BERLIN. Hass im Netz ist alltäglich – und gefährdet die Demokratie. Was bislang lediglich ein Gefühl war, bestätigen die repräsentativen Ergebnisse einer Befragung von Internetnutzer*innen ab 16 Jahren in Deutschland. „Junge Menschen müssen verstehen, wie Hass im Netz zu einer Gefahr für unsere demokratischen Strukturen wird“, schreiben die Herausgeber der Erhebung, das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“. Sie fordern dafür Unterstützung von der Politik – in Form einer nationalen Bildungsoffensive Medienkompetenz mit einer Fördersumme in Milliardenhöhe.
„Das Internet ist einer der wichtigsten öffentlichen Debattenräume unserer Zeit. Umso besorgter blicken wir auf die Erkenntnisse aus der Studie“, so das Statement des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz zur Veröffentlichung der Befragungsergebnisse. Die repräsentative Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ zeigt, wie alltäglich Hass im Netz tatsächlich ist und mit welchen Folgen diese Angriffe einhergehen.
Fast jeder zweite Internetnutzer in Deutschland (49 Prozent) wurde der Erhebung zufolge schon einmal online beleidigt. Ein Viertel (25 Prozent) der Befragten wurde mit körperlicher Gewalt und 13 Prozent mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Besonders häufig betroffen sind nach eigenen Angaben Personen mit sichtbarem Migrationshintergrund (30 Prozent), junge Frauen (30 Prozent) und Menschen mit homosexueller (28 Prozent) und bisexueller (36 Prozent) Orientierung. Fast jede zweite junge Frau (42 Prozent) erhielt bereits ungefragt ein Nacktfoto.
„Es bedroht unsere Demokratie“
Das hat – so zeigt die Studie weiter – auch Einfluss auf die freie Meinungsäußerung im Netz. Mehr als die Hälfte der Befragten bekennt sich aus Angst im Netz seltener zur eigenen politischen Meinung (57 Prozent), beteiligt sich seltener an Diskussionen (55 Prozent) und formuliert Beiträge bewusst vorsichtiger (53 Prozent). 82 Prozent der Befragten fürchten, dass Hass im Netz die Vielfalt im Internet gefährdet. Mehr als drei Viertel (76 Prozent) sind besorgt, dass durch Hass im Netz auch die Gewalt im Alltag zunimmt. Der Großteil (89 Prozent) stimmt zu, dass Hass im Netz in den letzten Jahren zugenommen hat.
„Ob toxische Kommentare, Drohungen, beängstigende Kampagnen: Hass im Netz ist allgegenwärtig. Viele Menschen sind davon abgestoßen oder eingeschüchtert, halten sich zurück oder schweigen“, sagt Bundesministerin Lisa Paus (Grüne), deren Ministerium über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ fördert. Dieser Rückzug gebe wiederum denen Raum, die laut und aggressiv sind. Hass im Netz „bedroht unsere Demokratie“, bewertet Paus und ergänzt: „Wir können gemeinsam etwas dagegen unternehmen.“
Empfehlungen für die Politik
Was genau? Darüber haben sich die herausgebenden Organisationen bereits Gedanken gemacht und Handlungsempfehlungen für politische Maßnahmen erarbeitet. Dabei setzen sie unter anderem auf Bildung: Schulisch sowie außerschulisch sei beispielsweise die Stärkung von Informations-, Nachrichten- und Meinungsbildungskompetenz gegen Desinformation notwendig. Sie empfehlen, kritische Medienbildung mit politischer Bildung zu verzahnen, um politische Medienbildung strukturell zu verankern. Diese soll zu einem tiefgreifenden Verständnis der gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Auswirkungen von Digitalisierung führen. „Das Ziel ist, Kritik und Urteilsfähigkeit in der mediatisierten Gesellschaft zu stärken, politische Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen und einen Prozess der Meinungsbildung in Gang zu setzen“, schreibt das Kompetenznetzwerk in seiner Veröffentlichung.
An anderer Stelle heißt es dazu: „Junge Menschen müssen verstehen, wie Hass im Netz zu einer Gefahr für unsere demokratischen Strukturen wird und was Begriffe wie Meinungsfreiheit und Zensur in Deutschland bedeuten.“ Fortbildungen sollten Pädagoginnen und Pädagogen daher in die Lage versetzen, „digitale Innovationen und damit verbundene soziale Praktiken aufzugreifen und daran angepasste Bildungsangebote zu entwickeln“.
Realisieren soll dies die Politik mit einer nationalen Bildungsoffensive Medienkompetenz, so die Forderung des Kompetenznetzwerks. „Dafür müssen Mittel in mindestens gleichwertiger Höhe des Digitalpakts von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden.“ Sprich: 6,5 Milliarden Euro. „Die aktuelle Studie bestätigt: Hass im Netz destabilisiert die Grundfesten unserer Demokratie. Die Politik muss dringend handeln, um dieser Entwicklung etwas entgegensetzen zu können.“ News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Ergebnisbericht.
Im Auftrag des Kompetenznetzwerks befragte die Meinungsforschungsagentur pollytix strategic research GmbH im Zeitraum von Oktober bis November 2023 mehr als 3.000 Internetnutzer*innen in Deutschland ab 16 Jahren. Von Juli bis August 2023 führte zudem das Marktforschungsinstitut Bilendi GmbH eine Vorerhebung durch.
Es braucht keinen Digitalpakt für Medienkompetenz. Es braucht einen Pakt für Anstand und Rücksicht. Damit hätte man auch viele andere Baustellen gleich mit erledigt (Fremdenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit, Gewalt gegen Sanitäter, Feuerwehr usw…)
Wäre da für Ethik als neues Hauptfach. Da kann man die genannten Themen mal ausführlicher abfrühstücken und zwar für alle. Dann wäre das Verhalten vielleicht mal wieder etwas angemessener, analog wie digital.
Sicher? Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass Ethik als Hauptfach nennenswert ernster genommen werden würde als als Nebenfach oder andere Nebenfächer wie Religion oder Physik.
Wenn die Schule das richten soll, brauchen wir mehr Befugnisse!
Erster Schritt: Allen Politiker*innen Social Media wegnehmen, ggf. deren Eltern einbestellen 😀
„Junge Menschen müssen verstehen, wie Hass im Netz zu einer Gefahr für unsere demokratischen Strukturen wird und was Begriffe wie Meinungsfreiheit und Zensur in Deutschland bedeuten.“
Der Satz allein ist schon ein Paradebeispiel an heißer Luft!
Man möge mir bitte mal den kausalen Zusammenhang von Nudes/Dickpics und der Erosion demokratischer Institutionen erklären.
Haben sich Leute wie Viktor Orbánz, Recep Erdoğan oder Geert Wilders an die Macht gedickpict?
Homosexualität wurde erst 1990 aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten der WHO gestrichen § 175 erst 1994 in Deutschland aufgehoben.
War da die deutsche Demokratie 41 bzw. 45 Jahre in akuter Gefahr, bis man endlich ein einsehen hatte?
Ist die die europäische Demokratie weiterhin in Gefahr, weil man sich jüngst auf einen wichtigen Straftatbestand nicht einigen konnte. Anders als von Kommission und Parlament vorgeschlagen, deckt der Text aufgrund des Widerstands aus Mitgliedsländern wie Deutschland und Frankreich den Straftatbestand der Vergewaltigung jedoch nicht ab.
Gelten Rededuelle wie Wehner vs. Strauß heute also auch als Gefahr?
Ich frage für einen Freund.
„Das Ziel ist, Kritik und Urteilsfähigkeit in der mediatisierten Gesellschaft zu stärken, politische Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen und einen Prozess der Meinungsbildung in Gang zu setzen“
So habe ich getan:
Ich habe geurteilt, mir meine Meinung gebildet und mich an der “Diskussion” hier beteiligt.
Das ist dann aber doch etwas zu einfach gedacht, finden Sie nicht?
Wir kriegen nämlich gar nicht mit, wo junge Menschen heutzutage überall “unterwegs sind”.
Um es mal anschaulich zu machen: Damals war der Exhibitionist jemand, der, wenn Pech hatte, aus dem Verkehr gezogen. Heutzutage werden Millionen von Dickpics verschickt.
Es gibt aber auch “Dickpics”, die dann im Namen von Politker x verschickt werden, so dass man die Autorität des Betroffenen untergräbt, wenn es überall geteilt wird. Und das ist dann in großem Stil demokratiegefährdend.
Denken Sie nur daran, wie die Bild-Zeitung arbeitet und das dann noch 10x schlimmer auf irgendwelchen Plattformen.
Sorry, aber so langsam bin ich für temporäre Zensur bestimmter Plattformen, damit die Bertreibenden sich dann mal selbst mit diesen Problemen auseinandersetzen.
Die Zustände in den USA sollten uns doch Mahnung genug sein.
Es würde reichen, die Betreiber für Inhalte, die von ihren Seiten verbreitet werden, haftbar zu machen – so wie uns. Wir sind als journalistisches Medium verpflichtet, eine/n Verantwortliche/n im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) im Impressum namentlich zu benennen. Wir wären regresspflichtig, wenn über News4teachers falsche Informationen verbreitet würden, durch die Menschen zu Schaden kämen, weshalb wir unser Forum streng kuratieren. Warum gilt das nicht für soziale Medien?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich muss zugeben, dass auch ich im Impressum meiner eigenen Website den Namen meines Mannes verwende und nicht meinen. Grund? Angst vor Dickpics und sexueller Belästigung. Und so geht es vielen Frauen aus meinem Bekanntenkreis. Angehörigen sexueller Minderheiten und Transgender wird es ähnlich gehen.
Ich bin zwiegespalten. Anderseits würde ich mir wünschen, dass Hasskommentare in sozialen Medien zurück verfolgt werden können. Anderseits würde eine Impressumspflicht gerade auch die Vulnerablen beeinträchtigen.
Vielleicht gäbe es eine technische Lösung – Rückverfolgung bei Bedarf möglich?
@Karl-Heinz
Kleine Berichtigung: in der DDR wurde der §175 schon 1968 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen!
Es wäre sehr verwunderlich, wenn das Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz keinen Hass im Netz gefunden hätte.
Zunächst einmal scheitern die Studienautoren an einer klaren Definition von Hass im Netz und fragen danach basierend auf den Subjektiven Definitionen ab ob Nutzer Hass erlebt haben.
Das Ergebnis ist dahingehend also Recht diffus.
Am aussagekräftigsten ist der Punkt zu “Hass im Netz muss ausgehalten werden, wenn er nicht gegen Gesetze verstößt.”
Dabei ist sehr bedenklich, dass die Wähler fast aller Parteien mit deutlicher Mehrheit davon überzeugt sind, dass derartige Aussagen nicht ausgehalten werden müssen.
Das bedeutet aber auch, dass deren Einschätzung nach die Meinungsfreiheit willkürlich, da nicht auf geltenden Gesetzen basierend, eingeschränkt werden müsste.
Und DAS ist wirklich gefährlich für eine Demokratie.
Sorry, das ist Unsinn. Gegen Hass und Hetze vorzugehen, ist nicht “willkürlich” – es reicht, die geltenden Gesetze (Beleidigung, Volksverhetzung, Verbreitung von Falschinformationen über Personen, Holocaust-Leugnung) konsequent anzuwenden.
“Wer über einen anderen Menschen bewusst unwahre Tatsachen behauptet, die ihn in der öffentlichen Wahrnehmung verächtlich machen können, macht sich wegen Verleumdung nach § 187 StGB strafbar. Das Strafmaß beträgt Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. § 188 StGB stellt die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter eine besondere Strafe – hier ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vorgesehen. In der Praxis stellt sich bei Meldungen im Internet häufig das Problem, dass der Verfasser der Nachricht nicht identifiziert und kontaktiert werden kann. Eine Strafanzeige kann dann nur gegen „unbekannt“ gestellt werden, die Strafverfolgungsbehörden müssen bei erfolgloser Suche nach dem Autor ihre Ermittlungen einstellen.” Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/494418/4321d229204080dce488ebd0356b5db2/WD-10-067-16-pdf-data.pdf
Ließe sich leicht ändern, wenn die Plattformen (wie journalistische Medien) haftbar gemacht würden.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sie haben scheinbar nicht verstanden was der Satz “Hass im Netz muss ausgehalten werden, wenn er nicht gegen Gesetze verstößt.“ bedeutet.
Dabei wird ja eben nicht gegen Gesetze verstoßen.
70 Prozent stimmen dem nicht zu.
Nicht an Gesetzen orientiert = willkürlich.
Wie geht denn Hass ohne Hetze? Und Hetze (“Volksverhetzung”) verstößt gegen Gesetze. Herzliche Grüße Die Redaktion
Das ist der Punkt, den ich eingangs angesprochen habe. Die Definition von Hass ist in der Studie diffus und subjektiv von den Teilnehmern gewählt.
Es gibt einen offiziellen Rahmen, welcher durch unseren Rechtsstaat mit Gesetzen abgesteckt ist. Äußerungen, die nicht gegen Gesetze verstoßen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eigentlich ziemlich einfach.
Es ist gefährlich, die Grenzen aufgrund von gefühlten Wahrheiten zu verschieben und ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, die eben auch ein Grundrecht darstellt.
Das Problem ist aber ein anderes: Nämlich dass der Staat angesichts der Flut von Äußerungen, die tatsächlich gegen Gesetze verstoßen, gar nicht mehr hinterherkommt. Zumal der Aufwand, die Absender zu ermitteln, riesig wäre. So können sich die Täter weitgehend sicher fühlen.
Zu diesen dürften übrigens auch zunehmend Akteure feindlicher Staaten wie Russland gehören, zu deren Geschäft die Desinformation gehört. Freie Bahn für Propaganda?
Und was die Grundrechte angeht: Die finden stets ihre Grenze an den Grundrechten anderer Menschen. Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht, konsequenzenlos herausblasen zu dürfen, was ich gerade will.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sollen wir aufgrund der Unfähigkeit des Staates, Gesetze durchzusetzen die Legislative und Exekutive in die Hände von privaten Konzernen legen?
Ohne freie Meinungsäußerung gibt es keine Demokratie. Wenn wir die Meinungsfreiheit einschränken um “Hassrede” zu verhindern, die zudem willkürlich und außergerichtlich festgelegt wird, dann landen wir an einem sehr düsteren Ort.
Es muss immer möglich sein, seine Meinung kund zu tun, sonst ist es keine Demokratie. Wenn dabei die Rechte anderer übertreten werden, so muss das der Rechtsstaat klären. Wozu sollte man sonst einen Rechtsstaat betreiben?
Wenn Sie Kritik daran haben, dass die strafrechtliche Verfolgung nicht ausreichend gelingt, dann sollten Sie sich für Klarnamenpflicht im Internet, bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Strafverfolgung oder Web 3.0 stark machen.
Sie sollen gar nichts in die Hände von privaten Konzernen legen. Es ist eine Produkthaftung gefordert – wie sie für jede Autowerkstatt, jedes journalistische Medium gilt. Dass die auch auf soziale Medien übertragen wird, dafür machen wir uns stark. Es darf schließlich auch nicht jeder seinen Müll in die Landschaft kippen. Im übertragenen Sinn gilt das für geistigen Müll ebenso.
“Es muss immer möglich sein, seine Meinung kund zu tun, sonst ist es keine Demokratie.” Das ist falsch, wie schon ein Blick ins Grundgesetz zeigt. In Artikel 5 heißt es im Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Dass Sie die andere Seite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit – Verantwortung nämlich – nicht auf dem Schirm haben, unterstützt die Forderung einer Bildungsoffensive für Medienkompetenz. Allerdings ist die offensichtlich nicht nur unter Schülerinnen und Schülern vonnöten.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Und was heißt ihr Zitat des GG jetzt konkret für Aussagen, die gegen keinerlei Gesetze verstoßen?
Die muss man aushalten.
Was, wenn ich ihre Antwort jetzt als Hasskommentar definiere, weil Sie mir unterstellen ich besäße keine Medienkompetenz, was ich als Angriff auf meine persönliche Ehre einstufe?
Muss ich das aushalten oder nicht?
“Klarnamenpficht” zur Überwachung im Web 3.0. Wäre wie eine Namensschildpflicht oder automatische KI Gesichtserkennung auf der Strasse.
Die größte Kompetenz des neuen deutschen Michel: “Pflichten” (bzw. Zwang) nachkommen.
Wenn man die Position vertritt, dass die freie Meinungsäußerung eingeschränkt werden soll, ist das aber eine naheliegende Forderung.
Ich habe den Eindruck, dass Sie das für meine Position halten. Dem ist nicht so. Ich bin für die grundgesetzlich verbriefte freie Meinungsäußerung.
Ihre Erwiderung geht am Einwand von @Alx aber vorbei.
Der hat mit “Freie Bahn für Propaganda?” und Co. nichts zu tun, sondern damit, (a) dass der Staat, auch “angesichts der Flut von Äußerungen, die tatsächlich gegen Gesetze verstoßen” und dem judikativen Nichthinterherkommen, peinlichst bedacht sein muss, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Was bringt hier “volle Haftbarkeit wie bei journalistischen Medien” bei Kommentaren der Benutzer für Plattformbetreiber, wenn der Staat dennoch nicht hinterherkommt? Dann folgen ein paar im gewünschten Maße der Kontrolle der ‘eigenen’ Inhalte, manche nicht… und bei Letzteren kommt es auch nicht zu Verfahren, weil der Staat überfordert ist. Hmmm. Pattsituation. Das Plädoyer muss also eines für eine Aufstockung im entsprechenden ÖD sein.
Und es hat damit zu tun, (b) das @Axl davor warnt, dass es gesellschaftlich konsensfähig(er) zu werden scheint, Strafbarkeiten in ein entsprechendes, eigtl. straffreies Vorfeld zu verlagern (und ich “nerve” Sie jetzt nicht mit Erläuterungen, warum das problematisch ist – hat was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun).
Ich kann verstehen, dass Sie diesbzgl. frustriert sind, aber die Kommentare hier sind keine Kommentare zu den skizzierten Problemen und Rahmen sind keine zu Ihnen und erst keine Anwürfe.
Mir als L wäre schon geholfen, wenn mein Arbeitgeber bzw. das Schulamt gegen Verleumdungen und üble Nachrede in Eltern E-Mails vorgehen würde. Der Staat ist hier ganz nah und der Wille die Fürsorgepflicht zu erfüllen eher klein.
Ich habe hier schon allerhand Hass auf Gymnasien gesehen, wo pauschal den Gymnasiasten oder den Gymnasiallehrern irgendwas unterstellt wurde, sie seien ganz schreckliche Leute. Offenbar sah die Redaktion das als zulässig an.
Volksverhetzung ist anders definiert, das ist ein strafrechtlicher Begriff. Und die genaue Abgrenzung sollte man den Juristen überlassen. Der § 130 StGB zur Volksverhetzung bezieht sich auf die “Störung der öffentlichen Ordnung”. Wie soll denn ein Beitrag hier im Forum die öffentliche Ordnung stören? Da müsste ja direkt zu konkreten strafbaren Handlungen aufgerufen werden, und sowas soll natürlich gelöscht werden.
Wir haben hier noch keinen “Hass auf Gymnasien” gesehen. Wir bitten darum, solche Behauptungen mit Belegen zu versehen – oder sie zu unterlassen. Herzliche Grüße Die Redaktion
An Stelle vieler:
https://www.news4teachers.de/2023/02/lehrermangel-warum-gymnasiasten-lehrer-werden-wollen-oder-eben-nicht-aufschlussreiche-ergebnisse-einer-umfrage/#comment-503415
Da geht es eher um Gymnasiasten…
… aber wir haben auch entsprechendes über Gymnasiallehrer hier immer wieder, so z.B. hier (etwas overter):
https://www.news4teachers.de/2024/02/hohe-zahl-an-schulabbrechern-philologenverband-fordert-hauptschule-wieder-einzufuehren/#comment-577170
Mir sind auch noch heftigere Kommentare in Erinnerung.
“Hass” ist das vielleicht (noch) nicht, aber bereits erhebliche Aversion.
Genau, Hass ist das nicht. Herzliche Grüße Die Redaktion
PS. Was “Aversion” betrifft, haben wir von Ihnen hier schon krassere Beiträge gelesen und freigegeben (Gendern, Islam, …).
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Beiträge von Indra Rupp.
Finde den Fehler:
@Alx:
“Am aussagekräftigsten ist der Punkt zu ‘Hass im Netz muss ausgehalten werden, wenn er nicht gegen Gesetze verstößt.’
Dabei ist sehr bedenklich, dass die Wähler fast aller Parteien mit deutlicher Mehrheit davon überzeugt sind, dass derartige Aussagen nicht ausgehalten werden müssen.
Das bedeutet aber auch, dass deren Einschätzung nach die Meinungsfreiheit willkürlich, da nicht auf geltenden Gesetzen basierend, eingeschränkt werden müsste” (Herv. d. PaPo).
vs.
@Redaktion:
“Gegen Hass und Hetze vorzugehen, ist nicht ‘willkürlich: – es reicht, die gltenden Gesetze […] konsequent anzuwenden” (Herv. d. PaPo).
—
Das Problem, das @Alx skizziert, ist nicht nur, dass hier anderen Akteuren (Privatleuten; Redaktionen etc.) als Gerichten die Aufgabe und insb. Verantwortung eine Judizierung von Kommunikationsinhalten übertragen werden, eine anlassunabhängige, planmäßige und systematische Kontrolle und evtl. Unterdrückung von Kommunikationsinhalten (vulgo: Zensur), sondern bspw. die Unterdrückung von Kommunikationsinhalten in das Vorfeld einer strafbaren Handlung verlegt werden soll. Das bewirkt mitunter eine (im Fachjargon) “Lähmung des Geisteslebens” etc. Der Staat kann aber keine ihm verbotene Vorzensur (s. Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) einfach an andere Akteure direkt oder indirekt auslagern und damit das Zensurverbot umgehen,
Es gibt keine Zensur in Deutschland. Auch auf News4teachers nicht, wie gerne von denen behauptet wird, deren Beiträge wir nicht veröffentlichen. Diesem “Zensur”-Geschrei liegen zwei – gerne auch von Rechtsaußen geschürte – Missverständnisse zugrunde: Erstens, manche Menschen glauben ernsthaft, jederzeit und überall einen Anspruch auf Veröffentlichung eigener Beiträge auf privat betriebenen Plattformen zu haben. Tatsächlich aber gibt es einen solchen Anspruch zur Nutzung fremder Infrastruktur nicht, auch nicht auf News4teachers. Zweitens, Zensur (also ein Veröffentlichungsverbot) kann gar nicht von einer privat betriebenen Plattform ausgesprochen werden. Jeder und jede kann alles im Netz veröffentlichen – auf eigenen Seiten unter eigener Verantwortung.
In unseren Regeln für Leser*innenbeiträge steht vorneweg: “Grundsätzlich gilt: Niemand hat einen Anspruch darauf, in den Foren zu den einzelnen Artikeln eine eigene Wortmeldung zu veröffentlichen.” Wir wüssten auch nicht, worauf sich ein solcher Anspruch gründen sollte. Wir betreiben diese Seiten, wir pflegen sie, wir stellen sie technisch bereit – und wir übernehmen volle Verantwortung für alle Inhalte, die darin verbreitet werden. Hier geht es zu unseren Regeln: https://www.news4teachers.de/uber-uns/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
… Sie haben meinen Beitrag nicht verstanden.
Zensur ist verfassungsrechtlich als anlassunabhängige, planmäßige und systematische Kontrolle und evtl. Unterdrückung von Kommunikationsinhalten definiert. Erfolgt dies im Vorfeld der Veröffentlichung von Kommunikationsinhalten, dann ist das per definitionem(!) Vorzensur, bzgl. der die einheitliche Rechtsauffassung ist, dass diese in jedem Fall verboten ist.
Adressat des absoluten Zensurverbots ist der Staat. Der Staat darf dieses Verbot nicht umgehen, indem er formell oder faktisch Strukturen schafft, die diese Kontrolle auf andere Akteure überantwortet. Auch das ist unwidersprochen einheitliche Rechtsauffassung hierzulande.
Benötigen Sie entsprechende Urteile/Entscheide des BVerfG? Wir hatten hierzulande (ja, in der BRD) bereits derartige Strukturen, die dann gerichtlich einkassiert wurden. Der Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG bewirkt nicht magisch, dass es keine Zensurmechanismen mehr geben kann, sondern dass man rechtlich gg. solche Maßnahmen vorgehen kann.
Ihr Kommentar geht komplett(!) am Inhalt meines Beitrages vorbei.
Es geht nicht um einen Anspruch ggü. den jeweils Verantwortlichen auf Veröffentlichung eines Fremdkommentars in social media und Co., sondern um die das Verbot, von diesen Verantwortlichen anlassunabhängige, planmäßige und systematische Vorkontrollen zu verlangen.
Keine Ahnung, wie Sie dazu kommen, das irgenfwie auf sich selbst, dieses ‘Forum’ etc. zu münzen und irgendwas und hier von “Zensur’-Geschrei” zu schreiben. Ich habe Ihnen die simplen Maßstäbe des Verfassungsrechts erläutert.
Bitte nochmal lesen.
Wer verlangt denn quasi staatliche “Vorkontrollen”? Es reicht die volle Haftbarkeit wie bei journalistischen Medien, dann werden sich die Plattform-Betreiber schon überlegen, was sie wie veröffentlichen. Veröffentlichung nur unter voller Namensnennung und Rückverfolgungsmöglichkeit zum Beispiel könnte eine mögliche Konsequenz sein. Was hat das mit Zensur zu tun?
Ihr eigenes Beispiel zeigt, wie sehr Anonymität im Netz enthemmt. Wir glauben nicht, dass Sie Ihre häufig impertinenten Anwürfe so veröffentlichen würden, wenn Sie diese mit vollem Namen unterzeichnen müssten.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es gibt immer wieder Ideen oder gar konkrete legislative Vorstöße, die das Zensurverbot entsprechend tangieren. Ich nahm an, dass Sie vielleicht auch mit sowas wie dem NetzDG o.ä. sympathisieren (https://www.deutschlandfunkkultur.de/streit-um-netzdg-und-zensur-die-neue-art-zu-loeschen-100.html), insb. auch ggü. social media. Es läuft bei solchen Plattformen nämlich aufgrund der Menge an Beiträgen, die ggf. justiziabel sein könnten, i.V.m. der entspechenden Verantwortung der Plattformbetreiber und dem entsprechendem Strafrahmen bei Nichtbefolgung darauf hinaus, dass auf automatisierte Vorkontrollen gesetzt wird (ja, werden muss) und sicherheitshalber mehr nicht veröffentlicht wird, als tatsächlich justiziabel ist (Stichwort: Filter). Und da ist man de jure recht schnell bei einem faktischen Vorzensurzwang.
Deshalb frage ich mich, wie Sie Ihre Idee umgesetzt wissen.
“Wir glauben nicht, dass Sie Ihre häufig impertinenten Anwürfe so veröffentlichen würden, wenn Sie diese mit vollem Namen unterzeichnen müssten.”
Die Ironie, dass gerade Sie dies schreiben und mir hier vollkommen anlasslos einen entsprechenden (impertinenten) Anwurf machen (Sie dürfen mir gerne meine Impertinenz nachweisen, statt dies lediglich zu behaupten ), während auch Sie hier anonym agieren (und jetzt bitte nicht wieder der Spruch mit dem Verantwortl. i.S.d. Presserechts…), entgeht Ihnen offensichtlich. Aber dann behaupten, Ihnen sei nicht an Eskalation gelegen.
Was soll dann die Provokation (nachdem Sie in Ihrer ersten Antwort bereits entsprechend aggressiv auftraten)?
Vollkommen anlasslos? Halten Sie Formulierungen wie “Sie haben meinen Beitrag nicht verstanden”, “komplett (!) am Inhalt meines Beitrags vorbei”, “keine Ahnung, wie Sie darauf kommen” für normale Formulierungen im zwischenmenschlichen Umgang?
Wir nicht.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Liebe Redaktion,
ja, das sind “normale Formulierungen im zwischenmenschlichen Umgang”, denn es sind nüchterne Feststellungen; ich formuliere i.d.R. nicht ‘durch die Blume’ – wie hätte ich denn anders nüchtern ausdrücken sollen, dass Sie den Inhalt nicht verstanden haben oder dass Ihre Replik inhaltlich nichts mit meinem Beitrag zu tun hatte (was ich auch beides belegt habe)? Und ich hatte in der Tat keine Ahnung, wie Sie darauf gekommen sind, das irgendwie auf sich zu münzen. Jetzt erkenne ich aber, dass Sie mir anscheinend mit einem entsprechenden Bias begegnen und meinen Beiträgen ggü. eine negative Intention annehmen, wo diese nicht besteht. Ich versichere Ihnen, dass ich das Gros meiner Beiträge i.d.R. recht… emotionslos verfasse. Es tut mir Leid, wenn die Nerven blank liegen. Aber: Kein Grund persönlich zu werden.
Hier möchte ich unbedingt eine Lanze für Sie brechen, liebe Redaktion! Tatsächlich erlauben Sie sehr wohl andere Ansichten und Meinungen und veröffentlichen diese auch. Ich erinnere an hitzige Diskussionen während der Pandemie, in der Sie wirklich jeden meiner kritischen Beiträge veröffentlicht haben.
Danke für Ihre Offenheit.
Fun Fact:
Ob, welche und wie viele Beiträge evtl. nicht veröffentlicht werden, können Sie ja gar nicht wissen (außer dort evtl., wo ein nicht veröffentlichter Beitrag eine Zeit lang noch transparent im Prüfungsstatus ist, bevor er verschwindet), weil diese ja dann auch nicht veröffentlicht wären. Und wo bisweilen in einer Randbemerkung erwähnt wird, dass evtl. nicht jeder Beitrag veröffentlicht wird und rechtlich ja auch nicht jeder Beitrag hier veröffentlicht werden ‘darf’ (s. Regresspflichtigkeit des V.i.S.d.P.), wären Sie, sofern diese in konkreten Fällen artikuliert werden, exkl. auf die Darstellung der spezifischen Versagensgründe seitens der Versagenden angewiesen.
So ist das. Nennt sich Hausrecht. Herzliche Grüße Die Redaktion
Nennt sich im (juristischen) Fachjargon allg. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. (wertfrei) klassische Vorzensur, weil einer Veröffentlichung fremder Kommunikationsinhalte zwingend die anlassunabhängige, planmäßige und systematische Kontrolle derselben vorangeht. Insofern ist u.a. Ihre Behauptung nicht korrekt, dass “Zensur (also ein Veröffentlichungsverbot) […] gar nicht von einer privat betriebenen Plattform ausgesprochen werden” könne, korrekt ist jedoch, dass diese Zensur seitens privatrechtlicher Akteure i.d.R. legal ist, denn unmittelbarer Adressat des Zensurverbots des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG ist lediglich der Staat. Das negiert aber auch keine evtl. Diskutabbilität allg. oder konkreter Versagensgründe einer Veröffentlichung (sofern diese Diskussionen mangels Transparenz u./o. Erlaubnis überhaupt möglich sind). Aber das ist ja insg. auch nicht das Thema.
Sorry, das ist Quatsch. Wir verbieten niemandem, Hass und Hetze zu veröffentlichen. Wir stellen nur nicht unsere Bühne dafür parat.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das ist aber die objektive Rechtslage und eine allg. gültige Definition von Zensur resp. Vorzensur.
Haben Sie tatsächlich ein Interesse zu diskutieren, was Zensur ist und was nicht?
Nach dem materiellem Zensurbegriff sind alle (auch anlassabhängige und punktuelle) konformistischen, repressiven Kontrollen des Geisteslebens infolge einer besonderen (z.B. ideologischen, politischen, sittlichen, religiösen, moralischen u./o. gustatorischen) Begründungs- und Motivlage Zensurmaßnahmen. Gem. dieser Definition ist ein Verbot mit entsprechendem (inhaltl.) Erlaubnisvorbehalt Zensur. Ist natürlich eine extrem weite Auslegung des Zensurbegriffs (und nicht wirklich justiziabel).
Auch gem. dem formellen Zensurbegriff ist es Zensur. Dessen Merkmale sind:
[ZITAT]
[/ZITAT]
Aus den Grundvoraussetzungen resultiert gem. Autorin ein allgemeiner Zensurbegriff, “wonach Zensur die seitens einer für die Meinungsbildung bzw. Informationsverbreitung maßgeblichen fremden Instanz vorgenommene planmäßige Überwachung und Überprüfung des Geisteslebens ist, von deren Ergebnis die Behinderung bzw. Nichtbehinderung dieser Betätigung abhängig gemacht wird” [Suffert, Anne (2002): Rechts- und Verfassungsmäßigkeit Freiwilliger Selbstkontrolle bei Film und Fernsehen unter besonderer Beachtung des Zensurverbotes. Diss. Univ. Jena; hier: S. 86 f.].
Es ist ja verständlich, dass private Akteure entsprechende Maßnahmen nicht als Zensur bezeichnet wissen wollen, weil der Begriff (berechtigterweise) negative Konnotationen zeitigt. Aber dadurch werden meine Erläuterungen nicht zum “Quatsch”.
Also ist es Zensur, wenn Sie Ihrem Nachbarn verwehren, von Ihrem Balkon aus Ansprachen zu halten. Das ist Nonsens. Herzliche Grüße Die Redaktion
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Nein, ist es nicht………
Das scheitert bereits an den Umständen, dass der Zensurbegriff nicht das Verhältnis von Privatpersonen zueinander reglementiert, sondern den von potentiellen Kommunikatoren resp. ihren Kommunikationsinhalten einerseits und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit (resp. im Rahmen öffentlicher Kommunikationsplattformen u.ä.) andererseits, wie auch daran, dass hier nicht Planmäßigkeit, aber Punktualität gegeben sind (weshalb u.a. übrigens auch gerichtliche Beschlagnahmen, Einziehungen u.ä. nicht per se unter den Zensurbegriff fallen).
Und meine Erläuterungen sind auch nicht sooo kompliziert und sie sollten auch nicht sooo provokant sein (wenn überhaupt), dass Sie derart renitent reagieren. Die Ihnen sachlich-nüchtern erläuterte Sachlage ändert sich ja nicht, weil Sie von “Quatsch”, “Nonsens” etc. schreiben. Sie widersprechen hier salopp, ohne jede Begründung, der einheitlichen Meinung in der korrespondierenden Rechtsliteratur und -sprechung (ich biete Ihnen gerne die entsprechende Literatur). Kann man machen, ist dann aber Unsinn.
Mal ernsthaft? Warum diese aggressiven Gegenreaktionen?
Ich schreibe doch auch sachlich-nüchtern mit Ihnen (und habe diese Form der Informationsbeschränkung auch als eindeutig legal dargestellt).
“Das scheitert bereits an den Umständen, dass der Zensurbegriff nicht das Verhältnis von Privatpersonen zueinander reglementiert.”
Unsere Rede. Worüber diskutieren wir dann hier noch?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
PS. Warum wir hier nicht in eine fröhlich-lockere Diskussion mit Ihnen einsteigen? Weil der inflationäre Gebrauch von Begriffen wie “Zensur” Rechtsextreme in ihrer Strategie unterstützt, unsere Demokratie und die offene Gesellschaft zu verunglimpfen.
“Unsere Rede. Worüber diskutieren wir dann hier noch?”
Sie sind keine Privatperson.
P.S.:
“Weil der inflationäre Gebrauch von Begriffen wie „Zensur“ Rechtsextreme in ihrer Strategie unterstützt, unsere Demokratie und die offene Gesellschaft zu verunglimpfen.”
Aha. Sie diskutieren ja nicht, Sie haben lediglich Fakten als „Quatsch“, „Nonsens“ etc. negiert. Was Ihnen der “infaltionäre Gebrauch von Begriffen wie ‘Zensur'” ist, ist de facto der korrekte Gebrauch des Begriffes.
Gerne hier nachlesen:
Etc. Etc. Etc.
Und ich habe nichtmal “inflationäre” Definitionen wie diejenie angeführt, gem. der Zensur insg. alle Maßnahmen einer intervenierenden Instanz umfasst, “die auf irgendeine Weise dazu führen, daß ein Beitrag zur Meinungsbildung nicht oder nur verändert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird […]” [Gucht, Christiane (2000): Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen. Studien und Materialien zum öffentlichen Recht; Bd. 13. Peter Lang GmbH: Frankfurt a.M. & Berlin; hier: S. 7].
Diesbzgl. gibt es in der Tat nichts zu diskutieren.
M.M.n. war die ‘Diskussion’ auch spätestens nach meinem Beitrag von vor ca. 8 Stunden beendet, in dem ich bereits nüchtern feststellte, dass Ihr “Hausrecht” hier, d.h. der Umstand, dass Kommentare in Ihrem Forum generell erst manuell ‘freigeschaltet’ werden müssen und es hierzu zwingend einer anlassunabhängigen (anlassabhängig wäre bspw. eine Prüfung eines veröffentlichten Beitrags erst infolge einer Beschwerde o.ä.), planmäßigen (einzig dieser Punkt wäre streitbar) und systematischen Kontrolle des Beitragsinhalts bedarf, ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt darstellt, das per definitionem Vorzensur ist.
Ich habe aber gleichzeitig eindeutig(!) klargestellt, dass dies “seitens privatrechtlicher Akteure i.d.R. legal ist” und würde gar unbedingt eine Lanze auch für Sie brechen, dass Ihnen kaum eine andere Wahl bleibt und dies insg. nicht wirklich zu beanstanden ist!
Filtersoftware ist recht kostenintensiv, unzuverlässiger und erfüllt die gegebene Definition ja auch. Einfach (automatisiert) alle Beiträge zu veröffentlichen und dann erst infolge einer evtl. Beschwerde zu ‘löschen’ o.ä., ist infolge der Menge an Beiträgen auch wahrscheinl. auch problematischeren Inhalts nicht lediglich(auch ökonomisch, weil eine VIelzahl an Moderatoren benötigt würde) nicht praktikabel, sondern potenziert die Gefahr juristischer Konsequenzen (die auch eine finanziell existenzielle Bedrohung darstellen können) für Ihre Seite enorm.
Ich begrüße i.d.S. die legale Möglichkeit auch kl. Akteure zur Maßnahme des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, kritisiere diesbzgl. nicht Sie, sondern vielmehr das juristische Damoklesschwert, unter dass man Sie und Ihre Kollegen gespannt hat, wohlweislich, dass ohne dieses Schwert allerdings auch andere Akteure bspw. “Rechtsextreme in ihrer Strategie unterstütz[en]” könnten, indem entsprechend problematische Inhalte z.B. forciert/lanciert veröffentlicht werden (ich sehe hier juristischen Regelungsbedarf, der die V.i.S.d.P. entsprechend entlastet, aber gleichzeitig keinen Persilschein ausstellt).
Ist Ihnen das so deutlich gernug, ohne dass mir ggü. wieder irgendwas insinuiert oder man mir ggü. despektierlich wird?
Und auch wenn er zutreffend ist, benutze ich in diesem Zusammenhang den Begriff der Zensur i.d.R. nicht, ich sehe das nämlich ähnlich wie Sie: “[D]er inflationäre Gebrauch von Begriffen wie ‘Zensur'” kann “Rechtsextreme in ihrer Strategie unterstütz[en], unsere Demokratie und die offene Gesellschaft zu verunglimpfen.” Das kann aber nicht dazu führen, dass man selbst Fakten leugnet, wenn sie von Rechtsextremen und Co. entsprechend instrumentalisiert werden könnten. Das wäre wahrscheinl. noch fataler (würde dann ja ggf. die Leugnung gleichermaßen instrumentalisiert).
Und all dies schützt natürlich auch nicht vor der Kritik an konkreten Versagensgründen einer Veröffentlichung hier.
Aber warum habe ich Sie dann überhaupt darauf (und ich wiederhole: vollkommen wertfrei) hingewiesen, dass hier ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt / eine Zensurmaßnahme vorliegt? Die Antwort ist recht simpel: Ihre suggestiv-insinuierende und als Reaktion auf meinen Beitrag komplett unangemessene Rede vom “‘Zensur’-Geschrei” i.V.m. der Behauptung, es gäbe keine Zensur in Deutschland (mit Verlaub, das ist zentraler inhalt meiner Dissertation, ich habe zu dem Thema jahrelang geforscht) und Ihr seit Monaten (auch) mir ggü. extrem aggressives Auftreten, die Wortverdrehungen, persönlichen Anwürfe etc. verlangten m.M.n. eine sachlich-nüchtern ‘erdende’ Klarstellung. Das vielleicht auch als Reaktion auf den Vorwurf der Impertinenz.
Für mich ist die ‘Diskussion’ damit beendet, ich würde mir aber, wie mehrfach hier bereits artikuliert, mal wieder wünschen, dass Sie mir vielleicht einmal ohne Anwürfe, Insinuationen und diese Aggression begegnen. Ich antworte Ihnen hier doch auch ohne Dgl.
Geht das schon wieder los, dass Sie Ihr Gegenüber mit Masse erschlagen wollen? Wer soll lesen, was Sie hier posten?
Dabei ist die Sachlage leicht zu klären. Ihre Prämisse ist schlicht falsch: Wir bekommen keine öffentlichen Gelder, sind also selbstverständlich ein privates Unternehmen – Leserinnen und Leser sind auf News4teachers zu Gast. Wir unterliegen (wie jede/r Bürger*in und jedes Unternehmen) der allgemeinen Gesetzgebung, etwa dem Diskriminierungsverbot. Wir haben gleichwohl die volle Hoheit darüber, was wir auf News4teachers veröffentlichen und was nicht. Genauso, wie wir auswählen, welche Berichte für News4teachers geeignet sind, genauso wie jeder Verlag aus Manuskripten auswählt, welche er davon zu einem Buch machen will, verfahren wir mit Leser*innenzuschriften. Wir kuratieren diese Seite. Wir zensieren sie nicht, auch nicht “vor”, nur weil wir nicht jedem Honk unsere Infrastruktur gratis zur Verfügung stellen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wieso meinen Sie wieder die Rede vom “erschlagen” bemühen zu müssen? Die übersichtlicheren Erläuterungen waren ja offfenbar nicht hinreichend.
Denn die Sachlage ist tatsächlich “leicht zu klären” – meine Prämisse ist korrekt. Sie haben diesbzgl. eindeutige Hinweise zur einschlägigen Rechtsprechung und Fachliteratur geboten bekommen.
Dass sie “keine öffentlichen Gelder [bekommen]”, widerspricht meinen Erläuterungen nicht. Ich bemerkte ja auch, dass Sie nicht unmittelbarer Adressat des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG sind.
Dass sie ein “privates Unternehmen” sind, widerspricht meinen Erläuterungen auch nicht (btw: Privatunternehmen ≠ Privatperson). Ausschlaggebend ist, dass sie ein öffentlicher ‘Ort’ der “Meinungsbildung oder Meinungs- bzw. Informationsverbreitung” sind und in Ihrem ‘Wirkfeld’ die “Möglichkeit und Macht” haben, “das Geistesleben zu beschränken” etc.
Dass Sie “der allgemeinen Gesetzgebung [unterliegen], etwa dem Diskriminierungsverbot”, widerspricht meinen Erläuterungen ebenfalls nicht. Vielmehr habe ich erläutert, dass u.a. dieser Umstand Ihr Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – Ihre ‘Kuratierungstätigkeit’ – vollkommen legitimiert. Und btw: Ich glaube nicht, dass Sie sich derart echauffieren würden, hätte ich Ihre ‘Kuratierung’ hier die komplette Zeit über lediglich “Verbot mit Erlaubnisvorbehalt” genannt.
“Wir haben gleichwohl die volle Hoheit darüber, was wir auf News4teachers veröffentlichen und was nicht. Genauso, wie wir auswählen, welche Berichte für News4teachers geeignet sind […].”
Hat das jmd. in Frage gestellt? Nein. Im Gegenteil.
Ich habe Dgl. gar bekräftigt!
“[…] genauso wie jeder Verlag aus Manuskripten auswählt, welche er davon zu einem Buch machen will, verfahren wir mit Leser*innenzuschriften. […] Wir zensieren sie nicht, auch nicht „vor“, nur weil wir nicht jedem Honk unsere Infrastruktur gratis zur Verfügung stellen.”
Wir dürften in der Einschätzung der Natur der Sache divergieren, ob die Kommentare hier klassischen “Leser*innenzuschriften” entsprechen. Das täte aber nichts zur Sache. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sofern es die Erlaubnis von einer inhaltlichen Prüfung abhängig macht, resp. der Begriff der Vorzensur beschreibt nüchtern nämlich lediglich ein Verfahren der anlassunabhängigen, planmäßigen und systematischen Kontrolle und evtl. Versagung von Kommunikationsinhalten. Nicht mehr. Nicht weniger. Dass Sie sich dem verwehren, ist verständlich, ist ja auch den (berechtigterweise) negativen Konnotationen des Zensurbegriffs zuzuschreiben, ohne Frage.
Wenn Sie damit besser leben können, nenne ich es halt lediglich ‘allg. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt’, die (ich wiederhole abermals) komplett im Einklang mit unserer Demokratie und offenen Gesellschaft ist. Im Gegenzug nennen Sie meine Eräuterungen nicht “Quatsch”, “Nonsens” o.ä. und suggerieren nicht, ich hegte eine hidden agenda o.ä. Wie wär ‘s?
Also nochmal:
Ich habe […] eindeutig(!) klargestellt, dass [Ihre Praxis] „[…] legal ist“ und würde gar unbedingt eine Lanze auch für Sie brechen, dass Ihnen kaum eine andere Wahl bleibt und dies insg. nicht wirklich zu beanstanden ist! […] Ich begrüße i.d.S. die legale Möglichkeit auch kl. Akteure zur Maßnahme des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt […].
Mein Agens habe ich erläutert. Und es war nicht meine Absicht, Sie anderweitig irgendwie zu desavouieren o.ä. (und ich würde mit ähnlichem Verve schreiben, nannte jmd. ein Dugong ein Manatee).
—
tl:dr
Eigtl. habe ich die ganze Zeit für Sie und Ihre Kollegen argumentiert.
Und trotzdem befeuern Sie das rechtspopulistische Märchen von der “Zensur” in Deutschland – und machen uns und anderen Medien damit das Leben ein Stückchen schwerer. Warum, das erschließt sich uns nicht.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“[D]as rechtspopulistische Märchen von der ‘Zensur’ in Deutschland” unterscheidet sich aber von meinen Erläuterungen im Wesentlichen. Denn zentraler Inhalt dieser Mär ist ein konspiratives Element, die ‘Steuerung’ der Medien insg., die als monolithisch, d.h. homogen und nicht (wie realiter der Fall) pluralistisch wahrgenommen werden (wie in Begriffen wie “Systempresse” und Co. zum Ausdruck kommt), durch vage skizzierte ‘graue Eminenzen’ (wahlweise ‘die da oben’, ‘das Parteienkartell’, ‘Globalisten’ o.ä.), die ihre hidden agendas realisieren wollen. Ziel dieser Mär ist die Devalvierung kritischer Berichterstattung, die den Agenden der Rechtspopulisten schaden, während gleichzeitig Multiplikatoren, die den Agenden der Rechtspopulsiten protegieren, als alternativlos etabliert werden sollen. Ich befeuer diese Mär also nicht.
Ich glaube auch nicht, dass meine Erläuterungen für Rechtspopulisten besonders verwertbar sind, denn ihnen fehlt ausdrückl.(!) das entsprechend skandalisierende Element, das die Rechtspopulisten für Dgl. benötigen.
Diesbzgl. will ich Ihnen und insb. auch anderen Medien das Leben auch kein Stückchen schwerer machen. Ich bin lediglich ‘pedantisch’ resp. überaus korrekt, diskutiere auch Prinzipielles entsprechend, wenn es ein Thema ist, das mich interessiert (und das Thema “Zensur” ist ein solches Thema) und erwähnte ja bereits die m.E. Notwendigkeit einer sachlich-nüchtern ‘erdenden‘ Klarstellung (Reiz-Reaktions-Kette). Ihre Anwürfe der letzten Monate hinterlassen Spuren.
PaPo, befeuert sehr wohl den rechtsextremen
Mythos von Zensur in Plattformen wie dieser
hier von N4T.
Diese langatmigen und in Teilen seitenweise
vorgetragenen, phrasenhaften Satzgebilde
sind wie ein sprachlicher Tsunami,
der sich unaufhaltsam zu einem Sprachgebirge
aufbaut, um hier irgendwann dann doch durch
entsprechend generierte Antworten, den Mythos
von Zensur erscheinen zu lassen.
Zu Ihrem nonargumentativen Anwurf, dass ich “den rechtsextremen Mythos von Zensur” befeuere, finden Sie unmittelbar über Ihrem Kommentar eine Erläuterung meinerseits, die diesem Anwurf komplett den Wind aus den Segeln nimmt.
Was ist denn auch Ihrer Meinung nach die Alternative?
Fakten insg. nicht mehr nennen, Phänomene nicht mehr diskutieren, sachlich-nüchterne Kritik an wem auch immer nicht mehr artikulieren, wenn sie irgendwie, irgendwo, irgendwann von jmd. zuungunsten von “Demokratie und […] offene[r] Gesellschaft” instrumentalisieren zu werden versucht werden könnten?
Dafür müssten diese Gefährder entsprechende Textinhalte aber arg dekontextualisieren, müsste die Gegenrede gg. solche Instrumentalisierungsversuche aber argumentativ arg schwächeln und müsste man im konkreten Fall auch noch alles ignorieren, was ich hier seit 2020(?) immer wieder geschrieben habe, all mein Engagement für Pluralismus, Aufklärung, Demokratie, Grundrechte, Diskussionskultur, Rationalität, gg. Extremismen, Ideologien, Verschwörungstheorien u.ä. (GIYF: “‘PaPo’ AND ‘news4teachers'”) – was meinen Sie eigtl., warum ich so vehement gg. solche Anwürfe angehe? Weil das nicht lediglich impertinent ist, es ist maximal ehrrührig.
Mithin:
Gegeben ist, dass hier die Beiträge externer Kommentatoren erst infolge einer systematischen, anlassunabhängigen und (evtl.) planmäßigen Inhaltskontrolle freigeschaltet werden. Das ist per definitionem(!) ein Verbot mit inhaltlichem Erlaubnisvorbehalt und dies ist wiederum (wertfreies) Synonym klassischer Vorzensur.
Gegeben ist auch, dass ich in meinem ersten diesbzgl. Beitrag das Phänomen lediglich rasch erläuterte, aber gleichzeitig unmissverständlich klarmachte, dass diese Maßnahme “seitens privatrechtlicher Akteure i.d.R. legal ist” – damit war das Thema für mich beendet, ich hatte überhaupt nicht die Absicht, hier großartig über Zensur zu ‘diskutieren’, mir ging es allenfalls (und das als Randbemerkung, nicht als Ausgangspunkt einer ohnehin absehbar ergebnislosen Diskussion) um die “Diskutabbilität allg. oder konkreter Versagensgründe einer Veröffentlichung (sofern diese Diskussionen mangels Transparenz u./o. Erlaubnis überhaupt möglich sind)” hier. Ich ziterie meinen Shclusssatz des entsprechenden Beitrages einmal (fett), weil das irgendwie die ganze Zeit üpbersehen wird: “Aber das ist ja insg. auch nicht das Thema.”
Gegeben ist zuletzt, dass ich auch der Redaktion ggü. hier schrieb: “Wenn Sie damit besser leben können, nenne ich es halt lediglich ‚allg. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt‘, die (ich wiederhole abermals) komplett im Einklang mit unserer Demokratie und offenen Gesellschaft ist. Im Gegenzug nennen Sie meine Eräuterungen nicht ‘Quatsch’, ‘Nonsens’ o.ä. und suggerieren nicht, ich hegte eine hidden agenda o.ä. Wie wär ’s?”
Wie bringen Sie das mit Ihren Anwürfen in Einklang?
Und jetzt bitte kein Gejammer über den Umfang meines Beitrags, dieses ceterum censo ist ermüdend.
Wo Sie mir anstand- und beleglos unterstellen, ich wollte mittel des Umfangs meiner Texte “hier irgendwann dann doch” irgendwas i.S.e. hidden agenda bewirken (ich dachte, die liest aufgrund ihres umfangs doch ohnehin keiner, wie soll das also funktionieren), scheint es mir im Gegenzug so, dass hier einige mich so lang mit Dreck beschmeissen wollen, bis irgendwas kleben bleibt (und das funktioniert mit kurzen Beiträgen ja auch deutlich besser).
Sparen Sie sich bitte eine Antwort, wenn Sie nicht die Fragen beantworten.
Dann können wir das hier nämlich sofort beenden. Daran wäre mir ohnehin gelegen.
Hut ab vor Ihrer bewunderungswürdigen Geduld im Umgang mit komplett beratungsresistenten Usern…!
Geduld?
Welche ‘Beratung’ denn?
Und zur Ergänzung:
Ich hatte Ihnen ja (u.a. zum Jahreswechsel) in einem (nicht veröffentlichten Kommentar) geschrieben, dass ich Ihre journalistische Arbeit i.d.R. (mit weeenigen Ausnahmen im einstelligen Bereich) überaus wertschätze.
Es ist mit Nichten eine freiwillige Selbstzensur,
die sie da in Bezug der Verantwortung privater
Netzbetreiber und Internetplattformen skizzieren.
Ohne ein Eigenverantwortung derartiger Anbieter
wie N4T und andere wie X , kann erst gar nicht
verhindert werden, dass Hetze im Netz eingegrenzt
werden kann.
Sie treten hier für ungebremste und eine fehlende
Eingrenzung von Hetz im Netz ein.
Damit machen sie sich zu Komplizen für Hetze und
Hass im Netz.
Ihr wortgewaltiger Ansatz reduziert sich in seiner
Kernaussage auf einen Punkt:
Sie wollen den ungezügelten Zugriff jeder
Meinungsäußerung , auch wenn es sich um Propaganda gegen unser politisches System handelt.
“Es ist mit Nichten eine freiwillige Selbstzensur”
Hat auch niemand behauptet.
Der Begriff “freiwillige Selbstzensur” bezeichnet ein komplett anderes Phänomen, nämlich die Nichtveröffentlichung resp. die (über simple redaktionelle Änderungen hinausgehenden) ‘Änderungen’ von Inhalten im internen Bereich zum Zwecke(!) der Generierung eines entsprechenden Konformismus (Selbstzensur), ohne die tatsächliche (direkt legalistisch normierte) oder faktische (indirekte) Gefahr (i.w.S.) juristischer Konsequenzen (Freiwilligkeit). Von Freiwilligkeit kann aber, wie ich unmissverständlich erläutert habe, aber gar keine Rede sein; die Redaktion selbst weist ja (zu Recht) immer wieder darauf hin, dass sie bspw. regresspflichtig werden könnte, würde sie entsprechende justiziable Inhalte auch von Kommentatoren hier veröffentlichen.
“Ohne ein Eigenverantwortung derartiger Anbieter wie N4T und andere wie X , kann erst gar nicht verhindert werden, dass Hetze im Netz eingegrenzt werden kann.”
Und inwiefern wäre das ein Gegenargument zur freiwilligen Selbstzensur (wenn es darum ginge)?
Whatever, es ist de lege nicht Aufgabe von “N4T und andere[n] wie X” zu verhindern, dass justiziable(!) “Hetze im Netz eingegrenzt werden kann” o.ä., die Pönalisierung strafbewehrter Inhalte etc. ist immer noch Aufgabe der Justiz (wie auch bereits @Alx erläuterte). D.h. nicht, dass es nicht begrüénswert ist, wenn man sich gg. ‘Hetze’ und Co. engagiert, falls Sie mir abermals (wie immer Ihrerseits) das Wort im Munde rumdrehen wollen.
Mithin tun Sie so, als sei ein allg. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt alternativlos. Das ist nicht der Fall, auch wenn ich anmerkte, dass bspw.”Filtersoftware recht kostenintensiv [ist], unzuverlässiger [ist] und […] die gegebene Definition [von Vorzensur] ja auch [erfüllt]” und dass “[e]infach (automatisiert) alle Beiträge zu veröffentlichen und dann erst infolge einer evtl. Beschwerde zu ‚löschen‘ o.ä., […] infolge der Menge an Beiträgen auch wahrscheinl. auch problematischeren Inhalts nicht lediglich […] nicht praktikabel [ist], sondern […] die Gefahr juristischer Konsequenzen (die auch eine finanziell existenzielle Bedrohung darstellen können) […] enorm” erhöht.
Eine Alternative wäre bspw. eine angemesene Finanzierung des ÖD, insb. der Strafverfolgungsbehörden etc., um einen entsprechenden Konformitätsdruck ggü. geltendem Recht auszuüben. Es kann nicht Aufgabe privater Unternehmen etc. sein, hier Exekutive und Judikative in die Hände privater Konzerne zu legen.
“Sie treten hier für ungebremste und eine fehlende Eingrenzung von Hetz im Netz ein.”
Nein. Nichtmal ansatzweise.
Wenn ich hier abermals auf (offensichtliche) Defizite bzgl. der Textrezeptionskompetenz hinweise, eskaliert der Thread hier dann wieder (noch mehr)?
“Damit machen sie sich zu Komplizen für Hetze und Hass im Netz.”
Da ja bereits Ihre vorangehende[n] Behauptung[en] nachweislich falsch sind, ist – keine Überraschung – auch Ihre Schlussfolgerung, Ihr Anwurf falsch. Und jetzt?
Jetzt empfehle ich Ihnen abermals (und das ist ein Grundproblem dieser gesamten ‘Diskussion’), doch bitte einmal die Texte Ihres Ggü. richtig zu lesen und sich, wenn überhaupt, an dem abzuarbeiten, was Ihr Ggü. auch tatsächlich geschrieben hat.
“Ihr wortgewaltiger Ansatz reduziert sich in seiner Kernaussage auf einen Punkt: Sie wollen den ungezügelten Zugriff jeder Meinungsäußerung , auch wenn es sich um Propaganda gegen unser politisches System handelt.”
Um die Worte der Redaktion zu benutzen: Das ist “Quatsch” und “Nonsens” und absolut nicht im EInklang mit dem, was ich schrieb. Ehrlich, ich bin abermals verblüfft, wie man Texte (konsequent) sooo derart diametral zu deren tatsächlichen (und evidenten) Textinhalten lesen kann. Wo lesen Sie diesen Unsinn bitte aus meinen Kommentaren heraus? Ernsthaft: Wo?!
… oder kommt jetzt nur wieder was von ‘nem “sprachliche[n] Tsunami”, um sich inhaltlich nicht wirklich mit dem Ggü. befassen zu müssen, sondern seiner anderweitig verursachten Aversion freien Lauf zu lassen?
So wirr, dass man den Wunsch nach einem “ungezügelten Zugriff jeder Meinungsäußerung, auch wenn es sich um Propaganda gegen unser politisches System handelt” rauslesen kann, sind Papos Beiträge nun auch wieder nicht.
Bei allem Verständnis für Ihre Abwehrhaltung gegenüber Aufgeblasenheit und Eigenlob …
– wenn die Beiträge Sie so aufbringen, dass die inhaltliche Aussage an Ihnen vorbei geht, warum ignorieren Sie diese nicht einfach!?
Letztlich lassen Sie sich zu Äußerungen hinreißen, die ebenfalls unangemessen sind und perpetuieren ein Geplänkel ohne jeden Erkenntnisgewinn.
Korrektur:
Meine Beiträge sind alles andere als wirr (Sie meinen einen hohen sprachlichen und inhaltlichen Anspruch). Und distinguierte Artikulation ist nicht “Aufgeblasenheit und Eigenlob” (wieso überhaupt der Vorwurf des Eigenlobs?). OK, müssen wir aber auch nicht vertiefen, Ihre Meinung sei Ihnen vergönnt (hat ja auch mit dem Thema nichts zu tun).
Ansonsten:
Volle Zustimmung. Und dass Sie das schreiben, sollte auch einem @AvL eigtl. zu denken geben.
Klappe zu. Affe tot.
Ihre Beiträge sind insofern wirr, als dass es ihnen an sprachlicher Klarheit und argumentativer Stringenz gebricht. Was angesichts des Ihrerseits deklarierten “hohen sprachlichen und inhaltlichen Anspruchs” beinahe schon tragisch ist.
Eine Aneinanderreihung von lateinischen Phrasen, Parenthesen, Zitaten, Anglizismen, Links, popkulturellen Referenzen, Spoilern usw. ohne Wesentliches von Unwesentlichem hinblicklich der Gesamtaussage zu trennen macht noch keinen guten Text – die Wertigkeit eines solchen ergibt sich übrigens auch aus seinem Bezug zum Textumfeld. Wir sind hier in einem Forum.
Problematisch ist jedoch weniger Ihr “Duktus”. Ich lese z.B. recht gerne Sloterdijk – den philosophischsten aller Windbeutel.
Problematisch ist vielmehr Ihre Annahme, dass es einer Person, welche Ihren Beitrag gelesen hat und schlussendlich anderer Meinung ist, an Verständnis, Bildung und/oder Textrezeptionskompetenz mangelt.
Diesbezüglich wird Ihnen m. E. zu recht Arroganz und Herablassung vorgeworfen.
Von Ihren Selbstzuschreibungen bezüglich Elaboriertheit, Eloquenz usw. ganz zu schweigen … falls Sie wirklich nicht wissen sollten, was mit “Eigenlob” gemeint war.
Dass Ihre Texte fast immer Ausgangspunkt giftiger Wortwechsel sind, liegt sicher an der Verbohrtheit Ihrer “Gegner”, aber genauso an Ihrer provokanten Attitüde der intellektuellen Selbstbeweihräucherung.
Denn rein inhaltlich bieten Ihre Aussagen meist nicht die Grundlage für derart ungehobelte und beleidigende Pöbeleien.
Da bin ich dann ganz bei Ihnen.
Weil das hier nicht die PaPo-Show ist und um das Forum auch optisch zu entlasten, gibt es meine Kritik im Spoiler:
[spoiler]
“Ihre Beiträge sind insofern wirr, als dass es ihnen an sprachlicher Klarheit und argumentativer Stringenz gebricht.”
Das ist (linguistisch-deskriptiv) nachweislich aber nicht der Fall.
Auch wenn mir dies wieder als “Eigenlob” ausgelegt werden wird und ich auch weiß, dass derartige “Selbstbeweihräucherung” oftmals als Provokation wahrgenommen wird, aber:
Meine Beiträge sind (ungeachtet der Tippfehler, die ich mangels Editierfunktion nicht korrigieren kann) insg. grammatisch, in puncto Kohäsion und Kohärenz tadellos, argumentativ plausibel (weil regelmäßig Daten und andere Fakten referierend) und logisch stringent (weil objektiv nachvollziehbar resp. mittels entsprechender Elaboration intersubjektivierbar, zudem insg. logische Fehlschlüsse vermeidend), sprachlich und inhaltlich von eindeutiger “Klarheit” etc.; tatsächlich wähle ich meine Worte mit Bedacht, so dass sie syntakisch und semantisch korrekt sind und i.d.R. unnötige Ambivalenzen vermeiden.
Zugegebenermaßen ist mein Vokabular nicht jedermann geläufig (was es allerdings nicht an “Klarheit” missen lässt), mein (bisweilen auch elliptischer) Schreibstil hypotaktisch und regelmäßig eine Vielzahl nicht-autotelischer Zusatzinfos zur Elaboration (und antizipativen Diskussion etwaiger Repliken) beinhaltend, sind meine Argumente oftmals inhaltlich komplex und detailliert, was insg. (auch i.V.m. der Textmenge) bewirken mag, dass mancher ‘den Faden verliert’ – das macht meine Beiträge aber nicht “wirr” o.ä.
Ein Beitrag wäre m.E. “wirr”, würde er entsprechende Kohäsion und Kohärenz missen lassen, massive grammatische Fehler, logische Fehlschlüsse u.ä. aufweisen. Dies kann man mir objektiv nicht vorwerfen. Es hat ja auch seine Gründe, warum Kritik an meinen Beiträgen i.d.R. eine ausschl. Kritik an meiner Person ist und keine argumentative(!) Kritik an den Inhalten meiner Beiträge.
“Eine Aneinanderreihung von lateinischen Phrasen, Parenthesen, Zitaten, Anglizismen, Links, popkulturellen Referenzen, Spoilern usw. ohne Wesentliches von Unwesentlichem hinblicklich der Gesamtaussage zu trennen macht noch keinen guten Text.”
Diesbzgl. sind wir komplett d’accord. Nicht einer Meinung sind wir aber offensichtlich bzgl. des Umstands, ob ich hier nicht “Wesentliches von Unwesentlichem hinblicklich der Gesamtaussage […] trennen würde”, denn ich meine, dass meine Beiträge i.d.R. nichts “Unwesentliche[s]” bzgl. “der Gesamtaussage” beinhalten.
Sicher, ich könnte eine Vielzahl nicht-autotelischer Zusatzinfos zur Elaboration weglassen, eröffnete hier allerdings lediglich Gelegenheiten zu vermeidbarem Widerspruch (vulgo zur Zeitverschwendung meinerseits). Zumindest insofern stimmt der Vorwurf mir ggü. ja auch irgendwie, dass ich zu Monologen neige und und nicht mit anderen Kommentatoren hier dia-/multilogisch kommuniziere. Das beeinflusst aber nicht die Triftigkeit meiner Beiträge.
“[…] die Wertigkeit eines solchen ergibt sich übrigens auch aus seinem Bezug zum Textumfeld.”
Ja, ggf. (auch). Dgl. ist m.M.n. aber nicht notwendige Bedingung der Wertigkeit. Inhaltlicher Mehrwert kann m.E. (auch) hinreichend sein (auch wenn meine ‘Kritiker’ mir manchmal den plumpen Vorwurf der Inhaltslosigkeit machen),
“Problematisch ist vielmehr Ihre Annahme, dass es einer Person, welche Ihren Beitrag gelesen hat und schlussendlich anderer Meinung ist, an Verständnis, Bildung und/oder Textrezeptionskompetenz mangelt.”
Hier obliegen Sie einem Trugschluss, der hier (bei N4T) bereits mehrmals adressiert wurde. Ungeachtet dessen, dass ich den Vorwurf mangelnder Bildung so iirc hier nie artikuliert habe:
Nicht divergierende Meinungen bedenke ich mit der Feststellung, dass es dem Ggü. an Verständnis (eines konkreten Beitrages) oder generellen Textrezeptionskompetenzen mangelt, sondern Äußerungen, die offensichtlich die Äußerungen anderer de facto falsch verstanden haben u./o. mittels (un-/bewussten) logischen Fehlschlüssen die Textinhalte anderer Kommentatoren entsprechend verzerren, und die gleichzeitig ihre Fehlinterpretion zum Ausgangspunkt von entsprechenden (suggestiven) Insinuationen, ad hominem-Attacken o.ä. machen. Sie selbst haben hier ja bspw. auch einen entsprechenden beitrag von @AvL kritisiert. Ich bin bei wiederholten Fällen einfach direkter, aber immer ‘über der Gürtellinie’ – man mag es mir angesichts der auch Ihrerseits eingeräumten “ungehobelte[n] und beleidigende Pöbeleien” mir ggü. nachsehen.
Und in den Fällen bin ich bisweilen auch bewusst ‘arrogant’ und ‘despektierlich’, wobei das egal ist, ändert ein solcher Vorwurf ja nichts an meinen Argumenten und wird mir Dgl. auch bereits alleine(!) infolge meines “Schreibstil[s]” hier vorgeworfen. Ich kann damit leben. Und ich bin überzeugt: Würde jmd. so schreiben wie ich, dieselbe Attitüde zeigen, wie ich, aber wären die ‘Kritiker’ mit dieser Person inhaltl. d’accord, würden sie ihr laudieren (kein Wort mehr bzgl. Umfang, Duktus, Arroganz und Co.).
“Dass Ihre Texte fast immer Ausgangspunkt giftiger Wortwechsel sind, liegt sicher an der Verbohrtheit Ihrer „Gegner“, aber genauso an Ihrer provokanten Attitüde der intellektuellen Selbstbeweihräucherung.”
Möglich. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mir diese ‘Giftigkeiten’ ja regelmäßig nicht in einem Dia-/Multilog ‘entgegenspritzen’, sondern z.T. im Wesentlichen einziger Inhalt von Beiträgen sind, die direkt auf meine (meinetwegen monoligschen) Ausgangsbeiträge erfolgen, in denen ich gar keine ‘Gelegenheit’ zur ” intellektuellen Selbstbeweihräucherung” genutzt hätte. Manche Kommentatoren reagieren bereits entsprechend, wenn sie inhaltlich nicht d’accord sind, manche, weil ihnen Umfang u./o. Diktus alleine bereits hinreichende Provokation sind, und manche, weil sie offenbar meinen ‘alte Rechnungen’ mit mir begleichen zu müssen. Wie wir an anderer Stelle bereits feststellten: Mein ‘Fehler’ ist es, darauf zu reagieren, aber… naja…
[/spoler]
Ups… ein “/” vergessen… sorry. Damit ist der Spoiler nicht aktiviert, war nicht gewollt.
Ich habe jetzt hier nicht die ganze Diskussion durchgelesen.
Was mich dennoch irritiert, ist der Umstand, dass der Vorwurf der Zensur inzwischen per se als “rechter Mythos” abgetan wird.
Der Vorwurf der 68er war doch, dass Medien-Monopole wie Springer die Meinungsfreiheit unterwandern und damit die Demokratie gefährden.
Man sollte nicht außer Acht lassen, dass rechte Intellektuelle wie G. Kubitschek sehr wohl die 68er studieren und die Strategien übernehmen. Ebenso die Ideen eine Antonio Antonio Gramsci.
Wer sich ernsthaft mit dem Thema (Selbst-)Zensur in den Massenmedien beschäftigen will, dem sei Noam Chomsky “Die Konsensfabrik” empfohlen.
Etwas kürzer geht auch
https://skynetblog.de/noam-chomsky-mainstreammedien/
https://de.wikipedia.org/wiki/Propagandamodell
Zensur scheint neuerdings auch eine rein ökonomische Funktion zu haben, was selbst Kinderbücher nicht verschont:
“Wenn ich diese Vorgehensweise, dass ein “massenkompatibles” Kinderbuch eine “scheinbar unverrückbare psychologische Preisgrenze” hat, logisch weiterdenke, dann sind wir bei der galoppierenden Inflation bald bei null Seiten.”
https://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=971535
“Kinderbücher werden so gemacht, wie die Verleger vermuten, daß die Buchhändler glauben, daß die Eltern meinen, sie könnten den Kindern gefallen.” (Peter Hohl)
Das wird nur einer der Gründe für Selbstverlage sein.
Welche Gründe gibt es denn noch, außer moneym money, money?
“Was mich dennoch irritiert, ist der Umstand, dass der Vorwurf der Zensur inzwischen per se als ‘rechter Mythos’ abgetan wird.”
Dass eine (fachwissenschaftl.) deskriptive Definition von Zensur, die ja i.V.m. einer systematischen und auch normativen Affirmation entsprechender Verfahren und Maßnahmen seitens nichtstaatlicher Akteure artikuliert wurde (um derartige Reaktionen a priori zu vermeiden), überhaupt einen derartigen Reflex evoziert, liegt ja m.E. daran, (a) dass hier subjektive Alltagsdefinitionen und fachwissenschaftl. Definitonen kollidieren, (b) dass Zensur berechtigterweise negativ konnotiert ist, und (c) das nicht sein könne, was nicht sein dürfe. Das evoziert Abwehrreflexe, insb. in einem ohnehin ‘angespannten’ Klima (wo man mit der Frage, warum gerade hier derartiges artikuliert wird, direkt einem Generalverdacht folgt).
Und wir hatten ja auch in der Geschiche der BRD einige Beispiele von Verfahren und Maßnahmen (insb. im Zusammenhang mit dem vermeintl. Jugendmedienschutz) seitens vom Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG betroffenen Insitutionen und Akteuren, die auch höchstrichterlich als (faktische) Zensur entsprechend beurteilt wurden. Und ich habe ja auch entsprechende Literatur präsentiert. Und ich habe auch verdeutlicht, dass dieser rechtspopulistische Mythos einen gänzlich anderen Inhalt hat, als lediglich die Existenz von Zensur wahrzunehmen.
Man spielt solchen Mythen nämlich m.M.n. selbst in die Hand, wenn die Deskription bereits als Gefährdung wahrgenommen, eine hidden agenda unterstellt wird, und man sich gleichzeitig auf der Rezitation des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG (“Eine Zensur findet nicht statt.”) ausruht, als ginge von der Norm eine magische Wirkung auf das Faktische aus. Dort, wo die tatsächlichen Gegner von “Demokratie und […] offene[r] Gesellschaft“ (hoffentlich nie) wieder einmal das Sagen haben könnten, werden sie sicherlich jedwede Kritik auch mit diesem Zitat einfach abbügeln. Das ist nämlich auch das, was in den erwähnten Fällen vor Gericht, Kritikern und Co. seitens der faktischen Zensoren (denen ich in dem fall entsprechende Gegnerschaft nichtmal unterstellen möchte) immer wieder behauptet wird (als hätten sich damit Diskussionen erledigt).
Aber ich finde es schön, dass Sie schnittberichte.com referieren, dort war ich bereits einige Male als Experte konsultiert worden. 🙂
Heute (19.2.2024) in der “Berliner Zeitung” ein Artikel über den Kinderbuchklassiker “Die Häschenschule” – Anke Engelke hat das Kinderbuch neu gereimt und interpretiert. Ein veganes Fuchsjunges besucht jetzt auch die Häschenschule, die Gefahr für die Häschen und den veganen Fuchs geht in dieser Neufassung von den Bauern mit ihren großen Maschinen aus.
Zählen Bücher eigentlich auch zu den Medien? (Es sind ja auch irgendwie Mittel zum Verbreiten von Informationen.)
Ja.
Stärkt man die Medienkompetenz der Menschen durch das “Weichspülen” von (Kinder)büchern, indem man Sprache und/oder Inhalt der Bücher ändert und somit den zeitlichen (geschichtlichen) Rahmen negiert?
Nö. 🙂
Und Resilienz / Frustrationstoleranz etc. befinden sich gesamtgeselslchaftlich ohnehin bereits im freien Fall.
Tja, die Bauern reagieren im Netz schon sehr verärgert auf diese Neufassung!
… und das nächste “Opfer” ist “Jim Knopf”! Wie wäre es, wenn diese Menschen, die mit Kinderbuchklassikern ein Problem haben, statt diese abzuändern, selbst GUTE Kinderbücher nach ihren “Vorstellungen” schreiben würden, als Gegenpol! Aber dafür reicht es wahrscheinlich nicht!
” Hass im Netz ist alltäglich – und gefährdet die Demokratie. Was bislang lediglich ein Gefühl war, .. “
Hass ist noch immer ein Gefühl.
“Die Freiheit, nicht anstößig zu sein, ist überhaupt keine Freiheit”.
In full: Rowan Atkinson on free speechhttps://www.youtube.com/watch?v=BiqDZlAZygU
Kannte die Rede bereits, empfehle ich auch regelmäßig.
Rowan Atkinson kann eben nicht nur Klamauk, sondern ist auch ein scharfsinniger Beobachter und eloquenter Redner, der aktuelle Probleme klar benennt.
Danke, für diesen link! Diese Rede von “Mr. Bean” sollte Pflichtprogramm an allen Schulen und Behörden werden!
Wie viele Bildungsoffensiven sollen Schulen denn aktuell umsetzen (ohne weiteres Personal, ohne weitere Stunden, ohne Wegfall anderer Lehrplaninhalte)?
Die Rückkehr zur lehrerzentrierten Paukschule bei Schülerklientel, die nicht selbstständig arbeiten kann oder möchte, würde vermutlich eher helfen als der 3058925-te Neuaufguss des selbstorganisierten Lernens. Besonders die Junglehrer müssten sich dafür deutlich umstellen, aber das ist halt so. Vermutlich würden sie das irgendwann mal zu schätzen wissen, weil es in der Vorbereitung, Organisation und Durchführung, sogar auch als Vertretung, wesentlich einfacher ist.