BERLIN. Die geplante Verschärfung der Regeln für Krankmeldungen dürfte Beschäftigte im Bildungsbereich besonders treffen. Die schwarz-rote Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und Beschäftigte verpflichten, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Gerade Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte fehlen nach aktuellen Daten zwar vergleichsweise häufig, ihre Erkrankungen dauern jedoch oft nur wenige Tage. Und das hat Gründe. Dies zeigen Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand der Deutschen. Im Schnitt kämen die Beschäftigten in Deutschland auf 14,5 Krankentage, sagte der CDU-Politiker im Januar bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn. „Das sind fast drei Wochen in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“
Offensichtlich eine rhetorische Frage. Die Bundesregierung erhöht deshalb nun den Druck auf die Beschäftigten. Nach ihren Plänen soll die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag verpflichtend werden. Bislang schreibt das Entgeltfortzahlungsgesetz ein Attest erst ab dem vierten Kalendertag vor, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung entfallen. Zudem kündigt die Koalition an, falsch ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches schärfer bestrafen zu wollen. Im Gegenzug verspricht sie eine „Termingarantie Fachärzte“.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte sowie andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die nach TVöD oder TV-L angestellt sind, hätte die Neuregelung unmittelbare Auswirkungen, weil sich ihre Nachweispflichten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz richten. Anders ist die Situation bei Beamtinnen und Beamten. Sie melden sich nach den jeweiligen dienstrechtlichen Vorschriften krank. In vielen Ländern muss ein ärztliches Attest bislang erst nach mehreren Krankheitstagen vorgelegt werden. Ob Bund und Länder ihre beamtenrechtlichen Regelungen an die geplanten Änderungen anpassen werden, ist bislang offen, wie oeffentlicher-dienst-news.de meldet.
Dass die Neuregelung ausgerechnet den Bildungsbereich besonders betreffen dürfte, legen aktuelle Daten des Fehlzeiten-Reports 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK nahe. Grundlage der Untersuchung sind die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen von rund 15 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten, darunter mehr als 456.000 Beschäftigte aus der Branche „Erziehung und Unterricht“.
Der Krankenstand im Bildungsbereich lag 2024 bei 6,4 Prozent und damit geringfügig unter dem Bundesdurchschnitt von 6,5 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ging er leicht zurück, bewegt sich aber weiterhin deutlich über dem Niveau der Zeit vor der Corona-Pandemie. Während der Krankenstand 2021 noch 5,0 Prozent betrug, stieg er 2022 auf 6,7 Prozent und verharrt seitdem auf einem erhöhten Niveau.
Auffällig ist vor allem die Bedeutung von Atemwegserkrankungen. Nach den WIdO-Daten gehen 21 Prozent aller Fehltage im Bereich Erziehung und Unterricht auf Infektionen der Atemwege zurück. Damit gehört die Branche gemeinsam mit Banken und Versicherungen zu den Wirtschaftsbereichen, in denen Erkältungen, Grippe und ähnliche Infektionen den größten Anteil am Krankenstand ausmachen. Im Durchschnitt aller Branchen liegt dieser Anteil niedriger.
„Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis“
Das WIdO führt diesen Befund nicht ausdrücklich auf die Arbeitsbedingungen zurück. Die Zahlen erscheinen jedoch plausibel, weil Lehrkräfte sowie viele Erzieherinnen und Erzieher täglich engen Kontakt zu zahlreichen Kindern, Jugendlichen und Kolleginnen und Kollegen haben. Dadurch können sich Infektionskrankheiten vergleichsweise leicht verbreiten.
Neben Infekten spielen psychische Erkrankungen im Bildungsbereich eine herausragende Rolle. Sie verursachen 17 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage. Lediglich das Gesundheits- und Sozialwesen weist einen ähnlich hohen Anteil auf. Über alle Branchen hinweg entfallen dagegen durchschnittlich 12,5 Prozent der Fehltage auf psychische Diagnosen.
Auch bei den Arbeitsunfähigkeitsfällen je 100 Beschäftigte liegt der Bildungsbereich mit vorn. Mit 17,9 psychisch bedingten Krankheitsfällen je 100 Beschäftigte wird der zweithöchste Wert aller untersuchten Branchen erreicht. Höher liegt lediglich das Gesundheits- und Sozialwesen mit 19,9 Fällen. Psychische Erkrankungen dauern nach den WIdO-Auswertungen branchenübergreifend durchschnittlich 28,5 Tage und tragen deshalb besonders stark zum Krankenstand bei.
Gleichzeitig zeigen die Daten, dass der Krankenstand im Bildungsbereich vergleichsweise stark von häufigen, aber kürzeren Erkrankungen geprägt ist. Zwar entfallen 34,5 Prozent der Fehltage auf Langzeiterkrankungen, dieser Anteil liegt jedoch unter dem vieler anderer belasteter Branchen. Dagegen machen Kurzzeiterkrankungen von einem bis drei Tagen mit 9,4 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Fehltage aus. Die Kombination aus häufigen Atemwegsinfekten und psychischen Belastungen prägt damit das Krankheitsgeschehen im Bildungsbereich in besonderem Maße.
Einen Teil des Krankenstands erklärt nach Angaben des WIdO die Beschäftigtenstruktur. Werden Alter und Geschlecht statistisch herausgerechnet, sinkt der Krankenstand in der Branche von 6,4 auf 6,1 Prozent. Arbeitsunfälle spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Sie verursachen lediglich ein Prozent aller Krankheitsfälle und 2,5 Prozent der Fehltage. Damit zählt der Bereich Erziehung und Unterricht zu den sichersten der untersuchten Wirtschaftsbereiche.
Vor diesem Hintergrund dürfte insbesondere die vorgesehene Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag viele Schulen und Kindertageseinrichtungen unmittelbar betreffen. Gerade in einer Branche, in der kurze Erkrankungen durch Infekte einen überdurchschnittlich großen Anteil ausmachen, könnten Arztbesuche und Verwaltungsaufwand deutlich zunehmen.
Kritik kommt deshalb von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik erklärte: „Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis in vielen Betrieben.“ Zugleich erzeuge die geplante Regelung zusätzliche Bürokratie für Arztpraxen sowie für Beschäftigte und Arbeitgeber. News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Fehlzeiten-Report der AOK.
„Alarmierende Fakten“: Jede dritte Lehrkraft krankgeschrieben – wegen Überlastung










„Neben Infekten spielen psychische Erkrankungen im Bildungsbereich eine herausragende Rolle. Sie verursachen 17 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage.“
Na gut. Jetzt wird noch besser geliefert wie bestellt.
Bisher war man einen Tag krank – ohne Schein. Vielleicht, weil man am Montagmorgen beim Blick in den Vertretungsplan, nach der Korrektur einer Chemieklausur am Wochenende oder beim Gedanken an das wertschätzende Maßnahmenpakets des Dienstherrn in Sachsen (Streichung von Altersermäßigungen und Anrechnungsstunden in der Sekundarstufe II) im Doppelstrahl kotzen musste. Oder weil man den latenten Kloß im Hals nicht herunterwürgen konnte und dachte: Heute geht es wirklich nicht. Am Dienstag stand man wieder auf der Matte.
Jetzt gibt es die Attestpflicht ab dem ersten Tag. Also geht man brav zum Arzt seines Vertrauens und spricht neben dem Würgereiz auch gleich die permanente Schlaflosigkeit und die generelle mentale Erschöpfung an. Schwupps: vier Wochen raus.
O-Ton meines Arztes: „Wenn Menschen, die vorrangig mit dem Kopf arbeiten und Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, nicht schlafen können – das geht gaaaaaar nicht.“ Na also. Problem gelöst: Die Attestpflicht ab dem ersten Tag bekämpft psychische Belastungen im Bildungsbereich offenbar besonders erfolgreich. Sie macht aus einem ehrlichen „Heute geht es wirklich nicht“ im Zweifel gleich eine amtlich bescheinigte längere Aus- und Erholungszeit.
Wie in so vielen Bereichen ist Bürokratie eben die eleganteste Methode, ein Symptom zu verstärken, während man vorgibt, es zu behandeln.
Ich teile selten Ihre Meinung, aber hier stimme ich unumwunden zu. Das wird sowohl Politik, aber leider auch uns als die ausfallenden KuK Vertretenden noch auf die Füße fallen.
Morgens hingehen und so gegen 9 Uhr wg. Unwohlsein die Unterrichtstätigkeit einstellen. Da freut sich die SL erheblich mehr, als wenn die Krankmeldung bis 7:45 h erfolgt wäre. Das Aufstellen des Vertretungsplanes im laufenden Unterrichtstag kommt immer besonders gut, da freuen sich alle Beteiligten.
da verwechst du was. Krankmelden musst du dich weiterhin bis 7:45Uhr, nur darfst du noch im laufe des Tages die Krankschreibung nachreichen. 😉
Nein, ab dem ersten Tag ist nicht am ersten Tag.
Natürlich darf ich auch weiterhin arbeiten gehen und wenn während der Arbeitszeit eine Arbeitsunfähigkeit eintritt auch nach 7:45 nach Hause gehen. Ob ich dann direk tzum Arzt muss oder nicht, wird sich dann zeigen,,,, trotzdem geht es.
Falsch.
Man kann UND MUSS sich im Krankheitsfall sofort krankmelden. Egal zu welcher Uhrzeit.
Wird Ihnen im Schulgebäude z.B. um 08:01 schwindelig (Sturzgefahr), müssen Sie das sogar melden.
Man unterstellt allen Beschäftigten, pauschal blau zu machen.
Genau, wie allen Leistungsbeziehern, Leistung zu missbrauchen.
Momentan wird irgendwie allen Bürgern alles mögliche unterstellt, wie kommt’s ?
Wenn wir reicher wären (= geerbt hätten), um überhaupt nicht zu arbeiten, gälten wir nicht als „faul“ 😛
Die Rechnung für die politischen Fehlentscheidungen der letzen 20 Jahre werden fällig.
Und wen trifft’s wie immer? Den Bürger, denn der „bürgt“ ja bekanntlich für alles…
Man unterstellt nicht allen Beschäftigten, blau zu machen. So ein Unsinn. Man will die Blaumacher herausfiltern. Warum beschützen Sie die?
Schwarze Pädagogik – in der Wirkung umgekehrt?
Man bestraft zehntausende um wenige Einzelfälle zu erwischen?
Tolles Konzept … könnte glatt von der Union oder den Sozen kommen.
Also der Anti-Mao, der meinte ja noch:
„Bestrafe einen, erziehe hunderte.“
Daraus schließe ich messerschaft, dass die aktuelle Politik sich des Werkzeugkoffers des ungezügelten Kapitalismus bedient…
Kollegen, spart euch die Aufregungsenergie! Die Regelung wird so nicht kommen. Das haben die Diskussionen der letzten Tage doch schon erwiesen.
Wichtiger wäre, sich mal mit den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes zu beschäftigen. Das wird nämlich im Windschatten des Aufregungsgebläses klammheimlich quasi abgeschafft! Der Digitalstaatssekretär besorgt sich da wohleinen Persilschein…
Ganz genau!
„Bleiben sie gesund schützen sie sich und andere- “ wir haben ja soviel gelernt aus Corona, es ist so wichtig das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, hach die vulnerable Bevölkerung .. bla bla. Jetzt kann ich wieder 1-2 Stunden mit Öffies zum Arzt fahren, dort 2-3 Stunden im Wartezimmer sitzten um dann 1-2 Stunden zurückzufahren, um einen (jetzt elektronischen) gelben Schein zu bekommen, ganz wie früher.
Merz gibt sich wie der Herr Generaldirektor aus den 50ern. Wenn ihm was nicht passt, Kollektivstrafe. Aber die Zeiten haben sich geändert, die Rolle nimmt ihm niemand ab, und niemand identifiziert sich noch mit sowas.
„Merz gibt sich wie der Herr Generaldirektor aus den 50ern. Wenn ihm was nicht passt, Kollektivstrafe.“
Was sich ja sehr viele durch die Bank wünschen, in der Annahme, es ginge um andere 😉
„Aber die Zeiten haben sich geändert, die Rolle nimmt ihm niemand ab, und niemand identifiziert sich noch mit sowas.“
Es sei denn, es geht um zeitgemäße Bildung, Betreuung oder Strafrecht…
Zu sagen niemand, das war eine stilistische Übertreibung. Doch es ist zumindest so mit ihm. Er hat wohl den Herrn Vater so verinnerlicht und nie Emanzipation erlebt, das er ihn noch immer zwanghaft nachahmt ( denken sie daran wie er das „Stadtbild“ richten wollte, bevor der Alte vor seinem gestigen Auge zur Inspektion erscheint), obwohl der Alte längst tot ist und gibt dabei eine komische Karikatur. Wir da einen Einhundertzehn- oder Einhundertzwanzigjährigen im Körper eines 70-Jährigen.
Den Kern dez Akzeptanzproblems schildern Sie glaube ich sehr treffend:
Der „50er-Jahre-Generaldirektor“ hatte wahrscheinlich von der Pike auf selber rangeklotzt und Leistung geschaffen – das machte dessen Kommandoton zwar vielleicht nicht beliebter und war natürlich auch keine volle Rechtfertigung…aber wenigstens passte wohl öfters der Anspruch an andere Menschen zum eigenen, in dem Fall bei der Arbeitshaltung.
Schaue ich mir (was man durchaus sogar live kann, wenn man will) die „Arbeitshaltung“ mancher Personen an, die wiederum anderen (nämlich normalen AN, egal ob Handwerker, Verkauf, Akademiker…)…dann kann ich mir vorstellen, dass so mancher Mensch da eben LOGISCHERWEISE weder Akzeptanz noch Geduld für aufbringt, sich so belehren zu lassen.
Und falls wem mal öffentlich wahrnehmbar darüber der Kragen platzt, gibt es ja glücklicherweise den Bademantel-Besuch nach Sonderparagraphen durch eine schöne Sicherheitstruppe im Morgengrauen, um dies zu verhindern…
„Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis“
Taten sie doch auch bei anderen unter dem Applaus so mancher, die etwas gegen die „faulen“ Familien machen wollten – jetzt bekommen alle, was sie angeblich wollten -__-
Nicht zu vergessen der Applaus für die „faulen Säcke„!
Also mein Hasilein hat seine 3 Tage Homeoffice, die kann er auch mit Schnupfen machen. Lehrer sein ist da schon härter und Budenzauber vor Ort, der schlecht bezahlt ist. 🙂
Eure Peti
Wieso das? Hab ich Schnupfen etc., geht’s zum Doc. Der zückt die Krankschreibung, bis ich wieder gesund bin. 1 Woche oder zwei- bei Senioren dauert es mitunter länger. Wo ist das Problem?
Was ich ja total verrückt finde, ist, dass überall berichtet wird, der Kanzler u.a. hätten gesagt, dass man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag brauche, bedeutet aber nicht, dass man unbedingt am ersten Tag zum Arzt gehen muss.
Wie das zu verstehen ist, wird aber nicht erklärt. Oder habe ich da etwas verpasst? Man kann also rückwirkend eine Krankschreibung bekommen? Und wie viele Tage rückwirkend? Vielleicht geht es mir am 2. Tag meiner Erkrankung immer noch so schlecht, dass ich nicht zum Arzt gehen kann (Fieber, hohe Ansteckungsgefahr für andere etc.).
Also wie ist das denn nun zu verstehen? Wie soll das gehandhabt werden?
In der Sendung Maybrit Illner am Donnerstagabend sagte Merz: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, jedoch ohne weitere Erläuterung.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Eben. Schon am Abend der Info zu der geplanten Regelung hat er sich ähnlich in den TT eingelassen. Und da tobten schon Volksseele, Ärzte usw.
Schon da war klar, dass das so nicht kommen wird!!!!
Und wenn alle Welt uns noch so faul schalt. Oder BLÖD (gestern) headlinet, wie Beamte im Homeoffice tricksen. Mir egal. Bezüge kommen pünktlich. Pension nächstes Jahr auch.
Ja, das ist absurd. Also kann ich auch eine Woche später zum Arzt gehen und wir eine Bescheinigung holen? Wenn er das halt mitmacht. Darf er?
Nein, das darf er eben nicht, weil er einen Zustand, der in der Vergangenheit liegt, gar nicht beurteilen kann. Das ist wieder ein typischer Fehler von jemandem.aus dem Mittelstand, der niemals in der Mitte stand.
So ist es – daher ist die Kanzlerformulierung der mühselige Versuch, ein Gesetzesvorhaben verbalbzu entschärfen, damit der Widerstand dagegen geringer bleibt … und wenn das Ganze dann ratifiziert ist wird man uns schon erklären, wie es eigentlich gemeint ist.
Arztbesuch und Krankschreibung am ersten Tag – denn rückwirkend dürfen Ärzte nicht krankschreiben.
Doch! Zwei Tage rückwirkend, dürfen Ärzte noch krankschreiben. Aber Tage – nicht Arbeitstage.
Werktage, andernfalls wäre ein am Freitag Erkrankter blöd dran.
Das funktioniert nur mit Zeutmaschine.
Tausche u gegen i.
Ja, eben. Wie soll man das verstehen. Das war doch die Frage.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krankmeldung-merz-zur-au-pflicht-nicht-am-ersten-tag-in-die-praxis/100237669.html
…was zwangsweise nur über Arztkontakt geht.
Sonst würde man ja einem Rechtsanwalt(!) und Bundeskanzler unterstellen, dass er …
Es ist die alte, gesetzliche Regelung aus den 90ern, folglich nicht etwas wirklich Neues. Die Regelung sieht vor, dass die AU am 3. Krankheitstag dem AG vorzulegen ist. Diese muss dann ab dem ersten Krankheitstag die AU bescheinigen.
Also am ersten Krankheitstag den AG telefonisch unterrichten und einen Arzttermin telefonisch vereinbaren.
Findet die Untersuchung in der Praxis erst am dritten Tag statt, die analoge AU an den AG faxen. Bleibt es bei der elektronischen AU, muss der AN nichts weiter tun.
„Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis“
Hinter diesem Aufschrei können sich immer die gut verstecken, die tatsächlich blaumachen. Auch wenn es vielleicht nur wenige sind, so zehrt das kräftig an meinem Gerechtigkeitsgefühl und ich mag eigentlich nicht hinnehmen, dass andere sich ausruhen oder schon mal in den langen Urlaub reisen, während ich für sie Vertretung mache. Soll ich denn dann auch blaumachen, wenn ich finde, ich kann und will nicht mehr? Ehrlich gesagt, wir tun da immer die Kinder leid. Ja, ich bin um ihretwillen Lehrer/in geworden, nicht wegen der Pension.
Warum also reagieren immer die Ehrlichen so heftig, die doch gar nichts zu befürchten haben und schützen damit die Faulen? Die Ehrlichen gehen zum Arzt, werden krankgeschrieben und alles ist gut. Wenn sie gesund sind, gehen sie wieder zur Arbeit. Es ist ja richtig geschrieben worden in dem anderen Artikel, dass es keinerlei versicherungstechnische Probleme gibt, wenn man trotz „Krankschreibung“ arbeitet, weil man sich arbeitsfähig fühlt. Es kann höchstens der Chef sagen, er wolle einen hier nicht sehen, sonst stecke man noch alle anderen an (je nachdem, was man hat).
Nun müssen wir vor allem abwarten, wie das aussehen soll, dass man ab dem ersten Tag eine Krankschreibung braucht, sich aber nicht krank zum Arzt schleppen muss und telefonisch geht es aber auch nicht mehr. (Schön, dass die Beamten wieder Extra-Würste gebraten bekommen und sich daran mal wieder nichts ändert. Bei uns arbeitet jetzt eine 12 Stunden die Woche nach Hamburger Modell, natürlich bei weiterhin 100% Gehalt. Vorher fehlte sie fast ein 1 Jahr bei 100% Gehalt. Die nutzt das so richtig aus.) Aber man soll wahrscheinlich dankbar sein, dass sie überhaupt die Güte hat, wieder was für ihr Geld zu tun!
„Bei uns arbeitet jetzt eine 12 Stunden die Woche nach Hamburger Modell, natürlich bei weiterhin 100% Gehalt. Vorher fehlte sie fast ein 1 Jahr bei 100% Gehalt. Die nutzt das so richtig aus.) Aber man soll wahrscheinlich dankbar sein, dass sie überhaupt die Güte hat, wieder was für ihr Geld zu tun!“
Geht es Ihnen jetzt besser, nachdem Sie so richtig abgelattet haben? Wissen Sie, warum die Kollegin ein Jahr fehlte? Hatte sie eine schwere Erkrankung? Hatte sie psychische Probleme?
Nach so langer Krankheit kann jeder AN ein BEM beanspruchen, so dass ein Wiedereinstieg gelingt.
Aber Sie stört wahrscheinlich nur die vollen Bezüge, anstatt die geringere Lohnfortzahlung für Angestellte….stimmts?
Also ich finde ja, die Angestellten sollten dankbar sein, dass sie bei krankheitsbedingter längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz überhaupt etwas bekommen:(
Mhhhh…..meinen Beitrag bitte richtig lesen…..
Habe ich …
Dann wohl nicht verstanden….kommt vor
Schon, und danach überspitzt. Es wird so getan als ob die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld sowie Übergangsgeld und Erwerbsminderungsrente mehrheitlich durch AN erschlichen würden. Das Misstrauen das einem hier aus einigen Posts und vor allem aus den Äußerungen des BK entgegenschlägt, finde ich einfach nur zum Kotzen.
Ich wette, dass die Zahl der Steuerverkürzungen die der ungerechtfertigten Krankmeldungen aka „Blaumachen“ um ein mehrfaches übersteigt – und das sowohl quantitativ als auch in der Höhe des finanziellen Schadens. Gleiches gilt für die zahl und die Höhe der erschlichenen Sozialleistungen. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, während an anderer Stelle weggeschaut wird.
Der eigentliche Aufreger ist ja die Streichung der telefonischen Krankmeldung und nicht die Vorlage einer AU ab dem 1. Fehltag.
Btw die von Ihnen dargestellten Befreiungen aus Gründen sind Personalmaßnahmen, die der Verschwiegenheit unterliegen – ergo gehen sie das restliche Kollegium einen feuchten Kehrricht an.
Glaubt hier wirklich irgendwer, dass eine Lehrkraft z.B. nach dem Tod des Ehepartners oder eines Kindes/nahen Angehörigen nach den max. 2 Tagen Sonderurlaub wieder arbeitsfähig sei und sich vor eine Klasse stellen könnte?
Nicht anders sieht es doch nach schweren operativen Eingriffen mit anschließender Rekonvalesenzeit und mehrwöchiger Reha aus. Da ist die betroffene Lehrkraft erst einmal mindestens ein Vierteljahr weg und ihre Stunden müssen vertreten werden. Und wenn jetzt einer entgegenet, elektive Eingriffe könnten ja auch in den unterrichtsfreien Zeiten erfolgen, dann gehe ich steil.
Gleiches gilt auch für die Themen „Pflege- und Familienpflegezeit“. Das sind gesetzlich geregelte Rechte für AN. Die betroffenen sind doch nicht dafür haftbar zu machen, dass die AG keine Personalreserven haben, um die Absenzen aufzufangen und im bereich Schule die entsprechenden Unterrichtsstunden im Rahmen schulinterner Lösungen auf andere Schultern übertragen.
Dann habe ich das falsch verstanden…..sorry….
Danke für die Erklärung
Man kann sich halt auch in einer gemeinsamen Sprache komplett missverstehen.
So allmählich müsste doch auch Ihnen mein Hang zum Zynismus aufgefallen sein.
Manchmal brauchts aber auch die Stimme und die Mimik dazu….
War doch nur eine Ergänzung durch Sarkasmus?
Also kein Widerspruch und kein Gegenspruch.
Keine Ahnung … Entweder ich liege hier sehr oft mit meiner Interpretation bei sowas daneben … Oder hier erkennen sehr viele keinen Sarkasmus/Ironie ohne „Vorsicht: Das ist als Sarkasmus gemeint“.
Empfinde ich bei vielen Beiträgen so.
Echt faszinierend.
Sender-Empfänger…..
Genau, die vier Ohren von Schulz von Thun
„Die Ampel ist rot.“
Klar, wenn sie schon die Dreistigkeit besitzen an Krebs oder etwas ähnlichem zu erkranken, sollen sie gefälligst auch noch zusätzlich um ihr Geld betteln müssen oder arm in der Gosse verrecken. *Sarkasmus Off*
Warum nur klingt es als wüsste niemand hier, dass bei längerer Abwesenheit Krankengeld von den Krankenkassen gezahlt wird und nicht vom AG?
Sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Ich bin 46 Jahre sozialversicherungspflichtig gewesen, ein paar Jahre als freiwilliges Mitglied der GKV.
Vielleicht hätte ich auch den Sarkasmus-Tag setzen sollen.
Doch ich weiß das! Aber das ist eine systemische Kritik und keine, auf die Angestellte und Beamte direkt Einfluss haben….
Und wissen Sie nicht, dass es bei Beamten trotzdem die vollen Bezüge sind? 100%? Oder wollten Sie uns das verschweigen?
Was genau soll ich als Beamtin tun, die z.B. an Krebs erkrankt ist? Soll ich demütig auf mein Volles Gehalt verzichten? Oder soll ich halb tot zur Arbeit gehen, damit die Angestellten Kollegen dies großmütig anerkennen und mich ja nicht als faul einschätzen? Was genau stellen Sie sich vor?
Ich bin dieses Arbeitsverhältnis eingegangen, ich nutze das System nicht aus, bin nicht öfter erkrankt als andere (vielen Dank meiner Konstitution)…..mehr geht nicht….ich würde mich auch nicht schämen, wenn ich zuhause bin, wenn ich krank bin…..auch ich habe ein Recht darauf und habe keine Schulden gegenüber Angestellte….
Und auch Sie als Angestellte müssen nicht um Geld betteln, denn sie bekommen auch Geld nach 6 Wochen durch Ihre KK…..das mag nicht 100% des Lohns betragen, aber am Hungertuch werden Sie nicht nagen….was soll das? Dafür können Beamte nichts, die übrigens auch erkranken dürfen….
Ironie bitte mit Zwinkersmiley kennzeichnen. Danke. 🙂
Die Faulen verstecken sich hinter den Fleißigen. Stimmt doch. Das Beispiel passt. Sie versuchen nur abzulenken.
Wovon lenke ich ab? Ich nahm Bezug auf @Friesennerz. Und wenn man eine schwere Erkrankung hat, dann dauert eine Rekonvalezenz nun einmal länger und danach hat man Anspruch auf ein BEM.
Dass Beamte hier nun eklatante Vorteile haben, ist sicherlich kritikwürdig, aber über die betroffene Person abzuätzen, zeigt eher den Neid.
Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, dass sich die Faulen (woran machen Sie das eigentlich fest?) hinter den Fleißigen verstecken.
Mir persönlich sind tatsächlich Kolleginnen lieber, die sich mal alle paar Wochen ein oder zwei Tage aus dem Spiel nehmen und dann wieder Kraft getankt haben, so dass sie wieder voll einsatzfähig sind, als Leute, die nie fehlen, aber so an Kraft verlieren, dass man sie am liebsten nach Hause schicken würde….(was ich übrigens manchmal auch tue….)
Na, dann mache ich das jetzt auch. Alle paar Wochen für 2-3 Tage krank. Solange es noch so einfach geht.
Sie machen aus 1 oder 2 Tagen, 2 oder 3…..
Sie beschreiben es vollkommen richtig. Während sozialversicherungspflichtige Lehrkräfte nach 6 Wochen 70% ihres regelmäßigen Bruttoentgeltes als Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, werden ihre verbeamteten Kolleginnen auch bei längeren krankheitsbedingten Absenzen vollumfänglich alimentiert.
Und nach 78 Wochen gibt es nichts mehr. Klingt viel, aber bei einer schweren Erkrankung können 78 Wochen durchaus zusammenkommen.
Das sind eineinhalb Jahre. In dieser Zeit sollte zumindest auf eigenen Antrag hin die Erwerbsminderung überprüft worden sein. Das geschieht durch die Aufnahme einer Reha-Maßnahme, an deren Ende eben die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit steht. Während der Reha gibt es Übergangsgeld. Wird die Erwerbsminderung festgestellt, ist das Datum der Beantragung der Reha der Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Geht es nicht auch um die schamlose Ausnutzung? Sie finden das in Ordnung? Warum? Wir alle zahlen das, z.B. durch immer höhere Beiträge zu den Sozialversicherungen. Achja, Beamte ja nicht.
Na hier geht ja einiges durcheinander!!
„schamlose Ausnutzung“ (vermutlich sind Beamt*innen gemeint) wird schon durch regelmäßige Pflicht-Vorstellungen beim Amtsarzt verhindert.
Angestellte Lehrkräfte bezahlen nicht die Besoldung von Beamten – auch nicht, wenn dies dienstunfähig sind.
Jaja… Steuern… Die zahlen Beamte auch.
Beamte werden nicht aus der Sozialversicherung bezahlt, da sie dort auch nicht einzahlen, der Dienstherr übrigens auch nicht.
Beamte und sogar kranke Beamte sind schuldlos an steigenden Beiträgen zur Sozialversicherung.
Bitte!
Gern!
Wer nutzt das denn schamlos aus? Ich kenne niemanden in meinem Umkreis…..
„Warum also reagieren immer die Ehrlichen so heftig, die doch gar nichts zu befürchten haben und schützen damit die Faulen?“
Weil das auch ein Ressourcen-Problem ist, und kein geringes: Hier wird das Gesundheitssystem von der Politik ohne jegliche Gegenfinanzierung für eine ohnehin nur scheinbar umfassende Kontrolle missbraucht. Das wäre mir völlig egal, solange das System auskömmlich finanziert wäre und die Kontrollfunktion nicht die medizinische Funktionsfähigkeit beeinträchtigen würde.
Diese Voraussetzung ist aber nicht gegeben; das Gesundheitssystem und die Hausarztpraxen sind definitiv am Limit. Hier sind die richtigen Prioritäten glasklar andere, als die Politik sie gerade setzt: Behandlung und Heilung muss an erster Stelle stehen und Vorrang vor einer rein administrativen Kontrollfunktion haben.
Wenn die Arbeitgeber und die davon beeinflusste Politik meinen, dass sie vom ersten Tag, am besten noch von der ersten Stunde an eine Krankschreibung vorgelegt bekommen wollen, dann sollten die Arbeitgeber das auch selbst bezahlen müssen, am besten nach den Honorarsätzen der Privatversicherten – und diese Kosten nicht der Solidargemeinschaft insgesamt aufbürden dürfen.
Um das klarzustellen: Ich habe kein persönliches Problem damit, am ersten Tag zum Arzt/zur Ärztin zu gehen – ich sehe nur die Auswirkungen auf das System, und ich halte diese für potenziell ziemlich gravierend:
Sollte es zur (weiteren) Überlastung der Hausarztpraxen kommen und Patientinnen und Patienten mit „Bagatellerkrankungen“ (hier ausdrücklich im Sinne von: tatsächlich nicht arbeitsfähig, absehbar aber nur wenige Tage lang) werden, da nicht ernsthaft erkrankt, von der Sprechstundenhilfe/MTA abgewiesen, d.h. gar nicht erst zum Arzt vorgelassen („Triage“), bekommen also keine AU-Bescheinigung ausgestellt… Die gehen dann notgedrungen krank zur Arbeit („Präsentismus“), oder wie? Raten Sie mal, wie „gesundheitsförderlich“ das am Ende sein wird!
Andere Variante: Patient X ist dem Arzt/der Ärztin bekannt; der Arzt/die Ärztin weiß: kein Simulant. Patient X seinerseits weiß: banaler Infekt, ein- bis zweimal im Jahr erwischt es mich (in manchen Jahren gar nicht), drei Tage Ausruhen reichen, dann wieder arbeiten. Raten Sie mal, wie lange das Arzt-Patient-Gespräch (nach ein bis drei Stunden Wartezeit) dann voraussichtlich dauern wird?
Es hängt viel von einigen Grundannahmen ab, die die Politik hier macht:
a) Es gibt sehr viele Leute, die sich zu Unrecht krankmelden. Deshalb „lohnen“ sich die getroffenen Maßnahmen (im Sinne messbar positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft).
b) Die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, wenn die betreffenden Arbeitnehmer jetzt alle zum Arzt müssen, sind vernachlässigbar.
c) Die Ärzte/Ärztinnen werden sorgfältig den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten kontrollieren und eine präzise und umfassende Diagnose auch bei Bagatellerkrankungen (im oben angeführten Sinne!) durchführen, statt aus Zeitmangel, ach, was sage ich, aus reiner Zeitnot nach „Augenschein“ und auf Grundlage einer (sehr) kurzen Anamnese krankzuschreiben.
Erinnern Sie sich noch, welch ach so großes Einsparpotenzial von der Politik beim „Bürgergeld“, der jetzigen „Grundsicherung“ vermutet bzw. in Aussicht gestellt wurde, und was da jetzt letztlich unter dem Strich übrigbleibt? Anders ausgedrückt, dem Gerechtigkeitsgefühl der Volkssele wurde Genüge getan, was aber den gesunden Menschenverstand angeht…
„Schön, dass die Beamten wieder Extra-Würste gebraten bekommen und sich daran mal wieder nichts ändert. Bei uns arbeitet jetzt eine 12 Stunden die Woche nach Hamburger Modell, natürlich bei weiterhin 100% Gehalt. Vorher fehlte sie fast ein 1 Jahr bei 100% Gehalt. Die nutzt das so richtig aus.“
Genau – ich fände es auch viel besser, wenn „so jemand“ – Sie wissen über diese Person sicher mehr als ich und (mindestens) genau so viel wie der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin – nach allerspätestens sechs Wochen unwiderruflich in die Sozialsysteme entsorgt würde und die Solidargemeinschaft dieser Person für den Rest seines/ihres Lebens eine Erwerbsminderungsrente finanzieren müsste; das ist erstens nur gerecht und außerdem viel billiger, während eine teure Wiedereingliederung mit dem Ziel einer vollen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit – oh, Moment mal…
Auf Kosten der Solidargemeinschaft, denn das Gehalt stammt vom Steuerzahler. Aber selbst sicherlich privat versichert, also keine Beteiligung an der Solidargemeinschaft. Beamtin eben!
Die Besoldung im Krankheitsfall kommt vom Steuerzahler im Gegensatz zum Gehalt, dass der AG im Krankheitsfall für 6 Wochen als Lohnfortzahlung gewährt. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Spätestens bei einer Reha ist die GKV raus, dann kommen die Lohnersatzleistungen als Übergangsgeld von der DRV. Schließt die Reha mit dem Ergebnis ab, dass der AN nicht mehr erwerbsfähig ist, erfolgt die Verrentung und es gibt Erwerbsminderungsrente.
Btw die PKV zahlt im Krankheitsfall keinerlei „Lohnersatzleistungen“, da Beamte voll alimentiert werden.
Richtig. Das Gehalt der Beamten stammt vom Steuerzahler, denn Behörden erwirtschaften ja keine Gewinne. Es ist das Geld, was wir alle, die wir arbeiten, abführen jeden Monat.
In die Sozialversicherungen hingegen zahlen die Beamten nicht ein und in der Privatversicherung bekommen sie Bevorzugungen trotz viel niedrigerer Beiträge, solange sie eher jung und eher gesund sind.
Sind sie es nicht mehr, wechseln viele wieder in die GKV. So perfide ist das System!
Man kann nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie hier eine Falschbehauptung nach der anderen ´raushauen!
…oder trollen sich!
Ich zahle 500 € für die PKV und bin damit auch nur zu 50% versichert.
Wieviel zahlen Sie?
Und das werfen Sie Beamten vor? Die Kritik sollte sich an die Politik Richterbund nicht an die Kollegen, die Beamte sind.
Sie ätzen an der falschen Stelle!
Es ist völlig egal, woher das Geld stammt – dem Geld steht ein eindeutiges Arbeitsverhältnis bzw. Dienst-/Treueverhältnis gegenüber.
Lassen Sie mich raten: „Verbeamtung abschaffen“ (natürlich nur für Lehrer, da Sie entweder ihre Niederlagen/Versagen der Schulzeit nicht verwunden haben oder so ungebildet sind, dass Sie die Belastungen des Berufes nicht erkennen könnten) wäre auch so richtig Ihr Ding?
Gibt durchaus Beamtinnen, die nicht privat versichert sind.
„Auf Kosten der Solidargemeinschaft, denn das Gehalt stammt vom Steuerzahler.“
Das gilt aber nicht nur für die „faulen Beamten“, sondern auch für Rheinmetall, TKMS, die Militärsparte von Airbus, die 2-Jahre-kurzarbeitenden Autobauer, die staatlich bezuschussten NGOs, die ganzen Betriebe, die sowieso nur vom Steuerzahler leben (Straßenbau, Schienenbau, …), die ganzen „Angestellten“ in den Sozialversicherungen usw. usf.
Ja, vielleicht nützt die Dame ihren Krebs so richtig aus. So wie das bei Ihnen klingt, wollen Sie auch einen?
Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass ein kranker Mensch sich in Ruhe auskurieren kann. Viele wollen das rückgängig machen, ich weiß. Arm und krank, das alte Wortpaar, wird zurück gewünscht.
Vielleicht kann ich Ihnen als Betroffener, der auch schon ein Jahr krank war, etwas Transparenz schaffen: Unbegründet 1 Jahr krank ist nicht so einfach. Die Krankenkasse möchte nimmt nach einiger Zeit Kontakt auf, meistens dann, wenn man ins Krankengeld rutscht. Die sind in der Regel sehr wohlwollend, möchten aber schon einen kurzen Abriss bezüglich ihrer Planung. Nach einigen Monaten meldet sich dann der Medizinische Dienst. Hier sollten Sie schon etwas mehr Nachweisen können, als „nur“ eine hausärztliche Krankschreibung. Sollte die Krankschreibung aus psychischen Gründen erfolgt sein, sollte auf jeden Fall eine fundierte fachärztliche (Psychiater, Psychotherapeut) Diagnose vorliegen. Falls die Diagnose eine schwere Depression bestätigt, sollten sie im besten Falle einen Klinikaufenthalt vorweisen können (was jeder Facharzt bei einer schweren Depression unbedingt empfiehlt) im mindestens aber eine ambulante Therapie. Haben Sie nichts von alledem, gibt’s spätestens dann, eher früher, richtig Probleme. Theoretisch dürfte auch der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten und die Rechtmäßigkeit ihrer langen Krankschreibung prüfen. Speziell, wenn Sie vielleicht irgendwo in der Kneipe, oder auf dem Malleurlaub gesichtet wurden.
Selbst Hausärzte werden von sich aus reagieren, wenn man ohne den Genesungsprozess voranzutreiben einfach nur weiter seine Krankmeldung möchte.
Ich bin natürlich nicht jeder, kenne nicht jeden Arzt, nicht jeden Medizinischen Dienst und Arbeitgeber. Aber die wenn es so einfach wäre, ein Jahr zu fehlen, gerade wegen nicht-objektivierbarer Krankheiten wie z.b. Depressionen, dann frage ich mich, warum das nicht jeder macht.
Grüße
Abgesehen davon, dass Objektivität ein geistiger Irrtum ist – inwiefern sollen Depressionen weniger objektivierbar sein ? Es gibt eindeutige Symptome, für die es entsprechende Medikamente gibt, die aufgrund der Nebenwirkungen niemand freiwillig nimmt.
Psychische Krankheiten sind vielleicht weniger offensichtlich wie ein Rollstuhl- meinen Sie das?
Tatsächlich wird der Begriff „nicht-objektivierbar“ in dem Zusammenhang auch von Fachleuten benutzt. Und ja, damit meint man das, was sie sagen. Somit hätten wir beide recht. Psychische Probleme können nicht durch Röntgen, CT, MRT „bewiesen“ werden. Rein theoretisch ist es möglich, diese Krankheit vorzutäuschen (wobei das wiederum eigentlich auch einen pathologischen Sachverhalt darstellen würde). Daraus folgt der Irrglaube vieler, wie offensichtlich auch selbiger der Kommentatorin „Friesenherz“. Nämlich, man geht zum Hausarzt seines vertrauens heult dem n bisschen was vor und schon wird man 1 Jahr krank geschrieben. Wenn man Psychische Krankheiten weiterhin Entabuisieren möchte, dann muss mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass man einfach mal so ein Jahr blaumachen kann.
Philosophisch gesehen ist Objektivität ein Wunschdenken der Naturwissenschaften.
Qualifizierte Mediziner*innen können Täuschungsversuche erkennen und vermutlich auch behandeln. Diese schreiben niemals ad hoc längere Zeit krank, wenn nicht eine ernst zunehmender Befund vorliegt.
Sie fragen, warum sich „die Ehrlichen“ darüber aufregen.
Diese Drohne antwortet:
1. Weil es mir bei gelegentlichen Kurzzeiterkankungen (das übliche) mindestens einen halben Tag vermiest und schlechte Fühlis sowie maximale Keimexposition im Wartezimmer macht.
2. Weil es in einer ewigen Kette der kleinteiligen Gängelung, gouvernantenhaften Bevormundung und Ordnungsamt-TüV-Gartenzwerglogik steht, die mir in ‚Schland sowieso schon überall begegnet – bei gleichzeitigem langsamem, schlechten Funktionieren dieser Systeme, wenn man als Bürger mal was will. ‚Schland ist absoluter Großmeister der passiv-aggressiven Mikro-Karen-Kontrolle – aber mit null Biss und feigem Zurückzucken da, wo mal wirklich durchkontrolliert und -sanktioniert werden müsste.
3. Weil es SO OFFENSICHTLICH sachfremd und dumm ist:
Wer gezielt bei der Arbeitszeit betrügt tut das OHNEHIN SCHON mit Attest. Sonst können solche Personen ja garnicht genug Tage zusammenbetrügen. Es wird also AZ-Betrug null einschränken.
Deswegen gibt es im Fall der Fälle ’ne ganz einfache Konsequenz: „Schreiben Sie mich bitte so lange krank, wie es Ihrer Meinung nach nötig ist um wieder ganz gesund zu werden.“
Arzt versteht das schon.
Wird aus „1-2 Tage“ halt ’ne Woche.
Geliefert.
Wie.
Bestellt.
Wie kann man denn so über eine Kollegin urteilen? Ich habe auch mal aufgrund einer schweren Erkrankung eine Wiedereingliederung gemacht. Das war überhaupt nicht witzig. Hätte ich Ihrer Meinung nach auf die Hälfte meines Gehalts verzichten sollen?
Das Urteil würde sicher anders ausfallen, wenn der Hauch einer unbetroffenen Ahnung dem Wissen um langfristige Krankheit weichen würde.
Vielleicht wenigstens etwas dankbarer sein? Sie haben Geld fürs Nichtstun bekommen. (wenigstens die Hälfte)
Unfassbar. Wirklich
Das kann nur jemand schreiben, der nie ernsthaft krank war.
Ich kenne diesen Teil nicht anders. Mein Problem: WELCHER HAUSARZT?!?!?!? Ich habe keinen Hausarzt zu dem ich gehen könnte, weil die in meiner Umgebung KEINE neuen Patienten mehr aufnehmen!
Ich mache gerne alle möglichen Impfungen, die ich brauche, und andere Vorsorgeuntersuchungen, WENN ich einen Hausarzt HÄTTE.
Evtl. das Problem mal an dieser Wurzel packen, da ich echt keinen Bedarf habe in die Notaufnahme wegen Pillepalle gehen zu müssen! Das blockiert unnötig Plätze für Notfälle.
Danke werte Politiker, ihr habt den Gedanken nicht zu Ende Gedacht!
Da dieses Problem nicht zubeheben ist (seitens der Politik und die Ärzte (Vertretung Marburger Bund) arrogant von oben herabschauen!), bleibt mir nichts anderes übrig als krank und mit FFP2 – Maske zur Arbeit zu gehen.
Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern dürfen keine AU ausstellen.
Aber ’nen Entlassbrief.
… der den selben Stellenwert hat wie ärztliche Bescheinigung „XY war am … im der zeit von … bis … als patient in der Praxis“.
…aber vor einer potentiellen Niederlage am Arbeitsgericht schützen kann.
C’est vrai.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es ggf. eine AU von einem niedergelassenen Arzt braucht, wenn mehrere Fehltage nach der ambulanten Versorgung anfallen.
Das ganz sicher.
Wenn man wirklich garkeinen Arzt findet – krasser Grenzfall…ärztlicher Notdienst eventuell?
116117
Wenn die in der Lage sind, vernünftig zu entscheiden. Da auch hier des öfteren von medizinischer Bescheidenheit zu lesen ist, reine Glückssache dort anzurufen.
Was meinen Sie, warum ich „die“ Nummer angegeben habe?
Glauben Sie wirklich, ich hätte die Nummer als ernsthafte Alternative angeführt
Aha! Verzeihung mir ist die Ironie in der Zahlenfolge leider nicht aufgefallen.
Werde dann für die AU die Apotheke aufsuchen.
Wieso muss ich gerade an diverse PC-Games danken, in denen die Ärzte für den Adel (Politik) da sind und das gemeine Volk die Pharmazeuten und Apotheker aufsucht!???
Willkommen in dieser verrückten Welt.
Das ist eine interessante Frage. Es gibt keine Verpflichtung, sich einen Hausarzt zu suchen. Aber was passiert, wenn man eine AU braucht?
Plattformen nutzen: Telemedizin-Anbieter (wie z. B. TeleClinic oder Zava) schalten deutsche Ärzte per Video zu, die eine rechtsgültige eAU direkt an die Krankenkasse übermitteln.Voraussetzung:Dies ist oft für gängige, per Blickdiagnose einschätzbare Krankheiten (wie Erkältungen oder Magen-Darm) möglich.
„Blickdiagnose bei Magen-Darm“… Was hält man denn da in die Kamera?
Man spricht was in die Kamera: „Privatversichert“.
Nur ungern nimmt der Handelsmann statt baren Geldes Scheiße an
Also Kassenkarte nicht vergessen.
Können wir dann unsere (Vollzeit-) Schüler am Berufsschufskolleg auch generell dazu verpflichten Krankschreibungen vorzulegen und diese ganzen Mama-Zettel bzw. selbstgeschriebenen Krankheits-Entschuldigungen einstellen?
Stehen die in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis zur Schule?
Also ich bin an einer Privatschule und dort gilt die Attestpflicht ab dem 1. Tag schon seit gut 10 Jahren. Wenn ich krank bin, gehe ich also zum Arzt. Ich glaube allerdings, tatsächlich werden die Praxen wieder voller und die Wartezeiten wieder länger (wenn man kein Privatversicherter ist), wenn nun viel mehr sofort hingehen müssen.
Unser Arbeitgeber hat das insbesondere deshalb eingeführt, weil er tatsächlich erlebt hat, dass Kollegen, wenn ihnen gekündigt wurde bzw. gesagt wurde, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden, sich ab dem nächsten Tag haben krankschreiben lassen, um „in Ruhe“ einen neuen Job zu suchen. Wer blaumachen abstreitet, ist mindestens blauäugig.
Blaumachen hätte man wohl wirklich besser durch 1 Karenztag bekämpft. Das wollte die CDU auch. Die SPD hat es verhindert und durch die Attestpflicht ab dem 1. Tag ersetzt.
Und was ändert sich dann durch die neue Regelung? Nichts, denn einen Arzt, der bei einer Kündigung krank schreibt findet man ja weiter. Und dass es hier Missbrauch gibt, ist unbestritten. Aber das Problem sind dann eben Ärzte, die auf Wunsch krankschreiben. Wer also blaumachen will, hat genug Energie, um sich eine Krankschreibung zu organisieren. Das Problem haben jetzt nur die wirklich kranken, denen oft ja auch die Kraft fehlt sich direkt am ersten krankheitstag zum Arzt zu schleppen. Und die genau die werden jetzt dafür bestraft, dass andere sich weiter irgendwelche Atteste erschwindeln?!
Ich sag ja, genau wie bei Leistungsmissbrauch.
„Blaumachen hätte man wohl wirklich besser durch 1 Karenztag bekämpft.“
Das wäre allerdings für die weitaus meisten Arbeitnehmer auf einen geringeren Lohn hinausgelaufen bei stark steigenden Lebenshaltungskosten. Da ist die Frage meines Erachtens auch: Macht das gerade jetzt wirklich so viel Sinn?
Man hätte vermutlich viel Präsentismus dabei herausbekommen – Leute schleppen sich krank zur Arbeit – und anschließend zwangsläufig mehr und längere Krankschreibungen wegen der gesundheitlichen Folgen dieses staatlich geförderten und arbeitgeberseits erwünschten Fehlverhaltens (nämlich krank zur Arbeit zu erscheinen).
Mit anderen Worten: Der Karenztag wäre ein klassischer Fehlanreiz, der zusätzliche Probleme schafft. Außerdem: Glaubern SIe ernsthaft, dass die Arbeitgeberseite dann mittelfristig mit EINEM Karenztag zufrieden wäre (Stichwort „Salami-Taktik“): Erst sind es zwei, dann drei, dann vier, dann die erste Krankheitswoche…
In der Schweiz ist das so. Die Arbeitnehmer, die ihr Gehalt am Karenztag nicht verlieren wollen, haben die Option, dafür einen Urlaubstag zu opfern.
„Wer blaumachen abstreitet, ist mindestens blauäugig.“
Da kann ich nur für mich sprechen: Ich würde nie leugnen, dass Blaumachen existiert, und ich habe kein Problem damit, dass dagegen vorgegangen wird – nur bitte nicht in einer Weise, die absehbar zusätzliche neue Probleme in erheblichem Ausmaß schafft.
Wenn der AG ab dem Tag der Kündigung AN freistellen kann, dann können das AN eben auf ihre Weise auch.
Genau. §629 BGB.
D ist vollkommen „verregelt“
Aber bar jeglicher Kenntnis der Rechtslage immer schön aufregen.
Eine Freistellung ist ein einseitiger, freiwilliger(!) Verzicht von Vertragsleistungen.
Sie dürfen auch jederzeit zum Vorteil Ihrer Vertragspartner von Ansprüchen zurücktreten.
Wenn Ihre Vertragspartner zu Ihrem Nachteil, de facto, rechtswidrig, aber ohne Konsequenz zu Ihren Lasten die Leistung verweigern, hätten Sie wahrscheinlich auch ein Problem damit.
Nicht wenn der Vertragspartner die Dienststelle ist.
„sich ab dem nächsten Tag haben krankschreiben lassen, um „in Ruhe“ einen neuen Job zu suchen.“
Warum so kompliziert. Einfach §629 BGB ziehen, trotz der „Kinder!!!“
Niemand streitet „Blaumachen“ ab.
Auf welchen Strohmann dreschen Sie hier ein?
Das Problem ist ganz simpel, dass Sie „professionelle Blaumacher“ über Paragraphen nicht gepackt kriegen.
Diese Leute haben immer Atteste, Bescheinigungen usw. des örtlichen „Doc Holiday“. In jeder Kleinstadt verdienen sich ein/zwei skrupellise Ärzte damit ein saftiges Zubrot. Formal ist dann damit alles korrekt.
„Erwischen“ kann man diese Leute nur über betriebliche Solidarität.
In sozialen Berufen ist die Quote notorischer Blaumacher i.d.R. extrem gering – das erkennen Sie schon daran, wie viele (und es sind tausende jedes Jahr!) sich bis zum burn-out, Depression, Alkoholismus, Skeletterkrankungen (Pflege!) überarbeiten und kaputt-arbeiten.
„In sozialen Berufen ist die Quote notorischer Blaumacher i.d.R. extrem gering…“
Das deckt sich absolut nicht mit meinen Erfahrungen, jedenfalls in den letzten fünf bis zehn Jahren.
Allerspätestens mit der Pandemie, musste man nur COVID sagen und hatte dann zwei Wochen frei, mindestens.
Auch hier: Das war ausdrücklich so gewünscht.
Ich erinnere mich da deswegen so gut dran, weil irgendwann während Corona eine schlichte Erkältung hatte – zwei Wochen-Wochen-Wochen, TROTZ negativem Test, negativer Wiederholung und dann negativem unter ärztlicher Aufsicht/richtigem Test beim Arzt.
Ja, mein Gott, bevor zur damaligen Kollektivhysterie noch ’ne Hexenjagd kommt (nämlich auf mich selbst) – hab ich nach ein paar zaghaften Mails und entsprechend deftigen Reaktionen halt mein Querdenkermaul gehalten und brav drei Wochen bezahlt PC gesuchtet.
„Jawoll, Herr Hauptfrau, Quarantäne, jawoll, Corona, jawoll-ja!“
Simple Verunglimpfung von Mediziner:innen.
Das dumme an dieser Regelung ist, dass die Ärzte doch in der Regel gleich eine ganze Woche krankschreiben. Die meisten Kollegen versuchen hingegen noch vor der AU-Pflicht wieder fit genug zu sein, um zurück zu kommen. Selbst wenn sie nicht 100% genesen sind.
Gut da kann man jetzt sagen, die neue Regel schützt die Kollegen. Ich glaub nur nach den Pressemeldungen nicht, dass das die Intention war. 😉
Die Bundesregierung erkundet halt konsequent über die „Erarbeitung“ die Realität.
Oder vielleicht ist die Distanz zum normalen Arbeitsleben halt recht groß, wer weiß.
Wir werden es erleben.
Und eben Wege finden.