Urteil: Eltern müssen Bafög-Leistungen ihrer Kinder zurückzahlen
OLDENBURG. Kinder haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihren Eltern. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg gehören dazu auch Kosten für die berufliche Bildung. Wenn das Bafög-Amt in Vorschuss gehe, könne es sich das Geld später von den Eltern wiederholen, teilte die Gerichtssprecherin unter Verweis auf einen jüngst veröffentlichten Beschluss mit. In dem Fall hatte … Urteil: Eltern müssen Bafög-Leistungen ihrer Kinder zurückzahlen weiterlesen
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