BERLIN. Lernplattform auswählen, Datenschutz klären, Support organisieren: Was nach klar umrissenen technischen und administrativen Aufgaben klingt, erweist sich in der Praxis als anspruchsvolle Abstimmung zwischen Schule, Schulträger und IT. Eine neue Studie zeigt, wie unterschiedlich die Beteiligten auf dieselben Digitalisierungsprojekte blicken. Schulträger organisieren demnach nicht nur Infrastruktur, sondern prägen mit ihren Verfahren auch, welche schulischen Anliegen berücksichtigt werden. Schulleitungen geraten dabei in eine Schlüsselposition zwischen pädagogischer Autonomie und standardisiertem Betrieb.

Was aus Sicht einer Schule pädagogisch sinnvoll ist, muss für den Schulträger noch lange nicht finanzierbar oder rechtlich problemlos sein. Was die IT für technisch stabil hält, kann pädagogische Spielräume einschränken. Und was sich eine einzelne Schule als passende Lösung wünscht, lässt sich möglicherweise nicht auf viele Schulen übertragen.
Die Bildungswissenschaftler Christin Tellisch und Alexander C. Lang von der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik Berlin untersuchen diese Schnittstellen. Ihre Studie „Transprofessionelle Kommunikation als Bedingung organisationaler Anschlussfähigkeit in digitaler Schulentwicklung“ ist im Jahrbuch Medienpädagogik 2026 erschienen. Digitale Transformation, so ihre Ausgangsthese, sei eine „fortlaufende Verständigungs-, Koordinations- und Entscheidungsaufgabe“. Dabei müssten pädagogische, administrative, technische und rechtliche Anforderungen aufeinander bezogen werden.
Die Forschenden sprechen von „transprofessioneller Kommunikation“. Gemeint ist mehr als die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen: Auch Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden ausgehandelt. Schulen achten auf Unterricht und pädagogische Passung, Schulträger auf Ressourcen, Rechtssicherheit und Support, IT-Verantwortliche auf technische Machbarkeit und stabilen Betrieb.
Wie konfliktträchtig diese Übersetzungsarbeit werden kann, zeigen zwei Fallrekonstruktionen aus dem laufenden Forschungsprojekt TOBIS.
Im ersten Fall geht es um die Einführung einer Lernplattform. An einem Netzwerktreffen nehmen ein Schulträger, mehrere Schulleitungen, Medienverantwortliche und die wissenschaftliche Begleitung teil. Eine Schulleitung pocht darauf, „dass didaktische Spielräume durch administrative Vorgaben nicht vorschnell verengt werden dürfen“. Medienverantwortliche halten einzelne Wünsche nur mit erheblichem technischen Aufwand für realisierbar, der Schulträger bringt Budget, Haftung und Zuständigkeiten ins Spiel.
Die unterschiedlichen Positionen werden anschließend in bearbeitbare Entscheidungen übersetzt: Anforderungen werden etwa als zwingend oder optional eingestuft, Aufgaben Verantwortlichen zugeordnet und Termine festgelegt. Die Forschenden beschreiben das so: „Verständigung nimmt damit die Form einer Verfahrenseinigung an, durch die Entscheidbarkeit hergestellt wird.“
Damit erhalten Tagesordnungen, Moderation und Protokolle eine Bedeutung, die über Sitzungsorganisation hinausgeht. Sie strukturieren, welche Fragen weiterverfolgt werden. Beiträge werden in Zuständigkeiten, Fristen und Ansprechpersonen übersetzt – und damit für Schule, Verwaltung und IT bearbeitbar.
„Der Schulträger wird zum Knotenpunkt von Standardsetzung und Supportorganisation; Schulleitungen fungieren stärker als lokale Schnittstellen; Lehrkräfte werden in Dokumentationsroutinen eingebunden“
Darin liegt allerdings auch eine Machtfrage. Denn nicht jedes Anliegen lässt sich gleich leicht in solche Strukturen überführen. Tellisch und Lang sprechen von „Format- und Infrastrukturmacht“. Schulträger gestalten Kommunikationsformate, Entscheidungswege und technische Verfahren – und beeinflussen damit, welche Probleme als bearbeitbar und welche Lösungen als realistisch gelten.
Besonders deutlich wird das im zweiten untersuchten Fall, der trägerübergreifenden Einführung eines digitalen Supportsystems. Tickets, Kategorien und festgelegte Workflows sollen den Support vereinheitlichen. Probleme werden dadurch dokumentierbar, Zuständigkeiten nachvollziehbar und Bearbeitungswege verbindlicher.
Für Schulen verändert sich damit jedoch ebenfalls die Organisation. Lehrkräfte und Schulleitungen müssen ihre Anliegen so formulieren, dass sie in die vorgesehenen Kategorien passen. Zugriffsrechte bestimmen, wer Informationen sehen und bearbeiten darf. Aus einem technischen Werkzeug wird ein Instrument, das Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten mitprägt.
„Das technische System allein erzeugt noch keine tragfähige Koordinationsordnung“, halten Tellisch und Lang fest. Rollen müssten geklärt, Erwartungen abgeglichen und Verfahren institutionalisiert werden. Dabei verschieben sich die Aufgaben: „Der Schulträger wird zum Knotenpunkt von Standardsetzung und Supportorganisation; Schulleitungen fungieren stärker als lokale Schnittstellen; Lehrkräfte werden in Dokumentationsroutinen eingebunden.“
Für Schulleitungen ist das ein zentraler Befund. Sie sollen Entscheidungen des Schulträgers nicht lediglich innerhalb ihrer Schule umsetzen, sondern in beide Richtungen übersetzen. Gegenüber Schulträger und IT müssen sie deutlich machen, welche Anforderungen aus Unterricht und Schulorganisation relevant sind – und diese so konkret formulieren, dass sie technisch und administrativ bearbeitet werden können. Umgekehrt müssen sie technische Grenzen, Rollenmodelle und Supportverfahren in schulinterne Abläufe übertragen.
Dabei treffen sie auf einen Konflikt, der sich durch die Untersuchung zieht: Standardisierung kann digitale Systeme zuverlässiger machen und zugleich pädagogische Autonomie begrenzen. Der Schulträger begründet einheitliche Verfahren mit Betriebsstabilität und effizientem Support, Schulen reklamieren Handlungsspielräume und situativ passende Lösungen.
Die Forschenden sehen darin keinen unauflösbaren Gegensatz. „Verständigung wird dort wahrscheinlicher, wo Standardisierung nicht als Gegenprinzip pädagogischer Autonomie, sondern als Voraussetzung verlässlicher Koordination erscheint.“ Schwieriger werde sie, wenn Standardisierung als Einschränkung professioneller Gestaltungsspielräume erfahren werde.
Das hat Konsequenzen für den Zeitpunkt der Beteiligung. Sind Rollenmodelle, Kategorien und Supportwege technisch festgeschrieben, ist ein Teil der organisatorischen Entscheidungen bereits gefallen. Die Analyse spricht deshalb dafür, Schulleitungen schon dort einzubeziehen, wo Verfahren und Infrastrukturen gestaltet werden – nicht erst, wenn ein fertiges System eingeführt werden soll.
Für Schulträger ergibt sich die umgekehrte Aufgabe: Sie müssen Zuständigkeiten klären und einen verlässlichen Betrieb ermöglichen, zugleich aber prüfen, welche Anliegen durch ihre Verfahren womöglich aus dem Blick geraten. Ein Ticketsystem schafft Klarheit, weil ein Problem einer Kategorie und einer Zuständigkeit zugeordnet wird. Die Verfahren haben allerdings eine Kehrseite. „Formatsetzung, Protokollierung und infrastrukturelle Standardisierung eröffnen Beteiligung, wirken aber selektiv, weil bestimmte Perspektiven leichter in entscheidungsfähige Formate überführt werden als andere“, schreiben Tellisch und Lang. Was nicht in die vorgesehenen Kategorien passt, kann also schwerer Gehör finden.
Für Schulträger formulieren Tellisch und Lang daraus eine doppelte Aufgabe: „Sie stellen Koordinationsfähigkeit her, indem sie Verantwortlichkeiten klären, Verfahrenswege stabilisieren und technische Betriebsfähigkeit sichern. Zugleich müssen sie die selektiven Effekte eigener Format- und Infrastrukturentscheidungen reflexiv bearbeiten.“
Für Schulleitungen bedeutet das: Wer pädagogische Gestaltungsspielräume erhalten will, sollte nicht erst über die fertige Technik sprechen. Entscheidend kann bereits sein, mit am Tisch zu sitzen, an dem ihre Regeln entstehen. News4teachers
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Mal eine ganz dumme Frage: Wann und wo ist eigentlich durch demokratisch legitimierte Institutionen (also Parlamente) beschlossen worden, dass wir eine „digitale Schulentwicklung“ haben müssen? Und was heißt das genau? Warum sollen Lernplattformen unverzichtbar sein, einzelne Lernsoftware gibt es doch sogar frei im Internet, z.B. für Mathematik.
Die Ausstattung von Schulen mit digitalen Geräten ist ja noch keine Schulentwicklung (erfordert aber gewiss technischen Support), und es gibt schon lange eigene Landesinstitute für Schulentwicklung (aber ohne „digital“). Kümmern sich diese Institute jetzt auch um die digitale Schulentwicklung?
Von „digitaler Bildung“ wird auch gelegentlich geredet, aber worin unterscheidet die sich von der gewöhnlichen Bildung?
ALSO: Wo ist mal diese ganze Terminologie genau erklärt?
Was nicht alle wissen: Schon vor 60 Jahren gab es Versuche, Lehrer durch Lehrautomaten zu ersetzen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geromat_III
„Lehrkräfte und Schulleitungen müssen ihre Anliegen so formulieren, dass sie in die vorgesehenen Kategorien passen.“
Und was ist, wenn ihre Anliegen eben NICHT zu dieser ganzen digitalen Schulentwicklung passen? Wer hat denn jetzt das Sagen dabei? Wer ist der Hund und wer ist der Schwanz, wenn’s um’s Wedeln geht?
Wer hat eigentlich demokratisch beschlossen, dass Schulen elektrisches Licht benötigen? Vor 200 Jahren ging’s doch auch ohne – hat sich jedenfalls niemand darüber beschwert. (Spaß.)
Wer braucht schon Zukunft?
Mehr und mehr Länder wollen Handys für Kinder in der Schule verbieten. Da wird manchmal auch behauptet, dass die Handys unsere „Zukunft“ sind. Aber wer entscheidet darüber? Von alleine geht es nicht. Wer entscheidet über Altersgrenzen?
Wir legen doch Wert auf die Demokratie, die es vor 200 Jahren gerade nicht gab. Wieso sollen Schulreformen davon ausgenommen sein? Es geht ja nicht um technische Details, sondern um ein Gesamtkonzept und außerdem um viel Geld.
„Da wird manchmal auch behauptet, dass die Handys unsere ‚Zukunft‘ sind.“
Handys sind die Gegenwart – was die Zukunft betrifft: Wir können angesichts der Rasanz der Entwicklungen kaum die nächsten fünf Jahre überblicken. Eine Vorhersage wagen wir: Die Welt wird nicht weniger digital.
Wäre deshalb schon ganz gut, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule darauf vorbereitet würden, in dieser Welt klarzukommen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion