BREMEN. Der Fall ist beispiellos in Deutschland: Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums verklagt ihre Dienstherrin, die Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD). Der Anlass: die Anordnung, eine Inklusionsklasse einzurichten, in die auch Kinder mit geistiger Behinderung aufgenommen werden sollen. In dieser Woche erfolgte das richtungsweisende Urteil: Die Klage wurde abgewiesen. Warum, das erklärt die Wiesbadener Rechtsanwältin und … Inklusionsschüler unterrichten zu müssen, berührt die pädagogische Freiheit des Lehrers nicht – juristischer Kommentar zum Urteil von Bremen weiterlesen
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