STENDAL. Mehr als 135.000 Menschen haben bereits einen offenen Brief an die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder unterzeichnet. Sie fordern mehr Rückhalt für Lehrkräfte, die sich im Unterricht für Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Auslöser der Petition ist der Fall des Lehrers Max Heckel aus Sachsen-Anhalt, der sich nach einer Unterrichtsdiskussion über die AfD gegen eine Abmahnung seines Dienstherrn vor Gericht wehrt. Die Initiatoren warnen: Wer Lehrkräfte einschüchtere, gefährde die Demokratiebildung an Schulen.

Der offene Brief richtet sich an die Kultusministerinnen und Kultusminister aller Bundesländer. Darin heißt es: „Wir stehen an der Seite von Lehrerinnen und Lehrern, die junge Menschen über Demokratie, Menschenrechte und die Gefahren des Rechtsextremismus aufklären.“
Immer häufiger erlebten Schulen und Lehrkräfte Druck von Seiten der AfD, wenn sie diesen Auftrag ernst nähmen. Die Initiatoren fordern deshalb, unmissverständlich klarzustellen, „dass die Förderung demokratischer Werte und die kritische Auseinandersetzung mit Angriffen auf die demokratische Grundordnung Teil des Bildungsauftrags sind“. Lehrkräfte, die diesen Auftrag erfüllten, bräuchten „Rückhalt statt Einschüchterung“. Denn: „Unsere Demokratie beginnt im Klassenzimmer. Schützen wir diejenigen, die sie jeden Tag vermitteln.“ Ziel der Petition sind 250.000 Unterschriften. Nach dem zuletzt veröffentlichten Stand haben bereits mehr als 135.000 Menschen unterzeichnet.
Im Mittelpunkt steht der Fall des Lehrers Max Heckel. Der Pädagoge der Comenius-Schule in Stendal hatte nach der Bundestagswahl 2025 auf Nachfrage eines Schülers erläutert, warum er die AfD nicht gewählt habe. Er begründete dies unter anderem mit der Steuerpolitik der Partei, ihren Positionen zur sogenannten Remigration sowie Äußerungen des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion. Zur Veranschaulichung zeigte er seinen Schülerinnen und Schülern eine Grafik des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung zu den wirtschaftspolitischen Folgen der AfD-Steuerpläne. Wenig später erhielt er nach einer Beschwerde, die über Eltern an die AfD gelangt war, eine Abmahnung des Landesschulamts. Im November soll das Arbeitsgericht Magdeburg über seine Klage gegen die Abmahnung verhandeln.
„Die AfD hat den ursprünglich berechtigten Terminus ,Neutralität‘ vollkommen pervertiert. Sie will damit die Abwesenheit von Kritik an der AfD erreichen. Und das ist grundsätzlich falsch“
In einem Interview mit der Zeit schildert Heckel nun ausführlich seine Sicht auf den Fall. Er weist den Vorwurf zurück, gegen dienstliche Pflichten verstoßen zu haben. „Vor ihr zu warnen, ist kein Nice-to-have, sondern unsere Pflicht“, sagt er mit Blick auf die AfD, die in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Maßgeblich sei nicht ein vermeintliches Neutralitätsgebot, sondern die Verpflichtung von Lehrkräften zur Verfassungstreue. „Die AfD hat den ursprünglich berechtigten Terminus ,Neutralität‘ vollkommen pervertiert. Sie will damit die Abwesenheit von Kritik an der AfD erreichen. Und das ist grundsätzlich falsch.“
Heckel kündigt an, auch künftig nicht von seiner Haltung abzurücken. „Und das werde ich. Ich werde das gleiche Delikt wiederholen und weiterhin für die Demokratie einstehen“, sagt er. Selbst wenn dies weitere dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Er rechne damit, dass seine Klage Erfolg haben werde. „Dafür gibt es das Bundesgesetz, und das definiert eindeutig, was ich zu tun habe: vor Feinden der freiheitlich-demokratischen Ordnung warnen.“
Zugleich beschreibt der Lehrer die persönlichen Folgen des Konflikts. Er berichtet von anonymen Drohanrufen, Hasskommentaren und rechtsextremen Einschüchterungsversuchen. Auch bei Auftritten seiner Band seien zuletzt wieder Neonazis erschienen. Angst kenne er deshalb durchaus. „Es wäre dumm, keine Angst zu haben“, sagt Heckel. Noch mehr beschäftige ihn jedoch die Situation an seiner Schule. Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte äußerten ihre Sorge inzwischen offen; nach seinen Angaben erwögen einzelne Familien sogar, Sachsen-Anhalt zu verlassen. „Könnte mal bitte mir jemand zuhören und meine Angst ernst nehmen? Oder die der Kinder von Migranten an meiner Schule, die jetzt in den Westen ziehen, weil sie sich fürchten, hierzubleiben?“
Nach seiner Einschätzung reicht der Fall weit über seine Person hinaus. Dass ein Lehrer wegen einer Antwort auf eine Schülerfrage mit einer Abmahnung rechnen müsse, zeige, wie sehr sich der öffentliche Diskurs verändert habe. „Dass es meinen Fall jetzt gibt, zeigt nicht, dass ich etwas Besonderes vollbracht habe, sondern wie sehr der Diskurs nach rechts gewandert ist. Sodass es tatsächlich ein Präzedenzfall werden kann, wenn ein Lehrer sagt: Ich wähle die AfD nicht, und das aus guten Gründen.“
Die Debatte passt zu den Ergebnissen des jüngst veröffentlichten Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung. Erstmals wurde darin ausführlich untersucht, wie sicher sich Lehrkräfte beim Umgang mit politischen Themen fühlen. Danach geben 18 Prozent der Lehrkräfte an, sich durch ein vermeintliches Neutralitätsgebot in ihrem pädagogischen Handeln eingeschränkt zu fühlen; in Ostdeutschland liegt dieser Anteil bei 27 Prozent.
Die Studienautorinnen und -autoren weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ein allgemeines Neutralitätsgebot für Lehrkräfte nicht existiert. „Jedoch ist dieser Begriff in der Debatte präsent und es gibt unter Lehrkräften teilweise Verunsicherung, wie klar sie Stellung beziehen dürfen.“ Diese Verunsicherung werde „mithilfe von Dienstaufsichtsbeschwerden, Kleinen Anfragen und Forderungen nach ,Neutralität‘ von Akteur:innen der extremen Rechten verstärkt“, heißt es weiter. Lehrkräfte benötigten deshalb „Handlungs- und Rechtssicherheit durch eine gut informierte und unterstützende Schulleitung, Verwaltung und Schulaufsicht“.
„Es muss der Gesellschaft klar werden, dass am Ende die Schülerinnen und Schüler die Verlierer sind, wenn Lehrerinnen und Lehrer sich nicht mehr frei äußern dürfen oder wollen“
Ähnliche Erfahrungen schilderten erst vor wenigen Tagen auch die Lehrer Laura Nickel und Max Teske in einem Gastbeitrag für ntv (News4teachers berichtete). Die beiden Pädagogen, die 2023 mit einem Brandbrief über rechtsextreme Vorfälle an ihrer damaligen Schule bundesweit bekannt geworden waren, sehen im Fall Heckel ein Muster. Lehrkräfte würden diffamiert, eingeschüchtert und mit Dienstaufsichtsbeschwerden unter Druck gesetzt, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllten und sich gegen menschenfeindliche Positionen stellten. „Es muss der Gesellschaft klar werden, dass am Ende die Schülerinnen und Schüler die Verlierer sind, wenn Lehrerinnen und Lehrer sich nicht mehr frei äußern dürfen oder wollen“, schreiben sie. Demokratie müsse „durch Schule gelebt werden, mit jedem Atemzug“.
Trotz der Abmahnung und der Drohungen will Lehrer Heckel in Sachsen-Anhalt bleiben. Er wolle weiter unterrichten, weiter Kulturarbeit machen und weiter für Demokratie eintreten. Warum er seine Heimat trotz allem nicht verlässt, beantwortet er im Interview mit einem Satz: „Der wahre Patriot hier bin ich.“ News4teachers










Die übrigen 115000 werden sich auch noch finden lassen. Oder gibts hier jemanden, der oder die die Notwendigkeit übersieht?
Erledigt!
Und kann man auch auf WhatsApp teilen!
Es ist ein Drama, wie Instrumente, die eigentlich zur Sicherung unserer Demokratie gedacht waren, nun missgedeutet und gegen die Demokratie verwendet werden.
Richtig schlimm finde, dass die entsprechenden Leute, die solche Abmahnungen zu verantworten haben, offenbar soviel Angst in ihrem Leben haben, dass es ihnen lieber ist, hier eine Abmahnung auszusprechen, anstatt die Möglichkeiten, die sie hätten zu nutzen. Das Gleiche passiert ja auch bereits im Kleinen, wenn Eltern sich gegen Noten beschweren o.ä.. Wie häufig wird aus vollkommen dubiosen Gründen den Eltern dann Recht gegeben, und das nicht, weil sie wirklich Recht hätten, sondern meist auch, weil jemand da keinen Bock auf einen Prozess oder seine Arbeit hat. Vll. könnten die Leute, diese Jobs einfach mal machen, die auch bereit dazu sind, ihren Job richtig zu machen.
Kritiker, Gewerkschafter, Oppositionelle, Demokraten usw. waren die ersten, die nach der Machtergreifung direkt erschossen oder in Konzentrationslager gesperrt und gefoltert und/oder getötet wurden.
37% wählen eine Partei, von denen sich manche öffentlich diese Zeiten zurückwünschen.
Da verspricht der Dienstherr den Lehrkräften bei Dienstantritt einen Schutzschirm (Fürsorgepflicht), den er aber dann bei schlechtem Wetter (Dienstaufsichtsbeschwerden) ganz schnell wieder zurücknimmt und die betroffenen im Regen stehen lässt.
Jap, wichtig und richtig die Unterschrift.
Dazu die Überprüfung und ggf. das Verbot dieser Partei.
Natürlich muss man nicht neutral auftreten. Wenn man immer aus persönlicher Perspektive argumentiert „Für mich ist wichtig…“, „Ich persönlich finde, dass…“ etc. ist man auf der sicheren Seite und kann als Mensch trotzdem Einfluss nehmen. Ich kenne Kollegen, die absolute Aussagen von oben herab machen wie „das geht gar nicht“, „Das ist Unsinn“ etc. Das ist Überwältigung und geht trotz guter Absichten eher nach hinten los. Eine moralisch richtige Haltung ist keine Entschuldigung für mangelnde Professionalität.
Die Details wie Max Heckel argumentiert hat, kenne ich nicht. Das geht auch aus dem Artikel nicht eindeutig hervor.
Die Details wie Max Heckel argumentiert hat, kenne ich nicht. Das geht auch aus dem Artikel nicht eindeutig hervor.
Stimmt. Wenn ich zwischen den Zeilen zu lesen versuche schimmert aber das Bild eines Lehrers durch, der verzweifelt versucht, seine Schüler von seiner Nicht-Wahlentscheidung zu überzeugen:
Als der Schüler seine Begründung nicht nachvollziehen kann, zeigt der Lehrer der Klasse Grafiken des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung […]
Warum muss der Schüler die Entscheidung „nachvollziehen können“?
Es hätte dem Kollegen genügen müssen, Begründungen zu liefern, die IHM SELBST genügen – nicht zu versuchen, Schüler zur gewünschten politischen Meinung zu bringen.
Abgesehen davon ist’s mir ein Rätsel, wie man auf die Idee kommen kann, Schülern zu erzählen, was man gewählt oder nicht gewählt hat. Ich erzähle nicht einmal, ob ich überhaupt gewählt habe. Wofür gibt es denn ein Wahlgeheimnis?
Was Sie so erzählen oder nicht, ist doch völlig unerheblich. Hier stellt sich die Frage, wieso der Dienstherr den Kollegen so dermaßen im Regen stehen lässt.
Was ich erzähle, kann Folgen haben. Das nennen Sie „unerheblich“, meinentwegen.
Um das Handeln des Dienstherrn nachzuvollziehen fehlen mir die Details – die verfügbaren Berichte lassen sie erahnen, das genügt mir aber nicht für eine fundierte Meinungsbildung. Im Grunde bräuchte ich dafür Akteneinsicht.
Sollte die Angelegenheit aber vor Gericht verhandelt werden, kommen alle Fakten auf den Tisch und werden auf Basis der Gesetzeslage bewertet.
Vielleicht wissen wir dann, ob der Kollege zu Recht im „Regen stehen gelassen“ wurde!
Ich stehe auch hinter ihm.
Ich hoffe, dass hier noch mehr die Petition unterschrieben haben.
Nur sieben Kommentare zeugen ja von einem gewissen peinlichen Desinteresse.
Das Desinteresse können wir (leider) bestätigen – der Artikel findet so wenige Leserinnen und Leser wie kaum ein anderer aus unserer aktuellen Auswahl.
Die Sorge, unter die Knute eines AfD-Kultusministers zu geraten, scheint in der Lehrerschaft nicht sonderlich ausgeprägt zu sein. Dabei ist dieses Szenario in einigen Bundesländern absehbar. Was das bedeutet, haben wir hier beschrieben: https://www.news4teachers.de/2026/04/autoritaetspersonen-ohne-paedagogische-freiheit-was-eine-regierungsuebernahme-der-afd-fuer-lehrkraefte-bedeutet/
Wir hoffen, das Interesse am Thema wächst noch – bevor es zu spät ist.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Hausaufgaben, Frontalunterricht, regelmäßige Übungsaufgaben im Unterricht, systematische Wiederholung und Leistungskontrolle, umfangreiche Lektüre – das sind die Instrumente, die unserem Schulsystem wieder auf die Beine helfen.“ Der Lehrer sei dabei „nicht bloßer ‚Lernbegleiter‘, sondern Autorität und Vermittlungsinstanz.“
Viel davon wird ja hier hoch gevotet, ist also quasi allgemein erwünscht.
Sorgen ich machen mir muss?
Auch, wenn ich dann in Pension bin,
graut mir, v.a. weil hier Lehrer, die auf dieser AutoritätsLinie ( s.o ) nicht durchkamen,
bejubelt auftrumpfen……..
Wenn sich jemand streiten möchte, um mehr Traffic anzuregen… 😛
Bis die Redaktion antwortete, hatte ich eher den Eindruck, dass da viele eifach der gleichen Meinung sind
Allen, die noch nicht unterschrieben haben, wünsche ich keine zu späte Reue, wenn FreundinnEn, Familie oder gar sie selbst in vergleichbare Misslagen geraten…das kann mitunter ganz schnell passieren: Viel Glück, Sie werden es sicher brauchen !
Ich glaube, Sie erwarten zu viel von der Petition!
Vielleicht erwarten Sie zu wenig?
Gar nichts würde ich erwarten!
Upps, zu schnell abgeschickt. In der Petition finde ich diese Infos zu den Hintergründen:
Als ihn zwei Schüler nach der AfD fragten, erklärte er ihnen, warum er die Partei als Gefahr für unsere Demokratie sieht – und dass er wenig davon hält, sie zu wählen.
Daraufhin wurde eine Beschwerde gegen ihn auf den Weg gebracht.
Eine derart verkürzende Darstellung der Hintergründe kann man nicht ernst nehmen. Ich will ja nicht ausschließen, dass die Beschwerde auf hanebüchenen Anschuldigungen basiert, halte das aber für unwahrscheinlich, denn dann hätte der Kollege keine Abmahnung des Dienstherrn erhalten. Andererseits KÖNNTE es natürlich so sein…
Dennoch: Petitionen sind kein Rechtsmittel, ein anständiges Gericht lässt sich davon nicht beeinflussen.
Vermutlich überschätzen Sie Ihren Dienstherren, während Sie den Einfluss von Petitionen als ein demokratisches Mittel unterschätzen.
Dienstherren dürfen sich von „demokratischen Mitteln“ nicht beeinflussen lassen.
Aber lesen zu können trau ich ihnen durchaus noch zu, immerhin.
Gerade in Sachsen Anhalt ist es durchaus denkbar, dass jener Dienstherr im Sinne der AfD agiert hat – was soll daran so unwahrscheinlich sein?
Ihr Glauben an Vorgesetzte erscheint mir naiv.
Empathie und Kollegialität anderer?
Weil viele vll. auch nur die angeblichen „Vorteile“ einer AFD in der Bildungspolitik sehen.
AFD bedeutet eben auch:
Und aus dem nicht schulischen Bereich:
Ich glaube die AFD hat für jeden ein paar Positionen, die man als Lehrer oder als Privatperson gerne hätte, weil sie viele Dinge aufgreift, über die sich viele Leute aufregen. Es muss dann aber auch jedem klar sein, dass man das Eine nicht ohne das Andere bekommen kann, dass man dann auch die oben genannten Dinge relativ schnell bekommen könnte. Ich jedenfalls möchte KEINES der Dinge, die ich hier rausgesucht habe.
Dank für die Auflistung.
„Ich glaube die AFD hat für jeden ein paar Positionen, die man als Lehrer oder als Privatperson gerne hätte, weil sie viele Dinge aufgreift, über die sich viele Leute aufregen.“
Zumal, wenn man deren weltfremden Wortlaut aufgreift, anstatt bspw. die Abschaffung der Menschenrechte, die Zerstörung der Deutschen Wirtschaft und die Bekämpfung der Schwächsten in der Gesselschaft klar zu benennen…
Echte Dinge unter wahrheitswidrigen Aussagen ansprechen/ aufzugreifen, IST das Problem – darum stärken die Menschen Herrn Heckel ja den Rücken, dass er diese faustdicke Lügen für seine Schüler*innen aufdröselte
Ganz wichtig : Thema Bürgerwacht!!
Wie ich, ausgehend vom längeren Zeit-Artikel vermute, könnte man Heckel einen Verstoß gegen das „Überwältigungsverbot“ vorwerfen, wenn er vehement davor warnt, eine Partei zu wählen.
Auch wenn man – aus nachvollziegbaren Gründen – gegen die AFD ist, kann man als Lehrkraft gegen legale Parteien nur aufklären und nicht indoktrinieren. Die emotionalen, teilweise etwas barschen Zitate, die man von Heckel mitbekommt, lassen einen ziemlich offenen Aktivismus gegen diese eine Partei vermuten, und das könnte eben Probleme geben.
Also die Frage ist, wie aktivistisch darf eine Lehrkraft sein, wie neutral sollte sie sein, usw.
Man kann argumentieren, wie Heckel, eine rechtsextremistisch eingestufte Partei müsse mit harten Bandagen bekämpft werden. Dann verlässt man ggf. den Beutelsbacher Konsens, denn wenn dieser Rechtsextremismus verfassungsrechtlich eindeutig festgestellt ist, muss die Partei verboten werden.
Nun wissen wir nicht ganz genau, was Heckel gesagt hat und worauf sich die Abmahnuung bezieht. Hat er nur gesagt, dass er die Partei nicht wählt. Das dürfte unproblematisch sein. Hat er etwas gesagt wie „ihr dürft nicht“ oder „keiner, der bei Verstand ist darf“ usw., dann könnte das problematisch sein.
Ich behaupte, man kann die AFD, soweit man das im Unterricht leisten kann, auch ganz effektiv entzaubern, wenn man einzelne Positionen, Personen, Zitate, Pläne etc. relativ nüchtern im Unterricht thematisiert. Putin-Nähe z.B. oder die Haltung zur EU, Migrationspolitik, Feminismus, etc. Mit plakativem Verteufeln kommt man m.E. ohnehin nicht weiter als damit.
„Denn wenn dieser Rechtsextremismus verfassungsrechtlich eindeutig festgestellt ist, muss die Partei verboten werden.“
Das ist falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Causa NPD klar geurteilt, dass diese Partei verfassungsfeindlich und rechtsextrem ist – und hat sie trotzdem nicht verboten (mangels Möglichkeiten, den Staat tatächlich zu gefährden). Gerne hier nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das stimmt im NPD-Fall, weil sie zu unbedeutend ist. Soweit haben Sie recht.
Die AFD hätte, wenn dennn ihr Aufstieg anhält, ja durchaus dieses Potenzial, deshalb fällt das Argument der Nichtbedeutung weg.
Letzlich kann nur das Verfassungsgericht über ein Verbot entscheiden. Solange ist man als (Politik-)Lehrer in der Zwickmühle. Neutral muss man nicht sein. „Überwältigen“ darf man auch nicht. Ich bin jedenfalls gespannt, wie dieser (Präzedenz?) Fall ausgehen wird.
Sollte, in einem zukünftigen möglichen Verfahren, festgestellt werden, dass die AFD rechtsextremistisch ist und danach strebt, die FDGO abzuschaffen, das Verbot dann aber doch nicht kommt, dann bin ich auf die Bgründung gespannt. Im Grunde wäre die Möglichkeit des Parteiverbots dann hinfällig.
Man kann aber jetzt schon mögliche Folgen einer AFD-Regierung thematisieren.Die SuS müssen danach aber selbstständig zu ihrem Urteil und zu ihrer Wahlentscheidung kommen.Ich kann dann sagen, „überlegt euch sehr gut, wem ihr eure Stimme gebt“. Ich kann eher nicht sagen „wählt diese Partei nicht“ oder „diese Partei kann man nicht wählen“.
„Letzlich kann nur das Verfassungsgericht über ein Verbot entscheiden. Solange ist man als (Politik-)Lehrer in der Zwickmühle.“
Laufen Sie bei Nachfrage mit den Armen wedelnd aus der Klasse?
Sorry, aber was genau ist Ihre Entschuldigung, sich jahrelang mit der Thematik nicht auseinangergesetzt haben zu wollen?
„Sollte, in einem zukünftigen möglichen Verfahren, festgestellt werden, dass die AFD rechtsextremistisch ist und danach strebt, die FDGO abzuschaffen, das Verbot dann aber doch nicht kommt, dann bin ich auf die Bgründung gespannt.“
Mit Blick auf die bisherigen „Bemühungen“, die sich ausschließlich (!) auf die Gründlichkeit des Staats stützen, um möglichst lange den Scam anzuziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen machen.
Bezüglich der Studie zur Verfassungswidrigkeit gibt es noch keine inhaltlichen Widerworte (eventuell war es eine zu schwere Lektüre 😛 ), also bleibt da ausschließlich Ihre Phantasie, dass es da Gründe geben könnte, die AfD nicht zu verbieten ^^
Darum geht es nicht. Die Debatte über ein mögliches AFD-Verbot verfolge ich und spiegel sie auch im Unterricht. Ich laufe gewiss nicht armwedelnd aus der Klasse. Wie geschrieben, setze ich mich mit den Inhalten auseinander und der Kontroverse darüber. Das ist auch so gewollt und m.E. zielführender.
Hier geht es nicht darum, ob ich selber ein AFD-Verbot befürworte oder nicht, oder es für realistisch halte, sondern darum dass diese Partei (derzeit noch) nicht verboten ist. Dass dieses Verfahren noch nicht mal angestrengt wurde und solche Pläne von den Entscheidern nicht aktiv verfolgt werden, liegt in der Verantwortung von Bundesrat und Bundestag. Nur die können das machen und das BVerfG muss dann entscheiden.
Solange das nicht passiert, darf ich keine direkten Wahlempfehlungen für zugelassene Parteien aussprechen, auch nicht dagegen. Mit Ausnahme der NPD/Heimat vielleicht s. das letzte Verbotsverfahren und die Urteilsbegründung.
Ich kann über Inhalte aufklären und appellieren, sich die persönliche Wahlentscheidung gut zu überlegen. Ich darf aber nicht aktiv Einfluss darauf nehmen. Ergibt sich eigentlich von selbst. Wie soll ich einerseits über freie Wahlen sprechen und mich dann gegenteilig verhalten?
„Die Debatte über ein mögliches AFD-Verbot verfolge ich und spiegel sie auch im Unterricht.“
Wie?
Sie meinen ja: „Solange ist man als (Politik-)Lehrer in der Zwickmühle“.
Sie sind doch nicht in Ihren Worten „aktivistisch“, indem Sie Gründe erörtern, warum die AfD gesichert rechtsextrem und laut dem bisher einzigen Gutachten zum Thema verfassungswidrig ist?
Oder sind Sie etwa „aktivistisch“ indem Sie diese Vorwürfe kleinreden, als wäre es eine normale Partei? Der Verfassungsschutz würde da widersprechen 😉
„Wie ich, ausgehend vom längeren Zeit-Artikel vermute, könnte man Heckel einen Verstoß gegen das „Überwältigungsverbot“ vorwerfen, wenn er vehement davor warnt, eine Partei zu wählen.“
Wow, Sie rekonstruieren anhand des Artikels über den Vorwurf, dass ihm der Verstoß gegen das Überwältigungsgebots vorgeworfen werden könnte – beeindruckend.
„Auch wenn man – aus nachvollziegbaren Gründen – gegen die AFD ist“
Anders als Sie, der „unbetroffenen“ Formulierung nach zu entnehmen?
„[…] kann man als Lehrkraft gegen legale Parteien nur aufklären und nicht indoktrinieren.“
Spannend! SIE meinen also, er hätte indoktriniert – oder in welchem Artikel glauben Sie diese Beschreibung gefunden zu haben? (gähn)
„Also die Frage ist, wie aktivistisch darf eine Lehrkraft sein, wie neutral sollte sie sein, usw.“
Die verwechseln Arbeit mit Aktivismus, verwechseln diesen mit Neutralität.
Spannend sich vorzustellen, wie eine verfassungsfeindliche, rechtsextreme Partei „neutral“ in Ihrem Unterricht besprechen.
Aber lassen Sie mich raten, wie es das Schicksal will, unterrichten Sie Fächer, von denen Sie zu behaupten glauben können, sich gegenüber der Demokratie gleichgült.. ich meine „neutral“ verhalten zu können?
Vielleicht sollten Sie sich eine andere Arbeit suchen, die Ihnen keine Extreme abverlangt, wie sich FÜR Demokratie, Rechtstaat und Menschenwürde aussprechen zu müssen 😉
Sie verunglimpfen einen sachlichen Beitrag und unterstellen dem Foristen eine politische Haltung, die er an keiner Stelle erkennen lässt.
Er bemühte sich darum, keine Haltung zu zeigen, da sind wir uns einig.
Was wollte er Ihrer Meinung nach mit seinem sachlichen Beitrag aussagen?
Lesen Sie meine Beiträge oben noch mal genauer, wenn Sie möchten.
Ich weiß nicht was und wie Sie unterrichten oder wie Sie Ihre Rolle sehen.
Ich kann mir aber nicht anmaßen, ein Urteil vorzugeben. Ich kann und sollte die AFD-Argumente besprechen und damit sollten diese für sich sprechen, Wenn Sie zu einem negativen Urteil über die AFD kommen – und da glaube ich kommen SuS eher hin, wenn Sie eben nicht bevormundet werden – finde ich das persönlich vielleicht gut (ob Sie es glaube oder nicht ist mir relativ egal), aber darum geht es gar nicht. Ich thematisiere z.B. extremistische Äußerungen einzelner Protagonisten, untersuche Positionen etc. Ich darf aber eben das Urteil letzlich nicht offensichtlich herbeiführen wollen. Darum geht es in dem Beutelsbacher Konsens.
Ob der Kollege „überwältigt“ hat, muss in dem Widerspruchsverfahren geklärt werden, so habe ich es schon in meinem ersten Beitrag gesagt. Dass ihm das möglicherweise zum Problem geworden ist „konstruiere“ ich aus den im ZEIT-Interview getätigten Äußerungen wie
Um die AfD zu wählen, muss ich entweder sehr reich sein (siehe Steuervorhaben), sehr unmoralisch (siehe Remigration) oder frei von Verstand.
Hier muss geklärt werden, ob das eben zu weit geht, oder nicht.
„Ich thematisiere z.B. extremistische Äußerungen einzelner Protagonisten, untersuche Positionen etc. Ich darf aber eben das Urteil letzlich nicht offensichtlich herbeiführen wollen.“
Doch – selbstverständlich. So lautet nämlich Ihr Erziehungsauftrag als Lehrkraft, festgelegt im Schulgesetz Ihres Bundeslandes. Beispiel NRW: „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. Die Schule fördert die europäische Identität. Sie vermittelt Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und die Bedeutung Europas im Alltag der Menschen.“
Das lässt keinen Raum für ein Pro und Kontra Holocaust.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Worauf genau beziehen Sie sich mit pro contra Holocaust?
Dass Extrempositionen eben nicht gleichrangig zur Diskussion stehen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Das habe ich nie behauptet oder insinuiert. Wer stellt sich denn hin und diskutiert „pros und cons“ des Holocaust? Wenn z.B. rassistische, antisemitische, homophobe etc. Äußerungen kommen, dann darf ich die als Lehrkraft natürlich nicht stehen lassen.Natürlich auch nicht, wenn sie von der AFD kommen. Mache ich mit Sicherheit auch nicht. Was hat das mit Wahlwarnungen oder einem Urteil über Parteien zu tun?
Aus dem Beutelsbacher Konsens:
I. Überwältigungsverbot.
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
Ziel ist die selbstständige Urteilsbildung. Das ist ein sehr hohes Gut. Das heißt nicht neutral zu sein oder Positionen oder Äußerungen zu dulden oder gutzuheißen bzw. zu verharmlosen. Das verhindert auch nicht die krtitische Auseinandersetzung mit den Inhalten dieser Partei. Können wir und darauf einigen?
Sie schrieben: „Ich thematisiere z.B. extremistische Äußerungen einzelner Protagonisten, untersuche Positionen etc. Ich darf aber eben das Urteil letzlich nicht offensichtlich herbeiführen wollen.“
Darauf haben wir geantwortet – selbstverständlich dürfen Sie als Lehrkraft über extremistische Äußerungen urteilen. Das müssen Sie sogar. Die Knackpunkte des Überwältigungsverbots im Beutelsbacher Konsens sind: „überwältigen“ und „Indoktrination“. Sie können und sollen aber mit Fakten dagegenhalten (natürlich um etwas „herbeizuführen“, nämlich eine Erziehung im Sinne des Grundgesetzes).
Sie sind als Lehrer kein Wertneutrum und der Beutelsbacher Konsens macht Sie auch nicht dazu. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2024/02/gew-landeschefin-stellt-klar-schule-ist-nicht-neutral-sondern-demokratie-und-menschenrechten-verpflichtet/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das widerspricht sich überhaupt nicht. Ich habe nie von maximaler Neutralität gesprochen oder Nicht-Urteilen als Lehrkraft gesprochen. Ich darf aber nicht den Schülern dieses Urteil als einzig richtiges vorgeben wollen (denn dann sind wir bei Indokrtination).
Dennoch ist die eigene Urteilsbildung eine maximal wichtige Fertigkeit, gerade wenn kein Lehrer dabei ist oder mehr dabei ist, oder?
Und von Parteien direkt abraten ist eben problematisch. Oder wollen Sie Wahlempfehlungen oder Abraten in der Schule erlauben?
„Wenn z.B. rassistische, antisemitische, homophobe etc. Äußerungen kommen, dann darf ich die als Lehrkraft natürlich nicht stehen lassen“
Wowowow! Wollen Sie da etwa das Urteil der Schüler*innen herbeiführen?
Wollen Sie sich anmaßen, so ein Urteil vorzugeben?
Wie vereinbaren Sie das mit IHRER Interpretation des Beutelsbacher Konsens?
„Ich kann mir aber nicht anmaßen, ein Urteil vorzugeben.“
Ist bei Rechtsextremismus aber auch echt zu viel von einer Lehrkraft gefragt. (gähn)
Finde es schon bezeichnend, dass SIE hier aus eigener Überzeugung heraus Neutralität vorgeben wollen (welcher Legitimierung/ Duldung entspricht).
Woran das bloß liegen mag?
Aber vorsicht, diese „Neutralität“ nimmt man Ihnen im echten Leben nicht unbedingt ab. Von nichts gewusst haben zu wollen, ist nicht mehr 😉 (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/beauftragter-bund-polizei-groetsch-afd-mitgliedschaft-dienstentlassung)
Aber vielleicht meinen Sie es auch aufrichtig und ehrlich und sollten unbedingt Ihren Beruf kündigen!
Wenn Sie es nichtmal schaffen, bei sowas eine Haltung zu zeigen, warum sollten Sie für die Arbeit mit Kindern geeignet sein?
Ehrlich Rainer, vielleicht sollten Sie ihren Beruf kündigen, wenn Sie nicht in der Lage sind eine ernsthafte, sachliche Debatte zu führen, geschweige denn meine Beiträge lesen, verstehen und einordnen können.
Nochmal, auch wenn Sie mich offenbar schon als AFD-Fanboy gemarkert haben. Ein letztes Mal:
„Ehrlich Rainer, vielleicht sollten Sie ihren Beruf kündigen, wenn Sie nicht in der Lage sind eine ernsthafte, sachliche Debatte zu führen“
über Neutralität gegenüber Rechtsextremismus? 😀
„Ich sage auch meine Meinung zu dieser Partei und ihren Positionen und dulde sie nicht.“
Wie vereinbaren Sie das mit IHRER Interpretation vom Beutelsbacher Konsens?
„Ich kann mir aber nicht anmaßen, ein Urteil vorzugeben.“
„Ich darf zu Parteien immer noch keine eindeutige finale Wahlempfehlung geben“
Die Lehrkaft erklärte auf Nachfrage, warum sie die AfD nicht wählte – DAS muss für Sie als „finale Wahlemlfehlung“ herhalten? 😀
„Wenn es um klar rechtsextremistische Kleinparteien wie den „3. Weg“ oder „Heimat“ (NPD) geht […]“
Die AfD ist laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem. Im Land des Kollegen im Artikel ist sie es, in meinem (ja, es gehört ganz mir) ist sie es. Ein (und das bisher einzige Gutachten dazu) bescheinigt sogar eine Verfassungswidrigkeit! Wie sieht es in Ihrem Bundesland aus?
„Ich mag mit meiner Hypothese falsch liegen“
Who cares? Sie schrieben diese ins Forum und verteidigen diese. Das wäre so, als würden Sie schreiben: „wenn meine Quellen stimmen“.
Es wird vorausgesetzt, dass SIE davon ausgehen und unter diesem Punkt schreibe ich Ihnen
Ich kann und muss Haltung gegenüber Extremismus zeigen und nicht neutral bleiben. Absolut.
Ich muss mit meiner eigenen Meinung zu einzelnen Parteien etwas zurückhaltender sein. Parteien sind aus gutem Grund besonders geschützt. Im Falle einer AFD Regierung z.B. will ich ja auch nicht angehalten sein, klar für diese Partei oder gegen andere Parteien Stellung zu beziehen (müssen). Es gilt immer auf einem Kontinuum zwischen kompletter Neutralität (was IHRE Interpretation meines angeblichen Handelns ist) bis zu Indokrination (Überwältigung) abzuwägen. Beides halte ich für falsch und so interpretiere ich auch den Beutelsbacher Konsens. Dadurch verteidige ich nicht automatisch die AFD.
Die „Hypothese“ könnte mehr Hinweise darauf geben, wie weit man gehen darf, von daher finde ich es schon interessant.
Ich habe im Mathematikunterricht den Begriff „Remigration“ einmal rein statistisch und wirtschaftlich betrachtet: Was würde das konkret bedeuten, wenn man diese Forderung ernst nimmt?
Wir haben überschlägig modelliert, welche Folgen das für Schule, Wirtschaft, Pflege, Gesundheit, öffentliche Infrastruktur und das tägliche Leben hätte. Welche Arbeitskräfte würden fehlen? Welche Familien wären betroffen? Welche Betriebe, Kliniken, Schulen oder Dienstleistungsbereiche wären noch funktionsfähig?
Dabei wird man vielleicht auch verwundert sein, wen eine solche „Remigration“ alles treffen würde. Ich wäre dann zum Beispiel auch nicht mehr da. Wohin ich „zurückgeführt“ werden sollte, wüsste ich zwar nicht – aber das wüssten Millionen hier geborene Menschen ebenfalls nicht.
Das war keine Wahlempfehlung, sondern Mathematik: Annahmen treffen, Größenordnungen abschätzen, Folgen modellieren, Ergebnisse diskutieren. Politische Begriffe haben reale Konsequenzen. Neutralität kann nicht heißen, diese Konsequenzen nicht mehr benennen zu dürfen.
Viel Erfolg!
Liebe Redaktion, befasst euch doch gerne einmal mit dem Wahlprogrammpunkt „Bürgerwacht“ der Afd.
Da gibt es ganz viel zu hinterleuchten und betrifft auch Schule und Kita, wenn selbsternannte „Gruppen“ demnächst aktiv werden dürfen. Das Mittelalter lässt grüßen. Bei solchen Vorschlägen unter dem Deckmantel der „Zivilcourage“ wird die Rechnung ohne den Menschen, wie er nun einmal ist, gemacht.
Wir schauen drauf. Herzliche Grüße Die Redaktion
Danke!