Handys in Schulen: Auch NRW arbeitet an “verbindlichen, altersgerechten Regeln”

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DÜSSELDORF. Künftig soll es an allen Schulen Nordrhein-Westfalens verbindliche, altersgerechte Regelungen für die Nutzung von Schüler-Handys geben. Derzeit werde an einer Weiterentwicklung der bestehenden Vorgaben gearbeitet, teilte das Düsseldorfer Schulministerium auf Anfrage mit.

Kommt auch in NRW bald ein weitreichendes Handy-Verbot an Schulen? Illustration: Shutterstock

Bislang gestalten die rund 5.500 Schulen in NRW den Umgang mit Handys in eigener Verantwortung. «Die Schulen können die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände einschränken und auch verbieten, dass Schülerinnen und Schüler ihre Mobiltelefone während des Unterrichts benutzen», erläutert das Ministerium auf seiner Homepage. «Die Schulen in Nordrhein-Westfalen machen von dieser Möglichkeit, die Handynutzung einzuschränken, vielfältig Gebrauch.»

Von Handyverbot bis Handyzone

Die konkreten Regelungen zur Handynutzung sind demnach in der Regel das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern unter Einbeziehung der entsprechenden Mitwirkungsorgane, also etwa der Schulkonferenz und -pflegschaft. In der Schulordnung, die von der Schulkonferenz erlassen wird, kann die Handynutzung auf dem Gelände geregelt werden. Dazu können beispielsweise «Handyzonen» gehören, die für bestimmte Zwecke genutzt werden dürfen.

Bei Störung ist das Smartphone weg

Verletzt ein Schüler seine Pflichten, etwa durch störendes Verhalten im Unterricht, so dürfen Mobiltelefone aus erzieherischen Gründen weggenommen werden. Dabei sei laut Schulgesetz immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. «Dies bedeutet, dass in der Regel eine Rückgabe des weggenommenen Gegenstands am Ende des Unterrichtstages erfolgt.»

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Störungen sei es auch möglich, das Objekt des Ärgers länger einzubehalten, wenn beispielsweise bei Minderjährigen das Einverständnis der Eltern vorliege oder die Rückgabe mit einem Elterngespräch verbunden werden solle. Grundsätzlich gelte für den Einsatz von Handys oder Tablets im Unterricht, dass die Lehrer ihre Schüler in eigener Verantwortung unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen.

Bildungsverband gegen gesetzliches Handyverbot an Schulen

Ein generelles, gesetzliches Verbot der Handynutzung wäre aus Sicht des Verbands Bildung und Erziehung nicht zielführend. «Stattdessen brauchen Schulen praxisnahe Regelungen, die einerseits klare Grenzen setzen und andererseits Raum bieten, um Medienkompetenz nachhaltig zu fördern», unterstrich der Landesvorsitzende Stefan Behlau. Viele Schulen setzten bereits auf Selbstverpflichtungen, die von den Schülern verlangen, ihre Handys während der Schulzeit – insbesondere im Unterricht – ausgeschaltet in der Tasche zu lassen.

Vorstöße aus Baden-Württemberg und Hessen hatten im Vorfeld einer Bildungsministerkonferenz der Länder neue Bewegung in das Thema gebracht. Hessen will vom nächsten Schuljahr 2025/2026 an die private Nutzung von Handys in Schulen grundsätzlich verbieten (News4teachers berichtete). Auch Baden-Württemberg hat eine schulgesetzliche Regelung mit klaren Leitplanken für den Umgang mit Smartphones an Schulen angekündigt (News4teachers berichtete ebenfalls). Eine bundeseinheitliche Regelung ist zunächst nicht geplant. News4teachers / mit Material der dpa

Kultusministerin kündigt an, Handynutzung an Schulen einzuschränken – GEW: Mögliches Verbot wäre realitätsfern

 

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Canishine
2 Monate zuvor

Grundsätzlich gelte für den Einsatz von Handys oder Tablets im Unterricht, dass die Lehrer ihre Schüler in eigener Verantwortung unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen.“
Ich bin (mal wieder) verwirrt: Heißt das, dass ich die Verantwortung über mein Unterrichten, Erziehen usw. habe (natürlich nur gemäß den Vereinbarungen mit den Mitwirkungsgremien, einzelnen Eltern und Schülern, Kolleginnen und Kollegen, der Schulleitung, den Schulbuchverlagen, dem Hausmeister und dem Pausenhofeichhörnchen) oder ist damit gemeint, dass ich die Schüler im Unterrichtsfach „eigene Verantwortung“ unterrichte, erziehe usw.? Oder beides?
Und wie unterscheide ich das Verlangen einer Selbstverpflichtung der Kinder zur Nichtnutzung von einem Nutzungsverbot? Welche „klaren Grenzen“ hat die Gewerkschaft im Sinn?
Und wie gehen ich damit um, wenn ein Schüler während des Unterrichts mal ein Buch unter der Bank liest (nicht das Schulbuch)? Darf das nur von den Eltern abgeholt werden oder darf ich das gar nicht erst einsammeln, es sei denn bei schwerwiegenden wiederholten Verstößen (z.B. lautem Lesen)? Muss ich dazu auch eine Fortbildung zur sinnvollen Mediennutzung belegen und Freiräume schaffen? Oder reicht ein umfassendes Schutzkonzept, welches eine externe Beratungsstelle einschließt?
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