GEW: Lehrer-Besoldung nach A12 rechtswidrig! Erste Widersprüche von Lehrern gegen ihre Besoldung sind schon auf dem Weg

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Eine schlechtere Entlohnung von Lehrern an Grund- und Stadtteilschulen  ist nach Auffassung der GEW rechtswidrig. In Hamburg droht die GEW nun mit dem Klageweg. Die Beamten-Besoldung nach A12 (E11 Angestellte) statt A13 sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sagte die Hamburger GEW-Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze.

Die Debatte um zu geringe Lehrerbesoldung spitzt sich zu.           Foto: Maik Meid / flickr / CC BY 2.0

Sollte die Gewerkschaft mit der Schulbehörde nicht in Verhandlungen über eine Aufstockung kommen, «beschreiten wir den Klageweg». Noch im Februar wollen erste Lehrer Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen – als Voraussetzung für eine mögliche Musterklage beim Verwaltungsgericht.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) sagte, Hamburg verbeamte alle Lehrer. Das machten längst nicht alle Bundesländer. Außerdem sei knapp ein Drittel der Lehrer auf A12-Stellen befördert worden und bekomme inzwischen A13. «Damit liegen wir einsam an der Spitze», ergänzte Rabe.

Die GEW sieht ihre Auffassung durch ein Rechtsgutachten untermauert, das Prof. Ralf Brinktrine von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg verfasst hat. Nach GEW-Angaben werden in Hamburg rund 3000 Lehrer nach A12 besoldet, davon sind 2200 an Grundschulen tätig.

Die Differenz zur höheren Eingruppierung betrage monatlich rund 550 Euro brutto. Eine Aufstockung würde die Stadt jährlich rund 24 Millionen Euro zusätzlich kosten, berichtete die GEW. dpa

“A13 für alle”: Beugt sich bald schon das dritte Bundesland dem Druck aus den Grundschulen?

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16 Kommentare
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Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Wenn es rechtswidrig wäre, warum hat die GEW nicht schon vor 40 Jahren geklagt? An der Rechtswidrigkeit habe ich meine Zweifel, ob es gerecht ist, ist dabei eine völlig andere Frage.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ja, (alles andere will ich mal jetzt beiseite lasssen), das frage ich mich auch. Warum ist JETZT etwas rechtswidrig, was jahrzehntelang nicht rechtswidrig war?

Reisinger850
6 Jahre zuvor

Studiendauer !!!!! Bachelor / Master!!!!!!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Nur dass die Master abgesehen vom Namen nicht miteinander vergleichbar sind.

Reisinger850
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Falsch. In NRW zumindest ist die LÄNGE gleich, und darauf kommt es nicht nur hier an

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Es kommt neben der Länge auch auf die Technik an. Die Regelstudienzeit von so ziemlich allen Studiengängen ist (in Semestern gezählt) gleich.

Reisinger850
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Komischerweise heißt Master aber automatisch A13 laut Definition…also ist schon richtig, dass dagegen geklagt wird…

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Eben, deshalb wird ein Master von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften – vormals FH – genauso wie ein Master, der an einer TH oder TU erworben worden ist, in Bezug auf die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für den höheren Dienst gleichwertig behandelt. MAster ist Master – egal an welcher Hochschule er erworben worden ist.

BTW die TH Agricola in Bochum ist vormals eine FH gewesen, die RWTH schon immer eine Uni. Nomen est non omen – in diesem Fall.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Sache mit dem Abschluss kann ja aber nur für die neu eingestellten Grundschullehrer gelten, nicht aber für den Altbestand.

unverzagte
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

in hamburg bekamen wir ganze drei wochen (!) vor ende des zweiten staatsexamens den bescheid, dass wir nur a12 erhalten. innerhalb der anschließenden klage gemeinsam mit gew und dgb hieß es nach x ter instanz im abgelehnten abschlussbericht des richters, dass wir vorher hätten wissen müssen, dass der staat nicht über die dazu nötigen mittel verfüge…den aktuellen lehrerinnenmangel hätte man doch ebenso vorher sehen können bzw. sehr spannend, wie hier weiter verfahren wird.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

Kann sein, dass es so ist (auf die Länge der Ausbildung kommt es). Letztlich ist das aber auch nur eine Festlegung, die „jemand“ getroffen hat und die auch anders sein könnte.

Ich meine bekanntermaßen, dass es nicht nur auf die Länge einer Ausbildung, sondern auch auf die konkreten Inhalte und Anforderungen ankommen sollte. Ich bin sehr für eine Differenzierung im Gehalt je nach Ausbildungsinhalten, Unterrichtsinhalten, Arbeitsaufwand, Korrekturaufwand, Schulart, Erfahrung, Funktion, Aufwand, Schülerklientel usw.-usf.

Warum werden in manchen Bundesländern denn eigentlich Gymnasiallehrer an Grundschulen wie Grundschullehrer bezahlt, wenn angeblich nur die Länge der Ausbildung und der Name des Abschlusses eine Rolle spielt?

Mississippi
6 Jahre zuvor

@Küstenfuchs: Der Altbestand hat bereits vor 30 Jahren in Bayern an einer Universität studiert und ein zweijähriges Referendariat absolviert. Ausbildungszeit insgesamt knapp 7 Jahre und das war bei allen so. Mir geht diese Arroganz dermaßen auf die Nerven.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Mir geht auf die Nerven, dass Fakten ständig emotionalisiert werden.

Übrigens hörte ich heute im Radio einen Kommentar, in dem es um den Erziehermangel ging. Da meinte der Kommentator dann auch, dass es ungerecht sei, dass Grundschullehrer um die 1000 Euro mehr verdienen als Erzieher. Schließlich habe sich der Erzieherberuf auch enorm gewandelt und sei viel anspruchsvoller geworden als früher.

Irgendwann sind wir dann wohl alle bei A 13. Ich gönne es jedem, nur frage ich wieder, wer soll das bezahlen? Das interessiert hier ja gewöhnlich niemanden – oder es wird auf die sprudelnden Steuereinnahmen verwiesen (die derzeit schon für hundert andere Dinge verplant sind). Und wenn die mal nicht mehr sprudeln? Darf dann das Gehalt wieder sinken?

Markus
6 Jahre zuvor

Warum es aber immer nur um Grundschullehrer und maximal noch Haupstschullehrer geht ist mir nicht klar.
In NRW werden auch Realschullehrer und Gesamtschullehrer an der Sek I nach A12 bezahlt, also quasi allle, die keine Sek II haben, bis auf die Förderschulen.

Mississippi
6 Jahre zuvor

@Markus: Das wusste ich gar nicht. Geht auch nicht. Hier werden z.B. Gemeinschaftsschullehrer an der gleichen Schule und mit gleichen Aufgaben unterschiedlich bezahlt. Je nachdem, ob sie von der Ausbildung her Grundschullehrer, Realschullehrer, Gymnasiallehrer oder Sonderschullehrer sind.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

In NRW gibt es außerhalb von FöS, BK und GY sowie den GOSten der GeS kein Einstiegsamt zu A13. Hier fangen alle Lehrkräfte, die an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und den entsprechenden Jahrgängen der Gesamtschulen als Eingangsbesoldung A12. Eine eigenständige Realschullehrerausbildung gibt es nicht; es gibt nur die Lehrämter Primarstufe und SekI. Von dem „Teller bunte Knete“, dem Lehramt GHR mit der Lizenz Kinder und Jugendliche von Klasse 1 bis Klasse 10 ärgern zu dürfen, ist man zwischenzeitlich abgerückt. In 2006 habe ich selbst meinen Vorbereitungsdienst mit dem Lehramt GHR(HRGe) abgeschlossen; ich darf de jure von Klasse 1 bis Klasse 10 meine Fächer unterrichten.

BTW auch Lehrkräfte der SekI+II (GY/GE), die ausschließlich an HS und RS unterrichten, werden nur zu A12 besoldet. Anders sieht es bei Lehrkräften der SekI+II aus, die an GeS oder SekS eingesetzt sind, da diese Schulformen des „längeren gemeinsamen Lernens“ ja auf den Besuch der GOSt vorbereiten sollen.

A13-Stellen für Lehrkräfte der Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt (gehobener Dienst) sind als Beförderungsstellen entweder Funktions- oder Leitungsstellen.