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Die AfD verlangt von Lehrkräften politische Abstinenz im Unterricht – Warum sie sich darum nicht scheren müssen

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STUTTGART. Die AfD will Lehrkräfte im Politikunterricht auf die Rolle reiner Moderatoren reduzieren. Eigene Positionen sollen sie demnach nicht mehr einbringen, politische Urteile nicht mehr sichtbar machen. Was als Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Indoktrination dargestellt wird, zielt auf eine grundlegende Verschiebung politischer Bildung (nach Rechtsaußen). Fachleute, die in einem aktuellen Dossier der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zu Wort kommen, widersprechen dieser Lesart deutlich und verweisen auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Schule. Denn Neutralität bedeutet im Unterricht nicht Schweigen – sondern die Pflicht, Demokratie auch gegen Angriffe zu verteidigen.

Nicht verunsichern lassen! (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

„Wir werden deshalb das Indoktrinationsverbot zu einem strengen Neutralitätsgebot ausweiten. Der Lehrer hat die Meinungsäußerungen der Schüler zu moderieren, aber nicht mit eigener Meinung mitzudiskutieren.“ Mit dieser Passage aus ihrem aktuellen „Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt formuliert die AfD einen Anspruch, der den Politikunterricht grundlegend verändern würde.

Ausgangspunkt ist die Behauptung, der Beutelsbacher Konsens schütze Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend vor Einflussnahme durch Lehrkräfte. Was damit konkret gemeint ist, wird im Programm selbst ausgeführt: „Lehrer dürfen ihre politische Meinung zwar äußern, dürfen sie den Schülern nur nicht aufzwingen. Leider funktioniert das in der Praxis oft schlecht, weil Lehrer als Autoritäten fungieren und allein dadurch Schüler sich der Erwartung ausgesetzt sehen, die Meinung des Lehrers anzunehmen.“ Aus dieser Diagnose leitet die Partei die Forderung ab, Lehrkräfte sollten sich aus der inhaltlichen Auseinandersetzung gegenüber Schülerinnen und Schülern weitgehend heraushalten – und, was eigentlich gemeint ist, AfD-Positionen nicht zu kritisieren.

Der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Landesverband der AfD hat gute Chancen, das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl im September zu übernehmen – und damit Verfügungsgewalt über Lehrkräfte zu bekommen. Die Partei liegt in Umfragen weit vorn. Gleichwohl haben die extremen Rechten mit der seit Jahren bundesweit erhobenen Forderung nach „politischer Neutralität“ (und Druck gegenüber parteikritischen Lehrkräften und Schulleitungen bis hin zu persönlichen Kampagnen in Sozialen Medien) längst Wirkungstreffer in Schulen erzielt.

„Letztlich wollen sie so über die Inhalte (mit-)bestimmen, mit denen junge Menschen in der Schule konfrontiert werden“, schreibt der Rechtswissenschaftler Prof. Felix Wirth Hanschmann in einem aktuellen Aufsatz. Die Folge seien Verunsicherungen in Schulen und Behörden. Diese hätten konkrete Auswirkungen auf den Unterricht. „Konflikte, so sie denn überhaupt als solche identifiziert werden, werden in der Folge negiert oder vorsätzlich aus der Schule verbannt“, meint er. Und weiter: „Besonders konflikthafte Themen wie die Bedeutung von Geschlechterstereotypen, der Klimawandel oder Migration werden im Unterricht weniger angesprochen.“ Auch der Umgang mit diskriminierenden Äußerungen könne betroffen sein: „Auf rassistische, antisemitische oder sexistische Äußerungen von Schüler:innen wird nicht mehr reagiert.“

Dem entgegenzuwirken – und Lehrkräften mehr Sicherheit zu geben – dazu hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nun ein umfassendes Dossier zum Beutelsbacher Konsens herausgegeben, der sich in diesen Tagen zum 50. Mal jährt (und dem Wirth Hanschmanns Analyse zur Forderung nach vermeintlicher Neutralität aus verfassungsrechtlicher Perspektive beiliegt). Hintergrund: Auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 1976 in Beutelsbach einigten sich Experten unterschiedlicher Ausrichtungen auf grundlegende Prinzipien. Aus der Diskussion heraus entstand der sogenannte Beutelsbacher Konsens – ein Minimalkonsens mit drei Leitprinzipien, der bis heute als zentrale Orientierung für eine demokratische und urteilsfördernde politische Bildung gilt: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.

Ausformuliert:

  • Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne „erwünschter Meinungen“ überwältigen oder indoktrinieren.
  • Was in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, eigene Interessen zu erkennen, zu reflektieren und politische Urteile selbstständig zu entwickeln.

Hanschmann stellt zunächst klar, dass Schule kein neutraler Raum ist: „In normativer Hinsicht sind schulischer Unterricht und schulische Erziehung demnach nicht neutral oder ‚politisch indifferent‘, sondern basieren im Gegenteil auf wertbezogenen Vorgaben, welche auf unterschiedlichen Normebenen verankert sind.“ Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und den Schulgesetzen. Sie definieren einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, der ausdrücklich auf demokratische Werte zielt.

Diesen Auftrag beschreibt Hanschmann präzise: „Vielmehr gehört gleichermaßen zu den Aufgaben der Schule die Bildung und Erziehung von Staatsbürger:innen, die von ihren Grundrechten Gebrauch machen und gleichberechtigt an demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilnehmen.“ Damit ist politische Bildung nicht optional, sondern Teil des staatlichen Auftrags. „Zudem wird von Lehrkräften nicht erwartet, dass sie im Unterricht ihre eigenen Positionen, Überzeugungen und Sichtweisen vollständig verbergen und in diesem Sinne politische Enthaltsamkeit an den Tag legen. Denn von einer Person ohne Eigenschaften können Schüler:innen nicht lernen, wie man eigene Positionen und Überzeugungen einnimmt, diese zur Grundlage eigener Entscheidungen macht und notfalls auch gegen Widerstand vertritt.“

Rechtlich ist Zurückhaltung also nicht geboten. Im Gegenteil: „Wenn Äußerungen oder Verhaltensweisen gar die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen, ist die Schule gehalten, Stellung zu beziehen und demokratische Grundwerte zu schützen.“ Daraus folgt eine klare Pflicht für Lehrkräfte: „Auf rassistische, antisemitische, antimuslimische, ableistische oder andere Äußerungen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch Schüler:innen müssen Lehrkräfte reagieren.“

„Es ist unproblematisch, wenn in der Schule etwa durch das Auslegen von Flyern für eine Versammlung geworben wird, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus richtet“

Gleichzeitig zieht Hanschmann eine Grenze zur politischen Beeinflussung. Unter Bezug auf den Beutelsbacher Konsens formuliert er: „Es ist der Schule rechtlich verboten, politische Meinungen einseitig vorzugeben oder missionierend zu vermitteln.“ Daraus ergibt sich auch ein Verbot parteipolitischer Werbung im Unterricht. „Nicht nur wegen der parteipolitischen Neutralität ist es aus diesem Grund verboten, dass Lehrkräfte in der Schule politische Werbung betreiben oder umgekehrt bestimmte Parteien im Unterricht abwerten.“

Diese doppelte Begrenzung – kein Schweigen gegenüber Verfassungsverstößen, aber auch keine Indoktrination – entspricht den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses. Hanschmann formuliert die rechtliche Entsprechung des Kontroversitätsgebots so: „Wo der Beutelsbacher Konsens ferner gebietet, diejenigen Sachverhalte, über die in Medien, Politik und Wissenschaft gestritten wird, auch im Unterricht in ihrer Kontroversität zu darstellen, verlangt das Recht eine ausgewogene und sachliche Behandlung unterschiedlicher Positionen und Argumente.“ Zugleich gilt: „Andererseits verlangt das Kontroversitätsgebot in seiner rechtlichen Reformulierung nicht, dass in der Schule Verschwörungserzählungen oder Behauptungen Raum finden müssen, die keine oder eine falsche Tatsachengrundlagen haben.“ Damit ist klargestellt, dass nicht jede Position als gleichwertig behandelt werden muss.

Was bedeutet das konkret für die Schulpraxis? „Durch schulisches Personal getätigte Aufrufe zur Teilnahme an Versammlungen, auf denen explizit gegen eine Partei demonstriert wird, sind ebenso unzulässig wie das Tragen von T-Shirts, mit denen sich eine Lehrkraft für oder gegen eine Partei ausspricht. Demgegenüber ist es mit Blick auf das Neutralitätsgebot unproblematisch, wenn in der Schule etwa durch das Auslegen von Flyern für eine Versammlung geworben wird, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus richtet.“

Und weiter: „Deswegen müssen (verfassungs-)rechtlich hochgradig problematische Positionen wie z. B. ein völkisches Demokratieverständnis, geschichtsrevisionistische Positionen, rassifizierte Ungleichwertigkeitsbehauptungen oder die Negation geschlechtsbezogener Gleichheit in der Schule als solche benannt und als verfassungswidrig zurückgewiesen werden.“  Dafür stehe der Schule ein breites Instrumentarium zur Verfügung. „So können entsprechende Vorfälle als Anlass genommen werden, sich mit bestimmten Themen im Unterricht auseinanderzusetzen. Darüber hinaus sehen die Schulgesetze aller Bundesländer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor.“

„Schule und Unterricht finden nicht im luftleeren Raum statt. Gesellschaftliche Entwicklungen und politische Themen spiegeln sich auch im Schulalltag wider“

Der Politikdidaktiker Prof. Siegfried Frech beschreibt in einem ebenfalls zum Dossier gehörenden Text die Konsequenzen dieser Vorgaben für den Unterricht. Er stellt zunächst fest: „Schule und Unterricht finden nicht im luftleeren Raum statt. Gesellschaftliche Entwicklungen und politische Themen spiegeln sich auch im Schulalltag wider.“ Daraus folgt für ihn, dass politische Bildung nicht durch Neutralität im Sinne von Abstinenz ersetzt werden kann.

Lehrkräfte spielen bei der Vermittlung politischer Inhalte und demokratischer Werte eine Schlüsselrolle – sind aber eben auch Menschen. Sie „haben verschiedene soziale Rollen inne, an die unterschiedliche Erwartungen geknüpft sind. Sie sind nicht nur politische (mehr oder weniger aktive) Staatsbürger:innen, die selbst von Politik betroffen sind und politische Meinungen, Positionen sowie Parteipräferenzen haben. Sie sind durch ihren Amtseid auch dazu verpflichtet, das Grundgesetz zu verteidigen und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) einzustehen. Zugleich sind sie Repräsentant:innen ihrer Schule und ihrer Unterrichtsfächer. Und sie sind als Beratende und Erziehende tätig“, so Frech.

„Bei Äußerungen, die sich gegen diese grundgesetzliche Ordnung richten, besteht sogar die Verpflichtung, diese Aussagen zu problematisieren, mindestens jedoch nicht stillschweigend zu akzeptieren“

„Das persönliche Verhalten von Lehrkräften und auch ihre persönlichen und politischen Einstellungen prägen den (Politik-)Unterricht wesentlich. Sie sind ein Bedingungsfaktor, der das Lehren und Lernen mitprägt.“ Deshalb sei entscheidend: „Notwendig ist deshalb die Reflexion der eigenen Rolle sowie der eigenen Einstellungen und Anschauungen.“ Im Zweifelsfall sei es richtig, erkennen zu lassen, dass man sich als Bürger:in und nicht in der Rolle als Lehrkraft äußert. Der Didaktiker erklärt: „Selbst höchste Landesgerichte wie der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg haben festgestellt, dass sich Lehrkräfte im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu den eigenen politischen Überzeugungen bekennen dürfen: mithin ein klares Plädoyer gegen politische Abstinenz und für eine glaubwürdige Berufsrolle.“

„Lernende wollen nicht nur wissen, was ihre Lehrenden in politisch kontroversen Fragen denken. Sie haben auch ein Recht darauf, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie selbst zu politischen Fragen Stellung nehmen.“ Daraus ergibt sich kein Zwang zur Positionierung für Lehrkräfte, aber eine Absage an vollständige Zurückhaltung.

Zwar verweist auch Frech auf das Überwältigungsverbot als zentrale Grenze: „Lehrkräfte dürfen ihre Schüler:innen nicht im Sinne ‚erwünschter Meinungen‘ beeinflussen oder indoktrinieren. Ziel ist die Förderung eines selbstständigen Urteils.“ Andererseits gilt eine geforderte Abgrenzung von verfassungswidrigen Positionen: „Themen und Positionen, die nicht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als dem Kern des Grundgesetzes stehen, müssen nicht als kontrovers dargestellt und die Argumente als nicht gleichwertig berücksichtigt werden.“ Und weiter: „Bei Äußerungen, die sich gegen diese grundgesetzliche Ordnung richten, besteht sogar die Verpflichtung, diese Aussagen zu problematisieren, mindestens jedoch nicht stillschweigend zu akzeptieren.“

Damit widersprechen beide Beiträge der Forderung, Lehrkräfte sollten sich im Unterricht auf eine moderierende Rolle ohne eigene Position beschränken. Stattdessen beschreiben sie eine professionelle Praxis, die Lehrkräften eine klare Haltung auferlegt. Hanschmann fasst diese Anforderung so zusammen: „Auf die schulische Praxis und das professionelle Verhalten des schulischen Personals bezogen verlangt das normative Fundament der Schule nicht pädagogische Passivität oder Indifferenz, sondern Eintreten für eine Schule in einer Demokratie und für die Bildung und Erziehung von Demokrat:innen.“ News4teachers 

Hier geht es zum vollständigen Dossier der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zum Beutelsbacher Konsens. 

Autoritätspersonen – ohne pädagogische Freiheit: Was eine Regierungsübernahme der AfD für Lehrkräfte bedeutet

 

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unfassbar
9 Tage zuvor

Gegen

  • Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht überwältigen oder indoktrinieren.
  • Was in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, eigene Interessen zu erkennen, zu reflektieren und politische Urteile selbstständig zu entwickeln.

habe ich nichts einzuwenden und handhabe es auch so. Allerdings gibt es in meinen Unterrichtsfächern diesbezüglich kaum Berührungspunkte.

Rainer Zufall
9 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

“habe ich nichts einzuwenden”
Wie großzügig, wie sie geltendes Recht erlauben

Canishine
9 Tage zuvor

Es gibt da einen Lehrer, bei dem sich politische Abstinenz auch außerhalb des Unterrichts empfehlen würde.

DerechteNorden
9 Tage zuvor

Offensichtlich will diese Partei Lehrkräften bereits jetzt Angst machen, wenn sie sich öffentlich so äußert, obwohl sie keinerlei Berechtigung dazu hat, solche Veränderungen einzuführen.
Es suggeriert, dass Lehrkräfte derzeit ständig versuchten zu indoktrinieren usw., was diverse Leute sowieso bereits glauben einerseits. Damit ruft man diese Leute quasi dazu auf, sich über Lehrkräfte zu beschweren.
Andererseits soll es wohl Lehrkräften zeigen, dass sie unter Beobachtung stehen, was dann den einen oder die andere dazu bringen könnte, lieber gar nicht erst über die AfD und ihre kruden Ideen im Unterricht zu sprechen.

P.S.: Ich erinnere mich noch daran, dass hier vor einiger Zeit einmal ein Artikel über einen Schüler mit FDP-Parteibuch berichtet wurde, der sich über die vermeintliche links-grüne Indoktrination durch Lehrkräfte beschwerte. Was ist eigentlich aus dem geworden? Ist der inzwischen AfD-Mitglied?

Abdulla
8 Tage zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Naja, Demos für “fridays for future” in der Unterrichtszeit trugen viele Lehrer gerne mit und bejubelten sich selbst dafür. Das schrieben das damals auch hier, natürlich anonym. Bei den Demos gegen die Wehrpflicht sah das schon anders aus.

Solche Unterscheidungen je nach eigenem Gustus sind das Problem.

Bader
9 Tage zuvor

Morgen Zusammen. In der Schule soll Prulalismus der Meinungen und Wunsch nach eine gesunde Diskussion gross geschrieben werden. Philosophie Unterricht wäre eine gute Plattform neutral über alles zu diskutieren, Vor – und Nachteile verschiedenen Systemen und Konzepten zu begründen, sei es Politisches bzw. Regierungssystem, Soziales usw. Punk für Punkt, sachlich.

Nebenbei: Trotzt des Beamtenstatus beneiden tue ich den Lehrer nicht…. Im Köln oder Berlin würde ich die Schule ohne Bodyguard nicht eintreten wollen. Das soll geändert werden: Arbeitsbedingungen in den Schulen! Wir hatten Respekt und Hochachtung den Lehrer/in gegenüber. Heutzutage steht er/sie allein da. Jeder will armes Kind (15Jahren alt, 180 groß…ich deutsch nichts wissen) schützen :Gesetz, Medien, Eltern, Schulleitung…. Das das Benehmen dieses Kindes unverschämt und beleidigend ist… Na ja…man darf nichts unternehmen. In meiner Zeit standen Kinder auf eine Seite und der o.g.
Rest auf die Seite der Lehrkraft…Das! war nötige Rahmenbedingung, die Respekt und Disziplin erzeugt. Schulkleidung, Regel. Das widerspricht meinen o. g. Gedanke über die Diskussionkultur nicht.

Unverzagte
7 Tage zuvor
Antwortet  Bader

Um nicht allein dastehen zu müssen, gibt es Gewerkschaften.

freundlicherMisanthrop
9 Tage zuvor

Abgesehen von den völlig ausreichenden existierenden Regeln:

Eine Standardfrage bei kontroversen Themen (Fächer: Geschichte, Ethik, Politik) übrigens, wenn ich wie gewöhnt eher zurückhaltend agiere: „Was denken *Sie* denn darüber?“. Und ich gebe dann auch meistens eine Antwort, gerne zum Ende der Diskussion, wenn alle sich geäußert haben, die es wollen. Altersgerecht und gerne mit klarer Position, wenn vorhanden. Und dem Hinweis, dass man viele Dinge aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten kann und manchmal muss. Die SuS interessiert manchmal auch die Meinung der Lehrkräfte…

Indra Rupp
3 Tage zuvor

Wenn sie keine Meinung vom Lehrer hören dürfen, bilden sie ja auch nur ihre Meinung über Eltern und Tiktok.

Fridolin
9 Tage zuvor

Generell würde ich mir von allen Lehrern aller politischer Coleur “politische (und auch religiöse) Abstinenz” wünschen für alles, was sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt. Nur was das Grundgesetz oder sonstige Gesetze verletzt, sollte eindeutig und klar benannt werden (z.B. die Anzweifelung des Holocaust; Volksverhetzung …).

Was sich im Rahmen des Grundgesetzes und der Gesetze bewegt, sollte nicht der einzelne Lehrer entscheiden, denn dann gäbe es ja so viele unterschiedliche Meinungen wie Lehrer (mindestens aber wie politische Richtung). Die letzte Instanz dafür ist im Zweifelsfalle das Bundesverfassungsgericht. Man muss also auf die Rechtssprechung achten und kann nicht einfach sagen: “Ich finde aber…”

Unfassbar
9 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Dürfen Lehrkräfte auch die Einschätzung geben, dass Wind und Sonne entgegen der Prophezeiung doch eine gewaltige Rechnung schicken?

Meiomei
8 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

War da nicht einmal etwas von Mehrkosten von einer “Kugel Eis”?

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Wenn Eiskugeln aber immer teurer werden?

Rainer Zufall
6 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Was hat das mit einem Versprechen Gratisenergie zu tun?
Oder hauen Sie einfach nur die nächste stumpfe Behauptung raus, weil der Unsinn über kostenlose Energie nicht fruchtete?

Muxi
8 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

U.a. einige grüne Ortsverbände erzählen, dass die Sonne keine Rechnung schickt. Das hört man öfter.
https://gruene-nw.de/pressemitteilung-die-sonne-schickt-keine-rechnung/

Ich hab aber noch nie gehört: “Das Kohleflöz schickt keine Rechnung”, obwohl das genauso wahr oder falsch ist.

Rainer Zufall
6 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Jaja, derzeit Stecken viele Tanker mit Sonnenstrahlen fest…
https://www.der-postillon.com/2026/04/hormus-wind-sonnen-krise.html

Das Internet ist brechend voll mit Menschen, die gerade über Ihre Solaranlagen und Elektroautos heulen.
Aber das ändert sich alles in den nächsten Jahren – versprochen 😉

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Frage der Kostenstellen – Erzeugung auf der einen Seite und Transport und Speicherung auf der anderen.

Indra Rupp
3 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Und sonst hören die Kinder nur von entsprechenden Eltern, wie meine Nachbarn “Den Amis geht’s jetzt so gut, Trump hat die Steuern abgeschafft!” Und das glauben deren Kinder auch mit 30 noch.

Rainer Zufall
9 Tage zuvor

“Leider funktioniert das in der Praxis oft schlecht, weil Lehrer als Autoritäten fungieren und allein dadurch Schüler sich der Erwartung ausgesetzt sehen, die Meinung des Lehrers anzunehmen”
Jaja, siehe die kraftstrotzende Bildungspolitik XD

Susanne M.
9 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich hätte ja mal gerne, dass die Schüler meine Meinung annehmen: Zum Arbeitsverhalten beispielsweise. Tun sie aber nicht! Und da sollen sie ausgerechnet politisch ….

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  Susanne M.

So ist das mit dem Meinungsaustausch. Sie sollten sich der Mehrheit beugen und ihre Meinung gegen die der SuS austauschen.

Abdulla
8 Tage zuvor
Antwortet  Susanne M.

Eigentlich nehmen Schüler eher die Meinungen und Haltungen aus dem Elternhaus an, aber auch eher im Kinderalter. Als Jugendlicher kann sich das radikal ändern. Und selbst im Elternhaus sind das in der Regel 2 Personen, die nicht immer die gleiche politische und sonstige Meinung vertreten!

Deshalb glaube ich auch nicht, dass Lehrer sooo einen großen Einfluss haben, denn ein Kind und Jugendlicher hat ja immer mehrere Lehrer. Die haben nicht alle die gleiche politische und sonstige Meinung. Wessen übernehmen die Kinder dann eigentlich angeblich?

Die Gefahr der Indoktrination dürfte sehr überschätzt werden. Sie hat bekanntlich schon in der DDR nicht funktioniert. Die wurde am Ende von fast 90% der Einwohner “abgewählt”. Jahrelange politische Indoktrination war offensichtlich erfolglos.

Rainer Zufall
7 Tage zuvor
Antwortet  Susanne M.

Zu Demokrat*innen werden?
Vielleicht sprechen Sie sich bei nächster Gelegenheit für mehr Partizipation von Schüler*innen aus, dass die für sich selber zu entscheiden lernen – in Rahmen einer demokratischen Gemeinschaft mit festen Grundregeln 😉

Muxi
8 Tage zuvor

Ich frag mich gerade, wie das in der Praxis aussehen soll, wenn eine Klasse mich fragt “Würden Sie die AfD (oder andere Parteien) wählen”?
Lügen geht nicht, da dürften wir hier sicher einig sein.
Also entweder ehrlich antworten und erklären, warum ich die AfD nicht wählen möchte.
Oder Antwort verweigern, was ich irgendwie nicht passend finde, schließlich wollen Schüler bei so einer Frage sich mit meiner Sicht auseinandersetzen.

Ulrike M.
8 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Es heißt, es gibt zwei Fragen in Deutschland, die man nicht beantworten muss:

  1. Wie viel verdienen Sie?
  2. Welche Partei wählen Sie?

Das sage ich dann. Da ist dann auch nichts gelogen. Auch dürfen Sie ja sagen, Sie wollen es nicht sagen. Fertig. Nicht gelogen. Ich rate auch davon ab, Parteipräferenz und Gehalt Schülern gegenüber offenzulegen. Sie könnten das dann auch auf einem Elternabend sagen. Würden Sie? Wenn Sie es den Schülern sagen, erfahren es die Eltern eh.

Muxi
8 Tage zuvor
Antwortet  Ulrike M.

In dem spezielle Fall haben sich 2 Schüler als AfD Wähler “geoutet” (mit ihrer Begründung) und das Gespräch in der Klasse ging dann darüber. Erschien mir irgendwie unpassend mich da dann rauszuhalten. Aber ich hab nicht (Reiner Zufall-artig?) rumgebrüllt, sondern es gab einfach nur einen respektvollen Austausch der Meinungen ohne moralische Verurteilungen, daher hat sich auch niemand beschwert.

Ulrike M.
8 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Ich respektiere Ihre Entscheidung zu sagen, wen Sie wählen, sich also politisch zu verorten. Sie dürfen das ja, solange Sie die Schüler nicht versuchen zu agitieren/missionieren. Aus den genannten Gründen würde ich es nicht tun. Politische Meinungen/Haltungen ändern sich auch. Wollen Sie dann immer mitteilen, dass Sie jetzt aber nicht mehr die SPD wählen, sondern neuerdings die Grünen? Sonst haben Sie ja den SPD-Stempel.

Außerdem ist es natürlich nicht so sehr couragiert, sich als Anhänger einer weitgehend anerkannten politischen Partei zu offenbaren. Da haben Sie ja Rückendeckung in der Gesellschaft. Nehmen wir aber mal an, Sie zeigen sich als Anhänger der DKP oder der MLPD. Da ist schon fraglich, wie die Elternschaft reagiert. Sie haben bestimmt mindestens 1 Elternteil in jeder Klasse, dass dann aber nicht will, dass Sie ihr Kind unterrichtet usw.

Ein respektvoller Meinungsaustausch ohne moralische Verurteilungen (sagen wir besser Vorverurteilungen) sollte eben immer möglich sein! Was moralisch verwerflich ist, sollte auch so genannt werden dürfen – entweder als eigene Meinung oder aber als “Staatsdoktrin” (Grundgesetz). Das Grundgesetz setzt den Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht legt ihn aus. Das sind übrigens Menschen mit auch je eigener politischer Meinung und Überzeugung. So können sich auch Auslegungen ändern.

unfassbar
6 Tage zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Das Gehalt kann jeder in den Besoldungstabellen nachschauen. Aufgrund des Dienstgrades bei der Unterschrift weiß man die Besoldungsstufe. Die “Unterstufe” kann man aus dem geschätzten Alter über die geschätzte Dienstdauer auch abschätzen.

Ludwig
2 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Nur, wer macht das? Die Frage danach zeigt, dass es nicht unbedingt gemacht wird – gerade und ausgerechnet von Kindern.

Fritze Flink ist 60
8 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Muss man Ihnen tatsächlich erklären, dass Sie sich auf den grundgesetzluch verbrieften wahlgrundsatz der Anonymität, also das Wahlgeheimnis berufen können, gar sollen???

Muxi
7 Tage zuvor

Ich kann die Antwort auf jede persönliche Frage verweigern.
Nur steht vor der Klasse nunmal ein Menschen und – neben dem Fachlichen – wachsen die jungen Leute an der Auseinandersetzung mit dem Menschen. Also ists die Frage der Dosis und in dem Fall wäre ein sehr gutes Klassengespräch nicht zustandegekommen wenn ich abbgeblockt hätte.

Ludwig
2 Tage zuvor
Antwortet  Muxi

Sie könnten aber auch Ihren Schülern beibringen, dass diese Frage so persönlich ist, dass man sie erstens außerhalb eines sehr kleinen, vertrauten Kreises nicht stellt und zweitens eben nicht beantwortet aus Gründen, die die Vorgänger ausführten.

Sie können als Lehrkraft politische Diskussionen führen eben ohne erkennen zu lassen, welche Partei Sie favorisieren, indem – und das ist ja Ihr Auftrag – Sie verschiedene Positionen mitteilen, zu Wort kommen lassen, darstellen. Die Schüler sollen ja weder aus Sympathie noch aus Antipathie zu Ihnen für eine bestimmte politische Richtung gewonnen werden.

Sie sollten sich aber immer im Rahmen des Grundgesetzes bewegen mit Ihren Ansichten. Dieser Rahmen ist weit. Das geht!

Ale
2 Tage zuvor

Jetzt habe ich es endlich verstanden. Auf Grund dieser Forderung hat sich ein AFD Lehrer über ein Jahr krank schreiben lassen, für die AFD aber aktiv gearbeitet und die Beamtenbezüge weiterhin erhalten und das nicht gemeldet. Der hat nur das gemacht, was seine Partei predigt: politisches Neutralität in Form von Abstinenz in der Schule.
Ich brauch unbedingt auch ein Parteibuch /s

Alex
1 Tag zuvor

@Redaktion
Finden Sie es richtig, wenn Lehrkräfte auch sagen, dass der Verfassungsschutz eine Behörde ist, die im Gegensatz zu Gerichten nicht unabhängig arbeitet, sondern im Interessen und auf Anweisung ihrer jeweiligen Minister?
Und gehört zur politischen Bildung, die Schüler darüber in Kenntnis zu setzen, dass Beurteilungen einer Partei durch Verfassungsschutzbehörden nicht gleichzusetzen sind mit den Urteilen unabhängiger Gerichte?
Im Falle der AfD ist allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidend für die umstrittene Frage, ob die AfD tatsächlich „gesichert rechtsextremistisch“ ist oder nicht und ob sie verboten werden muss oder nicht.
Zur politischen Bildung und Demokratieerziehung bezüglich der AfD gehört meiner Meinung nach auch die Vermittlung der Tatsache, dass dem Bundesverfassungsgericht bisher kein Antrag auf ein AfD-Verbot vorliegt.
Wenn Lehrer dies alles zur Sprache bringen und nicht nur die Behördenaussage “gesichert rechtsextrem”, sehe ich keinen Grund für die Afd, von Lehrern politische Abstinenz im Unterricht zu fordern.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Alex

Btw Staatsanwaltschaften sind ebe nfalls weisungsgebunden.

Markus
6 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

In einem Gerichtsverfahren gibt es aber auch Verteidiger und nicht nur Ankläger. Hier herrscht eine Ausgewogenheit der Kräfte.
Der Bundesverfassungsschutz kann dagegen seinen Verdachtsfälle ungestraft verbreiten und bei den Bürgern Vorverurteilungen herbeiführen.

dickebank
1 Stunde zuvor
Antwortet  Markus

Die Verfassungsschutzämter sind Teil der Exekutive und nicht Teil der Judikative. Das Handeln der Exekutive kann der Betroffene/die betroffene Gruppe rechtlich überprüfen lassen. Das betrifft Maßnahmen der Geheimdienste genauso wie die der Polizeibehörden.