Werden behinderte Flüchtlingskinder in Bayern ausgegrenzt? GEW ist empört

MÜNCHEN. Jedes Kind mit Behinderungen hat ein Recht auf eine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft und ein Recht auf angemessene Betreuung. So will es Artikel 23 der UN Kinderrechtskonvention, die Deutschland 2004 ratifiziert hat. „In Bayern scheint das Kinderrecht nicht zu kümmern“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Mario Schwandt von der GEW Bayern und ergänzt: „Die Diskriminierung … Werden behinderte Flüchtlingskinder in Bayern ausgegrenzt? GEW ist empört weiterlesen