Start Praxis Aberkennung der Pension droht: Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers früheren Lehrer

Aberkennung der Pension droht: Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers früheren Lehrer

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REGENSBURG. Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg.

Mal gucken… (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger läuft gegen den Ex-Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs ein Verfahren wegen der verbotenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Er soll bei einem Abitreffen im Juli 2023 einen Ausdruck des fraglichen Flugblatts herumgezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule bzgl. des ehemaligen Schülers Hubert Aiwanger geäußert haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage in München mit.

Disziplinarverfahren wurde ausgesetzt

Wegen des neuen Ermittlungsverfahrens ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft das laufende Disziplinarverfahren gegen den Lehrer im Ruhestand aktuell ausgesetzt. «Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen», hieß es von der Behörde. Für den Ex-Lehrer gelte «uneingeschränkt die Unschuldsvermutung». Im für ihn schlimmsten Fall könnte dem Ex-Lehrer infolge des Disziplinarverfahrens eine Kürzung oder gar eine vollständige Aberkennung der Pension drohen. Auch für Lehrer im Ruhestand gilt eine Pflicht zur Verschwiegenheit für Dienstgeheimnisse.

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Ehemalige Schülerin stellte Strafanzeige gegen Ex-Lehrer

Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs von 1998. Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg aber keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Daher werde der Straftatbestand nicht weiter verfolgt. Das Kultusministerium habe seinerseits aber eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestandes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.

Erstes Verfahren im Juli 2024 aus Mangel an Beweisen eingestellt

Ein gegen den Lehrer laufendes Ermittlungsverfahren in der Flugblattaffäre war im Juli 2024 eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus Aiwangers Schulzeit an die «Süddeutsche Zeitung» weitergegeben zu haben. Dieser Vorwurf konnte ihm im Ermittlungsverfahren aber nicht nachgewiesen werden.

Die Zeitung hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte hatte die Aussage verweigert. Für den Ex-Lehrer sprach die Möglichkeit, dass die Zeitung auch aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.

Affäre brachte Staatsregierung kurz vor Landtagswahl ins Wanken

Die Flugblatt-Affäre war am 25. August 2023 durch einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» ins Rollen gebracht worden. Aiwanger geriet damals kurz vor der Landtagswahl massiv unter Druck, nachdem öffentlich wurde, dass in seiner Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt bei ihm gefunden worden war. Sein Bruder sagte daraufhin, er habe das Pamphlet geschrieben. Die Affäre brachte die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern wenige Wochen vor der Landtagswahl an den Rand des Zusammenbruchs. News4teachers / mit Material der dpa

Flugblatt-Affäre um Aiwanger: Lehrer im Ruhestand droht Verlust der Pension

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22 Kommentare
Kiesel
29 Tage zuvor

„Er soll bei einem Abitreffen im Juli 2023 einen Ausdruck des fraglichen Flugblatts herumgezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule bzgl. des ehemaligen Schülers Hubert Aiwanger geäußert haben.“

Das geht aus zwei Gründen gar nicht. Dem Beamten ist nicht nur die „Flucht in die Öffentlichkeit“ verwehrt, Kritik und Probleme haben also intern bekundet und geklärt zu werden. Es gilt auch eine sogenannte „Amtsverschwiegenheit“: Personenbezogenes darf nur mit denen besprochen werden, die es dienstlich betrifft! Dagegen wird jeden Tag im Lehrerzimmer verstoßen, das weiß, aber das bedeutet ja nicht, dass es deshalb egal ist. Es ist spätestens dann nicht mehr egal, wenn sich jemand darüber beschwert!

Hansjoachim
29 Tage zuvor

Wenn erstmal die datengestützte Schulentwicklung etabliert ist, dann werden alle Missetaten von Schülern elektronisch gespeichert. Vermutlich würde solch ein skandalöses Flugblatt dann gescannt und der betreffenden Schüler-ID zugeordnet.
Und was würde dann geschehen? Wie lange bleibt alles da drin, und wer hat Zugriff? Und was würde wohl geschehen, wenn Hacker sich unerlaubten Zugriff verschafften? Das kann in politischer Absicht geschehen, es könnten aber auch gewöhnliche Erpresser sein. Man darf auf die genauen Regelungen zu diesen Daten gespannt sein.

Rainer Zufall
28 Tage zuvor

Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft für Herrn Aiwangers Bruder?

447
28 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Tut sie nicht, steht im Artikel.

Noch nicht mal „für“ Aiwanger selbst – der hat auf Strafantrag verzichtet.

In einem (echten) Rechtsstaat dürfen auch die vermeintlich „Guten™“ nicht einfach so gegen Gesetze verstossen, weil sie das starke Fühli haben, dass man eine Landtagswahl beeinflussen muss, da Kandidat X super böse ist.

Rainer Zufall
27 Tage zuvor
Antwortet  447

Gegen wen habe er verstoßen?
Aiwanger war es ja nachweislich nicht 😉

Hans Malz
28 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

„Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs von 1998. Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg aber keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Daher werde der Straftatbestand nicht weiter verfolgt. Das Kultusministerium habe seinerseits aber eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestandes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.“

Text gelesen?

Rainer Zufall
27 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Schon. Herr Aiwanger schrieb diese abscheulichen Zeilen nie, was soll das Dienstgeheimnis gewesen sein?

Hans Malz
27 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Der Bruder war also kein Schüler? (augenroll)

Götz
28 Tage zuvor

Als Beamter hat dieser Kollege sich an das Dienstrecht zu halten, wenn er es nicht tut, folgen Sanktionen. Das sollte eigentlich klar sein.

Sausewind
28 Tage zuvor
Antwortet  Götz

Kenntnisse des Beamten- und Schulrechts sind außerordentlich gering verbreitet! Das ist schon fast „grob fahrlässig“.

Rainer Zufall
19 Tage zuvor
Antwortet  Götz

Wie hart es wohl um Höcke und andere gesichert rechtsextreme Lehrkräfte steht, die nachweislich verfassungswidrig agitieren…

Mika BB
28 Tage zuvor

Immer wieder interessant, dass nicht gegen den Verfasser eines antisemitischen Hetzblattes ermittelt wird, sondern lediglich gegen denjenigen, der dies öffentlich gemacht hat. Was für ein Land, welches die Erstellung und Verbreitung antisemitischer Hetzschriften (als verjährt?) ad acta legt, aber denjenigen, der auf die damalige Gesinnung hinweist, ins Zentrum der Ermittlungen stellt.

Jerunda
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Gibt es eigentlich auch eine Verjährungsfrist für „Dienstgeheimnisse“? Es gibt ja auch noch eine Aufhebung der Immunität?
Auch ich bin der Meinung, dass der Rechtsstaat manches zu sehr deckelt, mit zweierlei Maß misst. Ist nur „mein Gefühl „.

Sausewind
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Sie lenken ab. Ist das Absicht? Gegen den Verfasser des Herzblattes wurde seinerzeit „schulintern ermittelt“. Soweit ich mich erinnere auch schulintern sanktioniert. Dieser Teil ist also erledigt. Was wollen Sie noch? (Es dürfte hier auch Verjährung eingetreten sein.)

Der Umstand, dass vor 30 Jahren von einem Schüler ein widerliches Herzblatt verfasst wurde, setzt Beamtenrecht nicht außer Kraft! Das gilt nicht immer nur für die anderen und wenn es einem in den Kram passt!

Muxi
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Vielleicht gibt es einen Grund dass man Menschen Mitte 50 nicht mehr alles Vorhalten sollte, was sie mit 18 oder 19 Jahren gesagt haben?

Zumindest unter Pädagogen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein Menschen das Recht zuzusprechen reifen zu dürfen. Wer ernsthaft einem 18jährigen wegen einer Verfehlung einen lebenslangen Stempel aufdrücken möchte, der gehört sicher nicht in die Schule.

Hysterican
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Nun ja… die Ereignisse um die Entstehung dieses Hetzblattes scheinen ja immer noch eher im Ungeklärten zu liegen … Aussagen, die sich nach Jahrzehnten widersprechen, herausreden mit „ja, früher war alles viel früher, mein Kind … und der Himmel wird nie mehr so blau-weiß“ … dem verräterischen Beamten kann man seine Verfehlungen aber toppi nachweisen … also nimmt man , was man kriegen kann und kloppt den in die Pfanne (clever war das ja auch nicht, was er gemacht hat), den ma im Zzgruff hat … aber von einer Bestrafung diesen Umfangs zu schwadronieren ist nach 30 oder auch 40 Dienstjahren ein Fanal, was m.M.n. dazu dient, allen anderen zu vergegenwärtigen, dass sie „großen Tieren“ nicht an den Karren pinkeln dürfen.
„Bestrafe einen – erziehe Tausende!!“

Dizzy
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Gut, dass Sie’s sagen!
Wir hatten da an der Grundschule einen Schüler, der in den ganzen vier Jahren seine MitschülerInnen gepiesackt, schikaniert, gemobbt, bloßgestellt und bedroht hat.
Jetzt hat er auf eine weiterführende Schule gewechselt – an eine, an die die Kinder unserer Schule üblicherweise nicht gehen.
Alle diesbezüglichen Unterlagen, Verweise, Schulausschluss,… müssen bei der Weitergabe des Schülerakts entfernt werden. Er darf quasi als unbeschriebenes Blatt dort anfangen.
Nicht, dass da jemand mal zufällig vor dieser neuen Schule ein paar Blätter Altpapier verliert, in die wohl ein paar der Kopien mit reingerutscht sind, statt im Schredder zu landen.
Wäre ja nicht auszudenken, wenn man zum Schutz der neuen Mitschüler schon mal vorbereitet wäre…

Rainer Zufall
27 Tage zuvor
Antwortet  Dizzy

„Wir hatten da an der Grundschule einen Schüler, der in den ganzen vier Jahren seine MitschülerInnen gepiesackt, schikaniert, gemobbt, bloßgestellt und bedroht hat.“
Was das nun mit Bruder Aiwanger zu tun haben soll…

Doch sobald solche Äußerungen heute unter „falscher Hautfarbe“ fallen, wird plötzlich eine Herabsetzung des Mindeststrafalters gefordert (augenroll)

Fräulein Rottenmeier
27 Tage zuvor
Antwortet  Dizzy

Da wäre ich aber ganz vorsichtig, denn Papier ist geduldig…..
Wenn schon Infos weitergegeben werden, sollte man dies ganz sicher niemals schriftlich tun (dafür gibt es – zumindest bei uns die im Herbst stattfindenden – Lehrer-Lehrer-Sprechtage, wo Infos und Eindrücke ausgetauscht werden).

Muxi
28 Tage zuvor

Schule kann nur dann ein Schutzraum sein, wenn Schüler sich darauf verlassen können, dass Lehrer sich nicht Jahrzehnte später aus politischer Antipathie heraus quasi Rächen, indem sie Verfehlungen aus der Schulzeit dazu nutzen. Das geht nicht.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber falls der Mann das Flugblatt weitergegeben haben sollte, muss es Maßnahmen geben.
Nur ist eine Streichung der Pension für diese einmalige Verfehlung wohl auch zu hart.

vhh
27 Tage zuvor

Alles richtig hier, das ginge (!) nicht. „Er soll…“ – laut Aussage einer ehemaligen Schülerin, nach dem ganzen Wirbel, zu dem er auf diesem Abitreffen sicherlich angesprochen wurde. Was ist wirklich passiert, was wurde gesagt? ‚Er hat über das Verfahren gesprochen‘ – konkret, mit persönlichen Details, z.B. ’seine Verteidigung war…‘? Oder etwa ’nach den Vorschriften muss bei Sachverhalt X so und so abgewogen und entschieden werden‘, also allgemein? Als Erläuterung, dass solche Verfahren Regeln haben und fair ablaufen? In jedem Fall ist es dumm, sich überhaupt zu äußern, aber was am Ende übrig bleibt, muss die Ermittlung klären. Ich habe auch schon SuS erklärt, wie Anhörungen oder Teilkonferenzen ablaufen, was bei der Bewertung eines Sachverhalts eine Rolle spielt. Mit dem einen Satz ‚hat über …..geredet‘ könnte man da sicherlich auch viel hinein interpretieren, auch wenn ich niemals mehr als das Erlaubte gesagt habe.
Freisprechen oder verurteilen, beides ist Unsinn zu diesem Zeitpunkt, ebenso wie die Erwähnung von Maximalstrafen. Wenn eine Staatsanwaltschaft auf Anfrage ein laufendes (Ermittlungs-) Verfahren bestätigt und gleichzeitig auf die Unschuldsvermutung hinweist, sollte man sie einfach ihre Arbeit machen lassen. Der Mann muss sich ans Dienstrecht halten – natürlich, aber so oft wie es hier erwähnt wird, sieht das sehr nach ’schuldig bei Anzeige‘ aus.
Beispiel für dieses sowieso schuldig? „Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber falls der Mann das Flugblatt weitergegeben haben sollte, muss es Maßnahmen geben.“ Das ist erledigt! Verfahren 2024 eingestellt und zu dem Ausdruck von 2023 einfach mal Google nutzen, das kann inzwischen jeder ausdrucken! @muxi, auch das sieht nach persönlicher Antipathie aus, man konnte ihm das nicht nachweisen, dann eben jetzt unter anderer Überschrift! So handelt kein Rechtsstaat…