HEIDELBERG. Im Prozess um die Entlassung einer Erzieherin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Demnach wird die fristlose Kündigung der 64-Jährigen in eine Abmahnung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis aber fortgesetzt. Das entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg.
Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung auch für behinderte Kinder, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjahren fristlos gekündigt – unter anderem wegen des Vorwurfs, Schokolade einer Kollegin gegessen zu haben. Die Frau wies die Anschuldigungen des wiederholten Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnung zurück. dpa
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Der Beitrag ist ziemlich oberflächlich. Scheinbar gab es ja andere Vorfälle als das Essen einer fremden Schokolade.
Na ja, die Pressemeldung gibt kaum was her, es muss im Hintergrund aber um mehr gehen als eine Tafel Schokolade. Das wissen Arbeitgeber seit dem Fall der Kassiererin sicher auch, das Pillepalle von Arbeitsgerichten nicht gerne gesehen wird.
Übrigens war es auch keine Lehrerin.
Stimmt – das Gericht selbst hatte in seiner Pressemitteilung von einer Lehrerin gesprochen, tatsächlich handelt es sich um eine Erzieherin. Wir haben’s entsprechend korrigiert.
Danke für den Hinweis.