Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Mord eines Schülers an einer Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule im Norden Baden-Württembergs befassen müssen. Der Verteidiger des 18-Jährigen hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg mitteilte.
Das Gericht hatte den Deutschen vergangene Woche zu elf Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt, weil er im Januar seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot erstochen hatte (News4teachers berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.
Der BGH prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen und erhebt keine Beweise. Die obersten Strafrichter Deutschlands können das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste über strittige Teile neu verhandelt werden. News4teachers / mit Material der dpa
Femizid im Gymnasium: 18-Jähriger wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt
Hoffenltich liest der Gerichtshof die ganzen hilfreichen und fachlich fundierten Hinweise von Papo
Kurz: Inwiefern habe ich mich diesbzgl. denn in der Vergangenheit geäußert? Erläutern Sie doch mal. Oder kann es sein, dass ich zum konkreten Urteil und erst recht zu evtl. “Rechtsfehler[n]” der Vorinstanz gar nichts schrieb… hmmm… Und wo war das, was ich tatsächlich schrieb (zu den Erwägungsgründen der Ausgestaltung von Rechtsnormen nämlich), nicht hilfreich oder fundiert? Netter Versuch Ihrerseits. Thema beendet. Oder haben Sie was zum Artikel beizutragen? 🙂
Sie schrieben doch bereits, dass 11 Monate viel zu wenig sind und das Jugendrecht überarbeitet werden muss.
Danach kommen Sie dann wieder mit ihren wirren Wünschen nach härteren Strafen, um den Wunsch der Bevölkerung nach Strafe zu sättigen.
Es sei denn natürlich die Opfer sind zufällig weiß, dann sollen die sich nicht so anstellen bzw. ist das Herantreten an die Öffentlichkeit schlimmer als die Tat selbst -__-
Sie wollen ja eine lange Antwort, da hilft copy & paste…
1. Absatz:
Richtig, Gegenstand meiner Kommentare waren also die Ausgestaltungen der entsprechenden Rechtsnormen, nicht die konkreten Rechtsanwendung seitens der Judikative. Sie realisieren aber wahrscheinl. immer noch nicht den kategorischen Unterschied, oder? Ihr Ausgangsbeitrag ist also entweder Ausdruck enormer Begriffsschweirigkeiten oder eine simple Lüge (und wir hatten den Deal, dass ich Sie als Lügner bezeichne, wenn Sie offensichtliche Falschbehauptungen artikulieren).
2. Absatz:
Es ist bezeichnend, dass Sie (wie immer) irgendwelche Verbalattacken formulieren (“ihren wirren Wünschen”), aber (ebenfalls wie immer) raaain zufällig ignorieren, dass Sie im entsprechenden Thread komplett der Falsch- und Fehlbehauptungen, der thematisch absoluten Ahnungslosigkeit überführt (d.h. ‘zerlegt’) wurden.
Ich erinnere Sie gerne (ohne diese ‘Diskussion’ hier zu wiederholen, Sie haben ja an entsprechender Stelle dort bereits nichts mehr erwidern können):
Sie haben ja leider a.a.O. bereits nicht verstanden, was die Judikative in Form des BVerfG schrieb, nämlich dass “Vergeltung für begangenes Unrecht […] Aspek[t] einer angemessenen Strafsanktion” (BVerfGE 45, 187) ist und dass auch (ganz) herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft ist, wie z.B. examplarisch auch Walter Tonio erläutert, “dass gerechte Vergeltung ein legitimer Strafzweck ist. Das gilt bis auf weiteres, und zwar solange die Menschen ganz mehrheitlich ein Bedürfnis nach Vergeltung haben, wenn Unrecht geschieht. Dass sie dieses Bedürfnis von Natur aus haben, zeigt nicht nur der Blick in das eigene Innere, sondern ist empirisch belegbar. Hat aber der Einzelne dieses Bedürfnis, so hat es auch die Gesellschaft – und muss es befriedigen, wenn sie Bestand haben will: geordnete staatliche Vergeltung statt unkontrollierter Selbstjustiz” (https://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_7_599.pdf, Herv. d. PaPo).
Sie haben ebenfalls nicht verstanden, wie unser demokratischer Rechtsstaat und unsere parlamentarische Legislative hierzulande funktioniert, nämlich dass konkrete Strafmaße das Ergebnis demokratischer Verhandlungsprozesse darstellen und dass “[w]ann immer sich der Gesetzgeber und, in der Verlängerung, der Rechtsanwender fragt, wo die Grenze des Strafbaren verlaufen solle, […] er gut beraten [ist], die Antwort nicht nur im eigenen Gerechtigkeitsgefühl zu suchen, sondern in dem der Gemeinschaft, für die das Recht gelten soll. […] es wäre kriminalpolitisch falsch, sich über eindeutige und nachhaltige Schwerevoten der Bürger hinwegzusetzen. Über kurz oder lang schlagen solche Voten – und ihre Evolution – ohnehin auf die Gesetze durch. Ein guter Gesetzgeber sorgt dafür, dass dies eher über kurz als über lang geschieht […]” (a.a.O., Herv. d. PaPo).
Ihre Position ist halt einerseits in keiner Weise irgendwie elaboriert (Sie ignorieren ostentativ jede Frage nach irgendeiner intersubjektivierbaren Begründung, warum Ihnen das geltende Strafmaß sakrosankt ist), andererseits ist Ihre Position (ungeachtet des selbstzweckhaften Versuchs plumper Verbalinjurien gg. mich) m.E. von eklatanter Unbildung u./o. einem ebenso eklatanten undemokratischen, autoritativen Geist Ihrerseits gebrägt, ohne dass Sie das selbst zu realisieren scheinen, denn es mangelt Ihnen auch diesbzgl. leider an Redlichkeit und Reflexionsvermögen, daraus einmal für Ihr Verhalten hier Konsequenzen zu ziehen.
3. Absatz:
Stichwort: “wir[r]” – (a) was aht das mit dem Thema zu tun und (b) k.A., woraus Sie sich diesen Unsinn (den Sie jetzt in verschieden Threads zu verschiedensten Themen und immer an komplett ungeeigneter Stelle wiederholt haben, um Ihr Ggü. mangels tatsächlicher Argumente Ihrerseits zu diffamieren) wieder saugen, aber hier sind wir wieder bei Ihren abwegigen Imaginationen, vulgo Lügen. Niemand außer Ihnen (der wohl Ausnahmen im AGG für “Weiße” möchte, weil diese Ihrer Meinung nach per se keine “Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft” erfahren könnten) fordert oder demonstriert hier Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe o.ä. Im Gegenteil, Justitia ist blind (und das ist gut so). Im Fall von Fr. Abdullah, auf den Sie anspielen, waren hier Hautfarbe u.ä. außer Ihnen niemandem Grund oder ‘Argument’ um irgendein Verhalten irgendwie zu beurteilen/-werten, dass haben Sie nur bar jedes Indizies pro forma einfach jedem Foristen hier vorgeworfen (s. https://www.news4teachers.de/2024/07/lehrerin-erhebt-in-instagram-video-rassismus-vorwuerfe-gegen-kollegin-die-wird-versetzt/), was btw selsbt eine Form von Rassismus ist… just saying.
Haben Sie dazu inhaltlich etwas zu erwidern?
Wie oft muss man Ihren Unsinn eigtl. komplett zerlegen, bis Sie einmal einstellen, diesen geistlos immer und immer wieder zu wiederholen? 🙂
“Von Natur aus”… Eine Erleichterung, dass Sie einfach zugeben, Ihren niedersten Instinkten zu folgen, manch einer wäre zu sehr darum bemüht, sich als Teil der Zivilisation präsentieren zu wollen 🙂
“[…] dass gerechte Vergeltung ein legitimer Strafzweck ist”
Das Recht auf Bestrafung von Straftaten ist nicht das gleiche, wie die Justiz zu untergraben, “falsche” Unterteile zu sprechen, weil die nicht Ihrem völlig veralteten Verständnis von Strafe entspricht.
“Im Fall von Fr. Abdullah, auf den Sie anspielen, waren hier Hautfarbe u.ä. außer Ihnen niemandem Grund oder ‚Argument‘ um irgendein Verhalten irgendwie zu beurteilen”
Sie ergriffen sofort Partei für die Kollegin welche ein Kind wiederholt rassistisch beleidigte und äußerten sich nicht zu den Berichten, dass dieses Verhalten der Lehrkraft schonmal nachgewiesen wurde. Stattdessen stalkten Sie Frau A. hinterher und sprachen ihr zusammenhanglos die Qualifikation als Lehrkraft ab, während Sie nach eigener Aussage mit Ihrem Mitgefühl gegen (Schwarze) Geschädigte “sparsam” umgehen würden.
Genau wie bei den elternlosen Kindern (bzw. den Vorwürfen derer Erzieher*innen) deren Unterkunft von bewaffneten Beamten gestürmt wurde, um jemanden zu suchen, der vielleicht hätte dort seien können.
Aber zurück auf Anfang: Welches Land hat den Ihrer Meinung nach ein besseres Justizsystem, welches sich am Strafwillen des Volkes und natürlich dem Ihren besser orientiert? 🙂
Sie werden wieder kein Land nennen, ja?
Es ist müßig mit jmd. wie Ihnen zu diskutieren, der den einen Teil an kommentaren nicht verstehehn will und den anderne nicht verstehen kann. Sie machen sich hier derart lächerlich und merken es nichtmal…
“Eine Erleichterung, dass Sie einfach zugeben […].”
Ungeachtet dessen, dass Sie (trotz mehrfacher Hinweise) offenbar (immer noch) nicht in der Lage sind, eine unübersehbar als Zitat gekennzeichnete Äußerung von Waltar Tonia (https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/walter/tonio-walter/index.html – sie mögen doch Autoritätsargumente) von meinen eigenen Äußerungen zu differenzieren: Ja, warum sollte man menschliche Bedürfnisse, die bei jedem Menschen ohne gravierende Persönlichkeitsstörung prävalent sein dürften, verleugnen (Sie haben den Artikel von W. Tonio also immer noch nicht gelesen… Überraschung – nicht) oder, wie sie (in reichlich unglaubwürdiger Art und Weise – Ihre komplette Attitüde hier ist max. unzivilisiert) devalvieren? Sie stehen nicht darüber, in keiner Weise (und das sit auch einer der Gründe, warum Sie auf meine Frage nicht geantwortet haben: https://www.news4teachers.de/2024/04/kinder-und-jugendkriminalitaet-spezialeinheit-gefordert-statt-haertere-strafen-oder-handyverbot/#comment-594091). Und Spoiler: Unser (Ihnen nicht wirklich vertrautes) Strafrecht und unser Rechtsstaat basieren (auch) darauf, egal wie oft Sie die Realität noch negieren wollen.
Der Rest Ihres ‘Kommentars’ besteht ausschl. aus Lügen, deshalb nur im Spoiler:
“Das Recht auf Bestrafung von Straftaten ist nicht das gleiche, wie die Justiz zu untergraben, ‘falsche’ Unterteile zu sprechen […].”
Ihre Unterwäsche interessiert mich eigtl nicht, aber ja, das ist richtig. Macht hier aber auch niemand. Euphemistisch formuliert müsste man Sie als Begriffsstutzig bezeichnen, dass Sie auch nach dem x-ten Hinweis, dass die erfolgte Kritik an der Ausgestaltungen der entsprechenden Rechtsnormen kategorial nicht das gleiche ist, wie die nicht erfolgte Kritik an der konkreten Rechtsanwendung seitens der Judikative. Warum lügen Sie eigtl. in jedem Irher Beiträge derart offensichtlich?
“[…] weil die nicht Ihrem völlig veralteten Verständnis von Strafe entspricht.”
Pssst… die aktuelle Norm ist mit meinem Verständnis von Strafe vollkommen d’Accord und hat bereits den Zweck, Vergeltung (das ist btw immer noch nicht das Gleiche wie Rache…) zu üben. Ist usner Strafrecht also Ihrer Meinung nach auch völlig veraltet? *lol* Oooh man… bilden Sie sich doch einfach mal, ich habe Ihnen dafür gar entterweise ebreits mehrmals entsprechende Quellen geliefert.
“Sie ergriffen sofort Partei für die Kollegin welche ein Kind wiederholt rassistisch beleidigte […].”
Wir hatten einen Deal. Also… Sie sind ein Lügner. Ein doppelter Lügner sogar, denn weder Ergriff ich Partei für die unbekannte Deutschlehrerin (wie Ihnen auch bereits unzählige Male erläutert wurde und wie auch eindeutig in meinen Beiträgen a.a.O. erkennbar ist), noch ist irgendwie bewiesen, dass die Deutschlehrerin tatsächlich “ein Kind wiederholt rassistisch beleidigte” – dass Sie aus dem unsubstantiierten Vorwurf von Fr. Abdullah aber bereits eine Tatsachenschilderung machen, beschreibt und erklärt das problem mit Ihnen hinreichend. 🙂
“[…] und äußerten sich nicht zu den Berichten, dass dieses Verhalten der Lehrkraft schonmal nachgewiesen wurde.”
Oh… noch eine Lüge (s. https://www.news4teachers.de/2024/07/rassismus-vorwurf-beschuldigte-lehrerin-war-wegen-des-gebrauchs-des-n-worts-bereits-verwarnt-worden/#comment-613651 – Sie antwortetn sogar darauf)… und zudem komplett irrelevant, wenn es wahr wäre, weil dies in keiner Weise iergendein hinreichender Beleg für die Tatsächlichkeit des seitens Fr. Abdullah vorgeworfenen Verhaltens im aktuellen Fall ist. Dies btw auch zu Ihrem Vorwurf des “veralteten Verständnis von Strafe” – die Deutshclehrerin soll sich ähnlich in der Vergangenheit geäußert haben, also müssen alle nachfolgenden Anschuldigen auch immer (als Teil ihrer eewigen Strafe) wahr sein. Ach… Rainer… was aber tatsächlich ein ähnliches Prinzip ist, das ich auf Sie anwende, ist dass man Ihnen generell nicht glauben kann (‘wer einmal lügt […]’).
“Stattdessen stalkten Sie Frau A. hinterher”
Und wieder eine Lüge Ihrerseits. 🙂
Ist es Ihrerseits stalking der Redaktion, wenn Sie unterhalb des Artikels der Redaktion oben auf den Link zum vorherigen Artikel “Femizid im Gymnasium: 18-Jähriger wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt” klicken? *lol* Informieren Sie sich einmal, was stalking bedeutet (Tipp: Ihr Verhalten hier im Forum kommt dem zumindest näher).
“[…] und sprachen ihr zusammenhanglos die Qualifikation als Lehrkraft ab”
Und noch eine Lüge…
“[…] während Sie nach eigener Aussage mit Ihrem Mitgefühl gegen (Schwarze) Geschädigte ‘sparsam’ umgehen würden.”
Und weine weitere Lüge (was ich wirklich schrieb;: https://www.news4teachers.de/2024/07/lehrerin-erhebt-in-instagram-video-rassismus-vorwuerfe-gegen-kollegin-die-wird-versetzt/#comment-611948)… oh man… Rainer…
Bislang ist jede einzelne Ihrer Behauptungen in Ihrem Beitrag schlichtweg erlogen. Was wäre eigtl., wenn ich Ihren Kommentar hier vermeintl. sinngemäß zitiere, in dem Sie a.a.O. das Gros der Foristen salopp als Rassisten beleidigt haben, dort aber irgendwie in Klammern “(jüdische)” so einfügen würde, dass der Eindruck etnstünde, sie würden pauschakl jüdische Kommentatoren als Rassisten bezeichnen, obwohl Sie das nicht schrieben, um Ihnen auch noch Antisemitismus vorzuwerfen? Ihr Verhalten hier ist mal wieder widerlich.
“Genau wie bei den elternlosen Kindern […]”
Oooh… wieder ihr berüchtigtes gish-galopping. Hat sich der Fall inzwischen derart aufgeklärt, dass man hier ruhigen gewissens Mitleid bekunden könnte oder machen Sie das nach wie vor nur pro forma? 😀
Aber zurück auf Anfang:
Warum können Sie nicht einfach tolerieren, dass manche Menschen ein höhere Strafmaß möchten? Was bringt SIe dazu, hier so komplett enthemmt (Lügen über Lügen, Bleeidigungen und Co.) zu agieren? Sie werden wieder ncht antworten, ja (und btw, ich antwortete Ihrer abweggigen ‘Frage’ ja schon, wie Sie ja wissen, weil Sie darauf reagierten: https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616602… also Lügen Sie auch diesbzgl.)?
Kommt da irgendwann Ihrerseits auch mal was anständiges?
(um Tippfehler korrigierte Version)
Es ist müßig, mit jmd. wie Ihnen zu ‘diskutieren’, der den einen Teil an Kommentaren nicht verstehehn will und den anderen Teil nicht verstehen kann. Sie machen sich hier derart lächerlich und merken es nichtmal…
(I)
“Eine Erleichterung, dass Sie einfach zugeben […].”
Ungeachtet dessen, dass Sie (trotz mehrfacher Hinweise) offenbar (immer noch) nicht in der Lage sind, eine unübersehbar als Zitat gekennzeichnete Äußerung von Waltar Tonio (https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/walter/tonio-walter/index.html – sie mögen doch Autoritätsargumente) von meinen eigenen Äußerungen zu differenzieren:
Ja, warum sollte man menschliche Bedürfnisse, die bei jedem Menschen ohne gravierende Persönlichkeitsstörung prävalent sein dürften, verleugnen (Sie haben den Artikel von W. Tonio also immer noch nicht gelesen… Überraschung – nicht) oder, wie sie (in reichlich unglaubwürdiger Art und Weise – Ihre komplette Attitüde hier ist max. unzivilisiert), devalvieren? Sie stehen nicht darüber, in keiner Weise (und das ist auch einer der Gründe, warum Sie auf meine Frage nicht geantwortet haben: https://www.news4teachers.de/2024/04/kinder-und-jugendkriminalitaet-spezialeinheit-gefordert-statt-haertere-strafen-oder-handyverbot/#comment-594091).
Und Spoiler: Unser (Ihnen nicht wirklich vertrautes) Strafrecht und unser Rechtsstaat basieren (auch) darauf, egal wie oft Sie die Realität noch negieren wollen.
Der Rest Ihres ‘Kommentars’ besteht ausschl. aus Lügen, deshalb nur im Spoiler:
(II)
“Das Recht auf Bestrafung von Straftaten ist nicht das gleiche, wie die Justiz zu untergraben, ‘falsche’ Unterteile zu sprechen […].”
Ihre Unterwäsche interessiert mich eigtl. nicht, aber ja, das ist richtig. Macht hier aber auch niemand. Euphemistisch formuliert müsste man Sie als begriffsstutzig bezeichnen, dass Sie auch nach dem x-ten Hinweis, dass die erfolgte Kritik an der Ausgestaltungen der entsprechenden Rechtsnorm kategorial nicht das Gleiche ist wie die nicht erfolgte Kritik an der konkreten Rechtsanwendung seitens der Judikative. Warum lügen Sie eigtl. in jedem Ihrer Beiträge derart offensichtlich?
(III)
“[…] weil die nicht Ihrem völlig veralteten Verständnis von Strafe entspricht.”
Pssst… die aktuelle Norm ist mit meinem Verständnis von Strafe vollkommen d’Accord und hat bereits den Zweck, Vergeltung (das ist btw immer noch nicht das Gleiche wie Rache…) zu üben. Ist unser Strafrecht also Ihrer Meinung nach auch völlig veraltet? *lol* Oooh man… bilden Sie sich doch einfach mal, ich habe Ihnen dafür gar netterweise bereits mehrmals entsprechende Quellen geliefert.
(IV)
“Sie ergriffen sofort Partei für die Kollegin welche ein Kind wiederholt rassistisch beleidigte […].”
Wir hatten einen Deal. Also… Sie sind ein Lügner. Ein doppelter Lügner sogar, denn weder Ergriff ich Partei für die unbekannte Deutschlehrerin (wie Ihnen auch bereits unzählige Male erläutert wurde und wie auch eindeutig in meinen Beiträgen a.a.O. erkennbar ist), deren Hautfarbe wir btw gar nicht kennen (was Ihre Kommentare nich… unweiser macht), noch ist irgendwie bewiesen, dass die Deutschlehrerin tatsächlich “ein Kind wiederholt rassistisch beleidigte” – dass Sie aus dem unsubstantiierten Vorwurf von Fr. Abdullah aber bereits eine Tatsachenschilderung machen, beschreibt und erklärt das Problem mit Ihnen hinreichend. 🙂
(V)
“[…] und äußerten sich nicht zu den Berichten, dass dieses Verhalten der Lehrkraft schonmal nachgewiesen wurde.”
Oh… noch eine Lüge (s. https://www.news4teachers.de/2024/07/rassismus-vorwurf-beschuldigte-lehrerin-war-wegen-des-gebrauchs-des-n-worts-bereits-verwarnt-worden/#comment-613651 – Sie antwortetn sogar darauf)… und zudem komplett irrelevant, wenn es wahr wäre, weil dies in keiner Weise iergendein hinreichender Beleg für die Tatsächlichkeit des seitens Fr. Abdullah vorgeworfenen Verhaltens im aktuellen Fall ist. Dies btw auch zu Ihrem Vorwurf des “veralteten Verständnis von Strafe” – die Deutschlehrerin soll sich ähnlich in der Vergangenheit geäußert haben, also müssen alle nachfolgenden Anschuldigen auch immer (als Teil ihrer ewigen Strafe) wahr sein? Ach… Rainer… was aber tatsächlich ein ähnliches Prinzip ist, das ich auf Sie anwende, ist dass man Ihnen generell nicht glauben kann (‘wer einmal lügt […]’).
(VI)
“Stattdessen stalkten Sie Frau A. hinterher”
Und wieder eine Lüge Ihrerseits. 🙂
Ist es Ihrerseits stalking der Redaktion, wenn Sie unterhalb des Artikels der Redaktion oben auf den link zum vorherigen Artikel “Femizid im Gymnasium: 18-Jähriger wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt” klicken? *lol* Informieren Sie sich einmal, was stalking bedeutet (Tipp: Ihr Verhalten hier im Forum kommt dem zumindest näher).
(VII)
“[…] und sprachen ihr zusammenhanglos die Qualifikation als Lehrkraft ab”
Und noch eine Lüge…
(VIII)
“[…] während Sie nach eigener Aussage mit Ihrem Mitgefühl gegen (Schwarze) Geschädigte ‘sparsam’ umgehen würden.”
Und eine weitere Lüge Ihrerseits (was ich wirklich schrieb;: https://www.news4teachers.de/2024/07/lehrerin-erhebt-in-instagram-video-rassismus-vorwuerfe-gegen-kollegin-die-wird-versetzt/#comment-611948)… oh man… Rainer…
Bislang ist jede einzelne Ihrer Behauptungen in Ihrem Beitrag schlichtweg erlogen. Was wäre eigtl., wenn ich Ihren Kommentar hier vermeintl. sinngemäß zitiere, in dem Sie a.a.O. das Gros der Foristen salopp als Rassisten beleidigt haben, ich dort aber irgendwie in Klammern “(jüdische)” so einfügen würde, dass der Eindruck etnstünde, sie würden pauschll jüdische Kommentatoren als Rassisten bezeichnen, obwohl Sie das nicht schrieben, um Ihnen auch noch Antisemitismus vorzuwerfen? Ihr Verhalten hier ist mal wieder widerlich.
(IX)
“Genau wie bei den elternlosen Kindern […]”
Oooh… wieder ihr berüchtigtes gish-galopping. Hat sich der Fall inzwischen derart aufgeklärt, dass man hier ruhigen gewissens Mitleid bekunden könnte oder machen Sie das nach wie vor nur pro forma? 😀
Aber zurück auf Anfang:
Warum können Sie nicht einfach tolerieren, dass manche Menschen ein höheres Strafmaß möchten? Was bringt SIe dazu, hier so komplett enthemmt (Lügen über Lügen, Beleidigungen und Co.) zu agieren? Sie werden wieder nicht antworten, ja (und btw, ich antwortete Ihrer abweggigen ‘Frage’ ja schon, wie Sie ja wissen, weil Sie darauf reagierten: https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616602… also Lügen Sie auch diesbzgl.)?
Kommt da irgendwann Ihrerseits auch mal eine irgendwie ehrliche, anständige Reaktion?
Sie wissen ja inzwischen, dass ich keine Zeit für Ihre Textwände haben.
Wenn Sie am Ende eine Aussage haben sollten, von der Sie sich nachher nicht zu distanziern versuchen würde ich mich freuen, diese zu lesen 🙂
Keine Sorge, der Text ist auch nicht für Sie, sondern über Sie.
Bitteschön. Und Sie werden es auch (wie immer) gelesen haben. Zudem war hier noch keine meiner Aussagen distanzierungsbedürftig, ich stehe voll und ganz hinter allem, was ich hier schreibe (was aber grundsätzlich auch etwas anderes ist, als das, was Sie mir an vermeintl. Geschriebenem unterstellen)… Sie sollten das bei Ihren Texten aber anders handhaben.
Ich habe aber ein gutes Gefühl, dass Sie nicht in der Lage (oder zu beschämt?) waren, ein Land zu nennen, dessen Justiz Ihren Vorstellungen (bspw. im Jugendstrafrecht) eher entspricht 🙂
“Warum können Sie nicht einfach tolerieren, dass manche Menschen ein höheres Strafmaß möchten?”
SIE bestehen doch immer auf Quellen und weisen bloße Meinungsäußerungen zurück! XD
Was lässt Sie davon ausgehen, eine längere Haftstrafe würde etwas verbessern? Haben Sie eine Studie, bestenfalls aus Ihrem Lieblingsland, dass erfolgreich härte Strafen verhängt?
Beantworten Sie doch einfach die Frage: Wieso diese extreme Intoleranz Ihrerseits?
Dieser Uninn, dass Sie hier immer wieder die gleichen Unsinnsfragen auf Ihrerseits imaginierte Inhalte formulieren, die komplett dekonstruiert wurden, nervt. Denn Spoiler: Die Bemessung des Strafmaßes i.S.d. legitimen Strafzwecks der Vergeltung ist eine ausschließl.(!) Meinungsfrage, weshalb eine Frage nach “Quellen” unsininig ist. Es gibt kein objektiv angemessenes Strafmaß, weshalb Ihre diesbzgl. Devalvierungsversuche ja auch nicht verfangen. Deshalb frage ich ja nach Ihren Gründen. Oder anders: Warum halten Sie das aktuelle Strafmaß für absolut unveränderbar?
Und was haben Sie imer wieder mit Ihrer bescheuerte ‘Strohmannfrage nach ‘Verbesserungen’ durch härtere Strafen beim Thema Vergeltung?Ihr entsprechender Unfug wurde hier jetzt bereits mehrmals adressiert, s. https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-617472.
Und btw: Was ist denn Ihr ‘Lieblingsland’? Rechtsstaat und Justiz hierzulande funktionieren hier ja nach Prinzipien, denen Sie mehrmals Ihre Verachtung ggü. artikuliert haben… nach Ihrer Logik müssten Sie es hierzulande ja hassen (wo ich mich im Gegensatz zu Ihnen, wie auch bereits erwähnt, mit Meinungspluralismus wunderbar arrangieren kann).
Wieder keine Antwort… Passen Sie auf, Sie dürfen jedes Land nennen und ich werde in keinster Weise eine Meinung dazu geben. Egal ob GB, Frankreich, USA, Russland oder China – Ehrenwort!
Zur Frage: “Wieso diese extreme Intoleranz Ihrerseits?”
Ich betone den geltenden rechtlichen Rahmen des Jugendstrafrechts. Höhere Strafen bewirken keinen Rückgang an Straftaten oder eine bessere Rehabitilation.
Aus meiner Sicht wirkt Ihre (unbelegte) Forderung nach mehr Vergeltung, härteren Strafen und möglichst geringen Mindestaltern verstörend, weshalb ich Sie diesbezüglich anschreibe.
Zusammenfassend: Sie kennen kein besseres System und können Ihren Wunsch nach viel härteren Strafen – das bisherige Jugendstrafrecht müsste dazu ja reformiert werden – in keinster Weise begründen (wo Sie sich bei jedem anderen Pups eine Internetquelle raussuchen)…
Erinnern Sie sich noch daran wie ich schrieb, Sie würden für keine Werte einstehen? 😉
“Wieder keine Antwort…”
Ungeachtet dessen, dass ich diese Unsinnsfrage ihrerseits eindeutig und unmissverständlich beantwortet habe; Schnucki, Sie ‘beantworten’ Fragen hier ausschl. mit Gegenfragen. Sie sind in der Bringschuld, beantworten Sie die Frage, Sie schreiben nämlich lediglich nichtsbedeutende Phrasen, z.B.:
“Ich betone den geltenden rechtlichen Rahmen des Jugendstrafrechts.”
Nein. Sie devalvieren hier in aggressivster Manier jeden, der die Angemessenheit des Strafmaßes in Art. 5 Abs. 3 JGG in Frage stellt (wobei… eine Verringerung des Strafmaßes hat hier noch niemand befürwrotet, vielleicht wären Sie damit ja d’accord). Die Frage ist, warum Sie das machen. Beantworten Sie die Frage. Warum sind Ihnen N Jahre unveränderbar, N+x Jahre absolut undiskutabel. Insofern Sie ja so unsinnig wie unbeirrt komplett nebulös von vermeintl. Wirkungen von Haftstrafen schreiben (und damit das ‘Gespräch’ über Strafzweck A auf Strafzweck B umlenken wollen): Welche ‘Wirkung'(!) erhoffen Sie sich vom geltenden Strafmaß und inwiefern würde dieses Ziel objektiv(!) mittels eines höheren Strafmaßes gefährdert? Merken Sie nicht, dass die Strafmaße arbiträres Resultat von demorkatischen Verhandlungsprozessen sind? Warum 10 Jahre? Warum 15? Warum nicht 13, 16, 21 oder 4 Jahre?
“Aus meiner Sicht wirkt Ihre (unbelegte) Forderung nach mehr Vergeltung, härteren Strafen und möglichst geringen Mindestaltern verstörend”
Ja, weil Sie von den offiziellen Strafzwecken des dt. Strafrechts in Theorie und praxis keinerlei Ahnung haben, obwohl(!) ich Ihnen jetzt bereits mehrfach entsprechende Quellen bot. Und was sit das überhaupt für ein Unsinn: Ich soll belegen(!) dass ich für ein höheres Strafmaß plädiere, weil ich dies für i.S.d. Vergeltung angemessener halte?! *lol* Müsste ich Ihnen auch belegen, was mein Lieblingsessen ist oder sonstiges? Rainer, es geht hier um Meinungen! Aber im Gegensatz zu Ihnen muss ich Ihnen weder eine imaginierte Interpretation Ihrer Textinhalte um die Ohren hauen noch das tatsächlich geschriebene in der abwegigsten Art und Weise interpretieren, dennoch bleibt Ihre Forderung Unsinn: Wir sind ein Land mit 83,3 Mio. Einwohnern, hier zu behaupten, niemand wolle härtere Strafen, ist bescheuert (und nochmal zur Erinnerung, ich habe niemals behauptet, diese stellten die Mehrheit, ich habe das gar nicht quantifiziert… also muss ich diesbzgl. auch ncihts belegen).
“[…] und können Ihren Wunsch nach viel härteren Strafen – das bisherige Jugendstrafrecht müsste dazu ja reformiert werden – in keinster Weise begründen”
Im Gegenteil. Ich habe das bereits unzählige Male begründet. Es erscheint mir angemessener i.S.d. Verhältnismäßigkeit. Sie können dies anders sehen, eine richtige oder falsche Antwort gibt es auf die Frage aber nicht, nur sich stetig ändernde Mehrheiten. Sie stört dieser demokratische Meinungs- und Willensbildungsprozess aber erheblich.
“Erinnern Sie sich noch daran wie ich schrieb, Sie würden für keine Werte einstehen?”
Im Gegensatz zu ihnen, der i.d.R. nichtmal wiedergeben kann, was er/Ihm unmittelbar zuvor geschrieben hat/wurde, leide ich unter dem Fluch eines ausgezeichneten Gedächtnisses und kann mich an jeden unsinn Ihrerseits erinnern, auch diesen. Sie sollten auch nciht von Werten sprechen… Wir hatten das doch gestern erst: Wer wie Sie hier immer wieder verfassungsaffirmativen(!) Meinungspluralismus, korrespondierende demokratische Meinungs- und Willensbildungsprozesse, Volkssouveränität und Parlamentarismus derart verächtlich macht, zudem u.a. polit. Extremismus konstant relativiert und Gleichheitsrechte wie in Art. 3 GG in Frage stellt (alles Teil meiner Werte btw), generelle Diskursfeindlichkeit demonstriert – etc. -, der kann m.E. schwerlich überzeugen, Demokrat zu sein und vertritt Werte, die im krassen konflikt zu unserer fdGO stehen.
Und Ergänzung:
Sie finden also 11 Monate(!) für Mord angemessen… oh man…
Nein, der Richter verhängte es als angemessen.
Werden Sie Politiker, (ein echter) Richter oder lesen Sie doch einfach mal etwas zum Thema, Straftaten immer härter zu bestrafen 😉
Ihr kleinkariertes Reinrufen und Infragestellen der Rechtsprechung ist müßig, untergräbt den Rechtstaat und wird auch nichts daran ändern, dass Sie in der Justiz niemals Fuß fassen konnten.
Hören Sie da dochmal auf die Profis! Wenn die was anderes rechtsprechen, vielleicht wissen die etwas, was Sie gerade nicht auf dem Schirm haben 🙂
Achso… ich dachte ja, der Richter hatte 11 Jahre vergeben, aber i.O. *lol*
“[…] oder lesen Sie doch einfach mal etwas zum Thema, Straftaten immer härter zu bestrafen”
Sie haben ja nichtmal die einschlägige Rechtsprechung u./o. rechtswissenschafltiche Literatur gelesen… ich schon, wie ich auch (exemplarisch) transparent (s. links) gemacht habe. Warum meinen Sie eigtl. zu jedem Thema Ihre komplett unqualifizierte, komplett ahnunglose bis kontrafaktische Meinung hier verbreiten zu müssen und selbst auf die unzähligen Korrekturen Ihrer Falsch- und Fehlbehauptungendurch alle möglichen Foristen unbeirrt an diesen festzuhalten und sie unverändert immer und immer wieder zu wiederholen. Sie tragne Ihre Unbildung und Ihre Textverständnisprobleme hier wie eine Monstranz vor sich und stolzieren damit wie ein törichter, eitler Gockel. Peinlich.
“Ihr kleinkariertes Reinrufen und Infragestellen”
Oooh… the irony… ^^
“der Rechtsprechung”
Ah… wieder Ihre hier bereits mit meinem Eingangsposting widerlegte Lüge.
“dass Sie in der Justiz niemals Fuß fassen konnten.”
Hatte ich das je versucht? *lol* Erzählen Sie mir mehr üpber mich. 😀
“Hören Sie da dochmal auf die Profis!”
Die habe ich Ihnen zitiert… und die haben Sie (infolge Ihrer Textrezeptionsprobleme) als vermeintl. meine eigenen Äußerungen hier bereits als “wir[r]” und “perver[s]” devalviert, ohne sie überhauopt gelesen zu haben.
Oh man… Rainer…
Kommen Sie, lassen wir das, hier liest ohnehin niemand mit, ich brauche den Austausch nur zwischen uns beiden nicht (wen will ich ddenn hie rüberzeugen.. Sie *lol*), ich korrigiere lieber Ihre Fehl- und Falschdarstellungen und sonstigen roten Heringe, mahne Ihre Aggressionen dort, wo sie tatsächlich Gefahr laufen, dass ein unbescholtener Dritter darüber stolpert.
“Sie haben ja nichtmal die einschlägige Rechtsprechung u./o. rechtswissenschafltiche Literatur gelesen… ich schon, wie ich auch (exemplarisch) transparent (s. links) gemacht habe.”
Spannend! Was steht da bezüglich Ihres Wunsches nach härteren Strafen? Wie viel Unterstützung hat dieser Wunsch in der Deutschen Rechtswissenschaft? 🙂
Was Ihr Gebahren als Experten betrifft, wundere ich mich, warum Sie sich nicht in der Sozioligie oder der Justiz durchgesetzt haben – immerhin interessieren Sie sich ja sehr dafür. Zu Berichten über tatsächliches Schulleben bringen Sie sich in der Regel nicht ein, daher – Verzeihung – habe ich das Bild einer Person vor Augen, die nie wirklich in der Schule landen wollte und nun versucht, sich in einem Forum als Experte aufzublähen, die sie nie war und nicht ist – siehe Ihre verbalen Entgleisungen gegenüber anderen Forumsteilnehmer*innen (mich ausgenommen)
“Was steht da […].”
L-e-s-e-n Sie einfach mal die exte!
Ich habe netterweise die wichtigsten Passagen ja sogar zitiert und das Relevanteste fett markiert, um Sie nicht zu überfordern und insg. Ihnen und mir Zeit zu sparen… vergeblich. Sie fangen in jedem ‘Kommentar’ Ihrerseits immer am Beginn Ihres Unsinns an und ignorieren alles, was man Ihnen schrieb. Nochmal: Entweder Sie können oder wollen die Texte Ihrer Ggü. nicht verstehen, beides disqualifiziert Sie.
“Was Ihr Gebahren als Experten betrifft”
Fun fact: Es gibt keinerlei Anlass, an meiner Expertise zu zweifeln. Insb. behaupte ich nicht lediglich ohne jede Elaboration irgendetwas, sondern belege intersubjektivierbar und mittels ggf. objektiver, überprüfbarer (ich biete die entsprechenden Quellen i.d.R. komfortabel zur Selbstrezeption) Fakten und Daten. Bevor ausgerechnet Sie, der Sie hier mehrfach demonstriert (und zugegeben) absolut keine Ahnung von der Materie haben, mir die Expertise streitig machen wollen, sollten Sie mir hier vielleicht erstmal irgendwo entsprechende Fehl- und Falschbehauptungen meinerseits demonstrieren… anstelle von Belegen, Argumenten u.ä. kommen Ihrerseits aber ausschl. Strohmänner und andere Lügen. Auch das disqualifiziert Sie komplett.
“Sie sich nicht in der Sozioligie oder der Justiz durchgesetzt haben – immerhin interessieren Sie sich ja sehr dafür.”
*lol* ich bin u.a. examinierter Soziologe und promovierter Politologe (soviel zu “nicht […] durchgesetzt”), u.a. waren Verfassungsrecht und Teile des Strafrechts integrale Bestandteile meiner akademischen Qualifikation und meiner wissenschaftl. Tätigkeit nach meiner Examination. Und ich behaupte einmal ohne falsche Bescheidenheit, dass man das auch zweifellos merkt. Was Sie immer in Ermangelung irgendeines Wissens über meinen Werdegang von “nicht […] durchgesetzt” u.ä. faseln… Ein wirklich ganz und gar armseliger Versuch einer ad hominem-Provokation. Und Ihrerseits Resultat neidvoller Unsicherheit und des Versuchs, von der eigenen Unzulänglichkeit abzulenken, denn so oder so können Sie mir hier inhaltlich das Wasser nicht reichen, bleiben meine Ausführungen korrekt. Dass Sie sich ausschl. in rote Heringe flüchten, sagt bereits alles Notwendige über Sie aus.
“Zu Berichten über tatsächliches Schulleben bringen Sie sich in der Regel nicht ein […] Person […] die nie wirklich in der Schule landen wollte und nun versucht, sich in einem Forum als Experte aufzublähen,”
Ihre Beiträge hier im Forum bestehen ausschl. aus dem impertinenten Anranzen anderer Foristen mittels allerlei roter Heringe, täglichlich dutzendfach. Ungeachtet Ihres (abermaligen) Eigentors sei da nur am Rande korrigiert, dass Sie auch diesbzgl. wieder lügen: Ich bin hier seit Jahren aktiv und äußere mich zu allen möglichen Berichten “über tatsächliches Schulleben”, wenn es mir genehm ist – GIYF. Aber auch das ist wieder ein typisches Ablenkungsmanöver Ihrerseits, denn meine Ausführungen hier würden nicht falsch und Ihre nicht richtig, wäre es so, wie Sie behaupten. Ihre ‘Rückschlüsse’ verraten einiges über Sie, aber nichts über mich.
“siehe Ihre verbalen Entgleisungen gegenüber anderen Forumsteilnehmer*innen”
Oooh… the irony. Und natürlich das übliche gaslighting. Es verhält sich nämlich, wie Ihnen ggü., d.h. Ich reagiere auf Foristen, die sich so gebaren, wie Sie, nicht sonderlich freundlich, erreiche aber kategorial diese Art von “verbalen Entgleisungen” wie Sie und Co. nicht und bleibe inhaltsorientiert.
Fazit:
Auch dieser Beitrag von ihnen ist abermals nur der Versuch davon abzulenken, dass Sie k.A. vom Thema haben und entsprechend vorgeführt wurden. Informieren Sie sich doch ein einziges Mal über irgendetwas, bevor Sie Ihre unqualifizierte Meinung dazu ablassen… ist ja schlimm.
Ah verschrieben! Es fehlt das Wort “nicht”, die Stelle wissen Sie ja 😉
Und als Ergänzung:
Der Gesetzgeber muss Ihrer Meinung ja “perver[s]” und “wir[r]” sein, hat er doch am Ihnen sakrosankten § 105 Abs. 3 JGG bereits 2012 gewerkelt: https://www.buzer.de/gesetz/5689/al35048-0.htm.
Ich empfehle zudem einen Blick in den Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten:
“Um die Frage der jugendgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten geht es außerdem bei der Begrenzung der Jugendstrafe durch das geltende Höchstmaß von zehn Jahren. In Fällen besonders grausamer oder anderer besonders schwerer Mordverbrechen von Heranwachsenden wurde dieses Höchstmaß wiederholt nicht nur von Teilen der Öffentlichkeit und der Kriminalpolitik, sondern vereinzelt auch in Verlautbarungen von Vorsitzenden erkennender Gerichte als unzureichend angesehen, um dem Ausmaß der Schuld gerecht zu werden” (BT-Drucksache 17/9389, Seite 1).
… “pervers[e]”, “wirr[e]” CDU/CSU und FDP… und natürlich auch der Rest des zustimmenden Bundestages, klar! *lol* Wenn es nicht so traurig wäre.
Oh man… Rainer… oh man……… 🙂
Höchststrafe bei 15 Jahren? Dann wissen wir ja, was Sie kommendes Jahr anklagen und als zu lasch bezeichnen werden.
Die Politik scheint (erst jetzt gerade) ein Problem mit Papopulismus zu haben. Irgendwie schreien alle nach höheren Strafen…
Aber Moment, SIE sind doch gebildet und nie um eine Quelle verlegen.
Welche Studien belegen die Wirksamkeit höherer Strafen bzw. welche Länder haben Ihrer Meinung nach ein besseres Strafrecht? 🙂
Schade, dass Sie meiner Empfehlung nciht nachgekommen sind, dann hätte sich Ihr unsinniger Kommentar mglw. erledigt.
“Höchststrafe bei 15 Jahren? Dann wissen wir ja, was Sie kommendes Jahr anklagen und als zu lasch bezeichnen werden.”
Arbeiten Sie für die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei oder was soll der Unsinn bedeuten? 😀
… Moment mal! Sie glauben jetzt doch nicht wirklich, dass der Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten von 2012(!) eine künftige Gesetzesänderung betrifft, oder? Oooh man! *lol* RAINER! 😀 Sorry to break it to you, das Höchstmaß von § 105 Abs. 3 JGG liegt bereits seit 12 Jahren(!) bei 15 Jahren. Sie ‘diskutieren’ hier die gesamte Zeit über Nomen, die Sie sich offenbar selbst nicht ein einziges Mal angeguckt haben!
“Die Politik scheint (erst jetzt gerade) ein Problem mit Papopulismus zu haben. Irgendwie schreien alle nach höheren Strafen…”
Wenn Sie sich einmal tatsächlich mit den öffentlichen Diskursen (auch in der Fachwelt und der Judikative) der letzten Jahrzehnte zu allen möglichen Strafmaßen auseinandersetzen würden (Menschen haben sich bereits ausgetauscht, bevor es Ihre X-Filterblase gab – wirklich!), dann hätten Sie mglw. nicht diesen verzerrten Blick auf die Realität.
“Aber Moment, SIE sind doch gebildet und nie um eine Quelle verlegen.”
Indeed. Auch diese beiden Punkte unterscheidne uns im Wesentlichen voneinander.
“Welche Studien belegen die Wirksamkeit höherer Strafen”
Schucki… nur weil du die Frage hier wiederholst, wird sie nicht klüger, die hat nämlich nichts mit dem Thema zu tun, s. https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-617472.
“welche Länder haben Ihrer Meinung nach ein besseres Strafrecht?”
Welche Relevanz hat die Frage für das Thema, die ich zudem bereits beantwortete (https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616602)? Ich würde Ihnen ja eine ähnliche Frage stellen, aber Sie wissen ja nichtmal um die realen Begebenheiten bzgl. Rechtsstaat und Strafrecht hierzulande, um darauf irgendwie antworten zu können.
P.S.: Ich bin Ihrer ziemlich überdrüssig.. bemühen Sie sich doch bitte ein wenig, bei der Wahrheit zu bleiben und auch sachlich-inhaltlich auf das zu reagieren, was Ihre Mitmenschen tatsächlich äußern. Und bilden Sie sich bitte zu den Themen, bzgl. derer Sie andere hier ‘belehren’ wollen… 🙁
“Inwiefern habe ich mich diesbzgl. denn in der Vergangenheit geäußert?”
https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-615696
Danke. Die Textstelle i.V.m. meinen sonstigen Erläuterungen im Thread dokumentiert, dass ich mich diesbzgl. nicht geäußert habe, sondern bzgl. einer Reform des Art. 105 Abs. 3 GG, wie ich auch expl. Ihnen(!) ggü. artikuliert habe, s. https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-616252.
Inwiefern habe ich mich diesbzgl. denn in der Vergangenheit geäußert? Erläutern Sie doch mal. Oder kann es sein, dass ich zum konkreten Urteil und erst recht zu evtl. “Rechtsfehler[n]” der Vorinstanz gar nichts schrieb… hmmm… Und wo war das, was ich tatsächlich schrieb (zu den Erwägungsgründen der Ausgestaltung von Rechtsnormen nämlich), nicht hilfreich oder fundiert? Haben Sie was zum Artikel beizutragen? 🙂