KIEL. Die ersten waren die Rheinland-Pfälzer. Bereits am Tag nach der Tarifeinigung kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) an: „Wir beabsichtigen, das erzielte Verhandlungsergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.“ Die Bayern folgten einen Tag später. Mit einer entsprechenden Meldung trat Finanzminister Markus Söder (CSU) an die Öfferntlichkeit. Einer Pressemitteilung der GEW zufolge können sich nun auch die schleswig-holsteinischen Beamten auf mehr Geld freuen.
Darauf hätten sich der DGB und seine Gewerkschaften in einem Gespräch mit der Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) nun in Kiel geeinigt. „Einvernehmen bestand in der zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen. Dies bedeutet eine Erhöhung von 2,0 %, mindestens aber um den Betrag von 75 Euro zum 1. Janar 2017 und von 2,35 % zum 1. Januar 2018. In 2017 wird hiervon letztmalig ein Abzug von 0,2 % für die Versorgungsrücklage vorgenommen“, so heißt es in der Erklärung.
„Die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal an die schleswig-holsteinischen Beamtinnen und Beamten. Die Anforderungen werden immer mehr. Die Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein leisten tagtäglich gute Arbeit. Schön, dass das nun zumindest bei der Tarif- und Besoldungsrunde finanziell honoriert wird“, sagte GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel.
Auch die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden zum 1. Januar 2017 um 35 Euro und zum 1. Januar 2018 um weitere 35 Euro erhöht. Die GEW hatte sich nach eigenen Angaben für eine deutlich stärkere Anhebung der Bezüge der Lehramtsanwärterinnen und -Anwärter eingesetzt. Für die Umsetzung dieser Forderung wurden mit dem Finanzministerium Gespräche über weitere strukturelle Verbesserungen vereinbart. Dem Landtag soll laut GEW noch für die Sitzung im März 2017 ein entsprechender Gesetzesentwurf zugeleitet werden. N4t
Und NRW?
In BaWü kommt wieder Nettoreallohnverlust raus. Wetten?
Hoffentlich! – Auch so lässt sich die Entgeltschere zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten erträglicher gestalten.
Ist sie zu unerträglich – einfach einen anderen Job suchen – das ist doch immer Ihr Ratschlag.
Sehen Sie, ich bin als Tarifbeschäftigter wesentlich flexibler als verbeamtete Kräfte und habe somit auch mehrere Handlungsoptionen auf Lager.
Warum dann das Klagen?
Weil höhere Flexibilität eben ein Mehr an Entgelt nach sich ziehen müsste. Wenn die einen lebenslang alimentiert werden, müssten diejenigen mit dem höheren Risiko besser entlohnt werden. – Höheres Entgelt als Riskoausgleich.
Sie wussten doch vorher, worauf Sie sich einlassen (so zumindest immer Ihre Worte).
Deshalb habe ich ja auch die Anerkennung für lehramt SekI+II (GY/BK) ausgeschlagen und um Anerkennung für das Lehramt SekI (GHR-HRGe) gebeten. Der Aufreger ist doch ein anderer, im höheren Dienst wäre ich als Nichterfüller regulär wie grundständige Lehrkräfte in E13 eingestuft worden. Die Besonderheit, die eben nicht absehbar war, da ich noch mit BAT-Vertrag eingestellt worden bin, ist, dass der TVÜ das Eingruppierungsmerkmal Nichterfüller enthält. Somit wurden Tarifbeschäftigte, die nicht grundständige Lehrkräfte sind, da sie kein Lehramtsstudium absolviert haben, zu E11 eingruppiert und nicht zu E12.
Im BAT gab es diese Unterscheidung zwischen grundständigen und anerkannten Lehrkräften nicht. Des Weiteren besteht die Ungleichbehandlung darin, dass alle Lehrkräfte des höheren Dienstes von BAT III in E13 TV-Lübergeleitet worden sind und Lehrkräfte als Anerkenner mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen des gehobenen Dienstes in E11 TV-L und grundständige in E12.
Sehen Sie und deshalb greift Ihre Argumentation („sie wussten doch vorher, worauf sie sich einlassen“) in den meisten anderen Fällen auch nicht.
Doch, da diese anderen Fälle zumeist verbeamtete Lehrkräfte sind. Die spezifischen Interessen von Tarifbeschäftigten an den Bedingungen, die der TV-L bzw. TV-H setzt, sind halt andere als die der entsprechenden Landesbeamtengesetze.
Die Überleitung au dem BAT in den TV-L haben die Länder gerne mit allen Tarifbeschäftigten vollzogen, die jetzt angedachte Höhergruppierung von Lehrkräften der sekI und Primarstufe soll aber nur für Neueinstellungen gelten.
Ich meinte die „anderen Fälle“ in denen Sie genauso („sie wussten vorher, worauf sie sich einlassen) argumentieren.
Ging da aber nicht um Besoldung sondern Arbeitsbedingungen, meist durch die eigene Fächerwahl verursacht.
Ach da können sich die Zeiten ändern und damit die Arbeitsbedingungen verschlechtern, wie bei Ihrer Besoldung. Und warum sollte sich jemand nicht für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen?
@ GriasDi,
ja, das tut die dicke bank immer. Und wie hießt es letztens, wer ausbrennt, ist selber schuld, man solle halt nur tun, was man unbedingt tun muss.
Aber dafür dann dicke Kohle schieben wollen. Hmmm …..
@sofawolf, meinetwegen können Sie Ihr Gehalt verdienen, mir reicht es aus, wenn ich es bekomme.