
Im Streit um die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen erwägen mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsklage. Der Städtetag und seine Mitglieder prüften die Option sorgfältig, teilte ein Sprecher des kommunalen Spitzenverbands auf Anfrage in Düsseldorf mit. Auch der Städte- und Gemeindebund befindet sich darüber in der Abstimmung.
Hintergrund des juristischen Streits ist ein vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebener Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit dem 1. August 2026. Der gilt zuerst für alle Erstklässler und wird jährlich erweitert.
Gemeinden zielen auf juristische Grauzone
Der Bund kann allerdings an die Kommunen keine Aufgaben direkt delegieren. Auf Landesebene wiederum fehlt eine verbindliche Umsetzungsregelung für NRW. Die Kommunen beklagen daher eine rechtliche Grauzone und fordern von der schwarz-grünen Landesregierung, das im Koalitionsvertrag versprochene Ausführungsgesetz endlich zu beschließen.
15 Kommunen und Gemeinden hatten deswegen im Frühjahr bereits Feststellungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das Gericht sehe sich allerdings nicht zuständig, sondern gehe von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus, wie eine Sprecherin mitteilte.
Zumindest die Städte Krefeld und Düsseldorf wollen dennoch an ihrer Klage festhalten und den Rechtsweg ausschöpfen. «Wir nehmen die Klage nicht zurück», sagte Krefelds Stadtdirektor Markus Schön auf Anfrage.
Der Vortrag der Verwaltungsrichter in Düsseldorf «hat uns nicht ganz überzeugt», sagte Schön. Ob eine Aufgabe an die Kommunen sachgerecht übertragen wurde, sei aus ihrer Sicht eine verwaltungsrechtliche Frage. Vom Land sei man sehr enttäuscht, dass die Finanzierung allein zulasten der Kommunen gehen solle – bei der derzeitigen Finanzsituation.
«Eine Entscheidung gibt es noch nicht», erklärte der Sprecher des NRW-Städtetags. Vonseiten des Verwaltungsgerichts hieß es, sollten die dort weiterhin anhängigen Verfahren fortgeführt werden, habe die zuständige Kammer bis voraussichtlich Ende des Jahres ein Urteil in Aussicht gestellt. News4teachers / mit Material der dpa
Was taugt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Praxis? Für viele Erstklässler dürfte es neben der Schultüte eine Wundertüte geben. Kommunen, Bildungsgewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Opposition haben allerdings erhebliche Zweifel, dass Personal, Räume und weitere Ressourcen für mehr als «Verwahren» reichen werden.
Was wird in der Ganztagsbetreuung angeboten? Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich 40 Wochenstunden – Unterrichtszeit inklusive. Er bedeutet, dass Eltern einen Ganztagsplatz einfordern können – nicht, dass Kinder dazu verpflichtet werden. Verbindliche pädagogische Qualitätsstandards gibt es nicht. Das ist der Hauptkritikpunkt aller Skeptiker. Insofern werden sich viele Kinder und Eltern nach den Ferien überraschen lassen müssen, was sie konkret geboten bekommen.
Was tut die Landesregierung? Das Land pumpt Jahr um Jahr mehr Millionen in die Förderung der Ganztagsbetreuung – allein im laufenden Jahr stiegen die Ausgaben nach Angaben des Schulministeriums um mehr als 93 Millionen auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. Aus Sicht der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege, die einen Großteil der Angebote vor Ort organisieren, reichen die Mittel aber bei weitem nicht aus.
Was befürchten die Kritiker? «Damit der Ganztag gelingt, brauchen wir ausreichend Fachkräfte, geeignete Räume, verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten», mahnt der Städtetag NRW. Dazu gehöre ein Landesausführungsgesetz, um landesweit verbindliche Regelungen zur Personalausstattung, zum Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengrößen, räumlicher Ausstattung und Finanzierung zu schaffen, fordert auch die Freie Wohlfahrtspflege, der in NRW rund 80 Prozent der Ganztagsträger angeschlossen sind.
Warum gibt es keine landesweit verbindliche Standards? In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne ein Ausführungsgesetz avisiert. Wenige Monate vor Ende der Wahlperiode im April 2027 sei davon noch immer nichts in Sicht, moniert die SPD-Opposition. «Die Landesregierung hatte die Chance, durch eine gesetzliche Regelung die Qualität des Ganztags entscheidend voranzubringen», sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Ayla Celik, in Düsseldorf.
Der Verzicht auf Mindeststandards bedeute, dass die sogenannte offene Ganztagsschule (OGS) von der Kassenlage der Kommune abhänge. «Doch gerade in finanzschwachen Kommunen leben Kinder aus armen Familien, die besonders gefördert werden müssten, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu legen», mahnte die Gewerkschafterin.
Für die Landesregierung ist das ein Dilemma: Nach dem Prinzip «Wer bestellt, bezahlt» müsste das Land grundsätzlich die Kosten ausgleichen, die entstehen, wenn es die Kommunen zu neuen Aufgaben verpflichtet.
Um wie viele Kinder geht es in NRW? «Im neuen Schuljahr 2026/27 werden rund 170.330 Erstklässlerinnen und Erstklässler in Grundschulen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben», teilte das Schulministerium der dpa mit. «Wenn 80 Prozent davon einen Platz in Anspruch nähmen, müssten gut 136.000 OGS-Plätze bereitstehen.» Da der Landeshaushalt insgesamt 500.500 Plätze vorsehe, wäre auch für ältere Jahrgänge ausreichend Kapazität vorhanden.
Zum Vergleich: Im Schuljahr 2024/25 besuchten nur rund 56 Prozent der Erstklässler die OGS. Nach den amtlichen Schuldaten waren im abgelaufenen Schuljahr 2025/2026 (Stand: Oktober 2025) im Primarbereich 420.264 OGS-Plätze besetzt.
Ab dem Schuljahr 2029/30 greift der Rechtsanspruch bei allen Klassen von 1 bis 4 in den Grundschulen. Das Schulministerium rechnet damit, dass rund 80 Prozent der Kinder in der Primarstufe einen Ganztagsplatz benötigen. Das entspreche etwa 590.000 Plätzen in Grundschulen. Bis zum Schuljahr 2028/29 sei aber sogar ein Aufwuchs der Haushaltsmittel für bis zu 605.500 Plätze vorgesehen. «Damit wäre die notwendige Größenordnung bereits erreicht, bevor der Rechtsanspruch für alle Klassen der Primarstufe wirksam wird.»
Für das nächste Jahr sei im Landeshaushalt weit mehr als eine Milliarde Euro vorgesehen, unterstrich Schulministerin Dorothee Feller (CDU). «Wir unterstützen die Kommunen also vollumfänglich beim Ausbau der OGS-Plätze.»
Wird das Geld reichen? Daran gibt es bei den Kostenträgern vor Ort erhebliche Zweifel. News4teachers / Von Bettina Grönewald, dpa










Das ist eben der Charme des Föderalismus und der Hierarchie Bund-Land-Kommune: Der eine bestellt, und der andere soll zahlen.
Daumendrück!
Selbst wenn das Gericht den Kommunen nicht recht geben sollte, die Bund und Länder können und sollten sich dennoch beteiligen.
Über Politikverdrossenheit und Rechtsruck klagen, andererseits nichts tun, ist eine sehr schlechte Strategie
Man kann nur auf Erfolg hoffen –
Bund und Länder sollten sich nicht nur beteiligen. Der Bund sollte den ganzen Bums zu 100% bezahlen!
Wegen mir, aber die Länder wollen sich da bestimmt nicht vom Bund reinregieren lassen 😉
Ich übersetze das mal für „Outsiders“, welche das Beamtendeutsch und Politiksprech nicht so fließend beherrschen (ehm .. sprechen):
„dass Personal, Räume und weitere Ressourcen für mehr als «Verwahren» reichen werden.“
Passt doch. So ja auch das Ziel?
Weiter machen.
„Was wird in der Ganztagsbetreuung angeboten? Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich 40 Wochenstunden – Unterrichtszeit inklusive.‘
Klartext: Weiterhin keinen Stundenausfall. Betreuung auch hier Priorität. Lieber notfalls „zwei Klassen beaufsichtigen“, als „eine Klasse unterrichten“.
Vertretungsstunden als Abdeckung. Bestenfalls Aufstockung oder Festlegung.
„Er bedeutet, dass Eltern einen Ganztagsplatz einfordern können“
Bitte aber nur diejenigen, bei denen die Eltern auch beide durchweg arbeiten und zwar Ganztags.
Alles andere hilft uns wenig.
„nicht, dass Kinder dazu verpflichtet werden. “
Manche Kinder könnten vielleicht doch auch gemeinsam raus zum Spielplatz oder ggf. Fernsehen. Ginge das?
„Verbindliche pädagogische Qualitätsstandards gibt es nicht. “
Notfalls machen wir es noch unattraktiver, damit wirklich nur Kinder, dessen Eltern arbeiten müssen, bleiben („wollen“).
Wir warnen euch … Wir können das „pädagogische“ nämlich auch raus streichen … „verbindliche Qualitätsstandards“ gibt es nämlich auch nicht. Zwingt uns nicht diese Karte zu nutzen das auch noch klarer zu benennen… Schickt bitte wirklich nur eure Anhängs… Ehm, Kinder. Schickt sie bitte wirklich nur, wenn ihr arbeiten geht.
„Das ist der Hauptkritikpunkt aller Skeptiker.“
(Und aller „mit Menschenverstand“ vernünftiger Menschen. Man könnte die „Gruppen“ auch als „Realistiker“ benennen …)
Skeptiker oder Spaßverderber? Skeptiker oder „Schwarzmaler“?
Also wir sehen das nicht so skeptisch …
Aber: Schicken Sie wirklich wirklich bitte nur die Arbeiterkinder hin.
„Insofern werden sich viele Kinder und Eltern nach den Ferien überraschen lassen müssen, was sie konkret geboten bekommen.“
Hey, ÜBERRASCHUNG: Das wissen wir selbst nämlich noch gar nicht. HAHAHAHA.
Wirklich: Bitte … Nur die Kinder, bei denen die Eltern auch tatsächlich arbeiten. Bitte.