Urteil: Eltern müssen Bafög-Leistungen ihrer Kinder zurückzahlen

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Kinder haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihren Eltern. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg gehören dazu auch Kosten für die berufliche Bildung. Wenn das Bafög-Amt in Vorschuss gehe, könne es sich das Geld später von den Eltern wiederholen, teilte die Gerichtssprecherin unter Verweis auf einen jüngst veröffentlichten Beschluss mit.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ebnete mit dem Urteil zur Arbeitszeit der niedersächsischen Gymnasiallehrer möglicherweise auch den Weg für Klagen anderer Lehrer. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Ausbildung ermöglichen. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0

In dem Fall hatte eine junge Frau mit abgeschlossener Berufsausbildung ein Fachhochschulstudium absolviert. Während des Studiums erhielt sie monatliche Bafög-Leistungen in Höhe von 413 Euro. Als das Amt das Geld von der Mutter der Frau zurückforderte, weigerte sich diese und verwies darauf, dass ihre Tochter ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könne.

Das Gericht entschied aber, dass Eltern ihrem Kind die Finanzierung einer Ausbildung schulden, die dessen Fähigkeiten und Neigungen entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. dpa

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