Start Recht Neuer Radikalenerlass? Verfassungsschutz checkt Bewerber für den Staatsdienst

Neuer Radikalenerlass? Verfassungsschutz checkt Bewerber für den Staatsdienst

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HAMBURG. Die Hamburgische Bürgerschaft hat die umstrittene Regelanfrage beim Verfassungsschutz beschlossen. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst routinemäßig auf mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten überprüft werden. Nach Angaben des NDR stimmten am Mittwoch 85 Abgeordnete für die Neuregelung, 25 dagegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll den zuständigen Behörden künftig nicht nur mitteilen, ob Erkenntnisse über Bewerberinnen und Bewerber vorliegen, sondern auch, welche Informationen gespeichert sind. Die GEW fühlt sich an den Radikalenerlass erinnert.

Verfassungstreu? (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Der Entscheidung war Protest vorausgegangen. Rund 250 Menschen demonstrierten am Dienstag in der Hamburger Innenstadt gegen die geplante Regelung. Zu dem Protest hatten unter anderem die Gewerkschaften GEW und ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Hamburger Schüler:innenkammer sowie weitere Organisationen und Initiativen aufgerufen. Die Demonstration führte vom Ballindamm zum Landesamt für Verfassungsschutz. Dort kritisierten die Veranstalter die Regelanfrage als Eingriff in demokratische Grundrechte und als Rückkehr zu einer Praxis, die an die Berufsverbote der 1970er Jahre erinnere.

Besonders aufmerksam wird die Entscheidung im Bildungsbereich verfolgt. Die Regelung betrifft auch angehende Lehrkräfte. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau soll sie für sämtliche Einstellungen, Höhergruppierungen und Vertragsverlängerungen im öffentlichen Dienst gelten. Erfasst würden damit „von der Hausmeisterin über den städtischen Sozialarbeiter bis hin zur studentischen Hilfskraft und der verbeamteten Lehrerin“ zahlreiche Berufsgruppen. Anders als in vielen anderen Bundesländern beschränkt sich die Überprüfung damit nicht auf klassische Beamtenverhältnisse.

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Der Hamburger Senat verteidigt die Neuregelung als Instrument zum Schutz demokratischer Institutionen. Der SPD-Abgeordnete Sören Schumacher brachte die Position der Befürworter im Vorfeld auf den Punkt: „Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst müssen wir erkennen – deshalb ist die Anfrage beim Verfassungsschutz der richtige Weg, um uns alle zu schützen.“

„Die geplante Regelanfrage ist weder geeignet noch notwendig, um Demokratie zu schützen. Sie schafft stattdessen Misstrauen, Intransparenz und Einschüchterung“

Die Gewerkschaften sehen das anders. GEW und ver.di verweisen darauf, dass bereits heute rechtliche Möglichkeiten bestehen, auf konkrete Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen zu reagieren. Eine anlasslose Überprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber sei deshalb unverhältnismäßig. „Die geplante Regelanfrage ist weder geeignet noch notwendig, um Demokratie zu schützen. Sie schafft stattdessen Misstrauen, Intransparenz und Einschüchterung“, erklärte der Vorsitzende der GEW Hamburg, Sven Quiring. Gerade angesichts des Lehrkräftemangels brauche es „eine Kultur des Vertrauens und der Offenheit – keine Ausweitung geheimdienstlicher Überprüfungen“.

Auch ver.di Hamburg warnt vor den Folgen. „Der öffentliche Dienst lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Wer diese Menschen unter Generalverdacht stellt, schwächt nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen“, erklärte die Hamburger Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt.

Die politische Auseinandersetzung knüpft an eine Debatte an, die das Bildungswesen seit Jahrzehnten begleitet. Kritiker ziehen Parallelen zum sogenannten Radikalenerlass von 1972, der ebenfalls Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst vorsah. Die Frankfurter Rundschau zitiert den früheren Hamburger Lehrer Hans-Peter de Lorent, der 1974 auf Grundlage des damaligen Erlasses von einer Verbeamtung ausgeschlossen wurde. Die Hamburger Bürgerschaft habe den Betroffenen des Radikalenerlasses erst 2022 eine Ausstellung gewidmet und sich für das damalige Unrecht entschuldigt, erinnert de Lorent. „Und schon nach drei Jahren soll das nicht mehr gelten?“, fragt er.

Der Senat weist solche Vergleiche zurück. Für Innensenator Andy Grote dient die Regelung dem „Schutz der Integrität und der demokratischen Resilienz der öffentlichen Verwaltung“. Ein Sprecher der Landesregierung betonte gegenüber der Frankfurter Rundschau, die neue Regelung sei mit den historischen Berufsverboten „in keiner Weise vergleichbar“. Anders als damals erfolge die Überprüfung auf einer parlamentarisch beschlossenen gesetzlichen Grundlage und erst dann, wenn eine Person bereits für eine Einstellung vorgesehen sei.

Juristen und Bürgerrechtsorganisationen bezweifeln jedoch, dass die Unterschiede so grundlegend sind. André Paschke von der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen sagte der Frankfurter Rundschau: „Es gibt unserer Meinung nach keine materiellen Unterschiede.“ Die gesetzliche Grundlage sei lediglich ein formaler Unterschied. Ob die Überprüfung durch den Verfassungsschutz am Anfang oder am Ende eines Einstellungsverfahrens stehe, komme „unterm Strich auf dasselbe heraus“.

Brisant ist die Debatte auch vor dem Hintergrund des Falls der Münchner Lehramtsabsolventin Lisa Poettinger. Die angehende Lehrerin war 2024 in Bayern nicht zum Referendariat zugelassen worden. Kritiker verwiesen damals darauf, dass Bewertungen des Verfassungsschutzes eine zentrale Rolle gespielt hätten. Paschke griff diesen Fall gegenüber der Frankfurter Rundschau ausdrücklich auf. In Bayern habe der Verfassungsschutz Kritik am Kapitalismus als Kritik an der Demokratie gewertet. Die zuständigen Behörden hätten diese Einschätzung im Einstellungsverfahren übernommen. „Das befürchten wir auch für Hamburg“, sagte der Jurist.

Die Hamburger Juristin Sarah Geiger widerspricht Befürchtungen, die Regelanfrage könne politische Kritik von Staatsbediensteten unterbinden. Gegenüber dem NDR betonte sie, die neue Regelung bedeute nicht, dass Beschäftigte oder Bewerber den Staat nicht kritisieren dürften. Protest und Kritik seien ausdrücklich zulässig, solange sie auf dem Boden des Grundgesetzes erfolgten. Kritiker halten dennoch für ungeklärt, welche Informationen der Verfassungsschutz sammelt, wie diese bewertet werden und welche Folgen sie für Bewerberinnen und Bewerber haben können. Gerade an Schulen dürfte die Diskussion deshalb weitergehen. News4teachers 

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9 Kommentare
Heinz
27 Tage zuvor

Also wenn alles so ist, wie ich es verstanden habe, dann finde ich das gut und kann den Gegenwind auch nicht verstehen. Das hat meiner Meinung nach auch nichts mit Generalverdacht zu tun. Man muss auch ein Führungszeugnis abgeben, ohne dass man direkt unter Generalverdacht steht.

Ich finde man kann schlecht auf der einen Seite den Staat als sicheren Arbeitgeber missbrauchen und auf der anderen Seite an seinem Stamm sägen.

Rainer Zufall
27 Tage zuvor

„Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst routinemäßig auf mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten überprüft werden.“
Oweh, die Verbände von Islamisten und Linksextremist*innen laufen garantiert Sturm…

Fraup
27 Tage zuvor

Erinnere mich noch sehr gut an diese dunkle Zeit, in der Buchhandlungen unter Beobachtung standen, Teilnehmende an Gedenkveranstaltung zu Hiroschima fotografiert wurden, Asta-Leute eingeschüchtert wurden… .

Rainer Zufall
27 Tage zuvor

Fände es mit Blick auf Sachsen-Anhalt interessant zu wissen, wie Lehrkräfte reagieren MÜSSEN, um am Ende für rechtsextreme Politik nicht den Kopf hinhalten zu müssen.
Treue zur Dekokratie und dem Grundgesetz, Remonstrationspflicht usw …
Am Ende wird sich niemand (wieder) damit rausreden, „nur Befehle befolgt“ zu haben

unfassbar
27 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich weiß es: Remonstration

unfassbar
27 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Einfach remonstrieren. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, wenn man sich nicht in ein anderes Bundesland versetzen lassen möchte.

Rainer Zufall
25 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Einfach? Bin gespannt, wie viele in Sachsen-Anhalt oder woanders es im Zeweifelsfall für optional halten, remonstrieren zu müssen und ggf. ihrem Beamteneid brechen :/

Da Sie es einfach finden, wann würden Sie mit Blick auf die Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt remonstrieren?

potschemutschka
24 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wieso bricht man mit einer Remonstration ggf. den Beamteneid? Können Sie das bitte erläutern.

ed840
27 Tage zuvor

eine Kultur des Vertrauens und der Offenheit

Genau.

Einfach fest darauf vertrauen, dass Extremist*innen sich wegen der Ideologie gar nicht für eine Beamtenlaufbahn bewerben würden oder zumindest bei der Bewerbung freiwillig auf den ideologischen Hintergrund hinweisen würden.