GEW-Chefin Tepe: Lehrer haben gar keine hoheitlichen Aufgaben (und sollten deshalb streiken dürfen)

Heute hat das Bundesverfassungsgericht Klagen von vier verbeamteten Lehrern gegen das Streikverbot verhandelt. Das Urteil wird mehrere Monate auf sich warten lassen. Die GEW sieht sich gleichwohl durch die Anhörung bestätigt. Die Begründung der Gewerkschaftschefin Tepe, warum ein Lehrerstreik auf breiter Front erlaubt sein sollte, ist bemerkenswert.