HAMBURG. Eine schlechtere Entlohnung von Lehrern an Grund- und Stadtteilschulen ist nach Auffassung der GEW rechtswidrig. In Hamburg droht die GEW nun mit dem Klageweg. Die Beamten-Besoldung nach A12 (E11 Angestellte) statt A13 sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte die Hamburger GEW-Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze. Sollte die Gewerkschaft mit der Schulbehörde nicht in Verhandlungen über … GEW: Lehrer-Besoldung nach A12 rechtswidrig! Erste Widersprüche von Lehrern gegen ihre Besoldung sind schon auf dem Weg weiterlesen
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