Femizid im Gymnasium: 18-Jähriger wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt

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HEIDELBERG. Der Abiturient erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg. Bei seiner anschließenden Flucht verursachte er laut Anklage einen Autounfall in Niedersachsen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Nachdem ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg getötet hat, soll er nach Auffassung des Heidelberger Landgerichts für elf Jahre ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren ausgeschlossen.

Der 18-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Die Große Jugendkammer sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der Deutsche am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen hat (News4teachers berichtete). Er habe mit einem Messer mehrfach auf die Abiturientin eingestochen – unter anderem in den Nacken und den Brustkorb. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.

Verfahren endete schneller als gedacht

Der Deutsche floh den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Täter und ein weiterer Mann verletzt. Seither saß der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen des Autounfalls war ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Zu diesem Vorwurf äußerte sich das Gericht in der Mitteilung allerdings nicht.

Das Verfahren endete nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis 15. August angesetzt.

Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, lag daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage war. Damals hatte der Täter laut Gericht die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen und erheblich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Die Polizei sprach nach dem Geschehen von einer mutmaßlichen „Beziehungstat“ – und wurde dafür kritisiert, wie der „Spiegel“ berichtete. Der Begriff verlagert nach Ansicht von Kritikern die Verantwortung vom Täter auf die Beziehung, die letztlich als Tatmotiv einhergeht. So werden häufig Eifersucht und Ablehnung seitens der Partnerin oder ehemaligen Partnerin als Motive für eine sogenannte Beziehungstat genannt. Nach feministischem Verständnis gehe es bei solchen Delikten aber nicht um Gefühle – Frauenrechtlerinnen halten es für falsch, mit einer vorangegangenen Beziehung eine Tötung an einer Frau zu erklären.

Der Begriff „Femizid“ hingegen verweist darauf, dass die allermeisten dieser Fälle nicht geschehen wären, wenn das Opfer nicht weiblich gewesen wäre. Laut Statistik versucht jeden Tag in Deutschland ein Mann, seiner Frau oder Ex-Partnerin das Leben zu nehmen, beinahe jeden dritten Tag gelingt es. News4teachers / mit Material der dpa

Femizid (schon wieder): Lehrer soll Schülerin und sich selbst getötet haben

 

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PaPo
10 Monate zuvor

11 Jahre… oh man………

„Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“ (§ 211 Abs. 1 StGB).
Lebenslänglich sind mind. 15 Jahre (s. § 57a Ab oder wieder s. 1 Nr. 1 StGB), also wieso nur 11 Jahre? Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB? Wahrscheinlich wieder § 105 Abs. 3 JGG: “Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.” Da man ein Jahr über dem ‘normalen’ Höchstmaß liegt, wurde hier offenbar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was hier ein zusätzliches Jahr an Haftstrafe bedeutet (*lol*…). Das JGG muss eindeutig überarbeitet werden. Der Täter gehört mit 28 Jahren (die bisherige Gewahrsamszeit wird angerechnet) nicht wiede auf freien Fuß.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

– ” oder wieder ”
Sollte nur “Abs.” lauten. ^^

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Der Täter gehört mit 28 Jahren (die bisherige Gewahrsamszeit wird angerechnet) nicht wiede auf freien Fuß.”

Ihre Meinung und Ihr Hang zu Strafverschäfungen scheinen wieder mal ein Gericht nicht besonders beeindruckt zu haben…
Meinen Sie nicht, Sie würden sich in einem Land mit Todesstrafe (auch nach Jugendstrafrecht) nicht wohler fühlen?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ergänzung

Versuchen wir es doch mal diskursiv:
Warum erscheinen Ihnen “Strafverschäfungen” i.S.v. höheren Mindest/-/Höchsthaftstrafen bei ‘Kapitalverbrechen’ kategorisch so undenkbar, dass Sie meinen, eine ad hominem-Attacke sei gerechtfertigt?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Die Höchststrafe wurde nicht ausgeschöpft Wenn Sie also nicht kleinkarriert herummosern wollen, ein Richter zu sein – was Sie nicht sind – geschweige Ihre seltsame Vorstellung eines “besseren” Richters – dann geht es Ihnen offensichtlich um ein höheres MINDESTstrafmaß.

Sie fordern – wie ich Sie verstanden habe – also geringere Strafalter/ höhere Mindeststrafen, bis Ihre Vorstellung erfüllt wurde, dass die Betroffenen Ihren Wunsch nach Vergelltung stellen konnten, welchen Sie zuvor oft äußerten und natürlich innerhalb des Rechtsstaats Deutschland niemals belegen konnten.

Aber raten Sie mal, ich habe einen idealen Wohnort für Sie gefunden 🙂
https://www.spiegel.de/ausland/iran-offenbar-29-menschen-an-einem-tag-hingerichtet-a-f49084bc-0669-40cb-ac79-a71bcc46256d

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“[…] dann geht es Ihnen offensichtlich um ein höheres MINDESTstrafmaß.”
.Ich glaube, meine Ausführungen diesbzgl. waren komplett unmissverständlich.

“Sie fordern […] also geringere Strafalter”
Nicht in dieser ‘Diskussion’, nein.

“Sie fordern […] also […] höhere Mindeststrafen”
Ja.

“bis Ihre Vorstellung erfüllt wurde, dass die Betroffenen Ihren Wunsch nach Vergelltung stellen konnten”
Habe ich das geschrieben? Nein.

Spoiler

Sie rekurrieren ja offensichtlich auf unsere Vergangene ‘Diskussion’ (https://www.news4teachers.de/2024/04/kinder-und-jugendkriminalitaet-spezialeinheit-gefordert-statt-haertere-strafen-oder-handyverbot/) und geben meine Argumentation (obwohl dort mehrfach im Detail immer und immer wieder erläutert) immer noch komplett falsch dar. Deshalb in aller Kürze:

a.a.O. geht es lediglich darum, dass der Strafgedanke ein demokratisch legitimer Gedanke bei der Zumessung von Strafe() darstellt, ebenso die Befriedigung eines öffentlichen Strafbegehrs (dass Sie hier immer noch von von einem vermeintl. angeführten “Wunsch nach Vergelltung” seitens der Betroffenen schreiben, verdeutlicht leider, dass Sie die Ausführungen immer noch nicht verstanden haben); s. auch meine Zitierung des BVerfGE unten in diesem Thread.
Sie haben ja bis heute nicht ehrlich auf meine dortige Frage geantwortet, die Sie genötigt hätte, sich mit diesen Punkten sachlich-inhaltlich auseinanderzusetzen, s. https://www.news4teachers.de/2024/04/kinder-und-jugendkriminalitaet-spezialeinheit-gefordert-statt-haertere-strafen-oder-handyverbot/#comment-594091).

“[…] Wunsch nach Vergelltung […] welchen Sie zuvor oft äußerten und natürlich innerhalb des Rechtsstaats Deutschland niemals belegen konnten”
Abgesehen davon, dass Sie wieder einmal einen Strohmann artikulieren, ergibt Ihr Satz keinen Sinn und wäre es wahrscheinlich auch nicht sooo kompliziert, seitens von Betroffenen eines ‘Kapitalverbrechens’ einen “Wunsch nach Vergelltung” belegt zu bekommen. Aber was hat das mit dem Thema zu tun? Lesen Sie eigtl. selbst, was Sie schreiben?

“Aber raten Sie mal, ich habe einen idealen Wohnort für Sie gefunden”
Sorry, aber das ist Ihrerseits mal wieder komplett widerwärtig (ich bin ja in Ihrer ausgänglichen Verbalinjurie bewusst nicht darauf eingegangen). Und meine Frage haben Sie damit bewusst immer noch nicht beantwortet, sondern legen sogar nach.
In einem zivilisierten ‘Diskurs’ wäre es möglich, widerstreitender Meinung zu sein und dies ggf. auch zu begründen, ohne fortwährende Versuche, das Ggü. komplett enthemmt verächtlich machen zu wollen. Warum können Sie das nicht?

Also ein letztes Mal:
Warum erscheinen Ihnen „Strafverschäfungen“ i.S.v. höheren Mindest/-/Höchsthaftstrafen bei ‚Kapitalverbrechen‘ kategorisch so undenkbar, dass Sie meinen, eine ad hominem-Attacke sei gerechtfertigt?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Auch wenn Sie es als “Befriedigung eines öffentlichen Strafbegehrs” bezeichnen, Ihr Gieren nach härten Strafen um ihre Lust an Vergeltung zu stillen ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Das Sie dafür bereit sind, ALLE ANDEREN möglichen Fälle ebenso hart zu treffen ist bezeichnend! Wir haben die MÖGLICHKEIT milderer Strafen nicht ohne Grund.

Versuchen wir es anders:
Welches Strafrecht wessen Staates entspricht denn Ihren Vorstellungen (eher)? 🙂

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ich möchte Sie aufklären und es Ihnen ein letztes Mal in aller Deutlichkeit erklären (auch wenn ich mir ziemlich sicher bin zu wissen, welche Antwort darauf Ihrerseits erfolgen wird):

Spoiler

Ungeachtet dessen, dass Sie in Ihrem zweiten Absatz (abermals) einen Strohmann konstruieren (ich habe Ihnen bereits vor einem Tag unnötigerweise erläutert, dass ich mit keinem Wort das Prinzip mildernder Umstände in Frage stelle, was Ihrerseits ohnehin ein komplett imaginierter Vorwurf ist – dass Sie das bewusst ignorieren, ist wohl Böswill) und Sie offenbar gar nicht realisieren, dass Sie hier dem Agens das Wort schreiben, expl. Mörder(!) nicht “hart zu treffen” – Fakt ist, Sie verstehen nichts von den Strukturen und Prinzipien unseres Rechtsstaates, Sie nutzen nur inhaltsleere Textbausteine von einiger Gravitas (wie Sie sich andernorts auch ungeniert der Unterstellung von allerlei -ismen und Co. bedienen), um Ihr Ggü. mittels framing zu verunmöglichen.

(I) Gesetze werden hierzulande nicht von prophetischen Juristen vom primordialen Gesetzgeber auf dem Sinai des Rechts als ewige Wahrheiten verkündet, um sie dem gemeinen Volk zu oktroyieren.
Der Gesetzgebungsprozess in Deutschland ist ein demokratischer(!) Aushandlungsprozess primär der Parlamente, der (im Idealfall) auf Basis sachlicher Erwägungsgründe im Rahmend er fdGO stattfindet.

(II) Erwägungsgründe wie u.a. (philosophische) Vorstellungen und (entwicklungspsychologische etc.) Erkenntnisse zu Reife, Verantwortung u.ä. einerseits und zu Sühne, Vergeltung und Co. andererseits. Und ich schrieb es Ihnen bereits: Auch Vergeltung ist hierzulande ein hochoffizieller Aspekt einer angemessenen Strafsanktion in Deutschland, daran ändert auch Ihre kindische Negation in Form von persönlichen Verbalattacken gg. mich nichts, die ändern die Realität nicht. Ich finde es unwürdig, wie Sie den demokratischen Rechtsstaat verächtlich machen, indem Sie ein öffentliches Begehr nach Vergeltung als rein lustgetrieben diffamieren.

Diese Erwägungen bieten btw Beurteilungs-/Ermessensspielräume, bspw. ab wann welche Tat vergolten ist (was eben Teil des erwähnten demokratischen Aushandlungsprozesses ist… aber offenbar wollen Sie hier irgendwie die demokratisch legitimierte Macht des Parlaments beschnitten wissen, obwohl die Gesetzgebung dessen zentrale Aufgabe ist) und bzgl. der daraus abzuleitenden rechtlichen Konsequenzen (z.B. einen konkreten Gesetzestext) und sind somit keine determinierte Einbahnstraße. Recht und Gesetz, Strafmaße und Co. sind hierzulande im Rahmen der fdGO wandelbar und unterliegen dem legislativen und judikativen Zugriff.

(III) D.h. es kommt hierzulande dauernd zu Liberalisierungen, aber auch Verschärfungen von Rechtsnormen, aber Sie fantasieren bei Letzterem ja davon, dies sei eines Rechtsstaates unwürdig. Sie merken nicht mal, wie antidemokratisch Ihre ‘Position’ hier ist. Traurig. Ausgehend von Ihher letzten ‘Frage’ sollten Sie sich vielleicht einmal selbst hinterfragen, welcher Rechtsstaat denn Ihren Vorstellungen entspricht… der in Deutschland ist es jedenfalls nicht.

(IV) Und es nervt ziemlich, dass Sie nicht lediglich Unsinnskommentare verfassen, sondern nachdem man sich die Mühe gemacht hat, diese komplett zu dekonstruieren, exakt denselben Unsinn wieder schreiben – invincible ignorance… ad perpetuum. Deshalb sehen Sie (auch) diesen Beitrag hier als Antwort auf Ihre sicherlich folgenden ungezählten Oneliner, die Sie noch zu dem Thema verfassen werden.

(V) Klappe zu. Affe tot

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ihrer Meinung nach trifft es KEIN anderes Land besser im Strafrecht als Deutschland?

Es muss doch Länder mit härterern Strafen geben

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Hier wurde offensichtlich nach Jugendstrafrecht geurteilt. Und im Jugendstrafrecht gibt es keine lebenslagen Freiheitsstrafen.

Einfach mal hier nachschauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__105.html

Das Jugendstrafrecht ist in Ordnung. Nicht in Ordnung ist es, wenn man ohne irgendeine Ahung von den geltenden Gesetzen oder den Einzelheiten des Falles zu haben, das Urteil kritisiert.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Keine Sorge, da wird wieder der Versuch unternommen werden,
alles wegzudiskutieren.
Und nebenbei kommen auch noch die uns bekannten
Sprachakrobaten weiter unten zum Zuge.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

… und an anderer Stelle fragen Sie Foristen, was diese gg. Sie haben könnten. 🙂 Versuchen Sie es doch mal mit… hmmm… diskutieren?!

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Bei feststehender und klar definierter Terminologie
wie in diesem und gleich gearteten Fällen gibt es
einfach nichts mehr zu diskutieren.
Wenn sich die Rechtsmedizin der Uni-Tübingen
und eine weitere Uni sich dessen annehmen und
diese Art von Tötungsdelikten wissenschaftlich
aufarbeiten, dann ist aber auch mal gut mit Diskussionen.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Der erste Teil Ihrer Antwort auf @Walter Hasenbrot bezog sich doch auf mich, oder? Vielleicht lesen Sie die Ihrerseits hier präsentierte Dissertation zum Thema einmal selbst, bevor wir über die Allgemeinverbindlichkeit der dort getroffenen Definitionen diskutieren… wobei dies ein Thema ist, das Sie mit den anderen Foristen hier aushandeln können, ich bin nicht Teil dieser Diskussion (und war bewusst auch nicht Teil der vorangegangenen ähnlichen Diskussion die andernorts vor ein ein paar Tagen hier startete), weshalb ich nicht weiß, warum mir “der Versuch […] alles wegzudiskutieren” vorgeworfen wird. Mein Thema ist die Angemessenheit des Strafrahmens im JGG.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Wieso fühlen Sie sich denn dann angesprochen ?
Und außerdem habe ich den Eindruck, dass alles,
was in irgend einer Weise nach Feminismus sich anhört,
Gendern oder auch um die Ungleichbehandlung von Migranten
sich dreht, in der von mir beschriebenen Weise von
einigen Teilen der Foristen angegangen wird.
Bei Femizid ist es ein strafrechtlicher Begriff,
und im Link zur Zeit wird das BVG-Urteil mit als
Beleg meinerseits angeführt.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Im Übrigen befindet sich jede Sprache in einem
Wandel , der sich nicht aufhalten lässt,
außer vielleicht in Ländern, in denen durch
sehr konservative Kreise versucht wird,
Neuschöpfungen von Wörtern abzuwehren
oder wie in Frankreich, wo man sich sehr gegen
Anglizismen wehrte um diesem Wandel zu begegnen.
Wir werden sehen, welche Terminologie sich
schlussendlich durchsetzen wird.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

“Femizid ist es ein strafrechtlicher Begriff”

Es ist allenfalls ein innerhalb von Teilen der Rechtswissenschaft genutzter Begriff, kein strafrechtlicher (das ist ein gewaltiger Unterschied) – das dt. Strafrecht kennt den Begriff des Femizids nicht. Hier, eine ernstgemeinte Argumentationshilfe (von 2021, d.h. vor der gegenständklichen Entscheidung des BGH) für Sie in Ihrem Disput mit anderen Foristen: https://forum-recht-online.de/wp/?p=2116. Und hier auch Relevantes zum Beschluss des BGH: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/GGDB/Rebmann_Entscheidungsbesprechung_10_07_2023.pdf.
Denn nochmal, ich bin der vollkommen falsche Adressat für Ihren Kommentar und habe mit dem hier bei N4T geführten Disput über die Un-/Angemessenheit der Begrifflichkeit des Femizid (oder worume s auch immer geht.. ich verfolge die DIskussion nicht) nichts am Hut.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Kommen Sie dann wieder mit Ihrer These, den Menschen in der Gesellschaft stünde eine “Satisfaktion” beim Strafmaß zu?
Ja, das ist wahrhaftig Anlass eines normalen Gesprächs 😛

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

In der Tat, die Befriedigung enes öffentlichen Strafbegfehrs i.S.d. Befriedigung eines Gerechtigkeitsgedankens, der Forderung von Sühne und Vergeltung, ist regelmäßig Teil der Legitimation und ein Erwägungsgrund bei der legislativen Normierung von Strafmaßen:

[zitat]
“Das geltende Strafrecht und die Rechtsprechung der deutschen Gerichte folgen weitgehend der sogenannten Vereinigungstheorie, die […] versucht, sämtliche Strafzwecke in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Dies hält sich im Rahmen der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zukommenden Gestaltungsfreiheit, einzelne Strafzwecke anzuerkennen, sie gegeneinander abzuwägen und miteinander abzustimmen. Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Schuldgrundsatz betont, sondern auch die anderen Strafzwecke anerkannt. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet […].

[…]

Nach dem Schuldgrundsatz, der aus Art. 1 I und Art. 2 I GG (Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen) sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, müssen Tatbestand und Rechtsfolge – gemessen an der Idee der Gerechtigkeit – sachgerecht aufeinander abgestimmt sein […]. Die angedrohte Strafe hat daher in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters zu stehen […].”
[/zitat]
Quelle: (BVerfGE 45, 187)
Herv. d. PaPo

VIelleicht befassen Sie sich einfach mal mit dem dt. Verfassungsrecht, bevor Sie sich hier in Spott versuchen, der von Ihrer Unkenntnis ablenken soll.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Wo im Grundgesetz/ Strafrecht steht nochmal Ihr perverser Wunsch einer “Forderung von Sühne und Vergeltung”?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Unmittelbar(!) über Ihrem Kommentar,, in demjengen Kommentar, den Sie hier kommentieren, aber offensichtlich nicht gelesen resp. verstanden haben, finden Sie die Zitierung eines entsprechendenden Entscheids des BVerfG… unübersehbar, das Gros meines Kommentars macht dieses Zitat aus; BVerfGE ist die offizielle Abkürzung für “Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts”, die autorisierte Sammlung der Entscheidungen des BVerfG.

Das ist Ihrerseits ja nichtmal mehr Sealioning… (auch) das Fettgedruckte sind nicht meine Worte, sondern die (gültige) höchstrichterliche Feststellumg zu Sinn und Zweck von Strafsanktionen hierzulande. Sie haben damit das deutsche Strafrecht also pervers bezeichnet, ohne das überhaupt zu realisieren – Realsatire. Sie kennen ja nicht mal die ‘basics’………:-)

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ne, das begründet Ihren Wunsch nicht. Sie nennen das Gesetz, aber widersprechen, sobald es nicht IHRER Version entspricht – es geht eben nicht um Ihre Vorstellung von Rachebedürfnis und Vergeltung, sondern um Rechtstaat

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

SIe wissen nicht, wie und warum Gesetze hierzulande entstehen und sich wandeln. Alleine Ihr Vorwurf, ich würde dem Gesetz “widersprechen” (*lol*) ist unsinnig – ich stelle die konkrete Ausgestaltung von Strafsanktionen unter Maßgabe ihrer Sinn- und Zweckerfüllung zur Disposition, was btw (nicht unbedingt bzgl. dieser Norm, aber) insg. Alltag im rechtswissenschaftlichen Fachdiskurs, der Arbeit der Parlamente und im Meinungs- und Willensbildungsprozess des Souveräns ist.

Es ist bedauerlich, dass sich Ihnen trotz mehrfacher Erläuterungen das Wesentlich der pralamentaischen Demokratie nicht erschließt:

  • Der Wunsch der Öffentlichkeit nach Vergeltung (immer noch nicht Rache…) ist einer der Aspekte, die zur Normierung der Strafsanktion geführt hat, die wir aktuell haben;
  • Auch das BVerfG hat den Wunsch nach Vergeltung als angemessene Strafsanktion bezeichnet (was Sie hier mehrfach bestritten haben);
  • Der Wunsch der Öffentlichkeit ist keine Konstante, gesellschaftliche Vorstellungen davon, was als Vergeltung angemessen ist oder nicht, sind wandelbar;
  • Die Gesellschaft besteht aus einer Vielzahl an Individuen mit unterschiedlichen Vorstellungen davon, ob und ggf. was als Vergeltung angemessen ist oder nicht, aus diesen Vorstellungen entspringen individuelle Wünsche;
  • Prävalenzen für bestimmte Wünsche können gesellschaftliche Mehrheithen erlangen, die dann evtl. im Parlament reflektiert werden, so dass es evtl. zu Gesetzesnovellen kommt, ggf. auch Verschärfungen von Strafsanktionen, um einem entsprechenden Wunsch der Öffentlichkeit nach Vergeltung nachzukommen (was Sie als eine Perversität bezeichnet haben).

Und damit haben wir uns nichtmal die Frage gestellt, warum Sie so aggressiv den ebenfalls über diesen Prozess zustande gekommenen Status Quo der Strafsanktion bei Mord nach § 105 Abs. 3 JGG das Wort reden, als hätte der Herrgott persönlich diese Norm verfasst.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ihrer Ansicht nach, erfüllte das Gericht die Wünsche dieser “gesellschaftliche Merheiten” nicht, die sich eine härte Bestrafung wünschen, ohne sich zu fragen, was dies fûr Menschen bedeutet, deren Strafen geringer ausgefallen wären…

Haben Sie ein Beispiel, welchem Strafrecht Deutschland folgen sollte? Härtere Strafen gibts es weltweit ja zu Genüge..

PaPo
9 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Ihrer Ansicht nach,erfüllte das Gericht die Wünsche dieser ‘gesellschaftliche Merheiten’ nicht”
Selbst nach mehrfacher Erläuterung einer eigtl. unmissverständlichen Position verwechseln Sie (m.E. bewusst) immer noch eine erfolgte Kritik an einer Rechtsnorm mit der nicht erfolgten Kritik der Anwendung dieser Rechtsnorm im konkreten Einzelfall… und ich habe btw nie hebauptet, dass meine Position diejenige ist, die die Mehrheit hierzulande hätte, wie soll ich da darüber urteilen, etwas erfülle die mir unbekannten Wünsche einer Mehrheit nicht, wenn meine Position nicht erfüllt wird? Ich stelle lediglich eine Position zur Debatte. *lol* Ist eigtl. nicht sooo kompliziert, aber irgendetwas müssen Sie ja erfinden, um fantasieren zu können, ich deligitimiere das Gericht.

“ohne sich zu fragen, was dies fûr Menschen bedeutet, deren Strafen geringer ausgefallen wären”
Was ist denn das für ein Unsinn?! o_O
Soll man Strafrechtsreformen Ihrer Meinung nach komplett sein lassen, weil neuerliche Delinquenten nach alter Fassung einer Norm eine andere Strafe bekommen würden, als nach der Reform? *lol* Oooh man………

“Haben Sie ein Beispiel, welchem Strafrecht Deutschland folgen sollte? Härtere Strafen gibts es weltweit ja zu Genüge..”
Ihnen scheint es irgendwie undenkbar zu sein, in einem Normtext wie dem § 105 Abs. 3 JGG einfach eine Zahl zu ändern, wenn sch Mehrheiten dafür finden… 😀

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Papo, sie schwurbeln, denn im Artikel 1 des GG steht :
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 1 GG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Können (auch) Sie nicht lesen?
Ich habe es doch bereits Ihrem Kompagnon @RainerZufall erläutert:

Was Sie als “[S]chwurbeln” bezeichnen, die beiden auch noch entsprechend und unmissverständlich mit “[zitat]” (d.h. Zitatanfang) und “[/zitat]” (d.h. Zitatende) gekennzeichneten und mit Quellenbeleg präsentierten Absätze, sind ein wortwörtliches Zitat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nämlich die auch heute noch gültige Entscheidung Nr. 45, 187 vom 22./23. März 1977 – (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html).

Sie werfen hier dem BVerfG vor, es würde “schwurbeln”…
Oh man… oh man……… oh man………………………

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Hmm, nee.
“Sühne und Vergeltung” bezieht sich auf die Täter*in, nicht Ihren “gesellschaftlichen Wunsch”.

Genau so beknackt ist ihre haltslose Forderung nach höhren Strafen – Was? 11 Jahre an Sühne nicht genug?

Dieser kaputte Mensch hat 11 Jahre keinen freien Zugang mehr zur Gesellschaft und erhält hoffentlich die Hilfe, trotz seiner und mit seinen Taten als ewigem Gepäck wieder an der Gesellschaft teilzunehmen

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

„Sühne und Vergeltung“ bezieht sich auf die Täter*in, nicht Ihren „gesellschaftlichen Wunsch“.
Nein. Während zumindest Sühne der Wortbedeutung nach auch bspw. dem Ziel der Prävention u./o. Resozialisierung des Täters protegieren kann resp. Bestandteil dieser Ziele ist, besteht natürlich auch ein öffentliches Interesse daran, dass ein Täter sühnt. Und für Vergeltung macht der ausschl. Täterbezug erst recht keinen Sinn.

“11 Jahre an Sühne nicht genug?”
Ja. Und machen wir es mal so polemisch, wie Sie:
Der arme, arme, aaarme Mörder… nicht.

Sie haben keine Ahnung von der Materie, aber sehr, sehr, sehr viel äußerst aggressiv vorgetragene Meinung.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ihre Wertschätzung ihm gegenüber ist sehr wortreich und blumig,
um es einmal ironisch auszudrücken.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Und falls Sie den Mörder meinen:

Welche Wertschätzung(!) soll man einem Mörder gem. Ihrer Meinung denn bitte offenbar per se (auch ungeachtet der Spezifika seiner Tat und seines konkreten Verhaltens nach der Tat) zukommen lassen, ungeachtet der basalen “Wertschätzung” als Mensch generell und i.d.S. natürlich Menschenrechtsträger i.S.d. Grundgesetzes (auch hier sei BVerfGE 45, 187 referiert)?
@RainerZufall hat ohne jedes notwendige Detailwissen zum Fall und in hellseherischer Manier ja bereits den Mörder zum Opfer mit künftig(?) definitiv tätiger Reue verklärt, dass die Tat(?) “kaput[t]” gemacht habe, so dass der Täter nun seine “Taten als ewige[s] Gepäck” trage, weil er diese nicht (mehr) mit seinem Gewissen vereinbaren könne(?)… hat (gewaltig) etwas von Täter-Opfer-Umkehr, weeeiiit im Vorfeld der Möglichkeit der Entfaltung eines entsprechenden Strafzwecks von Reue und Sühne. Plädieren Sie hier ernsthaft dafür, den Täter unmittelbar nach seiner Tat derart zu behandeln, als habe er nicht gemordet (oder wie soll man Sie verstehen)? Ungeachtet dessen, dass das insg. ohnehin reichlich naiv ist, seitens jedermann zu verlangen, einen Mord zu ignorieren: Was ist, wenn der Täter nicht bereut, sich nicht von seiner Tat entfremdet?

Und nicht falsch verstehen: Sie können das ja gerne (in der Theorie – q.e.d.) dergestalt handhaben, aber es seinem Ggü. (in vermeintl. moralischer Überlegenheit) vorwerfen zu wollen, das nicht so handzuhaben, ist eine andere Geschichte.
Und für Sie deshalb dieselbe Frage, die ich auch @RainerZufall gestellt habe (auf die er aber nicht ernsthaft antworten wird); Vorsicht, Fangfragen:
Was ist Ihrer Meinung nach das objektiv angemessene Strafmaß für Mord? D.h.: Hypothetisch angenommen, es gäbe StGB, JGG etc. nicht, mit welcher Strafe würde man Ihrer Meinung nach Mord objektiv begründbar bestrafen müssen? Was ist, wenn der Täter ein Minderjähriger ist? Wie wird diese objektive Strafe ermittelt?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Sie haben keine Ahnung von der Materie”

Ich behauptete es nie, aber Sie werfen es ja ALLEN in der Justiz vor! 😉

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Inwiefern mache ich das?
BItte bennen Sie die konkrete(n) Äußerung(en) meinerseits im Wortlaut Ansonsten adressiere ich Sie in sämtlichen weiteren ‘Kontakten’ mit uns (infolge Ihrer konstanten Posutlierung von Unwahrheiten) entsprechend als Lügner – Deal?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ergänzung

FYI:

“Zusammenfassend ist zu sagen, dass gerechte Vergeltung ein legitimer Strafzweck ist. Das gilt bis auf weiteres, und zwar solange die Menschen ganz mehrheitlich ein Bedürfnis nach Vergeltung haben, wenn Unrecht geschieht. Dass sie dieses Bedürfnis von Natur aus haben, zeigt nicht nur der Blick in das eigene Innere, sondern ist empirisch belegbar. Hat aber der Einzelne dieses Bedürfnis, so hat es auch die Gesellschaft – und muss es befriedigen, wenn sie Bestand haben will: geordnete staatliche Vergeltung statt unkontrollierter Selbstjustiz. Die Art des Delikts spielt dafür keine Rolle, wenn nur der Normbruch schwer genug wiegt; und das muss er nach
allen Ansichten, wenn eine Kriminalstrafe die Folge ist” [Walter, Tonio (2011): Vergeltung als Strafzweck. Prävention und Resozialisierung als Pflichten der Kriminalpolitik. In: ZIS – Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, Nr. 07/2001, Seite 636-647; hier: Seite 646]

Sie werden es nicht lesen (und wenn Sie bereits mit meinen Texten hier Verständnisprobleme haben, würde Sie der Fachartikel erst recht plagen), wie immer, aber es demonstriert einmal mehr, dass Sie vom Thema schlichtweg keine Ahnung haben (wollen).

Aber vielen Dank, dass Sie mich motiviert haben, nochmals meine Quellen zu konsultieren: Es ist ja oftmals ein Gewinn, wenn man sich genötigt sieht, auch basal(st)e Sachverhalte u.ä., die einem infolge des eigenen Hintergrundwissens absolut selbstverständlich scheinen, nicht einfach zu behaupten, sondern anderen objektiv nachvollziehbar zu belegen -den Versuch habe ich jedenfalls unternommen, es scheiterte leider an Ihrem Nichtwollen.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Und Ergänzung II:

[zitat]
Eine Folge hat eine empirisch unterlegte Vergeltungstheorie aber sehr wohl für die Kriminalpolitik und mithin auch für den Teil von ihr, der die Allgemeine Verbrechenslehre betrifft: eben die Forderung nach Empirie. Wann immer sich der Gesetzgeber und, in der Verlängerung, der Rechtsanwender fragt, wo die Grenze des Strafbaren verlaufen solle, ist er gut beraten, die Antwort nicht nur im eigenen Gerechtigkeitsgefühl zu suchen, sondern in dem der Gemeinschaft, für die das Recht gelten soll. Wer die Strafrahmen im Besonderen Teil neu justieren will, sollte empirisch ermitteln, für wie schwer und gravierend die Bürger die einzelnen Delikte absolut und im Verhältnis zueinander halten. Vieles wird sich nicht klar und signifikant ermitteln lassen und der Gesetzgeber ist an die Ergebnisse solcher Erhebungen verfassungsrechtlich nicht gebunden. Doch es wäre kriminalpolitisch falsch, sich über eindeutige und nachhaltige Schwerevoten der Bürger hinwegzusetzen. Über kurz oder lang schlagen solche Voten – und ihre Evolution – ohnehin auf die Gesetze durch. Ein guter Gesetzgeber sorgt dafür, dass dies eher über kurz als über lang geschieht und empirisch abgesichert. Noch einmal: Das gilt für eindeutige und nachhaltige Einschätzungen, nicht für Stimmungen des Augenblicks.
[/zitat]
Quelle: a.a.O. (Herv. d. PaPo)

Ist btw das, was ich Ihnen hier mehrfach geschrieben habe………

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Können Sie das ausführlicher erklären?

potschemutschka
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

@rainerZufall
Wie wäre es, wenn SIE mal alle an Sie gerichteten Fragen beantworten würden? Unter dem Artikel zur Inklusion (“Kein Grund zum Feiern…”) sind z. B. ein paar Fragen von mir an Sie noch nicht beantwortet.( “Wer im Glashaus sitzt,…”) Im Gegensatz zu Ihnen antwortet Papo meist schnell und auch so, dass (wer will) Ihn auch verstehen kann. 🙂
Mit dem Verständnis so mancher Ihrer Kommentare fällt mir das oft schwerer, deshalb frage ich auch so oft nach. Aber oft erhalte ich gar keine Antwort oder die Antwort ist genauso unverständlich, wie der vorhergehende Kommentar von Ihnen. Irgendwann gebe ich dann meist auf.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

… man darf hier offenbar nicht das Offensichtliche benennen (Sie als sealioning betreibenden Troll z.B.) – sei es drum; aber bitte: https://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_599.pdf. So… wann gestehen Sie ein, dass Sie hier komplett im Unrecht sind?

uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Komisch, ich bin der Meinung, das PaPo das Jungendstrafrecht exakt zitiert hat.
Die Fragestellung, warum das Gericht das 1 Jahr (über 10 Jahre) zusätzlich spendiert hat, aber nicht den vollen Rahmen von 15 Jahren ausschöpft, kann man sich durchaus stellen.
Wenn es sich um meine Tochter handeln würde, würde ich mir genau diese Frage stellen.
Und Jugendstrafgesetz ist o.k. Und mir ist klar, dass es eine Altersgrenze geben muss. Aber wenn ein 17jähriger mit einem Messer zu seiner ExFreundin geht und mehrfach auf sie einsticht und dann den Tatort verlässt, dann hat das für micht etwas Vorsätzliches.

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Papo ist durch alle möglichen Rechtsvorschriften mäandert.

Das Gericht wird schon seine Gründe haben, warum es auf 11 und nicht auf 15 Jahre Freiheitsstrafe entschieden hat. Da die Verhandlung nicht öffentlich war, sind Sie gar nicht in der Lage das fundiert zu kritisieren.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Eigtl. habe ich hier Fragen aufgegriffen, die sich bestimmt der ein oder andere gestellt hat, weil er die Rechtslage nicht kennt, und habe sie in Form eines inneren Monologs beantwortet (und diesen mit einer persönlichen Bewertung abgeschlossen, jedoch nicht des Urteils, wie Sie fâlschlich annehmen, sondern der entsprechenden Norm des § 105 Abs 3 JGG).
Kostenloser Service: Ich biete hier regelmäßig und gerne vertiefende Hintergrundinformationen. Bitteschön. 🙂

uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Dann hoffe ich doch, dass sie alle Urteile die sie mittelbar oder unmittelbar betreffen, immer klaglos akzeptieren. Zu ihrem Vorwurf, sie können auch nicht fundiert bestätigen, ob das Strafmaß ausreichend war.

Ich muss auch nicht in der Lage sein, etwas fundiert zu kritisieren. Warum der Richter das Höchstmaß nicht ausspricht, wird immer seine Sache sein. Ob ich es verstehen will oder nicht.

Fakt ist, ein junges Leben wurde genommen. Der Täter hat sich sein Leben so oder so versaut. Es wird ihn vermutlich immer wieder einholen.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

“Dann hoffe ich doch, dass sie alle Urteile die sie mittelbar oder unmittelbar betreffen, immer klaglos akzeptieren.”
Das ist nämlich eine seitens unserer üblichen Vetdächtigen nie realisierte Konsequenz der ihrerseits umstandslos gefordeten unkritisch-affirmativen Akzeptanz von Rechtszuständen (wobei dann kurioserweise das Klagen ggü. anderen Normen, wenn sie subjektiv nicht genehm sind, groß ist – das ist bestenfalls fehlende Kohärenz, eher aber Bigotterie). Vom dahinterliegenden Konflikt mit einer parlamentarischen Legislative ganz zu schweigen…

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Aber woher nimmt sich Papo dann mehr als persönliche Selbstüberschätzung, um – wie immer – Gesetzesverschärfungen zu fordern?
Ein junges Leben wurde genommen, gewinnen wir es durch härtere Strafen zurück? Das Strafmaß wurde nicht ausgereizt, Papo will also härtere Strafen für ALLE bis dahin – keine mildernde Umstände mehr, die mildere Strafen zuließen

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Inwiefern ist es “Selbstüberschätzung”, 11 Jahre Freiheitsstrafe als nicht hinreichende Strafe für einen (besonders schweren) Mord anzusehen?

Gesetze werden in einer parlamentarischen Demokratie vom Parlament, d.h. der demokratisch gewählten Volksvertretung gemacht. Wir, d.h. Sie, ich und alle anderen Bürger, leben nicht in einem Obrigkeitsstaat als Mündel der Obrigkeit, die einen mit unveränderlichen Normen regiert, die nicht kritisiert werden dürfen, sondern wir sind der gestaldende Souverän:

Eine jede Meinung (in Konkordanz mit unserer fdGO) ist hier legitim und im öffentlichen Wettstreit mit anderen Meinungen, die ihren Niederschlag in Mehrheitsverhältnissen finden können (so sie eine hinreichende Menge an Menschen teilen, die entsprechenden Argumente überzeugen etc.)… oder eben nicht. In ersterem Fall kann das dann seinen Niederschlag im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess finden – so entstehen neue Normen und vergehen alte, so kommt es zu Liberalisierungen oder Verschärfungen von Normen etc. (sofern nicht verfassungsrechtliche Konflikte derartige Veränderungen erfordern).

Warum ist das für Sie so ein Problem, dass Sie sich fortwährend in Unsachlichkeiten fliehen?

Warum wollen Sie sich nicht demokratisch, d.h. diskursiv, mittels inhaltlich-argumentativer Überzeugungsarbeit hier ‘im Kleinen’ an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beteiligen und versuchen stattdessen dauernd Derartiges (über die Verunmöglichung von Personen, um deren Beiträge per se zu verunmöglichen) zu torpedieren?

Speziell hier frug ich Sie ja bereits, warum Sie nciht einfach tolerieren können, wenn jmd. (begründet) härtere Strafen präferiert: Was bewegt Sie beri einer solche Meinungsäußerung dazu, derart aggressiv-enthemmt Ihr Ggü. persönlich zu attackieren?

Ich meine die Frage ernst.
Warum wählen Sie diesen Weg, statt denjenigen der inhaltichen Überzeugung Ihres Ggü. (und damit bin nicht ich im Speziellen gemeint, sondern sind alle – auch die passiven – Foristen hier gemeint)? Ich habe da ja meine eigene Theorie, dass Sie ordentlich Muffensausen haben, dass Personen wie ich hier überzeugender sind, als Sie, weil wir Argumente haben (wohlgemerkt, in dieser Diskussion habe ich tatsächlich nur meine Meinung kundgetan, nicht argumentiert), Sie aber nicht, weshalb wir mehr Leute von unseren Ideen überzeugen könnten… was Sie zur Torschusspanik bringt.

“Papo will also härtere Strafen für ALLE bis dahin – keine mildernde Umstände mehr, die mildere Strafen zuließen”
Wie kommen Sie auf diesen Unsinn?
Ja, ‘Kapitalverbrechen’ (auch wenn es diesen Begriff i.d.S. nicht mehr gibt) möchte ich härter bestraft wissen. Aber wo hätte ich irgendetwas von “härtere[n] Strafen für ALLE” geschrieben oder das Prinzip “mildernde[r] Umstände” in Frage gestellt? Könnten Sie es bitte einmal unterlassen, Ihren Ggü. Aussagen zu unterstellen, die diese nicht gemacht haben und die sich auch nicht aus dem ergeben, was sie geshfrieben haben? Bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Garantiert eine faszinierende Geschichte aber wir sollten uns jetzt wieder auf die Thematik konzentrieren und von Ihnen nicht von ernsteren Themen ablenken lassen – wie immer 😉

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Aber wo hätte ich irgendetwas von „härtere[n] Strafen für ALLE“ geschrieben oder das Prinzip „mildernde[r] Umstände“ in Frage gestellt? ”

Sie wollen also höhere Mindeststrafen UND mildernde Umstände??
Wozu mildernde Umstände, wenn strafrechtlich kein geringeres Strafmaß möglich ist, wenn wir ihrer Erhöhung des Mindeststrafmaßes folgen?

Elf Jahre waren Ihrer Ansicht nach zu wenig, weshalb Sie ja – mal wieder – nach einer Erhöhung riefen.
Also… mildernde Umstände führen dann bestenfalls zu “nur” 12 Jahren anstelle von 15 Jahren… Habe ich Sie hier richtig verstanden?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Sie glauben wirklich, dass höhere Mindeststrafen inkompatibel mit der gleichzeitigen Möglichkeit strafmildernder Umstände sind?! Oooh man… was glauben Sie denn, wie das aktuell mit Strafmaßen und entsprechenden Milderungsumständen läuft? Von einer Erhöhung der Mindeststrafe ist doch die Möglichkeit des Vorliegens gesetzlicher Ausnahmetatbestände (wie bspw der verminderten Schuldfähig nach § 21 StGB) unbeschadet. Zudem hat die Rechtsprechung auch übergesetzliche Strafmilderungsgründe entwickelt (s BGHSt 30, 105). Dafür, dass Sie vom Thema offensichtlich keine Ahnung haben, echauffieren Sie sich wieder sehr…

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Da müssen Sie mich bitte (einfach) aufklären!
Wenn ich eine Straftat begehe, für die es ein MINDESTstrafmaß gibt,
muss mich diese nicht treffen?

Ich meien jetzt nicht im Sinne von Unzurechnungsfähigkeit etc.
Ein “normaler” Mensch muss von keiner Mindeststrafe ausgehen? Warum heißt sie dann so? =/

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Wenn ich eine Straftat begehe, für die es ein MINDESTstrafmaß gibt, muss mich diese nicht treffen?”
Sie speziell? Nein, da mangelt es wahrscheinlich an Zurechnungsfähigkeit (s. §§ 20 f. StGB).

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Ich denke, die Kritik galt er diesem populistischen Blablubb: “Das JGG muss eindeutig überarbeitet werden. Der Täter gehört mit 28 Jahren (die bisherige Gewahrsamszeit wird angerechnet) nicht wiede auf freien Fuß.”

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Sie wissen nicht, was Populismus bedeutet:

[zitat]
“Der Begriff kommt vom lateinischen Wort ‘populus’, das heißt auf Deutsch ‘das Volk’ oder ‘die Leute’. Populisten sind Menschen, die von sich behaupten, dass nur sie für das ganze Volk sprechen können und auch nur sie das Volk vertreten. Dabei schüren sie Ängste und Vorurteile. Populisten tun so, als gebe es selbst für sehr schwierige Probleme immer ganz einfache Antworten und Lösungen. Gerade bei schwierigen Problemen ist es aber wichtig, sich genau zu informieren, zu beraten und demokratische Lösungen zu finden. Populisten behaupten, dass es zwei Gruppen in der Gesellschaft gibt, nämlich ‘das einfache Volk’ und ‘die da oben’. Sie wollen nicht einsehen, dass es in unseren modernen Gesellschaften viele verschiedene Bevölkerungsgruppen gibt und dass es viele Unterschiede, aber eben auch viele Gemeinsamkeiten, zwischen den Menschen gibt” (https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320956/populismus/).
[/zitat]

Wo behaupte ich, dass ich “für das ganze Volk sprech[e] […] und […] das Volk vertret[e]”? Ich reklamiere Dgl. ja nichtmal für das Forum (wie absurd wäre das auch?). Ich habe lediglich meine persönliche Meinung kundgetan, die Sie derart nicht ertragen können, dass Sie hier wieder Ihren üblichen Generalangriff zur Verächtlichmachung anderer Foristen starten. Warum eigtl.? Und ja, ich finde es halt obszön, das Leben eines Menschen mit 11 Jahren Haft zu vergelten.

Welche Ängste und Vorurteile schüre ich damit?
Wo behaupte ich, dass mit einer Strafverschärfung irgendwelche “sehr schwierige Probleme […] ganz einfac[h]” gelöst werden könnten?
Wo unterteile ich in “‘das einfache Volk’ und ‘die da oben'”?
Wo plädiere ich nicht dafür, “sich genau zu informieren, zu beraten und demokratische Lösungen zu finden”?

Überlegen Sie auch manchmal, was Sie da schreiben, bevor Sie auf “Kommentar absenden” klicken?!

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Populisten sind Menschen, die von sich behaupten, dass nur sie für das ganze Volk sprechen können und auch nur sie das Volk vertreten.”

Es wäre echt verstörend, wenn jemand seine Phantasien auf den Rechtstaat projezieren und für sich anmaßen würde, für das Volk zu sprechen… (augenroll)

A.J. Wiedenhammer
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Sie maßen sich doch auch immerzu an, von den Wünschen, Träumen und Gedanken anderer zu sprechen. So what?

RainerZufall
10 Monate zuvor

Ich habe mir bisher angemessen, für den Rechtstaat zu sprechen? Interessant.

Also: Ich habe recht klare Vorstellungen und versuchte auch nie (absichtlich 😉 ), diese durch Textwände zu verschleiern.

Spreche mich für Demokratie, Rechtstaat, Menschenrechte und Wissenschaftlichkeit aus.

Ich kritisiere Politik, untergrabe aber nicht die Rechtsprechung/ den Rechtsfrieden.

Zudem fehlt mir das aufgeblähte Ego, als völliger Laihe lebenslangen Richter*innen/ Professor*innen und anderen Expert*inn eines Faches aufgrund meines jämmerlichen Egos die Professionalität abzusprechen, nur weil ich eine andere Meinung habe 😉

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Sie ‘argumentieren’ hier ausschl. ad populum (d.h. ohne jede Diskursfähigkeit, sachorientierte Inhaltlichkeit u.ä.), versuchen es jedenfalls (auch wenn Ihnen hier, Ausnahmen ausgenommen, ein Publikum zum reüssieren fehlt).

“Ich habe mir bisher angemessen, für den Rechtstaat zu sprechen?”
Sie maßen sich hier die gesamte Zeit über an, zu wissen, wie der Rechtsstaat hierzulande (nicht) ausgestaltet sei, artikulieren hier diesbzgl. aber konstant Falschaussagen, die demonstrieren, dass Sie vom dt. Rechtsstaat absolut keine Ahnung haben. Sie benutzen die Rede vom “Rechtsstaat” nur als wohlfeilen Phrase, um einen Konflikt Ihres Ggü. mit dem Rechtsstaat zu behaupten, wo de facto Sie es sind, dessen “recht klare[n] Vorstellungen” der faktische Ist-Zustand unseres Rechtsstaates klar widerspricht; Ihre “recht klare[n] Vorstellungen” sind hier das exakte Gegenteil von irgendeiner themenspezifischen Expertise.

“Spreche mich für Demokratie, Rechtstaat, Menschenrechte und Wissenschaftlichkeit aus.”
Nein. Tun Sie nicht. Sie bemerken es wahrscheinl. tatsächlich nicht (obwohl ich Sie a.a.O. jeweils darauf hinwies), aber Sie haben hier (mehrfach) demokratische Grundprinzipien der Meinungs- und Willlensbildung, der Volkssouveränität, des Parlamentarismus u.ä. (als u.a. “perver[s]” etc.) verächtlich gemacht. Und wo sprechen Sie sich hier für Menschenrechte aus? Da beginnt ja bereits Ihre exorbitante Unkenntnis, denn die Erhöhung von Mindeststrafen bei Mord widerspricht doch nicht den Menschenrechten! Meine Güte… was für einen Unsinn Sie wieder schreiben. Und mit Verlaub, von den Rechtsiwssenschaftlichen Hintergründen des Themas, die hier ja nichtmal thematisiert haben, werden Sie wohl erst recht keine Ahnung haben.

“Ich […] untergrabe aber nicht die Rechtsprechung/ den Rechtsfrieden.”
Meine Güte… Also war und ist bspw. jede jemals erfolgte Strafrechtsreform Ihrer Meinung nach eine “[U]ntergrab[ung]” von Rechtsprechung (Sie können ja nichtmal Kritik an konkreter Rechtsprechung in einem konkreten Fall und der Kritik an einer Rechtsnorm im Allg. voneinander unterscheiden) und Rechtsfrieden (z.B. die Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität)? Aaahja.
Und Sie wissen immer noch nicht, was “Rechtsfrieden” bedeutet, obwohl auch dies Ihnen bereits mind. einmal erlläutert wurde (s. https://www.news4teachers.de/2024/04/kinder-und-jugendkriminalitaet-spezialeinheit-gefordert-statt-haertere-strafen-oder-handyverbot/#comment-590233); Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfrieden – Rechtsfrieden bedeutet nicht, dass Recht u./o. Rechtspraxis nicht mehr kritisieren werden dürften o.ä. Sie demonstrieren lediglich wieder Ihr ‘kurioses’ Rechts-/Demokratieverständnis.

“Zudem fehlt mir das aufgeblähte Ego”
Nein.

“als völliger Laihe lebenslangen Richter*innen/ Professor*innen und anderen Expert*inn eines Faches aufgrund meines jämmerlichen Egos die Professionalität abzusprechen, nur weil ich eine andere Meinung habe”
Mal abgesehen davon, das Autoritätsargumente keine Argumente sind (und ich durchaus Expertise im Verfassungs- und Teilen des Strafrechts habe) und Sie hier kosntant ignorieren, dass die Frage nach den Strafmaßen für eine Tat in einer demokratischen Geselslchaft wie der usneren nicht ausschl. im Elfenbeinturm von “Expert*inn eines Faches” verhandelt wird (soviel dazu, dass Sie sich für Demorkatie einsetzen)… hmmm…. hat außer Ihnen hier doch auch niemand gemacht. Sie haben doch bspw. die Feststellung des BVerfG als “perver[s]” bezeichnet, dass “Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht […] Aspekte einer angemessenen Strafsanktion” sind.

Was Sie übrigens auch machen, nur weil Sie eine andere Meinung haben (dass bspw. § 150 Abs. 3 JGG auf garkeinen Fall, nie und nimmer, ewiglich unverändert bleiben solle… warum auch immer; Ihre Meinung, toleriere ich, ohne Sie dafür hier irgendwie angegriffen zu haben), ist hier komplett zu eskalieren, wie auch in diesem beitrag Ihre Beleidigungen, Fehl- und Falschdarstellungen und Ihr komplett unangebrachtes Ridikül verdeutlichen.

Beantworten Sie doch einfach die Frage, um die Sie sich hier seit Beginn der ‘Diskussion’ winden:
Warum können Sie nicht einfach tolerieren, dass manche Menschen ein höhere Strafmaß möchten? Was bringt SIe dazu, hier so komplett enthemmt zu agieren?

GBS-Mensch
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

“Aber wenn ein 17jähriger mit einem Messer zu seiner ExFreundin geht und mehrfach auf sie einsticht und dann den Tatort verlässt, dann hat das für micht etwas Vorsätzliches.”

Sowas…fahrlässigen Mord gibt es auch nicht. Mord bedingt immer einen Vorsatz und das Urteil erging wegen Mordes.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das ist doch das, was ich geschrieben habe… einfach mal im Ausgangsbeitrag nachschauen. Keine Sorge, ich kenne die geltenden Gesetze hinreichend.

Es ist übrigens vollkommen i.O., das Höchststrafmaß in Art. 105 Abs. 3 JGG zu kritisieren – Sie sollten wissen, dass das Strafrecht und das JGG eandelbar sind, beizeiten reformiert werden etc., warum sollte man dies wie eine ewige Konstante behandeln und in einem denokratischen Rechtsstaat (nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Rahmens) nicht als Diskzssionsgegenstand?
Man stelle sich vor, man hätte auch so über die ehem. §§ 175 (Strafbarkeit von Homosexualität), 180 (a.F. – Strafbarkeit der Kuppelei) oder 177 (a.F. – Straflisigkeit der Vergewaltigung in der Ehe) gedacht, dann hätten wir die noch heute. Woher kommt die Aversion, ‘Kapitalverbrechen’ härter bestrafen zu wollen? Halten Sie 11 Jahre Haft für verhältnismäßig bei einem Mord nesonderer Schwere?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ergänzung

“Das Jugendstrafrecht ist in Ordnung”
Weil? Weil Sie das behaupten?
Ist das JGG Ihrer Meinung nach unveränderlich oder sollte es sein? Warum?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Die Rahmenbedingungen reichten offenbar aus, da das Strafmaß an keine Grenzen stieß?
Was lies Sie anderes denken als Ihr Wunsch, andere Menschen würden wie Sie nach Rac… “Satisfaktion” dürsten? 😉

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Die Rahmenbedingungen reichten offenbar aus, da das Strafmaß an keine Grenzen stieß?”
Was ist denn das für eine unsinnige Erwiderung, die komplett am Thema vorbeigeht? Es geht darum, dass m.M.n. die Mindeststrafen angehoben werden sollten. Dem dürfen Sie ja gerne widersprechen, aber ich frage mich, warum Sie dies fortwährend auf diese Art und Weise (und vermeintl. aus Prinzip) machen.

BTW: Das BVerfG stellte bereits 1977 fest: “Der Richter ist im allgemeinen milder als der Gesetzgeber und neigt bisweilen dazu, der schwersten Strafe auch in den Fällen möglichst auszuweichen, in denen sie der Gesetzgeber angewandt wissen wollte. Diese Neigung ist um so größer, je höher die gesetzliche Mindeststrafe ist […]. Gerade bei einem so schwerwiegenden Verbrechen wie dem Mord ist es ein durch das Gebot der materiellen Gerechtigkeit gerechtfertigtes Anliegen auf eine möglichst gleichmäßige Strafpraxis hinzuwirken” (BVerfGE 45, 187) – das ist Teil meines Beweggrundes.

Und Pssst… Satisfaktion, die in unserer ausgängl. ‘Diskussion’ (s. den Link in https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616209) nicht grundlos in Anführungszeichen stand, bedeutet hier Befriedigung resp. Genugtuung eines öffentlichen Strafbegehrs (s.o.), nicht Rache (worauf Sie a.a.O. übrigens auch bereits hingewiesen wurden). Ihr invincible ignorance-/Strohmann-Cocktail, Ihre ewig gleichen (widerlegten) Vorwürfe, selbst im selben Thread etliche Male vorgebracht, nerven… wie viele Beiträge haben Sie hier eigtl. verfasst (ich arbeite mich gerade im Thread von oben nach unten)?

Wie wär’s, wir lassen das Ganze hier, weil Sie ja offenbar einseitig keinerlei Interesse an irgendeiner Form von sachlich-inhaltlichem Austausch haben und nur jeden (Nicht-)Vorwand für irgendwelche roten heringe nutzen? Reagieren Sie einfach nicht mehr auf meine Beiträge, weder direkt noch indirekt, wenn es Ihnen nicht um eine Diskussion geht (Forenregeln und so…)? Dann kommentiere ich Ihre Beiträge auch nicht, versprochen. ^^

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

SIE haben ein Problem mit dem Jugendrecht. Richter, Anklage, Verteidigung, Politik und Öffentlichkeit sahen es auch so.
Kann mich nicht erinnern, dass jemand VOR dem Prozessbeginn nach einer Änderung schrie.

Ehrlichgesagt fallen mir nur Sie ein, sobald es um angeblich zu sanfte Strafen geht…
Ich glaube, Sie werden in Deutschland nicht glücklich 😉

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“SIE haben ein Problem mit dem Jugendrecht.”

Ja. Und was ist Ihr Problem damit?

Spoiler

Die simple Meinungsäußerungen, dass 11 Jahre Freiheitsstrafe subjektiv nicht hinreichend sind, einen Mord(!) an einer 17-jährigen zu bestrafen, verleitet Sie hier zu einer aggressiven Kaskade aus etlichen inhaltsfernen, nicht diskursorientierten Schmähkommentaren voller roter Heringe, die (mal wieder) offenbar einzig das Ziel haben, das Ggü. persönlich zu verunmöglichen, um (erfolglos) vom Begehr nach höheren Mindest-/Höchstrafmaßen für Mord(!) abzulenken.

Man darf derweil seine eigenen Rückschlüsse ziehen, warum Ihnen Dissens insg. und die eigene kognitive Dissonanz (Sie agieren so ja immer ggü. jedem und bzgl. jedes Themas) derart unerträglich sind, dass Sie nicht einfach (wie es in einem aufgeklärt-demokratischen Diskurs im Rahmen der Normen und Werte der fdGO unter Erwachsenen eigtl. erwartbar sein sollte) tolerieren können, wenn Menschen eine von ihrer Meinung abweichende Meinung hegen, hier ihr Begehr nach höheren Mindest-/Höchstrafmaßen für Mord(!) artikulieren und Sie nicht Ihrerseits einfach Ihre ggf. widerstreitende Meinung artikulieren (oder bestenfalls in einen nüchtern-sachlichen Austausch des jeweiligen Für und Wider eintreten) und es dann dabei belassen.


Insofern Sie zu einer zivilisierten Diskussion hier wiederholt (diskussionsübergreifend) nicht Willens und in der Lage sind, beenden wir dies hier.

Und danke,, das Thema ist mir nicht sonderlich wichtig und ich bin hierzulande sehr glücklich, ich halte den in eimer pluralistischen Gesellschaft omnipräsenten Dissens nämlich (im Gegensatz zu Ihnen) wunderbar aus, ohne alles und jeden anzufeinden, der nicht meiner Meinung ist.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Es nicht wirklich ein Problem, als dass Sie mich anöden, jedes Mal nach härteren Strafen zu rufen, sobald irgendwas passiert.

Härtere Mindeststragen entfalten meiner Meinung nach keine besonders große Wirkung – diese Hebel sitzen woanders.
Zudem habe ich den Eindruck, dass Sie häufig verschweigen, dass es um MINDESTstrafen geht – also alle Angeklagten ggf. bis zu Ihrem gewünschten Strafmaß verurteilt werden müssen, sofern der Schuldspruch erfolgt.

Dies führt meiner Meinung nach nicht gerade zu einer Justiz, die von Fall zu Fall “gerecht” und angemessen handeln soll

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Öde sind einzig Ihre selbstzweckhaften Verbalinjurien, weil Sie Dissens nicht ertragen können. Und ja, ich möchte bei ‘Kapitalverbrechen’ ein härteres Jugendstrafrecht (und ich “verschweig[e]” diesbzgl. gar nichts). Und wo sollte ich das auch artikulieren, wenn nicht in den Kommentaren zu Artikeln, die ‘Kapitalverbrechen’ von Jugendlichen thematisieren? Warum wollen Sie solche Meinungsäußerungen ungehemmt mit allen Ihnen hier zur Verfügung stehenden Mitteln unterbinden?

Und… sorry ro break it to you: Es ist bereits geltendes Recht, das es für Mord nur eine absolute Strafe gibt (er hat im dt. Strafzumessungsrecht eine Sonderstellung) und dass das individuelle Maß der Schuld, das bei anderen Delikten in der Strafzumessung gewürdigt wird und sich in einem auf den Einzelfall bezogenen Strafmaß niederschlägt, nicht berücksichtigt wird, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt. Ihre Rede von “von Fall zu Fall ‘gerecht’ und angemessen handeln” verfängt bei Mord noch cht, der Gesetzgeber hat hier nur eine absolute Strafe als fallübergreifend “gerecht” angesehen (s. abermals BVerfGE 45, 187).

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Und ja, ich möchte bei ‚Kapitalverbrechen‘ ein härteres Jugendstrafrecht (und ich „verschweig[e]“ diesbzgl. gar nichts).”

Ja, aber warum??
Wo sind Ihre Studien, best practise-Beispiele und Konzepte?
In welchen Land läuft es so besser oder auf was berufen Sie sich?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Ja, aber warum??”
Weil ich dies unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Strafrechts, “die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen[,] Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht” (BVerfGE 45, 187) im Rahmen der fdGO und der damit einhergehenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der praktischen Konkordanz (resp. Güterabwägung) als verhältnismäßig resp. angemessen i.S.d. offiziell-allg. Aufgaben des Strafrechts erachte.

Ihre Frage nach “Studien, best practise-Beispiele”, danach in welchem Land es besser laufe u.ä., verfangen nicht, weil Sie offenbar, obwohl das nie zur Debatte stand, davon ausgehen, ich legte hier den Fokus auf Prävention u./o. Resozialisierung des Täters (hier wäre eine Frage nach der Effizienz von Strafmaßerhöhungen zur Zielerreichung auch sinnvoll), wo ich aber unmissverständlich Schuldausgleich, Sühne und Vergeltung fokussiere resp. offensichtlich die Position einnehme, dass das m.E. aktuell zu niedrige Mindeststrafmaß bei Mord diesen Aspekte einer angemessenen Strafsanktion nicht gerecht wird.

Sie können, wie ich bereits mehrfach schrieb, diesbzgl. durchaus anderer Auffassung sein. Angesichts Ihrer Fragen an mich müssten Sie sich dann aber die Gegenfrage gefallen lassen, warum Sie so ukritisch-affirmativ mit dem Strafmaß nach § 105 Abs. 3 JGG d’accord sind; meinen Sie etwa, die Normierung des Strafmaßes war die Folge der Evaluation von “Studien, best practise-Beispiele” u.ä.? Nein, primär ist das Strafmaß das Resultat eines parlamentarisch-legislativen Meinungsaustauschs, auch auf Basis historisch-genetischer, gesellschaftlich prävalenter Vorstellungen und Prinzipien von Gerechtigkeit, Recht und Gesetz.

Jetzt habe ich es Ihnen ja eigtl. bereits verraten, aber zur Selbstreflexion meine Gegenfragen (auch wenn Sie diese traditionell nicht beantworten… die Hoffnung stirbt zuletzt):
Was ist Ihrer Meinung nach das objektiv angemessene Strafmaß für Mord? D.h.: Hypothetisch angenommen, es gäbe StGB und JGG nicht, mit welcher Strafe würde man Ihrer Meinung nach Mord objektiv begründbar pönalisieren? Wie, wenn der Täter ein Minderjähriger ist? Wie wird diese objektive Strafe ermittelt?

GBS-Mensch
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Der Täter wurde hier wohl wegen mehrerer Delikte abgeurteilt und daraus ergibt sich die Jugendstrafe von elf Jahren.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Die 10 Jahre hat er wegen Mordes in beson
ders schwerem Fall bereits mind. – die Gesamtstrafenbildung ist ja nicht additiv (s. §§ 52 ff. StGB), d.h. auch andere Dekikte werden erfasst, ausschlaggebend ist hier aber der Mord für die Strafzumessung, ergo sind die 11 Jahre das denkbar mildeste Urteil, das der Täter bekommen hat.

GBS-Mensch
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Natürlich ist die additiv nur nicht in vollem Umfang des Stramaßes. Und es ist überhaupt nicht das denkbar mildeste Urteil, es ist haargenau das Urteil (10 Jahre Jugendstrafe) für Mord, das im Jugendstrafrecht ergeht.

Es ist zwar müßig, mit juristischen Laien zu diskutieren, aber vielleicht lernt ein Mitlesender etwas daraus.

Sie fordern in Ihren Beiträgen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Was ist denn die normale schwere der Schuld bei Mord? Inwiefern weicht dieser Mord von anderen Morden ab, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden muss?
Wo ist hier eine Normabweichung verglichen mit anderen Morden? Tod, Waffe, Schmerz?
Verletzung oder Ausnutzung einer Garantenstellung? Ungewöhnliche Grausamkeit?

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

“Natürlich ist die additiv nur nicht in vollem Umfang des Stramaßes.”
Damit sind sie de facto nicht additiv – das Gesamtstrafmaß wird nicht additiv kalkuliert: Wir haben im dt. Strafrecht kein Kumulationsprinzip, sondern ein Asperationsprinzip (in Abgrenzung zu einem Kumulations- resp. Additionsprinzip).

“Es ist zwar müßig, mit juristischen Laien zu diskutieren, aber vielleicht lernt ein Mitlesender etwas daraus.”
Denke ich mir auch.

“Sie fordern in Ihren Beiträgen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.”
Nope. Ich fordere nicht, ich deduziere, dass das Gericht hier entsprechend die besondere Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 JGG konstatiert hat (über das diesbzgl. Ermessen habe ich nicht spekuliert), weil es zu einer Haftstrafe von mehr als 10 Jahren kam, nämlich zu 11 Jahren, damit ein Jahr über dem Höchstmaß von 10 Jahren und damit im Strafrahmen für Mord in besodners schwerem Fall, dort aber am unteren Ende (der max. möglichen 15 Jahre).

Natürlich kann hier auch ‘einfacher’ Mord festgestellt worden sein und der auf der Flucht verursachte schwere Unfall mit einem weiteren Verletzten hier nach § 54 StGB die Erhöhung der schwersten Strafe (also derjenigen für Mord) dergestalt bewirkt haben, dass die Gesamthafststrafe bei 11 Jahren lag – den Punkt gewbe ich Ihnen.

Einigen wir uns darauf, dass ihre Spekulation und die meinige möglich sind – wir wissen es nicht, weil uns die Detail fehlen.

GBS-Mensch
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Sie haben mehrfach ein höheres Strafmaß gefordert, konkret und allgemein, und dabei auf die besondere Schwere der Schuld abgestellt, wobei Sie jetzt einräumen, dass Sie es nicht wissen können, da Sie erstens nicht bei der Urteilsverkündung dabei waren und Ihnen zweitens die Urteilsbegründung nicht vorliegt.

Eine besondere Schwere der Schuld liegt hier nicht auf der Hand andere Dinge erscheinen bei den dürftigen Daten plausibler.

Aber wissen können wir es nicht, das ist richtig. Insbesondere in dieser Unkenntnis sollte man sich mit allzu selbstbewussten Bewertungen, was juristische Sachverhalte betrifft zurückhalten.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ich argumentiere insg. für ein höheres Mindestsrrafmaß bei Mordbzw. ein mes bei Mord gem. JGG, nicht ausschl. besonders schweren Mord. Ich muss zum komkreten Fall auch nicht einräumen, dass ich nicht mehr weiß ald das, was im Artikel steht.

Unserer beider Spekulationen könnten zutreffen, ich gebe Ihnen sogar, dass Ihre wahrscheinlicher ist. Allerdings ist das auch gar nicht mein Punkt, da nich nicht primär das Urteil, sondern des möglichen Strafrahmen bemängele.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Handy… Tippfehler

Stromdoktor
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ja…Schade.

Fast hätten Sie es geschafft, den kompletten Satz hier zu veröffentlichen:

“Unserer beider Spekulationen könnten zutreffen, ich gebe Ihnen sogar RECHT, dass Ihre wahrscheinlicher ist”

Leider hat Ihr Handy an der entscheidenden Stelle gestreikt…

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Sie haben es nicht so mit der dt. Sprache, oder? Wir haben hier wieder so ‘ne Situation wie kürzlch, als Sie das Wort “Gros” nicht kannten und das als Ausgangspunkt für Ihr übliches Ridikül mir ggü. verwenden eollten, sich aber wieder selbst blamierten. 🙂 Vielleicht kennen Sie ja einen Germanisten, der es Ihnen erklärt… Schade.

Stromdoktor
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Mehr fällt Ihnen nicht ein?

Hektisch getippt mit mindestens zwei “Flüchtigkeitsfehlern”??

Sie brauchen unbedingt ein neues Handy…

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Mehr fällt Ihnen nicht ein? *lol*
Also noch keinen Germanisten konsultiert… nicht schlimm. 🙂

Stromdoktor
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Wozu die Mühe?

Das decken Sie doch (auch) ab!?
Genauso wie das Strafrecht etc…

Als Sie hier kürzlich weniger aktiv waren, sank das Niveau hier spürbar.

Zum Glück sind Sie motivierter denn je zurück.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Stromdoktor

*lol*

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Wenn Sie auf etwas bestimmtes hinaus wollen, müssen Sie das schon konkret benennen.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Das sind einfach nur sachlich und fachlich korrekte Infos ,
und ich betrachte diese als eine seriöse Quelle.
Ich sehe diese FYI-Links als Anreiz zur eigenen Weiterbildung.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Sind das nur allg. FYI-links (und wenn ja, warum sind diese an mich adressiert) oder wollen auf etwas Konrketes hinaus?
Ach… ich spekuliere einfach, um was es Ihnen geht.

  • Zu den “Zahlen und Fakten” der dt. Jugendkriminalität (bpb.de):

Und? Mein Plädoyer für höhere Mindeststrafen bei ‘Kapitalverbrechen’ (insb. bei Mord) hängt ja nicht von der bekanntermaßen seit Jahrzehnten rückläufigen Entwicklung der Kriminalität insg. und auch der entsprechenden Entwicklung der Jugendkriminalität hierzulande ab. Im Umkehrschluss müsste man ja für die Liberalisierung von Strafen für Mord, Vergewaltigung und Co. plädieren, wenn die Fallzahlen rückläufig sind… wäre ja Unsinn. BTW: Mithin geht es im bpb-Artikel um Jugendkriminalität isng., wir sprechen hier aber speziell über Mord.

Und: “Kommt es zu gewalttätigen Übergriffen, wird schnell der Ruf nach härterem Durchgreifen gegen die Täter laut – in den Medien, in der Politik, in der Öffentlichkeit.” Ja, weil das wieder Anlässe für derartige “Ruf[e]” bietet, nicht aber zwingend deren Ursache ist. ursächlich ist eine wahrgenommene Diskrepanz zwischen (a) der gem. BVerfG. “allgemeine[n] Aufgabe des Strafrechts […], die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen[,] Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet” und (b) dem tatsächlichen Strafrecht.

  • Zu den Risikofaktoren für Kriminalität (aerzteblatt.de):

Ääähh… ja……… und? Was aht das mit dem Thema zu tun?!
In dieser meinerseits initiierten Subdiskussion zum Artikelthema geht es um Strafsanktionen für Mord, nicht Risikofaktoren für Kriminalität, Kriminalitätsprävention o.ä.
Zudem: Es ist geltendes Recht, das es für Mord nur eine absolute Strafe gibt und dass das individuelle Maß der Schuld, das bei anderen Delikten in der Strafzumessung gewürdigt wird und sich in einem auf den Einzelfall bezogenen Strafmaß niederschlägt, nicht berücksichtigt wird, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt (s. BVerfGE 45, 187). An diesen Ausnahmetatbeständen u.ä. rüttelt hier doch niemand.

  • Zu den Zielen und Aufgaben des Jugendstrafrechts (bpb.de):

Und? Nochmal, Rechtsnormen und die darin zur Geltung kommenden Abwägungen zwischen den allg. Aufgaben des Straf- (s.o.) und auch Jugendstrafrechts sind das Ergebnis demokratisch-parlamentarischer Aushandlungsprozesse. Und auch nochmal, speziell der Mord hat auch im Jugendstrafrecht mit § 105 JGG eine Sonderstellung mit absoluter Bestrafung inne (s.o.), hier bestimmt das Gesetz eben etwas “anderes” § 2 Abs. 2 JGG, das von diesen allg. Vorschriften nach § 2 Abs. 1 JGG abweicht.* Und “Schuldausgleich, [….] Sühne und Vergeltung” als weiterer Sinn und Zweck von Strafsanktion wären auch mit einer Vorrangigkeit der Prävention und der Orientierung am Erziehungsgedanken nicht passé.

  • Zum allg. Artikel über das Jugendstrafrecht (bpb.de):

Ja… äh……… und?

* Ich bemerke gerade, dass ich hier dauernd von “Art.” statt “§” schrieb – mea culpa!

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Ja bei soviel Text, da kommt man dann schon durcheinander,

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

“Ja bei soviel Text, da kommt man dann schon durcheinander”
Dann freut es mich, dass ich Ihnen aus Ihrem Durcheinander helfen und Ihnen demonstrieren konnte, dass Ihre links das Thema komplett verfehlen. Bitteschön. Wie ein ehrliches Angebot zur Weiterbildung aussieht, habe ich Ihnen übrigens oben demonstriert: https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-617220. Abermals: Bitteschön.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Wenn Sie auf etwas bestimmtes hinaus wollen, müssen Sie das schon konkret benennen.”

Sepp
10 Monate zuvor

Ich habe einen schönen Kommentar zu den immer mehr so bezeichneten “Femiziden” gefunden, den ich hier zitieren möchte:

“Ausgangspunkt für diese Begriffsinflation ist der Genozid, mit welchem die “Absicht gemeint ist, auf direkte oder indirekte Weise eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche zu zerstören”.

“Genderzid” ist eine Wortschöpfung aus dem englischen “Gender” und dem Völkermord-Synonym “Genozid”, die das systematische und massenhafte Töten der Angehörigen eines spezifischen Geschlechts bezeichnet.

Die systematische Tötung von Frauen und weiblichen Föten aufgrund ihres Geschlechts wird als “Femizid” bezeichnet, die systematische Tötung von Männern und männlichen Föten wird als “Androzid” bezeichnet. Wenn also aufgrund von Beziehungsproblemen, z. B. Eifersucht oder materieller Streitigkeiten, ein Mann oder eine Frau getötet wird, so hat das nichts mit Androzid oder Femizid zu tun.

Die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen erscheint mir deshalb bedeutend, weil dann, wenn jede individuelle Tötung als Androzid oder Femizid bezeichnet wird, für das systematische Töten kein Begriff mehr vorhanden bleibt, obwohl sich die Tatmotive total unterscheiden.”

https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/begriffsinflation-femizid-androzid-147142771

Gelbe Tulpe
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Tatsächlich ist es aus sprachwissenschaftler Sicht problematisch, wenn Begriffe nicht richtig benutzt werden. Hier ist Beziehungstat tatsächlich der treffendere Begriff.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe
Unfassbar
10 Monate zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Sehe ich auch so. Vielleicht ist es auch ein Ehrenmord.

Pauker_In
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

– der Begriff übernimmt also die Begründung der Täter.
Aber dann passt der Begriff doch! Jedenfalls wenn der Täter die Wahrheit sagt.

Er suggeriert, dass es ein Fehlverhalten einer Frau gibt, das die Ehre des Täters in einer Form verletzt hat
Das kann man so sehen. Für mich suggeriert der Begriff aber, der Täter meine, seine Ehre sei verletzt worden.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Seltsam, dass “Ehrenmorde” Frauen und Homosexuelle treffen…

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Tatsächlich ist der korrekte Begriff “Femizid”, wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist.

Mit Sprachwissenschaft hat das gar nichts zu tun. Und warum der Begriff “Beziehungstat” für diese Art von Tötungen unangemessen ist, wird im Artikel erklärt.

Sepp
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Nein, der Artikel gibt an, warum bestimmte Kritiker den Begriff “Beziehungstat” kritisieren.

Aber der Ausgangspunkt dieser Kritik ist an sich falsch: Beziehungstat bedeutet ja nicht, dass man in einer selbstgewählten, romantischen Beziehung zu einander stand. Statistisch geht es um eine soziale Beziehung, das könnte z.B. auch die Tötung durch einen Arbeitskollegen sein.

Natürlich wäre es völlig daneben, dem Opfer eine Mitschuld zu geben. Aber darum geht es Kriminologen mit dem Begriff doch auch gar nicht.

Unfassbar
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Frau hätte also nicht Schluss machen dürfen…

Und ernsthaft: Wenn das geringere Strafmaß ein Problem sein sollte, lässt sich das durch Anpassung der entsprechenden Paragraphen ändern.

Meiner Meinung nach sollten auch Alkohol und Drogen wenn überhaupt strafverstärkend und nicht strafmildernd sein.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wenn sich Täter bewusst betrinken, um Strafmilderung
zu erreichen, dann kann das Trinkverhalten strafverschärfend
ausgelegt werden.
Die Gerichte sind in Deutschland unabhängig von den politischen Entscheidungsträgern in ihrer Entscheidungsfindung.

Unfassbar
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Die allermeisten Menschen wissen um ihr Wesen im alkoholisierten oder “drogisierten” Zustand. Wer dann aggressiv wird, weiß das somit ganz genau und sollte dann keine strafmildernden Umstände zu erwarten haben.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich sage den Oktoberfestbetreibern bescheid 😉

Canishine
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist natürlich sehr fragwürdig. Soweit ich die Dissertation richtig verstanden habe, wird jedoch nicht untersucht, ob Frauen bei gleicher Tat (Tötung eines Partners) härter bestraft werden als Männer.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Aus forensischer Sicht ist die Sache geklärt,
und das “Ding” hat einen Namen: Femizid.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Na, wenn Sie einen Kommentar fanden, der Ihre Meinung bestätigt, wird es wohl so sein.
Aber seltsam, warum meist die Partner ihre Partnerinnen töten – woran das wohl liegen könnte?
(Bitte verschonen Sie mich mit Cherrypicking – niemand wird jemals behaupten, Frauen wären zum Morden nicht fähig)

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Aber seltsam, warum meist die Partner ihre Partnerinnen töten – woran das wohl liegen könnte?”
Ist eine gute Frage. Es ist auch gut und sinnvoll, wenn man dem untersucht und “nachgeht”.

Ich zitiere der Einfachheit man Walter:
“Tatsächlich ist der korrekte Begriff „Femizid“, wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist.”
Die Definition kann man jetzt verschieden interpretieren.
Zum einen bspw. in Richtung “direkter Frauenhass”. Da macht er meiner Meinung nach [kann man gerne anders sehen] wohl am meisten Sinn.
Jetzt kann das gezielt gegen das weibliche Geschlecht sein (allgemein) oder gezielt gegen eine einzelne weibliche Person (spezifisch). Hier empfinde ich ersteres laut Definition logischer. Auch das darf man gerne anders empfinden.
Auch die Möglichkeit einer generellen Frauenfeindlichkeit auf die Übertragung auf eine Person kann natürlich sein. Das würde ich persönlich dazu zählen, da allgemein, aber aus eine Person (erstmal) gerichtet.

Jetzt ein “Problem” – vielleicht können Sie das erklären, hypothetisch:
Wenn ein Mann (in oder) nach einer Beziehung eine Frau tötet [Generell]. Und das generell mal als Femizid gilt oder gelten würde….

Femizid: Wäre sie keine Frau, dann wäre sie noch am Leben. Weil?
– Sie dann ein Mann wäre und es die Beziehung nie gegeben hätte? [Also biologisch macht das wohl eher keinen Sinn? Wäre hier natürlich dann nur die mögliche Theorie, dass sie als Mann, statt als Frau geboren wäre… Aber dann wäre bspw. auch ein “Androzid” “stattdessen” möglich (Kriegsfall bspw.)]
– Es unwahrscheinlich ist, dass der Mann ein Bisexueller/(Homosexueller) wäre und beide aneinander geraten wären und er trotzdem getötet hätte?
– Die Frau (wäre dann Mann?) nicht an einen Homosexuellen geraten wäre?
Oder was ist hier der Grundgedanke dahinter? Ich will das wirklich logisch verstehen. Bitte erklären sie mir den direkten Zusammenhang oder den Gedankengang.

“Beziehungstat”: Wäre sie in keiner Beziehung mit ihm gewesen oder homosexuell (Frau-Frau) oder generell in keiner Beziehung (Sololeben), dann wäre sie noch am Leben. Weil?
– Sie nicht mit ihm zusammen gewesen wäre. Daher keine Beziehungstat möglich. [Klar hätte jemand sie trotzdem aufgrund Frauenfeindlichkeit töten können. Das wäre ja dann “Femizid” wiederum?]
– Sie nicht mit ihm zusammen gewesen wäre, da eher (nur) gleichgeschlechtliche Partnerschaft angestrebt wird. [Klar hätte jemand sie trotzdem aufgrund Frauenfeindlichkeit töten können. Auch das wäre ja dann “Femizid” wiederum?]
– Wäre sie generell in keiner Partnerschaft gewesen, dann gäbe es logischerweise gar keine “Beziehungstat”. [Daher auch hier wieder … Bei Tötung aufgrund Frauenfeindlichkeit dann “Femizid”.]

Ist nicht beides “irgendwie” richtig dieser Logik nach? Beides gleich begründbar? Was ist logischer? Warum?
Könnte oder sollte man nicht in “Beziehungstat und Femizid” einteilen dann? Also eine Verknüpfung beider Begriffe? Klar … Wäre dann “intimer Femozid”. Das wäre doch eine Option? Weiß ich ehrlich gesagt gerade selbst noch nicht, ob es “da einen Haken” gibt/gäbe.

Ich hoffe man [Sie] versteht [verstehen] das hypothetische Beispiel, ohne jetzt wieder mehr drauß zu machen. Ich will das wirklich verstehen. Vielleicht sage ich ja dann … Ja, okay. Das ist immer als “Femizid” logisch nachvollziehbar, egal unter welchen Umständen.
Dazu brauchen wir auch nicht in “intimer Femizid” nochmal unterteilen? Weil?

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Da bei solchen Morden sehr häufig toxische Männlichkeitsvorstellungen eine Rolle spielen, werden die Frauen getötet, weil sie Frauen sind. Es handelt sich um Femizide.

Die Diskussion, die hier erneut angestoßen wird, ist erneut zutiefst frauenfeindlich. Nach der Ermordung einer jungen Frau geht es hier erneut darum, ob man Männern Unrecht tut, wenn man diese Morde Femizid nennt. Die Opfer sind aber Frauen, nicht die Männer.

PS: Für Sie immer noch Herr Hasenbrot. Ich wüsste nicht, dass Ich Ihnen das Du angeboten hätte.

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Danke für den Erklärungsversuch, Herr Hasenbrot.

Ja, kann die Begründung nachvollziehen … So ganz überzeugt bin ich allerdings nicht. Sind nicht generell alle “Beziehungstaten” so definiert bzw. zeigen diesen Ansatz? Oder geht es hier um die Sichtbarmachung einfach?

Kein Problem, sorry. Ich versuche mich daran zu erinnern, wenn Sie es schon extra schreiben und Ihnen das so wichtig ist. Hat nichts mit irgendwie absichtlicher “Unfreundlichkeit” zu tun. Ich persönlich finde es einfach schöner, Menschen beim Namen zu nennen. Aber gut. Versuche ich künftig bei Ihnen zu beherzigen.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

“Da bei solchen Morden sehr häufig toxische Männlichkeitsvorstellungen eine Rolle spielen, werden die Frauen getötet, weil sie Frauen sind.”
Sie mutmaßen. Und zum konkreten Fall betonen Sie ja selbst die Nichtöffentlichkeit der Verhandlung resp. die Opazität dervrekevsnten Details – was soll also dieser vermeintl. Allgemeinplatz?

“Nach der Ermordung einer jungen Frau geht es hier erneut darum, ob man Männern Unrecht tut, wenn man diese Morde Femizid nennt.”
Als bislang stiller Beobachter dieser ‘Diskussion’ muss ich konstatieren: Interessante Interpretaion von so nicht Geschriebenem, vulgo eine sinple Unterstellung (der Marke roter Hering).

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“dervrekevsnten” = der konkreten
… zu den anderen Tippfehlern: Ich sollte nicht mehr am Handy tippen. ^^

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Garantiert. Es hätte genau so gut anders herum passieren können.
Ein riesiger Anteil von Gewalt und Tötungsdelikten hat keinerlei Hinweise darauf, dass Geschlecht etwas damit zu tun haben könnte ;).

Aber Sie haben Recht: toxische Männlichkeit kann man nicht anfassen und ist nicht strafbar – gut gemacht

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Persönlich bin ich ja gg. jedwede derartige Spekulation, aber es ist schon ‘lustig”, wie Sie andernorts erst kürzlich wenig überzeugend so taten, als seien Sie gg. Spekulationen solcher Art (und dabei der Einzige waren, der über das vermeintl. Verhaltenen einer gewissen ehem. Deutschlehrerin von Fr. Abdullah spekulierte), jetzt aber (wieder) ohne jeden quantifizierenden Beleg einer spekulativen Generalisierung von Tatmotiven derart das Wort schreiben wollen, pauschal bei quasi jedem Mord an einer Frau durch einen Mann erstmal einen “Femizid” zu konstatieren.

Ja, was denn nun?

Ist es für Sie nun i.O. zu spekulieren oder nicht oder ist das ein Privileg, dass Sie ausschl. sich selbst vorbehalten wissen wollen? Um Ihr eigenes ceterum censeo zu bemühen: Wie wäre es, wenn Sie die Analyse von Tatmotiven und die Kategorisierung eines konkreten Frauenmordes als Femizid oder nicht einfach den Profis (nicht Ihnen, nicht mir ider sonstwem hier) überlassen?

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Wie wäre es, wenn Sie die Analyse von Tatmotiven und die Kategorisierung eines konkreten Frauenmordes als Femizid oder nicht einfach den Profis (nicht Ihnen, nicht mir ider sonstwem hier) überlassen?”

Deal! 🙂

Pauker_In
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Die Frau wird aber nicht umgebracht, weil sie eine Frau ist, sondern weil sie sich nicht so verhält, wie der Täter (oder die Täterin) es von einer Frau erwartet. Auch Männer können von “Ehrenmorden” betroffen sein, aber wohl nur sehr selten.
Hier finden sich interessante Informationen dazu, die Sache ist, wie so vieles, vielschichtig:

https://www.gwi-boell.de/de/2018/11/01/fuenf-fakten-ueber-ehrenmorde

Habe die Ehre.

A.J. Wiedenhammer
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Wenn wir diese Interpretation der Definition zulassen, wäre die Tötung eines homosexuellen Mannes durch einen homophoben Mann ein Androzid. Weil irgendwie die Vorstellung des Täters, wie ein Mann zu leben hat, dazu geführt hätte. Nun ist aber die Vorstellung von einem bestimmten Menschenleben mitnichten ein Grund für eine Tötung.
In meinen Augen ist hier nicht die Vorstellung von “Mannsein” die primäre Ursache, sondern schlicht Hass.
Und die Männer, die ihre (Ex-)Freundinnen oder Ehefrauen töten, tun das auch nicht in reiner Ablehnung der Lebensweise der Frauen. (Ansonsten müssten sie ja genauso die geschiedene Nachbarin töten und vermutlich das halbe Stadtviertel.) Der Grund ist auch hier in den meisten Fällen verletzte persönliche Eitelkeit, mündend in Hass. M.M.n..

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Und wenn das Versorgungsverhältnis anders herum sich verhält,
weil zum Beispiel die Frau ein höheres Einkommen generiert,
dann heißt es, der Mann hätte keine “Eier in der Hose”.

A.J. Wiedenhammer
10 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

“Die Frau wird aber nicht umgebracht, weil sie eine Frau ist, sondern weil sie sich nicht so verhält, wie der Täter (oder die Täterin) es von einer Frau erwartet. ”

Genau das ist der Punkt!
Diese Unterscheidung finde ich sehr wichtig.
Schließlich können (und wollen 🙂 ) wir nicht Weiblichkeit an sich verhindern, sondern die Vorstellung, diese wäre etwas Minderwertiges an sich. Oder?

Canishine
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„Toxische Männlichkeit“ als Ursache kann ich unterstützen, diese fordert jedoch auch viele männliche Opfer. Wenn man also diese Tötungen verhindern will, muss man da ran, nicht nur an die Femizide / Beziehungstaten.

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Diese Empörung, weil es ausnahmweise mal um Frauen und nich um Männer geht, ist doch selbst toxische Männlichkeit.

Canishine
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich habe hier und an anderen Stellen kaum Artikel gesehen, welche die Folgen toxischer Männlichkeit speziell für Männer thematisierten, aber das kann ja noch kommen.
Man findet die toxische Männlichkeit tatsächlich an vielen Stellen, und wenn es sich denn tatsächlich hier um Empörung handelt, dann könnte das auch damit zu tun haben.
Ansonsten gibt es auch noch die Filme meiner Jugend, in denen sich der männliche Held schützend vor das ach so schwache Weibchen wirft (ist allerdings heute z.T. auch noch so). Das ist doch mal eine Rolle für echte Männer!

Lisa
10 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Nur wenn sich das Weibchen konform verhält!

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Nö.

Ist es nicht.

Entweder A oder B.

Da in unserer Gesellschaft offiziell Gleichberechtigung erwünscht ist grenzt es schon an Dummheit, da als Kerl auch noch freiwillig die schlimmsten Formen des alten Rollenbildes (Mann als Beschützer) mit dem neuen zu kombinieren (“Mann” = Schuld und so, soll eine brave Frau werden, wird benachteiligt eingestellt)

Dass viele Damen sich natürlich die Sahnestückchen aus altem und neuen Bild raussuchen wollen ist zwar verständlich – wäre aber dumm so zu handeln.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  447

“Dass viele Damen sich natürlich die Sahnestückchen aus altem und neuen Bild raussuchen wollen ist zwar verständlich”

Stimmt schon. Sie sind statistisch am häufigsten Opfer von Gewalt UND am seltensten die Täterinnen.
Wie beneidenswert (augenroll)

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Sie sind statistisch am häufigsten Opfer von Gewalt”

Öh… *lol* Nein.

FYI: “Mit der Ausnahme von Sexualstraftaten sind Männer als Opfer bei allen Delikten in der Überzahl. ‘Bei Mord und Totschlag, Raub und insbesondere bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung überwiegen männliche Opfer'” (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/27889/maenner-als-opfer-von-gewalt/).

Und (ad hoc gefunden) ebenfalls FYI (älter, aber immer noch aktuell): https://www.bmfsfj.de/resource/blob/84590/a3184b9f324b6ccc05bdfc83ac03951e/studie-gewalt-maenner-langfassung-data.pdf

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

“Mit der Ausnahme von Sexualstraftaten” – ja!
Und die Statistik zu Mord und Totschlag: Wer tötet die meisten Frauen?

Schade, wie richtig ich mit ihrer Frauenfeindlichkeit lag…

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Und auch der konkreten Widerlegung Ihrer Behauptungen begegnen Sie noch mit Leugnung und Rabulistik. Das Frauen hierzulande insg. (und Sie haben es nicht auf Sexualstraftaten eingegrenzt) statistisch am häufigsten Opfer von Gewalt seien, ist faktisch falsch. Punkt. Inwiefern Sie das als Bestätigung für irgendeine Ihrer Aussagen werten wollen, erschließt sich wohl nur Ihnen.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Da verlieren Sie sich wohl eben in den Klischees. Toxische Männlichkeit würde bspw. bedeuten, wenn sich Männer in ihrer “Männlichkeit” gefährdet sehen und entsprechend entgegengesetzt reagieren: Zärtlichkeit zulassen? Trauern, gar weinen? Um Hilfe bitten, gar Schwächen zeigen?
Nein! Indianer weinen nicht, zeigen keine Gefühle/ Schwächen, holen sich keine Hilfe oder Therapie und lassen ihr ganzes Umfeld dafür büßen.

“Das ist doch mal eine Rolle für echte Männer!” In der Tat!

Canishine
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Genau das!
Es tut mir leid, wenn die Ironie im letzten Absatz meines Posts unkenntlich war. Für mich beginnt die Männerrolle genau in der Identifikation von kleinen Kindern mit solchen Klischeebildern.)

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Canishine

Behauptete meines Wissens auch niemand, ich bin da aber voll bei Ihnen!

Es ist ja eben dieses kranke Bild von Männlichkeit, unter dem auch Männer leiden, sich und andere beim Streben danach ruinieren und zerstören.

Das Strafrecht sammelt leider nur die Überreste auf.
Die Corona-Lockdowns zeigten, wie dünn Gleichberechtigung in vielen Beziehungen gelagert sind….
Es gab hier vor einigen Wochen einen Artikel über Angebote einer Schule, die mit überproportionalen Krankmeldungen belohnt wurden.
Ich fürchte, es bedarf erheblich mehr und niederschwellige Angebote – dauerhaft

447
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Kleiner Denkanstoß:
Wer wählt denn die “toxischen” Männer aus ? 🙂

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  447

Sie sind ein scheußlicher Mensch.
Ich wünsche Ihnen von Herzen, in ihrem Umfeld niemals Opfer solcher Männer verzeichnen zu müssen – Sie wären absolut keine Hilfe 🙁

DerechteNorden
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Hätte ich das geschrieben, wäre es nicht veröffentlicht worden.

DerechteNorden
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Nachtrag: Dabei kann ich @447 nicht einmal ein kleines bisschen zustimmen.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Immer faszinierend, wie man sich manchmal gar nicht einig wird und dann plumpst 447 mit so einem Wahnsinn durchs Dach, dass sich jegliche Differenz unter “Normal” zusammenfindet ^^

A.J. Wiedenhammer
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Genauso.
Wir brauchen einen Begriff, der tatsächlich für die Tötungen steht, die begangen wurden aufgrund der Weiblichkeit des Opfers.
Ich persönlich finde “intimer Femizid” fürchterlich. DER Begriff ist (nach meinem Empfinden!) verniedlichend. Das liegt wohl daran, dass ich bei “Intimität” am ehesten an Geborgenheit und Zärtlichkeit denke.
Wenn Eltern ihr neugeborenes Mädchen töten (und einen Jungen leben gelassen hätten), dann empfinde ich die Bezeichnung “intim” vollkommen deplaziert.

Abgesehen davon stört es mich, dass offensichtlich das Geschlecht (auch allgemein) immer stärker in den Mittelpunkt rückt. Ich sagte hier schon mehrfach, dass ich mein Geschlecht nur als einen wirklich kleinen Teil meines Ichs ansehe und ich die Fokussierung darauf überhaupt nicht verstehe.

Bei einem Tötungsdelikt interessiert mich das Wie. Und das Warum (Grund UND Anlass). Auch das Alter, des Opfers und des Täters. Der kulturelle und vielleicht auch der soziale Hintergrund.
Ja, und dann vielleicht, ob das Opfer männlich oder weiblich oder sonstwiewas ist.
Bei einem Tötungsdelikt gibt es so viele Fragen und so vieles zu klären; den Fokus schon rein begriffsmäßig auf das Geschlecht zu legen, finde ich geradezu unpassend.

(Auf mich macht es gerne den Eindruck, als hätte jemand ein tolles neues Wort gelernt und wäre begierig, diese “Sprachkompetenz” und das vermeintliche Auf-der-Höhe-der-Zeit-Sein auch ausfühlich zu zeigen )

AvL
10 Monate zuvor

lol

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Wenn Sie mich ein wenig kennen, dann sollten Sie wissen, dass ich zunächst vom Guten ausgehe, wissenschaftliches Arbeiten schätze und zu lange Textwände vermeide XD

Der Typ hat offensichtlich keine Frau ermordet, die in keine (unglückliche) Beziehung mit ihm hatte.
Die traurige Statistik zeigt, dass Frauen völlog überproportional das Opfer solcher Hergänge sind.

Man KÖNNTE dies zu einem Bild zusammenfügen, wo Partner ihre Partnerinnen unterdrücken, verletzen, töten, weil sie sich in einer überlegenden Position wähnen, die ihnen diese Handlungen zugesteht bzw. sie ihre “Position” “”verteidigen”” müssen.

Aber hey, wenn Ihnen und einem Forumsteilnehmer der Begriff nicht passte, dann spalten wir noch ein paar Haare. 😉

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Naja, das stimmt ja fachlich, was Sie hier gerade schreiben.
Das trifft allerdings doch auch auf bspw. “Beziehungstat” in dem Fall (und vielen anderen Fällen) zu?

Also worum geht es denn [Ihnen bspw.] explizit?
Ist “Femizid” für Sie zutreffender, wegen einer “Sichtbarmachung”?
Dann dürfte man jedoch Abtreibungen vllt. nicht auch so benennen (wollen)? Oder geht es generell um die Sichtbarmachung von Tötungen an Frauen?

Naja, ob ich persönlich den Begriff mag oder nicht ist im Prinzip relativ egal. Ich darf ihn ja kritisieren. Falls die Justiz usw. sich für diesen Begriff letztendlich entscheidet …dann ist das halt so. Wenn es Medien und “Bewegungen” oder “Einzelpersonen” machen, dann sollen sie halt. Darf man doch trotzdem kritisch sehen, oder?

Hat die Justiz dies als “Femozid” eingeteilt? Warum/warum nicht? Das wäre in dem Bezug dann die eigentliche Frage…

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Stimme zumindest Ihrer abschließenden Frage zu: Femizid sollte juristisch anerkannt werden – auch wenn dadurch eine riesiege, abstoßende Seite der Gesellschaft offengelegt wird

Walter Hasenbrot
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ein Leserbrief ist natürlich keine seriöse Quelle.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Hier ist eine seriöse Quelle zur wissenschaftlichen Untersuchung und zur Terminologie derartiger Verbrechen:
Femizide: Umfassende Studie zur Tötung von Frauen in Deutschland | Universität Tübingen (uni-tuebingen.de)

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Inwiefern ist das eine Quelle? Zu welcher Aussage?

“Wenn Frauen zu Todesopfern von „Eifersuchtsdramen“, „Familientragödien“ oder „Ehrenmorden“ werden, ist ihre Geschlechtszugehörigkeit oft ein wesentlicher Bestandteil der Tatmotive. Deren Spektrum reicht von männlichem Besitzdenken und patriarchalischer Frauenverachtung über sexuelle Frustration bis hin zu generellem Frauenhass. Solche in der Wissenschaft „Femizid“ genannten Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind, bekommen in Einzelfällen große mediale Aufmerksamkeit.”

Also ja, Femizide – der wissenschaftliche Begriff – lassen sich näher untersuchen… War das ihre Aussage?

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ja, es ist eine Studie diesbezüglich angeschoben worden,
um den Ursachen auf den Grund zu gehen.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ah ok.
Daumendrück!

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Eigentlich findet man sehr viele Quellenangaben
mit dem Begriff Femizid. Ich denke mir,
dass sich dieser Begriff längst etabliert hat,
so wie Fetozid etwa.

Sepp
10 Monate zuvor

Zur Kritik am Begiff Femizid habe ich oben schon etwas geschrieben. Spannend ist aber auch der verlinkte Spiegel-Artikel:

“Somit würde die Tat verharmlost werden. Gewalt gegen Frauen sei nie eine Folge einer Liebesbeziehung, sondern ein Produkt patriarchalischer Kontroll- und Dominanzmuster und die Demonstration von Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen. Deswegen solle anstatt von Beziehungstat von Femizid gesprochen werden.”

Gehen wir mal von einer beendeten lesbischen Beziehung aus. Die eine Frau wird dann von ihrer Ex-Partnerin getötet.

Das wäre nicht passiert, wenn sie keine Frau gewesen und nicht mit ihrer Partnerin zusammen gewesen wäre. Also ein Femizid? Laut Spiegel nicht, da die Täterin ja eine Frau wäre (keine Dominanz Mann gegenüber Frau).

Streng genommen dürfte es laut Spiegel den von mir angenommenen Fall aber auch gar nicht geben. Denn Gewalt kommt ja nie in Folge der (gescheiterten) Beziehung zu Stande, sondern einzig aufgrund patriachalischer Gründe. Eine Frau, die gewalttätig gegenüber einer anderen Frau ist, könnte es also gar nicht geben…

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Anstatt fieberhaft nach Ausnahmen zu suchen (die niemand je infrage stellte), welche die Regel bestätigen – was sagen Sie denn zu der AUSSAGE des Artikels?

“Somit würde die Tat verharmlost werden. […]”
Wird der Begriff “Beziehungstat” IRGENDeinem Fall von Mord oder Totschlag gerecht?

Lisa
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Beziehungstat soll nur heißen:
– es war kein politischer, kein wahnhafter oder im Zuge eines anderen Verbrechens ( Raubüberfall) begangener Mord.
Sondern der Ausgangspunkt war, dass Opfer und Täter in Beziehung miteinander standen. Beziehung in diesem Sinn, nicht im Sinn ” miteinander verbandelt sein”

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Im Prinzip halt beides, oder?

Lisa
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja doch. Sie kennen sich und standen in einer Beziehung. An Unbekannten und Zufallsopfern kann keine Beziehungstat begangen werden.

Unfassbar
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Nein, Femizid aber auch nicht, die berühmt gewordenen Einzelfälle genau so wenig. Trotzdem kommt Beziehungstat dem Sachverhalt näher als Femizid, weil die Beziehung der ausschlaggebende Punkt war, nicht nur das Geschlecht.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Warum bringen dann so viel mehr Männer Frauen in “Beziehungsdramen” um?
Dieses stumpfe Vermeidungsverhalten langweilt mich zunehmend

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ich habe hier noch einen Artikel aus der Zeit, in dem der Bundesgerichtshof so entschieden hat, dass er wegen Mordes zu Recht verurteilt wurde.

Mord an Frauen: Nennt sie Femizide! | ZEIT ONLINE
“Am 22. März 2017 bestätigte der Bundesgerichtshof,
dass es in besonderem Maße verwerflich ist,
wenn ein Mann seine Frau tötet, weil sie ihn
verlassen will oder verlassen hat.
Das prägende Hauptmotiv der Mordtat,
die verhandelt wurde, war die Eifersucht
des Angeklagten und seine Weigerung,
die Trennung von seiner Ehefrau zu akzeptieren.
Diese Motivation, so argumentierte das Gericht,
stehe “sittlich auf niedrigster Stufe” und sei “Ausdruck
der Geisteshaltung des Angeklagten, seine Frau als
sein Eigentum zu begreifen, über das er verfügen könne”.
Dass das Landgericht in erster Instanz das Mordmerkmal
der “niedrigen Beweggründe” angenommen und
den Angeklagten wegen Mordes verurteilt hatte,
sei daher nicht zu beanstanden.”

Und weiter: “Tatsächlich zeigten Bundesgerichtshof
und Landgerichte in der Vergangenheit großes
Einfühlungsvermögen für den verlassenen Mann,
seine “Verlustangst”, seine Wut, seine “Verzweiflung”,
seine “Sorge um die Kinder”, seinen zerstörten Lebenstraum.
In einem “Motivbündel” des Täters fand sich immer ein
nachvollziehbarer Beweggrund, welcher es erlaubte,
in einer Gesamtbewertung die Verwerflichkeit
der Tat auszuschließen.”

Ich hoffe ich konnte im Sinne der Aufklärung Ihnen
allen weiterhelfen, die sich daraus abgeleitete
Terminologie zu verstehen.

Ich wünsche uns allen noch einen sonnigen und
geruhsamen Abend mit den Lieben. Bis demnächst.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Und weiter im Text.: Die Kritik an der Rechtsprechung bezog sich allerdings nicht nur auf die Verharmlosung von “Trennungstötungen”, sondern ebenso auf gerichtliche Diskurspraxen, welche die tödliche patriarchale Gewalt exklusiv bei den “Fremden” zu verorten suchten. Das Verständnis der Gerichte für den verlassenen Mann fand nämlich ein abruptes Ende, wenn es sich nicht um einen weißen deutschen Täter handelte. War der Täter “im Osten der Türkei geboren” oder “von kurdischer Volkszugehörigkeit“, wurde sein Motivbündel nicht mehr als vulnerabler emotionaler Zustand verstanden, sondern als verachtenswertes “Besitzdenken” und illegitimer privater Herrschaftsanspruch.

AvL
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Mord an Frauen: Nennt sie Femizide! | ZEIT ONLINE
hier ist noch der richtige Link.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Sie merken, wie die “Skeptiker*innen” sich fernhalten. Aber die denken “anscheinend” nur im Strafmaß: Solange es nicht verboten ist, sind Rassimus und Frauenfeindlichkeit “Meinungen” -__-

Sepp
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Nochmals eine Klarstellung:
Ich möchte in keinster Weise Gewalt gegen Frauen schönreden oder relativieren. Es geht mir aus einem ganz einfachen Grund um Kritik an der Verwendung des Begriffes “Femizid”:

Beispielsweise wissen Sie, dass Mädchen in bestimmten Ländern massiv diskriminiert werden und oft in Indien und China nach Geschlechtsbestimmung die weiblichen Föten abgetrieben werden. Die Zahl der ermordeten (noch ungeborenen) Mädchen geht in die Millionen!
Diese Gräueltaten sind systematische Ermordungen von weiblichen (ungeborenen) Menschen alleine aufgrund ihres Geschlechtes und werden als “Femizide” bezeichnet.

Wenn man nun diesen Begriff verwendet für einzelne Tötungen von Frauen, die absolut nicht zu entschuldigen sind, dann werden die o.g. Femizide völlig verharmlost.

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, aber es zählt doch dann in die gleiche Statistik/Zahl? Hat da Sepp nicht recht?
“Geschlechtsselektive Abtreibungen, die auf weibliche Föten abzielen, und Kindstötungen, die männliche Babys und Kinder bevorzugen, werden ebenfalls als Femizid bezeichnet.” [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Femizid]

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Geht in die gleiche Richtung.
Aber Sie müssten nun “argumentieren”, ob nicht auch männliche Föten abgetrieben oder (manche) Männer diskriminiert würden.
Ich teile die Ansicht, welche Probleme Patriachat und toxische Männlichkeit bedeuten können, aber tun Sie das? 😉

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Geht in die gleiche Richtung.”
Ah, okay. “Wir” kommen uns näher.

“Aber Sie müssten nun „argumentieren“, ob nicht auch männliche Föten abgetrieben oder (manche) Männer diskriminiert würden.”
Brauch ich nicht, das ist so.
Und auch hier wieder … Bevor man [Sie] jetzt mir das verdreht [verdrehen] … natürlich gibt es auch Männer, welche diskriminiert werden.
Auch männliche Föten werden abgetrieben. Hat oft nur einen anderen Grund.
Man muss allerdings das eine nicht mit dem andere “abwägen” oder “relativieren” oder “gleichstellen” oder etwas derart.

“Ich teile die Ansicht, welche Probleme Patriachat und toxische Männlichkeit bedeuten können, aber tun Sie das? ”
Welche Ansicht genau? Worauf ist der Bezug? Ansonsten kann ich Ihnen die Frage gar nicht beantworten.
Ansonsten ist die Formulierung mit “können” “bedeuten” sowieso so wage, dass die Antwort “ja” ist.
Daher generell: Ja, Patriarchat “kann” Probleme “bedeuten”.
Ja, “toxische Männlichkeit” “kann” auch Probleme “bedeuten”.
Ich sehe nur auf der anderen Seite auch Probleme mit den Definitionen, Anwendungen und Verwendungen durch einige Personen.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Also Femizide finden nur im Ausland oder unter nicht weißen Christen statt – alles klar 😉
Aber die Statistik stört Sie kein bisschen. Es scheinen überproportional Männer sehr schlecht in Beziehungen zu sein… =\

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

[Achtung: Das Argument vertrete ich nicht. Soll nur etwas aufzeigen…]

Rainer Rainer … Nach dem Argumentationsmuster würden Sie selbst in dieser “Form” argumentieren:
” Naja, die Frauen suchen sich ja anscheinend auch öfter einfach die falschen Partner, als andersrum.”
[Verstehen Sie, warum ich Ihr Argumentationsform immer wieder kritisiere?]

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

IST das ein Argument?
Mordende/ tötende Expartner setzen eine Beziehung voraus…

Aber wenn Sie das Fass zur Gewalt gegen Frauen generell öffnen wollen: die deprimierenden Fakten sehen da nicht anders aus. Aus irgendeinem Grund scheint doch recht überproportional viel Gewalt von Männern gegen Frauen auszugehen…

Könnte es mit dem Geschlecht zu tun haben? Würde es helfen, einen Begriff dafür zu verwenden?
Ich denke schon

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Mordende/ tötende Expartner setzen eine Beziehung voraus…”
Ja. Ansonsten wären es keine Expartner. Das ist halt so definiert, sorry… Kann ich halt auch nichts dafür.

“Aus irgendeinem Grund scheint doch recht überproportional viel Gewalt von Männern gegen Frauen auszugehen…”
Ja. Und wenn wir daraus machen:
“Aus irgendeinem Grund scheint doch recht überproportional viel Gewalt von Männern auszugehen…”
Dann stimmt das auch.
Das ist halt irgendwie grundlegend mal ein “Phänomen”. Egal, ob im Kriegsfall, in Bezug auf Religion, in Bezug auf Machtgefälle, in Bezug auf Beziehungen, in Bezug auf “Kneipenschlägereien”, in Bezug auf … Die Liste ist halt lang. Männer sind auffällig häufig bei Gewalttaten Morden/Tötungen beteiligt. Oft auf beiden Seiten sogar.

“Könnte es mit dem Geschlecht zu tun haben? ”
Ja. Auch hier wieder … Männer sind auffällig häufiger in Gewaltkonflikten beteiligt.

“Würde es helfen, einen Begriff dafür zu verwenden?
Ich denke schon”
Das zweifel ich eben an. Zumindest nicht unter der aktuellen Definition “weil Frau”. Man könnte die Definition umstellen. Ja, dann wäre ich persönlich vielleicht auch [gedanklich] dabei.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

“Kriegsfall, in Bezug auf Religion, in Bezug auf Machtgefälle, in Bezug auf Beziehungen, in Bezug auf „Kneipenschlägereien“”

Also Frauen werden überproportional gefährdet. Einen Begriff dafür wollen Sie nicht, was wollen Sie?

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Also Frauen werden überproportional gefährdet.”
In Bezug auf was? Tötungen nach Trennung? Ja.
Kriegsfall? Ne, da dann doch eher die Männer (durch andere Männer).

“Einen Begriff dafür wollen Sie nicht, was wollen Sie?”
Man kann das doch durchaus diskutieren. Ich sehe das “weil Frau” als ‘alleiniges’ Merkmal und Tatmotiv in (bestimmten) Fällen halt nicht so. Außer es handelt sich um direkten Frauenhass eben.
Klar … Die Argumentation kenne ich. Machtgefüge … Egoistische besitzergreifende Vorstellung der Männer … Daher ‘indirekter Frauenhass’ Usw. – finde die Argumentation aber nicht “ausgereift”. Würde man die Definition irgendwie anpassen … Wie auch immer. Dann okey. Das verhält sich doch mit “indirekt” bei vielen juristischen Themen bspw. so?

Letztendlich darf das jeder so nennen, wie er/sie will. Ich muss damit ja gar nicht übereinstimmen.
Interessant wird es nur bei Gesetzen und offizielleren Seiten/Anlässen. Und die sind soweit ich das weiß (noch) nicht so ganz überzeugt.
Und ja, ich kenne auch das Argument, der Strafmilderung wegen begrifflicher (falsch?) Einordnung… Das ist tatsächlich dann ein Fallproblem. Dann muss man dies eben auch (dort) lösen und die Schrauben genau an diesen Stellen drehen.
Ob da jetzt “ein neuer Begriff” die allumfassende Lösung ist … Ich weiß ja nicht.

Mimü
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ich kann beide Sichtweisen nachvollziehen. „Beziehungstat“ klingt in der öffentlichen Diskussion verharmlosend. „Femizid“ oder „Androzid“ im ursprünglichen Sinn des Wortes (geschlechtsspezifischer Massenmord in Kriegen) trifft es aber auch nicht. Man nennt ja auch nicht jeden rassistisch verursachten Mord Genozid.
Man bräuchte wohl einen neuen Begriff

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Mimü

Ach ja, die Unterdrückung bzw. Gewalt gegen und Ermordung von Männern durch das andere Geschlecht sind echt repräsentiert in der Gesellschaft…

Aber welchen Begriff würden Sie vorschlagen, um die überproportionalen Anteile weiblicher Opfer aufzugreifen, ohne dass sich Männer schlecht fühlen?

Uwe
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Und wenn ein schwuler Mann seinen Partner tötet ist das auch keine hompophobe tat (und auch kein femizid). Sie sind da was ganz ganz großem auf der Spur, es gibt ganz verschiedene Bezeichnungen für verschiedene sachverhalte.

PaPo
10 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Jetzt ist das Quartett komplett. 😉

H. F.
10 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

// Gewalt gegen Frauen sei nie eine Folge einer Liebesbeziehung, sondern ein Produkt patriarchalischer Kontroll- und Dominanzmuster und die Demonstration von Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen. //

Das ist doch der eigentliche Casus Knacksus: Es geht darum die Einzeltat durch den ganz bewusst verwendeten Begriff Femizid so zu framen, dass sie in eine bestimmte Erzählung passt und diese transportiert. Manchmal passt das, aber manchmal wirkt es so gezwungen, dass es bei Hörern oder Lesern zur Dissonanz führt, weil sie das Gefühl haben, mit der Nachricht bereits die Deutung zu bekommen oder “erzogen” werden sollen, das Richtige zu denken.

Ich werde das Wort weiter ausschließlich für gezielte (Massen-)Morde an Frauen verwenden, wie etwa bei dem Hamas-Überfall.

Wenn ich das noch sagen darf: die zwanghafte Einordnung von Taten in einen größeren gruppenbezogenen (Männer<->Frauen) Kontext — siehe obiges Zitat — wirkt für mich für den Täter ein Stück weit entschuldigend. So nach dem Motto: die Täter sind ja selbst Opfer patriarchalischer Kontroll- und Dominanzmuster der pöhsen Gesellschaft!

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  H. F.

Das wundert mich halt auch, warum das nicht so gesehen wird … Bei “toxischer Männlichkeit” wirkt es auch häufig als “Entschuldigung” oder “Ausrede” … “Naja, die sind halt mal so. (Männer halt.)”
Ist wie bei Stereotypen und (Geschlechter)Klischees etwas … Rückwirkend irgendwie.
Natürlich sind nicht alle Männer bei “toxischer Männlichkeit” gemeint … Ist allerdings auch irgendwie ein Eindruck/eine Wirkung in einigen “Bubbles”.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Auf welche Bubbles beziehen Sie sich?
Solche die sich als Opfer auszugeben versuchen, weil sie nicht mehr die unangefochtenen “Beschützer” der Familie sein können?
Bubbles, die solche kritisieren wie auch deren Unterstützer und ein historisch um sie gewachsenes System, welches die Abhängigkeiten begünstigt?

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Auf welche Bubbles beziehen Sie sich?”
Pseudo-Linke (und Pseudo-Feministen).
Ich trenne gerne “Links” von “Pseudo-Links”.

“Solche die sich als Opfer auszugeben versuchen, weil sie nicht mehr die unangefochtenen „Beschützer“ der Familie sein können?”
Kann auch sein, aber die werden wahrscheinlich nicht “toxische Männlichkeit” dazu sagen nehme ich an. Aber kann gut sein, dass sie das mit “ich bin halt toxisch männlich” rechtfertigen … Also auch mit dieser Begrifflichkeit. Weiß ich nicht.

“Bubbles, die solche kritisieren wie auch deren Unterstützer und ein historisch um sie gewachsenes System, welches die Abhängigkeiten begünstigt?”
Ne, auch die sind nicht gemeint. Das wären dann “Linke” und/oder “Feministen/Feministinnen”. Wobei man hierzu sagen muss, dass diese auch die Trennungen und Einteilungen eben kennen und machen.
Das ist bspw. ein Kriterium für mich zwischen “Pseudo” und nicht. Diese kritisieren zurecht “toxische Männlichkeit”.

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Also Linke verteidigen Straftaten.
“Bei „toxischer Männlichkeit“ wirkt es auch häufig als „Entschuldigung“ oder „Ausrede“ …”

Es tut mir leid, mir fallen da keine (“Pseudo”-)Linke ein. Haben Sie vielleicht Quellen oder Beispiele?

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wo verteidigen Linke Straftaten? Das müssten Sie mir jetzt erklären. Entweder ich habe Ihren Bezug anscheinend nicht verstanden oder Sie meinen nicht.
Nein “echte” Linke verteidigen keine Straftaten.

“„Bei „toxischer Männlichkeit“ wirkt es auch häufig als „Entschuldigung“ oder „Ausrede“ …“”
Das ist eine Wirkung. Die muss nicht so sein, vielleicht empfinde nur ich das irgendwie so. Vielleicht einige andere auch. Das wirkt für mich eben häufig als “Entschuldigung” … Wie eben “die sind halt toxisch männlich” … Ist halt so.
Wie teilweise “sind halt Jungs, die raufen auch mal gerne.”

RainerZufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Welche “Pseudo-Linke” verteidigen mit:
„die sind halt toxisch männlich“ [… Ist halt so.]
“sind halt Jungs, die raufen auch mal gerne.“

Vom Linken Spektrum hörte ich das selten (wen es um Weiße ging).
Wo haben Sie Ihre Eindrücke her?

AvL
9 Monate zuvor

Und wieder sind 2 Morde an Frauen mit Messern
durch den gekränkten Mann oder im Affekt erfolgt.
Ob nach einem größeren Streit oder im Zuge einer Trennung:
Frauen in Berlin werden immer wieder Opfer ihrer (Ex)Partner.
Sei es durch die Hand, ein Messer oder eine Schusswaffe.
In vielen Fällen endet es für die Betroffenen tödlich.
In diesem Fall spricht man von einem Femizid.

Berlin: Gewalt eskaliert immer weiter – Expertin sieht nur eine Lösung (msn.com)