DÜSSELDORF. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Landesregierung und der nordrhein-westfälischen Landesorganisation der dbb, der Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte, sowie anderen Gewerkschaften zur Beamtenbesoldung ist aus Sicht des Verbands lehrer nrw akzeptabel.
„Der Versuch der Landesregierung, höhere Besoldungsgruppen von der Einkommensentwicklung abzukoppeln und somit einen Keil in die Beamtenschaft und in viele Schulkollegien zu treiben, war eine Dreistigkeit sondergleichen. Die krachende Niederlage vor dem Landesverfassungsgericht war die Quittung dafür“, erklärt Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw. „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hätte sich diese Blamage ersparen können, wenn sie vorher das Gespräch mit den Verbänden und Gewerkschaften gesucht hätte.“ Es sei schon kurios: Die Landesregierung rufe zu allen möglichen Themen Runde Tische ins Leben, aber ein sensibles Thema wie die Beamtenbesoldung wolle sie vom hohen Ross durchpauken. „Das Fazit lautet: Recht muss Recht bleiben. Eine Besoldung nach Kassenlage darf es nicht geben. Es bleibt zu hoffen, dass die Ministerpräsidentin aus ihren Fehlern lernt und bei der Beamtenbesoldung zu demokratischen Prinzipien zurückfindet.“ Schon bald stehe ja die Weiterentwicklung der Besoldung ab 2015 auf der Agenda.
Mogelpackung und Taschenspielertricks der Landesregierung und der vereinnahmten Gewerkschaften. Aufgrund der zeitlichen Verschiebungen erhält der höhere Dienst für 2013/2014 weniger als 2 % und damit noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Kein Vergleich zu den 5,6 % des Tarifbereichs. Kein Wunder wenn da die Richter nicht mitspielen wollen. Es wird weitere Klagen geben.
Natürlich ist das ein klarer Rechtsbruch bzw. ziemlich nah dran. Weshalb die Gewerkschaften das auch noch bejubeln, entzieht sich mir.
Nein, ein Rechtsbruch ist die gestaffelte Übertragung der Tariferhöhung aus dem TV-L auf die Beamten eben nicht. Gerügt wurde nur die Staffelung im beschlossenen Landesbeamtenbesoldungsgesetz, die für den Höheren Dienst o% Erhöhung vorsah. Allein dieser Punkt ist per Urteil aufgehoben worden. Der VGH sieht für die landesregierung durchaus Spielraum. Die landesregierung muss also die Tarifabschlüsse im TV-L nicht eins zu eins auf die beamten übertragen. Sie darf nur einzelne Beamtengruppen nicht von einer Erhöhung ausschließen. Den Richtern am VGH muss klar gewesen sein, dass die Tarifbeschäftigten des Landes bei einer Besoldungsanpassung in Höhe von 5,6% für zwei Jahre rebelliert hätten. Ziel der letzten Streiks war es ja gerade die weitere Nettolohnspreizung z.B. zwischen A12ern und E11ern zu verringern. Die Tarifbeschäftigten – etwa 25% der Landesbediensteten – lassen sich nun auch nicht weiter verarsxxen.
Herr Richter hat Recht und Unrecht. Recht insofern, dass die Erhöhung für die Jahre 2013/2014 wirklich im Schnitt weniger als 2% beträgt (Nachzahlung weniger als 2000 € für 2 Jahre bei einem monatlichen Grundgehalt von ca. 4000 € (etwa A13) vgl. Rheinische Post-online vom 23.08.2014)
Aber durch die Festbeträge (diese bleiben im Gehalt erhalten!! im Unterschied zu einer Einmalzahlung) von 30 € und 40 € auch wenn sie verspätet gezahlt werden wächst das monatliche Grundgehalt z. B. bei A13 Stufe 12 von 4387,91 € auf ca. 4572,25 € (Rheinische Post: 4583,09 € (Zahlen von der GdP, Berechnung aber nicht mit dem Festbetrag sondern mit dem Sockelbetrag (Erklärung siehe GdP)).
Dies entspricht einer Erhöhung von immerhin 4,2 %. Und dies ist für die Zukunft eminent wichtig!
Und das ist der Erfolg, den die Gewerkschaften feiern dürfen, aber wohl aus Rücksicht(?) auf die Landesregierung nicht vernünftig kommunizieren (dürfen?).
Es ist schon verrückt, mit welcher Inbrunst geschrien und geklagt wird, wenn die Schere zwischen dem Einkommen von Beamten und Tarifbeschäftigten sich mal ein klein wenig schließt; der Skandal der eminenten Ungleichbehandlung zwischen den beiden Gruppen aber seit Jahrzehnten klaglos und ohne das geringste Anzeichen von Solidarität hingenommen wird.