OLDENBURG. Ein Förderplan müsse Aufschluss darüber geben, auf welchem Leistungsstand der Schüler tatsächlich sei und zwar für jedes der Fächer, die für das aktuelle Schuljahr anstehen, befand das Verwaltungsgericht Hamburg und gab damit den Eltern eines Schülers mit Asperger-Syndrom recht. Die hatten gegen die unzureichende Förderung ihres Sohnes geklagt. Und für das Gericht belegte schon … Grundsatzurteil macht deutlich: Wie ein Förderplan bloß nicht mehr aussehen sollte – ein Praxisbeispiel weiterlesen
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