Start Nachrichten Assistenz-Lehrer missbraucht 13-jährige Schülerin: Dreieinhalb Jahre Haftsstrafe

Assistenz-Lehrer missbraucht 13-jährige Schülerin: Dreieinhalb Jahre Haftsstrafe

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BONN. Das Landgericht Bonn hat einen Assistenzlehrer einer Bonner Privatschule wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 36-Jährige hatte gestanden, eine 13-jährige Schülerin sexuell missbraucht zu haben.

Das Gericht hat entschieden. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Wie der WDR berichtet, war der Angeklagte als Nachhilfelehrer an der Schule tätig. Der Mann hatte sich der 13 Jahre alten Schülerin genähert und das Mädchen in drei Fällen sexuell missbraucht. In einem Fall, so die Anklage, sei es in einem Hotelzimmer auch zum Geschlechtsverkehr gekommen. Nachdem die Vorwürfe im Oktober vergangenen Jahres bekannt geworden waren, erstattete der Schulleiter Anzeige bei der Polizei. Der Lehrer wurde noch am selben Tag suspendiert.

Die Ermittlungen übernahm ein auf Sexualstraftaten spezialisiertes Kriminalkommissariat. Eine Woche nach der Anzeige wurde der Beschuldigte festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Anschließend kam er wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Polizei war er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Im Prozess legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe die Taten zutiefst bereut und sich für sein Verhalten entschuldigt, berichtete der WDR. Durch das Geständnis blieb der betroffenen Schülerin eine Aussage vor Gericht erspart. Stattdessen wertete das Gericht eine aufgezeichnete Videovernehmung aus.

Vor dem Geständnis hatten Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafobergrenze von drei Jahren und acht Monaten in Aussicht gestellt. Die verhängte Freiheitsstrafe blieb knapp darunter. News4teachers 

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2 Kommentare
unfassbar
7 Tage zuvor

Da der Assistenzlehrer bei guter Führung und positivem psychologischem Gutachten nach zwei Jahren oder so entlassen werden kann, hoffe ich, dass die Schülerin dann vollständig therapiert ist, weil sie sich andernfalls gehörig verarscht vorkommen kann. Insofern fände ich 3,5 Jahre plus die benötigte Therapiedauer der Schülerin eine angemessenere Haftdauer.

TaMu
7 Tage zuvor

Ich staune immer wieder, wie günstig Sex mit Kindern in Deutschland noch immer ist, wenn der Täter gesteht und dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart.
Das Opfer geht zweimal durch die Hölle, manchmal sogar dreimal:
Während der Taten, während dem Gerichtsverfahren und dann noch einmal nach der Urteilsverkündung, wenn klar wird, wie billig es war. Nach dreieinhalb Jahren hat ein Opfer das nicht verkraftet und verarbeitet und der Täter hat sein Leben zurück.
Vor allem das Gefühl von „billig“ fällt mir persönlich auf und macht mir ein übles, ekelhaftes und schlechtes Gefühl. Vermutlich werden deshalb viele Taten nicht angezeigt. Ich weiß nach solchen Urteilen nicht, ob ich eine Anzeige erstatten oder einer Betroffenen dazu raten würde.