BREMEN. Ein mit Spannung erwartetes Grundsatzurteil zur Inklusion liegt jetzt vor: Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums ist mit ihrer Klage gegen eine angeordnete Einrichtung einer Inklusionsklasse gescheitert – vordergründig aus formalen Gründen. Die Beamtin könne lediglich verwaltungsintern ihre Bedenken geltend machen, sei aber darüber hinaus nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Bremen nun zur Begründung seiner … Erstes Grundsatzurteil zur Inklusion: Schulbehörde darf Gymnasien zwingen, lernbehinderte Kinder aufzunehmen weiterlesen
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