Digitalpakt: Welche Spielräume das Vergaberecht Schulträgern bei Ausschreibungen lässt
AACHEN. Der angelaufene DigitalPakt 2.0 bringt Schulträger erneut in eine rechtliche Zwickmühle: Einerseits verlangt das Vergaberecht strikt produktneutrale Ausschreibungen, andererseits müssen IT-Strukturen im Schulalltag zuverlässig funktionieren und an bestehende Systeme anschließen. Dr. Frank Schidlowski, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Vergaberecht und langjähriger Berater öffentlicher Auftraggeber, analysiert in seinem Gastbeitrag die daraus entstehenden Spielräume und Grenzen. Anhand … Digitalpakt: Welche Spielräume das Vergaberecht Schulträgern bei Ausschreibungen lässt weiterlesen
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