FRANKFURT/BERLIN. Unterricht, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen oder Klassenfahrten: Erstmals stellt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Lehrkräften eine Web-App zur Verfügung, die ihren gesamten Arbeitsalltag abbilden soll. Anders als herkömmliche Zeiterfassungsprogramme ist sie speziell auf die vielfältigen Tätigkeiten des Lehrerberufs zugeschnitten. Die Gewerkschaft verbindet damit ein politisches Ziel: Was bislang oft unsichtbar bleibt, soll messbar werden – und damit auch als Grundlage dienen, um Überlastung nachzuweisen und Ansprüche geltend zu machen.

Die von der GEW Hessen entwickelte Anwendung ermöglicht es Lehrkräften, ihre Arbeitszeit nach den typischen Aufgaben des Schulalltags zu erfassen. Dazu gehören Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Kommunikation mit Eltern und Kolleginnen und Kollegen, Arbeitsorganisation, Aus- und Fortbildung sowie Fahrten und schulische Veranstaltungen. Nutzerinnen und Nutzer hinterlegen ihr persönliches Deputat; daraus berechnet die App automatisch die individuelle Soll-Arbeitszeit pro Woche und Schuljahr. Die erfassten Daten können ausgewertet und für beliebige Zeiträume als Excel-Datei exportiert werden. Nach Angaben der Gewerkschaft bleiben die Daten ausschließlich bei den Nutzenden und werden nicht an Dritte weitergegeben.
„Damit die schulischen Beschäftigten ihre Arbeitszeiterfassung selbst in die Hand nehmen können, bietet die GEW Hessen ihren Mitgliedern eine exklusive App zur Arbeitszeiterfassung an“, erklärt die Gewerkschaft. Die Web-App richtet sich zunächst ausschließlich an GEW-Mitglieder. Sie läuft ohne Installation im Browser und soll sich wie eine klassische Smartphone-App bedienen lassen. Unter dem Motto „Arbeitszeiterfassung – Nehm‘ ich jetzt selbst in die Hand!“ wirbt die GEW dafür, die tatsächliche Arbeitsbelastung systematisch sichtbar zu machen.
Die App trägt damit einer Besonderheit des Lehrerberufs Rechnung. Anders als in vielen anderen Berufen sind bei Lehrkräften im Wesentlichen nur die Unterrichtsverpflichtungen festgelegt. Für Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen oder Schulentwicklung gibt es dagegen keine verbindlichen Zeitvorgaben. „Die Arbeitszeit für die weiteren Dienstpflichten ist jedoch nicht näher bestimmt. Und es sind diese zusätzlichen Tätigkeiten, die stark zugenommen haben“, erklärt die GEW. Genau diese bislang kaum sichtbare Arbeitszeit soll mit der App erstmals systematisch dokumentiert werden.
Die Bedeutung der App reicht dabei weit über Hessen hinaus. Die Berliner GEW hat bereits angekündigt, ihren Mitgliedern zum Beginn des neuen Schuljahres dieselbe Anwendung zur Verfügung zu stellen. Dort soll sie Teil einer Strategie werden, mit der die Gewerkschaft Musterverfahren vorbereitet und Lehrkräfte dabei unterstützen will, Ansprüche wegen geleisteter Mehrarbeit gegenüber dem Land geltend zu machen.
„Lange galt die Arbeitszeit von Lehrkräften als nicht messbar. Spätestens die von der GEW in Auftrag gegebenen Arbeitszeit- und Belastungsstudien haben mit dieser Einschätzung aufgeräumt“
Dass die Gewerkschaften nun selbst aktiv werden, hat einen bundesweiten Hintergrund. Zwar haben der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Für Schulen fehlt jedoch bis heute eine flächendeckende Umsetzung. Während viele Länder noch über Modelle diskutieren oder auf gesetzliche Vorgaben warten, hat Bremen zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung gestartet.
Dort geht es ausdrücklich um mehr als die Dokumentation von Überstunden. Nach den Vorstellungen der Bremer Bildungsbehörde sollen die erhobenen Daten auch sichtbar machen, wie sich außerunterrichtliche Aufgaben wie Schulentwicklung, IT-Betreuung, Klassenfahrten oder Verwaltungsaufgaben innerhalb der Kollegien verteilen und wie sich Überlastungen organisatorisch abbauen lassen. „Es geht nicht um Leistungskontrolle oder Sanktionen, sondern um einen Ausgleich, wenn Leute zu viel oder zu wenig arbeiten, also um schulorganisatorische Maßnahmen“, betont Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD).
Gleichzeitig beschreibt Rackles, warum die Arbeitszeiterfassung vielerorts nur langsam vorankommt. „Es gibt ein paar Bundesländer – sie liegen eher im Süden –, deren Verantwortliche einfach sagen: Sollen die Lehrkräfte doch klagen. Bis die Klagen durch sind, bin ich schon nicht mehr im Amt.“ Das hält der Senator für den falschen Weg. Bremen verstehe sein Pilotprojekt ausdrücklich auch als Angebot an die übrigen Länder. „Das tun wir nicht nur für Bremen, sondern das tun wir tatsächlich für alle Länder.“
Dass der Handlungsdruck auf die Kultusminister wächst, zeigen bereits die vorliegenden Arbeitszeitstudien. Eine Untersuchung der Universität Göttingen für Berlin kam im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass Lehrkräfte im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr arbeiten als der vorgesehenen Jahresarbeitszeit entspricht. Nach Berechnungen der Wissenschaftler summiert sich die unbezahlte Mehrarbeit auf mehr als zwei Millionen Stunden jährlich; rechnerisch wären mehr als 1.300 zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich, um sie auszugleichen. Während der Unterrichtswochen überschreiten rund 30 Prozent der vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte regelmäßig die gesetzliche Arbeitsschutzgrenze von 48 Wochenstunden, insgesamt leisten 64 Prozent mehr Arbeit als vorgesehen.
„Lange galt die Arbeitszeit von Lehrkräften als nicht messbar. Spätestens die von der GEW in Auftrag gegebenen Arbeitszeit- und Belastungsstudien haben mit dieser Einschätzung aufgeräumt“, heißt es bei der Gewerkschaft. Gerade deshalb kritisiert sie, dass fast alle Länder die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung weiterhin hinauszögerten. Vor diesem Hintergrund versteht die GEW ihre neue App ausdrücklich nicht als bloßes Instrument zur Zeiterfassung, sondern als bildungspolitisches Instrument. Oder, wie sie selbst formuliert: „Nur wer seine Zeit erfasst, kann sich gegen Zuvielarbeit wehren.“ News4teachers










„Nach Angaben der Gewerkschaft bleiben die Daten ausschließlich bei den Nutzenden und werden nicht an Dritte weitergegeben…..Sie läuft ohne Installation im Browser und soll sich wie eine klassische Smartphone-App bedienen lassen.“
Wenn die App im Browser läuft, werden die Daten wohl kaum auf dem Smartphone gespeichert werden, sondern irgendwo in der Cloud.
Ich sehe keinen Vorteil gegenüber eines Excelsheets.
Was du schreibst, ist sachlich nicht korrekt. LehrZeit speichert keine Daten in der Cloud. Alle Daten werden DSGVO-konform auf deutschen Servern gespeichert.
Die Vorteile gegenüber Excel:
– LehrZeit gibt dir den Überblick über deine Pflichtstundenzahl. Du siehst auf einen Blick, wie viele Stunden du in dieser Woche/ diesem Monat/ diesem Schuljahr gearbeitet hast und was das ggf. an Überstunden bedeutet.
– Du kannst deinen Stundenplan hinterlegen
– Zeiterfassung erfolgt auf einen Klick
Es würde den Rahmen sprengen, hier alle Unterschiede aufzuzählen. Kurz gesagt liegen Welten zwischen einem Excelsheet und LehrZeit. Aber es ist ja jedem selbst überlassen, wie und ob er seine Zeit erfassen möchte. Jetzt gibt es diese Lösung – und ich finde sie toll.
Hier kommt ein Link zu ein paar Screenshots bei Interesse: https://jhsc-gmbh.com/lehrzeit
Hab’s mir angeschaut und ich fand es gar nicht schlecht. Scheint mir auch im Alltag praktikabel zu sein….
Eine Frage hätte ich da noch: Sind dort auch Rubriken, die die Aufgaben einer SL beinhalten (unter Funktionen vielleicht?)
Das freut mich sehr zu hören! Ja, das gehört in die Kategorie „Funktionen“. Was genau in welche Kategorie gehört, wird auch in der Web-App erklärt! Die kann man übrigens auf dem Homebildschirm speichern – das User-Erlebnis ist nicht anders als bei einer nativen App.
Kurze Rückfrage:
Ist die Art der Dokumentation daran orientiert, was bisher in Einzelfällen vor Gericht als ausreichend für ausgeurteilte Nachzahlungen eingestuft wurde? (Wie etwa bei dem Fall aus Niedersachsen)
Ich bin keine Juristin, insofern kann ich jetzt keine Aussage treffen wie „Das ist alles rechtssicher“ oder so. Aber wir haben uns auf jeden Fall Mühe gegeben, die bisherige Rechtssprechung zu berücksichtigen. Unsere Kategorien orientieren sich an den Göttinger Arbeitszeitstudien.
Das können juristen leider auch nicht, ansonsten gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten.
Danke.
Das Problem ist, kein normaler Arbeitnehmer muss erfassen, was in der Arbeitszeit gemacht wird
Es wird ein-und ausgestempelt
Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Angaben
Wie und in welchen Kategorien du deine Zeit erfasst, ist ja erstmal völlig dir selbst überlassen. Mir hilft es zur Einordnung, damit ich eine Übersicht über meine Arbeit bekomme und wo die „Zeitfresser“ liegen. Das macht mir dann ggf. möglich, mich anders zu organisieren. Statistisch wird es dann natürlich interessant, sich diese Kategorien anzuschauen. Aber wenn ich Arbeitszeit wirklich vor allem für mich erfassen möchte, kann ich mich ja auch selbst entscheiden, wie in nach Kategorien unterscheiden möchte oder auch nicht.
Das wäre Arbeitszeitkontierung, die – projekt- oder tätigkeitsbezogen erfolgt. Der AG muss dazu entsprechende Schlüssel festlegen. Die Kontierung geht weit über die reine Erfassung hinaus.
Finde auch das es insgesamt gut aussieht, Glückwunsch das es endlich ein System gibt was auch offiziell eingesetzt werden kann.
Was mich dabei stört ist das immer ein Smartphone oder Tablet notwendig ist. Das stört doch den Unterricht und kostet Nerven sowie Zeit und ist Fehleranfällig.
Eine kleine Ergänzung in dem System würde viel Freiraum bringen und es rund machen.
Ich nutze einen Würfel auf denen Seiten mit Tätigkeiten belegt werden können. Hier ist der Vorteil das ich nur den Würfel drehe wenn ich Erfasse und am ende des Arbeitstages einmal in das Browser System übertrage.
Für mich ist es wichtig kein Extra Aufwand zu haben bei der Erfassung.
Wenn man die Übertragung vom Würfel auch in die Lehrzeit gehen würde, wäre es optimal.
Nur mein Gedanke dazu.
Danke für die Glückwünsche – wir sind wirklich sehr happy! Die Idee mit dem Würfel klingt interessant, aber ich hab noch nicht verstanden, wie ein Würfel Arbeitszeit erfassen kann. Während des Unterrichts wird keine Zeit erfasst – der Stundenplan ist ja hinterlegt und wird automatisch erfasst.
Daten werden im Browser gespeichert, nicht in der Cloud. My bad.
Aber Vorsicht, wenn die Browserdaten löscht, sind auch die eingegeben Zeiten weg.
Besser selber eine App programmieren, kann jeder 10 Jährige mit Gemini.
Das ist nicht korrekt. Die Daten werden DSGVO-konform auf einem deutschen Server gespeichert.
Dein Glaube in KI und 10-Jährige in allen Ehren – dann bin ich gespannt, wann die nächste maßgeschneiderte Zeiterfassung für Lehrkräfte rauskommt.
Ich freue mich, wenn Lehrkräfte endlich die Möglichkeit kriegen, ihre unzähligen und bisher ungezählten, weil unsichtbaren Überstunden sichtbar zu machen – mit welcher Lösung auch immer!
„Es geht nicht um Leistungskontrolle oder Sanktionen, sondern um einen Ausgleich, wenn Leute zu viel oder zu wenig arbeiten, also um schulorganisatorische Maßnahmen“
Klingt nett.
Wie BMI, IQ usw. wird auch dies garantiert nicht missbraucht, Individuen nach Wertigkeit zu kategorisieren zu versuchen…
„Nur wer seine Zeit erfasst, kann sich gegen Zuvielarbeit wehren.“
… und im Anschluss gesagt bekommen, dass man zu langsam/ ineffizient arbeite, unnötige Zeit in Kinder, Unterricht oder Klassenraum stecke und bitte alles abknapsen sollte, bis nur noch das bloße Minimum geleistet wird, für das man haftbar sei…
10 Euro darauf, dass am Ende weibliche Lehrkräfte als zu „unproduktiv in der ihnen gegeben Arbeitszeit“ erfasst werden (augenroll)
Ja, ich verstehe deine Sorge. Aber ist das nicht in jedem Beruf so, dass der eine produktiver arbeitet als die andere, dass eine belastbarer ist als der andere? LehrZeit soll erstmal dazu dienen, dass man für sich persönlich einen Überblick darüber bekommt, wo die Arbeitszeit hingeht. Die Daten bekommt niemand zu Gesicht außer man selbst, es sei denn, man entscheidet sich dafür, sie öffentlich zu machen. Seit ich meine Arbeitszeit erfasse, schaffe ich es auch mal Feierabend zu machen, weil ich erst jetzt merke, wieviel ich eigentlich arbeite. Mir hilft es sehr – ich finde, es ist einen Versuch wert.
Genau so ist es. Einer Kollegin hat der Abteilungsleiter mal den dezenten Hinweis gegeben, dass es nicht sein kann, dass sie für diese Tätigkeit so lange Zeit benötigt
Diejenigen die dann schneller arbeiten, haben ja dennoch die selbe Anzahl an Stunden vorbereitet, die selbe Menge an Klassenarbeiten…
Leider verstehen das viele nicht
Mich werden sie daher nie dazu bekommen, dass ich meine Vertrauensarbeitszeit aufgebe
Allein schon deswegen, weil dann Arbeit an Feiertagen gar nicht erfasst werden darf
Da arbeite ich aber eigentlich sehr gerne, gerade vor den Halbjahresnoten
„Genau so ist es. Einer Kollegin hat der Abteilungsleiter mal den dezenten Hinweis gegeben, dass es nicht sein kann, dass sie für diese Tätigkeit so lange Zeit benötigt“
Jup, klingt mega nicht erfunden…
Doch viele, die anderer Meinung sind als Sie verstehen das sehr wohl, sie sind nur einfach einer anderen Meinung, was nicht daran liegt, dass Sie ihnen gegenüber einen Wissensvorsprung hätten.
„Die Daten bekommt niemand zu Gesicht außer man selbst, es sei denn, man entscheidet sich dafür, sie öffentlich zu machen.“
Erhliches Danke, ich habe dies ggf. überlesen.
„Seit ich meine Arbeitszeit erfasse, schaffe ich es auch mal Feierabend zu machen, weil ich erst jetzt merke, wieviel ich eigentlich arbeite.“
Ich freue mich aufrichtig, wenn Ihnen die App bei der work-life-balance hilft und auch Impulse, um die Produktivität zu steigern (Teamarbeit, Aufgabenteilung, etc.) will ich nicht kleinreden.
Aber ich habe die Sorge, dass Sie eine GANZ andere Perspektive auf Ihre reflektierte, abgewogene und gute Arbeit erhalten, sobald das einzige Ziel jener in Verantwortung sein wird, Sie unter eine Zeitgrenze zu drücken, OHNE durch Deimplementierung, mehr Stellen o.ä. den Aufgaben gerecht werden zu wollen 🙁
Aber genau das ist doch tatsächlich die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass am Ende die bestraft werden, die zum Beispiel zügig ohne Ablenkung korrigieren
Andere erfassen einfach das Waschen der Wäsche nebenher und werden dann belohnt, indem der andere anschließend mehr arbeiten soll
Die Last gleich zu verteilen, nur anhand erfasster Arbeitsstunden , halte ich für eine absolut unverschämten Gedanken
Aus dem Grund werde ich mich auch weigern meine Zeiten zu erfassen, denn es wird ein Wettkampf um mehr erfasste Arbeitszeit geben
Mehrarbeit gibt es in jedem Unternehmen und bleibt auch oft ohne Bezahlung und Ausgleich
Nach Außen wirkt es so, aber die Realität sieht anders aus
Daher kann ich das Gejammer einfach nicht mehr hören. Ich würde jedem einfach mal raten seine Arbeitszeiten selbst zu erfassen und zwar über das gesamte Jahr
Die meisten werden merken, dass wir Überstunden in der Regel gut ausgeglichen bekommen und wenn nicht muss man selbst daran arbeiten und etwas ändern
Meine Kollegen arbeiten unzählige Stunden in Arbeitsgruppen, die nicht nötig sind und wenn sie im Rahmen vom RP nötig sind, dann sollten die Leute endlich aufhören sich freiwillig zu melden, bzw nur wenn sie einen Ausgleich erhalten
Wenn dies nicht erfolgt, dann muss das einfach wegfallen
Aber viele streiten sich, in der Hoffnung auf Beförderung, um zusätzliche Aufgaben
„Aber genau das ist doch tatsächlich die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass am Ende die bestraft werden, die zum Beispiel zügig ohne Ablenkung korrigieren“
Das deren Leistung nicht gewürdigt, sondern zur Norm reduziert wird?
Sorry, hier absichtlich arschig, aber AUCH absichtlich besorgt.
Die aktuelle Situation ist Mist, ja!
Aber die bloße Arbeitszeiterfassung allein, dass wir alle ganz echt ehrlich viel zu tun haben (Klopfen auf die Schultern), KANN der Anlass sein, nichts zu verbessern, Mehrleistung nicht zu würdigen und GEGEN Kollg*innen angefürt zu werden 🙁
In der Methodik sehe ich keinerlei Anlass, Verbesserung, geschweige Würdigung zu erhoffen, befürchte aber das Schlimmste (soweit nichts Konkreteres bekannt ist/ gefordert wird)
Ja gut, wenn man Ihren Beitrag liest, versteht man Ihre Haltung. Man liest ja deutlich raus, dass Sie jedem empfehlen, sich einfach auf dem Rücken der engagierten Kollegen auszuruhen.
Schade, wenn die App erstmal nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Alle Lehrer sollten sie nutzen können um eine größere Aussage treffen zu können.
Da LehrZeit von einer Softwarefirma entwickelt wurde und die GEW die Nutzung mit Mitgliedsbeiträgen zahlt, darf sie sie nur Mitgliedern zur Verfügung stellen. Bleibt zu hoffen, dass das der Anfang ist in Sachen Zeiterfassung für Lehrkräfte. Jetzt gibt es eine maßgeschneiderte Lösung für uns und damit kann sich Politik nicht mehr rausreden.
Vielleicht kann sich die Bundes-GEW anschließen oder es den Landesverbänden empfehlen.
Danke für die Mühe
und auch dafür, dass Sie im Kommentarbereich so vieles erläutern.
Sehr gern! Es ist eine Herzensangelegenheit für mich 🙂 Wir sind mit mehreren Landesverbänden im Gespräch!
Ist doch ein super-Versuch, neue Mitglieder an sich zu binden …
„AZE mit der GEW – finden auch Sie heraus, ob Sie mit ruhigem Gewissen vor Beginn eines Monats Geld überwiesen bekommen“
So geht’s. 😉
So lange unser Dienstherr seiner gesetzlichen Verpflichtung, uns AZE zu ermöglichen, nicht nachkommt, finde ich das eine gute Alternative. Und wenn mehr Leute sich in einer Gewerkschaft organisieren, hilft das sicher auch 🙂
Die Aussage „Lange galt die Arbeitszeit von Lehrkräften als nicht messbar. Spätestens die von der GEW in Auftrag gegebenen Arbeitszeit- und Belastungsstudien haben mit dieser Einschätzung aufgeräumt“ halte ich für etwas zu kurz gedacht. Das Problem ist/war doch nicht das fehlen einer trivialen App… Davon gibt es seit Jahren dutzende am Markt. Das Problem ist – finde ich – eher die Uneindeutigkeit des Arbeitsbegriffs.
Als Sachbearbeiter im Amt ist Recht klar: ich Stempel und verschiebe Akten = ich arbeite. Ich verlasse das Büro = meine Arbeit ist fertig. (Drastisch vereinfacht)
Als Lehrer ist das komplexer… Ich stehe vor der Klasse = Arbeit, klar.
Ich telefoniere mit Eltern = Arbeit
Ich sitze in einer Freistunde in der Schule rum, wo ich dank Geräuschpegel und mangelndem echten Arbeitsplatz nicht gescheiht arbeiten kann…?
Ich lese ein fremdsprachliches Jugendbuch, das ich vielleicht nächstes Jahr verwenden will …?
Ich lese einen Artikel in der Times, den ich nächste Woche in Unterricht aufgreifen…?
Ich grübel beim Abwasch über die sozialen Probleme eines Schülers …?
Ich verwalten die diversen iPads der Lehrer/Schüler – eine Aufgabe, die die Stadt erledigen müsste, aber seit Jahren nicht tut …?
Ich erkläre Kollegen die neue Notensoftware/neue Abiturbögen/digitale Tafel – sollte zwar in Fortbildungen gemacht werden, aber die gibt es nicht oder sind schlecht…?
Ich repariere Teile der Physiksammlung, weil das Sachmittelbudget nicht für neue Anschaffungen reicht …?
Es gibt also einfach Teile, die man ‚übern Durst‘ macht, weil man einen gewissen Anspruch an den eigenen Unterricht hat und diesen in der Regelarbeitszeit nicht erfüllt bekommt – ist das falscher Perfektionismus, den der Arbeitgeber nicht tragen muss, oder falsch berechnete Arbeitszeit/systemische Mängel an anderer Stelle?
Außerdem gibt es Teile, die schlicht schwer von Privatzeit zu trennen sind.
Das soll nicht heißen, dass der Vorstoß der GEW nicht lobenswert ist; es ist lächerlich, dass die Kultusminister sich seit Jahren hinter ‚technischen Problemen‘ und dem guten deutschen ‚Datenschutz‘ verstecken. Die Absurdität dessen wird hiermit nochmal gezeigt.
Gehen wir einmal von einer 40h Woche + 2h für den Ferienausgleich (Angestellte -1h, Beamte +1h); Teilzeitbeschäftigte entsprechend weniger
Erst einmal ist unsere Arbeit in den gemittelten 40h zu erledigen.
Reichen die 40h nicht, dann ist das Gespräch mit der SL zu suchen (das wird auch ohne Überlastungsanzeige passieren); dabei kann dann über entsprechende Maßnahmen gesprochen / entschieden werden. Die da wären:
– Es werden Überstunden angeordnet (wahrscheinlich wegen dem fehlenden Budget eher nicht)
– Es wird angeordnet, dass weniger Zeit zu Inverstieren ist (mit Auswirkungen auf die Qualität)
– Es gibt Nachschulungen (in Form bezahlter Überstunden), um uns zu unterstützen effektiver zu arbeiten
Besonders freuen wird übrigens die Teilzeitkräfte die Arbeitszeiterfassung; jetzt können die KuK gerne zu jedem überflüssigen Termin gehen und den voll bezahlt bekommen (anstelle anteilig zum Deputat)
Im ersten Jahr wird das bestimmt holprig werden, da wir unsere Arbeit anders Organisieren müssen.
Was Arbeitszeit ist und was nicht ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren und ggf. von den Tarifparteien auszuhandeln. Da ich in der glücklichen Lage bin in der Schule einen eigenen Arbeitsplatz in einem 4er Büro zu haben, habe ich auch keinen Leerlauf. Die Zeit vor Ort verwende ich zur Unterrichtsvor- / -nachbearbeitung
Zu: <Ich grübel beim Abwasch über die sozialen Probleme eines Schülers …?>
Das ist meines erachtens ein Entgrenzungsproblem, ausgelöst durch unsere Arbeitsweise; meines Wissens mit negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit (die Studien müsste ich noch einmal Googeln). Meine persönliche Lösung ist hier ein Notizbuch, in dem ich mir kurz Stichpunkte mache; das hilft mir beim Abschalten
Darüberhinaus bleibt es uns natürlich unbenommen im Rahmen des Arbeitsschutzes unbezahlte (bzw. nicht angeordnete) Überstunden zu machen.
„ Gehen wir einmal von einer 40h Woche + 2h für den Ferienausgleich (Angestellte -1h, Beamte +1h); Teilzeitbeschäftigte entsprechend weniger“
Warum sprechen Sie vom Ferienausgleich? Die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer abzufordern ist eine Holschuld des Arbeitgebers und keine Bringschuld des Arbeitnehmers. Das ich als Lehrer in den Schulferien nicht unterrichten kann, weil die Schüler nicht da sind, ist also nicht mein Problem. In der freien Wirtschaft bekommen die Arbeitnehmer ja auch ihren Lohn weiter bezahlt, wenn mal nichts zutun ist.
Grundsätzlich liegt es bei uns ja in der Natur der Sache, dass wir im Schulalltag Überstunden aufbauen, die dann zum Teil in der unterrichtsfreien Zeit abgebaut werden. Auch das wird durch LehrZeit jetzt endlich mal abbildbar. So können wir auf Grund einer Datenbasis schauen, wieviel freie Zeit nach Abzug der 30 Urlaubstage in den Ferien tatsächlich noch übrig bleibt. Denn auch in den Ferien arbeiten wir ja, zB für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Vorbereitung des neuen Schuljahrs und des Klassenzimmers usw.
… und dabei nicht die gesetzlichen Feiertage vergessen, die in die unterrichtsfreie Zeit fallen:
Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, tlw. der 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Heiligabend und Silvester als halbe tarifliche Feiertage. Dazu kommen noch die drei Vorbereitungstage am Ende der Sommerferien.
12 Wochen unterrichtsfreie Zeit sind 60 Arbeitstage. Davon ziehen wir die o.g. 13 Tage ab, es bleiben 47 Tage von denen noch die 30 Urlaubstage abzuziehen sind. D.h. Lehrkräfte haben 17 Tage mehr „Freie Zeit“ als andere AN. Das sind 3,5 Arbeitswochen a 41 Wochenstunden, entspricht 144 Zeitstunden. Teilt man diesen Wert durch 100 (20 Unterrichtswochen a 5 Tage), müssen je Unterrichtstag 1,44 Mehrarbeitsstunden, rechnerich 86 Minuten bzw. rund 1,5 Stunden mehr geleistet werden.
Und diese durchschnittlich 9,5 Stunden je Unterrichtstag schaffen Vollzeitlehrkräfte regelmäßig.
Warum 20 Unterrichtswochen? Sind es nicht 40 Wochen im Schuljahr…..im Schnitt?
Ich hab das Winterhalbjahr grundsätzlich Wintetschlsf gehalten, da vergeht das Schuljahr wie im Fluge
Sorry, ich kann zwar Mathe unterrichten, aber da muss man ja auch nicht zählen können, denn die Variablen respektive Konstanten werden angegeben.
Natürlich haben Sie Recht, es sind zum Leidwesen von Schüler*innen und Lehrkräften 40 Unterrichtswochen..
Aber wie mein Rechenfehler zeigt, reicht selbst die halbe Anzahl an Schulwochen aus, um die Anzahl der durchschnittlich erbrachten Mehrarbeit zu kompensieren.
Der ermittelte Rechenwert von 1,5 Stunden muss ja nur noch durch 2 geteilt werden. Also 144 durch 40×5 ergibt 0,72 Stunden je Woche. Das sind rund 45 Minuten.
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Mit den 30 Urlaubstagen machen sie gleich das nächste Fass auf. In Deutschland ist im Arbeitsrecht (gilt leider nicht für Beamte), dass der Arbeitgeber maximal 3/5 der Urlaubstage in Form von Werksferien terminieren darf. Über mindestens 2/5 der Tage hat der Arbeitnehmer freie Verfügung. Das würde für uns bedeuten, dass wir diese 2/5 der Tage, also 12 Tage, auch in der Unterrichtszeit nehmen können müssen.
Ich erinnere mich leider noch viel zu gut daran, dass die 2 Tage Sonderurlaub beim Tod meiner Mutter hinten und vorne nicht gereicht haben, um alles zu regeln. Von der mentalen Belastung reden wir mal nicht. Urlaub konnte ich natürlich keinen nehmen, eben weil ich keinen Urlaub zur wirklich freien Verfügung habe. Niemand bei den Banken, Bestatter, Pfarrer, Notar, … konnte diese Starre des Beamten-Schulsystems nachvollziehen.
Wie bitter… Das kommt dann sehr auf die Schulleitung an. Meine hat direkt gesagt, ich soll wiederkommen, wenn ich mich in der Lage fühle.
Das ist das Recht der Schulleitung. Es gibt anlässe mit geregelte Tagen (Hochzeit, Geburt) der große Spielraum für sonstige Anlässe eine Befreiung zu gewähren. Ich verstehe manche Schulleitungen nicht.
Wird beim Tod des eigenen Ehepartners nicht besser. Da hilft nur der Gang zum Hausarzt und eine längere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Arbeitsunfähig ist eben nicht unbedingt gleich krank.
Das sollte wohl auch kein Problem sein, sich dafür eine AU zu besorgen….
Nein, das ist kein Problem. In anderen Berufen muss dann erst einmal – egal ob Angestellter oder Beamter – das Überstundenkonto abgebaut und der restliche Urlaub genommen werden.
Was aber während der Unterrichtszeit für Lehrkräfte nicht vorgesehen ist.
Genau die gleichen Gedanken habe ich mir auch gemacht – ich bin selbst Lehrerin und hatte die Idee zu Lehrzeit. Die Firma meines Mannes hat sie dann entwickelt – mit genau der Expertise und dem Einblick in Schule und Lehreralltag, den man braucht, um eine Zeiterfassungslösung zu entwickeln, die auf uns zugeschnitten ist. Wir haben uns alle Mühe gegeben, unseren Beruf so abzubilden, dass all das, was „so nebenbei“ anfällt, berücksichtigt wird. Wir freuen uns auf die Reise und vor allem auf Feedback. LehrZeit „lebt“ und wird weiterentwickelt! Folgt uns gern auf Insta für mehr Infos!
Arbeit = Kraft x Weg = Schweiß … so oder so ähnlich – und da wir hier nicht so richtig reinpassen, kann man das wohl auch nicht ordentlich messen.
Kraft = Masse x Beschleunigung – aber warum Scheiße beschleunigen?
So schwer ist das nicht. Hat in meiner vorherigen Firma mit teils 100% Remote und Home-Arbeit wirklich jeder hinbekommen….
Aber ich machs dir gerne mal vor:
Ich stehe vor der Klasse = Arbeit
Ich telefoniere mit Eltern = Arbeit
Ich sitze in einer Freistunde in der Schule rum = Arbeit (für den Arbeitsplatz bist du nicht verantwortlich, mach das beste draus)
Ich lese ein fremdsprachliches Jugendbuch, das ich vielleicht nächstes Jahr verwenden will = keine Arbeit (vielleicht reicht nicht aus, bei “ was ich nächstes Jahr für den Unterricht benötige“ = Arbeit)
Ich lese einen Artikel in der Times, den ich nächste Woche in Unterricht aufgreifen…?
= Arbeit , da du diesen Artikel ja aufgrund deiner Arbeit liest. (Wenn du nur zufällig drüberstolperst = keine Arbeit)
Ich grübel beim Abwasch über die sozialen Probleme eines Schülers …? = Keine Arbeit (ist auch sehr ungesund nicht abschalten zu können)
Ich verwalten die diversen iPads der Lehrer/Schüler – eine Aufgabe, die die Stadt erledigen müsste, aber seit Jahren nicht tut …
= Arbeit, wenn durch Vorgesetzten angeordnet (Falls nicht, Finger weg von fremden Eigentum!)
Ich erkläre Kollegen die neue Notensoftware/neue Abiturbögen/digitale Tafel – sollte zwar in Fortbildungen gemacht werden, aber die gibt es nicht oder sind schlecht…? = Arbeitszeit (außer durch Vorgesetzte untersagt)
Ich repariere Teile der Physiksammlung, weil das Sachmittelbudget nicht für neue Anschaffungen reicht …? = Arbeitszeit
PS: es ist nicht einfach keine Arbeitszeit, wenn man was mach wo nicht zu seinem Aufgabengebiet gehört, in der freien Wirtschaft wird kein Vorgesetzter zu dir kommen und sagen du musst heute 10min früher ausstempeln weil du deinen Kollegen unterstützt hast… Es obliegt zudem dem Vorgesetzten die Arbeit richtig zu verteilen/anzuordnen!
Klar, die Arbeitszeit erfassen… Noch eine zusätzliche Sache sie Zeit in Anspruch nimmt.
Nein danke, da arbeite ich lieber in der Zeit für meine Schüler…
Das ist jeweils ein Knopf in der Arbeitszeiterfassungssoftware und der Zeitaufwand dürfte Homöopathisch sein.
zu Hause: ein klick einstempeln, ein klick ausstempeln
in der Schule: am Eingang RFID Chip vors Lesegerät zum ein-/ausstempeln
Vielleicht ist es nicht. Wege zum Klassenzimmer und Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Außer sie werden für dienstliche Zwecke wie Pausenaufsicht etc. benutzt.
Mmh, mein Mann „stempelt“ am Eingang seines Bürogebäudes ein. Ab dann zählt seine Arbeitszeit, unabhängig davon, ob er sich von Büro zu Büro bewegt. Warum sollte das in Schulen anders sein?
Die Arbeitszeit beginnt mit Betreten des Betriebsgeländes.
Bei allem Respekt, ich kann mir nicht vorstellen, dass du Lehrkraft bist. Unser Beruf funktioniert völlig anders. Locker 60% meiner Arbeit findet doch außerhalb des „Betriebsgeländes“ statt. Den Kommentar verstehe ich daher nicht.
Auf’m Pütt war das noch besser. Da begann die Arbeitszeit mit der Seilfahrt. Je „heißer“ der Betriebspunkt, an dem man malocht hat, desto kürzer die Zeit vor Ort. Wenn man dann noch die Fahrzeiten berücksichtigt, gab es weit weg vom Seilfahrtsschacht, effektive Schichtzeiten vor Ort zwischen 3 bis 4 Stunden. Um ein Ort ganztägig abzüglich der Reparaturschicht zu belegen, waren 5 bis 7 „Drittel“ notwendig.
Es ist den Gewerkschaften zu verdanken, dass die Wegezeiten zur Arbeitszeit gehören. Klar, dass die AG das liebend gerne anders sehen möchten.
Ah, sorry, man sollte vorher 2x lesen, bevor man antwortet. Jetzt verstehe ich… Das bezog sich auf die Wege etc…
Es gibt auch Landesbedienstete in anderen Landeseinrichtungen, deren Arbeitsplätze tlw. „hinter einem Zaun liegen“. Und da beginnt die Arbeitszeit mit Passieren der Pforte. Und nein, damit sind nicht nur JVA gemeint.
Stimmt. Für die Beschäftigten des Landkreise natürlich. Bei Lehrkräften gibt es da schon das Problem, dass die Arbeitsleistung nicht auf den Ort festgelegt ist. Und ….und…..und
Ja, ist richtig. Wege zum Klassenzimmer sind natürlich Arbeitszeit. Pausen dann, wenn sie zum Kopieren, Streit schlichten, Besprechen mit Kollegen, Telefonaten mit Eltern genutzt werden, auch. Sitzen und Pause machen passiert eher selten…
Doch, tun sie.
Was für eine verquere Sicht. Natürlich gehören Wege durch das Schulgebäude zur Arbeitszeit! Und sollte ich die Treppe herunterfallen, dann ist es sogar ein Dienstunfall.
Während der Unterrichtszeit gehört alles zur Arbeitszeit, was dienstlich ist, Wege, Kopierarbeiten, Gespräche, sonstige dienstliche Verpflichtungen.
Einzig die Pause, die real genommen wird, kann als Pause gelten. Sobald allerdings ein dienstliches Gespräch in der Pause geführt wird, ist auch das wieder Arbeitszeit.
So gesehen habe ich am Vormittag nie Pause, denn sobald ich das Lehrerzimmer betrete, um mein Brot zu essen, werde ich sofort in dienstliche Gespräche verwickelt….(„darf ich mal gerade…“, „Hast du mal eine Minute….?“…..)
Genau das meinte ich damit, dass wohl in Bremen nach 6 Stunden die Pause gesetzt wird, da Arbeitsrecht, auch wenn sie so in der Schule nicht vorkommt, weil es nahtlos in dienstliche Gespräche, Konferenzen, den Ganztag geht.
Durch eine AZE würde sich somit der Alltag verändern, das muss man kommunizieren.
Will man die Arbeitszeit, wie sie besteht, aufzeichnen, darf man diese Einschränkungen nicht setzen, sondern ,uss den Ist-Stand ergeben. Dann kann man im Anschluss auf Grundlage der Daten über Bedingungen und Regelungen diskutieren und zu einer Einigung kommen.
Ganz genau so ist es. Deshalb haben wir das bei LehrZeit auch so umgesetzt, wie es halt unser Alltag ist – ohne Pausen oder Einschränkungen. Als ob wir während einer Klassenfahrt gesetzliche Ruhepausen einhalten könnten – absurd…
Jede Anfahrt und jede außerschulische Veranstaltung ist dienstlich, denn die KuK und ich haben jeweils eine Dienstreisegenehmigung, die genau das bescheinigt.
Ich empfehle ganz dringend, sich zu informieren…..
Und auch hier: fahre ich von zu Hause zu einer Fortbildung , betrete ich ja nicht das Schulgelände, bin aber natürlich im Dienst…
Bei uns gibt es Doppelstunden mit jeweils 15 Minuten bzw. 1x 30 Minuten dazwischen.
Von uns wird erwartet, VOR der Stunde den Klassenraum aufzuschließen und NACH her Stunde den Klassenraum abzuschließen. Schließlich sollen unsere Schüler ja die vollen 90 Minuten Bespaßung haben. Das sind bei mir ca. 2 Minuten vor und nach dem Unterricht.
Für die Mathelehrer unter uns: t_vor >, t_nach >0 à t_pause<15Minuten
Im Umkehrschluss sind diese 15 Minuten zwischen den Doppelstunden bei uns ganz normale Arbeitszeit; die 15 Minuten ergeben sich aus dem aktuellen Arbeitszeitgesetz.
Was eine Pause ist ist arbeitsrechtlich klar definiert. Bei uns müssen die Angestellten des Schulträgers sich ausloggen und die Räume verlassen.
Das war tatsächlich auch eine Sorge von mir – „Wie soll ich denn das auch noch schaffen?!“. Wir haben uns große Mühe gegeben, dass LehrZeit quasi ohne Aufwand funktioniert. Du hinterlegst deinen Stundenplan und die Erfassung der anderen Zeiten dauert 2-3 Klicks. Das ist eine Sache von Sekunden. Versprochen 🙂 Und mir hilft die Zeiterfassung sehr – seit ich das mache, „erlaube“ ich mir, irgendwann auch mal aufzuhören und lebe damit, wenn das Arbeitsblatt für morgen halt nicht perfekt ist. Weil es genug ist. Und das wurde mir schlicht erst klar, als ich meine Arbeitszeit bewusst vor Augen geführt habe.
Ich mache das seit Jahren mit Swipe Times. Es hilft mir einerseits zu sagen, „9 Stunden reichen heute, Emails wann anders“ und andererseits auch mal zu sagen, „stell dich nicht an, es waren diese Woche erst 36 Stunden“.
Und das ist wirklich ein Klick- Arbeit wird gezählt, ein Klick- Zählung endet.
Bin bei dir. Ich würde auch darauf verzichten, zumal ich Meister darin bin, sowas zu vergessen.
Ob ich jetzt einen Knopf in einer App drücken muss oder 12, ist egal.
Hat nicht jemand schon mal geschrieben, wie es mit den X zusätzlichen Dinge ist? Beim Einkauf im Supermarkt nach Material für die schule schauen… da klicke ich doch nicht in jedem Regal an/aus.
Die Erfasung der Arbeitszeit ist aber verpflichtend. Wir sollten alle froh darüber sein
Kann die App nur in Hessen und Berlin genutzt werden oder auch von Lehrern aus anderen Bundesländern? Ich würde sie auch gerne ausprobieren!
Das freut mich aber zu hören! Momentan ist LehrZeit in Hessen und Berlin verfügbar. Ein weiteres Land kommt in Kürze hinzu. Folge uns gern auf Insta @lehrzeit.app, dann verpasst du keine Infos dazu! Mit weiteren Landesverbänden sind wir im Gespräch. Bei dienem Landesverband nachfragen schadet sicher nicht 🙂
Danke für die Antwort! Ich hoffe, dass bald alle GEW-Mitglieder aus allen Bundesländern die App nutzen können.
Vielleicht können ja auch Nicht-GEW-Mitglieder eine Lizenz günstig kaufen. Zum Beispiel 1€ pro Monat oder 10€ für ein Jahr oder 20€ Dauerlizenz ohne Upgrades … gibt es bei anderen Apps auch … Es sollte auch mögliche sein, das die Schulen für alle eine Schullizenz kaufen können!
Ich freue mich auf jeden Fall, dass offensichtlich der Bedarf genau so ist wie bei mir damals, als ich meinen Mann gebeten hab, mir eine Zeiterfassungslösung für uns Lehrkräfte zu entwickeln 🙂 Das jetzt ist der Anfang – ich hoffe sehr, dass Zeiterfassung mittelfristig für ALLE Lehrkräfte möglich sein wird, die das möchten! Was das Zahlungsmodell angeht, finden wir sicher eine Lösung, die passt!
Seit heute (10. August) ist bekannt, dass auch Niedersachsen mit von der Partie ist. An dieser Stelle ein Dankeschön an Stephanie, nicht nur fürs Entwickeln der App, sondern auch dafür, dass sie hier im Kommentarbereich so ausgiebig Rede und Antwort steht.
Danke für die Blumen 🙂 Ich freue mich riesig, dass so großes Interesse besteht! Tatsächlich war ja meine Motivation für die Entwicklung, KollegInnen unterstützen zu können. Es ist so toll, dass das jetzt langsam Wirklichkeit wird!
1 Digitaltag, 35 Stunden Woche.Gehälter an die Infla anpassen, 13. Monatsgehalt! 🙂
Typisch GEW, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wir haben in Brandenburg bewusst auf die kleinschrittige Erfassung verzichtet als wir eine App allen LK angeboten haben. Bei der kleinteiligen Erfassung kommt es fast systematisch zu Untererfassung von tatsächlicher Arbeitzeit. Das hilft nur dem Dienstherrn, deshalb wollte Rackles das auch so in Bremen machen. Wenigstens hat da der Personalrat dazwischen gefunkt.
Die Lösung wurde nicht von der GEW entwickelt, sondern von einer Lehrerin und ihrem Mann, der eine Softwarefirma hat. Insofern ist „Typisch GEW“ hier nicht korrekt. Ich bin sehr sicher, dass keine Untererfassung stattfinden wird. Gerade weil ich die App so mit meinem Mann entwickelt habe, wie ich sie in meinem Beruf brauche. Unser Umfeld bestätigt uns, dass die erfasste Arbeitszeit der tatsächlichen sehr nah kommt – zum Beispiel, indem LehrZeit keine Grenzen setzt, dass du z.B. nicht am Feiertag oder am Sonntag erfassen könntest. Das wäre realitätsfern.
Wie wird es denn verechnet, wenn ich am Feiertag arbeite? Dann bekomme ich doch die Arbeitsstunden des Tages gutgeschrieben und mache darüber hinaus überstunden?
Wir verrechnen keine zusätzlichen Stunden für Feiertags- oder Sonntagsarbeit. Du könntest ja rein theoretisch auch an einem anderen Tag arbeiten. Aber immerhin kannst du ohne Einschränkung auch an Feiertagen und Sonntagen Zeit erfassen – das war bisher immer wieder ein Knackpunkt bei Studien etc… Du bekommst die Zeit gutgeschrieben, die du tatsächlich gearbeitet hast.
Schade, die „App“ ist nur in zwei Bundesländern und nur für Mitglieder verfügbar.
Hier verpasst die GEW die Riesenchance, mit einer enormen Datenbasis den Druck auf die Kultusminister*innen noch weiter erhöhen zu können.
Da LehrZeit von einer Softwarefirma entwickelt wurde und die GEW die Nutzung mit Mitgliedsbeiträgen zahlt, darf sie sie nur Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Wir haben bereits einen dritten Landesverband dabei, der auch zum nächsten Schuljahr startet – welcher, wird in Kürze verraten. Außerdem sind wir mit mehreren Landesverbänden im Gespräch – ich bin ziemlich sicher, dass der erst der Anfang ist.
Jetzt gibt es eine maßgeschneiderte Lösung für uns und damit kann sich Politik nicht mehr rausreden. Die Verwendung von LehrZeit wäre auch bundesweit möglich – die Kultusminister müssten nur anfragen. 😉
… aber nicht in der jeweiligen (Rest-)Legislaturperiode…
Von uns wäre das kein Problem – wir wären da zeitlich ziemlich flexibel… Aber selbst wenn es noch dauert – wenigstens tut sich jetzt endlich mal was in der Hinsicht!!
Hat die GEW die Softwareentwicklung bezahlt oder lizensiert?
Im letzten Fall spricht doch nichts dagegen, die SW ganz normal im App Store zur Verfügung zu stellen. Gerne mit einem 7-Tage test Fenster
Hab ein bisschen Geduld… Wir sind ja erst am Anfang und freuen uns momentan erstmal sehr darüber, dass auch durch die GEW schnell viele Lehrkräfte etwas davon mitbekommen, dass es jetzt endlich eine maßgeschneiderte Zeiterfassungsmöglichkeit für uns Lehrkräfte gibt!
Ich bin ja selbst GEW-Mitglied und finde die Organisation in einer Gewerkschaft sehr sinnvoll, gerade in solchen streitigen Fragen. Da hat man mit einer Gewerkschaft eine ganz andere Schlagkraft als als Einzelperson. Z.B. hat die GEW Hessen A13 für Grundschullehrkräfte durchgesetzt – davon profitieren alle, auch die Nicht-Mitglieder. Ich finde das sehr unterstützenswert!
Armin???? Anfragen???? Der hat dafür keine Zeit, aktuell müssen viele Feste eröffnet werden
Eine simple Berechnung der Arbeitszeit für Lehrkräfte in Baden-Württemberg von mir als ehemaligem Schulleiter: Offizielle Arbeitszeit Beamter in BW sind 41 Zeitstunden pro Woche bei 30 Tagen Urlaub p.a. Lehrkräfte haben ca. 70 Tage unterrichtsfreie Zeit p.a., als 40 Tage oder acht Wochen mehr „Urlaub“ als andere Beamte. 40 Arbeitstage sind acht Wochen mal 41 Stunden, also ca. 328 Zeitstunden, für die sie voll bezahlt werden. Jährlich werden ca. 36 Wochen lang Unterricht erteilt. Die 328 Stunden mehr Freizeit werden auf die 36 Unterrichtswochen verteilt. Das bedeutet pro Woche ca. 9 Stunden zu 60 Minuten. Somit müssen Lehrkräfte während der Unterrichtswochen 50 Zeitstunden pro Woche/10 Zeitstunden pro Tag arbeiten. Dann stimmen Arbeitszeit und Bezahlung.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/wie-viele-arbeitstage-kann-ich-bei-der-steuererklaerung-angeben.html
ca. 220 Arbeitstage pro Jahr
https://www.schulferien.org/Kalender_mit_Ferien/kalender_2027_ferien_Niedersachsen.html
64 Ferientage in Niedersachsen
Ca. 186 Arbeitstage (wenn Ferien Tatsächlich zu 100% nicht schulisch sind; keine Fortbildung, …)
220 Tage * 8h/Tag = 1760h
1760h / 186 Tage = 9,4h / Tag; 47h / Woche
Angenommen:
1 Woche Unterrichtsvorbereitung
1 Woche Bildungsurlaub (hier explizit keine Fortbildung. Die kommt extra)
1760h / 200 Tage = 8,8h / Tag; 44h / Woche
Etwas mehr für Beamte, Etwas weniger für Angestellte
Die Rechnung habe ich auch meinen Berufsschülern gegeben. Danach brauchte keiner mehr die Noten direkt nach den Ferien und konnte im Allgemeinen 3 Wochen warten
Wieso „etwas weniger für Angestellte“, verstehe ich nicht, da der §44 TV-L doch eben die Beamten und Angestellten bzgl. der Deputatsverpflichtung gleichstellt.
Besonderheit, die einzig und allein Lehrkräfte an allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen betrifft, ist die Arbeitszeit:
Die allgemeinen Arbeitszeitregeln des TV-L gelten oft nicht; stattdessen greifen die Bestimmungen für verbeamtete Lehrkräfte des jeweiligen Landes.
Deputate sind gleich. Allerdings brauchen wir dafür weniger Zeit. Das ist zumindest mein Verständnis.
Angestellte Lehrkräfte arbeiten eben effizienter
Zum einen haben Schuljahre etwa 40 Wochen, nicht nur 36. Und woher nehmen Sie 70 unterrichtsfreie Tage? Selbst wenn man an jedem Ferientag nicht arbeiten würde, kommt man nicht auf diese Zahl.
Spannend, woher nehmen sie die 70 Tage? Das entspricht 14 Wochen….haben sie auch mit eingerechnet, dass LK über die gesetzlichen Feiertage frei haben, wie alle anderen AN auch?
Ich hatte noch nie ein Schuljahr mit 36 Schulwochen…..es schwankt immer zwischen 38 und 41 Wochen, je nach Lage der Sommerferien (was sich dann wieder ausgleicht)
Ihre Berechnung geht mMn zu Lasten der der Lehrkräfte…..(siehe @dickebank)
12 mal 6 Werktage abzgl. Fronleichnam und Christi Himmelfahrt.
BY schwankt nicht
Alle diese komplizierten Berechnungen nimmt einem ab sofort glücklicherweise LehrZeit ab. Wer das gern für sich ausrechnet, kann das ja gern tun, aber ich verzichte gern drauf.
Ich habe jetzt immer den Überblick über meine Soll- und meine Ist-Arbeitszeit – und zwar zugeschnitten auf mein Beschäftigungsverhältnis (verbeamtet, angestellt, Referendar), auf mein Bundesland, meine Schulform und damit verbundene Pflichtstundenzahl, ggf. Schwerbehinderung, Wiedereingliederung, Ferientage pipapo –
Arbeitszeitberechnung ist eine Wissenschaft für sich, hab ich bei der Entwicklung von LehrZeit gelernt 😉
Die Rechnung ist mathematisch nachvollziehbar, aber rechtlich greift sie an einem entscheidenden Punkt zu kurz.
Die 41 Wochenstunden sind die regelmäßige Arbeitszeit von Beamten in Baden-Württemberg. Bei Lehrkräften wird diese Arbeitszeit allerdings nicht dadurch erhöht, dass unterrichtsfreie Tage als „zusätzlicher Urlaub“ behandelt und die daraus errechneten Stunden auf 36 Unterrichtswochen umgelegt werden.
Unterrichtsfreie Zeit ist nicht gleichbedeutend mit zusätzlichem Urlaub. Lehrkräfte haben zwar rund 12 Wochen unterrichtsfreie Zeit, davon sind aber die gesetzlichen Urlaubstage abzuziehen; außerdem können auch in der unterrichtsfreien Zeit dienstliche Tätigkeiten anfallen. Die Jahresarbeitszeit wird entsprechend über das Jahr betrachtet. Das Land rechnet hierfür mit ungefähr 41 Stunden × 44 Wochen ≈ 1.800 Jahresarbeitsstunden.
Die Aussage „deshalb müssen Lehrkräfte während der Unterrichtswochen 50 Stunden bzw. 10 Stunden täglich arbeiten“ ist daher keine rechtliche Sollvorgabe. Sie ist allenfalls eine stark vereinfachte rechnerische Verteilung der Jahresarbeitszeit auf 36 Unterrichtswochen.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine Lehrkraft muss nicht an jedem Unterrichtstag 10 Zeitstunden arbeiten. Entscheidend ist die regelmäßige Arbeitszeit im maßgeblichen Jahresdurchschnitt. Die Arbeitszeit einer Lehrkraft umfasst zudem nicht nur Unterricht, sondern auch Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Prüfungen, schulische Veranstaltungen und weitere dienstliche Aufgaben.
Kurz gesagt: 1.800 Jahresarbeitsstunden – ja. 50 Stunden als generelle Wochen-Sollzeit während der Schulzeit – nein.
10 Stunden tägliche Anwesenheits- oder Arbeitszeit als gesetzliche Vorgabe – ebenfalls nein.
Gerade weil Sie als ehemaliger Schulleiter schreiben, sollte man hier zwischen einer interessanten Modellrechnung und einer tatsächlich geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorgabe unterscheiden.
Damit verbunden hoffe ich sehr, dass Sie nicht nur Ihre Aufsichtspflicht, sondern auch Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihres Kollegiums während Ihrer Diensttätigkeit erfüllt haben.