ROSTOCK/HAMBURG. Studierende müssen vermeintlich ungerecht erhaltene Noten nicht einfach so hinnehmen. Stattdessen sollten sie zunächst ihren Dozenten darauf ansprechen, erklärt Christian Klager, Vertrauensdozent an der Universität Rostock, in der «Zeit Campus» (Ausgabe 2/2018).
Zu dem Gespräch können Studierende einen Vertreter der Fachschaft oder vom Allgemeinen Studierendenausschuss mitnehmen. Der Professor müsse grundsätzlich begründen können, was für eine gute Note Voraussetzung ist und wie er die umstrittene Note berechnet hat.
Der nächste Schritt ist den Angaben zufolge ein Gespräch des zuständigen Vertrauensdozenten mit dem Professor. Falls das nicht weiterhilft oder falls es an der Hochschule keinen Vertrauensdozenten gibt, geht der Fall an den Dekan. Ein universitätsinternes rechtliches Verfahren kann dann klären, ob ein zweiter Dozent die Arbeit gegenlesen und sie möglicherweise neu benoten muss. dpa
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Diese Handreichung ist nichts anderes als ein Verbot, ungerechte Beurteilungen nach draußen zu tragen. Externe Anwälte sollen bloß nicht eingeschaltet werden. Ein eventueller Sumpf kann so gar nicht erst gefunden werden. Hat (für die Hochschule) auch etwas positives.