Urteil: Ein Lehrer, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft, ist für den Schuldienst ungeeignet

BERLIN. Ein Berliner Grundschullehrer betreibt einen umstrittenen Youtube-Kanal. Darf er deshalb entlassen werden? Nun gibt es ein Urteil mit klaren Worten. Das Land Berlin muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts keinen Lehrer beschäftigen, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lässt. Die fristlose Kündigung des 38-jährigen Grundschullehrers im Mai 2018 … Urteil: Ein Lehrer, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft, ist für den Schuldienst ungeeignet weiterlesen