Urteil: Unterrichtsausschluss von Schülern bei Infektionsverdacht rechtens
WEIMAR. Kinder, die sich mit Windpocken angesteckt haben könnten, dürfen für eine gewisse Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Verbot für zwei Kinder, die Kontakt mit einem infizierten anderen Kind hatten, sei eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte das Verwaltungsgericht in Weimar am Donnerstag mit. Die Entscheidung fiel bereits am 14. März. Demnach … Urteil: Unterrichtsausschluss von Schülern bei Infektionsverdacht rechtens weiterlesen
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