STUTTGART. Die Staatsanwaltschaft wird gegen eine Lehrerin, die im baden-württembergischen Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) einen Erstklässler an einen Stuhl gefesselt haben soll, kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Vorprüfung habe keinen Anfangsverdacht ergeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ellwangen, Armin Burger, am Montag. «Es lag kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.»
Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft habe der Vater des angeblich gefesselten Kindes gesagt, dass es keine Fesselung gegeben habe. «An der Sache ist nichts dran», sagte Burger. Zu klären, ob die Lehrerin pädagogisch fragwürdige Methoden angewandt habe, sei nicht Aufgabe der Justiz.
Der Lehrerin wurde vorgeworfen, Mitte November an der katholischen Privatschule in Bad Mergentheim einen Erstklässler an einem Stuhl festgebunden zu haben. Weitere Schüler hätten die gesamte Schulstunde auf dem Boden kniend verbringen müssen. Die Lehrerin hatte selbst ihren Dienst in der Schule gekündigt. dpa
Zum Bericht: Schüler an Stuhl festgebunden? Jetzt ermittelt die Kripo gegen Lehrerin
„Der Lehrerin wurde vorgeworfen …“ – das Passiv ist immer so praktisch, weil man nicht schreiben muss, wer das denn behauptet hat. Oder weiß die Redaktion doch, wer?
Lieber Reinhard,
die Berichterstattung zu dem Fall auf News4teachers lässt sich leicht anhand der Links am Fuß der Beiträge nachvollziehen. Der Vorwurf kam offenbar vom Elternrat. Bei einem „Gespräch mit Schulleitung, Lehrerin, Elternvertretern sowie weiteren Pädagogen sei klar geworden, dass die Vorgehensweise der Lehrerin grundsätzlich nicht den pädagogischen Vorstellungen und Werten der Schule entspreche“, berichtete News4teachers seinerzeit. Dann ermittelte die Kripo – und jetzt haben wir das Ergebnis.
https://www.news4teachers.de/2014/11/drastische-strafmassnahme-lehrerin-bindet-schueler-an-einen-stuhl/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Auch wenn an den Vorwürfen nichts dran ist, bleiben dann leider doch Sätze wie dieser zurück: „Zu klären, ob die Lehrerin pädagogisch fragwürdige Methoden angewandt habe, sei nicht Aufgabe der Justiz.“
Ich frage mich, warum über solche unbewiesenen Behauptungen immer wieder berichtet wird. Natürlich wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber das alleine ist doch kein Grund. Bei Anklageerhebung sieht das anders aus, dann sieht zumindest die Staatsanwaltschaft einen gerichtlichen Klärungsbedarf. Hier aber wird eine Lehrerin in der Öffentlichkeit in den Schmutz gezogen, ohne dass es wirklich einen journalistischen Grund gibt, darüber zu berichten. Oder, natürlich gibts den: So eine Überschrift steigert die Auflage, da ist es egal, ob es stimmt.