
Ein 13-Jähriger darf von einer Ski-Freizeit ausgeschlossen werden, nachdem er sich an einem Feuer in der Schule beteiligt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Schüler habe demnach im September 2024 Papier in ein Feuer im Duschbereich einer Umkleidekabine geworfen, das zwei andere Schüler entfacht hatten.
Die Klassenkonferenz hatte daraufhin entschieden, den Jungen von der Ski-Reise nach Österreich, die im März stattfinden soll, auszuschließen. Gegen diese Entscheidung hatte sich der Schüler im gerichtlichen Eilverfahren gewandt.
Dem Gericht zufolge gingen mit dem Feuer erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer einher. Die Beteiligung des 13-Jährigen an der Brandstiftung beeinträchtige die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erheblich. Dabei kommt es demnach nicht darauf an, dass der 13-Jährige das Feuer in der Umkleide für beherrschbar hielt.
Schüler kann reibungslosen Verlauf der Reise gefährden
Die Annahme der Schule, dass der 13-Jährige den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne, ist laut Gericht gerechtfertigt. Die Lehrkräfte seien darauf angewiesen, dass Schülerinnen und Schüler Anweisungen befolgen. Besonders während der Reise müsse undiszipliniertes Verhalten, das andere gefährden könne, ausbleiben. Dabei gehe es um die Sicherheit aller.
Der 13-Jährige hielt die Entscheidung der Schule für unverhältnismäßig: Bei Beginn der Ski-Fahrt sei der Brand bereits mehrere Monate her – außerdem sei er nicht der Haupttäter gewesen. Dem Gericht zufolge darf sich der Junge aber nicht mit den anderen Tätern vergleichen. Denn er habe – anders als sie – schon mehrfach Fehlverhalten gezeigt, war unter anderem körperlich und verbal übergriffig.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. News4teachers / mit Material der dpa
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Die Entscheidung des Gerichts ist absolut richtig und wichtig. Als Lehrkraft würde ich für einen solchen Schüler nicht die Verantwortung auf einer mehrtägigen Klassenreise übernehmen wollen – würde ich gezwungen werden, einen solchen Schüler mitnehmen zu müssen, würde ich eher die ganze Fahrt absagen.
Welcher Anwalt/ welche Anwälttin gekräftigte die Familie in diesem Ansinnen??
Bitte erst nach dem Schreiben ein Köpfchen rauchen!
Verzeihung, ich meinte “bekräftigte die Familie”
Macht ja nichts, ich habe jedenfalls zunächst nur “Bahnhof” verstanden. 😉
Die von der Rechtschutzversicherung bezahlt werden (und sich sonst um überhängende Äste kümmern).
Den Anwälten kann das egal sein. Sie kassieren sowieso. Ich hoffe nur, dass der Prozess nicht auf Prozesskostenhilfe läuft.
“Sie kassieren sowieso.”
Klingt nach einem Fehler im System
“Welcher Anwalt…”
Gibt doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder obere Mittelschicht / Oberschicht (“Geld spielt keine Rolex”) oder Prozesskostenhilfe…
Die “Mittelschicht” überlegt sich solchen Unsinn bei Stundensätzen von 300€ dreimal…
…bei Prozesskostenhilfe würde die Klassen-Skifreizeit ( nicht billig, nehme ich mal an!??!) wohl auch nicht von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern es springt “der Sozialstaat” ein?
Halleluja 🙁
Der Sozialstaat zahlt nur Pflichtfahrten: Klassen- oder Abschlußfahrten. Auch keine Exkursionen, eigentlich.
Einer der Geld braucht.
Es ist meiner Meinung nach kaum zu überbieten an Dreistigkeit, dass die Eltern dies einklagen wollen.
Während hier manchmal Stimmen laut werden, die Klassenfahrten ablehnen oder unter den derzeitigen Bedingungen nicht zustimmen, fahre ich sehr gerne mit meinen Schülern weg. Allerdings lasse ich mir nicht vorschreiben, einen Schüler mitzunehmen, dem ich nicht vertrauen kann. Sollte man versuchen, mir das aufzuzwingen, würde ich die Fahrt absagen. Schließlich geht es hier um meine Verantwortung für das Verhalten des Schülers.
Ich habe schon Schüler aus geringeren Gründen nicht mitgenommen, weil ich die Verantwortung für sie in dieser Situation nicht übernehmen wollte. Bislang gab es dabei keine Probleme. Sollte es dennoch welche geben, würde ich nach dem oben beschriebenen Vorgehen handeln.
Ich hätte in meiner aktiven Zeit als Schulleiter in so einem Fall den Disziplinarausschuss der Schule einberufen und in diesem Gremium die Verweisung von der Schule gemäß Art. 86 BayEuG beantragt und wäre mit großer Wahrscheinlichkeit damit durchgekommen.
Unverständlich ist die Reaktion der Erziehungsberechtigten bei der doch lächerlichen Entscheidung der Schule. In welcher Welt leben eigentlich solche Leute?
Tja, … Scham und Unrechtsbewusstsein (“Was ist DAS?) geht immer weiter den Bach hinunter.
Vor allem bei vielen Eltern. Statt “in sich zu gehen” und dem Knaben ordentlich die Leviten zu lesen … nun ja! Man sieht wie in vielen Familien heutzutage “Erziehung” läuft! 🙁
Und einTeil der Gesellschaft “staunt” und reibt sich die Augen. Nicht nur LuL und SL, die solches mitunter ertragen müssen.
Man sollte den Anwalt verklagen, wegen unterlassener “Hilfeleistung” gegenüber dem Rest der Schule und den Lehrkräften.
Ich sehe es genau so wie Sie, als Vater hätte ich meinen Sohn nach solchem Verhalten gar nicht erst auf die Ski-Fahrt fahren lassen, geschweige denn dafür rechtliche Schritte eingeleitet.
Ein anderes Urteil hätte auch ganz andere Konsequenzen gehabt:
Eintägige Exkursionen sind bei uns zwar Dienstpflicht, Fahrten mit Übernachtung aber nicht. Insofern würden sich sicher viele KuKs überlegen, ob sie bei solchen SuS überhaupt noch eine Fahrt begleiten oder eben nicht. Wenn man ein Kind, das sich nicht an Regeln hält, nach solchen Vorfällen nicht mehr zu Hause lassen kann, überlegt man sich doch gut, ob man überhaupt noch auf Klassenfahrt fährt…
Der Schüler bzw. seine Eltern werden die Möglichkeiten, die ihnen der demokratische Rechtsstaat bietet, voll ausschöpfen. Vermutlich wird ein Rechtsanwalt raten, die Karte “Diskriminierung” zu ziehen.