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Schluss mit Notenausgleich: Sitzenbleiben künftig sicher mit einer Fünf im Hauptfach – GEW kritisiert „Zeitgeist“-Leistungsdruck

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SCHWERIN. Sicher Sitzenbleiben mit nur einer Fünf in einem Hauptfach: Die neuen schärferen Versetzungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern stoßen auf Widerstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Bildungsgewerkschaft sieht darin mehr als eine Änderung der Versetzungsverordnung. Sie spricht von einer „Erscheinung des Zeitgeistes“, der auf strengere Leistungsanforderungen setze und entwicklungspsychologische Erkenntnisse ausblende. Das Bildungsministerium hält dagegen – die Neuregelung sorge für mehr Transparenz sowie klarere Leistungsanforderungen.

Horrorshow (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Mit Beginn des neuen Schuljahres gelten an den allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Versetzung. Besonders einschneidend ist die Änderung an Gymnasien: Eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache kann dort künftig nicht mehr durch gute Leistungen in den anderen Kernfächern ausgeglichen werden. Bislang war das möglich.

Schülerinnen und Schüler im sogenannten Erprobungsjahr der siebten Klasse sind davon am stärksten betroffen. Wer dort die Anforderungen nicht erfüllt, muss den gymnasialen Bildungsgang verlassen und in einen nicht-gymnasialen Bildungsgang wechseln.

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Für die GEW ist die Reform – die nur wenige Wochen vor der Landtagswahl am 20. September in Kraft tritt – jedoch weit mehr als eine Verschärfung der Versetzungsordnung. „Die jetzige Anpassung ist eine Erscheinung des Zeitgeistes. Sie wird nicht dazu führen, dass insgesamt bessere Schulabschlüsse erreicht werden“, erklärt die Landesvorsitzende Sandra Astáras. Hintergrund: Die rechtsautoritäre AfD, die mehr Druck an Schulen fordert, liegt in den Umfragen zur Wahl als stärkste Partei vorne.

„Schulnoten sind, und das ist wissenschaftlich hinreichend gut belegt, nicht Abbild der alleinigen Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie hängen ab von der Qualität des Unterrichts, der Verfügbarkeit von Ressourcen an Schule und im Elternhaus, Unterstützung aus dem Elternhaus, subjektiver Einschätzung der Lehrkraft und der Leistung der Schüler:innen“, sagt Astáras. Die bisherige Ausgleichsmöglichkeit habe gerade berücksichtigt, dass Jugendliche während der Pubertät Leistungsschwankungen durchlaufen. „Das war und ist eine gute Lösung, vor allem mit Blick auf die Entwicklungspsychologie Jugendlicher in der Pubertät.“

Die Gewerkschafterin warnt vor möglichen Folgen für viele junge Menschen. „Es kann schnell passieren, dass Schüler:innen mal ein Schuljahr nicht den eigentlichen Ansprüchen genügen. Das geht Erwachsenen auch so. Jedoch bestimmen wir durch Regelungen wie diese u. U. über Lebensbiografien.“

„Von einem Notenausgleich werden die Lücken im Wissen nicht kleiner, sondern es geht darum, die Lücken zu schließen“

Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück. „Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Die Regelungen seien gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet worden und berücksichtigten „vielfältige Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern“.

Im NDR verteidigte Oldenburg insbesondere das Ende des Notenausgleichs in den Kernfächern. „Ich finde es ganz wichtig, dass man sich selber einschätzen kann und weiß: Wo stehe ich und wo muss ich noch ne Schippe drauflegen? Weil: Von einem Notenausgleich werden die Lücken im Wissen nicht kleiner, sondern es geht darum, die Lücken zu schließen.“ Förderung und eigene Leistung könnten diese Defizite ausgleichen. Man habe für die Schülerinnen und Schüler „Klarheit und Transparenz geschaffen“, befand die Ministerin.

Nach Darstellung der GEW hätten Landeselternrat und Landesschülerrat der Reform zunächst zugestimmt. Öffentlich dokumentiert ist eine solche Zustimmung bislang allerdings nicht. Das Bildungsministerium verweist lediglich darauf, dass die Verordnung gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet worden sei, in dem Vertreter von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Bildungsakteuren vertreten sind. Der Landeselternrat hat inzwischen deutliche Vorbehalte geäußert.

Vorsitzende Diana Zander erwartet, dass die Neuregelung den Leistungsdruck insbesondere an den Gymnasien erhöhen werde. Zugleich fordert sie, die Eltern bei Entscheidungen über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder einzubeziehen. „Das gehört in einer vernünftigen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft dazu.“ Der Landeselternrat wolle die Auswirkungen der neuen Verordnung kritisch begleiten und erwarte vom Land eine wissenschaftliche Evaluation über die kommenden Schuljahre.

Die wichtigsten weiteren Änderungen der Versetzungsverordnung im Überblick:

  • Grundschule: Über die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidet künftig die Klassenkonferenz, nicht mehr der Elternwille. Erreichen Kinder wiederholt die Versetzungsvoraussetzungen für die fünfte Klasse nicht, soll ein möglicher Förderbedarf diagnostiziert werden.
  • Regionale Schule: Die Regeln zum Notenausgleich werden neu gefasst. Anspruchsebenen werden künftig nicht mehr miteinander verrechnet; sie werden auf den Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in Klasse 10 ist ein Notenausgleich in Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft nicht mehr möglich.
  • Gymnasium: Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres entfällt. Muss ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist der Wechsel in den nicht-gymnasialen Bildungsgang verpflichtend.
  • Wechsel des Bildungsgangs: Der Wechsel aufs Gymnasium ist in den Klassen 7 und 8 bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in Deutsch, Mathematik sowie den beiden Fremdsprachen möglich. Erstmals regelt die Verordnung auch ausdrücklich den Wechsel vom Gymnasium in den nicht-gymnasialen Bildungsgang.
  • Versetzungsgefährdung: Sie liegt künftig einheitlich vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter beträgt.
  • Beratungsgespräche: Gespräche zur Schullaufbahn können künftig mit den ohnehin vorgesehenen Beratungsgesprächen zusammengelegt werden.
  • Freiwillige Wiederholung: Ein freiwilliger Rücktritt zum Schulhalbjahr ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer eine Klassenstufe freiwillig wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Versetzungsvoraussetzungen erfüllen.

Die GEW hält die Zielrichtung des Maßnahmenbündels für völlig verfehlt. Landeschefin Sandra Astáras: „Man darf nicht, nur weil es gerade gesellschaftlich opportun scheint, alle bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse der jüngeren Zeit über Bord werfen. Wir kritisieren diese Entscheidung scharf!“ News4teachers 

Hausaufgaben, Noten, Leistungsdruck – „Es ist zu viel für mich“: Wie Schülerinnen und Schüler die Schule erleben

 

 

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78 Kommentare
Sinfonia
19 Tage zuvor

Ich find’s richtig. Ich bin Lehrerin in MV. Danke!

Frederik März
19 Tage zuvor
Antwortet  Sinfonia

Dito

Trid
18 Tage zuvor
Antwortet  Sinfonia

ICD-11 (6A02.0) hier. So lange Neurodiversität und die anderen angesprochen Probleme an Schulen weder erkannt noch entsprechend behandelt werden hast du zwar weniger Arbeit aber den Kindern ist nicht geholfen.

Ich habe mich 20 Jahre lang gequält weil mir in der Schule vermittelt wurde ich wäre wertlos weil ich nicht in eure Schubladen passe.

Heute gehöre ich zu den top 1% der Einkommen und 5% der Vermögen, zahle (noch) eure viel zu fetten Pensionen, habe einen gemessen IQ von knapp über 160 und berate trottel in Großkonzernen die den Karren regelmäßig an die Wand fahren aber richtig tolle Noten in eurem völlig verblödeten System hatten.
Macht weiter so. Offenbar gibt es keinerlei Probleme in diesem ‚Leistungssystem‘.

Wenn man dumme Menschen junge Menschen nach Schema-F bewerten lässt kommt in der Regel nicht viel Gutes dabei heraus.

Die wenigen guten Lehrer die ich hatte waren vor allem einfühlsam und respektvoll. Denen ist auch niemand auf der Nase herumgetanzt: sie es nicht nötig Autorität zu spielen.

Klar: wenn man Lehrer vor allem geworden ist weil man selbst im System das für Mittelmaß erdacht wurde gut war und nichts anderes mit sich anzufangen wusste, kann man die Kritik am System nicht nachvollziehen. Solche Leute sollte man von Kindern fernhalten.

Canishine
17 Tage zuvor
Antwortet  Trid

Und Einfühlsamkeit und Respekt haben Sie auch von den wenigen guten Lehrern gelernt?

447
16 Tage zuvor
Antwortet  Trid

IQ 160 und Unternehmensberatung – aber die zentralen Systemeigenschaften des Systems über das man sich auslässt nicht erkennen, trotzdem meinungsstark posten…

SchadeMarmelade
19 Tage zuvor

Meine Erfahrung nach über 20 Jahren Berufserfahrung and Stadtteil- und Gemeischaftsschulen ist folgender: Man muss sich für eine „5“ schon wirklich anstrengen.
Das mag an Gymnasien anders sein und sollte auch anders sein aber an GemS ist das schon eine Leistung das zu schaffen. Das bekommt ein normaler Schüler/eine normale Schülerin nicht hin.

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

… zumal hin und wieder melden schon für die „4“ in der sonstigen Mitarbeit auch in Mathe reicht und somit die „5“ auf dem Zeugnis schwer zu schaffen ist.

Steißtrommler
19 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Naja, 4 in SoMi und 5 im Schriftlichen sollten zu einer 5 auf dem Versetzungszeugnis führen, jedenfalls dann, wenn auf dem Halbjahreszeugnis eine 4- oder Schlechteres ausgewiesen wurde. In der Sek. I werden sonstige und schrifliche Leistungen nicht gleichberechtigt gewertet (NRW).

Hans Malz
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Die Halbjahresnote darf keinen Eingang in das Schuljahresendzeugnis finden (wenn es sich nicht um ein Abschlusszeugnis handelt).
Die Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Leistungen wird von der Fachkonferenz festgelegt und darf nicht genau 50% betragen. Das Mündliche darf sogar höher gewichtet werden.

dickebank
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Die Halbjahresnote muss bei epochalen Fächern aber auf das Zeugnis des zweiten Halbjahres.

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Das hat mal einem Schüler an meiner Schule die Versetzung gekostet …

Hans Malz
19 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Jo, aber nur dann.

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Für welches Bundesland reden Sie?

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg, wonach die Schuljahresendnote NICHT nur aus den Noten des zweiten Halbjahres alleine gebildet werden darf.

Es gibt außerdem schulrechtliche Aussagen, dass Zeugnisnoten NICHT genau arithmetisch berechnet werden müssen. Allein deshalb hat sich genau 50 Prozent erledigt. Man darf Tendenzen berücksichtigen und darf mit 2,4 eine 3 geben oder mit 2,6 eine 2. Bei ,5 geht das also noch unproblematischer!

Noch einmal deshalb: Für welches Bundesland sprechen Sie?

Einwerfer
19 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Interessiert mich auch.

Adam
19 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Herr oder Frau Kiesel,

Ihre Aussage

„Es gibt ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg, wonach die Schuljahresendnote NICHT nur aus den Noten des zweiten Halbjahres alleine gebildet werden darf.“

Stimmt offenkundig nicht, bitte belegen Sie dies mit einer seriösen Quelle. Vielen Dank!

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Es stimmt und ist nachlesbar. Es ist sogar ein alter Hut! Wenn Sie „offenkundig“ schreiben, haben Sie für Ihre Behauptung also selber eine Quelle? Bitte belegen Sie die „offenkundige Unstimmigkeit“ mit einer seriösen Quelle. Dann nenne ich Ihnen meine. Vielen Dank!

Adam
19 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Sehr gerne:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/gesellschaft/schule-und-bildung/richtlinien/schulrecht/notengebung-und-versetzung/

Ich bin selbst Lehrer in Baden-Württemberg und habe zur Sicherheit noch eine Kollegin befragt, die Lehrbeauftragte für Schul- und Beamtenrecht ist. Ihre Behauptung deckt sich nicht mit der Realität.

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Sie haben einfach eine Seite mit verschiedenen schulrechtlichen Fragen und Antworten verlinkt, keine davon beantwortet obige Frage in Ihrem Sinne. Warum verlinken Sie das? Oder was habe ich übersehen?

Sie irren sich. Googeln Sie das bitte mal richtig mit einer passenden Fragestellung. Ich fühle mich von Ihnen eher ein bisschen veräppelt gerade.

Ich habe das in 5 Minuten Google-Recherche wiedergefunden.

Adam
18 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Hoffentlich veräppeln Sie mich. Meine Schule in Baden-Württemberg und jene von meinen Studienfreunden würden sich dann nicht an Recht und Gesetz halten.

In Baden-Württemberg gibt es übrigens seit Jahren keine Halbjahreszeugnisse mehr, sondern Halbjahresinformationen, die über den Leistungsstand zum Schulhalbjahr informieren.

Wenn Sie ein Troll sind, dann bin ich Ihnen auf dem Leim gegangen. Respekt!

Kiesel
18 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Warum googeln Sie es nicht vernünftig, statt Seiten zu verlinken und als Gegenbeweis zu verkaufen, auf denen gar nichts zum Thema steht?

Wie Sie hier lesen konnten, sagt ein Kommentator aus NRW (Hans Malz), es dürfen in NRW die Noten des Halbjahres berücksichtigt werden und Kommentator Steißtrommler weißt mit Zitat nach, dass das gar nicht stimmt. Es gibt also noch andere, die etwas nicht wissen bzw. nicht richtig machen. Nicht nur Sie!

Sie haben gesagt, mein Hinweis sei offenkundig falsch. Worauf beruht denn diese Offenkundigkeit? Wo ist Ihr Beleg? Sie brachten bislang keinen, nur einen angeblichen, der ein Fake war!

Kiesel
18 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Sie scheinen wirklich ehrlich ahnungslos zu sein. Hier steht es schon im ersten Absatz:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007BBDNN00000000016

Adam
17 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Sehr geehrter Herr Troll,
leider steht hier nichts, was Ihre krude These bestätigt.

Kiesel
17 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Sehr geehrter Herr Troll Adam,

ich bin auf Sie hereingefallen, OK. Ich ahnte es. Der Troll sind Sie. Es steht da. Und im anderen Kommentar. Aber ich habe es eh mehr für eventuelle Mitleser dokumentiert. Jeder kann es selbst in 5 Minuten Recherche finden. Sie wollen nicht? Gut. Solange sich niemand über Ihre Notengebung beschwert, passiert ja auch nichts.

Kiesel
18 Tage zuvor
Antwortet  Adam

Und hier:
„In Baden-Württemberg zählt für die Schuljahresendnote das gesamte Schuljahr. Das bedeutet, dass die Leistungen aus dem ersten Halbjahr zwingend mitberücksichtigt werden müssen und nicht verfallen.Die rechtliche GrundlageLaut § 3 Abs. 1 der Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg (NVO) ist das Jahreszeugnis ein Nachweis über die Leistungen „während des ganzen Schuljahres“. Auch die Rechtsprechung (z. B. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) bestätigt klar, dass Noten im Jahreszeugnis auf den Leistungen des gesamten Schuljahres basieren müssen und nicht nur auf denen des zweiten Halbjahres.“

Offenkundig? Fake-Link? Troll?

Steißtrommler
19 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

JEDE Vereinbarung zur arithmetischen Berechnung der Zeugnisnoten ist unzulässig.
Weicht man aber vom arithmetischen Mittel ab, kann man in Erklärungsnöte gedrängt werden…

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Ja. Da stimme ich zu. Aber viele Lehrer wissen das gar nicht.

Gibt es solche Festlegungen, auf deren Grundlage dann eine Zeugnisnote arithmetisch genau berechnet wird (ich habe Kollegen, die lassen sich das von Exceltabellen ausrechnen), tut man gerne so, dass man nicht habe anders entscheiden können.

Rechnet man nicht nur, muss man seine Entscheidung erklären. Ja!

Hans Malz
19 Tage zuvor
Antwortet  Kiesel

Sorry, NRW natürlich. War in der ersten Version auch drin.

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Danke.

Einwerfer
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Einwurf: Also für Berlin stimmt das nur bedingt.

In Berlin gelten zwar an Grundschulen nur die Noten des jeweiligen Halbjahres für die Zeugnisnote; an den weiterführenden Schulen gelten allerdings die Noten des ganzen Schuljahres für die Zeugnisnote, also die Endnote. Das ist schon ein bisschen „verrückt“. Ich frage mich schon immer, warum?!?

In Berlin gilt außerdem, dass der schriftliche Bereich zu etwa 50% einbezogen werden muss, wenn in dem jeweiligen Fach Klassenarbeiten geschrieben werden. Aber etwa 50% lässt ja den Spielraum, dass der mündliche oder schriftliche Bereich leicht überwiegt. Was leicht überwiegen darf, ist hingegen nicht festgelegt in Berlin!

Hans Malz
19 Tage zuvor
Antwortet  Einwerfer

Korrekt, ich meinte auch NRW.

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

An Gesamtschulen in nrw offiziell schon, weshalb eine lieb gemeinte 3- zum Halbjahr die 5 zum Schuljahr verbietet. Umgekehrt verbietet eine erzieherische 4+ die 2. Nur wird niemand einem Verstoß gegen die Halbjahresregel bei positiver Abweichung widersprechen.

dickebank
17 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Zumal an den meisten GE Quartalsnoten erfasst werden, damit zu den Beratungstagen Leistungsdaten vorliegen. Dabei werden die Noten als Teilnoten – also mit Notentendenzen – erfasst.

Steißtrommler
19 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

„Die Halbjahresnote darf keinen Eingang in das Schuljahresendzeugnis finden (wenn es sich nicht um ein Abschlusszeugnis handelt).“

Für NRW falsch, da gilt für Versetzungszeugnisse APO-SI § 22 (2):

[…] Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und
die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen. […]

Kiesel
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Also nicht nur in Baden-Württemberg, auch in NRW und teilweise in Berlin.

Moment, sprach Hans Malz nicht für NRW???

Na ja
17 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

In der APO-SI §22.2 steht: Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.

Selbst im Wingen-Kommentar steht, dass dieser Widerspruch nicht auflösbar ist. Im Ernstfall entscheiden Gerichte.

Fräulein Rottenmeier
17 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Das ist nicht ganz richtig….
„Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff „Gesamtentwicklung“, der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.“
https://www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-unterricht

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Ab spätestens Klasse 9 fange ich damit an. Ansonsten haben Sie recht.

Mannkannesnichtfassen
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

In der Sek I gibt es die Note X- nicht, schon gar nicht auf einem Zeugnis. Die Tendenzen werden nicht ausgewiesen und sind daher unerheblich.

Steißtrommler
19 Tage zuvor

Die 4- wird allerdings durchaus gegeben; „Die Note im Fach Fiesesrechnen ist nur schwach ausreichend“ steht dann als Bemerkung auf dem Zeugnis.

mama51
18 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

…aber es steht kein MINUSzeichen hinter der Ziffer „oben“ im Zeugnis! Das ist in Hessen auch untersagt.
Und ob man eine solche Bemerkung („Die Note im Fach Fiesesrechnen ist nur schwach ausreichend“) ausweist, hängt vom Jahrgang ab. In Wf- Schulen ist das bei uns eher unüblich. (siehe Mannkannesnichtfassen)

blau
18 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Also bei uns werden schriftlich und mündlich genau 50:50 gewertet (NRW) in der Sek1

dickebank
18 Tage zuvor
Antwortet  blau

Was aber nur bei Fächern der Fächergruppe 1 funktioniert.

Hansjoachim
17 Tage zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

„… an Stadtteil- und Gemeinschaftsschulen ist folgender: Man muss sich für eine „5“ schon wirklich anstrengen.“
Aber wie mag es kommen, dass bei den großen Tests immer so viele nur die unterste Kompetenzstufe erreichen? Die Noten sind somit systematisch besser als die Realität? Das wäre doch auch mal ein Thema für die Bildungswissenschaft. Herr Köller: Bitte erklären Sie die Diskrepanz!

Unfassbar
19 Tage zuvor

Könnte man überall so handhaben. Den mathelehrern empfehle ich aber ein dickes Fell, eine Schulleitung auf ihrer Seite und ggf. eine Rechtsschutzversicherung.

Walter Hasenbrot
19 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wofür die Rechtsschutzversicherung? Für dienstliche Tätigkeiten müssen Sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrläßigkeit juristisch persönlich geradestehen.

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Unabhängig davon wirdxes darauf hinauslaufen, dass Lehrer in Grenzfällen eher die eigentlich unberechtigte „4“ als die leistungsgerechte „5“ setzen, um sich den Ärger mit dem Einspruch zu ersparen.

Steißtrommler
19 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Diese Angst vor Einsprüchen halte ich für unbegründet. In zwei Stunden hat man die Klamotten für die Rechtfertigung einer Note zusammengesetzt, und wenn man (bzw. die Schule) keine formalen Fehler begangen hat und pädagogische Gründe anführen kann, läuft die Sache durch.

vhh
19 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Notenwiderspruch (zunächst ohne Begründung) geht vom Anwalt an die Schulaufsicht. Schulaufsicht muss entscheiden, ob sie das Risiko eingeht und fordert deshalb alle (!) relevanten Unterlagen plus Begründung plus Stellungnahme der Leitungsebene an. Zwei Stunden? Vielleicht für die Begründung allein, aber auch da wäre ich vorsichtig, welche der pädagogischen Gründe am Ende nachweisbar und ausreichend sind.

Katze
19 Tage zuvor

Ich und viele KuK haben schon lange die Nase voll von Versetzungskonferenzen als Ausgleichsbasaren. Jahrelang wurde so lange kompensiert, verrechnet und pädagogisch umgedeutet, bis selbst eine Fünf im Hauptfach am Gymnasium nur noch als pädagogischer Gestaltungsvorschlag galt. Jetzt soll eine Fünf tatsächlich wieder spürbare Konsequenzen haben – und schon ist von unzumutbarem Leistungsdruck die Rede. 
Besonders bemerkenswert ist, dass ausgerechnet diejenigen am lautesten protestieren, die seit Jahren jede Anhebung von Anforderungen als Angriff auf Bildungsgerechtigkeit darstellen. Der Leistungsverfall fällt schließlich nicht vom Himmel – er wurde über Jahre freundlich begleitet, wissenschaftlich begründet und pädagogisch wohltemperiert verpackt.
Vielleicht hätte man in Mecklenburg-Vorpommern früher den Mut zu klaren und strengeren Maßstäben haben sollen. Dann wäre dem Land womöglich auch die bundesweit bekannt gewordene Wutrede der durchgefallenen Abiturientin erspart geblieben, die all jenen, „die unserem Jahrgang das Bestehen nicht gönnten“, ein „Fickt euch einfach nur alle“ entgegenschleuderte. Eine bemerkenswerte Reaktion.
Vielleicht hat man so manchem Schüler den Weg vom Schuljahr ins nächste und schließlich bis in die Kursstufe etwas zu großzügig geebnet. Die bittere Pointe: Ein System, das jede Hürde abschafft, produziert nicht automatisch mehr Erfolg – manchmal auch nur Wut und größere Verwunderung, wenn plötzlich wieder eine auftaucht. 

MadMax
19 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Am 20.09. sind Wahlen und der SPD und Linken sitzt die, die…. Name vergessen, egal… im Nacken. Die Landesregierung macht es nicht freiwillig und nicht aus Überzeugung.

Tea
17 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Man sollte jedoch nicht pauschal behaupten, dass es keine validen Punkte bei der „Wutrede“ gegeben hätte. Auch abgesehen von der sehr besorgniserregenden Anmerkung in Richtung sexuell übergriffes Verhalten/Äußerungen, gibt es – das wissen wir alle auch noch aus der eigenen Schulzeit – durchaus einige Kolleginnen und Kollegen, die es nicht schaffen sich am Riemen zu reißen.

Sei es im Umgang mit sozial schwachen oder ausgegrenzten SuS (und auch der Benotung, wenn die mündliche Mitarbeit aus sozialer Angst leidet), oder aber wenn jemand das Ego angekratzt hat – teilweise lange nachtragend.
Auch regelrechtes Mobbing von Schülern durch Lehrkräfte, ist mir nicht nur aus meiner Schulzeit bekannt.

Bei aller berechtigter Kritik an den laschen Leistungkriterien, sollten wir nicht die sehr reellen Probleme ignorieren oder sie klein reden.

Joachim Schwarz
19 Tage zuvor

Eine 5 bekommt man nicht einfach so. Damit nicht versetzt zu werden ist gut und richtig. Ich habe es satt, dass über Jahre Schüler durch alle Klassenstufen geschleppt werden, die massive Rückstände bei der Grundschulmathematik haben, nur weil sie sich das mit einer netten Geschichte in Deutsch ausgleichen können und die 5,4 eben doch eine 5 und keine 6 ist.

Walter Hasenbrot
19 Tage zuvor

Das Ziel ist also, dass mehr Schüler sitzenbleiben.

Das ist angesichts der Tatsache, dass die Forschung immer wieder ergibt, dass Sizenbleiben den Schülern nur wenig bringt, bedenklich.

Teurer, aber effektiver wäre es natürlich, Schüler zu zusätzlichem Förderunterricht zu verpflichten, damit sie den Stoff in der Schule nachholen können. Stattdessen will man Schüler ein ganzes Jahr wiederholen lassen, auch wenn sie Defizite in nur einem Fach haben.
Aber der Förderunterricht ist wohl zu teuer. Da bürdet man lieber den Eltern die Kosten für ein zusätzliches Schuljahr auf (also rund 9.000 Euro).

Sepp
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das ist angesichts der Tatsache, dass die Forschung immer wieder ergibt, dass Sizenbleiben den Schülern nur wenig bringt, bedenklich.

Das ist so falsch bzw. geht aus den Forschungsdaten nicht hervor:
Schüler die z.B. motivatorische Probleme haben und einfach nur wiederholen, ohne irgendwelche anderen Maßnahmen, scheitern tatsächlich erneut.

Aber die Tatsache, dass Sitzenbleiben überhaupt möglich ist, führt bei vielen Schülern dazu, doch noch den Hintern hoch zu bekommen. Stattdessen hatten wir in meiner Gesamtschul-Klasse z.B. ein Mädchen, das in der 8. Klasse noch Probleme mit Grundschul-Mathematik hatte. In anderen Fächern sah es nicht besser aus. Gespräche mit den Eltern haben nichts gebracht, die Schulsozialarbeit hat nichts gebracht, den Förderunterricht schwänzte sie konsequent. Letzlich ging sie ohne Abschluss…

Teurer, aber effektiver wäre es natürlich, Schüler zu zusätzlichem Förderunterricht zu verpflichten, damit sie den Stoff in der Schule nachholen können. Stattdessen will man Schüler ein ganzes Jahr wiederholen lassen, auch wenn sie Defizite in nur einem Fach haben.

Wenn es wirklich nur um ein Fach geht, wird man in der Schule und im Elternhaus alles in Bewegung setzen, um ein Sitzenbleiben zu vermeiden. Einige Kinder brauchen aber vielleicht in der Entwicklung einfach ein bisschen länger.

Auch hatte ich einen Schüler, der in der 7. Klasse noch immer nicht sinnentnehmend lesen konnte. Wir haben uns gemeinsam den NaWi-Text angeschaut, selbst bei den fettgedruckten Begriffen kam er nicht weiter. Als ich ihm den Text vorgelesen habe, hat er es aber verstanden. Der war in vielen Fächern einfach abgehängt und es fehlte irgendwann einfach völlig an Motivation. Wir haben ihn dann mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in eine Ausbildung vermittelt, so dass er dort Freude und Motivation schöpfen konnte.

J. Sanftleben
19 Tage zuvor
Antwortet  Sepp

Richtig. Die Kinder, die sich aus Sorge vor einem Sitzenbleiben dann doch noch anstrengen oder Nachhilfe bekommen, werden von der Statistik ja gar nicht erfasst, denn sie sind ja nicht sitzengeblieben!

Walter Hasenbrot
19 Tage zuvor
Antwortet  Sepp

Wer in der siebtne Klasse nicht richtig lesen kann, dem nützt es nichts, wenn er sitzenbleibt. Er kann ja noch immer nicht lesen. Und basales Lesetraining ist nicht Stoff der siebten Klasse.

Ich gebe Ihnen aber Recht, dass eine Förderung viel früher hätte beginnen müssen. Es müsste bei jeder Konferenz zum festen Ablauf gehören, dass gefragt wird, welcher Schüler in welchem Bereich Förderung baucht.

Das wird natürlich an den meisten Schulen nicht gemacht, weil gar keine Ressourcen da sind. Schüler jetzt schneller sitzen zu lassen, setzt falsch und zu spät an.

Die Politik will mal wieder kein Geld für vernünftige Bildung ausgeben.

ed840
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Wer in der siebtne Klasse nicht richtig lesen kann“

wäre vermutlich besser gar nicht aufs Gymnasium gewechselt , sondern an eine Schulart, an der Kinder mit unterschiedlichen Begabungen von Lernbegleitern individuell gefördert werden und jedes Kind geeignete Lernangebote erhält um sich auf dem für ihn bestmöglichen Niveau entwickeln zu können?

Rüdiger Vehrenkamp
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Zu glauben, dass ein Schüler, der ggf. keine Lust auf Schule und Leistungserbringung hat, tatsächlich beim Förderunterricht nachmittags erscheint, ist arg naiv. Wir betreuen mehrere Jugendliche in G-Niveau-Klassen (= Hauptschulklassen in BW). Viele von ihnen kommen und gehen in die Schule, wie sie wollen: Kommen später, gehen ohne Bescheid zu sagen früher oder bleiben komplett fern. Konsequenzen? Im Grunde keine, weder Lehrkräfte noch Sozialarbeiter haben hier irgendeine Handhabe.

Und nun?

Walter Hasenbrot
19 Tage zuvor

Und Sie glauben, dass ein Schüler, der Untericht schwänzt, motivierter sein wird wenn er sitzenbleibt?

Bei Schülern die regelmäßig Unterricht schwänzen sind Schulsozialarbeiter:innen gefragt.

Auch wieder etwas, wofür die Politik kein Geld ausgeben will. Unsere Schule musste auf eine Leherstelle verzichten, damit wir eine Schulsozialarbeiterin eistellen konnten. Eigentlich sollten Schulsozialarbeiter:innen zum festen Personal an jeder Schule gehören.

Sepp
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich glaube, wenn es zum Sitzenbleiben kommt, ist es schon zu spät. Das Sitzenbleiben sollte als klare Konsequenz sichtbar sein, wenn man keine vernünftige Leistung zeigt. Eine Konsequenz, die es zu vermeiden gilt.*

Andernfalls schleppt man Schüler immer weiter, bis sie völlig abgehängt sind, keine Motivation mehr haben und nurnoch störendes Verhalten zeigen.

* Dazu, gebe ich Ihnen Recht, sind nicht nur die einzelnen Schüler gefordert, sondern Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, und es muss ein passendes Förderangebot geben.

Rüdiger Vehrenkamp
18 Tage zuvor
Antwortet  Sepp

Aus rein beruflicher Warte muss ich Ihnen leider sagen, dass wir als (Schul)Sozialarbeiter keine Wunder vollbringen können und immer auf die freiwillige Mitarbeit der entsprechenden Jugendlichen angewiesen sind. Wenn die nicht wollen, gibt es auch unsererseits keinerlei Handhabe. Natürlich nehmen viele unsere Hilfe an, aber dazu gehört immer der intrinsische Wunsch nach Veränderung. Oft löst ein Sitzenbleiben das aus, da der Jugendliche erstmals echte Konsequenzen erfährt. Fehlt dieser Wunsch, können wir von außen gar nichts machen, da es keine Druckmittel gibt.

Hansjoachim
18 Tage zuvor

„Viele von ihnen kommen und gehen in die Schule, wie sie wollen: Kommen später, gehen ohne Bescheid zu sagen früher oder bleiben komplett fern. Konsequenzen? Im Grunde keine,…“

Und wie war das mit der geheiligten Schulpflicht, die hier so heftig diskutiert wurde ?? Die gilt dann plötzlich nicht mehr, man muss nur in einer Schule angemeldet sein, muss aber nicht regelmäßig erscheinen ??
Ich glaub, mich tritt ein Pferd.

447
16 Tage zuvor
Antwortet  Hansjoachim

Das ist ganz einfach:
– THEORETISCH ist es so und es gäbe auch Durchsetzungsinstrumente mit jeder Menge Paragraphen dazu
– diese werden NICHT durchfezogen in der Praxis, wenn es schwierig wäre oder ernstlicher Widerstand zu erwarten wäre
– wenn etwas passiert (z.B. Bußgeld) wird es so langsam bearbeitet (Minimum 6 Monate), dass sich der Jugendliche bis dahin sonstwohin entwickelt hat (das Problem sich also „so oder so“ sozusagen selbst gelöst hat)

Unfassbar
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ziel ist wohl eher, die für das Gymnasium ungeeigneten Schüler auf die für sie geeignete Schulform zu bekommen, und in Zukunft deutlich weniger falsche Anmeldungen zu haben. Das wird vermutlich langfristig die Abiturquote senken, aber auch die Durchfallerquote senken und die Durchschnittsnoten verbessern.

dickebank
19 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das kostet aber ersten Lehrerstellen und zweitens Beförderungsstellen an GY. Wird also anders als gedacht kommen.

Hansjoachim
16 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Glauben Sie vielleicht, Gymnasiallehrer haben ein gesteigertes Interesse daran, schwache Schüler zu unterrichten? Allein schon die Debatten um deren Versetzung sind doch ein Albtraum. Und dann stören manche auch noch den Unterricht. Wozu haben wir eigentlich die in Tests festgestellten Kompetenzstufen und die KMK-Bildungsstandards?

J. Sanftleben
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das Bundesverfassungsgericht (!!!) höchstrichterlich hatte mal festgestellt, dass das sogenannte „Sitzenbleiben“ einen positiven Einfluss auf die weitere schulische Entwicklung haben kann.

Das habe ich mal hier gelesen, recherchiert und festgestellt, es stimmt!

Mike
19 Tage zuvor

Gerne auch im Sachsen so!

Pädagogische Fachkraft
19 Tage zuvor

Kein „Leistungsdruck“ hat uns in den letzten Jahren in die desaströse Lage gebracht, dass die Schüler immer weniger wissen und können. Die GEW ist dafür mitverantwortlich. Höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert!

Hansjoachim
18 Tage zuvor

… und das ist der eigentliche „Zeitgeist“: das „Niveaulimbo“. Die angekündigten „Verschärfungen“ sind gerade GEGEN den Zeitgeist gerichtet, eine Art von „Roll back“ oder auch das „schwingende Pendel“.

blau
18 Tage zuvor

Bei uns bringen Wiederholungen in Kl 9 und 10 nur sehr selten eine Verbesserung. Ich glaube nicht, dass da grundsätzlich Lücken geschlossen werden so wie es aktuell organisiert ist

dickebank
18 Tage zuvor
Antwortet  blau

Meistens sogar Verschlechterungen.

Ragnar Danneskjoeld
18 Tage zuvor
Antwortet  blau

Ich habe aktuell drei Schüler, die wiederholen. Zwei schwimmen nach zwei Jahren bequem im Mittelfeld mit, einer hat jetzt einen Preis erhalten.

Uwe Bosse
18 Tage zuvor

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe das ganze Schulsystem nicht. Von der ersten Klasse an bis zum Ausbildungs-Abschluss hatte ich nie in irgendeinem Bereich Lernschwächen. Aber schon in der Grundschule wurde mein Arbeitstempo bemängelt. Ich war zwar im Gymnasium, aber nur zweieinhalb Jahre, weil mein Arbeitstempo dort ganz massiv bemängelt wurde. Inhaltlich gelang mir alles was ich angefangen habe. Deshalb sage ich oft: „Intelligenz wird in Deutschland nicht mehr belohnt“.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bosse in Eschwege.

Bernd Brunnet
18 Tage zuvor

Die Regelungen erscheinen wenig transparent und plausibel! Der Notendurchschnitt in einem Fach ist schlechter wie 4,5! In einem Fach kann man keinen Notenschnitt von 4, 5 bekommen! Im Zweifelsfall ist dies die Endnote und somit 5 mangelhaft!
Kein Ausgleich mehr zwischen den sogenannten Hauptfächern mehr dürfte einmalig sein!

Uli R
17 Tage zuvor

Was für ein arroganter Scheiß. Ich bin selbst Lehrerin und hatte große Probleme in der Schule. Jeder weiß, dass Noten in keiner Weise objektiv sind. Bin von 2 auf 5 in Bio durch einen Lehrerwechsel. Guckt euch doch mal an, was in Bayern mit den armen Kindern durch diesen Grundschul-Leistungsdruck passiert. Das gesamte Schulsystem in DE muss überdacht werden. Ich arbeite in Frankreich. Da ist es noch schlimmer. Wie auch immer. Ich hatte keine Gymnasialempfehlung, mein Bruder ja. Ich hab aber Abi gemacht und nicht er. Ich habe zwei abgeschlosse Studiengänge und spreche 4 Sprachen fließend und ein paar weitere nicht so gut. Ich spiele diverse Musikinstrumente und kann mehr als der Durschnitt und werde für vieles bewundert. Ich bin fast immer eine der Lieblingslehrerinnen meiner Schüler und Kollegen. Ich bin sozial sehr engagiert und und und… Aber ich hätte mein Abi fast nicht geschafft. Das System ist nur für die absuluten Durschnittsmenschen gemacht. Ich wollte nie die Verbeamtung, weil ich nicht fester Bestandteil dieser Komplizenschaft dieses Scheißsystems Schule sein wollte. Ich unterrichte sehr gern, aber die Strukturen sind schwer auszuhalten. Und die Selbstherrlichkeit mancher Lehrer, abet besonders der KMK ist einfach nur grauenhaft.

ed840
17 Tage zuvor
Antwortet  Uli R

Was passierte den Ihrer Meinung nach in Bayern?

Dort wechseln z.B. nur ca. 73% der Kinder auf ein Gymnasium, die die nötigen Notenschnitte dafür erreicht haben. Über 40% der AHR/FHR werden dann über die beruflichen Schulen erworben.

Die Quoten junger Menschen, die die Mindeststandards in Lesen und Mathematik verfehlen sind besonderes niedrig, ebenso der Anteil junger Menschen ohne SEK-II-Abschluss.

Meinen Sie das?