Tränen, Enttäuschung und Wut: Wenn das Kind nicht an der Wunschschule unterkommt, ziehen etliche Eltern vor Gericht

MÜNSTER. Eltern haben das Recht, die weiterführende Schule für ihr Kind frei zu wählen. Doch wenn die Wunschschule mehr Anmeldungen als Plätze hat, hagelt es Absagen. Für den Gesamtschulplatz der Wahl ziehen Familien in Nordrhein-Westfalen sogar vor Gericht – denn hier herrscht seit Jahren Mangelware. Wenn Anfang Februar die Viertklässler ihre Halbjahreszeugnisse in den Händen … Tränen, Enttäuschung und Wut: Wenn das Kind nicht an der Wunschschule unterkommt, ziehen etliche Eltern vor Gericht weiterlesen