MELLE. Nach einem Elternbrief der Lindenschule Buer im niedersächsischen Melle, dem zufolge Kindern und Jugendlichen das Tragen von Kopfbedeckungen (ausdrücklich genannt: Kopftücher) nur auf Antrag erlaubt ist, hat das Kultusministerium in Hannover eingegriffen – und die Schule zur Rücknahme der Regel aufgefordert. Tatsächlich wäre ein Kopftuchverbot für Schülerinnen wohl verfassungswidrig. Die Regierung in Österreich bereitet … Schule will Schülerinnen das Kopftuch verbieten – Kultusministerium schreitet nach Empörungswelle ein weiterlesen
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