HEIDELBERG. Im Prozess um die Entlassung einer Erzieherin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Demnach wird die fristlose Kündigung der 64-Jährigen in eine Abmahnung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis aber fortgesetzt. Das entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg. Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung auch für behinderte Kinder, hatte … Angeblich einer Kollegin die Schokolade weggegessen: Prozess wegen Entlassung einer Erzieherin endet mit Vergleich weiterlesen
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