Finanzgericht: Lehrer können «Schulhund» von Steuer absetzen
DÜSSELDORF. Lehrer können die Kosten für ihren privaten Hund teilweise von der Steuer absetzen, wenn er im Unterricht als «Schulhund» eingesetzt wird. Das hat das Düsseldorfer Finanzgericht entschieden und am Donnerstag mitgeteilt (Az. 1 K 2144/17 E). Im konkreten Fall ging es um die Lehrerin einer weiterführenden Schule. Sie setzt ihren privaten Hund in Abstimmung … Finanzgericht: Lehrer können «Schulhund» von Steuer absetzen weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden