DÜSSELDORF. Die geplante wöchentliche Erhebung des Unterrichtsausfalls in Nordrhein-Westfalen ist mit erheblichem Geld- und Stellenaufwand verbunden. Für die Vollerhebung sind schon 300.000 Euro zur Entwicklung einer geeigneten Software eingeplant. Zudem sind 183 Ausgleichsstellen vorgesehen, um die Lehrer zu entlasten, die ab dem kommenden Schuljahr den Unterrichtsausfall regelmäßig erheben. Das teilte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einer veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des fraktionslosen, ehemaligen AfD-Abgeordneten Alexander Langguth mit.
CDU und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag «eine digitale und schulscharfe Erfassung des Unterrichtsausfalls» angekündigt. In den Regierungsjahren von SPD und Grünen hatte es nur stichprobenartige Erhebungen in größeren Abständen gegeben. Demnach war der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2014/15 mit nur 1,7 Prozent beziffert worden. Dies war von vielen bezweifelt worden.
Im laufenden Schuljahr werde der Unterrichtsausfall übergangsweise mit einem rollierenden Verfahren gemessen, das alle rund 4600 öffentlichen Schulen einschließe, berichtete Gebauer. Dafür sind insgesamt 175.000 Euro vorgesehen.
Das gesamte Schuljahr ist in 19 Erhebungsintervalle eingeteilt worden, auf die jeweils rund 240 Schulen verteilt worden sind – ausgewogen nach Regionen und Schulformen, ansonsten aber nach dem Zufallsprinzip. Sie haben jeweils über zehn zurückliegende Unterrichtstage zu berichten. Ausgewertet werde erst, wenn alle Daten vorliegen, erklärte die Ministerin. dpa
Skandal! Unterrichtsausfall auf Rekordniveau – wegen Streichung von Lehrerstellen
bei 0,25 Ausgleichsstellen pro Schule müssen nur ein paar teilzeitkräfte 2-3 Stunden aufstocken. Mit Verringerung des Ausfalls bzw. Vertretungsbedarfs hat das nichts zu tun. Man beachte auch, dass nur der Ausfall von Unterricht und nicht die Belastung der Lehrer gemessenen werden soll.
Gut gemeint, aber dennoch unnötig. Bildungsverwaltung sollte durchaus in der Lage sein, die Daten kostenneutral zu erheben, denn die Daten sind ja da.
Die Bildungsverwaltung wird aber nicht genug Personal haben, um die Schulen abzuklappern, dort die Daten aus den Vertretungsplänen auszulesen und in irgendwelche Tabellen einzutragen. Außerdem ist was wahrscheinlich deutlich teurer, weil diese Mitarbeiter mit Sicherheit nicht in ihrer unbezahlten Freizeit zu den Schulen fahren (wenn die Erhebung an sich zur Arbeitszeit gehört) oder gar mit ihren Privatfahrzeugen.
Ganz nebenbei frage ich mich auch, wie denn „Unterrichtsausfall“ dann definiert wird. Wenn bei uns in der GS z.B. Klassen aufgeteilt werden oder eine LK 2 Klassen gleichzeitig beaufsichtigt oder statt der Englisch-LK die Vetretung kommt und z.B. Kunst macht oder in der allergrößten Not mehrere Klassen vorm Trickfilm „geparkt“ werden, um sie noch irgendwie zu betreuen, wird das wohl nicht als Ausfall gezählt – die Kinder wurden ja nicht eher nach Hause geschickt. Den Unterricht, den sie haben sollten, haben sie aber auch nicht bekommen…
Das Dezernat wird den Ausfall schon so definieren, dass er zu keinen kurzfristig zusätzlich zu besetzenden (und zu bezahlenden) Stellen führen wird.