Finanzgericht: Lehrer können «Schulhund» von Steuer absetzen

DÜSSELDORF. Lehrer können die Kosten für ihren privaten Hund teilweise von der Steuer absetzen, wenn er im Unterricht als «Schulhund» eingesetzt wird. Das hat das Düsseldorfer Finanzgericht entschieden und am Donnerstag mitgeteilt (Az. 1 K 2144/17 E). Im konkreten Fall ging es um die Lehrerin einer weiterführenden Schule. Sie setzt ihren privaten Hund in Abstimmung … Finanzgericht: Lehrer können «Schulhund» von Steuer absetzen weiterlesen