
Wollen Eltern ihr Kind trotz einer anderslautenden Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg aufs Gymnasium schicken, muss das Kind seit Kurzem einen zusätzlichen Potenzialtest absolvieren. Nun hat ein Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Teils der Neuregelung geäußert. Es bestünden nicht unerhebliche Bedenken in Bezug auf die Rechtsgrundlage des Potenzialtests und damit dessen Rechtmäßigkeit, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Ministerium sieht das anders. Man teile die Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht und wolle die vielen Schülerinnen und Schüler, die den Test bestanden hätten, auch nicht verunsichern, teilte ein Sprecher mit. «Deren Anmeldung an einem Gymnasium auf Grundlage des Potenzialtests hat nach wie vor Bestand.»
Der Potenzialtest wurde im Februar erstmals durchgeführt. Die Eltern wollten ihre Kinder trotz anderslautender Schulempfehlung aufs Gymnasium schicken – und, immerhin, knapp ein Drittel der 2.075 Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg hat den sogenannten Potenzialtest bestanden (News4teachers berichtete). Insgesamt 639 Kinder haben nach Angaben des Kultusministeriums bei der speziellen Prüfung dann doch noch ein gymnasiales Anforderungsniveau erreicht.
Der Potenzialtest ist ein Element der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die für die derzeitigen Viertklässler erstmals greift. Viertklässler können in Baden-Württemberg nur dann aufs Gymnasium wechseln, wenn neben dem Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz – insbesondere auf Grundlage der Noten – sowie der überfachlichen Kompetenzen dies empfiehlt oder die entsprechenden Leistungen in der Kompetenzmessung «Kompass 4» erreicht werden. Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit der Potenzialtest absolviert werden.
Der Potenzialtest hat bereits für viele Diskussionen gesorgt. Er wird an den Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften dort korrigiert. Bereitgestellt wird er vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).
Gericht: Wesentliche Entscheidungen nicht der Schulverwaltung überlassen
Genau das sieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe kritisch. Staatliche Bestimmungen müssten einen Sachverhalt umso detaillierter regeln, je intensiver der entsprechende Eingriff in Grundrechte sei, argumentierten die Richter. «Wesentliche Entscheidungen im Schulwesen muss der Gesetzgeber selbst treffen und sie dürfen nicht der Schulverwaltung überlassen werden.»
Die zuständige Kammer habe Zweifel geäußert, ob das bei den Regeln zum Potenzialtest der Fall sei, teilte das Gericht mit. Weder das Schulgesetz noch die Aufnahmeverordnung legten Mindestvoraussetzungen des Tests vor, um an einem Gymnasium aufgenommen zu werden. Stattdessen werde das dem IBBW überantwortet.
Die maßgebliche Verordnung lege fest, dass im Potenzialtest die erforderlichen Mindestwerte für das Anforderungsniveau des Gymnasiums erzielt werden müssen, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums mit. «Die Festlegung, welche Leistung im Test für das gymnasiale Niveau ausreichend ist, ist eine fachliche Einschätzung, die von dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Aufgabenstellung abhängt.» Auch bei zentralen Prüfungen wie etwa dem Abitur sei nicht in einer Verordnung oder einem Gesetz festgelegt, wie viel Punkte man zum Bestehen erreichen müsse, so der Sprecher.
Opposition sieht «juristische Ohrfeige» für die Landesregierung
Das Gericht hatte über mehrere Eilanträge von Eltern zu entscheiden, die erreichen wollten, dass für ihre Kinder noch die alte Regelung zum Übergang aufs Gymnasium gilt. Diese Anträge lehnte das Gericht ab, äußerte aber dennoch seine Bedenken mit Blick auf den Potenzialtest. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Bisher seien alle Gerichtsverfahren, die sich mit dem Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen befasst hätten, zugunsten des Kultusministerium ausgegangen, teilte ein Sprecher mit. «Insbesondere wurden die ins Feld geführten Bedenken, die Regelung sei zu spät gekommen, so dass es sich um eine unzulässige Rückwirkung handele, ausdrücklich nicht bestätigt.»
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nannte die Entscheidung des Gerichts «eine juristische Ohrfeige an (Ministerpräsident Winfried) Kretschmann und (Kultusministerin Theresa) Schopper, wie sie schallender kaum sein könnte». In Rekordzeit habe es Grün-Schwarz geschafft, nahezu jegliches Vertrauen in die neue Grundschulempfehlung zu verspielen. «Bereits Kompass 4 als neues Element der verbindlicheren Grundschulempfehlung hat die grün geführte Landesregierung frontal gegen die Wand gefahren – und dabei bis heute keinerlei Einsicht oder Reue gezeigt, geschweige denn Konsequenzen gezogen.»
Auch um den Leistungstest «Kompass 4» gab es heftige Debatten. Eltern- und Lehrerverbände monierten, dass die Fragen vor allem in Mathematik deutlich zu schwer gewesen waren. Nach Angaben des Kultusministeriums erreichten in Mathe nur 6 Prozent der Teilnehmer das Gymnasialniveau. 87 Prozent landeten auf dem grundlegenden Niveau, 7 Prozent auf dem mittleren. In Deutsch fiel der Test besser aus. News4teachers / mit Material der dpa
“Das Ministerium sieht das anders. Man teile die Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht […]”
Schön für Euch. Geht in die Schmollecke zu Herrn Reuel und macht was das Gericht anordnet oder legt echten Widerspruch ein!
Muss tragisch sein, von Kleinstparteien vorgeführt zu werden, aber es ist völlig egal, ob BW die Einschätzung des URTEILS zustimmt ^^
Artikel gelesen? Eher nicht, oder nicht verstanden?
Das Gericht hat die Anträge der Eltern abgelehnt. Es hat nichts das Ministerium betreffend angeordnet oder geurteilt, also kann dieses keinen „echten Widerspruch“ einlegen. Das Gericht hat kritisiert, dass der Potenzialtest nicht gesetzlich verankert ist und dass der Gesetzgeber (also das Parlament – nicht das Kultusministerium) Regelungen, die nach Auffassung des Gerichtes vom Parlament getroffen werden müssen, der Verwaltung überlassen hat.
Wenn man das als Ohrfeige bezeichnen will, dann gilt diese wohl eher den Regierungsparteien denn dem Kultusministerium.
“Wenn man das als Ohrfeige bezeichnen will, dann gilt diese wohl eher den Regierungsparteien denn dem Kultusministerium.”
?
Naja, dann hoffen wir mal, dass die Kultusministerin nichts mit den Regierungspartein in BW zu schaffen hat…
Ich glaube, ich missverstehe Sie hier grundlegend und stehe auf dem Schlauch. Können Sie mir bitte helfen? 🙂
Wollen Sie ernsthaft (von einem Ossi) den Unterschied zwischen gesetzgebendem Organ (Parlament) und umsetzendem Organ (Verwaltung, hier: Kultusministerium) in der BRD erklärt bekommen?
Ich denke, Sie schaffen das allein. Ansonsten hilft die Redaktion sicher auch gebürtigen Bundesbürgern beim Verstehen des politischen Systems der BRD.
Aber dann bleibe ich wohl beim Missverständnis.
Schade, dass Sie mehr Zeilen für Othering aufwenden, als zu helfen…
Vielleicht nächstes Mal 🙂
Ihre projektiven gaslighting-Versuche (https://en.wikipedia.org/wiki/Gaslighting) sind sooo ermüdend…
???
Haben Sie Mika nichts zu schreiben, wenn der mir Zuschreibungen wie “Ossi” unterzujubeln verucht, während ich ihn nur für einen rechten Spinner ala Papo halte?
Ihre neue Masche:
Kein Drumherum merhr, sondern nur noch direktes ‘alle Nazis, außer Mami’-Mimimi! WOW. Der Zenit der Argumentationslosigkeit (und übrigens ein Verhalten, das Mitschuld trägt, warum Warnumgen vor tatsächlichen “rechten Spinner[n]” hierzulande immer klangloser verhallen, weil Spinner wie Sie simm- und verstandlis alles und jeden so bezeichnen). Aber interessant, dass Sie selbst aus duesem Thema eine Links-Rechts-Sache maxhen wollen.
Wie betreibe ich hier in Ihrem Sinne gaslighting?
Text lesen: Die Eilanträge wurden abgelehnt. Das ist das Urteil. Die Landesregierung muss aufgrund der „Bedenken“ bis zu einem eigentlichen Verfahren erst mal gar nichts machen.
Tut sie auch nicht, da sie nur das Urteil anders sieht, was keinerlei Substanz hat.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass “wir sehen das anders” kein Gewicht gegenüber der Rechtsprechung hat
Sie haben doch als Lehrer sicher aus dem Artikel herausgelesen und verstanden, dass das Land durch die Entscheidungen im einstweiligen Verfahren überhaupt nicht beschwert ist? Was ein obiter dictum ist, wissen Sie? Notfalls nachlesen, da können Sie offenbar noch was lernen.
Mit den bisherigen Entscheidungen des Gerichts geht es jedenfalls erst einmal ganz genau so weiter wie bisher. Entschieden und “angeordnet” wird nach dem Gericht erst im Hauptsachverfahren.
Warum das Land aktuell einen “echten” Widerspruch einlegen sollte oder auch nur könnte, bleibt also Ihr Geheimnis. Muss tragisch sein, dass in Wahrheit alles so ganz anders ist, als Sie es sich vorgestellt hatten ^^
Ansonsten ist Ihr Beitrag eigentlich nur populistisch. Vielleicht habe ich als Nicht-Lehrer aber bei Ihnen auch nur etwas überlesen, zum Beispiel wenigstens ein (1) Sachargument. Allerdings ist auch die Artikelüberschrift (“Debakel”) im Licht der tatsächlichen Auswirkungen ebenfalls eine arge Übertreibung, mit den mutmaßlichen Zielen von Stimmungsmache bzw. Clickbait. Beides könnte hier bei der einen oder anderen Person funktioniert haben.
“Vielleicht habe ich als Nicht-Lehrer aber bei Ihnen auch nur etwas überlesen, zum Beispiel wenigstens ein (1) Sachargument”
Spannend! Was hat Sie in dieses Forum verschlagen? 🙂
“Entschieden und “angeordnet” wird nach dem Gericht erst im Hauptsachverfahren.”
Danke für die Info, schade, dass Sie mich dabei beleidigen.
Und wieder ein Rechtsthema, dem Sie komplett ahnungslos, aber mit viiieeel “Haltung” gegenübertreten… wie immer; ‘lustig’, wie Sie sonst immer davon fabulieren, dieser oder jener äußere irgendetwas entgegen unserer Rechtsstaatlichkeit o.ä. Unsinn. Informieren SIe sich odch einmal vor(!) dem Klicken auf “Kommentar absenden”, ja? Danke.
Und wiedermal beleidigungen ohne auch nur den Versuch, zu erklären.
Typisch Lehrer/Soziologe? Ich denke nicht ^^
Sie tun offensichtlich so, offenbar nicht zu wissen, was tatsächlich eine Beleidigung ist. Auch hier hat Sie wieder niemand beleidigt und das ausgerechnet Sie sich mit all Ihren beleidigenden Strohmännern, Imsinuationen, Falsch- und Fehlbehauptungr, die Sie hier zu Abertausenden verfasst haben, als Beleidigungsopfer inszenieren wollen, kauft Ihnen niemand ab. 🙂
*Insinuationen
*Fehlbehauptungen
Immer noch keine Erklärung
Warum sprechen Sie mir die Mitsprache ab? Ist Ihnen wohl unangenehm, widerlegt zu werden? Ihr Schüler wollte ich nicht sein!
Wo beleidige ich Sie? Das ist eine justiziable Unterstellung. Mit den harten Bandagen haben Sie im Ausgangsbeitrag übrigens selbst angefangen. Wer Häme sät (hat übrigens nix mit meiner eigenen politischen Ausrichtung zu tun)…
“Warum sprechen Sie mir die Mitsprache ab?”
Da wurde mein Danke wohl unerwartet aufgenommen. Aber da SIE davon sprachen aus einem anderen Feld zu kommen, ging ich darauf ein und fragte nach… :/
“Wo beleidige ich Sie? Das ist eine justiziable Unterstellung.”
Dann sollten Sie mich anzeigen. Die Redaktion kann ja meine Daten an Sie weiterleiten.
Da Papo Ihnen zustimmt, hat es doch wohl einiges mit recht(sextrem)er Ausrichtung zu tun.
Entweder sind Sie da ganz zu Hause oder sollten aufpassen 😉
“Da Papo Ihnen zustimmt, hat es doch wohl einiges mit recht(sextrem)er Ausrichtung zu tun.”
Interessanter Versuch der Verknüpfung von zwei roten Heringen: Kontaktschuld und ‘poisoning the well’ (auf Strohmannbasis).
Weil ich ja hier überhaupt einmal irgendetwas genuin rechtes, nein rechtsextremes geäußert hätte – nicht. Danke für den Einblick in Ihre Realitätswahrnehmung, in der es genau zwei Positionen gibt: Ihre und die rechtsextreme. Entlarvend.
Auch diese hemmungslosen (erlogenen) ‘poisoning the well’-Eskapaden Ihrerseits (Sie bezeichnen hier ungeniert Foristen als Sexisten, Rassisten und Co., umterstellen ihnen allerlei verachtungswürdigstes Verhalten etc.) sind übrigens, wie @Mona ja anmerkt, tatsächlich irgendwo bei den Paragraphen 185 ff. StGB verortet. Es nimmt Sie aber diesbzgl. niemand hier ernst, sondern bedauert Sie, so auch ich.
interessant übrigens, dass Sie derartiges als Antwort auf einen Beitrag formulieren, der Sie sachllch darauf hinweist, dass Sie sachlich falsch liegen. Rote Heringe noch und nöcher…
Das war es dann auch an unserer Auseinandersetzung hier, Ihre Provokationen sind hinreichend eingeordnet.
Ihr unbestrittener Rassismus MUSS NICHT auf Mona zutreffen, Ihr Monasplaining ändert dahingehend aber nichts. 😉
Und wieder eine justiziable Äußerung Ihrerseits, also der Person, die hier mehrmals rassistisch behauptete, Menschen könnten aufgrund ihrer Hautfarbe niemals(!), zu keiner Zeit und zu keinen Umständen Opfer von Rassisnus werden. Was ich hingegen jemals rassistisches geäußert haben soll, bleibt Geheimnis Ihrer Fantasie. Aber das sind für Sie ja auch nur selbstzweckhafte Vorwürfe an das Ggü., die unabhängig davon, was das Gg0. hmje äußerte, so tief wie möglich zielen wollen. Ich bemitleide Sie, ernsthaft.
Nachtrag (bevor es zum Grillen geht… vielleicht suchen Sie sich auch mal reale Freunde und unternehmene twas in der realen Welt, wie wäre es?):
… und dies ausgerechnet von Ihnen, der Sie hier bspw. (a) in der causa der Fr. Abdullah alle(!) beteiligten Foristen (außer Ihnen selbst natürlich) expl. des Rassismus bezichtigen resp. insinuierten, dass diese ihren Kolportierungen ausschl. infolge ihrer Hautfarbe (und nicht etwa infolge des eklatanten Reliabilitäts- und Informationsmangels derselben), die niemand außer Ihnen zum Thema machte, nicht bona fide glaubten, (b) wärend Sie selbst (auch) a.a.O. ideologisch dem Rassismus protegierten, dass Menschen eines gewissen Hautfarbenspektrums niemals, zu keiner Zeit und unter keinen Umständen, Opfer von Rassismus werden könnten, (c) staatlich nicht sanktionierte Gewalt gg. “Neonazis” (wir können ja hier lesen, wie arbiträr Sie notwendige Gegenpositionen zu Ihrem unsubstantiierten Unsinn salopp des Rechtsextremismus bezichtigen) lediglich “derzeit” ablehnen, Linksextremismus per se relativieren (s. die casa der Fr. Poettinger etc.), staatlich legitimierte Gewalt der Exekutive delegitimieren (s. die ‘Stürmung’ einer Schutzszstelle für geflüchtete Minderjährige auf der Suche nach einem Terrorverdächtigtn), Demonstrationen pro Hamas und Ausschreitungen in deren Rahmen relativieren bis aktiv negieren und auch ansonsten zu diesen u.ä. Themen ähnlich informiert-gebildete, ideologiefreie, reflektierte Kommentare verfassen.
Gerne liefere ich Ihnen zu all dem auch Ihre konkreten Beiträge… soll mir doch neimand vorwerfen, ich würde – wie Sie – einfach etwas über das Ggü. behaupten, was sich nicht belegen läßt.
Man könnte fast meinen, Sie projizierten all diese -ismen, denen Sie selbst obliegen, z.B. Rassismus, Antisemitismus, polit. Extremismus und Co., einfach auf die Foristen hier. 🙂
Aber das soll es hier danna uch gewesen sein.
Schönen Samstag Ihnen noch. 😉
“interessant übrigens, dass Sie derartiges als Antwort auf einen Beitrag formulieren, der Sie sachllch darauf hinweist, dass Sie sachlich falsch liegen. Rote Heringe noch und nöcher…”
Beziehen Sie sich hier auf das Wort “Danke”?
Das benutzen Menschen tatsächlich regelmäßig. Machen Sie sich keine Sorge 😉
Oder bezogen Sie sich auf meinen Appell, nicht beleidigt werden zu wollen?
Ich will nicht an Ihren Grundfesten rütteln, aber manche Menschen kommen tatsächlich Tage lang damit zurecht, keine Menschen bezüglich ihrer Lesekompetenz zu beleidigen, sonder Argumente zu erwidern – wie Erwachsene.
Naja, ich wünsche Ihnen und Mona viel Spaß und Erfolg bei der Anzeige. Jemand mit Ihren ganzen angeblichen Titeln würde diesbezüglich ja wohl kaum ein großes Maul riskieren 🙂
Danke!
Sie ersparen mir/uns Arbeit. 😉
Uns? Rechter Mob? 😉
Interessant, Rainer, was haben Sie hier denn genuin ‘rechtes’, nein ‘rechtsextremes’ zum Thema (ich mache es Ihnen einfacher: Meinetwegen auch exklusiv von mir, themenübergreifend, aber mit Quellenbeleg bitte) jemals gelesen? Es wird doch nicht wieder lediglich (wie immer) Ihr roter ‘alle Nazis, außer Mami’-Hering sein, mit dem Sie gerade äußerst aggressiv davon ablenken wollen, dass Sie den Artikel nicht verstanden haben, sich über das dort vermeintl. vorgestellte Egebnis hämisch gefreut haben, dann aber mal wieder mit der Realität konfrontiert wurden?!
Keine Negierung Ihrerseits. Wenn ich eine Sache über Rechtsextreme lernen durfte, dann deren – irrational kindliches – Bedürfnis, sich mit irgendeiner Halbwahrheit bzw. Selbstbelügen herausreden zu können ^^
Aber ich habe auch keinen Grund zur Annahme, Rechtsextreme hätten Rückrad!
Oh Papo, erzähl mir mehr darüber, warum wir das N-Wort bewahren und die Möglichkeit (!) auf Genderzeichen verbieten müssen! XD
Kleine Bildungshilfe für Sie:
https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html
Aber auch wenn Sie keinen Quellenbeleg liefern können, was ich jemals rechtsextremes geäußert haben, bieten Sie ja dennoch Einblick in Ihre absonderliche Gedankenwelt:
Nicht zu fordern, “das N-Wort” in Pipi Langstrumpf zu streichen und nicht pro Genderzeichen in behördlicher Kommunilation zu sein, das ist also Rechtsextremismus. WOW. Einfach nur: WOW.
Leseverständnis ist Ihr Ding nicht?
Wenn Sie schon länger bei n4t dabei wären, würden Sie das nicht als Frage formulieren. Das wurde nämlich schon von verschiedenen Foristen hier festgestellt! 🙂
Und trotzdem sind sich die meiste zu fein, ihre Gedanken nochmal neu erklären zu wollen.
Persönlich bemühe ich mich fast immer, auf Nachfrage meine Gedanken besser zu erklären – aber ich bin ja auch Lehrer 😉
Wo hat das Gericht etwas angeordnet?
Das Verwaltungsgericht hegt Zweifel?
Ja, wenn es die Richtner nicht mal genau wissen, ob es in Ordnung ist oder nicht!
Und vorgeführt hätte ich nur dann gesehen, wenn die Richter die Einanträge abgelehnt haben. Wenn sie doch solche Zeifel an der Richtigkeit haben, hätten sie profarma den Anträgen doch zustimmen.
Ich weiß nicht, ob ich Ihre Antwort annehmen kann, wenn Ihr Name kein zweisilbiges Wort ist, das mit M beginnt XD
Sie meinen also, ich habe den Artikel missverstanden. Danke für diesen Hinweis.
“Wesentliche Entscheidungen im Schulwesen muss der Gesetzgeber selbst treffen und sie dürfen nicht der Schulverwaltung überlassen werden.”
Ich nahm an, die Beweislast liege nun beim Land, die Zweigel des Gerichts auszuräumen.
Warum es einen Potenzialtest braucht, erschließt sich mir 2025 ohnehin nicht mehr.
Auch ohne oder mit sehr geringem Potenzial im kognitiven oder emotionalen Bereich haben die LuL im gymnasialen Bildungsgang dafür zu sorgen, dass alle chancengleich kompetenzenkompetent gepampert werden. Auf welchem fachlichen Niveau dies geschehen soll, interessiert weder im Elfenbeinturm noch im anfliegenden Kampf-Helikopter-Geschwader. Hauptsache Abitur! Wenn was nicht passt wird eine Gaga-Petition gegen “Viel zu schwer und anstrengend” schon mal vor der Abi-Prüfung gestartet oder Papa’s Anwalt muss ran.
Manches können die KuK einfach nicht mehr schaffen,
und machen sich ungern immer weiter nur zum Affen.
“Abi für alle!” – wäre doch kurz und knackig. Und weil die Alliteration Gefühle aktiviert auch sehr richtig.
Da wurden Sie wohl über Inklusion und “Eliten” belogen 🙁