus dem Lehramt ausgestiegen bei Ihrer scheinbar umfassenden Ahnung?
Sorry, die Frage konnte ich mir in diesem Kontext nicht verkneifen.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

“Warum sind Sie aus dem Lehramt ausgestiegen bei Ihrer scheinbar umfassenden Ahnung?”

Weil es mir zu blöd wurde. Nicht das Unterrichten, aber das ganze drumherum, samt Verantwortlichkeiten wie hier im Artikel und 120- Stunden – Schichten.

anka
11 Monate zuvor

Schichten?

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Meiner Auffassung nach hat hier dickebank alles gesagt.

Und: nach dem, was mir die mediale Berichterstattung vermittelt (was falsch sein mag) halte ich die Motivation des Vaters für zweideutig, um es mal neutral auszudrücken.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

So unterschiedlich sind die Geschmäcker. Mir ist aufgefallen, dass dickebank einige Male etwas behauptet hat, was so nicht stattgefunden hat. Das fällt aber vielen nicht auf.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Dagegen muss ich mich verwehren. Ich habe die Informationen verwendet, die mir aus Presseveröffentlichungen in Print- und Online Medien sowie Rundfunk- und Fernsehbeiträgen bekannt gewesen sind, da ich selbst weder bei der Exkursion in London noch während des Prozesses in MG anwesend war. Insofern habe ich keine Behauptungen aufgestellt sondern meinen Kenntnisstand widergegeben. Dass dieser lückenhaft ist und auf Sekundärquellen beruht, können Sie mir aber nicht vorwerfen. Ihre Informationen werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem gleichen Wege bezogen haben.

Wie von @dauerlüfterin schon angemerkt ist mir das Vorgehen der Nebenklage und die Instrumentalisierung der Medien durchaus auch aufgestoßen.

Unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Wie wäre es, wenn Sie bei der “dicken Bank” direkt nachfragen, könnte ja sein, dass Sie etwas missverstanden haben….

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Nur weil es keine Mühe gemacht hat und ich nicht scrollen musste, verlinke ich den Eingangsbeitrag für den dickebank noch keine 85 Likes bekommen hat. Ansonsten möchte ich klarstellen, dass ich mich nicht verpflichtet fühle, auf den Beitrag von dickebank zu antworten und kleinkrämerisch zu suchen. Bei Vielschreibern fällt den anderen immer wieder mal was auf und da ich es aufgegeben habe, alles zu korrigieren. was mir als falsch auffällt verweise ich nur auf seinen ersten Beitrag https://www.news4teachers.de/2024/02/prozess-um-tod-von-schuelerin-vor-ende-plaedoyers-und-urteil-erwartet/ wofür er bislang nur 13 Likes bekommen hat. (Da schaffen die Lehrer aber noch einiges mehr, denke ich nicht ganz frei von Sarkasmus.)

Schade, dass es hier keine Pflicht gibt, unter dem eigenen Namen zu schreiben.

Freundliche Grüße

Angelika Mauel

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ah ja? Andere bezichtigen, sachlich falsche Angaben zu machen und sich dann rausziehen mit dem Hinweis, dass Sie sich “nicht verpflichtet fühlen” zu antworten.

Komische Auffassung. Si tacuisses…

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Für Faule:

“Erstmalig wurde jetzt zu Ende der Beweisaufnahme in den Medien erwähnt, dass auf dem Elternabend nach gesundheitlichen Problemen der mitfahrenden SuS gefragt worden war. Selbst wenn Eltern nicht vor der versammelten Mannschaft über die gesundheitlichen Probleme ihres Kindes Informationen preisgeben wollten, war somit doch der Anlass gegeben, diese Informationen der Schule/den verantwortlichen Lehrkräften im Nachgang zukommen zu lassen.
Wo ist die Dienstanweisung in der BASS zu finden, dass diese Informationen und weitere schriftlich abgefragt werden müssen. Auch der Wanderfahrtenerlass gibt diesbezüglich meines Wissens nach nichts her.
Wenn es diese konkrete Vorschrift seitens der Schulbürokratie nicht gibt und auch keine diesbezügliche Weisung der Schulleitung erfolgt ist, kann die mündlich erfolgte Abfrage ja weder ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht noch gegen die ADO gewesen sein. Ich bin auf den Tenor des Urteiles gespannt. Ob mit dem heutigen Urteil die Rechtssache beendet sein dürfte, wage ich zu bezweifeln. Eine der prozessbeteiligten Parteien wird das Urteil vermutlich anfechten wollen.”

Wenn Frau Mauel der Post nicht schmeckt, dann ist das so. – Muss ja nicht jedem alles schmecken. Ändert das aber etwas an der grundlegenden Frage, wo denn steht, dass die notwendigen Informationen u.a. zum Gesundheitszustand der Schriftform bedürfen.

Wie sieht es denn mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus, wenn ich als Lehrkraft die entsprechenden vertraulichen, personenbezogenen Daten während der Fahrt mit mir führe?
Wie sind da die Aufbewahrungspflichten etc.?

Katze
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Jetzt hat dickebank 14 Likes!

Riesenzwerg
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Das hat mit “Geschmack” nun wirklich nichts zu tun.

Ich habe mal im Stillen überlegt, ob es, basierend auf – Erkrankung, Klassenfahrt, Mitschüler, Kollegen, Information – an unserer Schule zu einer derartige Tragödie kommen würde.

Aufgrund der Basisannahmen – nein.

Eltern- bzw. Infoabend – Anwesenheitsliste und ein von einem Elternteil geschriebenes Protokoll, das (inzwischen) auch digital einzusehen ist (Holschuld).

Liste mit der Frage nach Vorerkrankrankungen wird an dem Abend aktuell ausgeteilt und ist im Netz zu finden (Holschuld).

Unsere Schülern nach – eher nein! DIE würden uns die Hölle heiß machen, wenn niemand reagiert. UND die würden dann zu Hause anrufen! Auch mit 13! Zur Not über ein Telefon. Da kennen die nichts. Da würde ihnen auch die Sprachbarriere nichts ausmachen.

Die würden uns auch nachts raustrommeln. Zumindest die, die im selben Zimmer sind.

(Und ja, wir kennen sie auch als Dramaqueens …)

Und bei uns gehen alle durch “ihre” Zimmer und gucken nach, was los ist. Die Kids streien sich schon oft genug.

Generell – vielleicht. Unglücke können geschehen.

Auf einer Klassenfahrt (an einer anderen Schule) mit 60 Schülern und drei Kollegen bekam ein Mädel unterwegs auf einer Wanderung so starke Migräne, dass sie nicht mehr weiter konnte.

Ein Kollege blieb bei ihr auf der Bank.

Ein Kollege fuhr mit Taxi zurück um das Medikament zu holen.

Ein Kollege war mit 59 Schülern alleine unterwegs.

Kollege mit Taxi holte später die restliche Gruppe ein und “sicherte” das Ende der weit verteilten Schüler.

Warum war das Mittel nicht dabei? Gute Frage – das Mädel hatte es in Verwahrung und rechnete a u c h nicht mit Migräne.

Auf derselben Klassenfahrt gab es keinen Schlaf für eine Lehrkraft, weil ein Kind mit Heimweh mindestens siebenmal pro Nacht ins Zimmer kam.

Im Grunde hatten wir da einfach Glück.

Was mich aber umtreibt, ist eine Bemerkung weiter oben – die Mutter sei regelmäßig in der Schule gewesen und habe die Lehrkräfte informiert.

Für mich ist es unlogisch, dass sie das bei f r e m d e n Lehrkräften, die ihre Tochter nicht kannten, nicht gemacht hat.

Das Argument, es sei ja in der Akte vermerkt …. hat sie nicht davon abgehalten, Lehrkräfte, die das Mädchen unterrichtet haben, regelmäßig zu informieren…. – so zumindest habe ich den Post verstanden.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Nach meinem Geschmach versprühen Sie zu viel “Moralin”.
Sie verwechseln eindeutig Gerechtigkeit mit Recht.

Der Tod des Mädchens ist bedauerlich aber leider eine unumkehrbare Tatsache. Dass es zum Tod des Mädchens gekommen ist, ist laut Gericht eine Folge einer fahrlässigen Unterlassung (fahrlässige Tötung durch Unterlassung). Diese bestand aus Sicht des Gerichtes tatursächlich in der durch eigene Angaben bewiesenen Tatsache, dass die Abfrage des Gesundheitszustandes der fahrtbeteiligten SuS nicht in schriftlicher Form erfolgt ist. (So die Mitteilung des Gerichtssprechers zum Urteil gegenüber Medienvertretern.)

Die Verurteilung der beiden Tatbeteiligten hat für mich so etwas wie die “Nubbelverbrennung”. Es wurden nach meinem Geschmack Sündenböcke für ein Systemversagen verantwortlich gemacht – frei nach dem Motto:

Den Letzten beißen die Hunde!.

Realist
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

“Sündenböcke für ein Systemversagen”

Das fast das Ganze gut zusammen!

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Sein Kind ist tot, haben Sie das mitbekommen?
Welche Motivation wird ihm hier unterstellt?
Die “Kolleginnen” zu vernichten (weiter oben)?
Oder vielmehr den Tod seines Kindes aufzuklären?

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ihre Anwürfe sind stillos und ehrabschneidend. Mäßigen Sie sich.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

“ihm unterstellt” bezieht sich doch nicht auf Sie, dauerlüfterin, sondern auf den Vater!
Wo ist da die Ehrabschneidung?????

Mika
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Vermutlich beides.

Bla
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Zur Aufklärung des Todes muss man eben alle Faktoren und Fakten kennen, erkennen und anerkennen … Demnach auch die Fehler der anderen Instanzen. Das ist hier nur bedingt der Fall. Genau das ist das Problem, was hier oft angesprochen wird. Es wird eine schuldige Instanz gesucht und gezielt darauf das “Blame-Game” (Ihre Bezeichnung) angewendet.

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ihnen ist aber schon aufgefallen, dass Angelika Mauel, die rasende Reporterin, die überall und nirgends live dabei war, davon sprach, dass der Vater offenbar ERST bei der Beerdigung seiner Tochter von Dingen erfuhr, die ihn bestürzten.
Das könnte auch darauf schließen lassen, dass er seine Tochter vielleicht im Leben zweimal besucht hat; zur Geburt und zum Tode und nun zum Abschluss noch einmal ganz groß auftrumpfen möchte, um seine eigene väterliche Ignoranz, Schuld und Vernachlässigung zu relativieren.
Aber zu den genauen privaten Familienverhältnissen sowie moralischen, sozialen und psychologischen Umständen kann uns sicherlich Frau Angelika Mauel genaue Details geben.

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Sehr polemisch und auf die Angehörigem bezogen nur empathielos.

Wie sollte die Tochter zwischen erstem und zweitem Herzinfarkt ihren Eltern etwas sagen können? Zumal sie laut Aussagen einer Mitschülerin “weggesackt” war?

Ein Teil Ihrer Fehlinterpretationen zum Vater:

“… Das könnte auch darauf schließen lassen, dass er seine Tochter vielleicht im Leben zweimal besucht hat; zur Geburt und zum Tode und nun zum Abschluss noch einmal ganz groß auftrumpfen möchte, um seine eigene väterliche Ignoranz, Schuld und Vernachlässigung zu relativieren.”

Mir fehlen nicht die Worte, aber ich sage dazu nicht viel. Es gab so viele Fotos in den Medien von den beiden. Die Privatsphäre der Familie sollte für uns tabu sein. Ich fand es weder angebracht, dass jemand die Mutter als “zwielichtig” bezeichnet hat, noch was alles zum Vater gemutmaßt wurde.

Ob es wohl möglich ist, dass die Redaktion den Beitrag von Fres L und meine Antwort darauf löscht?

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sie merken gar nicht, dass Sie es sind, die zu allem und jeden eine moralische, persönliche, psychologische und gesellschaftliche Mutmaßung tätigen.

Wie sollte die Tochter zwischen erstem und zweitem Herzinfarkt ihren Eltern etwas sagen können?”

Was bitte geben Sie hier von sich? In welchem Bezug zu meinem Kommentar soll diese rhetorische Frage stehen.

Hanebüchen.

Ob es wohl möglich ist, dass die Redaktion den Beitrag von Fres L und meine Antwort darauf löscht?”

Nun drehen Sie völlig vom Teller.
Sehr gerne können Ihre Kommentare gelöscht werden.
Das wäre meiner Ansicht nach durchaus sinnvoll. Alles andere nicht.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

wieter oben warfen Sie dem Vater des toten Kindes noch „gezielte Vernichtung“ der Existenz der Lehrerinnen vorwirft. Nur als reminder.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Würden Sie den Tod des Mädchens auch als “gezielte Vernichtung” (PS: ekelhafte Wortwahl) bezeichnen?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Defence

Genau. Hätte er kein Kind, wäre keines gestorben.
Blame-game completet, 100 points.

Enjoy your chicken Ted
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Naja, der Vater treibt den Prozess voran, nicht die Mutter. Scheint für mich so, als wäre da auch zum Tragen gekommen, dass die beiden nicht im Guten auseinandergegangen sind. Und diese negativen Emotionen wurden auf die L übertragen. Sonst hätte er auch der Mutter den Prozess machen müssen.

Lehrer01
11 Monate zuvor

Unfassbar, für die Unfähigkeit der Eltern muss eine Lehrkraft den Kopf hinhalten. Also Konsequenz würde ich absofort jede Fahrt absagen.

Katze
11 Monate zuvor
Antwortet  Lehrer01

Volle Zustimmung! Weder Planung noch Teilnahme an derartigen Events.

Jette
11 Monate zuvor

Schwierig die Beurteilung…
Natürlich hätten die Lehrerinnen gesundheitliche Einschränkungen schriftlich abfragen sollen. Aber sie haben immerhin mündlich abgefragt, warum hat der Vater sich nicht geäußert?
Wo war die Schulleitung, die Klassen- und Jahrgangsfahrten genehmigt und die ordnungsgemäße Planung verantwortet? Warum gab es seitens der Schule keine Richtlinien zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Klassenfahrt?
Wo sind die verbindlichen Angaben und Hinweise der Schulaufsicht, was in Bezug auf Klassenfahrten zu beachten ist?
Und wie kann ich als Vater/Mutter mein Kind auf Klassenfahrt geben, ohne die Info, dass mein Kind Diabetikerin ist?
Hier haben einige Leute Schuld an dem Geschehen, nicht nur die Lehrerinnen. Aber diese sind verantwortlich gemacht wurden,- die anderen Verantwortlichkeiten wurden leider ausgeblendet!

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Jette

Weil es keine Klassenfahrt war. Erwiesenermaßen war es eine jahrgangsübergreifende Fachexkursion, die von Fachlehrkräften begleitet worden ist, die die SuS teilweise nicht aus dem eigenen Fachunterricht kannten.

Horstino
11 Monate zuvor

Unfassbar. Ich mache ab sofort keine Klassenfahrten mehr. Ganz einfach.

Tabea
11 Monate zuvor

Ein in meinen Augen richtiges und konsequentes Urteil.

Hier wurde über einen Zeitraum von mindestens 36 Stunden (Erstmeldung der Mitschülerinnen am Donnerstagabend bis zum Absetzen eines Notrufs am Samstagmorgen) eine absolute medizinische Notlage nicht erkannt, für die keinerlei Diabeteskenntnisse erforderlich gewesen wären (deliriumartiges Wegdriften, Desorientiertheit, dauerhaftes Übergeben). Vollkommen egal, ob man Kenntnis von einer Vorerkrankung hat, mit solchen Symptomen übergibt man das einem anvertraute Kind sofort einem Notarzt.

Die Herausforderungen für Lehrkräfte bei einer Klassen/Studienfahrt erscheinen auch mir als Laie extrem hoch, Respekt an alle, die sich das teilweise freiwillig zumuten (und dann noch die Kosten dafür tragen dürfen, wie ich hier gelernt habe, geht gar nicht…).

Aber genau DIESEN Fall als Beispiel für die Untragbarkeit des Unfallrisikos bei Fahrten heranzuziehen, entbehrt jeder Grundlage. HIER haben einfach 2 Lehrkräfte versagt. Menschlich wie professionell.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Da interpretioeren Sie etwas in das Urteil hinein, das ich so nicht stehen lassen will.
Die Angeklagten sind wegen Tötung durch Unterlassung verurteilt worden. Die Unterlassung bezieht sich aus Sicht des gerichtes in erster linie auf die nicht erfolgte Einholung der Gesundheitsdaten der Schüler (m/w/d), die an der jahrgangsübergreifenden Sprachexkursion teilgenommen haben. Diese Fachexkursion ist ein optionales Angebot der Schule und keine Pflichtveranstaltung wie z.B. eine Klassenfahrt. Die betreuenden Lehrkräfte waren nicht Fachlehrkräfte der verstorbenen Schülerin, d.h. Lehrerinnen und Schülerin kannten sich nicht aus dem Fachunterricht.

Im übrigen, hätte die Schule dem Vater den Fragebogen zugesandt, wäre das ein Rechtsverstoß gewesen. Das alleinige Sorgerecht lag bei der Mutter, weshalb im ersten Ermittlungsverfahren ja auch gegen diese ermittelt worden war.

Tabea
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ich “interpretiere” nichts, sondern halte mich an die öffentlich zugänglichen Fakten (Zeitraum zw. Erstalarm und Ruf des Notarztes, medizinische Stellungnahme des externen Gutachters sowie der Hausärztin, Zeugenaussagen der Schüler). Und aus diesen ergibt sich für mich ein desaströses Bild der Leistung der Lehrerinnen vor Ort.

Die mündliche Urteilsbegründung gibt immer nur einen kleiner Ausschnitt der Beweggründe der Kammer wieder, die für eine Verurteilung maßgeblich war. Was alles ausschlaggebend war, werden wir in ein paar Wochen in der schriftlichen Urteilsbegründung erfahren. Mit Sicherheit auch das Verhalten in London, und zu nichts anderem habe ich mich oben geäußert. Und das reicht mir schon! Als Nichtlehrer kann ich die Nichtabfrage der Krankheiten nicht beurteilen, welche Behörde in welchem Bundesland was wie vorgibt, insofern keine Bewertung meinerseits zu denen in der mündlichen Urteilsbegründung erwähnten Verfehlungen diesbezüglich.

Ganz unabhängig davon, es ist mir unbegreiflich, dass man als Lehrer erst dann Krankheiten abfragt, wenn es dafür ein “standardisiertes Formblatt” gibt. Dass so was wichtig ist, auf die Idee kommen ehrenamtliche Leiter von Jugendfreizeiten.
Warum fällt es hochqualifizierten Menschen mit Staatsexamen so schwer, außerhalb eines Behördenvordrucks Verantwortung zu übernehmen? Das müssen andere Menschen auf gleicher Leistungsebene in der freien Wirtschaft auch.

Und als Quintessenz dieser tragischen Geschichte nur zu sagen, jetzt mach ich keine Fahrten mehr, ist einfach nur traurig.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Woher kennen Sie die “Fakten*?

Tabea
11 Monate zuvor

Aus allen zugänglichen Berichten, vor und hinter der Bezahlschranke, aus:

  • SZ
  • FAZ
  • Spiegel
  • RP-Online

Ich war nicht beim Prozess anwesend, wenn Sie das meinen

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Achso, da stehen die “Fakten”. Na dann hätte man sich die weiteren Befragungen (und eigentlich den ganzen Prozess) ja sparen können. Einfach dem Richter die Zeitung in die Hand drücken und dann kann er entscheiden.

Tabea
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen?
Ich beziehe mich auf die in den Medien zugänglichen Berichte über den Prozess. Also Zeugenaussagen, Aussagen des Richters, die vorgestellten Gutachten. Diese sind natürlich nie vollständig und uns allen fehlt die Akteneinsicht, das ist richtig.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Dass es sich hierbei aber ausschließlich um Schüleraussagen handelt wissen Sie? Bei diesem Prozess stand dann Aussage gegen Aussage. Und jetzt?

Tabea
11 Monate zuvor

Und Schüleraussagen sind per se weniger wert, oder wie?
Die mittlerweile volljährigen Schüler wurden vor ihrer Aussage vom Richter über ihre Rolle als Zeuge belehrt. Muss so sein, sonst kein revisionssicheres Urteil. Glauben Sie, die haben sich da mal einen Spaß gemacht um ihre Lehrer in die Pfanne zu hauen?! Und die Tagebuchaufzeichnung und die Sprachnachricht der einen Schülerin von damals waren natürlich gefälscht?
Wenn überhaupt, dann ist die Aussage von Beschuldigten grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Die haben nämlich einen Grund zu lügen. Und dürfen das vor Gericht auch.

Bitte werden Sie wirklich kein Lehrer. Ihr Schülerbild ist erschreckend.

Ich bin hier raus.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Der LAAussteiger ist ja eigentlich auch raus behauptet er, oder etwa nicht 🙂

unverzagte
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Danke, Tabea, ob der Exkollege tatsächlich alle Aussagen von SuS grundsätzlich mit Zweifeln begegnet war auch die Frage, die sich mir empört stellte… endlich wird klar, an wen sich “Trau keinem über 30” richtet.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Ja, es können nämlich nur die Aussagen, die die damals nicht strafmündigen SuS, bei den Ermittlungen in 2019 gemacht haben, im Prozess herangezogen werden. Die Belehrung der jetzt volljährigen Zeugen vor Gericht dürfte sich auch auf diesen Punkt bezogen haben.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

“Und Schüleraussagen sind per se weniger wert, oder wie?”

Nein, sind Sie nicht, jede Aussage ist gleich viel wert. Vor Gericht stand dann aber Aussage gegen Aussage. Sie maßen sich an, zu wissen, welche Aussagen wahr sind und welche nicht und maßen sich an, anhand von Zeitungsberichten den wahren Tathergang zu kennen. Wenn Sie sich aufgrund solcher halber Einblicke zum Hobbyrichter aufspielen wollen, ist es gut, dass Sie “hier raus” sind. (Von den unverschämten Unterstellungen ganz abgesehen).

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Es gab zwei Lehrerinnen. Angesichts der Anzahl der geladenen Zeugen stellt sich die Frage, wie viele Schüler ausgesagt haben. Der Richter fand diese jedenfalls schon früh glaubhaft.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Interessant dürften doch nur die Aussagen der Schülerinnen gewesen sein, die zusammen mit Emily untergebracht waren. Alle anderen können den Vorfall doch nicht unmittelbar mitbekommen haben.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Recht haben SIe!

Kevin
11 Monate zuvor

Keine Klassenfahrten mehr machen?

Fresh L
11 Monate zuvor

Interessant wären die Tagessätze der Strafe. Denn ab 90 Tagessätzen gelten die beiden Lehrerinnen als vorbestraft. Grundsätzlich wäre dann eine Anstellung im Schuldienst so ziemlich ausgeschlossen.

Momme
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Ähm. Wenn dem so ist: zu Recht!

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  Momme

Ah ja?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Ja.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Die SZ schreibt, es seien 180 Tagessätze. Also Vernichtung der bürgerlichen Existenz.

Ragnar Danneskjoeld
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Waren die Kolleginnen angestellt oder verbeamtet? Meines Wissens ist erst ab einem Jahr Strafe ein Beamtenverhältnis unvereinbar, in seltenen Fällen (Landesverrat, dienstbezogene Korruption) ab sechs Monaten.
Nach meinem Dafürhalten sind die Kolleginnen da mit einem blauen Auge davongekommen.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor

Danke für den Hinweis. Ist wohl so, wie Sie schreiben. Wichtig scheint auch noch der Sachverhalt “vorsätzlich”, d.h. “mit Wissen und Wollen” zu sein.

447
11 Monate zuvor

Nicht unbedingt…Diszi folgt noch! An fedtgestellte Tatsachen des Prozesses gebunden!

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Aber nicht ein außerschulisches Böses hätte sie aus dem Dienst gekegelt: es war ihre eigene Unverantwortlichkeit, die ein Kind das Leben gekostet hat.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Möchte solche Leute auch nicht als Kolleginnen haben.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ein unvergesslicher Superheld wie Sie schmeißt doch die Schule eh im Alleingang.

anka
11 Monate zuvor

Eine meiner leichtesten Übungen, richtig erkannt.
Immerhin bin ich noch nicht ausgestiegen (worden).

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

*unverwüstlich*

anka
11 Monate zuvor

🙂

Chris
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Das waren jeweils 180 Tagessätze.

Fresh L
11 Monate zuvor

Habe gerade herausgefunden, dass es jeweils 180 Tagessätze sind. Na denn, Arrivederci.

Danke, dass Sie der (vermutlichen) Verpflichtung der Schulleitung nachgekommen sind, und eine stufenübergreifende Schulfahrt mit teilweisen völlig unbekannten Schüler:innen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen.

Viel Erfolg im weiteren Leben. Mehr können wir leider nicht für Sie tun.

Lanayah
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

180 Tagessätze sind bei der einen Kollegin gerade mal da. 7000€. Also eine junge Kollegin, offensichtlich in Elternzeit. Vermutlich hat sie ihr kleines Kind fremdbetreuen lassen um unbezahlte Rund-um-die-Uhr-Arbeit in London zu leisten. Die andere Kollegin muss vielleicht um ihre baldige Pension fürchten.
Ich überlege gerade ernsthaft, eher aus dem Schuldienst zu gehen ( wollte eigentlich bis 66 arbeiten), um nicht noch auf den letzten Metern meine Pension zu verlieren. Vielleicht öffne ich ja zu einem ungünstigen Zeitpunkt die Lehrerzimmertür, habe einen medizinische Notfall vor mir und reagiere falsch. Soll ja schon vorgekommen sein.

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Wir sollten in dieser Hinsicht wohl nicht zu tief graben, ansonsten könnten wir dabei auf ein perfides System der Pensionsersparnis stoßen.

Sagerino
11 Monate zuvor

Ich finde es ein richtiges Zeichen bzgl. Verantwortung der Lehrkräfte, welche diese permanent von sich wiesen. Passagen, die ich im Spiegel gelesen habe, sind wirklich unglaublich. Rein rechtlich frage ich mich jedoch, was das für Anwälte waren, die ihren Mandanten rieten, sich einzulassen. Oder es waren typisch Lehrer, die dachten, sie müssen jetzt aber was sagen, obwohl der Anwalt anders empfahl. Man weiß es nicht. Jetzt könnt ihr mich downvoten, weil ihr selbst nicht verstehen wollt, dass ihr und nicht andere Verantwortung für eure Schüler habt und euch absichern MÜSST durch simpelsten Schriftkram, den ihr ja so hasst. Hat alles seinen Grund übrigens.

ginny92
11 Monate zuvor
Antwortet  Sagerino

Das Problem das sie nicht sehen ist, dass es zum Beispiel kein standardisierten Bogen dafür gibt. Fragt man also mit sowas eignen Erstellen ab ist das nicht rechtssicher. Ergo könnte da genau so ein Urteil gefällt werden.
Als nächstes gibt es dann noch das Problem das manche Eltern unwissentlich oder absichtlich solche Bögen schludrig ausfüllen. Muss die Lehrkraft dann das prüfen und wie ?
Im übrigen klagte der Vater der gar nicht Sorgeberechtigt war. Wäre also ihm der Bogen zugegangen hätte er ebenfalls keinen Bestand vor Gericht gehabt.
Es ist ein Rattenschwanz der da beginnt. Das große Problem ist auch das Lehrkräfte mehr oder minder dazu animiert werden Eltern zu Misstrauen bzw. sich so hoch ab zu sichern das es so bei den Eltern ankommt. Kann da noch eine gut Kooperation stattfinden?
Und ich finde diesen Fall auch tragisch und wünsche das keine Lehrkraft, kein Schüler oder Elternteil das erleben muss. Und negiere gar nicht das die Lehrkräfte falsch gehandelt haben. Aber da ist an so vielen Stellen was schief gegangen das man alle und nicht nur die Lehrkräfte dafür verantwortlich machen müsste.

Edit: in einem anderen Beitrag steht im übrigen das die BASS gar nicht hergeben das eine Abfrage nur schriftlich erfolgen darf/ muss.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  ginny92

Völlig egal was in der BASS steht: Allerspätestens jetzt ist es so, wie ich es von KuK schon im Ref gelernt habe:
– Eltern und Kinder reden oft und teils erschreckend viel saudummes Zeug, verschweigen teils auch in gefährlichem Maße (klar, Millionen RTLII-Gucker sind immer die anderen)
– also wird kein Kind ohne: Vollständige Bezahlung vorab, vollständige und richtig/lesbar ausgefüllte Formulare, ggf. Kranken-/Versicherungskarte, ggf. kontrollierte Reisepapiere mitgenommen.

So einfach ist das.

ginny92
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Kann ich nur vollständig zu stimmen. Dennoch müsste da mal der Dienstherr sein Hinterteil in Bewegung Sätzen meiner Meinung nach.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  447

die bleiben dann zu Hause. Eltern wußten ja, welche Infos und Zahlungen sie an den Start bringen müssen.
Schade natürlich für die Kinder, aber ohne vollständige Infos Kinder mitzunehmen ist dumm, fahrlässig und unprofessionell.
(Deswegen muss man ja nicht ganze Fahrten verweigern, auf die Einhaltung der Regeln zu achten kann schon Wunder wirken, an Beiträge weiter oben)

447
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Stimme zu.

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Sie scheinen aus Gründen sehr verbittert über Lehrkräfte zu sein.
Vermutlich sogar aus guten Gründen, die ich als Außenstehender nicht kenne und ohnehin nicht bewerten könnte und dürfte.

Gefühlt gehen Sie jedoch ziemlich hart ins Gericht mit Lehrkräften im Allgemeinen.
Wobei ich annehme, dass sie selbst nicht im Lehrberuf tätig sind.
Was selbstredend nicht ausschließt, eine Meinung dazu zu haben und diese zu äußern.

In diesem Zusammenhang eine kleine Anekdote:

In einer sechsten Klasse gab es einen Jungen, der eigentlich sehr gerne mit auf eine Klassenfahrt wollte. Seine Mutter schob jedoch verschiedene Gründe vor, warum er nicht mitfahren könnte. Der Junge bestätigte diese und tat so, als ob ihm die Klassenfahrt ohnehin nicht wichtig sei.
Erst durch das “perfide” Nachhaken der Klassenlehrkraft kam heraus, dass die Mutter einfach kein Geld für die Fahrt erübrigen konnte, aber auch nicht legitimiert war, eine Übernahme des Amtes zu bekommen.
Auch diese Grenzfälle gibt es. Die Mutter war nicht nur zu geizig. Könnte man ebenso vorurteilsbehaftet ja vielleicht auch vermuten.
Jedenfalls übernahm die Klassenlehrkraft die Kosten für das Kind aus eigener Tasche. Der Junge war überglücklich doch mitfahren zu können.
Netterweise zahlte die Mutter die “Schulden” dann später in Raten ab.

Anka, sie können sich sicher sein, dass diese Anekdote nicht nur einen Einzelfall von emphatischen Verhalten einer Lehrkraft darstellt.

Dies passiert immer und überall in verschiedensten Situationen bei vielen Lehrkräften.
Nur berichtet eben niemand davon.
Es wird ja auch keine Lehrkraft für Empathie verklagt.

Vielleicht konnte ich Ihre von mir wahrgenommene Verbitterung gegenüber Lehrkräften etwas relativieren.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Verbittert? Hä?
Amateurhaftes Verhalten mitverursacht den Tod eines Kindes. Und darauf hinzuweisen sehen Sie als verbittert an? Hä?
Und zu Ihrer Info: ich bin bekennender Lehrer (m/w/d) mit einigen Jahren an Berufserfahrung und im Schnitt zwei Fahrten/Exkursionen im Jahr. Und ja, wenn mir ein Kind bei den gemeinsamen Ausflügen fehlt oder Mit-SuS berichten, es ginge ihm schlecht, dann warte ich nicht erst bis zum Abreisetag, bevor ich nach ihm sehe. Das mache ich umgehend. DIe werten Kolleginnen eben nicht. Und das Kind, für das sie die Verantwortung an Stelle der Eltern hatten, schaut sich jetzt die Gänseblümchen von unten an.

Fresh L
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ihr Hinweis auf ein teilweises Fehlverhalten der betreffenden Lehrkräfte habe ich auch nie kritisiert.
Das ist ja auch trivial, weil dies jedem hier bekannt und bewusst ist.

Ich sprach nur von meiner Wahrnehmung Ihrer allgemeinen Kritik an Lehrkräften generell.

Vielleicht meinen Sie es nicht so, mir kommt es jedoch so vor.
Daran lässt sich nichts ändern.
Ich sage nicht, dass meine Wahrnehmung die einzig richtige ist.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Meine “allgemeine, generelle Kritik an Lehrkräften ???. Da kann ich nur sagen: Sie lesen schräg.
Die Handlungen zweier Kolleginnen zu kritisieren ist noch noch keine Verallgemeinerung der Kritik an allen anderen.
Verstehen Sie das? oder lässt sich “Daran [lässt] sich nichts ändern”, weil Sie Ihre vorgefasste Meinung nur posten aber nicht reflektieren wolllen?
Und entschuldigen Sie, wenn ich Sie hier mit “Trivialitäten” belästigt habe.
Mein Tipp: lesen Sie ein Buch.

Fresh L
10 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ich bin der festen Überzeugung, dass ich sehr GERADE lese:

(Deswegen muss man ja nicht ganze Fahrten verweigern, auf die Einhaltung der Regeln zu achten kann schon Wunder wirken, an Beiträge weiter oben)”

Sie kritisieren eben nicht NUR die Handlungen zweier Kolleginnen, sondern nehmen Kolleg:innen unter Generalverdacht.

Sie merken es offenbar in Ihrer Emotionalität und Voreingenommenheit gar nicht mehr.

Kolleg:innen die sich nun zu recht aus Angst vor unberechenbaren rechtlichen Fettnäpfchen gegen Schulfahrten aussprechen, werden von Ihnen mindestens implizit verdächtigt, irgendwelche Regeln nicht einzuhalten.
Hier zeigen Sie auch explizit nicht NUR auf diese beiden Kolleginnen, sondern auf andere (“Beiträge weiter oben), deren Umstände Sie nicht im Geringsten kennen.

Und entschuldigen Sie, wenn ich Sie hier mit „Trivialitäten“ belästigt habe.”

Entschuldigung angenommen.

Mein Tipp: Lesen Sie Ihre eigenen Kommentare vor dem Abschicken.

laromir
11 Monate zuvor
Antwortet  Sagerino

Leider bekommt man als Lehrkraft nicht alle Informationen mitgeteilt.ich habe auch schon erlebt, dass es keinerlei Infos an mich gab, dass ein SuS Diabetes hatte. Zum Glück nur im regulären Unterricht und zum Glück, wusste ich was los war und konnte den SuS befragen. Aber weder die Eltern noch die SL noch die KL haben irgendeine Info an mich weitergeleitet. Soll man also zu Beginn des Schuljahres 300 Akten durchforsten und nach Zetteln bezüglich der Gesundheit suchen? Wenn sie denn existieren und wenn sie denn von den Eltern ehrlich ausgefüllt werden. Normalerweise geben aber besorgte Eltern solche wichtigen Dinge an die Schule weiter, so sollte das auch sein. Ich kenne nicht alle Krankheiten der Welt, Eltern sollten deswegen ebenfalls sicherstellen, dass die Schule Bescheid weiß. Ich jedenfalls würde bei Diabetes allen LuL doppelt und dreifach Anweisungen dazu geben, einfach zur Sicherheit meines Kindes, denn LuL sind kein medizinisches Personal und könnten u.U. deswegen Situationen falsch einschätzen. Im übrigen gibt es sogar Erkrankungen, die selbst von medizinischem Personal falsch diagnostiziert werden. Ich schicke Kinder somit lieber früher Heim (egal ob Eltern motzen) oder rufe dem RTW eben einmal mehr.

Fräulein Rottenmeier
11 Monate zuvor
Antwortet  laromir

Bei uns hängen im Verwaltungsbereich in einem von fremden Menschen nicht einsehbaren Bereich Portraits (Foto und wichtige Angaben) von den Kindern, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass im Fall der Fälle reagiert werden muss (Erdnuss Allergie, Herzfehler, Diabetes…). Hat den Vorteil, dass man das Kind auch identifizieren kann….

A.M.
11 Monate zuvor

Sehr empfehlenswert!

Als Springerin haben mir früher Erzieherinnen Gruppenfotos von Kindern ihrer Gruppe geschenkt und ich habe mir – datenschutzrechtlicher Frevel! – ab und an eine kleine Notitz gemacht, um beim nächsten Einsatz besser informiert in die Gruppe zu kommen. Namen ließen sich viel leichter lernen, wenn sie auf der Rückseite eines Fotos standen. Dazu am besten noch das Geburtsdatum. Nicht nur wegen der Beurteilung des Entwicklungsstandes eines Kindes. Auch “nur” für Gespräche. – Heute übertreibt man es mit dem Datenschutz und macht es sich dadurch schwerer, auf Kinder gut vorbereitet eingehen zu können.

Carabas
11 Monate zuvor

Wie groß ist den ihre Schule? Schulen, die Exkursionsfahrten in der Oberstufe anbieten haben in der Regel +900 SuS. Wieviele Zettel sollen da hängen, wie aktuell sind die denn? Was nützt so eine Wand in England?

Fräulein Rottenmeier
11 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

Zugegebenerweise ist unsere Schule eher klein….
Aber auch für größere Systeme gibt es da bestimmt Lösungen…..auch digitale….da bin ich mir sehr sicher!

Fräulein Rottenmeier
11 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

„Was nützt so eine Wand in England?“
Es geht wohl eher um Vorabinformation, oder?

dickebank
11 Monate zuvor

… nur je größer die Schulen werden umso unübersichtlicher werden die Aushänge.

Ich habe es an anderer Stelle schon einmal angemerkt; warum gibt es in SchILD bei den Individualdaten kein Eingabefeld, um Gesundheitsinformationen einzutragen? Für den konkreten Fall hätte es den Vorteil gehabt, dass man eine Datenbankabfrage für die Teilnehmer’innen hätte machen können, um entscheidende Informationen im Vorfeld zu erlangen. Auf der Grundlage dieser Datenbankabfrage hätte man dann auf die betroffenen Erziehungsberechtigten zu gehen können.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, welche Widrigkeiten die schriftliche Abfrage im Vorfeld soch einer jahrgangsübergreifenden Exkursion bedeutet. Der Fragebogen wird über die KL an die beteiligten SuS weitergegeben und von denen dann wieder eingesammelt und zurückgegeben. Etwa die Hälfte der ausgegebenen Fragebögen kommt nicht fristgerecht zurück oder ist nicht vollständig ausgefüllt oder ist “verloren gegangen”. So ziehen dann locker 6 bis 8 Wochen ins Land bis der letzte die notwendigen Angaben beigebracht hat.
Und diesen administrativen Blödsinn einschließlich weiterer Elterninformationen, die auf dem gleichen Weg über die SuS an die Erziehungsberechtigten verteilt werden, sowie dem Einsammeln der Kostenumlagen macht man neben der eigentlichen Arbeitsverpflichtung.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Genau so.

Hans Malz
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das wäre ja sinnvolle Digitaliserung! Das geht nicht. Und der Aufwand die VO DV 1 zu ändern … unzumutbar.

Unverzagte
11 Monate zuvor

Zur Nachahmung empfohlen, hilfreiche, lebensrettende Idee, danke.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Und dabei hoffen, dass einen kein Datenschutzbesorgtes Elternteil verklagt.

Unverzagte
11 Monate zuvor

Anstatt zu hoffen, gibt es eine kurze Einverständniserklärung von besorgten Elternteile, denen die Gesundheit ihrer Kinder in der Regel wichtiger ist.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Wenn Sie Kapazitäten für sowas übrig haben, bitteschön. Ich muss den Sch…… ja gottseidank nicht mehr machen.

anka
11 Monate zuvor

Aber immer wieder wichtig, dass wir auch ihre Meinung als Außenstehender zur Kenntnis nehmen dürfen. THX.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Gut, dass sie involviert gewesen sind und somit selbst nicht außen vor stehen.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Wie definieren Sie in diesem Fall “Außenstehend”?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Als LAAussteiger.

jagdstolz
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Also darf hier nur mitreden, wer noch aktiv im Dienst ist?

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

“nur mitreden, wer noch aktiv im Dienst ist?” sagt wer? Sie?
Aktive KuK können doch die Meinung von Ex-KuK auch zur Kenntnis nehmen. Oder sie als gestrig oder zukunftsweisend einordnen.

A.M.
11 Monate zuvor

Schwer vorstellbar, dass Eltern bei einem gut gemeinten und berechtigten Anliegen Lehrer wegen einer derartigen Lappalie verklagen würden, denke ich. Manche Drohung mit einer Klage oder eine Klage geht doch vermutlich eher auf eine große Unzufriedenheit der Eltern mit einer nicht mehr akzeptierten Lehrkraft zurück.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Es müssen ja nicht die Eltern des betroffenen Kindes sein. Für andere Nicht-Beteiligte dürfte der Datenrechtsverstoß allerdings ein gefundenes Fressen sein, um unabhängig von der eigenen Intention/Betroffenheit eine Handhabe zu haben.

Können ja nicht alle so edelmütig sein wie Sie.

Realist
11 Monate zuvor

Bei uns hängen im Verwaltungsbereich in einem von fremden Menschen nicht einsehbaren Bereich Portraits (Foto und wichtige Angaben) von den Kindern, die gesundheitlich so eingeschränkt sind,”

Und wie stellen Sie sicher, dass diese nach BDSG, Landes-DSG und DSGVO sensiblen Daten nicht von “unberechtigten” Personen eingesehen werden, d.h. von Reinigungskräften, Handwerkern, Schülern, die den Bereich betreten, u.ä.

Es werden ja auch in Krankenhäusern keine solchen Plakate irgendwo aufgehängt, obwohl man das mit denselben Argumenten begründen könnte…

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Und bitte bloß keine Jahreskalender mit Blümchen, Fotos und den Geburtsdaten der Kindergartenkinder und Grundschüler mehr unbefangen in Klassenzimmern und Gruppenräumen aufhängen! Der heilige Datenschutz wird “verletzt”. Am besten beantragen Lehrer und Erzieher, dass ihnen SekretärInnen (m/w/d) zugeteilt werden. Zur Entlastung. Wenn das so weitergeht, geht es ja wirklich nicht mehr ohne!

Alle müssen alles gleich machen. Fotos am besten nur noch in die dafür vorgesehen Dokumentationen.

Hilfe!!! Haben die Petitionen gegen die DSGVO denn gar nix bewirkt?

A.M.
11 Monate zuvor
Antwortet  Realist

In Altenheimen gibt es die Armbänder für an Demenz erkrankte Senioren, die piepsen und vor einem unerwünschten Verlassen der Station warnen. – In Krankenhäusern kommen verwirrte Patienten immer noch ungehindert an der Pforte vorbei. Da könnten Informationen an der Pforte hilfreich sein. Es ist alles nicht so einfach.

Antje Thiel
11 Monate zuvor
Antwortet  Sagerino

Die Lehrerinnen haben sich keine Strafrechtler zur Verteidigung gewählt, sondern Anwälte ganz anderer Fachgebiete. Warum auch immer. Damit haben sie sich keinen Gefallen getan. Die Anwälte hätten das Mandat aber am besten auch gar nicht übernehmen sollen.

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  Antje Thiel

Und was hätten die wohl hier retten können für diese beiden?
Das Kind bleibt tot.

Lehramtsaussteiger
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Den Sinn eines gerichtlichen Verteidigers nicht verstanden?

anka
11 Monate zuvor

Doch, keine Sorge. Nachhilfe unnötig.
Bin ja noch nicht ausgestiegen.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  anka

Ja ne, wenn Sachverhalte eh so sind, wie sie sind vor Gericht, kann der Berufsstand der Strafverteidiger ja eingespart werden *facepalm*

anka
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Warum?

Tabea
11 Monate zuvor
Antwortet  Antje Thiel

Ja, das ist nicht nachvollziehbar. In etwa so, wie wenn man sich den Blinddarm von einem Augenarzt operieren lässt.
Wurde das Verfahren/ die Vorwürfe bis zuletzt von den Lehrerinnen nicht ernst genommen?

Enjoy your chicken Ted
11 Monate zuvor
Antwortet  Tabea

Immer schön auf die LuL. Und dann wundern warum viele hier schreiben sie führen keine Fahrten mehr durch.. warum müssen bestimmte Foristen hier, wie Sie und anka die Betroffenen L persönlich so angreifen? Ist schon sehr auffällig. Vielleicht sollten Sie mal mehr Empathie zeigen, nur mal so als Hinweis.

anka
11 Monate zuvor

Emathie zeigen? Lesen Sie doch einfach mal die Mehrzahl meiner Posts.
Das Leben eines Kindes finde ich wichtig, wichtiger als der Versuch seine Pension zu retten, nach dem eklatanten Fehlverhalten.
Ich wüßte nichts, was ich zu gunsten der Kolleginnen ins Feld führen könnte. Sie?
Und persönlich angegriffen hätte ich sie? Quatsch. Ihre Amtsführung in Frage gestellt habe ich, nicht ein Persönlichkeitsprofil erstellt.
Man kann daa trennen: zwischen Person und Amt.