Tränen, Enttäuschung und Wut: Wenn das Kind nicht an der Wunschschule unterkommt, ziehen etliche Eltern vor Gericht

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MÜNSTER. Eltern haben das Recht, die weiterführende Schule für ihr Kind frei zu wählen. Doch wenn die Wunschschule mehr Anmeldungen als Plätze hat, hagelt es Absagen. Für den Gesamtschulplatz der Wahl ziehen Familien in Nordrhein-Westfalen sogar vor Gericht – denn hier herrscht seit Jahren Mangelware.

Eltern, die ihre Kinder nicht an der Wunschschule unterbringen, geraten nicht selten in Rage. Fotos: Shutterstock

Wenn Anfang Februar die Viertklässler ihre Halbjahreszeugnisse in den Händen halten, gehen sie los: Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen. Und je nach Region, Stadt und Wunschschule beginnt damit auch ein Verteilungskampf. Denn längst nicht jeder Schüler kann die Schule besuchen, die die Familien ausgesucht haben. An diesem Mittwoch beschäftigt sich auch das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Klage einer Mutter, die ihren Sohn gerne auf die Gesamtschule im Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde.

Kein Einzelfall. Und auch kein neues Problem, wie Behrend Heeren vom Verband Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG NRW) berichtet. Gerade beim anhaltenden Mangel an Gesamtschulplätzen würden immer wieder Gerichte eingeschaltet. «Vielen Eltern ist es schwer vermittelbar, wie Schulen entschieden haben, selbst wenn sie nach klaren Regeln handeln», sagt Heeren.

Beispiel Köln: Die Gesamtschulen in der wachsenden Großstadt mussten im vergangenen Schuljahr 960 Schüler ablehnen – obwohl gerade erst zwei neue Schulen des Typs eröffnet worden waren. «Man muss den Kindern von Anfang an deutlich machen, dass es neben der Wunschschule auch noch Alternativen gibt, damit der Schaden in den Familien so gering wie möglich ist», rät eine Sprecherin.

Tränen und Enttäuschung bei einer Ablehnung kennt auch Christian Birnbaum, Anwalt für Schulrecht und Experte für Schulplatzklagen. Weit über hundert solcher Fälle hat er in den vergangenen Jahren durchgefochten. «Es gibt Eltern, die glauben, dass mit einer Absage die Laufbahn ihrer Kinder ein für alle mal verbaut ist», erklärt er die Motivation seiner Mandanten. Andere fühlten sich ungerecht behandelt, wenn etwa alle Nachbarskinder einen Platz haben und sie leer ausgehen.

Kriterien für die Schulleitung

In NRW sei die rechtliche Situation vergleichsweise klar geregelt, so der Anwalt. So müssen Schulen mit einem Bewerberüberhang zunächst ihren Spielraum bei der Klassengröße ausschöpfen. Hier versuche so manche Schule unzulässigerweise Plätze als Reserve vorzuhalten. Auch können Härtefälle den Vorrang bekommen. «Sind die Kapazitäten tatsächlich erschöpft, stellt sich die Frage, ob die Plätze in einem rechtmäßigen Verfahren vergeben wurden», sagt Birnbaum.

Der Gesetzgeber sieht in einer Verordnung mehrere Kriterien vor, nach der die Schulleitung auswählen kann: Besuchen Geschwister schon die Schule? Gibt es ein ausgewogenes Geschlechter-Verhältnis sowie zwischen guten und schlechten Schülern und zwischen Schülern unterschiedlicher Muttersprachen? Auch die Frage, wie weit der Schulweg ist oder ob die zuvor besuchte Grundschule in der Nähe liegt, kann, muss aber kein Auswahlkriterium sein. «Der Schulleiter hat hier Gestaltungsfreiheit, welche Kriterien er anwendet», sagt Birnbaum.

Ein Problem sieht der Anwalt vor allem in der gängigen und ebenfalls erlaubten Praxis, das Los mitentscheiden zu lassen. «Da wird regelmäßig gemauschelt. Schulleiter bekommen so die Möglichkeit, ihre Wunschkandidaten unterzubringen – zu Lasten anderer abgelehnter Schüler», ist er überzeugt. Und so ist er sicher, dass auch nach dieser Anmelderunde wieder Arbeit auf ihn zukommen wird.

Angebot und Nachfrage passen vor allem bei Gesamtschulen, aber auch bei einigen städtischen Gymnasien mit besonders gutem Ruf an einigen Standorten nicht immer übereinander, bestätigt auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW. Zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung zwischen 2005 und 2010 habe es keine einzige Neugründung einer Gesamtschule gegeben, sagt deren Vorsitzende Dorothea Schäfer. Erst mit dem Schulkonsens von SPD, Grünen und CDU änderte sich das: Längeres gemeinsames Lernen ohne Festlegung auf einen Schulabschluss bereits in der fünften Klasse ist inzwischen an 334 Gesamtschulen möglich – zum Schuljahr 2017/18 gab es mehr als 300 000 Gesamtschüler.

«Es ist die große Offenheit und Durchlässigkeit dieser Schulform, die Eltern reizt», sagt Schäfer. Außerdem seien fast alle Gesamtschulen im Land als gebundener Ganztag organisiert – für viele berufstätige Eltern schlagendes Argument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch im kommenden Jahr rechnen GEW und GGG in Nordrhein-Westfalen wieder mit einen Run auf die in manchen Städten und Regionen raren Plätze. Von Florentine Dame, dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Immer mehr Schüler scheitern am Gymnasium – Philologen appellieren an Eltern, ihre Kinder nicht zu überfordern (und sie im Zweifel woanders anzumelden)

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Die für die heutige Zeit einfachste Lösung ist, dass die Eltern entscheiden, an welche Schule ihr Kind kommt. Vom Grundschullehrer können sie sich dabei freiwillig und unverbindlich beraten lassen – ohne Protokoll und Pi-Pa-Po (weil unverbindlich und freiwillig). Das entlastet diese Kollegen enorm.

Die weiterführenden Schulen sollten Kinder nehmen müssen und im ersten Jahr dann aufgrund ihrer Leistungen „aussieben“. Etliche Eltern werden womöglich selber merken, dass ihr Kind den Anforderungen nicht gewachsen ist. Am Ende des Schuljahres könnte ein Notendurchschnitt (mit Bedingungen für die Hauptfächer) entscheiden, wer bleiben darf und wer gehen muss.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Die weiterführenden Schulen sollten Kinder nehmen müssen und im ersten Jahr dann aufgrund ihrer Leistungen “aussieben”.“

Haben Sie den Artikel vollständig gelesen? Oder mal nachgedacht? Eine Gesamtschule kann keine Schüler aufgrund ihrer Leistung „aussieben“, Schüler aller Leistungsniveaus zu beschulen ist doch der Markenkern einer Gesamtschule!

Und vermutlich kann eine Schule auch nicht mal eben 2 Klassen mehr aufmachen, weil die räumliche Situation das nicht hergibt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und eine GeS darf nicht Hauptschulempfohlene ablehnen, um mehr realschulempfohlenen oder bedingt gymnasialempholene Schüler und Schülerinnen aufnehmen zu können.
Geht man von einem Klassenteiler für Gesamtschulklassen – hier in NRW – aus, dann wird ein Platz je Klasse für Zuzügler erst einmal nicht belegt. Da Inklusionsschüler doppelt angerechnet werden und bis zu drei in eine Klase gesteckt werden können, kommt man auf eine Klasenfrequenz von 26 bis 28 SuS.
Bei der Klassenbildung muss der Anteil von Jungen und Mädchen sowie die Drittelung der drei Schülerklientele (GY/RS/HS) eingehalten werden. Bedingt GY-Empfohlene werden als GY-Empfohlene gezählt.

Da meist mehr Jungen mit HS-Empfehlung kommen als Mädchen, muss von vornherein auf einen Ausgleich der Gruppen geachtet werden. Entsprechend kommt es zu Ablehnungen.

Im zweiten Schritt greift dann noch die kommunale Schulverwaltung ein. Hat die eine Schule 15 Anmeldungen mehr als die benachbarte Schule der gleichen Schulform, die evtl. einen Unterhang hat, dann werden Schüler auf dem Verwaltungswege umgemeldet. Der Anspruch der Eltern bezieht sich auf die Schulform, nicht aber auf einen bestimmten Schulstandort – so die Sicht der Verwaltung. Gegen diese Bescheide sowie die Ablehnungen der Schulen kann geklagt werden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@ KF., haben Sie mal über Ihren Tellerrand hinausgeschaut? Es gibt nicht nur Gemeinschaftsschulen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Muss ich nicht. Bei der Aufnahme von Schülern ist allenfalls das System der Gesamt-/Gemeinschaftsschulen für Klagen wegen Abweisungen anfällig.

Klagen gegen die Abweisung von Schulen des gegliederten schulsystems sind mir nicht bekannt, mit Ausnahme dass Eltern Klagen, weil ihr Kind nicht an einer „bestimmten“ Schule einer Schulform aufgenommen wurde.

Im Heiligenhauser Fall ging es ja darum, dass abseits der von mir weiter oben genannten Kriterien, die Schule ortsansässige Kinder gegenüber Kindern aus Nachbarkommunen bevorzugt hat.
Die Crux dabei ist, dass es sich zwar um eine städtische Schule handelt, diese aber als Landesbehörde eben – wenn es in den Nachbarkommunen keine Gesamtschule gibt – Kinder aus der Region/den anchbarkommunen aufnehmen muss und nicht generell ausschließen darf. Sie müssen proportional zu den Anmeldezahlen berücksichtigt werden.

btw ich bin der meinung, dass ich im gegensatz zu der verengten Wahrnehmung anderer sehr wohl über den tellerrand schauen kann.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank, sind Sie denn der gleiche wie Küstenfuchs (KF)? Scheint ja hier weit verbreitet zu sein, unter verschiedenen Pseudonymen zu schreiben.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat: „btw ich bin der meinung, dass ich im gegensatz zu der verengten Wahrnehmung anderer sehr wohl über den tellerrand schauen kann.“

Nebenbei: Es ist doch hinlänglich klar geworden, wofür Sie stehen, dicke bank. Ihnen geht es vor allem um mehr Geld, Geld, Geld für sich und eine möglichst hohe Rente. Mir geht es vor allem um bessere Lern- und Arbeitsbedingungen. Unsere Gehälter finde ich gut! Ich bin ehrlich gesagt sehr froh, nicht so zu denken wie Sie.

plus
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nicht ganz. Im Gegensatz zur dicken bank werden Sie eine durchgehende Lehramtsausbildung mitsamt Beamtenstatus haben. Das sind etliche 10000€ Unterschied im Lebenseinkomnen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wer? Ich? Ich habe nie geschrieben, dass ich verbeamtet sei. Ob ich es bin oder nicht, geht eigentlich aus etlichen Kommentaren hervor.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich glaube, wenn man 4000,- Euro und mehr verdient, kann man sehr zufrieden sein. Wer wie dicke bank am Ende seine Berufslebens steht, der hat da sicher noch etliches mehr im Monat. Aber manche sind ja bekanntlich nie zufrieden. Die werden auch bei 6000,- Euro monatlich noch jammern und auf jene schielen, die mehr verdienen.

Zitat: „Wenn grundlegende Bedürfnisse gestillt sind, führt mehr Reichtum nicht zu mehr Glück.“ (Easterlin-Paradox)

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Und belastet andere Kollegen, die dann sieben müss(t)en. Eigene Erfahrung! Da wird dann auch alles versucht, dass die Kinder die Schule behalten können.
Ist also kein Vorteil, zumal es die Fluktuation der SUS erhöht.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Das kenne ich durchaus.

Der Vorteil wäre aber doch, dass es „nur noch“ die weiterführenden Schulen betrifft.