Grundsatzurteil macht deutlich: Wie ein Förderplan bloß nicht mehr aussehen sollte – ein Praxisbeispiel

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OLDENBURG. Ein Förderplan müsse Aufschluss darüber geben, auf welchem Leistungsstand der Schüler tatsächlich sei und zwar für jedes der Fächer, die für das aktuelle Schuljahr anstehen, befand das Verwaltungsgericht Hamburg und gab damit den Eltern eines Schülers mit Asperger-Syndrom recht. Die hatten gegen die unzureichende Förderung ihres Sohnes geklagt. Und für das Gericht belegte schon der als mangelhaft beurteilte Förderplan, dass die Schule ihren Pflichten nicht nachkommt – ein Grundsatzurteil.

Das Maß muss stimmen - sonst hat ein Förderplan keinen Wert. Foto: Shutterstock
Das Maß muss stimmen – sonst hat ein Förderplan keinen Wert. Foto: Shutterstock

Spätestens seit diesem Urteil, ergangen im Oktober, ist klar, welche juristische Bedeutung Förderplänen zukommen kann. Und: Längst nicht jedem Lehrer ist das bewusst. Aus Anlass des Urteils veröffentlichen wir hier einen Beitrag von Dr. Ines Oldenburg und Julia Wulf von Institut für Pädagogik der Universität Oldenburg, der anschaulich macht, wo Probleme lauern können. Der Text erschien zunächst in der Zeitschrift „Grundschule“.

Die Zeitschrift 'Grundschule'

Der Beitrag ist der Ausgabe 9 / 2016 der Zeitschrift „Grundschule“ mit dem Titel „Förderpläne in der Praxis: Wir nehmen Maß!“ erschienen. Hier lässt sich das Heft bestellen oder lassen sich einzelne Beiträge herunterladen (kostenpflichtig).

Man kann ihn recht sprode erklären, wie es der niedersächsische Bildungsserver macht: „Der Förderplan beinhaltet eine Beschreibung von gezielten Fördermaßnahmen, die eine Schülerin/ein Schüler benötigt, um bestimmte Lernziele zu erreichen.“ Aha. Klingt nach viel Bürokratie – und wenig pädagogischem Ertrag. Stimmt aber nicht. Förderplane sind vielmehr „Texte gegen das Vergessen“, wie es die Dortmunder Pädagogin Dr. Katrin Hohmann erklärt – Beschreibungen nämlich des Ist-Zustands und von konkreten Lernzielen fur einzelne Schüler. Wer mit dem Instrument vertraut ist, mag es als unverzichtbare Grundlage seiner pädagogischen Arbeit nicht mehr missen. Die Autoren des Heftes erklären, wie’s geht.

 

Maßnehmen – aber bitte richtig!

Anlass für diesen Beitrag ist die Beobachtung, dass in der Praxis Vordrucke von „Förderplänen“ kursieren, die ihren Namen kaum verdienen – und womöglich mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Dabei geht’s auch anders. Überlegungen zum sinnstiftenden, aber pragmatischen Führen von Förderplänen.

Die Eltern von Lea (Name geändert) werden von der Klassenlehrerin nur wenige Wochen nach den Sommerferien zum Gespräch in die Schule gebeten. Anlass: Die Zweitklässlerin kann sich nach Aussagen der Lehrerin nicht lange genug konzentrieren, um am Unterricht erfolgreich teilzunehmen. Lea verlässt den Platz; sie kann sich weniger als 10 Minuten auf eine Sache konzentrieren; sie versucht, ihre Mitschüler in Gespräche zu verwickeln; sie geht häufig zur Toilette und hat ihre Arbeitsmaterialien meistens unstrukturiert auf und unter dem Tisch liegen – dieses Chaos überträgt sich dann auch auf ihre Sitznachbarn. Sie ruft in die Klasse hinein und steht oft auf, läuft zu ihrer Lehrerin, um Fragen zu stellen. Sie ist leicht ablenkbar und außerordentlich „reizoffen“, weiß ihre Lehrerin auch noch zu berichten.

Die einbestellten Eltern sollen auf dem heutigen Gesprächstermin Leas „individuellen Förderplan“ kennenlernen und unterstützen – so die Ankündigung der Lehrerin. Den Eltern sind Leas Konzentrationsschwierigkeiten nicht unbekannt. Schließlich hat Lea schon im vergangenen ersten Schuljahr ein solches Verhalten gezeigt. Die Eltern kommen erwartungsvoll zum Gespräch – sie wollen gern mit der Lehrerin zusammenarbeiten und erwarten sich Hilfen.

Die Lehrerin präsentiert den hier abgebildeten „individuellen Förderplan“.

Ein solcher „i. F.“ ist so oder ähnlich vielen Grundschulen vertraut. Was kann dieser Plan leisten? Wo gibt es Verbesserungspotenzial?

·         Auf den ersten Blick wird nicht deutlich, in welchen Bereichen Lea gefördert werden soll. Es ist ebenfalls nicht deutlich, wer für Leas Förderung in welchem Gebiet, in welchem Fach zuständig ist. Wenn hier Leas Arbeitsverhalten im Fokus stünde, dann wäre dies ja ein Auftrag an alle Lehrerinnen und Lehrer, die Lea unterrichten.

·         Ein kooperierendes Vorgehen, wie es das Förderplanmodell „KEFF“ (Kooperative Erstellung und Fortschreibung individueller Förderplanung) exemplarisch beschreibt, wäre hier angezeigt: Fachlehrer und Klassenlehrer setzen sich zusammen, und, wenn vorhanden; der Sonderpädagoge ebenfalls.

·         Ein Förderplan macht nur Sinn, wenn alle Beteiligten zusammen Förderschwerpunkte setzen und Ziele vereinbaren. Sonst besteht die Gefahr einzelner, subjektiver Sichtweisen auf das Kind, die einer möglichen Problemlage nicht gerecht werden. Gerade im Bereich der Konzentrationsschwierigkeiten (sozial- emotionaler Bereich, Arbeitsverhalten) ist es immens wichtig, dass auch Fachlehrer, Vertretungslehrer, also alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten, wissen müssen, welche Vereinbarungen für das Kind und mit dem Kind getroffen sind – kleinste Inkonsequenzen können die besten Ziele zu Nichte machen!

·         Die Rubriken „Besondere Diagnosen“, „Außerschulische Therapien“ und „Kooperationen…“ sind hier logischerweise nicht ausgefüllt, da Leas Problemlagen nicht in den psychopathologischen Bereich oder einer explizit sonderpädagogischen Förderung einzuordnen sind. Allerdings wird (siehe oben) der Förderschwerpunkt, an dem mit Lea eigentlich gearbeitet werden soll, zu Beginn nicht deutlich!

 

·         Der Förderplan findet sich in den Handakten der Kinder – zum Beispiel der Fachlehrer, der diese Pläne eventuell in die Hand nimmt, muss erst suchen, welchen Förderschwerpunkt das Kind eigentlich hat. Unerlässlich ist eine klare Formulierung, welchen Bereich der Plan in den Blick nimmt (zum Beispiel Arbeitsverhalten? Sozialverhalten? Wahrnehmung? Motorik? Fachspezifische Anforderungen in Mathematik? … in Deutsch?)

·         Es werden die Gesprächsinhalte nicht deutlich: Worüber wurde gesprochen? Wurden damals Ziele vereinbart? Wenn ja, welche? Was wurde erörtert? So hat die Rubrik „Kooperation Schule – Erziehungsberechtigte“ keine Aussagekraft.

·         Rubrik „Beschreibung / Beobachtung“: Es wird nicht deutlich, ob hier der aktuelle Ist-Zustand abgebildet ist: Zeigt sich hier ein Verhalten, welches schon aus dem letzten Schuljahr bekannt ist? Es müsste auch differenzierter beschrieben werden, bei welchen Aufgaben Lea unkonzentriert ist – ist das immer so? Ist das nur zum Ende des Schultages? Bei welchen Aufgabenformaten? In allen Fächern, bei allen Lehrkräften? Wichtig ist, damit eine aussagekräftige Beschreibung entsteht, differenziert, auf das Ziel hin ausgerichtet, genau zu beschreiben, welches Verhalten beobachtbar ist. Es wäre auch zu überlegen, ob ausformuliert wird, was das Kind hinsichtlich des Förderschwerpunkts schon kann – so wären auch erreichbare Ziele besser zu formulieren. Vielleicht Kann Lea ja auch schon zehn Minuten selbstständig arbeiten, wenn zum Beispiel der Platz reizarm aufgeräumt ist; vielleicht kann Lea ja auch schon zehn Minuten am Stück im Arbeitsheft „Plus und Minus“ rechnen, bei Aufgaben aus dem Bereich „Geometrie“ scheitert sie jedoch regelmäßig nach fünf Minuten ….?

·         „Rubrik“ Förderziele: Sind diese Förderziele langfristig? Oder kurzfristig? Was heißt „konzentriertes Arbeiten“ genau für Lea? Hier sind offenbar langfristige Ziele genannt (konzentriert Sein, Aufgaben fertig stellen, sofort beginnen); Förderziele müssten hier erst einmal ganz konkret und kurzfristig benannt werden. Ein kurzfristiges Ziel könnte also lauten: Lea kann sich einmal am Tag zehn Minuten konzentrieren. Dies wäre ein erster, realistisch erreichbarer Schritt.

·         Das Ziel „Aufgaben gleich beginnen“ und „zügig arbeiten“ ist wenig aussagekräftig und redundant; was heißt „gleich beginnen“ für Lea konkret? (zum Beispiel könnte es viel konkreter heißen: Lea hat ihr Arbeitsmaterial bereit und beginnt ohne Ablenkung mit der Aufgabe). Was heißt „zügig arbeiten“ konkret für Lea? Wenn sie sich nicht zehn Minuten konzentrieren kann, dann kann sie auch nicht zügig arbeiten …

·         Rubrik „Fördermaßnahmen“: Stillarbeit / Flüsterzeit: Was heißt das? Wann? Wo? Wie? In welchem Fach? „Ruhiger Partner, Platz, verschiedene Arbeitsmöglichkeiten“: Was heißt das konkret? Besser wäre es, die Fördermaßnahmen auf das SMARTe Ziel (siehe Beitrag dazu im Heft) hin konkret auszurichten, die wären hier zum Beispiel: Lea arbeitet mit einer 10-Minuten-Sanduhr bei Stillarbeitsaufgaben; Lea bleibt am Platz sitzen und erledigt ihre Arbeit konzentriert über eine Zeitspanne von zehn Minuten. Die Lehrkraft führt dann das eingeführte Belohnungssystem durch. Dazu ist es natürlich unerlässlich, dass ein Belohnungssystem einführt sein muss, zum Beispiel Smiley-Plan, Sanduhrzeit oder eine  Auszeit. Wie kann Lea auch selbst feststellen, ob sie zehn Minuten Arbeiten am Stück geschafft hat? Wichtig ist, das vereinbarte System unbedingt einzuhalten, daher müsste hier im Plan eine differenzierte Beschreibung des Systems vermerkt sein. Es muss ein praktikables System sein, das auch Fachlehrer unproblematisch durchführen können. Die Fördermaßnahme für „Aufgabe gleich beginnen“ könnte sein, dass ein kleiner „Fahrplan“ zum Aufgabenbeginn mit dem Kind besprochen wird und zum Beispiel visualisiert auf den Tisch aufgeklebt ist. Zu überlegen wäre auch, ob der hier benannte alternative Arbeitsplatz nicht attraktiver gestaltet sein könnte und nicht als eine Art „Karzer“ präsentiert wird…

·         Rubrik „Vereinbarung mit der Schülerin“:  Eine extrem wichtige Rubrik! Die Vereinbarungen müssen unbedingt kindgerecht mit Lea kommuniziert werden: Lea muss genau wissen, was wann warum wofür passiert. Zum Beispiel „Wenn du diese Woche dreimal geschafft es, zehn Minuten konzentriert zu arbeiten, dann darfst du dir eine zusätzliche Computerzeit erwirtschaften“. Dem Kind muss natürlich auch klar sein, warum es konzentriert arbeiten soll.

·         Rubrik „ Maßnahmen der Erziehungsberechtigten / Vereinbarungen“: Maßnahmen mit den Eltern für zu Hause müssen genauso konkret festgelegt und darauf abgestimmt werden. Zum Beispiel könnte festgelegt werden: Leas Arbeitsplatz zu Hause muss aufgeräumt sein. Leas Arbeitsbeginn muss von den Eltern beobachtet werden, gegebenenfalls müssen die Eltern darauf hinweisen. Das schulische Belohnungssystem könnte eventuell übernommen werden und an häusliche Verhältnisse angepasst werden, damit das Kind ein Gesamtkonzept zur Konzentrationsförderung bekommt.

·         In dieser Rubrik erscheinen für den Leser überraschend Probleme mit den Hausaufgaben: Fertigt Lea selten alle Hausaufgaben an oder fertigt sie regelmäßige gar keine an? Sind diese insgesamt fehlerhaft und unvollständig? Ist dies in allen Fächern so? Dies bleibt offen und daher nicht aussagekräftig. Die zweite Vereinbarung lautet „Gesprächstermine einhalten“: Was heißt das konkret? Sind die Eltern unentschuldigt nicht gekommen? Gab es vielleicht ein begründetes Fernbleiben? (Hintergrund: Es gab nichts dergleichen – offensichtlich ist die Formulierung aus der Vorlage unreflektiert übernommen worden.)

·         Rubrik „Evaluation“: eine ebenfalls sehr wichtige Rubrik, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen. Hier ist aber die Schwierigkeit, dass offen ist, welche Maßnahmen eigentlich überprüft werden sollen.

·         Rubrik „Unterschriften“: auch wichtig! Alle Beteiligten sind verantwortlich für den angestrebten Lernprozess. Auch Lea muss genau wissen, wie ihre Förderung jetzt aussehen soll. Es wäre zu überlegen, einen kindgerechten Förderplan mit konkreten Zielen und konkreten Maßnahmen mit Lea selbst festzulegen. Es gilt, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen!

Was lernen wir aus der Analyse dieses individuellen Förderplans? Wenn so ein Plan nicht so konkret wie möglich beschreibt, was eigentlich gefördert werden soll (welcher Förderschwerpunkt genau?) und wie ganz konkret die langfristigen und/oder kurzfristigen Fördermaßnahmen, die realistisch ereichbar sind, aussehen sollen, dann bleibt so ein Plan nur ein Stück beschriebenen Papier, welches vordergründig der Administration zur Genüge reichen mag, aber nicht dem Kind … Dem Verhältnis mit den Eltern kann ein derartiges Schreiben sogar schaden, weil es Unsicherheiten weckt.

Klar ist allerdings: Förderpläne können nur individuell wirken, wenn im Unterricht Zeit und Raum für Förderung ist und ein Unterricht auch von der Anlage individualisierend gestaltet ist.

Zum sinnstiftenden Ausfüllen solcher Pläne benötigt die Lehrkraft keine psychologische oder sonderpädagogische Expertise, sondern sie muss eigentlich „nur“ präzise und realistisch durchführbar beschreiben, was genau wie bei dem einzelnen Kind gefördert werden soll. Dann macht das Führen von solchen Plänen auch Sinn …

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Inklusion: Schulbehörden unter Druck! Gericht weist Regelschul-Förderplan für behinderten Schüler zurück – zu unkonkret

 

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Furchtbar. Was ich oben lese, ist das typische Bestreben heutigentags, alles bis in kleinste Detail zu erfassen und alles möglichst „gerichtsfest“ zu machen. Ein ungeheures Bürokratiemonster, das eine gescheiterte Inklusion verstecken und scheinbar doch noch zurechtrücken soll. Damit man am Ende weiß, wer schuld ist, wenn nicht klappt, was unter den gegebenen Bedingungen nicht klappen kann, und wen man „bestrafen“ kann.

Kein Wunder, dass keiner mehr Lehrer werden will. Aber vielleicht hilft ja mehr Gehalt? 😉

Palim
6 Jahre zuvor

Vieles, was ausgesagt wird, finde ich im Prinzip gar nicht verkehrt, etliches kann man zusammenfassen mit den Hinweis auf Operatoren (bei allen Kompetenz-Vorträgen sind sie seit ein paar Jahren wieder angesagt!) und eine verständliche Sprache.
Inhatlich muss man aber klar sagen: Realistisch ist das nicht und pragmatisch auch nicht.
Wenn man bedenkt, dass manche Förderpläne alle 4 Wochen überarbeitet werden müssen, weiß ich nicht, wie das zu leisten sein soll.
Die aufgezeigten Inhalte sind so detailliert, dass für jeden Förderplan eine mindestens 1-stündige Konferenz aller beteiligter Lehrkräfte erfolgen müsste – jedes Mal, bei zusätzlicher 1-stündiger Vor- und Nachbereitung der Konferenz bzw. des Dokumentes.
Und wenn alles schön notiert ist, ist an tatsächlicher Förderung für das Kind noch gar nichts erfolgt!
Wenn aber ein weniger detailliert erstellter Förderplan hinfällig ist, können wir das auch gerne bleiben lassen! Dann sind weitere Hilfen, Maßnahmen, Gutachten auch nicht länger von den erstellten Plänen abhängig (Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf), denn bisher ist es so, dass das Land ganu diese Förderpläne für mindestens 1 Jahr einfordert, BEVOR ein Kind überhaupt überprüft werden kann.

Letztlich scheitert die Förderung daran, dass die Lehrkraft alle diese Ziele allein umsetzen, Material, Raum, Zeit und Unterricht entsprechend gestalten, alle Ziele für alle SuS im Blick behalten, ggf. positiv verstärken muss, dokumentieren und an SuS und Eltern rückmelden soll.
Ja. Das geschieht schon. Genau das ist es, was so viel Kraft und Zeit raubt.

Sachlich falsch ist übrigens, dass in Niedersachsen zum einen „individuelle Lernentwicklungen“ geführt werden und zum anderen „Förderpläne“. Das sind 2 verschiedene Dokumente.

Ich lade die ForscherInnen ein, in den nächsten Tagen vorbeizukommen und die Förderpläne für meine Klasse auf den neuesten Stand zu bringen – wohlgemerkt für nahezu jedes Kind in meiner Klasse, allerdings auch nur für diese und nicht für die Kinder in den Fachklassen.
Sie dürfen dann gerne auch den weiteren Eltern- und Schülergesprächen beiwohnen, die zusätzlich zu leisten sind, und die Protokolle führen.
Die geringste Dauer wird die Fahrzeit in Anspruch nehmen. Ich merke an, dass diese Tätigkeit nicht zusätzlich abgerechnet werden kann und nicht auf die generelle Arbeitszeit angerechnet wird, sondern zusätzlich zu den sonst üblichen Tätigkeiten erfolgen muss.

Dass die beiden zusätzlich zu dem Schluss kommen, es brauche „keine psychologische oder sonderpädagogische Expertise“, finde ich vor allem dahingehend wegweisend, dass Grundschullehrkräfte ohnehin auf sich allein gestellt sind. Die Expertisen, die Grundschullehrkräfte erstellen, sollen zwar gerichtsfest sein, dem Kind dienen, ausführlich beschreiben, allen Anforderungen genügen UND MÜSSEN dabei auch psychologische und sonderpädagogische Aspekte berücksichtigen, schließlich sind auch Förderpläne für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und psychologischen Auffälligkeiten zu schreiben, aber eine Anerkennung der Arbeitsleistung oder gar ein Ausgleich erfolgt nicht.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Palim schrieb: „Wenn aber ein weniger detailliert erstellter Förderplan hinfällig ist, können wir das auch gerne bleiben lassen!“

Auch in der KMK gibt es die ersten Stimmen, die das inzwischen sehr klar zum Ausdruck bringen:

„Sachsen-Anhalts Kultusminister Marco Tullner (CDU) hält den bisherigen Weg der Inklusion für gescheitert. Er sei davon überzeugt, dass es Kinder mit Förderbedarf gibt, die in Förderschulen besser betreut werden können als in einer heterogenen Regelklasse, sagte er dem Spiegel.

Laut Tullner geht die Diskussion um Inklusion an der Alltagspraxis vorbei. Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne besonderen Förderbedarf sei eine ‚wissenschaftliche Diskussion im Elfenbeinturm‘. […]

Außerdem zeigte sich Tullner überzeugt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland einseitig interpretiert werde. In dem Dokument sei von ‚Zugang zu Bildung‘ und ‚Teilhabe an der Gesellschaft‘ die Rede. ‚In Deutschland hat man daraus die Inklusion gemacht, bei der alle Kinder dieselbe Schule besuchen sollen. Das ist eine Überinterpretation.'“

http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2017-12/marco-tullner-inklusion-sachsen-anhalt-gescheitert

Damit greift Tullner die Argumentation Prof. Otto Specks auf, die ich hier im Forum bereits mehrfach zitiert habe:

„Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus ‚general education system‘ fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der ‚allgemeinen Schulen‘ (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt wurde. ‚General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.

Ergänzt werden kann, dass es in allen vergleichbaren Ländern, auch in solchen, die als fortschrittlich inklusiv ausgebaut gelten und bei uns immer wieder genannt werden, wie zum Beispiel die skandinavischen Länder, Großbritannien, Holland, die USA und Japan, durchaus ’special schools‘ beziehungsweise ’special classes‘ gibt. In ihnen werden zwei bis drei Prozent aller Schulkinder unterrichtet.“

http://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

Der entscheidende Punkt scheint mir zu sein, dass diese Erkenntnis nun auch in der KMK angekommen ist.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

„Der entscheidende Punkt scheint mir zu sein, dass diese Erkenntnis nun auch in der KMK angekommen ist.“
Das vermute ich eher nicht.

Die o.g. Aspekte wurden ja nicht vom Kultusministerium, sondern von zwei Dozentinnen der Uni Oldenburg veröffentlicht.
Zudem geht es bei Förderplänen gar nicht allein um Inklusionsschüler, sondern um alle, die in irgendeiner Form Förderung oder Herausforderung benötigen. Um Kinder, die ggf. in 2-3 Jahren von „Beeinträchtigung bedroht“ sind, das bedeutet, bei denen man befürchtet, dass man einen Unterstützungsbedarf feststellen lassen muss.

Für Niedersachsen:
Im Moment ist eher zu bemerken, dass an allen Ecken und Enden die ohnehin extrem knappen Ressourcen noch weiter verringert werden, da der Lehrermangel dazu führt, dass jede Lehrerstunde, die nicht vor einer gesamten Klasse erfolgt, auf den Prüfstand gestellt wird. So hatte es die CDU vor der Wahl in ihrem Wahlprogramm angekündigt und so wird es nun in der GroKo umgesetzt.

Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sind aufgelöst und bleiben aufgelöst, Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sozial-Emotionale Entwicklung gibt es nicht flächendeckend, bestehende Förderschulen der Sek I (Schwerpunkt Lernen) erhalten eine Verlängerung, es sind erheblich weniger als früher, denn durch die ebenfalls durch SPD+CDU beschlossene Umsetzung der Inklusion vor ein paar Jahren gabe es nur noch wenige SuS auf den FöS, sodass viele bereits aufgelöst/ zusammengelegt wurden. Eine Auflösung der Inklusion in der Grundschule steht nicht zur Debatte.

Wenn ich die Äußerungen von Herrn Tullner lese, frage mich mich, in welchem Jahrhundert er lebt, so sehr differieren die unterschiedlichen Schulsysteme und so gravierend sind die Auswirkungen auf den Schulalltag.

Mit dem Blick auf die „spezial schools“ in anderen Ländern verweise ich auf die 2-3%.
Wie viel Prozent aller SuS haben den Unterstützungsbedarf und welche Kinder werden überhaupt dazu gezählt?
Auch in Deutschland gibt es nach wie vor „spezial schools“ – vermutlich in allen Bundesländern: Schulen für Sehbeeinträchtigte und Blinde, Schulen für Hörbeeinträchtigte und Gehörlose, Schulen für Köperbeeinträchtigte, Schulen für Kinder mit Beeinträchtigung der Geistigen Entwicklung …
Auf Grundlage der Inklusion könnten alle diese SuS auch in den Regelschulen angemeldet werden, aber die meisten dieser SuS besuchen weiterhin diese Spezialschulen. Meinen Sie wirklich, dass das weniger als 2% aller SuS sind, so wie in den anderen Ländern? Wenn man mit Einschulungsmodalitäten vertraut ist, weiß man, wie viele Kinder eines Jahrganges bereits vor der Schule Frühförderung erhalten und spezielle Bedürfnisse haben und wie viele von diesen vorab in eine Überprüfung gehen … wenn es die Landesschulbehörde denn zulässt.

Letztlich glaube ich, dass man viel genauer hinsehen muss.
Wenn man Systeme anderer Länder lobt, muss man nicht allein die Zusammensetzung der Klassen entsprechend ändern wollen, sondern fragen, zu welchen Bedingungen dort Inklusion umgesetzt ist. Über welche SuS und welche Beeinträchtigungen wird gesprochen, welche gehen in „special schools“, welche nicht?
Welche Möglichkeiten der kurzfristigen und unbürokratischen Förderung gibt es, wenn Kinder bereits zu Schulbeginn auffällig sind?
Gibt es zusätzliches pädagogisches und/oder medizinisches Personal an diesen Schulen?

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim schrieb: „Die o.g. Aspekte wurden ja nicht vom Kultusministerium, sondern von zwei Dozentinnen der Uni Oldenburg veröffentlicht.“

Eben! Und genau deshalb sind sie ein Musterbeispiel für die von Tullner beschriebene „wissenschaftliche Diskussion im Elfenbeinturm“ zum Thema Inklusion, die er nicht mehr länger so durchgehen lassen will. Warum die Vorschläge der beiden Damen im Schulalltag unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht umsetzbar sind, haben Sie ja selbst beschrieben.

Wenn sich in der KMK nach und nach die im ZEIT-Artikel dargestellte Erkenntnis „Sachsen-Anhalts Kultusminister Marco Tullner (CDU) hält den bisherigen Weg der Inklusion für gescheitert“ durchsetzt, dann können die „Gelehrten“ an den Unis empfehlen, was sie wollen. Es wird nicht umgesetzt werden.

Die politischen Entscheidungsträger sitzen in der KMK, nicht an den Unis.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Die aufgezeigten Inhalte sind so detailliert, dass für jeden Förderplan eine mindestens 1-stündige Konferenz aller beteiligter Lehrkräfte erfolgen müsste – jedes Mal, bei zusätzlicher 1-stündiger Vor- und Nachbereitung der Konferenz bzw. des Dokumentes. […] Letztlich scheitert die Förderung daran, dass die Lehrkraft alle diese Ziele allein umsetzen, Material, Raum, Zeit und Unterricht entsprechend gestalten, alle Ziele für alle SuS im Blick behalten, ggf. positiv verstärken muss, dokumentieren und an SuS und Eltern rückmelden soll.“

Eben ! Ein furchtbares Bürokratiemonster ! Und ein furchtbares Streben nach Perfektion !

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Erinnert mich glatt an „Der Teufel trägt Prada“ 🙂

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Richtig. So langsam muss man sich fragen, ob man den Unterricht für die „normalen“ Kinder vorbereitet _oder_ sich auf die vergleichsweise wenigen Ausreißer auf bürokratischer Ebene beschränkt. Beides zusammen geht nicht, die gesonderte Vorbereitung des Unterrichts für die Ausreißer kommt noch oben drauf.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„So langsam muss man sich fragen, ob man den Unterricht für die “normalen” Kinder vorbereitet _oder_ sich auf die vergleichsweise wenigen Ausreißer auf bürokratischer Ebene beschränkt. “
Sie vermuten immer, es gäbe vergleichsweise wenige Ausreißer. Meine Beobachtung ist eine andere, da recht viele Schüler zusätzlicher Förderung bedürfen – aus unterschiedlichen Gründen. Da frage ich mich immer, wo die „normalen“ geblieben sind und ob es sie früher wirklich gab, oder man einfach nicht so stark diagnostiziert und differenziert hat.

„Beides zusammen geht nicht, die gesonderte Vorbereitung des Unterrichts für die Ausreißer kommt noch oben drauf.“
Ja.
Vielleicht sollte man in Zukunft generell sagen: „Könnt Ihr haben, bei entsprechender Honorierung sowie Ermäßigung der übrigen Verpflichtungen.“
Förderpläne, Implementierung neuer Curricula, Förderung von Migranten, Implementierung neuer Medien, sozialpädagogische Aspekte, Dokumentationen, Durchführung von Evaluationen, Erstellen von Konzepten, Betreuung von Referendaren / Quereinsteigern, Erstellen von Gutachten … : „Könnt Ihr haben, bei entsprechender Honorierung sowie Ermäßigung der übrigen Verpflichtungen.“

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

In früheren Jahren wurde weniger oder garnicht diagnostiziert, Förderbedarf gab es nicht wegen des Leistungsprinzip und die elterliche Erziehung hat wesentlich besser funktioniert. Die klassische Familie (Mama als Hausfrau und Papa als Alleinverdiener), wobei die Großeltern noch die Not des zweiten Weltkriegs miterlebt haben, hat doch ganz gut funktioniert.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Es wird nicht mehr Geld für ihre Arbeit zur Verfügung stehen und Sie können sich weiter der Idee des individuellen Unterrichts verschreiben, aber Sie dürfen sich dann nicht über ein selbst verschuldetes Burnout-Syndrom beklagen.
Und Sie werden sich immer weiter von Ihren Schülern entfernen,
je mehr Sie diese mit Arbeitsmaterialien im Selbstlernmodus versorgen ohne mit diesen direkt zu arbeiten, so wie es die Laborschule in Bielefeld mit den schlechtesten Didaktikern Deutschlands es uns heute noch in einer Großraumhalle ohne visuelle und akustische Barrieren zu anderen Klassen vorgaukelt, um alle Schüler zu disziplinieren.
Dabei wird klar werden , dass man nie allen Schülern gerecht werden kann und die gelebte Utopie wird zum Alptraum aller erwachsen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ihr Statement zeigt wieder, dass Sie „individuellen Unterricht“ gleichsetzen mit: Lehrkräfte verteilen Arbeitshefte und gehen dann Kaffee trinken.

„Individueller Unterricht“ ist für mich etwas ganz anderes. Dabei entfernt man sich nicht von seinen SuS, sondern ist sehr dicht am Kind, beobachtet, wertet aus, schaut genau hin und überlegt, wie das Kind gefördert oder gefordert werden kann.
Es ist kein Unterricht der Gleichmacherei (Gleiches für alle zur gleichen Zeit) bei Kindern mit 3-5 Jahren Entwicklungsunterschieden mit Lernstörungen oder Hochbegabung, sondern schafft Anlässe, gemeinsam auf unterschiedlichen Niveaustufen zu arbeiten (offene Aufgaben, die ysnp immer darlegt) oder im gleichen Klassenraum auf verschiedenen Niveaustufen zu arbeiten (mit differenzierten Arbeitsplänen, wie ich es nutze)
Weder das eine, noch das andere schließt das direkte Arbeiten mit den SuS aus.

Die Utopie ist wohl eher, dass Sie glauben, wenn man allen Kindern gleichzeitig frontal vermittelt, was man gerne möchte, das sie können sollten, dann lernen die Kinder dies adhoc und wissen es fortan. Das klappt aber leider so nicht, da es nicht um chemische Reaktionen geht, sondern darum, dass Kinder auf verschiedene Weise lernen, verschieden verknüpfen, verschieden erinnern … und Lernen auch noch Beziehungsarbeit ist.
Aber das kann in Ihrem Einzelunterricht ja nicht zu Tage treten, schließlich geht es um 1 Kind mit 1 Tempo und 1 Aufgabenserie.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

1. Es lernt bzw. lernte schon immer jeder Mensch individuell , und das erfolgte unabhängig von den angewandten Methoden.
2. Die Realität sieht teilweise so aus, dass die Schüler die selben Arbeitsmaterialien erhalten, um diese dann eigenständig durchzuarbeiten.Der Form nach wird dieses Vorgehen als Individualisierung benannt.
3. Kaffeetrinken ist, mit der Ausnahme von Pausen, in keiner mir bekannten Unterrichtsform vorgesehen. Allerdings wird die Freiarbeitszeit und eigenständige Arbeit der Schüler dann unter anderem zur Korrektur verwandt und bei Unruhe erfolgt dann die Ermahnung durch die Lehrkraft.
4.Für effektives Lernen ist die emotionale Beziehung wichtig , und ab einer bestimmten Gruppengröße kann man sich nicht mehr auf alle Schüler einstellen und anweisen, erklären und gegenkontrollieren bzw. jeden Schüler emotional erreichen, um dessen Aufmerksamkeit zu erhalten.
5.Man wird Ihnen nicht mehr Personal zur Verfügung stellen.
6. Hält man andere Lehrergenerationen für unfähig ?
Hinter vorgehaltener Hand schon. Allerdings waren die Lese-Schreib- und Rechenleistungen früherer Generationen besser,und das bei der ähnlichen Situation mit Kindern von Migranten, Kinder aus bildunsfernen Schichten etc.
7. Wer definiert hier die Leistungsunterschiede von 3-5 Jahren und wie kommen diese zustande, und warum wird die Leistungsbreite dann noch vergrößert, in dem man eine derartige Inklusion betreibt ?

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Palim
Wie können Grundschüler, die 4 Jahre in die Grundschule gehen , einen Leistungsunterschied von 3 – 5 Jahren in der Grundschule erreichen. Sollte dieser Zustand sich bewahrheiten, so stünde das gesamte System in Frage.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Sie „erreichen“ den Unterschied im Entwicklungsstand nicht, sie werden mit diesem bereits eingeschult.
Das Einschulungsalter differiert, schließlich sind ja nicht alle Kinder am Stichtag der Einschulung auf die Welt gekommen.
Ebenso weicht der Entwicklungsstand ab, vor der Inklusion ging es um ca. 3 Jahre, inzwischen dürfte es nicht nur auf Grund der Inklusion weit mehr sein, wenn man bedenkt, dass auch Kinder mit Förderbedarf Geistiger Entwicklung mit einem Entwicklungsstand von 2 1/2-jährigen mit eingeschult werden.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Palim
Wer legt denn den Entwicklungsstand fest und warum sollte es nicht möglich sein, die Unterschiede durch eine sehr frühe sprachliche und motorische Förderung im Kindergarten anzugleichen durch sehr intensive Arbeit. Man lernt doch am meisten in den ersten Lebensjahren und die Lernfähigkeit nimmt von ihrem Gipfel mit der Geburt kontinuierlich bis zum 15 Lebensjahr ab.
Je besser die Frühförderung erfolgt, um so größer der Erfolg in der schulischen Entwicklung.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

I.W.
Kritisieren und Lehrkräfte als „unfähig“ darstellen ist einfach, wenn man keinen Gegenentwurf liefern muss, der eine Beschulung von Kindern fernab der Anzahl 1 darlegen soll.

„Die Realität sieht teilweise so aus, dass die Schüler die selben Arbeitsmaterialien erhalten, um diese dann eigenständig durchzuarbeiten.“
Tatsächlich. Wie läuft es denn im – wie nennen Sie das immer? – direkt instruierenden Unterricht in einer Klasse mit 25 Kindern ab? Der Lehrer zeigt die Aufgaben frontal und anschließend zieht jedes Kind eine Aufgabe aus 30 Möglichkeiten?
Oder: Der Lehrer gibt 1 Aufgabe an alle und rechnet diese für alle sichtbar an der Tafel vor und alle Kinder übertragen die Musterlösung musterhaft in ihr Heft?
Oder: Der Lehrer gibt 1 Aufgabe an alle und alle rechnen diese, dabei schreiben 50% der Kinder beim Nachbarn ab, 20% der Kinder warten, bis alle anderen auch endlich fertig sind und dann wird die Musterlösung musterhaft an der Tafel verglichen?

Differenzierter Unterricht bietet verschiedene Aufgaben je nach Leistungsniveau innerhalb der Klasse an. Natürlich gibt es auch Kinder in einer Klasse, die Aufgaben gleicher Art bearbeiten können. Aber das schaffen längst nicht alle, weshalb Aufgaben auf verschiedenen Niveaustufen notwendig sind.
Zusätzlich, das überlesen Sie ja gerne, gibt es auch Unterrichtsphasen, in denen etwas miteinander erarbeitet wird – mit allen oder in Gruppen. Aber VIELFALT ist ja ein Fremdwort, das darf es nicht geben, es muss immer alles schön EINDIMENSIONAL bleiben … darum ja auch Einzelunterricht.
Wenn Sie sich solchen Unterricht nicht vorstellen können, sollten Sie hospitieren gehen, damit Sie sehen, wovon Lehrkräfte hier schreiben.
Und wenn Sie sich Entwicklungsunterschiede nicht vorstellen können, trotz Ihrer beruflichen Ausbildung, informieren Sie sich doch mal bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt. Hier werden Untersuchungsergebnisse dokumentiert, ausgewertet und in einem jährlichen Bericht veröffentlicht.

„Für effektives Lernen ist die emotionale Beziehung wichtig , und ab einer bestimmten Gruppengröße kann man sich nicht mehr auf alle Schüler einstellen und anweisen, erklären und gegenkontrollieren bzw. jeden Schüler emotional erreichen, um dessen Aufmerksamkeit zu erhalten.“
Aha. Wie groß soll die Gruppe denn sein, damit das möglich ist?
Oder soll die Lehrkraft ab einer bestimmten Zahl sagen: „Die Gruppe ist so groß, das kann ich nicht.“ und es drangeben, die Aufmerksamkeit der SuS zu erreichen und ihnen allen etwas beibringen zu wollen?
Sie regen sich darüber auf, dass Kinder sich angeblich alles selbst aneignen sollen und schlagen im nächsten Moment vor, dass Lehrkräfte bei einer Gruppe etliche Kinder vernachlässigen sollen?
Ach ja, Einzelunterricht ist ja angesagt und bringt Kinder weiter.
Aber das ist bezahlbar? Ich dachte, es gäbe kein weiteres Personal. Dann müssten nach Ihrem Modell wohl viele Kinder anderweitig „aufbewahrt“ werden, da sich ja die Lehrkraft mit EINEM Kind im induktiven Unterricht befindet.

„Allerdings wird die Freiarbeitszeit und eigenständige Arbeit der Schüler dann unter anderem zur Korrektur verwandt und bei Unruhe erfolgt dann die Ermahnung durch die Lehrkraft.“
Es gibt vermutlich in allen Unterrichtsformen Lehrkräfte, die Zeiten zum Korrigieren finden.
Tatsächlich ist es sinnvoll, dass man als Lehrkraft bei bestimmten Aufgaben oder Übungen SOFORT kontrolliert, bevor die Übungen ALLE falsch durchgeführt werden. Bei anderen Aufgaben können die Kinder eigenständig arbeiten oder eine mögliche Form der Selbstkontrolle nutzen, derer es viele gibt. Dennoch wird die Lehrkraft, die im Unterricht mit anderen Aufgaben gebunden ist, später die Aufgaben sichten, kontrollieren, korrigieren. Auch das wurde hier schon dargelegt, aber es ist offenbar an Ihnen vorbei gegangen.
Ansonsten behaupten Sie doch immer, dass die Kinder alles selbst und ohne Rückmeldung erledigen sollen… wo kommt da denn plötzlich die Korrektur her?

Für mich kann ich sagen, dass ich recht viel Zeit am Nachmittag und am Wochenende verwende, die SuS-Aufgaben zu kontrollieren und zu korrigieren. Differenzierter Unterricht braucht nämlich Aufmerksamkeit der Lehrkraft, auch wenn Sie unterstellen, die Lehrkraft würde sich „von den Schülern entfernen“.

Und von den Lehrkräften gibt es – tatsächlich – Ermahnungen, wenn es zu unruhig wird. Wie sonst soll Unterricht wohl ablaufen? Man nennt es Klassenführung oder „Classroom-Management“.
… aber auch das ist im Einzelunterricht natürlich nicht in diesem Maß notwendig.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

„und warum sollte es nicht möglich sein, die Unterschiede durch eine sehr frühe sprachliche und motorische Förderung im Kindergarten anzugleichen durch sehr intensive Arbeit.“

Dann müsste diese „sehr frühe sprachliche und motorische Förderung“ erfolgen und würde sicherlich manches auffangen helfen.
Aber:
Die U-Untersuchungen sind freiwillig.
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig.
Sprechen Erzieherinnen deutliche Worte, werden manche Kinder vom Kindergarten abgemeldet.
Therapien werden angeraten, das bedeutet nicht, dass sie auch erfolgen.
Manche Eltern kümmern sich gar nicht darum.
Kümmern sie sich, sagt der Kinderarzt mit dem Blick auf sein Budget: „das wächst sich aus“ und lehnt Ergotherapie generell ab (HIER ist das so und die meisten Eltern haben kein medizinisches Netzwerk an Bekannten, die Rezepte frei Haus liefern.)

Also warten manche Eltern endlos auf Hilfe, andere kümmern sich gleich gar nicht.
Dennoch wird das Kind – mit oder ohne Defizite – zum Stichtag eingeschult, ob es weit genug entwickelt ist oder nicht.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Palim
Seit wann sind Lehrkräfte für den vorschulischen Bereich zuständig.
Liegt dieser Bereich nicht im Zuständigkeitsbereich der Kindergärten und letztendlich die Verantwortung für die unzureichende Frühförderung in der Verantwortung der Bildungspolitik, die nicht bereit ist , die Ausbildung und die Bezahlung der Kindergärtnerinnen besser zu stellen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ignatz Wrobel
Die Bildungspolitik ist dafür (formal) nicht verantwortlich, weil sie dem Kultusministerium unterstellt ist. Die Kindergärten und ihr Personal sind kommunale Einrichtungen. Die Kommunen werden sich hüten, mehr als das gesetzlich notwendige in personal- und kostenintensive Kindergärten zu investieren. Von welchem Geld auch …

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Die Lehrkräfte sind im vorschulischen Bereich für die Erhebung der sprachlichen Fähigkeiten (ca. 1 1/2 Jahre vor der Einschulung) sowie die sprachliche Förderung vor der Einschulung (1 Jahr vorher) zuständig – zumindest ist es in meinem Bundesland bisher (noch) so geregelt.
Ansonsten gibt das Kultusministerium u.a. einen Orientierungsplan für den Elementarbereich heraus, ich nehme an, in anderen Bundesländern ist dies ähnlich.
Letztlich sind die Lehrkräfte im Anschluss für die Kinder zuständig, die in ihren Klassen sitzen, egal, wie sehr sie gefördert wurden oder auch nicht.

Die schulischen Erlasse geben an, dass u.a. die Lernausgangslage zügig zu erruieren ist (ca. 6 Wochen) und im Anschluss eine individuelle Förderung erfolgt (darum ja auch ein Förderplan), der dem Kind notwendige Voraussetzungen vermittelt. Je nach Ausprägung der Fähigkeiten ist es diesen Kindern nur bedingt möglich, Lesen, Schreiben und Rechnen zu erlernen, sie brauchen zuvor andere Aufgaben und Übungen oder vermehrte Übungszeiten, um erste Inhalte zu sichern.
Andere Kinder, die die Vorläuferfähigkeiten bereits mitbringen, benötigen diese Förderung nicht oder nur in Teilen und erlernen Inhalte der ersten beiden Schuljahre müheloser.
Wieder andere kommen zur Schule und können schon sicher lesen oder haben das Zahlsystem oder auch Rechenoperationen begriffen. Diese Kinder sollen aber nicht gelangweilt im Unterricht sitzen, sondern mit weiterführenden Aufgabenstellungen herausgefordert werden.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@palim, Sie müssen Ignaz Wrobel zugute halten, dass er Mediziner ist. Der setzt binnendifferenzierten Unterricht mit dem Szenario gleich, das unter dem Aspekt MAV trainiert wird. MAV heißt Massenanfall an Verletzten. Grundprinzip dabei ist die Triage – also die Sichtung der Verletzten. Das bedeutet aber nichts Anderes als Sortieren bzw. Selektieren.
Vor diesem Hintergrund einen gemeinsamen Nenner zu finden ist schlicht unmöglich.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

unverletzt – weiter
chancenlos – hilfe bringt nichts, weiter
kratzer – pflaster geben, weiter
verweigert untersuchung – gibt wichtigere fälle, weiter
schwer verletzt, rettbar – weiter
lässt pkv ohne beihilfe raushängen – helfen, sonst anwalt

(außer der pkv ist mir für helikoptereltern nichts eingefallen)

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

der schwer verletzte, aber rettbare fall soll natürlich gerettet werden, komme was wolle.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@db – das war mir schon klar.

Wer würde in der Medizin meinen, das Not-Personal für einen MAV wäre auf den Alltag übertragbar und sei mehr als ausreichend?

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim, na, da sind wir ja wieder bei unserem Lieblingsthema: GELD.

Könnt ihr haben, wenn das alles besser honoriert / vergütet wird? Nein, das wollen die meisten von uns ja gar nicht. Ich meine, die meisten von uns haben dafür gar keine Kapazitäten mehr frei. Wir sind alle voll ausgelastet und brauchen nicht noch mehr Arbeit. Sie blasen damit wieder in das Horn jener (Politiker), die glauben und für die es der leichtere Weg ist, mal eben das Gehalt der Lehrer zu erhöhen und dann machen die das schon.

Nein, wir wollen das gar nicht auch noch machen müssen! Wir schaffen das nicht auch noch (in bester Qualität). Es führt nur zu einem: Anstieg der Dauerkranken und Ausgebrannten; Anstieg der Teilzeit-Flüchtlinge und Anstieg der Frühpensionierungen. Und alle Regelungen gegen Teilzeit und Frühpensionierung bringen nichts, denn dann fallen die Leute eben aus, weil sie nicht mehr können.

Wir brauchen massive Entlastungen und nicht mehr Geld für neue Belastungen. Fallen Sie uns doch bitte nicht ständig in den Rücken, Palim.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wer fällt hier wem in den Rücken???
Und wer redet hier mal wieder von sich als „wir“?
Sofawolf, Sie sind Einer, die Zeiten, in denen Herrscher von sich selbst in der Mehrzahl sprachen, sind vorbei! !!,

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Der Unterschied ist, dass ich nicht von „wir wollen das nicht machen“ spreche, sondern diese Aufgaben und Auflagen schon längst habe und längst umsetzen muss – wohlgemerkt für nahezu alle SuS in meiner Klasse.
Darum meinte ich an anderer Stelle, die Aussagen von Ministerpräsident Tullner sind für mich wie aus einem anderen Jahrhundert: Die Inklusion ist an verschiedenen Schulen und in verschiedenen Regionen so unterschiedlich weit umgesetzt, dass man es nicht miteinander vergleichen kann.

Ich für mein Bundesland weiß, dass man die Rolle rückwärts nicht nächstes oder übernächstes Jahr bekommen wird, auch wenn das manche hoffen und der neue Koalitionsvertrag für die Sek I. Möglichkeiten erahnen lässt.
Ich weiß, dass über die Umsetzung innerhalb der Grundschule nicht diskutiert wird, meint: Die Auflösung der FöS Lernen im Grundschulbereich ist vollzogen und bleibt so.
Also bleiben auch die FöS Schüler Lernen und ESE in unseren Klassen (ESE-Schulen gab es schon vorher nicht) und die anderen Förderschwerpunkte haben nach wie vor Wahlfreiheit zwischen einer weit entfernten Spezialschule oder der Grundschule vor Ort.

Die Kinder sitzen also sowieso da. Grundschullehrkräfte können diese SuS nicht weiterverweisen, vor die Tür setzen oder in die Ecke stellen. Sie können keine Unterstützung beantragen. Sie haben keinen Anspruch auf Stunden durch FöS-LuL. Sie stehen alleine davor und müssen sehen, wie sie es täglich handhaben.

Förderpläne werden im übrigen nicht nur für Kinder geschrieben, die bereits überprüft sind, sondern für alle, die Auffälligkeiten zeigen. Etliche davon werden keine I-Kinder werden, manche erst nach 2-3 Jahren überprüft … auch, weil es auch dazu immer neue Vorschriften gibt, die dem Sparzwang huldigen.

Wenn also alles umgesetzt werden muss, dann muss auch deutlich gesagt werden, dass diese zusätzliche Arbeit honoriert + entlastet werden muss.

Und wenn o.g. Forscherinnen zu dem Schluss kommen, Grundschullehrkräfte bräuchten keine psychologische und sonderpädagogische Expertise, sondern müssten „nur“ dezidiert notieren, wie sie fördern wollen, sage ich:
Grundschullehrkräfte übernehmen seit einigen Jahren in Niedersachsen nahezu die kompletten Aufgaben, die zuvor FöS-LuL an Förderschulen (zu A13) geleistet haben, zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben. Da geht es nicht darum „nur etwas aufzuschreiben“, sondern mit Sachverstand Kinder zu beobachten, Diagnosen zu stellen, sich mit vielen Schwerpunkten und Lernschwierigkeiten auszukennen, Förderung darauf abzustimmen, sich in Konferenzen mit KollegInnen abzustimmen, Elterngespräche noch und noch zu führen, Material anzupassen und einzusetzen etc.

Mit „nur etwas aufschreiben“ ist die Arbeit nicht getan, da der Förderplan „nur“ dokumentiert, letztlich aber ein Rattenschwanz an Arbeit daran hängt, der ebenfalls zu bewältigen ist.
Und wenn man den Artikel oben liest und weiß, dass das nur mit hohem Aufwand zu bewältigen ist, kann man sich ausmalen, wie schwierig der Alltag ist.

Statt weitere Forderungen zu stellen, was Grundschullehrkräfte noch zu leisten haben,
statt die Förderstunden weiter zusammenzustreichen,
statt die Tätigkeit der A13-besoldeten FöS-LuL auf die A12-besoldeten GS-LuL zu verlagern, zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit,
statt den Grundschullehrkräften zu sagen, dass sie „nur“ etwas aufschreiben müssten,
braucht es eine Diskussion um die Aufgaben und eine Anerkennung der zusätzlichen Arbeit.

Und wenn die Erwartungen oder Aufgaben gestellt werden, braucht es Entlastungsstunden für die Grundschullehrkräft
oder andere Personen, die Aufgaben der Lehrkräfte übernehmen,
oder andere Personen, die die Förderung mit übernehmen,
oder doch mehr FöS-LuL, Psychologen und Therapeuten in den Grundschulen
oder … irgendetwas anderes, aber nicht allein die Forderung nach gerichtsfesten Akten mit einem schönen Beispiel, das als „prakitiabel“ bezeichnet wird.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ Palim

Ich habe alles gelesen und kann es nachvollziehen. Meine Schlussfolgerung ist, aber das wissen Sie ja schon, dass ich auf die Rücknahme falscher Entscheidungen und Entwicklungen setze, wenn genügend Druck aufgebaut werden kann.

In folgendem Punkte unterstütze ich Sie aber durchaus: „Und wenn die Erwartungen oder Aufgaben gestellt werden, braucht es Entlastungsstunden für die Grundschullehrkräft
oder andere Personen, die Aufgaben der Lehrkräfte übernehmen,
oder andere Personen, die die Förderung mit übernehmen,
oder doch mehr FöS-LuL, Psychologen und Therapeuten in den Grundschulen
oder … irgendetwas anderes, aber nicht allein die Forderung nach gerichtsfesten Akten mit einem schönen Beispiel, das als “prakitiabel” bezeichnet wird.“ (Zitat)

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

XXX
Ich habe deutlich mehr drauf, als Sie hier simplifizierend es darstellen.

Milch der frommen Denkungsart
6 Jahre zuvor

Abseitig der Inklusionsdebatte zeigt dieser Fall einmal mehr, daß in unseren Schulen der erzmarxisti-schen Parole „Jeder nach seinen Fähigkeiten“ eben nicht der zwingende Stachanow’sche Schluß „Je-dem nach seiner Leistung“ Vorrang eingeräumt wird, sondern man vielmehr dem biologistischen Irr-glauben huldigt, alle könnten zu allem begabt werden – und sei’s auch unter Einsatz sämtlicher krea-tiver Krücken bzw. ähnlicher Gehhilfen, die den betroffenen Schülern eine rücksichtsschwangere Stu-dien- wie Berufswelt vorgaukeln, welche freilich jeglicher Realität der Leistungsgesellschaft entbehrt.
Wer tatsächlich glaubt, daß eine derart individuelle Förderung garantiert sein könne, die hier gerichtlich postuliert wird, der hält auch die Behauptung für bare Münze, wonach sich alle elf Sekunden ein Single auf „parship“ verliebe.

xxx
6 Jahre zuvor

So sehe ich das auch. Während Leistung ein gewisses Wissen in einer beschränkten Zeit beschreibt, beschränkt sich Fähigkeit oder Potential auf das theoretisch abrufbare Wissen unabhängig von der Zeit und wenn alle Bedingungen optimal sind. Durch die Förderung werden die Zeit gestreckt und Hürden gesenkt. Um in einer modernen Gesellschaft bestehen zu können, muss ein Kind aber lernen, auch aus eigener Kraft und ohne Hilfe von Mama oder Anwalt gewisse Hürden zu überwinden. Bei der derzeitigen Bildungslandschaft ist das mit oder ohne Inklusionsbedarf leider kaum noch gegeben.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Individuellen Unterricht gäbe es nur in Kleinstgruppen,was aber aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar ist und würde durch die unterschiedlich schnelle Wissensaneignung jedes einzelnen immer unwahrscheinlicher werden.
Individualisierung setzt in Gruppen eine starke Selbstständigkeit des Einzelnen voraus, was aber erst mit zunehmender Reife gegeben ist. Wie lange wird noch vom individuellen Unterricht geträumt werden?
Wem ist man da auf den Leim gegangen, schließlich wurde dieses Prinzip von der KMK als Grundsatz festgelegt.

F. H.
6 Jahre zuvor

Förderpläne mit großem Zeitaufwand als Aushängeschild anzufertigen, ist zwar noch möglich, sie im Regelunterricht erfolgreich durchzuführen aber nicht oder kaum.
Wozu also das Ganze, außer nach außen zu beeindrucken und etwas vorzugaukeln, was nicht ist.

Pälzer
6 Jahre zuvor

Frage an die Redaktion: haben Dr. Ines Oldenburg und Julia Wulf eine Aussage zum erwarteten zeitlichen Umfang der Lehrerarbeit am Förderplan gemacht?

Grundschullehrer
6 Jahre zuvor

Unsere Förderpläne entsprechen ziemlich genau den o.g. „Vorgaben“. Kein Schulamt oder Anwalt würde sich darüber echauffieren können. Allein es hapert an der Umsetzung. Die Fö-Lehrerin (E 13), mit der ich zusammenarbeite, hat ihre zugeteilten Aufgaben und ich meine. Mit den 2 Stunden, die sie jede Woche ein Fö-Kind beschult, kann sie bei Weitem ihren Teil nicht abdecken. Der fällt dann automatisch an mich zurück. Und das bei insgesamt 8 Fö-Kindern (von 28). Ergo ist es so, wie Palim es beschreibt: Ich (E 11) decke den größten Teil der Förderung bei den Kindern ab und bin also zu 80/90 Prozent für die Erfüllung des Förderplans verantwortlich.

xxx
6 Jahre zuvor

Sicherlich sind von den acht Förderkindern einige dabei, die eigentlich eine dauerhafte Einzelbetreuung benötigen würden. Mit anderen Worten werden Sie weder diesen Schülern, noch den anderen Förderkindern noch den Regelkindern gerecht. Am wenigsten intensiv werden Sie sich wohl um die 20 Regelkinder kümmern können, also um 70% der Klasse. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten Sie von jeder Unterrichtsstunde 31 Minuten den Regelkindern und die restlichen 14 Minuten den Förderkindern widmen. Ich vermute aber, dass diese statistisch gesehen mehr oder weniger faire Vorgehensweise in einem krassen Widerspruch zu den Förderplänen steht, und die reale Verteilung eher umgekehrt sein wird, also 14 Minuten Regelschüler (die Arbeitsblätter erklären) und 31 Minuten Förderschüler (unter Kontrolle halten).

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wie kommen Sie denn zu dieser Aufrechnerei?
Ich glaube, Sie haben eine merkwürdige Vorstellung von „Förderkindern“. Wie viel Aufmerksamkeit oder Zuwendung diese benötigen ist sehr unterschiedlich.
Es gibt ESE-Kinder, die wirklich eine dauerhaften Einzelbetreuung benötigen würden, da sie gern in jeder Minute im Mittelpunkt des Geschehens stehen möchten oder mit einem aggressiven Vorfall zu rechnen ist. Die Einzelbetreuung dürfen aber nur die Eltern beantragen, die Hürden werden immer höher geschraubt und die Schule darf in keinem Dokument etwas davon erwähnen.

Es gibt andere Förderkinder, die bei entsprechenden Aufgabenstellungen, sehr selbstständig an diesen arbeiten und nur gelegentlich eine Erläuterung benötigen, während andere „normale Kinder“ bei jeder Aufgabenstellung erwarten, dass die Lehrkraft die Aufgabe dezidiert auch ein 10.mal erläutert, den Stift führt und jeden Pinselstrich bestätigt und belobigt, ansonsten aber in Lethargie versinken. Letztere benötigen womöglich auch einen Förderplan hinsichtlich des Sozial- und Arbeitsverhaltens, an dem dringend gearbeitet werden muss, auch wenn diese Kinder kognitiv durchaus in der Lage sind, die Aufgaben zu bewältigen und eine Einzelbetreuung kontraproduktiv wäre.

Aber der Kern stimmt:
So wie es auch „Grundschullehrer“ beschreibt muss die Grundschullehrkraft ca. 90% der Aufgaben rund um die Förderpläne schultern und gleichzeitig die anderen Aufgaben ebenso.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

28 Kinder, davon 8 Förder- und 20 Regelkinder. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die 20 Regelkinder sind etwa 70% von allen Kindern der Klasse, 31 Minuten sind etwa derselbe Anteil einer Unterrichtsstunde.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das Zahlenbeispiel passt nicht, da die I-Kinder bei der Klassenbildung doppelt angerechnet werden, der Klassenteiler für GY und GeS aber bei 35 SuS liegt.

Die anerkannten Förderschüler sind auch nicht das Problem. Es sind die vielen Kinder mit Förderbedarf, der aus den unterschiedlichsten Gründen nicht abschließend testiert werden kann. Da der Förderstatus nicht geklärt ist, gibt es keine amtlichen Fördermaßnahmen. Um diese SuS dennoch zu fördern, müssen sich deren Lehrkräfte eben „besonders“ engagieren.

Die Förderpläne und Textzeugnisse müssen eben formuliert werden wie Arbeitszeugnisse, dann sind sie justiziabel. Also ganz einfach, irgend etwas aufschreiben, gerichtlich überprüfen lassen, Urteil abwarten, Tenor berücksichtigen, auswerten, neu formulieren … Am Ende – so nach 10 bis 15 Jahren – sind dann „Worthülsen“ (Textbausteine) übrig, die revisionssicher sind. Mit Hilfe dieser Textbausteine werden dann individuelle Förderpläne und Leistungsberichte zusammen gebaut. Wie bei Arbeitszeugnissen werden sich Analogismen herausbilden – stets zur vollsten Zufriedenheit ==> Note 1.

Also nicht verzweifeln und die Zeugis- bzw. pädagogischen Konferenzen Vorschläge machen und absegnen lassen. Beklagt werden können nämlich nur diese Konferenzbeschlüsse und nicht die Lehrkräfte, die diese nach bestem Wissen und Gewissen verabschiedet haben.

Bleibt die Frage zu klären, ob es nicht Aufgabe der oberen und obersten Schulbehörden sein könne, entsprechende Textbausteine zur Verfügung zu stellen. Das Noten- bzw. Punkteschema für die Regelschüler wird ja auch per Schulrecht vorgegeben.

Schule ist eine Behörde, der größere Teil der Bediensteten ist verbeamtet; Leute fangt an euch entsprechend als Beamte zu verhalten. Oder glaubt hier jemand, dass ein Finanzbeamter in Sack und Asche geht, weil ein Steuerbescheid, den er veranlasst hat, durch ein FG aufgehoben wird?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es ging meiner Meinung nach um Grundschüler, wir können aber auch mit 20+2*8=36 dasselbe durchrechnen. Dann würden bei gleicher Vorgehensweise 25 Minuten auf die Regel- und 20 Minuten auf die Inklusionskinder fallen. Das macht die Sache für die Regelkinder noch schlechter.

Ansonsten gebe ich Ihnen recht. Die Pläne und Textzeugnisse werden auf Bausteine hinauslaufen, die justiziabel, aber unverständlich sind. Das Land wird keine Bausteine herausgeben, weil die Lehrer sie sich ausdenken und die Rechtsschutzversicherungen der Eltern die gerichtliche Prüfung bezahlen. Das spart Geld und Personal.

Die nicht diagnostizierten ese-Kinder, von denen in vielen Fällen nur falsche oder keine Erziehung genossen haben, und diverse kulturelle Inkompatibilitäten tun ihr übriges.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

ZITAT: „Am Ende – so nach 10 bis 15 Jahren – sind dann “Worthülsen” (Textbausteine) übrig, die revisionssicher sind. Mit Hilfe dieser Textbausteine werden dann individuelle Förderpläne und Leistungsberichte zusammen gebaut. Wie bei Arbeitszeugnissen werden sich Analogismen herausbilden – stets zur vollsten Zufriedenheit ==> Note 1.“

Gut gesagt. Und so ist das dann letztlich auch, würde man statt Noten Worturteile / verbale Einschätzungen einführen. Am Ende rechnet jeder die Formulierungen in die bekannten Ziffernnoten um.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Genau das passiert jetzt auf Grundschulzeugnissen schon jetzt beim obligatorischen Elterngespräch. Viel wichtiger als der Zeugnistext an sich werden somit die Anzahl Superlative und was nicht drin steht. „kann im Zahlenraum von 1-10 rechnen“ bedeutet halt in Wahrheit „kann halbwegs mit Fingern abzählen, hat aber in der dritten Klasse von Zahlen über 10 noch immer keine Ahnung.“ (Ja, das mit der dritten Klasse war sehr überspitzt.)

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, das mit der 3. Klasse ist nicht überspitzt, wenn es ein Kind mit Wortzeugnis ist, das dieses nur erhält, weil es festgestellten Förderbedarf Lernen bei zieldifferenter Beschulung hat. Die anderen erhalten nämlich Noten.
Aber es gab in Nds. auch schon Bemühungen, auch auf FöS-Zeugnissen Noten zu schreiben. Dann stünde da eine 4, aber derjenige, der den kleinen Vermerk „nach Förderschul-Richtlinien“ überliest, würde denken, dass das Kind im Zahlenraum bis 1000 rechnen kann – ansatzweise zumindest.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es scheint den meisten hier Postenden nicht klar zu sein, dass lediglich SuS mit Förderbedarf Lernen zieldifferent unterrichtet werden und somit ein Textzeugnis erhalten. Alle anderen SuS mit Förderbedarf werden an Regelschulen zielgleich unterrichtet und erhalten somit ein Ziffernzeugnis. In Einzelfällen können dabei bestimmte Fächer ausgeschlossen werden. Ist das der Fall, muss aber eine entsprechende Bemerkung auf dem Zeugnis erscheinen. So erhalten beispielsweise SuS, die wegen einer attestierten Krankheit oder Behinderung nicht am regulären Sportunterricht teilgenommen haben, auch keine Fachnote.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Die anerkannten Förderschüler sind auch nicht das Problem. Es sind die vielen Kinder mit Förderbedarf, der aus den unterschiedlichsten Gründen nicht abschließend testiert werden kann.“
Japp. Genau das.
Die Bedingungen für eine Überprüfung kann man ja ohne Änderung des Erlasses verändern und immer neue Ideen in die Welt setzen. So verringert sich die Anzahl der FöS-Schüler womöglich noch … und die Grundschulen haben zwar diese „offiziell ungetesteten“ Schüler dort sitzen und immer mehr Aufgaben, aber immer weniger Handhabe in der Beschulung.

„Da der Förderstatus nicht geklärt ist, gibt es keine amtlichen Fördermaßnahmen. Um diese SuS dennoch zu fördern, müssen sich deren Lehrkräfte eben “besonders” engagieren.“
Wobei- noch einmal – auch die nicht testierten SuS Förderpläne erhalten und Fördermaßnahmen nicht an einen Förderstatus gebunden sind. (Fördermaßnahmen laufen natürlich klassenintern, zusätzliche Kurse gibt es zwar laut Erlass, aber es gibt keine Lehrerstunden-Zuweisung dafür.)
Und: Offenbar hat ja in HH doch jemand gegen diese Förderpläne geklagt, auch wenn es sich dabei nicht um einen Konferenzbeschluss handelt.

Da ist es in den verschiedenen Bundesländern wieder unterschiedlich. Damit es nicht dazu kommt, dass besonders viele Kinder getestet werden, allein um Lehrerstunden zu erhalten, hat man in Nds. die Grundversorgung eingeführt: 2 Std. pro Woche pro Klasse eine FöS-Lehrerin für Förderung, Prävention, Testung, Elterngespräche und Konferenzen, sofern genügend Stunden vorhanden sind (sind sie nicht).
Selbst wenn von den 28 SuS 15 Förderschüler wären, würde man maximal 2 Std. pro Woche erhalten.
Könnte man alle 15 SuS überprüfen (nach mindestens 1 Jahr Beschulung, wasserdichten Förderplänen, entsprechender Elterngespräche und Konferenzen, rechtssicherer Meldung, Prüfung durch die Behörde und Bewilligung) und wären alle FöS-SuS, könnte man einen Antrag auf Unterstützung oder Teilung der Klasse stellen, und auf Bewilligung hoffen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ach ja,
bei Bewilligung hat man dann 14 SuS in den Klassen, davon 7 FöS und immernoch max. 2 Std. FöS-LuL pro Woche, die in den Grundschulen aber nicht erteilt werden können, da Lehrer fehlen.

Aber man könnte sagen: „Die Maßnahme der Landesschulbehörde ist eine große Erleichterung für die Arbeit der Grundschullehrkräfte.“

Marie
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

NRW macht das in den Grundschulen noch cleverer. Einen Antrag auf Überprüfung darf ich nämlich erst stellen, wenn das Kind bereits mindestens 3 Jahre unsere Schule besucht hat. Ich versuche es gerade für eines meiner L-Kinder trotzdem: eingeschult mit einjähriger Rückstellung, Antrag auf Überprüfung durch die Eltern im April, Wunsch der Eltern nach Wechsel auf eine Förderschule – jetzt sind 8 Monate rum und alles, was ich bisher habe, ist die Mitteilung, von welcher Schule der Gutachter kommen soll ( die haben übrigens wegen massiver Überlastung gerade eine Verlängerung der Frist zur Gutachtenerstellung beantragt). Mal sehen, ob wir es bis zum Sommer schaffen, dass das Kind auf die gewünschte Schule wechseln kann… Bis dahin wurschteln wir uns halt gemeinsam irgendwie durch… Und um es nochmal deutlich zu sagen: In der Grundschule in NRW gibt es keine Doppelzählung von I-Kindern und auch keine deswegen kleineren Klassen. Das gilt erst ab den weiterführenden Schulen. Warum eigentlich??

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die kleineren Klassen gibt es ja nur, wenn der Status auch besteht. Darüber, wann man wie melden soll oder nicht, gibt es Debatten und Ablehnungen, die Erlasse ad absurdum führen (wo kein Status, da keine kleinere Klasse!)

… und in Nds. bekommen die Kinder in der Sek I. pro-Kopf-Stunden.
Warum eigentlicht nicht in der Grundschule?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Marie – ich weiß das. Und es kommt noch besser; die Bez.-Reg bremst bei der Feststellung des Förderbedarfes. Haupteinfallstor sind ganz formale Aspekte – Hauptsache ist, dass Verfahren wird vor dem Übergang zur weiterführenden Schule nicht abgeschlossen.
Dank falsch verstandenem Datenschutz müssen die Grundschulen ihre Stammakten nicht einmal an die weiterführenden Schulen im gleichen Zuständigkeitsbereich des Sachaufwandträgers – also innerhalb der Kommune – weiterleiten. Und an der weiterführenden Schule kann kein Verfahren vor Ende des fünften Schuljahres angestoßen werden, die neuen Klassenleitungen müssen ja erst einmal ihre Pappenheimer kennenlernen. Und sind die Verfahren nicht vor Ende des sechsten Schuljahres abgeschlossen, zieht die Bez.-Reg. nicht mehr mit – bzw. nur in ganz seltenen Fällen:(

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

… alles andere würde ja Geld für Förderlehrkräfte und Lernbegleiter kosten …

Liebe Inklusionsbefürworter, das alles geschieht zum Wohle des Kindes, weil es an der Regelschule viel besser betreut, gefördert und beschult werden kann.

alter Hase
6 Jahre zuvor

Warum tun wir uns das an?

Marie
6 Jahre zuvor

@Palim: Leider stimmt das mit dem Status und den kleineren Klassen nicht. Auch wenn wir für unsere Kinder irgendwann die offizielle „Bescheinigung“ haben, dass sie förderbedürftig sind, ändert sich an der Kinderzahl in der Klasse gar nichts. Wie will man das auch begründen? Weil ein Kind jetzt als Förderkind zählt, müssen 2 oder 3 andere jetzt gehen?? Die einzigen, die von den Anträgen in der Grundschule profitieren, sind die weiterführenden Schulen. Da steht dann nämlich vorher schon fest, wieviele zukünftige Fünftklässler mit Förderbedarf kommen – und dann gibt es dort kleinere Klassen…

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Wenn man VOR der Einschulung testen kann oder DARF, so wie es der Erlass vorsieht, zählen die Kinder von Beginn an und ggf. wird eine große Klasse in 2 kleine geteilt.
Erfolgt die Meldung erst im laufenden Grundschulbesuch, weil sich dann erst die Notwendigkeit zeigt oder weil Vorgesetzte vorher keine Notwendigkeit attestieren wollten, könnte die Klasse z.B. zum 3. SJ auf Antrag geteilt werden – WENN dem stattgegeben wird.
Natürlich wird nach erfolgter Meldung kein anderes Kind aus der Klasse genommen. Wie sollte das umgesetzt werden? Generell ändert sich nur dann etwas, wenn die Klasse durch die Doppeltzählung deutlich über die Teilungsgrenze kommt.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Wenn die Klassenbildung abgeschlossen ist, gibt es auch keine Veränderungen mehr. Deshalb ist die Feststellung des Förderbedarfes nach dem Anmeldetermin – also während des aufenden Schuljahres – ein Pyrrhussieg. Das ist allerdings so gewollt – andernfalls steht zu befürchten, dass noch mehr Förderanträge gestellt würden. – Und wo kämen wir da hin?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich vergaß – auf die Kursbildung auch nicht. Wer einen Grundkurs an einer Schule des „Gemeinsamen Lernens“ unterrichten darf, weiß wovon ich (alp-)träume …

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Bearbeitung von Förderanträgen ist aufwändig und bei positiver Entscheidung kostenintensiv für die Kommune bei gleichzeitig keinerlei Verbesserung der schulischen Leistungen aller Kinder oder nennenswerter Arbeitserleichterung für die Lehrer.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die ERSTELLUNG des Antrages ist aufwändig, das übernehmen die Grundschullehrkräfte. Die Differenzierung, die ebenfalls aufwändig ist, muss vor wie nach dem FörderANTRAG erfolgen und das Schreiben von FörderPLÄNEN auch (Sie werfen das immer wieder durcheinander!).

Die Bearbeitung weit weniger. Entschieden wird für oder gegen den Unterstützungsbedarf seitens der Landesschulbehörde von Landesbediensteten, die Lehrkräfte für eine geteilte Klasse werden vom Land gestellt.
Die Kommune ist außen vor, sie hat keine Entscheidungsbefugnis und auch keine Kosten zu tragen … mag aber sein, dass NRW das anders geregelt hat… es sei denn, wir sprechen von Beeinträchtigungen, die Veränderungen am Gebäude nach sich ziehen würden.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich bin davon ausgegangen, dass die Inklusionsbegleiter von der Kommune bezahlt wird. Die Landesbediensteten haben sicherlich auch anderes zu tun, als hunderte umfangreiche Förderanträge durchzusehen. Die Förderanträge habe ich in der Tat mit den Förderplänen vermischt. Ich meine so etwas nicht böse, bin nur nicht unmittelbar davon betroffen (Berichte brauche ich nicht zu schreiben, ich muss den betroffenen Schülern nur etwas mehr Zeit bei Klausuren geben).

Das Land macht sich aber auch einen sehr schlanken Fuß, wenn die Lehrkraft über Monate und (Schul-) Jahre mit der rechtssicheren Erfassung des Förderbedarfes und der tatsächlichen Förderung belastet wird, nur um im Anschluss daran über einen Antrag zu entscheiden. Besonders ärgerlich wird es, wenn das Land aufgrund von Formfehlern ablehnt, der Sachbearbeiter bei einem Besuch in der betreffenden Klasse schon nach zwei Minuten den Förderbedarf erkennen würde.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nur zur Klärung: es sind 3 verschiedene Sachen:
a) Förderpläne – zu schreiben für alle SuS, die in irgendeiner Form Förderung benötigen, vorzulegen für mindestens 1 Jahr, wenn eine Überprüfung erfolgt (Aufgabe der GS-LuL, gemeinsam mit den FöS-LuL, die ja aber kaum da sind)
b) Förder-Gutachten, offiziell: Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, erfasst Entwicklung des Kindes (mit vorschulischen Bereichen) sowie derzeitigen Lernstand und Prognose, fasst mögl. vorliegende ärztl. Gutachten sowie erfolgte Testungen zusammen, einschließlich Förderpläne und Arbeitsproben; DARÜBER entscheidet das LAND
Im übrigen: Die Sichtung auf Formfehler erfolgt inzwischen durch eine Sekretärin, fehlt etwas oder ist etwas nicht stimmig, landen sämtliche Unterlagen wieder in der Schule und es muss nachgebessert werden.

c) Antrag auf Unterstützung durch eine Lernbegleitung
Diesen stellen die ELTERN bei der Kommune. Hier ist es so, dass Lehrkräfte (Landesbedienstete) das Wort nirgendwo schreiben dürfen, damit sich davon kein Anspruch auf Kostenübernahme ableiten lässt. Also darf diese Notwendigkeit oder ein Hinweis auf eine persönliche Begleitung/ intensive Betreuung nie unter b) auftauchen.
Die Lehrkräfte erhalten ggf. einen mehrseitigen Bogen, den sie ausfüllen müssen, um den Antrag zu unterstützen. Eine Hospitation erfolgt durch das Jugendamt / Sozialamt (je nach Beeinträchtigung ist das hier aufgeteilt), die Eltern müssen sich um ein psychologisches Gutachten kümmern. Über den Antag entscheidet die KOMMUNE, es folgen Hilfeplangespräche, in denen die Förderung/Unterstützung seitens der Einzelfallhilfe konkretisiert und der Bedarf erneuert/erweitert wird.
Die Klassenlehrerin wird i.d.R. zu den Hilfeplangesprächen eingeladen.

b) und c) haben also nichts miteinander zu tun!
Bei weitem nicht jedes Kind, das nach b) einen Unterstützungbedarf erhält, benötigt eine Hilfe nach c).
Eltern können wie unter c) einen Antrag auf Hilfe stellen, auch wenn b) noch nicht erfolgt ist.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Danke für die Klärung.

Man muss mit anderen Worten für jeden möglicherweise betroffenen Schüler wahnsinnig viel Aufwand betreiben, um mit viel Glück nach vielen Monaten Bürokratie den betroffenen Schüler für wenige Stunden in der Woche sonderpädagogisch beschulen lassen zu können. Ob die sonderpädagogische Ausbildung der Lehrkraft auch zum Förderbedarf des Schülers passt, ist wohl auch Gevatter Zufall überlassen. Das böse Wort „Lernbegleitung“ zeigt, wie sehr es bei der Inklusion in erster Linie auf Kosteneinsparung ankommt.

(Analogbeispiel für Oberstufenschüler bei der „kreativen Kostenvermeidung“ ist der genauso teure wie außerhalb der Schule nutzlose grafikfähige Taschenrechner, der als Lehrmittel eingestuft wurde, damit er nicht aufgrund der Lernmittelfreiheit vom Land bzw. von der Kommune finanziert werden muss.)

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ja, das bringt es auf den Punkt.

Zu den FöS-LuL innerhalb der Inklusion ein Kommentar, bevor hier irgendjemand auf dumme Gedanken kommt: Ich bin auch bei ihnen dankbar um jede Stunde und jede Hilfe und schätze ihre Arbeit sehr und weiß, dass deren Situation absolut unbefriedigend ist, da sie 3 oder mehr Schulen bereisen, überall nur ein paar Stunden haben, nirgendwo „zu Hause“ sind und ständig Erwartungen und Realität aufeinander prallen.

Dennoch trifft Ihre Annahme zu: Die FöS-LuL setzen im Studium bei uns 2 Schwerpunkte und 1 oder 2 Fächer. In den Klassen können SuS mit diesem Schwerpunkt sitzen … oder eben auch nicht.
Im Rahmen der Inklusion können auch SuS mit anderen Schwerpunkten in den Klassen sein: Wir haben an der Schule Kinder mit den Schwerpunkten Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung, Sprache, Hören, Körperlich-Motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung.
Für die letzten 3 würde man, sofern der Unterstützungsbedarf festgestellt wurde, zusätzliche Stunden bekommen, wenn es sie denn gäbe. Je nach Beeinträchtigung bis zu 5 Std. pro Woche PRO SuS (!), die durch eine Lehrkraft der entsprechenden Schule abgedeckt werden könnten.
Auch gibt es weiterhin Schulen mit diesen Schwerpunkt auch im Grundschulbereich, aber die Schulen sind weit entfernt und die Eltern haben die Wahl: Grundschule vor Ort mit Inklusion oder Förderschule mit 1stündiger Anfahrt.
Ansonsten gibt es den „Mobilen Dienst“ (was mit der „Mobilen Reserve“ in BY gar nichts zu tun hat): Es gibt LuL an entfernten Schulen, die 1-2x im Jahr zu Besuch kommen und in ca. 3 Zeitstunden hospitieren, das Kind unterrichten, die LuL und Eltern beraten. Die anderen Schultage im Jahr schaffen die Grundschullehrkräfte und Eltern und SuS den Rest dann allein.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Mit „schaffen“ meinen Sie natürlich „machen mit viel Einsatz das Beste oder am wenigsten Schlechte aus dem unhaltbaren Zustand“. Eine Katastrophe für alle Beteiligten, die Gutmenschen mit einer zur Sparmaßnahme verkommenen Falschinterpretation der UNBRK verursacht haben.