Hochschulgesetz muss angepasst werden – die Befristung eines Uni-Kanzlers ist verfassungswidrig

KARLSRUHE/COTTBUS. Ein Hochschulkanzler der Uni Cottbus wollte es nicht hinnehmen, dass sein Vertrag befristet ist und klagte. Der Fall zieht Folgen für das Hochschulgesetz in Brandenburg nach sich. Brandenburg muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein Hochschulgesetz nachbessern. Die darin vorgesehene Berufung von Hochschulkanzlern in ein befristetes Beamtenverhältnis ist in dieser Form verfassungswidrig, wie die … Hochschulgesetz muss angepasst werden – die Befristung eines Uni-Kanzlers ist verfassungswidrig weiterlesen