GEW-Chefin Tepe: Lehrer haben gar keine hoheitlichen Aufgaben (und sollten deshalb streiken dürfen)

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KARLSRUHE. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich nach der Verhandlung zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht in ihrer Auffassung bestätigt. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften bis heute  vorenthalten wird. Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren. Eine starke Demokratie wie in Deutschland hält es aus, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Mittwoch in Karlsruhe. Sie machte deutlich, dass die Kollision zwischen der Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmer und den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ebenso aufgelöst werden müsse wie die Kollision zwischen europäischem Recht und deutscher Rechtsprechung.

Die alte und neue GEW-Vorsitzende Marlies Tepe auf dem Gewerkschaftstag. Foto: GEW
Die GEW-Vorsitzende Marlies Tepe auf dem jüngsten Gewerkschaftstag. Foto: GEW

Tepe stellte klar, dass die GEW zwischen Beamten mit hoheitlichen Aufgaben wie in der Justiz, bei der Polizei, dem Militär, aber auch Schulleitungen und Beamten ohne hoheitliche Aufgaben unterscheide. „Lehrkräfte üben keine hoheitlichen Aufgaben aus, deshalb muss das Streikverbot für sie aufgehoben werden“, betonte die GEW-Vorsitzende. Die Vorträge vor dem Bundesverfassungsgericht hätten deutlich gemacht, wie groß die Bandbreite der Einschätzungen zu den Auswirkungen des Streikrechts sei: vom Untergang des Staates bis zu kaum wahrnehmbaren Veränderungen. Unterstellungen, ein Streikrecht für Beamte ohne hoheitliche Aufgaben bedrohe die Funktionsfähigkeit des Staates, verwies Tepe „ins Reich der Fabel“. Im Bundesland Sachsen gebe es beispielsweise keine verbeamteten, sondern nur angestellte Lehrkräfte. Der Freistaat hatte in den vergangenen Jahren bei Schulleistungsstudien im Bundesländervergleich stets mit die besten Ergebnisse erzielt.

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„Hohes Berufsethos“

„Die GEW hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgeht. Die Lehrkräfte haben ein hohes Berufsethos: Sie wollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung unterstützen. Streiks richten sich nicht gegen die Kinder, Jugendlichen und Eltern, sondern sollen den Arbeitgeber treffen“, unterstrich Tepe. In der Vergangenheit hätten die Arbeitgeber des öfteren nach Gutsherrenarbeit Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt oder die Arbeitszeit erhöht. „Gegen solche Angriffe müssen sich die Lehrkräfte wirksam zur Wehr setzen können“, betonte die GEW-Vorsitzende. News4teachers

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7 Kommentare
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drd
6 Jahre zuvor

Die linke GEW geht mir immer mehr auf den Sack. Sie gefährdet die Konditionen eines ganzen Berufsstands durch ihre dümmlichen Zwergenaufstände. Wenn der Staat Zensuren verteilt, die über die Zukunftschancen junger Menschen entscheiden, dann ist das nicht hoheitlich? Obwohl Prüfungen und Notengebung Verwaltungsakte sind? Interessant. Die Lehrerverrätergewerkschaft könnte, wenn das nicht hoheitlich ist, doch bitteschön auch alle anderen Paragraphen des Schulrecvhts ignorieren und zum Beispiel Nachsitzen oder Strafarbeiten (bitte jetzt keine Diskussion über deren Sinn) verbieten wollen, denn das gehört ja dann auch nicht mehr zur Schulpflicht, die der Beamte anordnen hat können.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  drd

„Die linke GEW geht mir immer mehr auf den Sack. Sie gefährdet die Konditionen eines ganzen Berufsstands durch ihre dümmlichen Zwergenaufstände.“ Hätte ich kaum besser formulieren können!

subler
6 Jahre zuvor

Schön gesagt. Als Beamte haben wir viele Vorteile (ja, auch Nachteile) und da kann ich auf das Streikrecht verzichten.
Es ist ein wenig wie bei manchen Eltern, die immer mehr fordern und wollen, und dabei die Maßstäbe verlieren.
Bin nicht in der GEW und weiß auch warum 😉

CR
6 Jahre zuvor

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es gibt realitätsnähere Verbände…

Kotschenreuther
6 Jahre zuvor

Weg mit dem Beamtenstatus!
Sachsen macht es vor: Beste Schulleistungen im Bundesländervergleich, und das ohne verbeamtete Lehrkräfte, sondern ausschließlich mit angestellten Lehrkräften! Tolle Leistung! Respekt!
Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe hat völlig recht: Es braucht keinen Beamtenstatus im Lehrberuf. Und es braucht auch keine teuren Privilegien, zu denen etwa die Freistellung von Sozialabgaben und vergoldete Altersversorgungen gehören. Für entsprechende attraktive Einsparungen durch Abkehr vom Beamtenstatus können viele Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis zur Beseitigung des bundesweiten Lehrermangels eingestellt werden.

E. S.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Kotschenreuther

Sie scheinen etwas missverstanden zu haben. Die GEW will beides, sowohl Beamtenstatus mit „teuren Privilegien“ als auch Streikrecht. „Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren“, nennt sie das.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Kotschenreuther

„Weg mit dem Beamtenstatus! Sachsen macht es vor.“
Sachsen führt den Beamtenstatus gerade wieder ein. Und in Berlin ohne Verbeamtung gehen so langsam die Lichter aus. Die Situation wird kritisch. Steht hier bei n4t unter „Dramatischer Lehrermangel an Berliner Schulen.“