BREMEN. Die Bremer Bildungsbehörde hat in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung ausdrücklich eingeräumt, dass für Lehrkräfte eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht – als erstes Bundesland, das die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts öffentlich und unmissverständlich benennt. Während die übrigen Kultusministerien der Länder die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bislang vermieden haben, startet Bremen … Arbeitszeit von Lehrkräften: Bremen erkennt als erstes Bundesland Erfassungspflicht ausdrücklich an – Pilotprojekt startet nach den Sommerferien weiterlesen
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